Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Wie steht die Bundesregierung zu einer breiten und gleichmäßigen Kleinstrategie an Investitionen eines Wagniskapitalfonds, die auch als „Spray-and-Pray“-Strategie bezeichnet wird? Breite und gleichmäßige Kleinstrategien werden eingesetzt, um das Risiko zu streuen. Strategische Fragestellungen liegen im Verantwortungsbereich der Vor- stände der Forschungseinrichtungen. Weitergehende, die Forschungseinrichtun- gen betreffende Überlegungen der Bundesregierung gibt es hierzu nicht. e) In welchen Stage (Seed, Start-up, A-Finanzierung etc.) sollte ein Wagnis- kapitalfonds aus Sicht der Bundesregierung investieren und warum? In welche Stages investiert der Fraunhofer Venture Fonds? Der Investitionsfokus von Wagniskapitalfonds mit Blick auf die verschiedenen Lebensphasen der in Frage kommenden Portfoliounternehmen hängt von der In- vestitionsstrategie des jeweiligen Fonds ab und stellt eine Entscheidung dar, die der Fonds in eigener Verantwortung trifft. Ein Fraunhofer Venture Fonds existiert derzeit nicht. f) Wird die Bundesregierung eine Ausweitung des Fraunhofer Venture för- dern? Wenn ja, wann und wie? Wenn nicht, warum nicht? Die Unterstützungsaktivitäten der internen Fachabteilung Fraunhofer Venture wurden und werden in enger Abstimmung und Förderung durch das BMBF stetig weiterentwickelt. Der Auf- bzw. Ausbau von Arbeitseinheiten einer Forschungs- organisation liegt in der Verantwortung des Fraunhofer-Vorstands. Eine Finan- zierung erfolgt in der Regel über die Grundfinanzierung von Bund und Ländern. Darüber hinaus ermöglicht eine Finanzierung über die Förderprogramme des BMWi zur Finanzierung von Wagniskapital-Fonds die Einbeziehung weiterer öf- fentlicher, einschließlich europäischer Mittel (ERP/EIF-Dachfonds in Zusam- menarbeit mit dem EIF, ERP-VC-Fondsinvestments). g) Wird die Bundesregierung die anderen drei Forschungsgemeinschaften a) auffordern und b) dabei unterstützen, ebenfalls einen eigenen Venture „Arm“ aufzulegen? Wenn ja, wie und wann? Wenn nicht, warum nicht? Bereits jetzt erwerben auch die anderen Forschungsorganisationen bzw. -einrich- tungen Anteile an Ausgründungen. h) Wie haben sich die Beteiligungen von Fraunhofer Venture nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt? Wie ist die Erfolgsbilanz (Return on Investment) des Beteiligungsportfo- lios (bitte für vergangene und aktuelle Beteiligungen aufschlüsseln; falls Ergebnisse zu einzelnen Beteiligungen gegen Geschäftsgeheimnisse ver- stießen, wird um eine Gesamtdarstellung gebeten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Drucksache 19/3057 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. i) Welche Erträge hat Fraunhofer Venture nach Kenntnis der Bundesregie- rung generiert, und welche Kosten sind im Gegenzug angefallen? Wie ist die aktuelle Bilanz? Wie ist GuV-Rechnung der vergangenen drei Jahre? Fraunhofer Venture ist eine Fachabteilung in der Fraunhofer-Zentrale und gene- riert für sich keine eigenen Einnahmen. j) Wie viele Beteiligungsengagements hat Fraunhofer Venture nach Kennt- nis der Bundesregierung seit der Gründung aufgelegt? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. k) Welche Erfolgskennzahlen weist Fraunhofer Venture nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu anderen Venture Capital Fonds auf? Fraunhofer Venture ist eine Fachabteilung in der Fraunhofer Zentrale. Ein Ver- gleich mit Venture Capital Fonds ist nicht möglich. l) Wie begründet die Bundesregierung das Verhältnis von sechs Investment- Managern und sieben Juristen bei Fraunhofer Venture? Wie erklärt die Bundesregierung die Abweichung zu gängigen Wagnis- kapitalfonds, die regelmäßig ein Verhältnis von zehn Investment-Mana- gern zu einem Juristen aufweisen? Der Einsatz der personellen Ressourcen liegt in der Verantwortung der Vorstände der Forschungsorganisationen. Während Venture Capital Fonds juristische Akti- vitäten (im Wesentlichen den Entwurf von Beteiligungsverträgen) durch externe Anwaltskanzleien durchführen lassen, übernehmen die Juristen von Fraunhofer Venture eine breite Spanne von Aktivitäten: Beratung und Betreuung der Institute über Möglichkeiten der rechtlichen Ausgestaltung, Überprüfung von Geschäfts- konzepten / Businessplänen, Erstellung und Verhandlung aller Vertragswerke, die zur Gründung eines Start-ups notwendig sind, Koordinierung der Verträge, die zwischen der Fraunhofer-Gesellschaft und dem Start-up notwendig sind, Vor- bereitung von Vorstandsbefassung und die aktive Betreuung der eingegangenen Beteiligungen im Rahmen eines aktiven Portfoliomanagements (Wahrnehmung von Gesellschafterrechten und -pflichten). 32. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Präsidenten der Fraunhofer Ge- sellschaft ins Spiel gebrachte Idee, dass Forschungseinrichtungen eine leis- tungsorientierte Vergütung erhalten (vgl. www.bundestag.de/blob/511608/ 6750bf83a2d15e27e36f3fad8dbb6890/fraunhofer_stellungnahme-data.pdf)? Wie steht die Bundesregierung zu dem Gedanken, diese leistungsorientierte Vergütung bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen an Quantität und Qualität der Ausgründungen zu koppeln? Die Bundesregierung hält den Ansatz, Wissenschaft in ihrer Gänze an quantita- tive Leistungsparameter zu binden, für nicht tragfähig. Dies gilt insbesondere für eine Bindung an wirtschaftsorientierte Leistungsparameter. Dies würde weder der Natur der Wissenschaft, insbesondere der Grundlagenforschung, entsprechen, die Breite der wissenschaftlichen Disziplinen bedenken noch der Wissenschaftsfrei- heit oder der Einheit von Forschung und Lehre in den Hochschulen dienlich sein.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Als ordnendes Finanzierungsprinzip von Wissenschaft durch Bund und Ländern lehnt die Bundesregierung eine direkte Kopplung an quantitative Leistungspara- meter ab. 33. Wie steht die Bundesregierung zu dem Ansatz, dass öffentlich geförderte Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden (Open Access)? Die Bundesregierung befürwortet den Ansatz von Open Access, bei dem wissen- schaftliche Publikationen für die Allgemeinheit über das Internet unentgeltlich zugänglich gemacht werden. 34. Ist ein solcher Open-Access-Anspruch aus Sicht der Bundesregierung mit dem praktizierten Beteiligungsmanagement vereinbar (wenn ja, bitte be- gründen)? Mit Open Access werden Forschungsergebnisse für die Allgemeinheit und insbe- sondere die Wirtschaft schneller und einfacher nutzbar. Open Access steht der wirtschaftlichen Nutzbarkeit von Forschungsergebnissen in jeder Form nicht ent- gegen. Open Access bringt keine Verpflichtung zur Publikation oder zur kosten- losen Preisgabe von Forschungsergebnissen und erarbeitetem IP mit sich. Nur dort, wo ohnehin eine Publikation beabsichtigt ist, soll diese so erfolgen, dass der Allgemeinheit der unentgeltliche Zugang über das Internet möglich ist. Die Ent- scheidung, Ergebnisse wirtschaftlich zu nutzen, z. B. durch den Erwerb von Schutzrechten, bleibt unberührt. 35. Wie steht die Bundesregierung zu der Idee, dass in den Regelwerken der Projektförderung spezifische Anwendungen für Start-ups verpflichtend Ein- gang finden? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. 36. Plant die Bundesregierung die Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) abzustimmen und bei Ausgründungen aus For- schungseinrichtungen zu verzahnen? Wenn ja, wann und wie genau? Wenn nicht, warum nicht? In der Bundesregierung werden die Fördermaßnahmen der einzelnen Ressorts ab- gestimmt und miteinander verzahnt. Dies gilt auch für die Fördermaßnahmen von BMWi und BMBF im Bereich der Gründungs- und Start-up-Förderung. Beispiele dafür sind die Fördermaßnahmen „Validierung des technologischen und gesell- schaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+“ (BMBF) und EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft (BMWi). Die Förder- maßnahme VIP+ lädt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen ein, aus der Forschung heraus den ersten Schritt in Richtung wirtschaftlicher Wertschöpfung oder gesellschaftlicher Anwendung zu gehen. Hierzu können Forschungsergebnisse hinsichtlich ihrer Verwertungspotenziale untersucht und ggf. weiterentwickelt werden. Eine Reihe von Vorhaben, in denen sich eine Ver- wertung in Form einer Unternehmensgründung anbot, hat anschließend auf Grundlage der Ergebnisse aus der VIP-Förderung eine Anschlussfinanzierung im EXIST-Programm gefunden. VIP+ und EXIST werden regelmäßig auf Veranstal- tungen zur Gründungsförderung (z. B. der Technologietransfereinrichtungen der
Drucksache 19/3057 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. außeruniversitären Forschungseinrichtungen) aufeinander abgestimmt präsen- tiert. Maßnahmen zur Förderung von Ausgründungen aus Hochschulen und For- schungseinrichtungen sind Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregie- rung, die zwischen allen Ressorts abgestimmt wird. Es finden regelmäßig Ab- stimmungen statt, die die Verzahnung und Kohärenz der Einzelmaßnahmen si- cherstellen sollen. 37. Wie werden die öffentlichen Förderprogramme, auf die Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen zurückgreifen können, genutzt? Wo werden Mittel nicht genutzt? Wo ist Mehrbedarf (bitte einzeln nach Programm auflisten)? Die Förderprogramme zur Förderung von Ausgründungen stehen allen öffentli- chen Forschungseinrichtungen offen. Somit können beispielsweise bei GO-Bio oder der Programmlinie EXIST-Forschungstransfer neben den Hochschulen auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen entsprechende Anträge einreichen. 38. Wie bewertet die Bundesregierung die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ im Hinblick auf ihre Ergebnisse bei Transfer und Innovation, insbesondere mit dem Fokus auf kleine und mittelgroße Universitäten sowie Fachhochschulen? a) Inwieweit wurden Ausgründungen als Kriterium vom Auswahlgremium beachtet und gewichtet? Die Fragen 38 und 38a werden im Zusammenhang beantwortet: Die Bund-Länder-Förderinitiative „Innovative Hochschule“ soll insbesondere Fachhochschulen sowie kleine und mittlere Universitäten im Leistungsbereich des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers stärken. Die Initiative soll die Hochschulen darin unterstützen, ihre Transferstrukturen zu op- timieren, deren Vernetzung mit dem regionalen Umfeld zu stärken, bereits etab- lierte Instrumente für den Ideen-, Wissens- und Technologietransfer strategisch auszurichten sowie insbesondere innovative und sichtbare Aktivitäten der Zusam- menarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft auf- bzw. auszubauen. Bund und Län- der streben mit der Förderinitiative den strategischen Auf- und Ausbau der Ko- operation von Hochschulen mit der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren in Verbünden, Netzwerken und in innovativen Formen an. Entspre- chend § 4 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Ar- tikel 91b Absatz 1 des Grundgesetzes zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen – „Inno- vative Hochschule“ vom 19. Oktober 2016 (nachfolgend VV) wurden beantragte Vorhaben danach bewertet, ob sie mit Blick auf die spezifische Ausgangslage und den begründeten Bedarf der jeweiligen Hochschule bzw. des Hochschulverbunds zur Erreichung der Vorhabenziele geeignet waren. Die Förderkriterien sind in § 4 VV festgelegt. Ausgründungen stellen entsprechend der Zielsetzung der Bund- Länder-Förderinitiative „Innovative Hochschule“ kein explizites Auswahlkrite- rium dar. Zu erwartende Wirkungen der Vorhaben auf das regionale Innovations- system werden mitberücksichtigt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/3057 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Welche Initiativen zur Förderung von Ausgründungen an den „Innovati- ven Hochschulen“ werden gefördert und in welchem Maße (bitte einzeln benennen)? Gemäß Nr. 2 der Richtlinie zur Umsetzung der gemeinsamen Initiative des Bun- des und der Länder zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers an deutschen Hochschulen – „Innovative Hochschule“ wer- den die Umsetzung der Transferstrategie für die Profilierung der gesamten Hoch- schule oder in thematischen Schwerpunkten im Ideen-, Wissens- und Technolo- gietransfer gefördert. Zum Gegenstand der Förderung zählen strukturelle und strategische Maßnahmen, darunter die Durchführung von Profilbildungsprozes- sen zur Weiterentwicklung des Transferprofils sowie die Integration und Weiter- entwicklung von Transferstrukturen, wenn ein qualitativer Mehrwert zur Aus- gangslage nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus adressiert die Förderiniti- ative Transferprojekte zur Zusammenführung realer Herausforderungen externer Partner mit den Lösungskompetenzen der Hochschulen und/oder zur Erschlie- ßung von Forschungsergebnissen für mögliche Anwendungen sowie Studieren- denprojekte, die es Studierenden ermöglichen, im Studium erworbenes Wissen in der Praxis anzuwenden und dabei Problemstellungen aus dem Umfeld der Hoch- schule zu lösen sowie unternehmerisches Denken zu erwerben und gegebenen- falls umzusetzen. Eine Abgrenzung von Aktivitäten mit Bezug zu Gründung und Ausgründung erfolgt nicht, da diese ggf. Bestandteil der übergreifenden Trans- ferstrategie sind. c) Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Ausgründungen an Hochschulen zu fördern respektive zu unterstützen, und bis wann gedenkt sie diese Maßnahmen umzusetzen? Die Bund-Länder-Initiative „Innovative Hochschule“ wird in zwei Auswahlrun- den durchgeführt. Für beide Auswahlrunden stellen Bund und Länder insgesamt bis zu 550 Millionen Euro über zehn Jahre zur Verfügung. Die Mittel für die För- derung werden vom Bund und vom jeweiligen Sitzland im Verhältnis 90:10 ge- tragen. Die Ausschreibung der zweiten Auswahlrunde ist ab 2021 geplant. Zur Unterstützung von Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtun- gen dient das EXIST Programm mit den Instrumenten EXIST Gründerstipendium und EXIST Forschungstransfer. Das Programm wird in dieser Legislaturperiode fortgesetzt. Darüber hinaus wird das Thema Gründungssensibilisierung ausge- baut. So fördert das BMBF derzeit die Modellphase der Maßnahme „Young Ent- repreneurs in Science“. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen geeignete Instru- mente entwickelt und validiert werden, mit denen die Promovierenden gezielter für das Thema Gründung sensibilisiert werden können. Ab Herbst 2018 soll eine dreijährige Pilotphase der Maßnahme beginnen. d) Sollen die Bemühungen zu Ausgründungen aus Hochschulen durch EXIST V gestärkt werden? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nicht, warum nicht? Mit der Programmlinie EXIST-Gründungskultur hat die Bundesregierung erfolg- reich zur Verbesserung des Gründungsklimas an Hochschulen beigetragen. Die Programmlinie ergänzt die Gründungsförderung für Einzelvorhaben (EXIST- Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer). Die aktuelle Förderrunde „EXIST IV – Die Gründerhochschule“ mit 22 Hochschulen läuft Mitte 2018 aus.
Drucksache 19/3057 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Eine Nachfolgemaßnahme „EXIST Potentiale“ (EXIST V) u. a. zur Professiona- lisierung der gründungsunterstützenden Strukturen an Hochschulen wird derzeit erarbeitet.
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