2014_06_30_TV_TOP_5_Vorlage_DienstvereinbarungVoIP.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Jobcenter Märkischer Kreis 2014: An- und Vorlagen zu 2014 Niederschriften Trägerversammlung

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In mehrfachen Gesprächen und Schreiben zwischen Geschäftsführung, Personalrat und dem Regionalen-IT-Service Dortmund (RITS) wurde nachfolgend versucht, eine Lösung des Konfliktes herbeizuführen. Wesentliche Fragen des Personalrates konnten schließlich in einem Gespräch zwischen Vertretern der Geschäftsführung, des Personalrates und des RITS am 06.02.2014 geklärt werden, ergänzend wurde nach dem Gespräch der Abschluss einer Dienstvereinbarung zwischen Geschäftsführung und Personalrat zur Nutzung von VoIP angeregt. Geschäftsführung und Personalrat des Jobcenters Märkischer Kreis beabsichtigen nun, die als Anlage beigefügte Dienstvereinbarung zur Nutzung von VoIP abzuschließen. Gemäß § 44c Absatz 2 Satz 2 Nummer 7 SGB II entscheidet die Trägerversammlung über die Genehmigung von Dienstvereinbarungen mit der Personalvertretung. Es wird um Zustimmung gebeten. Anlage Seite 2 von 2
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