Attraktives Wohnen in Ortskernen auf dem Land
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/11387 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die mittleren Bodenrichtwerte für Eigenheimbebauung sind den Anlagen zu * Frage 9 zu entnehmen. In Abhängigkeit von der Grundstücksgröße ergeben sich unterschiedliche Grundstückspreise. 10. Wie wird sich die Nachfrage nach Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäu- sern und Geschosswohnungen nach Kenntnis der Bundesregierung in länd- lichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen bis 2030 entwickeln (bitte nach Bundesländern, Ost- und Westdeutschland sowie nach Kernstädten, Umland und Peripherie aufschlüsseln)? Welche ländlichen Regionen weisen eine besonders positive beziehungs- weise negative Wohnungsmarktprognose auf (bitte begründen)? In der vorliegenden BBSR-Wohnungsmarktprognose 2030 konnten zum Zeit- punkt der Berechnung noch nicht die hohen internationalen Zuwanderungs- und Flüchtlingsbewegungen mit berücksichtigt werden. Daher ist davon auszugehen, dass zum jährlichen Neubaubedarf von 272 000 Wohnungen bis zum Jahr 2020 zusätzlich noch weitere 70 000 bis 130 000 Wohnungen benötigt werden – insge- samt also 350 000 bis 400 000 Wohnungen pro Jahr. Eine aktualisierte Prognose, differenziert nach Bundesländern, Ost- und Westdeutschland sowie nach Kern- städten, Umland und Peripherie, liegt bisher nicht vor. Nach der BBSR-Wohnungsmarktprognose 2030 teilt sich der Neubaubedarf in Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern und in Wohnungen in Mehrfamili- enhäusern fast gleichrangig auf. Die aktuell hohen internationalen Zuwanderun- gen lassen eine etwas höhere Bedeutung des verdichteten Geschosswohnungs- baus erwarten. Die Nutzbarmachung von Wohnungsleerständen ermöglicht die Reduzierung des geschätzten Neubaubedarfs. Die Betrachtung der Neubauerfordernisse in den verschiedenen siedlungsstruktu- rellen Kreistypen zeigt nach der BBSR-Wohnungsmarktprognose 2030 die Be- ständigkeit der strukturellen Unterschiede am Wohnungsmarkt. In den Großstäd- ten nimmt der Geschosswohnungsbau einen sehr hohen Stellenwert ein. Das Um- land der Städte bzw. die ländlichen Kreise weisen ein hohes Neubaupotenzial für Ein- und Zweifamilienhäuser auf. Diese Struktur wird auch bei Einbeziehung des zusätzlichen Neubaubedarfs durch die erhöhte Zuwanderung im Prognosezeit- raum bei der insbesondere ab dem Jahr 2020 einsetzenden schwächeren Nach- frage in allen Kreistypen und Segmenten weitgehend erhalten bleiben. Der Neubaubedarf im Geschosswohnungsbau macht in den Großstädten zwi- schen den Jahren 2015 und 2020 rund zwei Drittel des gesamten Bedarfs aus. Die verstädterten und ländlichen Kreise weisen hingegen vergleichbar hohe einwoh- nerbezogene Nachfragewerte im Segment der Ein- und Zweifamilienhäuser auf. Besonders hohe Bedarfe sind dabei im Umland wachsender Großstädte und in touristisch geprägten Regionen zu erwarten. Beachtliche Neubaubedarfe im Geschosswohnungsbau zeichnen sich auf den Märkten der dynamischen Ballungszentren sowie in zahlreichen Universitätsstäd- ten ab. Weit unterdurchschnittliche Bedarfe werden hingegen in vielen ländlich geprägten Kreisen prognostiziert. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 18/11387 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 18/11387 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zur Entwicklung des Flächenverbrauchs 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Flächeninanspruch- nahme durch Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Kopf sowie an der Gesamt- fläche in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räu- men seit 2000 entwickelt (bitte nach Bundesländern, Ost- und Westdeutsch- land sowie nach Kernstädten, Umland und Peripherie aufschlüsseln)? Welche ländlichen Regionen weisen einen besonders starken Zuwachs be- ziehungsweise eine besonders starke Abnahme auf (bitte begründen)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 und 14 gemeinsam be- antwortet. Die Fragen 11 und 14 beziehen sich beide auf das Verhältnis der Siedlungs- und Verkehrsfläche zur Einwohnerzahl. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Kopf (Frage 11) entspricht als reziproker Wert der Siedlungsdichte (Einwohner je Sied- lungs- und Verkehrsfläche, Frage 14). Beide stellen demnach den gleichen Sach- * verhalt dar. Es wird daher auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die versiegelte Fläche pro Kopf sowie an der Gesamtfläche in ländlichen im Vergleich zu halbstädti- schen und städtischen Räumen seit 2000 entwickelt (bitte nach Bundeslän- dern, Ost- und Westdeutschland sowie nach Kernstädten, Umland und Peri- pherie aufschlüsseln)? Welche ländlichen Regionen weisen einen besonders starken Zuwachs be- ziehungsweise eine besonders starke Abnahme auf (bitte begründen)? Für ein kontinuierliches und regional differenziertes Monitoring versiegelter Flä- chen existiert bislang keine tragfähige statistische Erhebungsgrundlage. Für die folgenden Zeitvergleiche wurden daher geschätzte Daten nach dem Modell der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder, (UGRdL-Modell) verwen- det. Den Schätzungen des UGRdL-Modells zufolge liegt der Versiegelungsanteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen im Bundesdurchschnitt derzeit bei gut 45 Pro- zent (2015). Von der Gesamtfläche Deutschlands sind damit gut 6 Prozent ver- siegelt; seit dem Jahr 2000 ist dieser Wert um geschätzte 0,5 Prozentpunkte ge- stiegen. Aus einer älteren Erhebung auf Satellitenbasis ist bekannt, dass der Versiege- lungsanteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen in Abhängigkeit von der Sied- lungsstruktur stark variiert und mit steigender Verdichtung ebenfalls zunimmt. Zahlen hierzu liefert das Monitoring des Thünen-Instituts für ländliche Räume im Landatlas (abzurufen unter: www.landatlas.de). Genau gegenläufig verhält es sich mit der versiegelten Fläche pro Kopf, die mit abnehmender Dichte zunimmt und in ländlichen Gebieten deutlich höher als in städtischen liegt. Entsprechend weisen Flächenstaaten eine weit höhere pro- Kopf-Versiegelung auf als Stadtstaaten. Im Bundesdurchschnitt entfallen derzeit auf einen Bürger geschätzte 269 m² versiegelte Fläche, wobei es zwischen den Ländern größere Unterschiede gibt: in Brandenburg sind es rd. 490 m² pro Kopf und in Berlin nur 88 m². Seit dem Jahr 2000 stieg die versiegelte Fläche pro Kopf im Bundesdurchschnitt von 248 m² zunächst kontinuierlich an und hat sich in den * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 18/11387 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/11387 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. letzten Jahren bei rund 270 m² stabilisiert. Dieser Verlauf ist auch auf Ebene der Länder zu beobachten. * Die Schätzungen für versiegelte Flächen sind den Anlagen zu Frage 12 zu ent- nehmen. 13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Freiflächen und Erho- lungsflächen, landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen pro Kopf sowie an der Gesamtfläche in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städ- tischen Räumen seit 2000 entwickelt (bitte nach Bundesländern, Ost- und Westdeutschland sowie nach Kernstädten, Umland und Peripherie auf- schlüsseln)? Welche ländlichen Regionen weisen einen besonders starken Zuwachs be- ziehungsweise eine besonders starke Abnahme auf (bitte begründen)? Die Veränderung der Freiraumflächen von 2000 bis 2014 ist der Anlage zu Fra- * ge 13 zu entnehmen. Bundesweit gingen rd. 470 000 ha Freiraumflächen zwischen den Jahren 2000 und 2014 verloren; das entspricht einer Abnahme von etwa 1,5 Prozent. Dabei sind Freiraumflächen sowohl in West- und Ostdeutschland als auch in allen Bun- desländern und Gebietstypen (siedlungsstrukturelle BBSR-Kreistypen: Kreisfreie Großstädte, Städtische Kreise, Ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen, dünn besiedelte ländliche Kreise) rückläufig, allerdings in unterschiedlichem Maße. Stadtstaaten weisen höhere prozentuale Abnahmen auf als Flächenstaaten. Mit 5,1 Prozent war die Abnahme an Freiraumflächen in kreisfreien Großstädten be- sonders hoch, aber auch in städtischen Kreisen relativ zur verbliebenen Freifläche höher als in ländlichen Regionen. Die Freiraumflächen pro Kopf nahmen zwischen den Jahren 2000 und 2014 bun- desweit und in Westdeutschland ab und in Ostdeutschland zu. Besonders Stadt- staaten und verstädterte Regionen verzeichneten im Untersuchungszeitraum Ab- nahmen der Pro-Kopf-Freiraumflächen; demgegenüber wiesen ländliche Gebiete Zunahmen auf. Die Ursache für die Zunahmen pro Kopf lag allerdings nicht in Freiraumzuwächsen, sondern in Bevölkerungsabnahmen. 14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Siedlungsdichte in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen seit 2000 entwickelt (bitte nach Bundesländern, Ost- und Westdeutschland sowie nach Kernstädten, Umland und Peripherie aufschlüsseln)? Welche ländlichen Regionen weisen einen besonders starken Zuwachs be- ziehungsweise eine besonders starke Abnahme auf (bitte begründen)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 11 und 14 gemeinsam be- antwortet. Die Siedlungsdichte wird hier definiert als Einwohner pro km² Siedlungs- und Verkehrsfläche (diese Definition entspricht dem Nachhaltigkeitsindikator 11.1.c „Siedlungsdichte“). Zeitvergleiche decken auf, dass die Siedlungsdichten in prak- tisch allen Regionen bis vor wenigen Jahren kontinuierlich sanken. Dies bedeutet, dass pro Einwohner zunehmend mehr Siedlungs- und Verkehrsflächen in An- spruch genommen wurden. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 18/11387 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 18/11387 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Es zeigen sich allerdings große Unterschiede zwischen Stadt und Land, sowohl beim Status quo als auch hinsichtlich der Veränderung. Bei einem Bundesdurch- schnitt von 1 663 Menschen pro Quadratkilometer Siedlungs- und Verkehrsflä- che leben in kreisfreien Großstädten durchschnittlich 3 852 Menschen, in „länd- lichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen“ 1 164 und in „dünn besiedelten länd- lichen Kreisen“ 879 (Stand: 2014). In ländlichen Regionen wird weniger kompakt gebaut und es gibt größere, unbebaute und unversiegelte Flächenanteile. Nachdem die Siedlungsdichten über viele Jahre bundesweit sowie in West- und Ostdeutschland, den Bundesländern und allen Gebietstypen abnahmen, haben sie sich derzeit im Bundesdurchschnitt beinahe stabilisiert. In den Ballungsräumen zeichnet sich sogar eine Trendwende ab: höhere Zuzüge verbunden mit kompakte- ren Bauweisen, Nachverdichtung und dem verstärkten Bau von Mehrfamilienhäu- sern führen besonders in den Stadtstaaten und den „kreisfreien Großstädten“ seit 2011 zur Zunahme der Siedlungsdichten. Dies bedeutet, dass der Flächenverbrauch pro Kopf dort geringer geworden ist. Auch im Durchschnitt der „städtischen Kreise“ lässt sich zumindest eine Stabilisierung der Siedlungsdichte feststellen. Betrachtet man demgegenüber die ländlichen Kreistypen, so sank die Siedlungs- dichte bis zum Jahr 2014 weiter. Im Jahr 2015 gab es durch die Flüchtlingszu- wanderung einen leichten Anstieg. Während bundesweit zwischen den Jahren 2000 und 2014 eine durchschnittliche Abnahme der Siedlungsdichte von 10 Pro- zent verzeichnet wurde, ist die Abnahme in ländlichen Kreistypen wesentlich stärker: in den „ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen“ um rd. 15 Prozent und in „dünn besiedelten Kreisen“ um rd. 17 Prozent. Die Ursachen hierfür liegen einerseits im zusätzlichen Flächenverbrauch dieser Regionen, in denen häufig trotz sinkender Bevölkerungszahlen neue Flächen bebaut werden. Andererseits wird die Abnahme der Siedlungsdichten speziell in den schrumpfenden Regionen zusätzlich durch Bevölkerungsrückgang verstärkt. Die Veränderung der Siedlungsdichte von 2000 bis 2014 ist der Anlage zu Fra- * ge 13 zu entnehmen. 15. Wie wird sich die Flächeninanspruchnahme nach Kenntnis der Bundesregie- rung in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen bis 2030 entwickeln (bitte nach Bundesländern, Ost- und Westdeutschland sowie nach Kernstädten, Umland und Peripherie aufschlüsseln)? Welche ländlichen Regionen weisen eine besonders starke beziehungsweise reduzierte Flächeninanspruchnahme auf (bitte begründen)? Nach einer Trendrechnung des BBSR aus dem Jahr 2013 wird die Siedlungs- und Verkehrsfläche zwischen den Jahren 2010 und 2030 um über 3 500 km² auf ca. 51 200 km² zunehmen (Referenzszenario Projekt CC LandStraD, Teilprojekt Land Use Scanner; bei der Trendrechnung wurde noch nicht berücksichtigt, dass die Bautätigkeit in den letzten Jahren vor allem in den Agglomerationsräumen stark angezogen hat). Damit wären im Jahr 2030 ca. 14,3 Prozent des Bundesge- bietes Siedlungs- und Verkehrsfläche. Nach den Modellrechnungen von 2013 verlangsamt sich die tägliche Flächenneu- inanspruchnahme in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf 45 ha, darunter ca. 19 ha für Gebäude- und Freiflächen, 15 ha für Verkehrsflächen und knapp 9 ha für Er- holungs- und Grünflächen. Ohne die Erholungs- und Grünflächen läge die Flä- chenneuinanspruchnahme im Jahr 2030 demnach bei knapp unter 36 ha pro Tag. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 18/11387 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/11387 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die räumlichen Unterschiede in der Flächenentwicklung setzen sich fort: So wächst die künftige Siedlungs- und Verkehrsfläche vor allem im verdichteten Umland westdeutscher Großstädte und um Berlin. In einigen Regionen Süd- deutschlands steigt die Flächenneuinanspruchnahme zunächst sogar noch. Viele Regionen mit künftig hoher Flächeninanspruchnahme weisen bereits heute einen hohen Anteil an Siedlungs- und Verkehrsfläche auf. Im Besonderen sind das die Regionen um die großen Metropolen Hamburg, München, Rhein-Main und Rhein-Neckar. Aber auch das Umland von Berlin weist deutliche Zuwächse auf, sowie einige ländlichere Regionen wie z. B. das südliche Emsland, Nieder- bayern, Südschwaben und das Alpenvorland. Auf der anderen Seite lassen sich Regionen mit besonders geringer Flächenneu- inanspruchnahme ausmachen: vor allem in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg Vorpommern sowie dem Schwarzwald und der Schwäbischen Alb sind den Mo- dellrechnungen zufolge – insbesondere aufgrund der demografischen Entwick- lung – bis zum Jahr 2030 nur noch geringe Zuwächse der Siedlungs- und Ver- kehrsfläche zu erwarten. * Karte zu Frage 15: Siedlungsflächenentwicklung bis 2010 bis 2030 * Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 18/11387 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 18/11387 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Wird vor diesem Hintergrund nach Ansicht der Bundesregierung das Ziel der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, den Flächenverbrauch in Deutsch- land bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu verringern, erreicht werden können, und welchen Beitrag können und müssen ländliche Räume hier leisten? Der Flächenverbrauch hat sich seit dem Jahr 2000 nahezu halbiert auf derzeit 66 Hektar pro Tag (Vierjahresdurchschnitt 2012 bis 2015, Quelle: Statistisches Bundesamt: Flächenerhebung 2015 (Stand: November 2016)). Um das Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung von 30 ha im Jahr 2020 zu errei- chen, sind dennoch weitere erhebliche Anstrengungen erforderlich. Circa 2/3 der derzeitigen Flächenneuinanspruchnahme entfällt auf ländliche Räume („Ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen“ und „Dünn besiedelte ländliche Kreise“), in denen je nach Abgrenzung 30 bis 50 Prozent der Bevölke- rung lebt. In ländlichen Räumen muss deshalb ein verstärkter Fokus auf die Min- derung des Flächenverbrauchs gelegt werden. Hinzu kommt, dass sich die Bevöl- kerungszunahmen auf städtische Räume konzentrieren. So entfielen 95 Prozent der Zunahmen von rd. 673 800 Menschen in den Jahren 2013 und 2014 auf städ- tische Räume und nur 5 Prozent auf ländliche, während gleichzeitig rd. 63 Prozent der neuen Siedlungsflächen in ländlichen Räumen entstanden. 17. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung in Bezug auf die Reduzierung des Flächenverbrauchs pro Jahr in Deutschland? Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung von 2002 sowie die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt von 2007 sahen eine Flächenneuin- anspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke von maximal 30 Hektar/Tag bis zum Jahr 2020 vor. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2030 – Neuauflage 2016 verschärft die Zielsetzung auf unter 30 ha/Tag bis zum Jahr 2030. Der Kli- maschutzplan 2050 fasst in seinem Leitbild 2050 als Zielwert Netto-null, also eine Flächenkreislaufwirtschaft, ins Auge. 18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Flächenverbrauch in Deutschland in den vergangenen 25 Jahren entwickelt (bitte möglichst nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Seit 1993 existiert eine gemeinsame Flächenerhebung für West- und Ostdeutsch- land. Gleichwohl werden besonders längere Zeitvergleiche durch Datenumstel- lungen beeinträchtigt, so dass an dieser Stelle auf die Einzeldarstellung der Bun- desländer verzichtet wird. Der Flächenverbrauch in Deutschland seit dem Jahr 1993 ist der Anlage zu Fra- * ge 18 zu entnehmen. 19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Flächenverbrauch in Deutschland weiter zu reduzieren? Auf die nach wie vor aktuelle Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bun- destagsdrucksache 18/4172 vom 3. März 2015 wird verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 18/11387 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/11387 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Inwieweit hält die Bundesregierung eine Stärkung des Grundsatzes der In- nen- vor der Außenentwicklung für sinnvoll? Die Bundesregierung hält diesen Grundsatz für sinnvoll und strebt seine Umset- zung durch verschiedene Maßnahmen an. Der Gesetzentwurf der Bundesregie- rung zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 18. Januar 2017 (Bundestagsdrucksache 18/10883) enthält einen Vorschlag zur Änderung von § 2 Absatz 2 Nummer 6 Satz 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG), dem zufolge die erstmalige Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke insbesondere durch quantifizierte Vorgaben zu verringern ist. „Innen- vor Außen- entwicklung“ ist ein zentraler Leitgedanke des Gesetzes zur Stärkung der Innen- entwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (BauGB-Novelle 2013), an dem weiter festgehalten wird. Dem- entsprechend hat die Bundesregierung in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016 zur Beobachtung der Flächeninanspruchnahme im Sinne einer nachhaltigen Flächennutzung zwei neue Indikatoren aufgenommen: Freiraumver- lust und Siedlungsdichte. Zu Instrumenten auf Bundesebene 21. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Entwicklung des Woh- nungsmarktes und des Flächenverbrauchs in ländlichen Räumen Handlungs- bedarf, um den Grundsätzen der Raumordnung Rechnung zu tragen? Träger der Raumordnung und Landesplanung sind in Deutschland die Länder. Sie stellen Raumordnungspläne für ihr Landesgebiet auf und konkretisieren in ihren Plänen und Programmen die Grundsätze der Raumordnung, wie sie in § 2 Raum- ordnungsgesetz des Bundes festgelegt sind. Die Bundesregierung hat mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften eine Änderung zum Raumordnungsgesetz auf den Weg gebracht, mit der die Grunds- ätze der Raumordnung auch in Bezug auf die Reduzierung des Flächenverbrauchs fortgeschrieben und den aktuellen Erfordernissen angepasst werden. 22. Welche Instrumente stehen dem Bund zur Verfügung, um in ländlichen Räu- men den Flächenverbrauch zu regulieren und Länder, Regionen und Kom- munen zur Kooperation ihrer Flächenplanungen anzuregen? 23. Welche Instrumente stehen dem Bund zur Verfügung, um in ländlichen Räu- men den Vorrang der Innen- vor der Außenentwicklung von Siedlungen in der Praxis zu stärken, beispielsweise im Baurecht, im Raumordnungsgesetz (beispielsweise im Zentrale-Orte-Konzept) oder in der Förderpolitik (Förde- rung des Wohnungsneubaus, Abriss beziehungsweise Wiedernutzung von Industrie- und Gewerbebrachen, barrierefreier Umbau und Sanierung von Wohnbestand innerorts etc.)? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 22 und 23 gemeinsam be- antwortet. Leitgedanke der Bundesregierung ist die Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden, denn attraktive Stadt- und Ortskerne sind Voraussetzung für ein leistungsfähiges und lebenswertes Siedlungsgefüge. Daher setzt sich die Bundesregierung mit verschiedenen Instrumenten für das Prinzip der „Innen- vor Außenentwicklung“ ein. Die Aktivierung leerstehender Gebäude und ihre bauli- che Anpassung an die heutigen Wohn- und Gewerbeanforderungen (Leerstands- und Gebäuderessourcenmanagement) können zur Revitalisierung der Ortskerne beitragen und effiziente Wege zur Anpassung der kommunalen Daseinsvorsorge und Infrastruktureinrichtungen aufzeigen. In der Konsequenz führt dies zu einer
Drucksache 18/11387 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. höheren Lebensqualität für die Menschen vor Ort und zu einem nachhaltigen Flä- chenmanagement mit reduzierter Neuflächeninanspruchnahme. Die Bundesregie- rung hat diesen Leitgedanken mit der Fortentwicklung des Rechtsrahmens in der Novelle des Baugesetzbuchs 2013 aufgegriffen und gestärkt. Im geltenden Bau- planungsrecht ist bereits vorgesehen, dass die städtebauliche Entwicklung vor- rangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll (§ 1 Absatz 5 Satz 3 des Baugesetzbuchs – BauGB). Zudem soll die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen begründet werden (§ 1a Ab- satz 2 Satz 4 BauGB). Im Rahmen der Förderpolitik des Bundes leistet die Städtebauförderung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Funktionsvielfalt und zur Revitalisierung der Innenstädte und Ortskerne von Klein- und Mittelzentren in ländlichen Räumen. Im Jahr 2017 stellt der Bund 790 Mio. Euro für die Städtebauförderung bereit. Dabei ist die Städtebauförderung nicht allein auf städtische, sondern auch auf ländliche Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten ausgerichtet. Eine wichtige Rolle für Kommunen in ländlichen Räumen spielt das Städtebauförde- rungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“. Ziel ist es, Klein- und Mittelstädte als wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zentren zu stärken und als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig zu machen. Vorrangig gefördert werden Kommunen, die Kooperationen mit Nachbargemeinden eingehen und gemeinsame Strategien zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Lebensqualität umsetzen. Neben der Ent- wicklung der kommunalen Infrastruktur steht die Innenentwicklung und Stärkung der Stadt- und Ortskerne im Mittelpunkt. Zu den Schlüsselmaßnahmen gehören die Sanierung und der Umbau von Gebäuden für bedarfsgerechte Folgenutzun- gen, die Aufwertung des städtebaulichen Umfelds sowie abgestimmte Maßnah- men der Innenentwicklung wie ein aktives Flächen- und Leerstandsmanagement. Seit Beginn der Programmlaufzeit 2010 werden bundesweit mehr als 500 Maß- nahmen gefördert. Im Jahr 2017 stellt der Bund 70 Mio. Euro für das Programm bereit. Gemäß den Grundsätzen der Raumordnung, die das Raumordnungsgesetz des Bundes vorgibt, ist mit dem Ziel der Stärkung und Entwicklung des Gesamtraums und seiner Teilräume auf regionale Kooperationen und Stadt-Land-Partnerschaf- ten hinzuwirken. Die Siedlungstätigkeit ist räumlich zu konzentrieren und vor- rangig auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur und auf zent- rale Orte auszurichten. Diese Grundsätze werden durch die Festlegungen in Raumordnungsplänen, die die Länder für ihr jeweiliges Landesgebiet aufstellen, konkretisiert (auf die Antwort zu Frage 21 wird ergänzend verwiesen.) 24. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Schwierigkeiten (beispiels- weise in der Finanzierung) für Existenzgründerinnen und -gründer, für junge Familien oder Seniorinnen und Senioren, an geeigneten innerstädtischen Wohnraum zur Miete oder zum Wohneigentum in ländlichen im Vergleich zu halbstädtischen und städtischen Räumen zu gelangen (bitte begründen)? Inwieweit die Nachfrage nach Wohnraum gedeckt wird, variiert regional sehr stark. Die Wohnungsmärkte insbesondere der wirtschaftsstarken Ballungsräume und vieler Groß- und Universitätsstädte entwickeln sich seit dem Jahr 2009 zu- nehmend dynamisch. In der Folge sind dort deutliche Mietsteigerungen und vielerorts spürbare Wohnungsmarktengpässe zu verzeichnen. Vor allem einkom- mensschwächere Haushalte, aber auch zunehmend Haushalte mit mittleren Ein- kommen haben Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Dies er-
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/11387 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. höht auch den Nachfragedruck auf viele Umlandgemeinden und stadtnahe Land- kreise. Demgegenüber sind die Wohnungsmieten und Immobilienpreise in länd- lichen Räumen grundsätzlich günstiger als in Großstädten und im großstädtischen Umland. Inwiefern Engpässe bei der Verfügbarkeit an geeignetem innerstädti- schen Wohnraum zur Miete oder im Wohneigentum bestehen, lässt sich unter Berücksichtigung der Quantität und Qualität des Wohnungsbestandes nur regio- nal beantworten. Sowohl in ländlichen als auch in halbstädtischen und städtischen Räumen sind jedoch die Anforderungen an die Bereitstellung zielgruppenspezifi- scher Wohnraumangebote gewachsen. Um den spezifischen Bedarf an innerstäd- tischem Wohnraum in ländlichen Räumen zu ermitteln, sind Wohnungsmarkt- konzepte unter Einbeziehung lokaler Wohnungsunternehmen und privater Eigen- tümer erforderlich.
Drucksache 18/11387 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage zu Frage 1: Bevölkerungsentwicklung nach Raumordnungsregionen Ex-post-Entwicklung Prognose Entwick- Entwick- Entwick- Entwick- Bevölke- Bevölke- Raumordnungs- lung der 60- lung der lung der 60- lung der rungsent- rungsent- region Jährigen Zahl der Jährigen Zahl der wicklung wicklung und älter Haushalte und älter Haushalte 2000-2015 2000-2014 2000-2015 2012-2030 2012-2030 2012-2030 Kenn- ziffer Name % % % % % % Schleswig-Hol- 101 stein Mitte 2,0 17,0 4,5 -2,0 28,9 2,5 Schleswig-Hol- 102 stein Nord 1,2 19,1 9,6 -0,4 31,5 4,2 Schleswig-Hol- 103 stein Ost 0,7 13,3 4,5 -1,5 24,2 2,3 Schleswig-Hol- 104 stein Süd 7,7 26,5 8,2 3,8 35,3 9,5 Schleswig-Hol- 105 stein Süd-West -2,8 16,9 5,1 -4,2 29,7 1,8 201 Hamburg 6,7 2,9 6,0 5,4 22,4 6,7 301 Braunschweig -2,0 7,2 5,2 -5,5 22,4 -1,5 302 Bremen-Umland 2,0 22,3 7,7 0,2 34,8 6,5 303 Bremerhaven -3,6 11,0 -0,2 -4,6 22,9 -0,1 304 Emsland 5,6 23,3 16,3 5,0 49,1 11,8 305 Göttingen -7,2 6,8 -0,3 -11,4 19,4 -7,3 Hamburg-Um- 306 land-Süd 5,3 25,4 11,6 4,1 40,6 10,5 307 Hannover 2,0 9,8 6,0 -0,8 26,6 3,1 308 Hildesheim -5,8 5,7 0,4 -7,5 22,9 -3,5 309 Lüneburg 3,1 13,4 4,7 -0,3 34,7 4,7 310 Oldenburg 8,7 23,9 10,9 5,2 45,8 12,0 311 Osnabrück 3,8 15,4 8,1 3,5 39,8 10,2 312 Ost-Friesland 0,0 19,8 3,8 -2,2 31,4 4,1 313 Südheide -0,5 14,7 4,3 -3,0 30,2 3,2 401 Bremen 3,8 7,5 1,8 -0,2 21,3 1,2 501 Aachen 1,8 14,7 5,3 2,6 35,4 8,5 502 Arnsberg -3,1 10,3 6,0 -5,5 33,3 1,0 503 Bielefeld 0,0 7,9 3,4 -2,8 28,5 2,7 504 Bochum/Hagen -7,0 3,4 -1,6 -7,9 17,7 -4,0 505 Bonn 6,6 17,3 6,3 6,8 39,8 11,6 506 Dortmund -2,2 6,9 4,3 -3,5 23,3 1,5 507 Duisburg/Essen -1,7 6,0 3,2 -4,1 22,6 0,6