Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3057 19. Wahlperiode 26.06.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Vorbemerkung der Fragesteller Der KfW-Gründungsmonitor vom Mai 2017 hat – bezogen auf Zahlen aus dem Jahr 2016 – einen neuen Tiefstwert bei Gründungen aufgezeigt. Mit 672 000 Personen haben 243 000 weniger eine neue selbstständige Tätigkeit begonnen als im Jahr 2014. Dabei sank die Anzahl an Vollerwerbsgründern weiter auf 248 000 ab. Im Jahr 2014 verzeichnete der KfW-Gründungsmonitor noch 393 000 Vollerwerbsgründer. Die Zahl der innovativen Gründer ist von 92 000 im Jahr 2014 auf 58 000 im Jahr 2016 gesunken. Als innovative Gründer defi- niert die KfW Gründer, die Forschung und Entwicklung (FuE) durchführen, um technologische Innovationen zur Marktreife zu bringen. Es sind aber gerade Gründer, die neue Beschäftigungsverhältnisse, Innovatio- nen bei Produkten, Prozessen, Dienstleistungen sowie neuen Geschäftsmodel- len initiieren und damit auch Wohlstand im Land schaffen und sichern. Unter- nehmensgründungen leisten wichtige Beiträge zur Erhöhung der Produktivität und zum Wirtschaftswachstum. Dazu schreibt die Expertenkommission For- schung und Innovation (EFI) in ihrem Jahresgutachten 2018: „Die Gründungsrate, also die Anzahl der Unternehmensgründungen relativ zum Gesamtbestand der Unternehmen, ist in Deutschland im internationalen Ver- gleich gering. Zudem sind die Gründungsraten in der Wissenswirtschaft seit Jahren rückläufig. Abbildung C 5-2 (S. 109) verdeutlicht diese Entwicklung. Dies ist insofern bedenklich, als gerade in neuen Unternehmen häufig innova- tive Produkte, Prozesse und Geschäftsmodelle entwickelt und umgesetzt wer- den. Darüber hinaus sichern Unternehmensgründungen durch lokale Wert- schöpfung die Schaffung von Arbeitsplätzen.“ Das Jahresgutachten 2018 hält fest, dass Deutschland in der forschungs- und entwicklungsintensiven Industrie mit 3,8 Prozent die niedrigste Gründungsrate der betrachteten europäischen Länder aufwies und die Gründungsraten in der Wissenswirtschaft seit 2006 sukzessive gesunken sind (Kapitel C 5 Unterneh- mensgründungen). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 22. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/3057 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 1998 das Förderprogramm EXIST auf- gelegt, welches darauf abzielt, Existenzgründungen aus der Wissenschaft sowie das Gründungsklima der außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu ver- bessern. Darüber hinaus sollen auch die Zahl und der Erfolg technologieorien- tierter und wissensbasierter Unternehmensgründungen erhöht werden. Seit sei- ner Einführung wurde EXIST um mehrere Förderprogramme und Instrumente (z. B. EXIST-Gründungskultur, EXIST-Gründerstipendium, EXIST-Forschungs- transfer) erweitert. Zuletzt wurde im Jahr 2017 der dritte High-Tech-Gründer- fonds (HTGF) mit einem Volumen von 310 Mio. Euro aufgelegt. Auch das Pro- gramm „Innovative Hochschule“ bekennt sich zur Förderung des forschungsba- sierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers. Wichtige Gründungsquelle für forschungs- und entwicklungsintensive Unter- nehmen sind die vier großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Her- mann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., Max- Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Fraunhofer-Ge- sellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. und Leibniz-Ge- meinschaft). Ausgründungen (Spin-offs aus Forschungseinrichtungen) stellen einen höchsteffektiven Transferkanal dar, da hier die wirtschaftliche Nutzung von Forschungsergebnissen von jenen Personen genutzt wird, die an deren Ent- wicklung maßgeblich mitgewirkt haben, wissend, dass die Forschungseinrich- tungen das geistige Eigentum besitzen. Allerdings ist eine umfassende systematische und transparente Darstellung über die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen bei den vier großen außer- universitären Forschungseinrichtungen bisher nicht ausreichend vorhanden. Die Monitoring-Berichte zum Pakt für Forschung und Innovation adressieren zwar das Thema, nicht jedoch ausreichend. Das EFI-Jahresgutachten 2017 hat das Thema insgesamt aufgegriffen. Es zeigt bei den Ausgründungen außeruniversi- tärer Forschungseinrichtungen (Abbildung B1-4-4 auf S. 45) Rückgänge auf ei- nem allemal geringen Niveau. Der Bundesregierung ist die Wichtigkeit der innovativen Unternehmen seit Jah- ren bekannt. So erklärte beispielsweise Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei der Eröffnungsveranstaltung der Hannover Messe 2015: „An anderer Stelle, bei der Eröffnung der CeBIT, haben wir darüber gespro- chen, wie wichtig die innovativen Unternehmen der neueren Kategorie sind, die Start-up-Unternehmen, die in der Kombination mit den klassischen Unterneh- men die Innovationskraft entwickeln. Auch für sie werden wir die Rahmenbe- dingungen insgesamt verbessern.“ Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) schreibt in ihrem Jahresgutachten 2017: „In den Natur- und Ingenieurwissenschaften ist nach Einschätzung der Exper- tenkommission das Bewusstsein für das Thema Gründungen sowie die Vermitt- lung gründungsrelevanter Inhalte nach wie vor relativ gering ausgeprägt. Dabei wird sowohl den Hochschulen als auch den außeruniversitären Forschungsein- richtungen ein erhebliches Gründungspotenzial attestiert, dessen Erschließung volkswirtschaftlich lohnenswert ist. Die Expertenkommission sieht zwischen den ersten beiden Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen (Lehre und For- schung) und der dritten Aufgabe (Wissens- und Technologietransfer) keine in- härenten Widersprüche. Vielmehr sind diese Aufgaben komplementär.“ Im Monitoring-Bericht 2016 des Paktes für Forschung und Innovation der Ge- meinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) hat sich ebenfalls gezeigt, dass mit Ausnahme der Helmholtz-Gemeinschaft die Anzahl der Ausgründungen, die zur Verwertung von geistigem Eigentum oder Know-how der Einrichtung unter Abschluss einer formalen Vereinbarung im Kalenderjahr gegründet wurden, rückläufig sind. In der Periode 2011 bis 2015 sind die Ausgründungen bei drei der vier außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur vorangegangenen Pe- riode (2006 bis 2010) zurückgegangen oder gleich geblieben.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die von der Bundesregierung maßgeblich finanzierten außeruniversitären For- schungseinrichtungen haben sich in ihren Leitbildern und Zielen dazu verpflich- tet, neben Forschung auch mittelbar die Wirtschaft zu stärken. So heißt es bei- spielsweise im Leitbild der Fraunhofer-Gesellschaft: „Wir stehen für angewandte Forschung. Originäre Ideen setzen wir gemeinsam mit Unternehmen in Innovationen um – zum Wohl der Gesellschaft und zur Stärkung der deutschen und europäischen Wirtschaft.“ Fraunhofer hat sich zudem im Bereich „Wirtschaft“ eigene Ziele gesetzt. Dazu zählt unter auch die Intensivierung des Gründungsgeschehens. Bei der Helmholtz-Gemeinschaft, zu denen auch das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) gehört, heißt es: „Die Helmholtz-Gemeinschaft hat die Aufgabe, langfristige Forschungsziele des Staates und der Gesellschaft zu verfolgen und die Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten und zu verbessern. Dazu identifiziert und bearbeitet sie große und drängende Fragen von Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft durch strategisch-programmatisch ausgerichtete Spitzenforschung.“ In der Satzung der Max-Planck-Gesellschaft heißt es: „Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. verfolgt den Zweck, die Wissenschaften zu fördern.“ Die Leibniz-Gemeinschaft bekennt sich in ihrer Satzung zu folgenden Zielen: „Die Leibniz Gemeinschaft steht für kooperative Wissenschaft von herausra- gender Qualität und Relevanz, für wissenschaftlichen Wettbewerb und Quali- tätssicherung. Die Leibniz Gemeinschaft verbindet wissenschaftlich und wirt- schaftlich eigenständige Forschungseinrichtungen, die sich zukunftsrelevanten Fragen der Gesellschaft widmen. Leibniz Einrichtungen betreiben erkenntnis- orientierte Forschung mit Anwendungsperspektiven, unterhalten wissenschaft- liche Infrastrukturen und betreiben Forschungsmuseen und bieten forschungs- basierte Beratung und Dienstleistungen.“ Im Rahmen ihrer Tätigkeit für Forschungseinrichtungen erzielen Wissenschaft- ler Ergebnisse, die aus ihren Fragestellungen hervorgehen. Dieses von ihnen entwickelte Wissen, über welches sie geforscht, gelehrt und öffentlich publiziert haben, können sie nach ihrem Ausscheiden aus der Forschungseinrichtung in neu gegründeten Unternehmen oder aber bei einem neuen Arbeitgeber anwen- den. Die Mitnahme und die Nutzung dieses in der Tätigkeit bei Forschungsein- richtungen erworbenen Wissens sind erlaubt und können im Regelfall nicht un- terbunden werden. Ebenso profitieren Forschungsunternehmen auch von vorhe- rig erworbenem Wissen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Viele Ausgründungen beruhen auf von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaft- lern entwickelten Schutzrechten (Patenten). Während die Hochschulen im Re- gelfall die Schutzrechte verkaufen oder eine Kaufoption anbieten, nutzen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen eher das Mittel der Beteiligung. Beteiligungen haben bei Ausgründungen mehrere Nachteile: Mit hohen Beteiligungen (z. B. über Streubesitzbeteiligung mit mehr als 10 Pro- zent, Sperrminorität mit über 25 Prozent oder fast Mehrheitsbeteiligungen von bis zu 49,9 Prozent – einmalig bei Fraunhofer, Zahlen der anderen unbekannt) werden die Anteile der Gründer immer stärker verwässert, womit die Unterneh- mer letztlich zu Angestellten zu werden drohen. Angestellte weisen häufig je- doch eine andere Mentalität und Motivation als Unternehmer auf. Zudem kann dies zum Beispiel im Sozialversicherungsrecht zu Einschränkungen (obligato- rische Versicherungen) führen. Unternehmer mit geringen Unternehmensantei- len werden als abhängig Beschäftigte eingestuft, womit die Versicherungsfrei- heit für Selbständige entfällt.
Drucksache 19/3057 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ab einer gewissen Beteiligungshöhe – im Regelfall in Höhe Sperrminorität (25,1 Prozent) – von Dritten können Unternehmen auf verschiedene Fachför- derprogramme wie beispielsweise das Zentrale Innovationsprogramm Mittel- stand (ZIM), EXIST etc. nicht mehr zugreifen. Durch die Beteiligungen können die Forschungseinrichtungen Anteile in einer Höhe erhalten, die eine Sperrminorität auslösen. Für zustimmungspflichtige Ge- schäfte bzw. Entscheidungen ist daher die Zustimmung der Forschungsgemein- schaft nötig. In Gründungsphasen müssen Unternehmen häufig schnelle, agile und wagnisgebundene Entscheidungen treffen, die in einem Umfeld hoher und komplexer Entscheidungen von Forschungseinrichtungen und ihren Prozessen kaum oder nicht in schnellen Phasen zu treffen sind. Die Reaktionszeit der For- schungseinrichtungen und ihrer Gremien ist mit der kurzen Entscheidungsfrist von Unternehmen nicht in Einklang zu bringen. Beteiligungen schränken unternehmerische Spielräume ein und erschweren frei- willig ausgesuchten Investoren den Einstieg. Fraunhofer verlangt nach eigenen Angaben bei der Abgabe von Patenten im Gegenzug Beteiligungen bis zu einer Höhe von 50 Prozent. Für die anderen Forschungseinrichtungen liegen derzeit keine Aussagen vor. High-Tech-Fonds der Bundesregierung investieren für eine Beteiligung in Höhe von 15 Prozent circa 500 000 Euro. Unternehmen benötigen im Regelfall mehrere Finanzie- rungsrunden. Unter diesen Bedingungen bleiben für die Gründer selbst eher ge- ringe Beteiligungen an dem eigenen Unternehmen übrig. Dies könnte Gründun- gen entgegenstehen und entsprechende Ziele der Bundesregierung konterkarie- ren. Beteiligungen beanspruchen aufgrund der Komplexität sowohl vor als auch während dem Engagement längere Verhandlungs- und Abstimmungsprozesse, öfters mit Friktionen zwischen den Akteuren. Diese Friktionen stehen nicht nur häufig agilen und schnellen Entscheidungen, wie sie in Start-ups nötig sind, ent- gegen, sondern beeinträchtigen auch Motivation zu Gründung und Unterneh- mertum. 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Ausgründun- gen bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen seit 1995 (bitte jeweils nach Forschungsgemeinschaften und Jahr aufschlüsseln)? Die Zahlen zu Ausgründungen werden übergreifend seit 2005 im Rahmen des Monitoring-Berichts zum Pakt für Forschung und Innovation erhoben. Dabei han- delt es sich um Ausgründungen, die zur Verwertung von geistigem Eigentum oder Know-How der Forschungseinrichtungen unter Abschluss einer formalen Verein- barung gegründet wurden. Alle sonstigen Ausgründungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Forschungseinrichtungen werden hier nicht erfasst. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 FhG 15 17 18 16 21 18 10 10 8 16 24 22 HGF 9 7 13 8 6 12 14 9 19 19 21 18 MPG 4 4 6 5 2 4 4 8 5 3 1 11 WGL 7 5 0 5 13 17 5 3 3 4 3 4 Quelle: Pakt für Forschung und Innovation, Monitoring-Bericht 2017 Anmerkungen: FhG: Fraunhofer-Gesellschaft HGF: Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren MPG: Max-Planck-Gesellschaft WGL: Leibniz-Gemeinschaft
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der durchschnitt- lichen jährlichen Gründungen (bitte nach Forschungsgemeinschaften auf- schlüsseln)? Von 2005 bis 2016 erfolgten durchschnittlich etwa 40 Ausgründungen pro Jahr aus den Forschungsorganisationen. Im Mittel gründeten sich aus der MPG im Zeitraum 2005 bis 2016 jährlich rund fünf Unternehmen aus. Im Zeitraum von 2005 bis 2016 wurden in der WGL durchschnittlich rund sechs Unternehmen pro Jahr gegründet. Bei den Zentren der HGF werden derzeit durchschnittlich pro Jahr 19 bis 20 junge High-Tech-Unternehmen ausgegründet (Zeitraum 2013 bis 2016). Dies entspricht einer Verdopplung im Vergleich zum Zeitraum 2005 bis 2012. Im Zeitraum von 2005 bis 2016 beträgt die Zahl der durchschnittlichen jährlichen Gründungen rund 13. Bei der FhG beträgt die durchschnittliche Anzahl an Ausgründungen pro Jahr für die Jahre 2005 bis 2016 rund 16. 3. Wie erklärt sich die Bundesregierung trotz gestiegener Fördermittel die Rückgänge (mit Ausnahme der Helmholtz-Gemeinschaft) bei den Ausgrün- dungen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen (vgl. EFI-Jahres- gutachten 2017 bzw. GWK-Monitoring-Bericht 2016 des Paktes für For- schung und Innovation)? Widerspricht das nicht den Leitbildern und Satzungszwecken der For- schungseinrichtungen? Ist das nicht ein alarmierendes Zeichen von Transfer von Forschung? Die Bundesregierung teilt nicht die Annahme, es bestünde ein einfacher positiver Zusammenhang zwischen der Höhe der institutionellen Zuwendungen und der Zahl der erfolgenden Ausgründungen. Jede Gründung ist zunächst eine persönli- che Entscheidung des Gründers bzw. der Gründerin. Die erfolgten Ausgründun- gen sind daher auch vor dem Hintergrund des allgemeinen Wirtschaftsklimas und der Gründungsneigung in Deutschland insgesamt zu sehen. Satzungszwecke der Forschungsorganisationen und -einrichtungen sind ganz überwiegend Wissen- schaft und Forschung. Ein Widerspruch zu den Satzungszwecken besteht aus Sicht der Bundesregierung nicht.
Drucksache 19/3057 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfolgsquote der ausgegrün- deten Unternehmen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen? Wie viele existieren noch heute? Wie viele wurden übernommen? Wie viele wurden geschlossen, abgewickelt oder haben Insolvenz angemel- det? Wie ist die Entwicklung beim Umsatz und weiteren betriebswirtschaftlichen Kennzahlen (bitte nach Forschungsgemeinschaften aufschlüsseln)? Die Erfolgsquote ist bei Ausgründungen der MPG ausgesprochen positiv. Von knapp 140 Ausgründungen seit 1990 konnten sieben erfolgreich einen Börsen- gang realisieren, es gab insgesamt 25 Unternehmensverkäufe, einzelne davon so- gar zu Werten im dreistelligen Millionenbereich (in Euro), was die hohe Qualität der MPG-Ausgründungen unterstreicht. Von den seit 1990 gegründeten Unter- nehmen existieren noch ca. 70 Prozent, wobei die weit überwiegende Mehrzahl der zwischenzeitlich eingestellten Unternehmen vor 2010 gegründet wurden. Von den seit 2010 gegründeten 51 Unternehmen haben bis dato nur zwei Ausgründun- gen ihr Geschäft wieder einstellen müssen. An der deutschen Börse werden der- zeit Aktien von drei Ausgründungen der MPG (Morphosys, Evotec und Epigeno- mics) gehandelt. Allein diese Unternehmen haben eine gemeinsame Marktkapi- talisierung von ca. 4,8 Mrd. Euro, erzielen über 300 Mio. Euro Umsatz p. a. und beschäftigen ca. 2 550 Mitarbeiter. Von den 147 im Zeitraum von 1995 bis 2017 gegründeten Unternehmen aus der WGL existieren 117 Unternehmen. Die Erfolgsquote liegt damit bei rund 80 Pro- zent. Von den 117 existierenden Unternehmen sind 14 verschmolzen, fusioniert, übernommen oder umfirmiert worden. Insgesamt 30 Unternehmen wurden auf- gelöst bzw. sind erloschen. Während der bisherigen Laufzeit des Pakts für For- schung und Innovation von 2006 bis 2017 gab es 63 Ausgründungen, davon sind zum jetzigen Zeitpunkt 55 aktiv, acht Unternehmen sind aufgelöst worden bzw. erloschen. Die Erfolgsquote liegt damit bei rund 87 Prozent. Erhebungen zu In- solvenzanmeldungen und Zahlen zu den Umsätzen liegen nicht vor. Von den im Bereich der HGF-Zentren 176 gegründeten Unternehmen im Zeit- raum von 2005 bis 2017 sind 142 noch existent, fünf haben Insolvenz angemeldet und 15 wurden aufgelöst. Dies entspricht einer Insolvenzquote von drei Prozent und einer Erfolgsquote (inklusive der Auflösungen) von 89 Prozent. Bei weiteren elf Ausgründungen gab es Übernahmen oder Fusionen; bei drei Ausgründungen liegen den Zentren keine Informationen vor. Zahlen zum Umsatz liegen der HGF nur für die über das interne Ausgründungsprogramm „Helmholtz Enterprise“ ge- förderten Ausgründungen vor. Von den darüber geförderten 81 Gründungen lie- gen von 55 Unternehmen für 2017 freiwillige oder über Creditreform-Auskünfte ermittelte oder geschätzte Angaben zum Umsatz vor. Demnach wiesen elf Unter- nehmen jeweils über 1 Mio. Euro Umsatz aus, weitere 18 Unternehmen gaben ihren Umsatz zwischen 250 000 Euro und 1 Mio. Euro an, 26 Ausgründungen hatten (noch) einen Umsatz unter 250 000 Euro. Für die nachfolgenden Zahlen wurde bei der FhG der einheitliche Betrachtungs- zeitraum 2007 bis 2016 gewählt: Von 172 Ausgründungen (hiervon neun erst nachträglich gemeldete und daher in Monitoring-Bericht nicht enthaltene) exis- tieren heute noch 154. Die Erfolgsquote (Existenz 36 Monate nach der Gründung) liegt bei rund 97 Prozent und wird entsprechend im Deutschen Start-Up Monitor erhoben. Detaillierte Informationen liegen nur bei 63 der 172 Ausgründungen vor, da die FhG an diesen beteiligt war oder ist. Von diesen 63 Unternehmen sind fünf insolvent, acht sind liquidiert oder in Liquidation. Pro Beteiligung liegt der
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Umsatz bei durchschnittlich rund 1 Mio. Euro. Eine Umsatzentwicklung ist nicht aussagekräftig, da das Beteiligungsportfolio dynamisch ist, das heißt jährlich kommen neue Unternehmen oder Beteiligungen hinzu. Zudem findet bei tenden- ziell umsatzträchtigen Unternehmen regelmäßig ein Verkauf der Beteiligung statt. 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren nach Kenntnis der Bun- desregierung in den ausgegründeten Unternehmen über die Jahre beschäf- tigt? Wie viele Arbeitsplätze wurden dauerhaft geschaffen? Die derzeit eigenständigen Ausgründungen, die aufgrund der lizenzierten Tech- nologien der MPG gegründet wurden, beschäftigen derzeit ca. 4 850 Mitarbeiter. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Arbeitsplatzzahlen nicht mehr in der Sta- tistik berücksichtigt werden, sobald ein Unternehmen verkauft wird. Die Anzahl der dauerhaft bestehenden Arbeitsplätze nach Aufkäufen und der anschließenden Integration der Firmen, bzw. der Lizenzierung der Technologie an andere Unter- nehmen liegt vermutlich wesentlich höher, lässt sich jedoch nicht ausreichend präzise ermitteln, zumal die MPG nach einem Unternehmensverkauf regelmäßig keine Informationen zum weiteren Fortgang erhält. Die letzte Erhebung der WGL erfolgte 2009. Damals waren durch die bestehenden 111 Ausgründungen aus Ein- richtungen der Leibniz-Gemeinschaft 1 600 Arbeitsplätze geschaffen worden. Für 2017 liegen bei der HGF entsprechend den Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 bedingt valide Angaben von 68 der insgesamt 176 Unternehmen vor. Bei den über „Helmholtz Enterprise“ geförderten Spin-Offs arbeiten insgesamt ca. 620 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr 540). In den zwischen 2007 bis 2016 aus der FhG gegründeten 172 Ausgründungen wurden insgesamt mindes- tens 1 580 Arbeitsplätze geschaffen (gemessen als Vollzeit-Äquivalente). 6. Wie lange dauern die Ausgründungsprozesse nach Kenntnis der Bundesre- gierung im Durchschnitt (bitte nach Forschungsgemeinschaft aufschlüs- seln)? Bei der MPG beginnt die Beratung der Wissenschaftler in der Regel bereits sehr früh in der Vorgründungsphase, oft noch in einem Ideenstadium ohne konkrete Planung. Die Dauer der Beratung im Vorgründungsbereich kann bei wenigen Mo- naten, aber üblicherweise mehreren Jahren liegen. Während dieser Zeit werden häufig auch Förderprogramme wie z. B. Exist-Forschungstransfer (18 bis 36 Mo- nate) genutzt, um die Geschäftsmodelle, Technologien und Teams weiterzuent- wickeln. Ausgründungen dienen der WGL als ein spezifisches Instrument der Anwendung wissenschaftlicher Ergebnisse und Kompetenzen. Aufgrund der wissenschaftlich, rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Mit- gliedseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft gibt es eine große Variationsbreite an Ausgründungsverläufen. Daten zur durchschnittlichen Dauer von Gründungs- prozessen liegen nicht vor. Die Dauer des eigentlichen Ausgründungsprozesses variiert in der HGF je nach Gründung und Branche zwischen ein und vier Jahren. Die Vorgründungsphase inklusive Technologievalidierung dauert ca. zwei bis drei Jahre, die Phase nach der Gründung bis zur Etablierung bzw. Wachstums- phase nochmals drei bis fünf Jahre. Die durch Helmholtz Enterprise geförderten Gründungsvorhaben benötigen in der Regel ein bis zwei Jahre bis zur Gründung. Die FhG fördert Ausgründungsvorhaben schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt.
Drucksache 19/3057 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ein genauer Startzeitpunkt ist daher nicht definiert. Die letzte Phase (Verhand- lungen über Lizenzen und Beteiligung) dürfte vergleichbar sein zu einer ausführ- lichen Due Diligence im Venture-Capital Bereich. 7. Welche internen Ziele haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Forschungsgemeinschaften bei Ausgründungen gesetzt? Auf welcher Basis wurden diese Ziele entwickelt (bitte nach Forschungsge- meinschaft aufschlüsseln)? Die von der MPG betriebene Grundlagenforschung dient dazu, völlig neue Er- kenntnisse und damit die Grundlage für bislang unbekannte Technologien und infolgedessen sogenannte „Durchbruchsinnovationen“ hervorzubringen. Da au- ßeruniversitäre Forschung nicht selbst konkrete Produkte entwickelt und ver- marktet, ist es notwendig, die gewonnenen Erkenntnisse und Erfindungen in Un- ternehmen zu überführen, die diese Aufgabe wahrnehmen. Gerade bei bahnbre- chenden Erfindungen aus der Grundlagenforschung kann die Entwicklung von Produkten viele Jahre oder gar Jahrzehnte dauern. Eine quantitative Zielvorgabe wäre hier insofern in der Sache nicht angemessen. Die WGL hat sich im Pakt für Forschung und Innovation u. a. dazu verpflichtet, den Austausch der Wissen- schaft mit Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Es gibt kein spezifisch auf die Zahl von Ausgründungen bezogenes Ziel. Die HGF hat keine interne Zielvorgabe zur Zahl der Ausgründungen der Zentren. Allerdings wird angestrebt, das Grün- dungsniveau von über 20 Gründungen pro Jahr zu halten und möglichst zu stei- gern. Einzelne Zentren haben in ihren internen Transferstrategien das allgemeine Ziel verankert, Ausgründungen zu fördern, und konkrete Zielzahlen im Bereich Ausgründungen festgelegt. Die FhG möchte Vorreiter für Ausgründungen im deutschen Wissenschaftssystem werden und hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, die gleiche Gründungsintensität wie das Massachusetts Institute of Technology (MIT) zu erreichen (2,0 Ausgründungen pro 1 000 Mitarbeitende und Jahr). 8. Sind in den Zielvereinbarungen (Code of Conduct) mit den großen vier For- schungsgemeinschaften und ihren jeweiligen Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung quantitative und qualitative Zielausgründun- gen vereinbart? Wenn ja, wo und in welcher Form (bitte einzeln nennen)? Wenn nicht, warum nicht? Sind hier Änderungen geplant? Im Pakt für Forschung und Innovation III (2016 bis 2020) verpflichten sich die Wissenschaftsorganisationen auf forschungspolitische Ziele, u. a. die Stärkung des Austauschs der Wissenschaft mit Wirtschaft und Gesellschaft. In ihren Selbst- verpflichtungen adressieren die Forschungsorganisationen teilweise auch das Thema Ausgründungen. Die strategische Bedeutung von Ausgründungen spiegelt sich in den Zielvereinbarungen wider, die mit den Vorständen der Forschungs- einrichtungen zur Gewährung leistungsorientierter Vergütungen abgeschlossen werden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9. Weisen die außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte Strategien zur Steigerung von Ausgründungen aus oder ist Ausgründung ein Akt des Zufalls? Die Forschungsorganisationen und -einrichtungen haben auf der Grundlage stra- tegischer Überlegungen eine Vielzahl von innovativen Instrumenten und Maß- nahmen auf den Weg gebracht, um Gründerinnen und Gründer und damit den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Anwendung zu unterstützen. Ausgründungen sind jedoch letztlich individuelle Entscheidungen der Gründerin- nen und Gründer. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 30a verwiesen. 10. Sollten aus Sicht der Bundesregierung Ausgründungen schon im Sinne der Gemeinnützigkeit sowie im Sinne der Kohärenz mit den forschungspoliti- schen Zielen der Bundesregierung (u. a. Hightech-Strategie) stärker geför- dert werden? Wenn nicht, warum nicht? Die Förderung von Ausgründungen aus der Wissenschaft und Forschung ist für die Bundesregierung unter forschungs- und wirtschaftspolitischen Gesichtspunk- ten ein wichtiges Anliegen. Das ist auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Aus- gründungen stellen eine der effektivsten und wirkungsvollsten Möglichkeiten des Ideen-, Wissens- und Technologietransfers dar, da wissenschaftliche Ergebnisse in der Regel dadurch schnell in den Markt eingeführt werden können. Vor diesem Hintergrund ist es ein Ziel der Bundesregierung, die bestehenden Programme für Gründungen aus der Wissenschaft (z. B. EXIST) fortzuführen und ggf. zu stär- ken. Aus vorliegenden Erfahrungen und intensiven Gesprächen mit Gründerinnen und Gründern sowie Gründungsexperten aus Hochschulen und Forschungsein- richtungen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zent- rale Handlungsfelder identifiziert, die im Konzept „Mehr Chancen für Gründun- gen – Fünf Punkte für eine neue Gründerzeit“ dargelegt sind und das Handeln des BMBF im Bereich Gründungs- und Startup-Förderung in den nächsten Jahren prägen werden. 11. Orientieren sich diese Zahlen und Ziele bei den Ausgründungen nach Kennt- nis der Bundesregierung auch an internationalen Mitbewerbern? Wenn ja, welche Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden als Benchmark hinzugezogen? Wenn nicht, warum nicht? Das deutsche Innovationssystem und die gegebenen Rahmenbedingungen unter- scheiden sich stark von internationalen Mitbewerbern. Die vielfältige Landschaft von Hochschulen, die komplementären Missionen der Forschungseinrichtungen und der hohe Grad der Vernetzung untereinander und mit der Wirtschaft sind charakteristisch für Deutschland. Somit ist ein Vergleich mit internationalen Hochschulen und Forschungseinrichtungen nicht zielführend, wenn es darum geht, das Gründungsgeschehen in Deutschland zu intensivieren.
Drucksache 19/3057 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wie schneiden die außeruniversitären Forschungseinrichtungen nach Kennt- nis der Bundesregierung im Vergleich zu den internationalen Mitbewerbern wie dem Massachusetts Institute of Technology (MIT), der Stanford Univer- sity, University of Cambridge und der Eidgenössischen Technischen Hoch- schule (ETH) Zürich ab (gefragt sind hier absolute und relative Zahlen in Bezug auf wissenschaftliche Mitarbeiter)? Es gibt nach Kenntnis der Bundesregierung keine umfassende vergleichende Un- tersuchung zum Anteil von Ausgründungen aus internationalen Universitäten. Eine bloße Gegenüberstellung der verfügbaren Daten aus unterschiedlichen Quel- len zu den genannten internationalen Wettbewerbern und den deutschen außer- universitären Forschungseinrichtungen wäre daher nur sehr eingeschränkt belast- bar. 13. Wie beurteilt die Bundesregierung den Zielkonflikt zwischen betriebswirt- schaftlichen Zielen (höhere Erträge aus der Nutzung von Schutzrechten) so- wie der Bundeshaushaltsordnung einerseits und der Förderung und Intensi- vierung von Gründungen im Sinne der Gemeinnützigkeit andererseits? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diesen Zielkonflikt aufzulösen? Ein solcher Konflikt besteht nach Einschätzung der Bundesregierung nicht. Die rechtlich selbständigen Wissenschaftseinrichtungen verfolgen ihre satzungsge- mäßen Zwecke (Forschungsziele, aber unter anderem auch Technologietransfer) selbständig und richten ihr Handeln danach aus. Betriebswirtschaftliche Erträge sind zur Verfolgung des Satzungszwecks zu verwenden. 14. Wie steht die Bundesregierung zu dem von den Forschungseinrichtungen ge- nutzten Instrument der Beteiligung? Die Bundesregierung fördert die Forschungseinrichtungen vor dem Hintergrund ihrer satzungsgemäßen Aufgaben, die diese eigenständig verfolgen. Die For- schungseinrichtungen wählen die aus ihrer Sicht hierfür angemessenen Transfer- methoden selbst (z. B. Unternehmensbeteiligungen, Lizenzverträge oder Koope- rationen). Mit dem im Jahr 2012 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Wis- senschaftsfreiheitsgesetz wurde u. a. im Bereich Beteiligungen das Genehmi- gungsverfahren im Hinblick auf das Eingehen von Beteiligungen erleichtert und damit ein wichtiger Beitrag zur Etablierung wettbewerbsfähiger Rahmenbedin- gungen geschaffen. Über eine Beteiligung der Forschungseinrichtungen an Aus- gründungen können z. B. neue strategische Geschäftsfelder erschlossen werden. 15. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Zunahme der Beteiligungshöhen und dem Rückgang der Gründungen? Wenn nicht, warum nicht? Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, die einen kausalen Zusam- menhang belegen oder ausschließen. Im Monitoring-Bericht zum Pakt für For- schung und Innovation berichten die Forschungsorganisationen über ihren Betei- ligungserwerb (Beteiligungen unter bzw. über 25 Prozent). Die Zahl der erwor- benen Beteiligungen über 25 Prozent ist sehr gering Eine Zunahme der Beteili- gungshöhe ist aus Sicht der Bundesregierung aus diesen Daten nicht erkennbar. Ein Zusammenhang wird insofern nicht gesehen.