Umsetzung des Bundesprogramms "Demokratie leben!"

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode          – 41 –                      Drucksache 18/4019 11   Verein zur För-    "Kitab Streetwork"  Islamistische Ori- Bremen derung akzep-      Aufsuchende Ju-     entierungen und tierender Ju-      gendarbeit in der   Handlungen gendarbeit         Auseinanderset- (VAJA e.V.)        zung mit religiös begründetem Ext- remismus 12   Miteinander -      Frei(T)Räume Erle-  Rechtsextreme      Sachsen-     Antrag liegt vor. Netzwerk für       ben. Wege in einen  Orientierung und   Anhalt Demokratie und     demokratischen      Handlungen Weltoffenheit in   Alltag Sachsen-Anhalt e.V. 13   Institut für Kul-  Interkulturelle     Islamistische Ori- Berlin turanalyse e.V.    Übergangsräume -    entierungen und Erweiterung von     Handlungen Kommunikations- möglichkeiten in Kompliktträchtigen Gruppen 14   cultures interac-  DisTanZ_ Trai-      Rechtsextreme      Berlin       Antrag liegt vor. tive e.V.          ningsmaßnahmen      Orientierung und für Risikojugendli- Handlungen che und lokal ver- ankerte Zentren zur Radikalisierungs- prävention 15   Violence Pre-      Empoverment mus-    Islamistische Ori- Berlin       Antrag liegt vor. vention Network    limischer Communi-  entierungen und e.V.               ties zur Prävention Handlungen von islmalisch be- gründetem Extre- mismus 16   Frauenbegeg-       Frauen stärken      Islamistische Ori- Rheinland-   Antrag liegt vor. nungsstätte        Dekomkratie - ge-   entierungen und    Pfalz UTAMARA e.V.       gen Islamismus!     Handlungen 17   Islamisches        AI-Wasat - Die      Islamistische Ori- Hamburg      Antrag liegt vor. Wissenschafts-     Mitte               entierungen und und Bildungs-                          Handlungen institut e.V. 18   Stiftung Ge-       Linke Militanz in   Linke Militanz     Berlin       Antrag liegt vor. denkstätte Ber-    Geschichte und lin-               Gegenwart. Aufklä- Hohenschön-        rung gefährdeter hausen             Jugendlicher über Linksextremismus und Gewalt 19   Otto Benecke       Mentoren gegen      Islamistische Ori- Nordrhein- Stiftung e.V.      Radikalisierung     entierungen und    Westfalen Handlungen 20   Johann Wolf-       Die Zukunft mitei-  Islamistische Ori- Hessen       Antrag liegt vor. gang Goethe-       nander gestalten:   entierungen und
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Drucksache 18/4019                              – 42 –             Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Universität         Hessische Muslime     Handlungen Frankfurt am        für Demokratie und Main                Vielfalt! Prävention. Partizipation. Teil- habe. 21 Bildungsvereini-    Seitenwahl            Rechtsextreme        Niedersach-     Antrag liegt vor. gung ARBEIT                               Orientierung und     sen und LEBEN                                 Handlungen Niedersachsen Ost gGmbH; c/o Zentrum Demo- kratische Bil- dung (ZDB) Wolfsburg 22 IFAK e.V. - Ver-    #selam (Sprich:       Islamistische Ori-   Nordrhein-      Antrag liegt vor. ein für multikul-   Hashtag Selam) -      entierungen und      Westfalen turelle Kinder-     Gemeinsam stark       Handlungen und Jugendhilfe     im Pott - Migrationsar- beit 23 Gesicht Zeigen!     Die Freiheit, die ich Islamistische Ori-   Berlin          Antrag liegt vor. Für ein weltoffe-   meine                 entierungen und nes Deutsch-                              Handlungen land e.V. 24 RE/init e.V.        TANDEM TolerANz       Rechtsextreme        Nordrhein- fördern, DEmokra-     Orientierung und     Westfalen tie erfahren, grup-   Handlungen penbezogene Men- schenfeindlichkeit abbauen 25 Amadeu Antonio      no-nazi.net - Radi-   Rechtsextreme        Berlin          Antrag liegt vor. Stiftung            kalisierungspräven-   Orientierung und tion in Sozialen      Handlungen Netzwerken 26 Kreuzberger         Akteure der Ju-       Islamistische Ori-   Berlin          Antrag liegt vor. Initiative gegen    gendbildung stär-     entierungen und Antisemitismus -    ken - Jugendliche     Handlungen KIgA e.V.           vor Radikalisierung schützen 27 Hochschule für      Alternativen aufzei-  Islamistische Ori-   Hamburg         Antrag liegt vor. angewandte          gen! Videos zu        entierungen und Wissenschaften      Islam, Islamfeind-    Handlungen Hamburg             lichkeit und Is- lamismus für Inter- net und Unterricht 28 ifgg - Institut für Prefix R - Radikali-  Rechtsextreme        Berlin          Antrag liegt vor. Genderreflek-       sierungspräventi-     Orientierung und tierte Gewalt-      onsprogramm für       Handlungen prävention          Kinder inhaftierter gGmbH Privat-       Eltern institut 29 Jugendbildungs-     180 Grad Wende        Islamistische Ori-   Nordrhein-      Antrag liegt vor.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode              – 43 –                        Drucksache 18/4019 und Sozialwerk    "R"                     entierungen und      Westfalen Goethe e.V.                               Handlungen 30   Stuttgarter Ju-   inside out - Initiative Islamistische Ori-   Baden-       Antrag liegt vor. gendhaus          für junge Männer        entierungen und      Württemberg gGmbH                                     Handlungen 31   Drudel 11 e.V.    oha online hass         Rechtsextreme        Thüringen abbauen - virtuelle     Orientierung und Trainings gegen         Handlungen Hass und Gewalt (Arbeitstitel) 32   Christliches      WertICH groß            Rechtsextreme        Mecklen-     Antrag liegt vor. Jugenddorfwerk                            Orientierung und     burg- Deutschland                               Handlungen           Vorpommern gemeinnütziger e.V. (CJD) 33   ZDK Gesell-       Diagnostisch - The-     Islamistische Ori-   Berlin       Antrag liegt vor. schaft Demokra-   rapeutisches Netz-      entierungen und tische Kultur     werk Extremismus        Handlungen gGmbH             (DNE) 34   Landkreis Göt-    Initiative Demokra-     Rechtsextreme        Niedersach-  Antrag liegt vor. tingen - Ju-      tie leben im Land-      Orientierung und     sen gendamt, Kin-     kreis Göttingen (nur    Handlungen der- und Ju-      Arbeitstitel - noch in gendbüro          Diskussion) 35   KUBI Verein für   Extremismusprä-         Islamistische Ori-   Hessen       Antrag liegt vor. Bildung und       vention durch pro-      entierungen und Kultur e.V.       fessionelle Jugend-     Handlungen arbeit in Moschee- gemeinden 36   Gesellschaft für  Gemeinschaftsun-        Rechtsextreme        Brandenburg  Antrag liegt vor. Inklusion und     terkunft trifft Ge-     Orientierung und Soziale Arbeit    meinde                  Handlungen e.V. Die zur Förderung vorgesehenen Projekte verteilen sich auf die Bundesländer wie folgt: Bundesland                                                            Anzahl Baden-Württemberg                                                          1 Bayern                                                                     0 Berlin                                                                    13 Brandenburg                                                                2 Bremen                                                                     1 Hamburg                                                                    2 Hessen                                                                     3 Mecklenburg-Vorpommern                                                     1 Niedersachsen                                                              3 Nordrhein-Westfalen                                                        7 Rheinland-Pfalz                                                            1
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Drucksache 18/4019                                          – 44 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesland                                                                  Anzahl Saarland                                                                           0 Sachsen                                                                            0 Sachsen-Anhalt                                                                     1 Schleswig-Holstein                                                                 0 Thüringen                                                                          1 Gesamt                                                                            36 Die zur Förderung vorgesehenen Projekte verteilen sich auf die auf die Themen- felder im Förderbereich wie folgt: Themenfeld                                                                  Anzahl Linke Militanz                                                                     3 Rechtsextreme Orientierung und Handlungen                                         14 Islamistische Orientierungen und Handlungen                                       19 Gesamt                                                                            36 12. Wird es weitere Interessenbekundungsverfahren in diesem Programm- bereich geben, für welche Förderdauer sind die jetzt beantragten Projekte genehmigt worden, und mit welchen finanziellen Mitteln werden sie aus- gestattet? Zur ersten Frage in dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Für die Projekte ist eine Gesamtlaufzeit bis zum 31. Dezember 2019 vorgesehen. Die Förderleitlinie im Programmbereich sieht die Möglichkeit einer mehrjähri- gen Bewilligung vor, sofern der Nachweis über eine entsprechend gesicherte Kofinanzierung erbracht wird. Nach gegenwärtiger Antragslage hat noch kein Antragssteller von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Diese Anträge sind daher bis zum 31. Dezember 2015 bewilligt. Zu den Projekten und ihren Trägern im Einzelnen wird auf die Antwort zu Fra- ge 10 verwiesen. Abschließende Aussagen über die Bewilligungssummen kön- nen erst nach Abschluss der Bewilligungsverfahren getroffen werden. 13. Wie hoch ist die Kofinanzierung der einzelnen Modellprojekte, und wie setzt sie sich für die einzelnen Projekte zusammen? Die Kofinanzierung für alle Modellprojekte beträgt über den Gesamtförderzeit- raum 20 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Abschließende Aussagen über die Kofinazierung der einzelnen Projekte können erst nach Abschluss der Bewilligungsverfahren gegeben werden. 14. Welche Landes-Demokratiezentren werden über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mit welchem inhaltlichen Schwerpunkt, welcher Summe und für welchen Zeitraum gefördert? Die Übersicht der geförderten Landes-Demokratiezentren kann der nachfolgen- den Tabelle entnommen werden.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  – 45 –                    Drucksache 18/4019 Die Landes-Demokratiezentren sollen vor allem auf eine Stärkung der demokra- tischen Kultur in dem jeweiligen Bundesland und damit in der Gesellschaft hin- wirken. Zu diesem Zweck soll das eigene Profil in der Beratungs- und Präven- tionstätigkeit sowie der Förderung von Demokratie weiterentwickelt werden: Ziel ist die Etablierung der Landes-Demokratiezentren als Ansprechpartner ins- besondere für die Akteure im Programm „Demokratie leben!“ und die Ausge- staltung einer nachhaltigen Beratungs-, Informations- und Vernetzungsstruktur auf Landesebene. Hierzu wird zum einen ein stärkerer Fokus auf die Bündelung und Vernetzung überregionaler und ggf. regionaler sowie lokaler Maßnahmen der Prävention und Intervention (insbesondere Beratung) im Gegenstands- bereich des Programms auf der Ebene des jeweiligen Landes gelegt. Die Ver- netzung von demokratischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren (Beratungsteams, lokale bzw. regionale „Partnerschaften für Demokratie“, Modellvorhaben und bundesweite Träger, soweit sie im jeweiligen Bundesland aktiv sind) steht im Vordergrund. Darüber hinaus tragen die Demokratiezentren zur (Weiter-)Entwicklung von Strategien und Konzepten der Förderung von Demokratie und Vielfalt auf Landesebene bei. Sie regen ggf. entsprechende Strategie- und Konzeptentwick- lungsprozesse an und wirken an der kontinuierlichen Überprüfung und Anpas- sung der Strategien an sich ändernde Bedarfe mit. In diesem Kontext ist es Aufgabe der Demokratiezentren, die Praxisentwicklung im Feld zu beobachten. Ferner identifizieren sie Beispiele guter Beratungs- und Präventionspraxis mit überregionaler und ggf. regionaler sowie lokaler Bedeutung und bereiten diese für den Erfahrungstransfer im Bundesland auf. Die konkrete Ausgestaltung wird von den Bundesländern jeweils bedarfsgerecht, unter Vermeidung von Doppel- strukturen (z. B. im Hinblick auf bereits existierende Gremien in Beratungsnetz- werken oder Landesprogrammen) und unter Einbeziehung schon aktiver Ak- teure vorgenommen.
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Drucksache 18/4019                             – 46 –         Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Lfd. Bundesland      Träger des Demokratiezent-        Bewilligungs-     beantragte Zu- Nr.                  rums                              zeitraum          wendungssumme 1 Baden-          Ministerium für Arbeit und Sozia-       01.01.2015         400.000,00 € Württemberg     les Baden-Württemberg                  -31.12.2015 2 Bayern          Bayerisches Staatsministerium           01.01.2015         400.000,00 € für Arbeit und Soziales, Familie       -31.12.2015 und Integration 3 Berlin          Senatsverwaltung für Arbeit,            01.01.2015         400.000,00 € Integration und Frauen                 -31.12.2015 Landesstelle für Gleichbehand- lung - gegen Diskriminierung, LADS D 2 4 Brandenburg     Ministerium für Bildung, Jugend         01.01.2015         400.000,00 € und Sport des Landes Branden-          -31.12.2015 burg 5 Bremen          Senatorin für Soziales, Kinder,         01.01.2015         257.873,00 € Jugend und Frauen                      -31.12.2015 6 Hamburg         Behörde für Arbeit, Soziales,           01.01.2015         400.000,00 € Familie und Integration                -31.12.2015 7 Hessen          Hessisches Ministerium des              01.01.2015         400.000,00 € Innern und für Sport                   -31.12.2015 8 Mecklenburg-    Ministerium für Bildung, Wissen-        01.01.2015         400.000,00 € Vorpommern      schaft und Kultur Mecklenburg-         -31.12.2015 Vorpommern, Landeszentrale für politische Bildung – Landes- koordinierungsstelle Demokratie und Toleranz 9 Niedersachsen   Niedersächsisches Justizminis-          01.01.2015         395.942,00 € terium                                 -31.12.2015 10  Nordrhein-      Ministerium für Familie, Kinder,        01.01.2015         400.000,00 € Westfalen       Jugend, Kultur und Sport des           -31.12.2015 Landes Nordrhein-Westfalen - Projektgruppe "Handlungskon- zept gegen Rechtsextremismus und Rassismus, Landeskoordi- nierungsstelle gegen Rechtsext- remismus" 11  Rheinland-Pfalz Ministerium für Integration, Fa-        01.01.2015         400.000,00 € milie, Kultur, Jugend und Frauen       -31.12.2015 12  Saarland        Ministerium für Soziales, Ge-           01.01.2015         288.000,00 € sundheit, Frauen und Familie           -31.12.2015 13  Sachsen         Sächsisches Staatsministerium           01.01.2015         400.000,00 € des Innern                             -31.12.2015
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                     – 47 –                        Drucksache 18/4019 14   Sachsen-Anhalt        Ministerium für Arbeit und Sozia-             01.01.2015      400.000,00 € les des Landes Sachsen-Anhalt                -31.12.2015 / Bereich: Integrationsbeauftrag- te und Prävention von Rechts- extremismus 15   Schleswig-            Ministerium für Soziales, Ge-                 01.01.2015      400.000,00 € Holstein              sundheit, Familie und Gleichstel-            -31.12.2015 lung 16   Thüringen             Thüringer Ministerium für Sozia-              01.01.2015      400.000,00 € les, Familie und Gesundheit                  -31.12.2015 15. Welche Kofinanzierung muss von den einzelnen Bundesländern für die je- weiligen Landes-Demokratiezentren erbracht werden, und liegen für alle positiv beschiedenen Landes-Demokratiezentren Zusagen auf Kofinan- zierung vor, bzw. wo ist das nach Kenntnis der Bundesregierung aus wel- chen Gründen nicht der Fall? Die Länder bringen mindestens 20 Prozent der dem Land zur Verfügung gestell- ten Bundesmittel als Kofinanzierung ein. Die Kofinanzierung der Landes-Demokratiezentren wird in allen 16 Bundeslän- dern entweder durch Eigenmittel des jeweiligen Landesministeriums oder durch Landesmittel eines anderen Landesressorts erbracht. Der Nachweis der Landes- mittel erfolgt im Rahmen des Verwendungsnachweises über ausgewiesenen Ein- nahmen und Ausgaben. Für alle 16 positiv beschiedenen Landes-Demokratie- zentren liegen die Zusagen auf Kofinanzierung vor. 16. Wie setzen sich die einzelnen Landes-Demokratiezentren zusammen, und an welche Landesstelle bzw. fachkompetenten Träger ist die jeweilige Landeskoordinationsstelle angebunden? Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sollen die bisherigen Landeskoordinierungsstellen (LKS) zu Landes-Demokratiezentren weiterent- wickelt werden. Die Landes-Demokratiezentren wirken gemeinsam mit den jeweiligen landesweiten Beratungsnetzwerken und verstehen sich als Weiter- entwicklung der vormaligen LKS.
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Drucksache 18/4019                                    – 48 –               Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesland             Landes-Demokratiezentrum angesiedelt bei: Baden-                 Jugendstiftung Baden-Württemberg Württemberg Bayern                 Bayerischer Jugendring K d ö R Berlin                 Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Landesstelle für Gleich- behandlung – gegen Diskriminierung Brandenburg            Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Bremen                 Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Hamburg                Johann Daniel Lawaetz Stiftung Hessen                 Philipps-Universität Marburg, Institut für Erziehungswissenschaft Mecklenburg-           Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Landeszentrale für politi- Vorpommern             sche Bildung Niedersachsen          Landespräventionsrat Niedersachsen Nordrhein-             Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Westfalen Rheinland-Pfalz        Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Saarland               Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Sachsen                Landespräventionsrat Sachsen Sachsen-Anhalt         Ministerium für Arbeit und Soziales Schleswig-             Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Holstein Thüringen              Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit 17. Sind in allen Landes-Demokratiezentren die Elemente mobile Beratung, Opferberatung und Aussteigerhilfe vorhanden, und wo ist das gegebenen- falls nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen nicht der Fall? Mit Ausnahme der Landes-Demokratiezentren in Berlin, Bremen und Nord- rhein-Westfalen sind in allen Landes-Demokratiezentren die Elemente mobile Beratung, Opferberatung und Ausstiegshilfe vorgesehen. In Bremen erfolgt im Bewilligungsjahr 2015 die Erarbeitung eines Konzepts für ein Angebot der Opferberatung, daher ist hier die Einbindung des Elements der Opferberatung erst im Rahmen der Folgebewilligungen ab dem Jahr 2016 vor- gesehen. In den Ländern Berlin und Nordrhein-Westfalen erfolgte die Förderung der Opfer- beratung bereits in der Vergangenheit außerhalb der Bundesprogramme jeweils direkt durch Landesmittel und wird in dieser Form fortgeführt.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  – 49 –                            Drucksache 18/4019 18. Welche bundeszentralen Träger werden über das Bundesprogramm „De- mokratie leben!“ mit welcher Summe und für welchen Zeitraum gefördert? Zu der Frage der geförderten bundeszentralen Träger wird auf die nachfolgende Auflistung verwiesen. Es werden für die Folgejahre 2016 bis 2019 mit allen ausgewählten Trägern Jah- resplanungsgespräche geführt, um die Arbeit der Träger zu verstetigen und in die Fläche zu bringen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Die Gesamtlaufzeit der Förderung ist bis zum 31. Dezember 2019 vorgesehen. Die Anträge sind bzw. werden daher vorbehaltlich des Ergebnisses der Antrags- prüfung bis zum 31. Dezember 2015 bewilligt. Projekten, deren Antrag bereits vorliegt und deren Projektbeginn zum 1. Februar oder früher vorgesehen ist, wurde ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt. Ab- schließende Aussagen über die Bewilligungssummen können erst nach Ab- schluss der Bewilligungsverfahren getroffen werden. Lfd.     Trägername                             Bewilligungszeitraum          Stand Antragsstellung Nr. 1   Aktion Sühnezeichen Friedens-                         01.02.2015          Antrag liegt vor, Bewilli- dienste e. V.                                        -31.12.2015                   gung ist erfolgt 2   Jugendnetzwerk Lambda e. V.                           01.02.2015          Antrag liegt vor, Bewilli- Bundesgeschäftsstelle                                -31.12.2015                   gung ist erfolgt 3   Archiv der Jugendkulturen e. V.                       01.02.2015       Antrag liegt vor, wird der- -31.12.2015                       zeit geprüft 4   Anne Frank Zentrum                                    01.01.2015       Antrag liegt vor, wird der- -31.12.2015                       zeit geprüft 5   Cultures Interactive Verein zur                       01.01.2015       Antrag liegt vor, wird der- Interkulturellen Bildung und Ge-                     -31.12.2015                       zeit geprüft waltprävention e. V. 6   Gegen Vergessen - Für Demo-                           01.01.2015       Antrag liegt vor, wird der- kratie e. V.                                         -31.12.2015                       zeit geprüft 7   Netzwerk für Demokratie und                           01.01.2015       Antrag liegt vor, wird der- Courage e. V.                                        -31.12.2015                       zeit geprüft 8   Türkische Gemeinde in Deutsch-                        01.01.2015       Antrag liegt vor, wird der- land e. V. (TGD)                                     -31.12.2015                       zeit geprüft 9   Violence Prevention Network e.                        01.01.2015       Antrag liegt vor, wird der- V.                                                   -31.12.2015                       zeit geprüft 10   ZDK Gesellschaft Demokratische                        01.01.2015       Antrag liegt vor, wird der- Kultur gGmbH                                         -31.12.2015                       zeit geprüft 11   Amadeu Antonio Stiftung                               19.01.2015       Antrag liegt vor, wird der- -31.12.2015                       zeit geprüft 12   ISTA Institut für den Situations-                     19.01.2015       Antrag liegt vor, wird der- ansatz/ Fachstelle Kinderwelten                      -31.12.2015                       zeit geprüft für Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung in der Internatio- nalen Akademie INA gGmbH 13   Ufuq e. V.                                            19.01.2015       Antrag liegt vor, wird der- -31.12.2015                       zeit geprüft 14   Aktion Courage e. V. Bundesko-                         16.2.2015       Träger wurde zur Antrag- ordintion Schule ohne Rassismus                     -31.12.2015*            stellung aufgefordert - Schule mit Courage 15   Antidiskriminierungsverband                            16.2.2015       Träger wurde zur Antrag- Deutschland (advd)                                  -31.12.2015*            stellung aufgefordert 16   BBE Geschäftsstelle gGmbH                              16.2.2015       Träger wurde zur Antrag- -31.12.2015*            stellung aufgefordert
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Drucksache 18/4019                                          – 50 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17      Dialog macht Schule gGmbH                                16.2.2015        Träger wurde zur Antrag- -31.12.2015*             stellung aufgefordert 18      Dokumentations- und Kulturzent-                          16.2.2015        Träger wurde zur Antrag- rum Deutscher Sinti und Roma                         -31.12.2015*             stellung aufgefordert e.V. 19      Förderverein Bundesweite Mobile                          16.2.2015        Träger wurde zur Antrag- Beratung e. V.                                       -31.12.2015*             stellung aufgefordert 20      Gesicht zeigen! Für ein weltoffe-                        16.2.2015        Träger wurde zur Antrag- nes Deutschland                                      -31.12.2015*             stellung aufgefordert 21      Kreuzberger Initiative gegen An-                         16.2.2015        Träger wurde zur Antrag- tisemitismus - KIgA e. V.                            -31.12.2015*             stellung aufgefordert 22      LidiceHaus Jugendbildungsstätte                          16.2.2015        Träger wurde zur Antrag- Bremen gem. GmbH                                     -31.12.2015*             stellung aufgefordert 23      Mach meinen Kumpel nicht an! -                           16.2.2015        Träger wurde zur Antrag- für Gleichbehandlung, gegen                          -31.12.2015*             stellung aufgefordert Fremdenfeindlichkeit und Ras- sismus e. V. 24      Regionale Arbeitsstellen für Bil-                        16.2.2015        Träger wurde zur Antrag- dung, Integration und Demokratie                     -31.12.2015*             stellung aufgefordert (RAA) e. V. 25      Schwarzkopf-Stiftung Junges                              16.2.2015        Träger wurde zur Antrag- Europa                                               -31.12.2015*             stellung aufgefordert 26      Verband der Beratungsstellen für                         16.2.2015        Träger wurde zur Antrag- Betroffene rechter, rassistischer                    -31.12.2015*             stellung aufgefordert und antisemitischer Gewalt c/o Reachout 27      Zentralwohlfahrtsstelle der Juden                        16.2.2015        Träger wurde zur Antrag- in Deutschland e. V.                                 -31.12.2015*             stellung aufgefordert * Projektstart zum 16. Februar 2015 möglich, wenn Antrag bis zum 13. Februar 2015 vorliegt. 19. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der bundeszentralen Träger, ist die Auswahl abgeschlossen, oder wird es hier weitere Träger geben? Die Auswahl erfolgte nach Kategorisierung von Hauptarbeitsschwerpunkten und Themen- und Strukturfeldern, anhand einer Prüfung aufgrund allgemeiner sowie inhaltlicher Bewertungskriterien, bei denen die bundeszentrale Bedeu- tung des Trägers, seine Erfahrungen und seine Qualifikation im Themenfeld und die Darstellung der beantragten Maßnahmen in die Bewertung eingeflossen sind. Es sind 27 Träger ausgewählt worden, die die verschiedenen Themenfelder des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ abdecken. Eine Auswahl weiterer Träger ist derzeit nicht geplant. 20. Ist eine Evaluation des gesamten neuen Bundesprogramms geplant? Wenn ja, wer übernimmt diese Evaluation für die einzelnen Programmbe- reiche, und wann sollen erste Zwischenergebnisse vorgelegt werden? Die Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ liegt beim Deut- schen Jugendinstitut (DJI e. V.). Des Weiteren werden unterschiedliche Pro- grammbereiche durch das DJI wissenschaftlich begleitet: Programmbereich B: „Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernet- zung sowie von Mobiler, Opfer- und Ausstiegsberatung“, Programmbereich C: „Förderung zur Strukturentwicklung bundeszentraler Träger“; Programmbe- reich D: „Förderung von Modellprojekten zu ausgewählten Phänomenen grup-
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