Umsetzung des Bundesprogramms "Demokratie leben!"
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 41 – Drucksache 18/4019 11 Verein zur För- "Kitab Streetwork" Islamistische Ori- Bremen derung akzep- Aufsuchende Ju- entierungen und tierender Ju- gendarbeit in der Handlungen gendarbeit Auseinanderset- (VAJA e.V.) zung mit religiös begründetem Ext- remismus 12 Miteinander - Frei(T)Räume Erle- Rechtsextreme Sachsen- Antrag liegt vor. Netzwerk für ben. Wege in einen Orientierung und Anhalt Demokratie und demokratischen Handlungen Weltoffenheit in Alltag Sachsen-Anhalt e.V. 13 Institut für Kul- Interkulturelle Islamistische Ori- Berlin turanalyse e.V. Übergangsräume - entierungen und Erweiterung von Handlungen Kommunikations- möglichkeiten in Kompliktträchtigen Gruppen 14 cultures interac- DisTanZ_ Trai- Rechtsextreme Berlin Antrag liegt vor. tive e.V. ningsmaßnahmen Orientierung und für Risikojugendli- Handlungen che und lokal ver- ankerte Zentren zur Radikalisierungs- prävention 15 Violence Pre- Empoverment mus- Islamistische Ori- Berlin Antrag liegt vor. vention Network limischer Communi- entierungen und e.V. ties zur Prävention Handlungen von islmalisch be- gründetem Extre- mismus 16 Frauenbegeg- Frauen stärken Islamistische Ori- Rheinland- Antrag liegt vor. nungsstätte Dekomkratie - ge- entierungen und Pfalz UTAMARA e.V. gen Islamismus! Handlungen 17 Islamisches AI-Wasat - Die Islamistische Ori- Hamburg Antrag liegt vor. Wissenschafts- Mitte entierungen und und Bildungs- Handlungen institut e.V. 18 Stiftung Ge- Linke Militanz in Linke Militanz Berlin Antrag liegt vor. denkstätte Ber- Geschichte und lin- Gegenwart. Aufklä- Hohenschön- rung gefährdeter hausen Jugendlicher über Linksextremismus und Gewalt 19 Otto Benecke Mentoren gegen Islamistische Ori- Nordrhein- Stiftung e.V. Radikalisierung entierungen und Westfalen Handlungen 20 Johann Wolf- Die Zukunft mitei- Islamistische Ori- Hessen Antrag liegt vor. gang Goethe- nander gestalten: entierungen und
Drucksache 18/4019 – 42 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Universität Hessische Muslime Handlungen Frankfurt am für Demokratie und Main Vielfalt! Prävention. Partizipation. Teil- habe. 21 Bildungsvereini- Seitenwahl Rechtsextreme Niedersach- Antrag liegt vor. gung ARBEIT Orientierung und sen und LEBEN Handlungen Niedersachsen Ost gGmbH; c/o Zentrum Demo- kratische Bil- dung (ZDB) Wolfsburg 22 IFAK e.V. - Ver- #selam (Sprich: Islamistische Ori- Nordrhein- Antrag liegt vor. ein für multikul- Hashtag Selam) - entierungen und Westfalen turelle Kinder- Gemeinsam stark Handlungen und Jugendhilfe im Pott - Migrationsar- beit 23 Gesicht Zeigen! Die Freiheit, die ich Islamistische Ori- Berlin Antrag liegt vor. Für ein weltoffe- meine entierungen und nes Deutsch- Handlungen land e.V. 24 RE/init e.V. TANDEM TolerANz Rechtsextreme Nordrhein- fördern, DEmokra- Orientierung und Westfalen tie erfahren, grup- Handlungen penbezogene Men- schenfeindlichkeit abbauen 25 Amadeu Antonio no-nazi.net - Radi- Rechtsextreme Berlin Antrag liegt vor. Stiftung kalisierungspräven- Orientierung und tion in Sozialen Handlungen Netzwerken 26 Kreuzberger Akteure der Ju- Islamistische Ori- Berlin Antrag liegt vor. Initiative gegen gendbildung stär- entierungen und Antisemitismus - ken - Jugendliche Handlungen KIgA e.V. vor Radikalisierung schützen 27 Hochschule für Alternativen aufzei- Islamistische Ori- Hamburg Antrag liegt vor. angewandte gen! Videos zu entierungen und Wissenschaften Islam, Islamfeind- Handlungen Hamburg lichkeit und Is- lamismus für Inter- net und Unterricht 28 ifgg - Institut für Prefix R - Radikali- Rechtsextreme Berlin Antrag liegt vor. Genderreflek- sierungspräventi- Orientierung und tierte Gewalt- onsprogramm für Handlungen prävention Kinder inhaftierter gGmbH Privat- Eltern institut 29 Jugendbildungs- 180 Grad Wende Islamistische Ori- Nordrhein- Antrag liegt vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 43 – Drucksache 18/4019 und Sozialwerk "R" entierungen und Westfalen Goethe e.V. Handlungen 30 Stuttgarter Ju- inside out - Initiative Islamistische Ori- Baden- Antrag liegt vor. gendhaus für junge Männer entierungen und Württemberg gGmbH Handlungen 31 Drudel 11 e.V. oha online hass Rechtsextreme Thüringen abbauen - virtuelle Orientierung und Trainings gegen Handlungen Hass und Gewalt (Arbeitstitel) 32 Christliches WertICH groß Rechtsextreme Mecklen- Antrag liegt vor. Jugenddorfwerk Orientierung und burg- Deutschland Handlungen Vorpommern gemeinnütziger e.V. (CJD) 33 ZDK Gesell- Diagnostisch - The- Islamistische Ori- Berlin Antrag liegt vor. schaft Demokra- rapeutisches Netz- entierungen und tische Kultur werk Extremismus Handlungen gGmbH (DNE) 34 Landkreis Göt- Initiative Demokra- Rechtsextreme Niedersach- Antrag liegt vor. tingen - Ju- tie leben im Land- Orientierung und sen gendamt, Kin- kreis Göttingen (nur Handlungen der- und Ju- Arbeitstitel - noch in gendbüro Diskussion) 35 KUBI Verein für Extremismusprä- Islamistische Ori- Hessen Antrag liegt vor. Bildung und vention durch pro- entierungen und Kultur e.V. fessionelle Jugend- Handlungen arbeit in Moschee- gemeinden 36 Gesellschaft für Gemeinschaftsun- Rechtsextreme Brandenburg Antrag liegt vor. Inklusion und terkunft trifft Ge- Orientierung und Soziale Arbeit meinde Handlungen e.V. Die zur Förderung vorgesehenen Projekte verteilen sich auf die Bundesländer wie folgt: Bundesland Anzahl Baden-Württemberg 1 Bayern 0 Berlin 13 Brandenburg 2 Bremen 1 Hamburg 2 Hessen 3 Mecklenburg-Vorpommern 1 Niedersachsen 3 Nordrhein-Westfalen 7 Rheinland-Pfalz 1
Drucksache 18/4019 – 44 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesland Anzahl Saarland 0 Sachsen 0 Sachsen-Anhalt 1 Schleswig-Holstein 0 Thüringen 1 Gesamt 36 Die zur Förderung vorgesehenen Projekte verteilen sich auf die auf die Themen- felder im Förderbereich wie folgt: Themenfeld Anzahl Linke Militanz 3 Rechtsextreme Orientierung und Handlungen 14 Islamistische Orientierungen und Handlungen 19 Gesamt 36 12. Wird es weitere Interessenbekundungsverfahren in diesem Programm- bereich geben, für welche Förderdauer sind die jetzt beantragten Projekte genehmigt worden, und mit welchen finanziellen Mitteln werden sie aus- gestattet? Zur ersten Frage in dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Für die Projekte ist eine Gesamtlaufzeit bis zum 31. Dezember 2019 vorgesehen. Die Förderleitlinie im Programmbereich sieht die Möglichkeit einer mehrjähri- gen Bewilligung vor, sofern der Nachweis über eine entsprechend gesicherte Kofinanzierung erbracht wird. Nach gegenwärtiger Antragslage hat noch kein Antragssteller von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Diese Anträge sind daher bis zum 31. Dezember 2015 bewilligt. Zu den Projekten und ihren Trägern im Einzelnen wird auf die Antwort zu Fra- ge 10 verwiesen. Abschließende Aussagen über die Bewilligungssummen kön- nen erst nach Abschluss der Bewilligungsverfahren getroffen werden. 13. Wie hoch ist die Kofinanzierung der einzelnen Modellprojekte, und wie setzt sie sich für die einzelnen Projekte zusammen? Die Kofinanzierung für alle Modellprojekte beträgt über den Gesamtförderzeit- raum 20 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Abschließende Aussagen über die Kofinazierung der einzelnen Projekte können erst nach Abschluss der Bewilligungsverfahren gegeben werden. 14. Welche Landes-Demokratiezentren werden über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mit welchem inhaltlichen Schwerpunkt, welcher Summe und für welchen Zeitraum gefördert? Die Übersicht der geförderten Landes-Demokratiezentren kann der nachfolgen- den Tabelle entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 45 – Drucksache 18/4019 Die Landes-Demokratiezentren sollen vor allem auf eine Stärkung der demokra- tischen Kultur in dem jeweiligen Bundesland und damit in der Gesellschaft hin- wirken. Zu diesem Zweck soll das eigene Profil in der Beratungs- und Präven- tionstätigkeit sowie der Förderung von Demokratie weiterentwickelt werden: Ziel ist die Etablierung der Landes-Demokratiezentren als Ansprechpartner ins- besondere für die Akteure im Programm „Demokratie leben!“ und die Ausge- staltung einer nachhaltigen Beratungs-, Informations- und Vernetzungsstruktur auf Landesebene. Hierzu wird zum einen ein stärkerer Fokus auf die Bündelung und Vernetzung überregionaler und ggf. regionaler sowie lokaler Maßnahmen der Prävention und Intervention (insbesondere Beratung) im Gegenstands- bereich des Programms auf der Ebene des jeweiligen Landes gelegt. Die Ver- netzung von demokratischen zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren (Beratungsteams, lokale bzw. regionale „Partnerschaften für Demokratie“, Modellvorhaben und bundesweite Träger, soweit sie im jeweiligen Bundesland aktiv sind) steht im Vordergrund. Darüber hinaus tragen die Demokratiezentren zur (Weiter-)Entwicklung von Strategien und Konzepten der Förderung von Demokratie und Vielfalt auf Landesebene bei. Sie regen ggf. entsprechende Strategie- und Konzeptentwick- lungsprozesse an und wirken an der kontinuierlichen Überprüfung und Anpas- sung der Strategien an sich ändernde Bedarfe mit. In diesem Kontext ist es Aufgabe der Demokratiezentren, die Praxisentwicklung im Feld zu beobachten. Ferner identifizieren sie Beispiele guter Beratungs- und Präventionspraxis mit überregionaler und ggf. regionaler sowie lokaler Bedeutung und bereiten diese für den Erfahrungstransfer im Bundesland auf. Die konkrete Ausgestaltung wird von den Bundesländern jeweils bedarfsgerecht, unter Vermeidung von Doppel- strukturen (z. B. im Hinblick auf bereits existierende Gremien in Beratungsnetz- werken oder Landesprogrammen) und unter Einbeziehung schon aktiver Ak- teure vorgenommen.
Drucksache 18/4019 – 46 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Lfd. Bundesland Träger des Demokratiezent- Bewilligungs- beantragte Zu- Nr. rums zeitraum wendungssumme 1 Baden- Ministerium für Arbeit und Sozia- 01.01.2015 400.000,00 € Württemberg les Baden-Württemberg -31.12.2015 2 Bayern Bayerisches Staatsministerium 01.01.2015 400.000,00 € für Arbeit und Soziales, Familie -31.12.2015 und Integration 3 Berlin Senatsverwaltung für Arbeit, 01.01.2015 400.000,00 € Integration und Frauen -31.12.2015 Landesstelle für Gleichbehand- lung - gegen Diskriminierung, LADS D 2 4 Brandenburg Ministerium für Bildung, Jugend 01.01.2015 400.000,00 € und Sport des Landes Branden- -31.12.2015 burg 5 Bremen Senatorin für Soziales, Kinder, 01.01.2015 257.873,00 € Jugend und Frauen -31.12.2015 6 Hamburg Behörde für Arbeit, Soziales, 01.01.2015 400.000,00 € Familie und Integration -31.12.2015 7 Hessen Hessisches Ministerium des 01.01.2015 400.000,00 € Innern und für Sport -31.12.2015 8 Mecklenburg- Ministerium für Bildung, Wissen- 01.01.2015 400.000,00 € Vorpommern schaft und Kultur Mecklenburg- -31.12.2015 Vorpommern, Landeszentrale für politische Bildung – Landes- koordinierungsstelle Demokratie und Toleranz 9 Niedersachsen Niedersächsisches Justizminis- 01.01.2015 395.942,00 € terium -31.12.2015 10 Nordrhein- Ministerium für Familie, Kinder, 01.01.2015 400.000,00 € Westfalen Jugend, Kultur und Sport des -31.12.2015 Landes Nordrhein-Westfalen - Projektgruppe "Handlungskon- zept gegen Rechtsextremismus und Rassismus, Landeskoordi- nierungsstelle gegen Rechtsext- remismus" 11 Rheinland-Pfalz Ministerium für Integration, Fa- 01.01.2015 400.000,00 € milie, Kultur, Jugend und Frauen -31.12.2015 12 Saarland Ministerium für Soziales, Ge- 01.01.2015 288.000,00 € sundheit, Frauen und Familie -31.12.2015 13 Sachsen Sächsisches Staatsministerium 01.01.2015 400.000,00 € des Innern -31.12.2015
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 47 – Drucksache 18/4019 14 Sachsen-Anhalt Ministerium für Arbeit und Sozia- 01.01.2015 400.000,00 € les des Landes Sachsen-Anhalt -31.12.2015 / Bereich: Integrationsbeauftrag- te und Prävention von Rechts- extremismus 15 Schleswig- Ministerium für Soziales, Ge- 01.01.2015 400.000,00 € Holstein sundheit, Familie und Gleichstel- -31.12.2015 lung 16 Thüringen Thüringer Ministerium für Sozia- 01.01.2015 400.000,00 € les, Familie und Gesundheit -31.12.2015 15. Welche Kofinanzierung muss von den einzelnen Bundesländern für die je- weiligen Landes-Demokratiezentren erbracht werden, und liegen für alle positiv beschiedenen Landes-Demokratiezentren Zusagen auf Kofinan- zierung vor, bzw. wo ist das nach Kenntnis der Bundesregierung aus wel- chen Gründen nicht der Fall? Die Länder bringen mindestens 20 Prozent der dem Land zur Verfügung gestell- ten Bundesmittel als Kofinanzierung ein. Die Kofinanzierung der Landes-Demokratiezentren wird in allen 16 Bundeslän- dern entweder durch Eigenmittel des jeweiligen Landesministeriums oder durch Landesmittel eines anderen Landesressorts erbracht. Der Nachweis der Landes- mittel erfolgt im Rahmen des Verwendungsnachweises über ausgewiesenen Ein- nahmen und Ausgaben. Für alle 16 positiv beschiedenen Landes-Demokratie- zentren liegen die Zusagen auf Kofinanzierung vor. 16. Wie setzen sich die einzelnen Landes-Demokratiezentren zusammen, und an welche Landesstelle bzw. fachkompetenten Träger ist die jeweilige Landeskoordinationsstelle angebunden? Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ sollen die bisherigen Landeskoordinierungsstellen (LKS) zu Landes-Demokratiezentren weiterent- wickelt werden. Die Landes-Demokratiezentren wirken gemeinsam mit den jeweiligen landesweiten Beratungsnetzwerken und verstehen sich als Weiter- entwicklung der vormaligen LKS.
Drucksache 18/4019 – 48 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesland Landes-Demokratiezentrum angesiedelt bei: Baden- Jugendstiftung Baden-Württemberg Württemberg Bayern Bayerischer Jugendring K d ö R Berlin Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, Landesstelle für Gleich- behandlung – gegen Diskriminierung Brandenburg Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Bremen Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Hamburg Johann Daniel Lawaetz Stiftung Hessen Philipps-Universität Marburg, Institut für Erziehungswissenschaft Mecklenburg- Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Landeszentrale für politi- Vorpommern sche Bildung Niedersachsen Landespräventionsrat Niedersachsen Nordrhein- Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Westfalen Rheinland-Pfalz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Saarland Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Sachsen Landespräventionsrat Sachsen Sachsen-Anhalt Ministerium für Arbeit und Soziales Schleswig- Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Holstein Thüringen Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit 17. Sind in allen Landes-Demokratiezentren die Elemente mobile Beratung, Opferberatung und Aussteigerhilfe vorhanden, und wo ist das gegebenen- falls nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen nicht der Fall? Mit Ausnahme der Landes-Demokratiezentren in Berlin, Bremen und Nord- rhein-Westfalen sind in allen Landes-Demokratiezentren die Elemente mobile Beratung, Opferberatung und Ausstiegshilfe vorgesehen. In Bremen erfolgt im Bewilligungsjahr 2015 die Erarbeitung eines Konzepts für ein Angebot der Opferberatung, daher ist hier die Einbindung des Elements der Opferberatung erst im Rahmen der Folgebewilligungen ab dem Jahr 2016 vor- gesehen. In den Ländern Berlin und Nordrhein-Westfalen erfolgte die Förderung der Opfer- beratung bereits in der Vergangenheit außerhalb der Bundesprogramme jeweils direkt durch Landesmittel und wird in dieser Form fortgeführt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 49 – Drucksache 18/4019 18. Welche bundeszentralen Träger werden über das Bundesprogramm „De- mokratie leben!“ mit welcher Summe und für welchen Zeitraum gefördert? Zu der Frage der geförderten bundeszentralen Träger wird auf die nachfolgende Auflistung verwiesen. Es werden für die Folgejahre 2016 bis 2019 mit allen ausgewählten Trägern Jah- resplanungsgespräche geführt, um die Arbeit der Träger zu verstetigen und in die Fläche zu bringen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Die Gesamtlaufzeit der Förderung ist bis zum 31. Dezember 2019 vorgesehen. Die Anträge sind bzw. werden daher vorbehaltlich des Ergebnisses der Antrags- prüfung bis zum 31. Dezember 2015 bewilligt. Projekten, deren Antrag bereits vorliegt und deren Projektbeginn zum 1. Februar oder früher vorgesehen ist, wurde ein förderunschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt. Ab- schließende Aussagen über die Bewilligungssummen können erst nach Ab- schluss der Bewilligungsverfahren getroffen werden. Lfd. Trägername Bewilligungszeitraum Stand Antragsstellung Nr. 1 Aktion Sühnezeichen Friedens- 01.02.2015 Antrag liegt vor, Bewilli- dienste e. V. -31.12.2015 gung ist erfolgt 2 Jugendnetzwerk Lambda e. V. 01.02.2015 Antrag liegt vor, Bewilli- Bundesgeschäftsstelle -31.12.2015 gung ist erfolgt 3 Archiv der Jugendkulturen e. V. 01.02.2015 Antrag liegt vor, wird der- -31.12.2015 zeit geprüft 4 Anne Frank Zentrum 01.01.2015 Antrag liegt vor, wird der- -31.12.2015 zeit geprüft 5 Cultures Interactive Verein zur 01.01.2015 Antrag liegt vor, wird der- Interkulturellen Bildung und Ge- -31.12.2015 zeit geprüft waltprävention e. V. 6 Gegen Vergessen - Für Demo- 01.01.2015 Antrag liegt vor, wird der- kratie e. V. -31.12.2015 zeit geprüft 7 Netzwerk für Demokratie und 01.01.2015 Antrag liegt vor, wird der- Courage e. V. -31.12.2015 zeit geprüft 8 Türkische Gemeinde in Deutsch- 01.01.2015 Antrag liegt vor, wird der- land e. V. (TGD) -31.12.2015 zeit geprüft 9 Violence Prevention Network e. 01.01.2015 Antrag liegt vor, wird der- V. -31.12.2015 zeit geprüft 10 ZDK Gesellschaft Demokratische 01.01.2015 Antrag liegt vor, wird der- Kultur gGmbH -31.12.2015 zeit geprüft 11 Amadeu Antonio Stiftung 19.01.2015 Antrag liegt vor, wird der- -31.12.2015 zeit geprüft 12 ISTA Institut für den Situations- 19.01.2015 Antrag liegt vor, wird der- ansatz/ Fachstelle Kinderwelten -31.12.2015 zeit geprüft für Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung in der Internatio- nalen Akademie INA gGmbH 13 Ufuq e. V. 19.01.2015 Antrag liegt vor, wird der- -31.12.2015 zeit geprüft 14 Aktion Courage e. V. Bundesko- 16.2.2015 Träger wurde zur Antrag- ordintion Schule ohne Rassismus -31.12.2015* stellung aufgefordert - Schule mit Courage 15 Antidiskriminierungsverband 16.2.2015 Träger wurde zur Antrag- Deutschland (advd) -31.12.2015* stellung aufgefordert 16 BBE Geschäftsstelle gGmbH 16.2.2015 Träger wurde zur Antrag- -31.12.2015* stellung aufgefordert
Drucksache 18/4019 – 50 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17 Dialog macht Schule gGmbH 16.2.2015 Träger wurde zur Antrag- -31.12.2015* stellung aufgefordert 18 Dokumentations- und Kulturzent- 16.2.2015 Träger wurde zur Antrag- rum Deutscher Sinti und Roma -31.12.2015* stellung aufgefordert e.V. 19 Förderverein Bundesweite Mobile 16.2.2015 Träger wurde zur Antrag- Beratung e. V. -31.12.2015* stellung aufgefordert 20 Gesicht zeigen! Für ein weltoffe- 16.2.2015 Träger wurde zur Antrag- nes Deutschland -31.12.2015* stellung aufgefordert 21 Kreuzberger Initiative gegen An- 16.2.2015 Träger wurde zur Antrag- tisemitismus - KIgA e. V. -31.12.2015* stellung aufgefordert 22 LidiceHaus Jugendbildungsstätte 16.2.2015 Träger wurde zur Antrag- Bremen gem. GmbH -31.12.2015* stellung aufgefordert 23 Mach meinen Kumpel nicht an! - 16.2.2015 Träger wurde zur Antrag- für Gleichbehandlung, gegen -31.12.2015* stellung aufgefordert Fremdenfeindlichkeit und Ras- sismus e. V. 24 Regionale Arbeitsstellen für Bil- 16.2.2015 Träger wurde zur Antrag- dung, Integration und Demokratie -31.12.2015* stellung aufgefordert (RAA) e. V. 25 Schwarzkopf-Stiftung Junges 16.2.2015 Träger wurde zur Antrag- Europa -31.12.2015* stellung aufgefordert 26 Verband der Beratungsstellen für 16.2.2015 Träger wurde zur Antrag- Betroffene rechter, rassistischer -31.12.2015* stellung aufgefordert und antisemitischer Gewalt c/o Reachout 27 Zentralwohlfahrtsstelle der Juden 16.2.2015 Träger wurde zur Antrag- in Deutschland e. V. -31.12.2015* stellung aufgefordert * Projektstart zum 16. Februar 2015 möglich, wenn Antrag bis zum 13. Februar 2015 vorliegt. 19. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der bundeszentralen Träger, ist die Auswahl abgeschlossen, oder wird es hier weitere Träger geben? Die Auswahl erfolgte nach Kategorisierung von Hauptarbeitsschwerpunkten und Themen- und Strukturfeldern, anhand einer Prüfung aufgrund allgemeiner sowie inhaltlicher Bewertungskriterien, bei denen die bundeszentrale Bedeu- tung des Trägers, seine Erfahrungen und seine Qualifikation im Themenfeld und die Darstellung der beantragten Maßnahmen in die Bewertung eingeflossen sind. Es sind 27 Träger ausgewählt worden, die die verschiedenen Themenfelder des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ abdecken. Eine Auswahl weiterer Träger ist derzeit nicht geplant. 20. Ist eine Evaluation des gesamten neuen Bundesprogramms geplant? Wenn ja, wer übernimmt diese Evaluation für die einzelnen Programmbe- reiche, und wann sollen erste Zwischenergebnisse vorgelegt werden? Die Evaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ liegt beim Deut- schen Jugendinstitut (DJI e. V.). Des Weiteren werden unterschiedliche Pro- grammbereiche durch das DJI wissenschaftlich begleitet: Programmbereich B: „Förderung von Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernet- zung sowie von Mobiler, Opfer- und Ausstiegsberatung“, Programmbereich C: „Förderung zur Strukturentwicklung bundeszentraler Träger“; Programmbe- reich D: „Förderung von Modellprojekten zu ausgewählten Phänomenen grup-