Menschenrechtslage in Eritrea

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                    – 11 –                       Drucksache 18/4609 rum bemüht, in diesen Fällen humanitäre Hilfe zu leisten, z. B. IOM in Koope- ration mit dem ägyptischen Gesundheitsministerium. Die Hilfe der Bundesregierung erstreckt sich nicht nur auf die finanzielle Unter- stützung in Höhe von etwa 3 Mio. Euro für Projekte von internationalen Orga- nisationen und von Nichtregierungsorganisationen zur Prävention und zum Schutz von Menschenhandelsopfern in Sudan, Ägypten und Israel. Erst im Februar 2015 hat sich eine Delegation des Bundesministeriums des Innern und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Ägypten ein Bild von der Lage der Flüchtlinge verschafft. Im Rahmen des Resettlement-Programms und des Bundesaufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge ist beabsichtigt, mehrere hundert Flüchtlinge, die sich noch in Ägypten aufhalten, in Deutsch- land aufzunehmen, darunter auch ostafrikanische Opfer von Menschenhandel. Das BAMF plant, ab Ende April 2015 Mitarbeiter nach Kairo zu entsenden, um die Programme umzusetzen. 22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Behandlung afrika- nischer Flüchtlinge, viele aus Eritrea stammend, durch die israelische Regierung, insbesondere im Hinblick auf die auf der Grundlage des Anti- Infiltration Law ergriffenen Maßnahmen, wie etwa die Inhaftierung afri- kanischer Flüchtlinge, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie daraus? Der Strom afrikanischer Flüchtlinge nach Israel ist seit dem Frühjahr 2013 durch die Fertigstellung des israelischen Grenzzauns zu Ägypten und die gefährliche Transitsituation im Sinai fast vollkommen zum Erliegen gekommen. Aktuell befinden sich ca. 48 000 Flüchtlinge in Israel, mehr als 90 Prozent der Flücht- linge stammen aus Sudan und Eritrea. Sie haben keinen Anspruch auf Unter- kunft und Verpflegung und erhalten keine Arbeitserlaubnis. Eine medizinische Notfallbehandlung ist vorgesehen, eine Eingliederung in das öffentliche israeli- sche Gesundheitssystem nicht. Der Oberste Gerichtshof in Israel hat in der Vergangenheit mehrfach Gesetzes- änderungen zur Verschärfung des „Anti Infiltration Law“ zurückgewiesen, zu- letzt im November 2014. Die aktuelle, fünfte Gesetzesänderung sieht u. a. vor, dass Flüchtlinge für maximal 60 Tage in dem geschlossenen Lager Saharonim interniert werden können. Im Anschluss soll eine Einweisung in das Auffang- lager Holot für bis zu 20 Monate möglich sein. Eine Beschwerde gegen diese Änderung wurde bereits beim Obersten Gerichtshof eingelegt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zusammenarbeit mit Eritrea auf bilateraler und europäischer Ebene 23. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Bilanz des strategischen Rahmens der EU für das Horn von Afrika, und welche Schwerpunkte soll- ten in diesem Kontext nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig ge- setzt werden? Der am 14. November 2011 vom Rat der Europäischen Union verabschiedete Strategische Rahmen der EU für das Horn von Afrika schuf die Voraussetzungen für ein koordiniertes Handeln der EU in einer Region von strategischer Rele- vanz. Eine wichtige Rolle kommt dabei dem Sonderbeauftragten der EU (EUSB) für das Horn von Afrika zu, welcher alle Länder der Region regelmäßig bereist, einen engen Austausch mit der politischen Führung, aber auch den Ver- tretern der europäischen Staaten vor Ort pflegt und den Ratsarbeitsgruppen so- wie dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) in Brüssel regel- mäßig Bericht erstattet. Der strategische Rahmen gemeinsam mit dem Wirken
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Drucksache 18/4609                                         – 12 –               Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode des EUSB haben die Kohärenz des Wirkens der europäischen Akteure in der Re- gion gestärkt. Die im November 2011 definierten Schwerpunkte der EU für diese Region soll- ten weiter handlungsweisend sein: – Die Unterstützung aller Staaten der Region bei der Schaffung verantwort- licher politischer Strukturen; – die Zusammenarbeit mit allen Staaten der Region sowie multilateraler Struk- turen bei der Lösung von Konflikten; – die Verhinderung des Übergreifens von Konflikten bzw. Begrenzung ihrer negativen Auswirkungen auf andere Gebiete; – die Unterstützung bei der Förderung wirtschaftlichen Wachstums und – die Förderung politischer und wirtschaftlicher regionaler Kooperation. 24. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen auf bilateraler und europä- ischer Ebene derzeit mit Eritrea, und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, diese menschenrechtlich konditioniert zu intensivieren? Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands mit Eritrea wurde im Jahr 2007 eingestellt. Eine Fortführung von Projekten mit Nichtregierungsorga- nisationen war und ist mangels entsprechender Partner nicht möglich. Bei den Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien im November 2014 wurden zehn Mio. Euro für ein Ausbildungsvorhaben im Nor- den des Landes zugesagt, das eritreische Flüchtlinge in Äthiopien unterstützt. Vor einer Wiederaufnahme der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea müssen deutliche Schritte zu einer Verbesserung der menschenrecht- lichen Lage erkennbar sein. Darüber hinaus sollten Partner aus der Zivilgesell- schaft für die Umsetzung möglicher Vorhaben zur Verfügung stehen. Die Europäische Union hat für Eritrea im Jahr 2013 4 Mio. Euro bereitgestellt. Die Mittelallokation für den elften Entwicklungsfonds (2014 bis 2020) beträgt 200 Mio. Euro. Bisher ist jedoch noch kein Nationales Indikativprogramm ver- abschiedet. Gespräche der Europäischen Kommission dazu mit Eritrea laufen seit dem Jahr 2014. Geplante Schwerpunkte sind Energie, Landwirtschaft und gute Regierungsführung. Khartum-Prozess und Flüchtlingspolitik 25. Was sieht die Kooperation mit den Staaten am Horn von Afrika (insbeson- dere Eritrea) im Rahmen des Khartum-Prozesses konkret vor? Der Khartum-Prozess zur Bekämpfung von Menschenhandel und -schmuggel am Horn von Afrika wurde im November 2014 ins Leben gerufen. Beteiligt sind die Staaten am Horn von Afrika (Sudan, Südsudan, Äthiopien, Eritrea, Dschibuti, Somalia, Kenia), die wichtigsten Transitländer des Mittelmeerraums (Libyen, Ägypten, Tunesien) sowie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Deutschland hat den Khartum-Prozess mitinitiiert und maßgeblich mit- gestaltet und ist auch Mitglied der Steuerungsgruppe. Diese wird voraussichtlich Ende April 2015 zum ersten Mal zusammenkommen. Ziel des Khartum-Prozesses ist ausweislich der bei der Gründungskonferenz in Rom angenommenen Ministererklärung die Förderung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Menschenhandel und -schmuggel, u. a. durch:
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                   – 13 –                        Drucksache 18/4609 – bilaterale und regionale Zusammenarbeit zur Eindämmung der irregulären Migration und krimineller Netzwerke; – Aufbau nationaler Kapazitäten im Bereich des Migrationsmanagements; – Entwicklung von präventiven Maßnahmen gegen Menschenhandel und -schmuggel, u. a. durch Informationskampagnen über die Risiken irregulärer Migration; – verbesserte Ermittlung und Strafverfolgung krimineller Netzwerke; – Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingen, Asylsuchenden und besonders gefährdeten Migranten; – Förderung nachhaltiger Entwicklung in Herkunfts- und Transitstaaten zur Bekämpfung der Ursachen irregulärer Migration; – Förderung der Rückkehr und Reintegration und – Unterstützung beim Management von Flüchtlingslagern und dem Aufbau nationaler Asylsysteme. Der Khartum-Prozess basiert auf dem Grundsatz der partnerschaftlichen Zusam- menarbeit. Projekte zur Ausfüllung des Khartum-Prozess werden nur nach Kon- sultation und in Abstimmung mit den afrikanischen Partnerstaaten durchgeführt. a) Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung im Rah- men des Khartum-Prozesses geeignet, um die Ursachen von Flucht zu bekämpfen? Der Khartum-Prozess konzentriert sich zunächst auf die Verbesserung der Zu- sammenarbeit bei der Bekämpfung von Menschenhandel und -schmuggel in und aus den Ländern am Horn von Afrika. Dennoch können Maßnahmen im Rah- men des Khartum-Prozesses, zum Beispiel zum Schutz von besonders gefährde- ten Migranten sowie die Bereitstellung von Basisdienstleistungen oder auch von (Aus-)Bildungsangeboten, dazu beitragen, die Ursachen von (Weiter-)Flucht zu verringern. b) In welcher Form setzt sich die Bundesregierung in ihrer Funktion als Mitglied der Steuerungsgruppe dafür ein, dass der Khartum-Prozess auch entwicklungspolitische Impulse für die gesamte Region setzt? Der Khartum-Prozess soll perspektivisch zu einem umfassenden regionalen Dialog über Migration und Mobilität ausgebaut werden, dessen Ziel auch die Maximierung der positiven Auswirkungen von Migration und Mobilität auf Ent- wicklung sein soll. Deutschlandwird bei der Ausgestaltung von Projekten im Rahmen des Khartum-Prozesses bereits heute darauf achten, dass diese auch positive Auswirkungen auf die Aufnahmegemeinden haben. c) Inwieweit haben die von Deutschland im Rahmen des Khartum-Pro- zesses umgesetzten Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer Verbesserung der Sicherheitslage rund um Flüchtlingscamps in Äthiopien, Sudan und Ägypten beigetragen? Bislang sind noch keine Maßnahmen im Rahmen des Khartum-Prozesses be- schlossen und umgesetzt worden. Das Auswärtige Amt hat sich seit Sommer 2013 mit Maßnahmen im Wert von über 3 Mio. Euro im Kampf gegen Menschenhandel, Entführung und Folter und für den Schutz der Flüchtlinge in Ostafrika und dem Sinai engagiert. So konnten etwa in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) die Schutzmaßnahmen in und um Flüchtlingscamps sowie die psy- chosoziale und medizinische Betreuung von Folteropfern in Sudan, Ägypten
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Drucksache 18/4609                                         – 14 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und Israel verbessert werden. Das Auswärtige Amt finanzierte in Israel auch ein Projekt von Physicians for Human Rights zur Trauma-Therapie von Opfern des Menschenhandels auf dem Sinai. Durch die Förderung eines Projekts der Inter- nationalen Organisation für Migration (IOM) konnten in einem Trainingspro- gramm sudanesische Grenzbeamte an der eritreisch-sudanesischen Grenze für das Erkennen von Menschenhandelsopfern sensibilisiert werden. d) Sind die Verbesserungen der Rechte von Flüchtlingen in den Herkunfts- und Transitländern am Horn von Afrika Gegenstand des Dialoges, der im Rahmen des Khartum-Prozesses stattfindet? Deutschland engagiert sich im Khartum-Prozess mit der klaren Zielsetzung, den menschenrechtlichen und humanitären Schutz von Flüchtlingen in Transitlän- dern zu verbessern und dadurch auch perspektivisch auf Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte in Herkunftsländern hinzuwirken. 26. Wie viele eritreische Staatsangehörige leben nach Kenntnis der Bundesre- gierung derzeit in Deutschland (bitte nach Aufenthaltstitel, Bundesland, Jahr der Einreise und Geschlecht auflisten und jeweils die Zahl Unbeglei- teter Minderjähriger angeben)? Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) lebten zum Stichtag 28. Fe- bruar 2015 26 735 Ausländer mit eritreischer Staatsangehörigkeit in Deutsch- land. Davon waren 18 437 männlich und 8 261 weiblich. Bei 37 Personen war das Geschlecht nicht erfasst. 3 206 eritreische Staatsangehörige waren zum genannten Stichtag mit einer Nie- derlassungserlaubnis und 4 048 mit einer Aufenthaltserlaubnis erfasst. Darüber hinaus hatten 15 422 eritreische Staatsangehörige eine Aufenthaltsgestattung. Die Übrigen waren mit sonstigen Aufenthaltsrechten erfasst, waren geduldet oder hatten kein Aufenthaltsrecht bzw. hatten einen Antrag auf einen Aufent- haltstitel gestellt. Zur Zahl der als unbegleitete Minderjährige eingereisten eritreischen Staatsan- gehörigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da dieser Sach- verhalt im AZR nicht gesondert erfasst wird. Angaben zu den Ländern und dem Jahr der Einreise können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Bundesland                                aufhältige eritreische Staatsangehörige Gesamt                                                     26 735 darunter in: Bayern                                                       3 867 Berlin                                                         339 Bremen                                                          95 Hessen                                                       8 409 Hamburg                                                        465 Sachsen                                                        732 Saarland                                                       467 Thüringen                                                      679 Brandenburg                                                    575 Niedersachsen                                                1 403
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                    – 15 –                     Drucksache 18/4609 Bundesland                             aufhältige eritreische Staatsangehörige Gesamt                                                   26 735 darunter in: Sachsen-Anhalt                                               432 Rheinland-Pfalz                                              935 Baden-Württemberg                                          2 152 Schleswig-Holstein                                           609 Nordrhein-Westfalen                                        5 172 Mecklenburg-Vorpommern                                       404 Aufhältige eritreische Staatsangehörige nach dem Jahr der Einreise 2015                                                           241 2014                                                        14 632 2013                                                         3 984 2012                                                           632 2011                                                           657 2010                                                           604 2009                                                           417 2008                                                           285 2007                                                           309 2006                                                           222 2005                                                           261 2004                                                           293 2003                                                           356 2002                                                           266 2001                                                           196 2000                                                           137 1999 und früher                                              1 920 in Deutschland geboren                                       1 323 27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl eritreischer Staatsangehöriger in der EU (bitte nach Mitgliedstaaten auflisten)? Die Angaben können über die frei zugängliche Eurostat-Datenbank bis zum Jahr 2013 abgerufen werden: http://ec.europa.eu/eurostat/data/database.
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Drucksache 18/4609                                        – 16 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Was unternimmt die Bundesregierung konkret für die Bekämpfung von Fluchtursachen in Eritrea? Die Bekämpfung der Ursachen, die Eritreer zur Flucht aus ihrem Land motivie- ren, liegt zuvorderst in der Verantwortung der eritreischen Regierung. Dabei geht es insbesondere um die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Arbeit nationaler und internationaler Nichtregierungsorganisationen sowie staatlicher Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit, damit diese einen Beitrag zur Bekämpfung der Fluchtursachen leisten können. In der Ver- gangenheit hat die Regierung Eritreas diese Rahmenbedingungen nicht gewähr- leistet. 29. Was hat die Sicherheitslage auf der Sinai-Halbinsel und in Libyen für Aus- wirkungen für die Flüchtlinge aus der Horn-von-Afrika-Region? Die Sicherheitslage auf dem Sinai hat sich in den vergangenen anderthalb Jahren zunehmend verschlechtert. Die vorwiegend auf dem Sinai operierende Terror- gruppe „IS Provinz Sinai“ (zuvor Ansar Beit Al Maqdis) verübt zahlreiche Terroranschläge gegen die ägyptischen Sicherheitskräfte. Das ägyptische Mili- tär hat seine Präsenz auf dem Sinai verstärkt und geht insbesondere an der Grenze zum Gazastreifen gegen Schmuggeltunnel vor. Weiterhin errichtet das Militär eine Pufferzone zum Gazastreifen. Beides scheint zu einer Abnahme des Menschenhandels dort beigetragen zu haben. Die Routen für Migranten und Menschenhändler haben sich in den Süden Ägyptens und nach Libyen verlagert. In Libyen hat sich im Zuge der bewaffneten Auseinandersetzungen die Men- schenrechtslage drastisch verschlechtert. Libyen kennt weder Flüchtlingsrechte noch Asyl. Es behandelt alle Migranten und Flüchtlinge als Illegale. Das UNHCR und das Welternährungsprogramm der VN versuchen, die Situation der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen in Libyen durch Hilfslieferungen zu mil- dern, sofern dies die jeweilige Sicherheitslage erlaubt. Nach Kenntnis der Bun- desregierung sind in Libyen (v. a. in Tripolis und in Benghazi) knapp 37 000 Personen beim UNHCR als Flüchtlinge und Asylsuchende registriert, davon die Mehrzahl (18 710) aus Syrien, sowie weitere aus Palästina, der Horn von Afrika Region und Irak. 30. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregie- rung im Rahmen des regionalen Schutzprogramms (RPP) für das Horn von Afrika ergriffen? Die Europäische Kommission beteiligt sich noch bis Dezember 2015 finanziell an einem vom UNHCR geführten Regionalen Schutzprogramm zum Schutz von Flüchtlingen und Asylbewerbern, vor allem aus Somalia, am Horn von Afrika. Das Projekt dient dem Schutz somalischer Flüchtlinge in Kenia und Dschibuti, sowie dem Kapazitätsaufbau der nationalen Behörden. Es umfasst außerdem eine Komponente zum Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung. Nähere Informationen über die durchgeführten Maßnahmen liegen der Bundesregierung nicht vor. a) Wie bewerten nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission und die Bundesregierung selbst die bisherigen Resultate? Eine Evaluierung des oben genannten Regionalen Schutzprogramms liegt noch nicht vor.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                    – 17 –                          Drucksache 18/4609 b) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund des regionalen Schutzprogramms auch vermehrt Schutzsuchende im Rah- men von Resettlement in der EU aufgenommen? Im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms ist geplant, im Jahr 2015 Schutzsuchende eritreischer Staatsangehörigkeit aus Ägypten aufzunehmen. 31. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Pläne der Europäischen Kommission für die Etablierung von „Regional Develop- ment and Protection Programmes“ (RDPP) für Nordafrika und das Horn von Afrika? Die Europäische Kommission plant Regionale Schutz- und Entwicklungspro- gramme (RDPP) für Nordafrika und das Horn von Afrika. Die Entwicklung neuer und vertiefter RDPPs für Nordafrika und das Horn von Afrika ist eine der prioritären Maßnahmen, auf die sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den Ratsschlussfolgerungen „Maßnahmen zur verbesserten Steuerung der Migrationsströme“ des Rates der Innen- und Justizminister im Oktober 2014 geeinigt haben. Die neuen Programme sollen zusätzlich zum Schutz von Flücht- lingen einen Entwicklungsschwerpunkt haben, u. a. durch Maßnahmen zur Un- terstützung der Aufnahmegesellschaften und der Integration anerkannter Flücht- linge. Die Programme befinden sich noch in der konzeptionellen Phase. Die Europä- ische Kommission hat noch keine Finanzierungszusagen zu konkreten Projekten getroffen. Die Europäische Kommission beabsichtigt im Übrigen eine enge Verzahnung der Regionalen Schutz- und Entwicklungsprogramme mit den Mobilitätspart- nerschaften der Europäischen Union mit Marokko und Tunesien, die jeweils ebenfalls die Stärkung des Flüchtlingsschutzes, u. a. durch den Aufbau von na- tionalen Asylsystemen, zum Ziel haben. a) Welche EU-Mitgliedstaaten haben sich bereit erklärt, die Leitung eines RDPP Programmes zu übernehmen, und mit welchen internationalen Organisationen soll kooperiert werden? Italien hat sich bereit erklärt, die Leitung des Regionalen Schutz- und Entwick- lungsprogrammes für Nordafrika zu übernehmen. Die Europäische Kommission sondiert die Bereitschaft weiterer Staaten, zu entsprechendem Engagement. Über eine Kooperation mit internationalen Organisationen wie IOM und UNHCR wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. b) In welcher Form wird die Bundesregierung die RDPPs unterstützen? Deutschland wird sich mit seinem bereits heute umfangreichen bilateralen und multilateralen Engagement zum Schutz von Flüchtlingen und Migranten in Nordafrika und am Horn von Afrika in die Regionalen Schutz- und Entwick- lungsprogramme einbringen. Dazu gehören unter anderem das deutsche Enga- gement zum Aufbau nationaler Asylsysteme und zur Verbesserung des Flücht- lingsschutzes in Marokko und Tunesien sowie Projekte der Entwicklungs- zusammenarbeit und der Humanitären Hilfe für Flüchtlinge in Äthiopien und Kenia.
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Drucksache 18/4609                                        – 18 –        Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 32. Welche Länder und inhaltliche Schwerpunkte hinsichtlich des Flücht- lingsschutzes und der Entwicklungspolitik umfasst das RDPP für das Horn von Afrika (bitte detailliert ausführen)? Das neue RDPP für das Horn von Afrika wird sich zunächst auf Äthiopien kon- zentrieren. Geplante Maßnahmen umfassen im Bereich Flüchtlingsschutz die Verbesserung der Verfahren zur Feststellung des Flüchtlingsstatus, die Etablierung rechtlicher und institutioneller Rahmen zum besseren Management von Flüchtlingssitua- tionen, Projekte zur Verbesserung der Aufnahmebedingungen in Aufnahme- staaten, Trainingsangebote zu Themen des Flüchtlingsschutzes, Aufklärungs- kampagnen für Migranten und potentielle Asylsuchende sowie Maßnahmen zur Förderung der Aufnahmebereitschaft im Rahmen der Wiederansiedlung. Ergänzend sollen Projekte zur Unterstützung der Aufnahmegesellschaften, zur Integration anerkannter Flüchtlinge, zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und zum Schutz von Migranten, u. a. vor Menschenhandel durchgeführt werden. Gefördert werden sollen außerdem entwicklungspolitische Maßnahmen, die auch den lokalen Aufnahmegemeinden zugutekommen. Angedacht sind Pro- jekte zur Eröffnung von Verdienstmöglichkeiten und Berufsbildung.
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