Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit in Deutschland und in Europa

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Deutscher Bundestag                                                                     Drucksache   18/13245 18. Wahlperiode                                                                                          03.08.2017 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/13147 – Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit in Deutschland und in Europa Vorbemerkung der Fragesteller Leiharbeit ist aus Sicht der Fragesteller eine Form prekärer Beschäftigung. Sie ist gekennzeichnet durch niedrige Löhne, ein hohes Arbeitslosigkeitsrisiko und häufig kurze Beschäftigungszeiten. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zu aktuellen Entwicklungen in der Leiharbeit. Im Folgenden werden hierzu Fragen für die Bundesrepublik Deutschland, die einzelnen Bundesländer und für die Mitgliedstaaten der EU gestellt. I. Leiharbeit in Deutschland und in den Bundesländern 1.   Wie viele Leiharbeitskräfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und in den einzelnen Bundesländern aktuell, und wie hat sich diese Zahl seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte jährlich die absoluten Zahlen, die Anteile an allen Beschäftigten und die Veränderungsraten sowie auch Daten für Ost- und Westdeutschland ausweisen; bitte auch jeweils nach Alter und Geschlecht differenzieren)? Die erfragten Merkmale können auf Basis der Beschäftigungsstatistik der Bunde- sagentur für Arbeit (BA), beginnend mit dem Berichtsjahr 2013, dargestellt wer- den. Aus der Statistik nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz liegen Informa- tionen nach Geschlecht und Bundesländern (nicht aber nach Alter) ab dem zwei- ten Halbjahr 2006 vor. Für die Zeit vor dem zweiten Halbjahr 2006 ist bezüglich der erfragten Merkmale nur eine Differenzierung nach Geschlecht möglich. Eine direkte Einordnung der Leiharbeit ins Gesamtbeschäftigungssystem (Anteile an allen Beschäftigten) kann auf Basis der Statistik nach dem Arbeitnehmerüberlas- sungsgesetz – anders als auf Basis der Beschäftigungsstatistik – nicht vorgenom- men werden. Ausführliche Informationen zur Umstellung der Statistik können dem Methodenbericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnom- men werden: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/ Methodenberichte/Beschaeftigungsstatistik/Generische-Publikationen/Methoden bericht-Beschaeftigungsstatistik Statistik-zur-Arbeitnehmerueberlassung auf Ba- sis-des-Meldeverfahrens-zur-Sozialversicherung.pdf Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 2. August 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 18/ 13245 18/13245                                     – 2– –2 –              Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––18. 18.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Dezember 2016 – jüngere Daten liegen nicht vor – gab es bundesweit rund 993 000 (sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäf- tigte) Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Das waren 2,7 Prozent aller Beschäftigten (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ausschließlich ge- ringfügig Beschäftigte). Weitere Daten können den Tabellen 1 bis 3 im Anhang entnommen werden. 2.   Wie viele der beendeten Leiharbeitsverhältnisse werden nach Kenntnis der Bundesregierung prozentual nach weniger als drei Monaten beendet, wie viele nach weniger als 6, 9, 12, 15, 18 und 24 Monaten (bitte die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen, und zum Vergleich auch den Zeitraum von 2007 bis 2015 darstellen)? Eine vergleichbare, auf der selben Datenquelle (Beschäftigungsstatistik) basie- rende Darstellung zu beendeten Beschäftigungsverhältnissen von Leiharbeitneh- merinnen und Leiharbeitnehmern beim Verleihbetrieb ist abweichend von der Fragestellung erst ab dem Jahr 2013 möglich. Aufgrund von Datenverarbeitungs- fehlern (siehe hierzu: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/ Statistik-nach-Themen/Beschaeftigung/Generische-Publikationen/BST-Revision- Kurzfassung.pdf) sind die beendeten Beschäftigungsverhältnisse für das Jahr 2016 derzeit nicht auswertbar. Im zweiten Halbjahr 2015 fielen rund 389 000 oder 54 Prozent der rund 717 000 beendeten Beschäftigungsverhältnisse von Leiharbeitnehmerinnen und Leihar- beitnehmern in die Dauerklasse „bis unter 3 Monate“. Weitere Daten können Tabelle 4 im Anhang entnommen werden. 3.   Wie hoch ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung der mittlere monat- liche Bruttoverdienst von vollzeitbeschäftigten Leiharbeitskräften, und wie hoch ist er im Vergleich dazu bezogen auf alle sozialversicherungspflichti- gen Vollzeitbeschäftigten (bitte nach Alter, Geschlecht sowie Ost/West und Bundesländern differenzieren, und zum Vergleich die Werte für 2003, 2007, 2011 und 2015 angeben differenzieren)? Als Grundlage für die Beantwortung kann das Merkmal „Entgelt“ aus der Be- schäftigungsstatistik der BA herangezogen werden. Auswertungen liegen bis zum Berichtsjahr 2016 vor. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (kurz: Arbeitsentgelt) umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertun- gen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das sozialversicherungspflichtige Brut- toarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeit- raum, der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag um- fassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomo- natsentgelten liegen klassiert in 50-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann näherungsweise der Median ermittelt werden. Der Median teilt eine nach der Höhe der Entgelte sortierte Häufigkeitsverteilung in zwei gleich große Teile und steht damit in der Mitte der Verteilung. Die Auswertungen sind auf solche sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in ei- nem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderrege- lungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäf- tigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden,
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Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 18. 18. Wahlperiode Wahlperiode                 – 3– –3 –                          Drucksache Drucksache18 18/ 13245 /13245 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. die in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Be- schäftigungsverhältnisse beeinflusst sind. Um Entgeltinformationen zur Leiharbeit für die erfragten Jahre darstellen zu kön- nen, wurde wie folgt vorgegangen: Für die Stichtage 31. Dezember 2015 und 31. Dezember 2016 wurden Auswertungen zu Leiharbeitnehmerinnen und Leih- arbeitnehmern vorgenommen. Für die Zeit vor dem Jahr 2013 (und nachrichtlich zum Vergleich auch für die Jahre 2015 und 2016) wurden Beschäftigte aus der Arbeitnehmerüberlassungsbranche (Basis: Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 bzw. Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003) herangezogen. Dies er- folgt, weil erst beginnend mit dem Berichtsjahr 2013 über Leiharbeitnehmer auf Basis der Beschäftigungsstatistik berichtet werden kann. Informationen zur Be- schäftigung in der Arbeitnehmerüberlassungsbranche liegen durchgehend bis zum aktuellen Rand vor, wobei der Wechsel der Wirtschaftszweigklassifikation zu beachten ist. Bei Beschäftigten in der Arbeitnehmerüberlassungsbranche han- delt es sich nicht nur um Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, sondern auch um das Stammpersonal. Umgekehrt arbeiten nicht alle Leiharbeitnehmerin- nen und Leiharbeitnehmer in Betrieben der Arbeitnehmerüberlassungsbranche, sondern zum Teil auch in Betrieben, die zwar Arbeitnehmer überlassen, aber de- ren wirtschaftlicher Schwerpunkt nicht in der Arbeitnehmerüberlassung liegt. Im Jahr 2016 lag das mittlere monatliche Arbeitsentgelt (Median) von sozialver- sicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeit- nehmern bei 1 816 Euro, im Vergleich zu 3 133 Euro bei allen sozialversiche- rungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (der Kerngruppe). Bei diesen Angaben ist zu berücksichtigen, dass sich typische Unterschiede zwischen den Vergleichsgrup- pen nicht widerspiegeln. Dies betrifft zum Beispiel entgeltrelevante Merkmale wie Qualifikation, Alter und Art der Tätigkeit. Weitere Daten können den Tabellen 5 bis 7 im Anhang entnommen werden (we- gen einer Umstellung im Meldeverfahren kann – abweichend von der Fragestel- lung – über das Jahr 2011 nicht berichtet werden). 4.   Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der niedriglohnbeziehenden Leiharbeitskräfte aktuell, und wie hoch sind die entsprechenden Werte bezogen auf alle Beschäftigten? Soweit die Bundesregierung über Daten zum Niedriglohnbereich, auch diffe- renziert nach der Beschäftigungsart und im europäischen Vergleich, verfügt, wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betref- fend „Niedriglöhne in der Bundesrepublik Deutschland“, Bundestagsdrucksa- che 18/10582, verwiesen. 5.   Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis von Verweildau- eranalysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung die durchge- hende Beschäftigungsdauer im gleichen Leiharbeitsunternehmen (bitte je- weils den prozentualen Anteil der Beschäftigten, deren Beschäftigungsver- hältnis nach 9, 15, 18 und 24 Monaten noch besteht, benennen)? Der in der Frage genannte Sachverhalt lässt sich auf Basis der Beschäftigungssta- tistik anhand von Auswertungen zur bisherigen Dauer von noch bestehenden Be- schäftigungsverhältnissen von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern differenziert nach Dauerklassen abbilden. Demnach bestanden bundesweit 43 Prozent der am 31. Dezember 2016 bestehenden Beschäftigungsverhältnisse seit weniger als neun Monaten und im Umkehrschluss 57 Prozent seit neun Mo- naten und mehr. Der deutliche Unterschied zu den Angaben auf Frage 2 folgt
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Drucksache 18/ 13245 18/13245                                     – 4– –4 –              Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––18. 18.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. daraus, dass Beschäftigungsverhältnisse mit langen Dauern im Bestand stärker vertreten sind als in den Stromgrößen (sogenannter length-bias). Die Beschäfti- gungsverhältnisse mit kurzen Dauern haben nur geringen Einfluss auf den Be- stand, der stärker von den Beschäftigungsverhältnissen mit langen Dauern ge- prägt wird. Weitere Daten können Tabelle 8 im Anhang entnommen werden. 6.   Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einsatzdauer von Leiharbeitskräften in den Entleihbetrieben (wenn möglich bitte nach 3, 9, 15, 18 und 24 Monaten differenzieren; bitte alle verfügbaren Datenquellen be- rücksichtigen, und zusätzlich der Bundesregierung bekannte Studien oder Auswertungen benennen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7.   Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der beendeten Leiharbeitsverhältnisse, die a) eine Arbeitslosmeldung nach sich ziehen; b) zu einer Übernahme in ein reguläres sozialversicherungspflichtiges Ar- beitsverhältnis im Entleihbetrieb führen; c) in ein anderweitiges sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis au- ßerhalb der Arbeitnehmerüberlassung eintreten; d) in ein Leiharbeitsverhältnis bei einem anderen Verleihbetrieb eintreten? Auf Basis der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) lassen sich die beendeten Beschäftigungsverhältnisse von Leiharbeitnehmern nur da- nach differenzieren, ob zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Abgang (z. B. 30 Tage oder 90 Tage) Nichtbeschäftigung oder Beschäftigung (und darunter eine Beschäftigung als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer) vorliegt. In Bezug auf die circa 717 000 im zweiten Halbjahr 2015 beendeten Beschäfti- gungsverhältnisse von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zeigt sich (aufgrund von Datenverarbeitungsfehlern sind spätere Halbjahre nicht sinnvoll auswertbar, siehe hierzu Antwort auf Frage 2), dass 52 Prozent der abgegangen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer 30 Tage nach Abgang beschäftigt waren (darunter 18 Prozent als Leiharbeitskräfte) und entsprechend in 48 Prozent der Fälle nicht beschäftigt waren (siehe Tabelle 9 im Anhang). Auf Basis der Arbeitslosenstatistik der BA liegen zu Teilfrage a) nur absolute Zahlen vor. Demnach wurden für den gleitenden Jahreszeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 bei der Arbeitslosigkeit rund 331 000 Zugänge von Personen verzeich- net, die zuvor eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt in der Arbeitnehmer- überlassungsbranche (Wirtschaftsgruppen 782 und 783 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008) ausübten. Weitere Daten sind Tabelle 10 im Anhang zu entnehmen. 8.   Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Abgänge aus Arbeitslosigkeit, die in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eintreten, das kein Leiharbeitsverhältnis ist? Im gleitenden Jahreszeitraum Mai 2016 bis April 2017 (jüngere Daten in der ge- wünschten Differenzierung liegen nicht vor) gab es insgesamt rund 2 099 000 Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt, darunter
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Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 18. 18. Wahlperiode Wahlperiode                 – 5– –5 –                          Drucksache Drucksache18 18/ 13245 /13245 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. in etwa 1 912 000 Fällen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungs- verhältnis. Bei diesen 1 912 000 Abgängen in sozialversicherungspflichtige Be- schäftigung liegen in beinahe 100 Prozent der Fälle (rd. 1 911 000) Informationen zum Wirtschaftszweig (Basis: Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008) vor. Es zeigt sich, dass 19 Prozent der rund 1 911 000 Abgänge mit Wirtschaftszweigin- formation der Arbeitnehmerüberlassung (Wirtschaftsgruppen 782 und 783) zuzu- rechnen sind. Entsprechend liegt der Anteil der anderen Wirtschaftszweige in der Summe bei 81 Prozent. Weitere Daten sind Tabelle 11 im Anhang zu entnehmen. 9.   Wie viele der bei der Bundesagentur für Arbeit als offen gemeldeten Stellen befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundes- ländern im Bereich Arbeitnehmerüberlassung (bitte die aktuellsten verfüg- baren Daten ausweisen, und sowohl absolute als auch relative Werte nennen; bitte zum Vergleich auch die Daten für das Bundesgebiet und für Ost- und Westdeutschland darstellen)? Im Juni 2017 lag der bundesweite Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen in der Arbeitnehmerüberlassungsbranche (Wirtschaftsgruppen 782 und 783 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008) bei etwa 234 000. Das waren 32 Pro- zent aller gemeldeten Arbeitsstellen. Hierin sind auch die Angebote für das Stammpersonal des Verleihbetriebs enthalten. Bei der Bewertung des Anteils der gemeldeten Stellen in der Arbeitnehmerüberlassung an allen gemeldeten Stellen ist zudem zu berücksichtigen, dass es aufgrund von Mehrfachmeldungen von Stellenangeboten zu Überzeichnungen kommen kann. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, da hier zu erwarten ist, dass die Mel- dung einer offenen Stelle in einem Einsatzbetrieb durch mehrere Zeitarbeitsun- ternehmen erfolgt, sobald diese vom Einsatzbetrieb angesprochen wurden. Weitere Daten können Tabelle 12 im Anhang entnommen werden. 10.   Wie viele der Vermittlungen von Arbeitslosen bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den ein- zelnen Bundesländern in ein Leiharbeitsverhältnis (bitte auch die Daten für das Bundesgebiet und für Ost- und Westdeutschland darstellen)? Im gleitenden Jahreszeitraum Mai 2016 bis April 2017 (jüngere Daten in der ge- wünschten Differenzierung liegen nicht vor) gab es insgesamt rund 361 000 Ab- gänge aus Arbeitslosigkeit in eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt, die der Arbeitnehmerüberlassungsbranche (Wirtschaftsgruppen 782 und 783 aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008) zuzurechnen ist. Etwa 86 000 dieser 361 000 Beschäftigungsaufnahmen kamen durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag zustande. Eine Arbeitsvermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit liegt immer dann vor, wenn nach Auswahl und Vorschlag durch die Vermittlungsfachkraft ein Be- schäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeit- nehmer im In- oder Ausland oder ein Heimarbeitsverhältnis zustande kommt.
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Drucksache 18/ 13245 18/13245                                     – 6– –6 –               Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––18. 18.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die „Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag“ erfüllt folgende Kriterien:  Der Vermittlungsfachkraft liegt ein Stellenangebot vor, das der BA durch den Arbeitgeber gemeldet wurde bzw. das von der BA akquiriert wurde,  die Vermittlungsfachkraft sucht einen oder mehrere passende Bewerber für diese Stelle aus, schlägt Arbeitgeber und Bewerber die Besetzung der Stelle mit dem Bewerber vor und  der Bewerber erhält den Zuschlag für dieses Stellenangebot und schließt einen Arbeitsvertrag ab (Beschäftigungsverhältnis kommt zustande) und beendet dadurch seine Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsuche. Weitere Daten können Tabelle 13 im Anhang entnommen werden. 11.   Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl der Ar- beitsunfähigkeitsfälle und Arbeitsunfähigkeitstage pro Jahr aufgrund von Er- krankungen für Leiharbeitsbeschäftigte vor, und wie hoch ist diese Zahl im Vergleich dazu in der Gesamtwirtschaft (bitte die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Berufs- gruppe, Alter und Geschlecht differenzieren)? 12.   Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Diagnosegruppen bzw. spezifischen Krankheitsarten, die den Arbeitsunfähigkeitsfällen zu- grunde liegen, sowohl bezogen auf Leiharbeitsbeschäftigte als auch auf die Gesamtwirtschaft (bitte Arbeitsunfähigkeitsfälle je 100 GKV-Mitglieder und Tage je Fall darstellen; bitte die jüngst verfügbaren Daten sowie die ver- gangenen zehn Jahre angeben)? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Daten über die Anzahl der Arbeitsunfähig- keitsfälle nach Art der Beschäftigung vor. Eine getrennte Ausweisung für Leih- arbeitsbeschäftigte ist somit nicht möglich. Aus den genannten Geschäftsstatisti- ken der gesetzlichen Krankenversicherung lassen sich ferner keine Aussagen zu den Arbeitsunfähigkeitsfällen der Gesamtwirtschaft ableiten. Die Arbeitsunfähig- keitsfälle von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung können zudem nicht nach Berufsgruppen unterschieden werden. 13.   Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ursachen eines ggf. erhöhten Arbeitsunfallrisikos von Leiharbeitsbeschäftigten? Die Ergebnisse aus der Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts für Berufs- bildung (BIBB) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigen, dass viele Leiharbeitskräfte Tätigkeiten ausüben, bei denen all- gemein ungünstigere Arbeitsbedingungen bestehen – insbesondere im Hinblick auf körperliche Arbeits- und Umgebungsbedingungen. Diese Tätigkeiten können daher auch ein erhöhtes Unfallrisiko bergen – unabhängig davon, ob es sich um einen Leiharbeitnehmer handelt. Ein Vergleich der Unfallquoten von Leiharbeit- nehmern mit denen von Nicht-Leiharbeitnehmern ist nicht sinnvoll möglich, da man bei den Nicht-Zeitarbeitskräften alle Tätigkeiten und damit beispielsweise auch Bürotätigkeiten einbezieht und die für die Art der ausgeübten Tätigkeiten relevanten Merkmale (insbesondere Qualifikation) sich bei diesen Gruppen stark unterscheiden.
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Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 18. 18. Wahlperiode Wahlperiode                 – 7– –7 –                          Drucksache Drucksache18 18/ 13245 /13245 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. II. Leiharbeit in Europa 14.   Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Leiharbeitsquote in der EU insgesamt und wie hoch in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU? Tabellen 14 und 15 im Anhang sind ein Auszug aus der Eurostat Online Daten- bank zu Arbeitnehmern in Zeitarbeitsunternehmen für die Altersgruppe „15 bis 64 Jahre“ und alternativ für „15 Jahre und mehr“ für die Wirtschaft insgesamt. Zu beachten ist, dass die dort aufgeführten Anteile von den Berechnungen des Sta- tistischen Bundesamtes (Destatis) im Rahmen der Berichterstattung zur atypi- schen Beschäftigung (hier: Zeitarbeitnehmer-/in) abweichen. 15.   Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage der Daten von Eurostat der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Leiharbeits- kräften in der EU insgesamt und wie hoch in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 16.   Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Grundlage der Daten von Eurostat der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von abhängig Be- schäftigten in der EU insgesamt und wie hoch in den einzelnen Mitgliedstaa- ten der EU? Ergebnisse können Tabelle 16 im Anhang entnommen werden. 17.   Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Niedriglohnanteil bei den Leiharbeitskräften in der EU insgesamt und wie hoch in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 18.   Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Niedriglohnanteil in der Gesamtwirtschaft in der EU und wie hoch in den einzelnen Mitgliedstaa- ten der EU? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 19.   In welchen Mitgliedstaaten der EU gibt es nach Kenntnis der Bundesregie- rung Regelungen zu Equal Pay und Equal Treatment für die Leiharbeit, und wie sind diese Regelungen konkret gestaltet? 20.   In welchen Mitgliedstaaten der EU gibt es nach Kenntnis der Bundesregie- rung Regelungen zu Höchstüberlassungszeiten für die Leiharbeit, und wie sind diese Regelungen konkret gestaltet? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Unbeschadet der verschiedenen Grundkonzeptionen von Arbeitnehmerüberlas- sung in den Mitgliedstaaten sieht die EU-Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG vom 19. November 2008 für alle Mitgliedstaaten den Grundsatz der Gleichstellung (Equal Treatment/Equal Pay) von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern mit vergleichbaren Stammbeschäftigten und mehrere Abweichungsmöglichkei- ten hiervon vor. Die Leiharbeitsrichtlinie definiert weiter Überlassung als „den Zeitraum währenddessen der Leiharbeitnehmer dem entleihenden Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, um dort unter dessen Aufsicht und Leitung vorüber-
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Drucksache 18/ 13245 18/13245                               – 8– –8 –           Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––18. 18.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gehend zu arbeiten“ und sah eine Überprüfung der Einschränkungen von Leihar- beit in den Mitgliedstaaten vor. Die EU-Mitgliedstaaten hatten die Leiharbeits- richtlinie bis Ende 2011 umzusetzen und haben dies in sehr unterschiedlicher Weise getan (siehe Bericht der Kommission über die Anwendung der Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit, COM (2014) 176). Regelungen zur zeitlichen Be- grenzung der Einsatzdauer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung etwa in Frankreich, Italien und Luxemburg getroffen, während andere Mitgliedstaaten wie Großbritannien und Irland keine derartigen Einschränkungen kennen.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  –9–                             Drucksache 18/13245 Tabelle 1: Leiharbeitnehmer - Zeitreihe 2000 bis 2005 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutschland Zeitreihe davon Leiharbeit- Stichtag zum Ende        nehmer                   Männer                           Frauen des Monats 2000    Dezember                        337.845              258.921                              78.924 2001    Dezember                        302.907              233.922                              68.985 2002    Dezember                        308.534              236.771                              71.763 2003    Dezember                        327.789              249.668                              78.121 2004    Dezember                        389.090              292.309                              96.781 2005    Dezember                        464.539              343.883                             120.656 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1
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Drucksache 18/13245                             – 10 –               Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 2: Leiharbeitnehmer nach Deutschland, West- und Ostdeutschland, Bundesländern und Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Geschlecht aus der ANÜ-Statistik Deutschland Zeitreihe Anzahl Leiharbeitnehmer Veränderung Stichtag                  Region          Insgesamt         gegenüber         Männer            Frauen Vorjahr in % Insgesamt                            630.324                  x       465.529          164.795 Westdeutschland                      499.147                  x       367.128          132.019 01 Schleswig-Holstein                 13.702                  x         10.856           2.846 02 Hamburg                            23.938                  x         17.171           6.767 03 Niedersachsen                      51.723                  x         39.979          11.744 04 Bremen                             10.880                  x             8.340        2.540 05 Nordrhein-Westfalen               142.374                  x       107.960           34.414 06 Hessen                             45.902                  x         33.519          12.383 07 Rheinland-Pfalz                    23.616                  x         17.909           5.707 31. Dezember 2006   08 Baden-Württemberg                  78.518                  x         54.820          23.698 09 Bayern                             98.783                  x         68.811          29.972 10 Saarland                            9.711                  x             7.763        1.948 Ostdeutschland                       122.224                  x         91.857          30.367 11 Berlin                             25.788                  x         16.804           8.984 12 Brandenburg                        10.599                  x             8.608        1.991 13 Mecklenburg-Vorpommern              8.490                  x             6.506        1.984 14 Sachsen                            36.316                  x         28.159           8.157 15 Sachsen-Anhalt                     19.207                  x         15.617           3.590 16 Thüringen                          21.824                  x         16.163           5.661 Insgesamt                            720.882            14,4          527.152          193.730 Westdeutschland                      575.691            15,3          418.629          157.062 01 Schleswig-Holstein                 13.895             1,4            10.935           2.960 02 Hamburg                            26.505            10,7            19.241           7.264 03 Niedersachsen                      65.564            26,8            49.340          16.224 04 Bremen                             12.565            15,5                9.357        3.208 05 Nordrhein-Westfalen               164.631            15,6          124.299           40.332 06 Hessen                             54.787            19,4            40.251          14.536 07 Rheinland-Pfalz                    26.076            10,4            19.505           6.571 31. Dezember 2007   08 Baden-Württemberg                  88.526            12,7            60.370          28.156 09 Bayern                            112.947            14,3            77.276          35.671 10 Saarland                           10.195             5,0                8.055        2.140 Ostdeutschland                       140.403            14,9          105.127           35.276 11 Berlin                             26.595             3,1            17.441           9.154 12 Brandenburg                        12.456            17,5                9.915        2.541 13 Mecklenburg-Vorpommern              8.534             0,5                6.500        2.034 14 Sachsen                            41.605            14,6            31.799           9.806 15 Sachsen-Anhalt                     25.274            31,6            20.169           5.105 16 Thüringen                          25.939            18,9            19.303           6.636 Insgesamt                            672.596             -6,7         482.154          190.442 Westdeutschland                      537.712             -6,6         382.258          155.454 01 Schleswig-Holstein                 13.029             -6,2               9.980        3.049 02 Hamburg                            27.996             5,6            19.971           8.025 03 Niedersachsen                      68.479             4,4            50.254          18.225
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