Die Belastung von Familien mit Steuern und Abgaben
Deutscher Bundestag Drucksache 19/10809 19. Wahlperiode 11.06.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Nicole Höchst, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10440 – Die Belastung von Familien mit Steuern und Abgaben Vorbemerkung der Fragesteller Die „WELT AM SONNTAG“ berichtete am 14. April 2019 über die Ergebnisse einer Untersuchung des Familienbundes der Katholiken (FDK) und des Deut- schen Familienverbandes (DFV) (https://bit.ly/2P9q7nv). Die Haupterkennt- nisse der Untersuchung (https://bit.ly/2XLlcMx) lassen sich in den folgenden zwei Punkten zusammenfassen: Das Armutsrisiko für Familien mit drei und mehr Kindern wächst in Deutsch- land seit Jahren. Selbst Familien mit 50 000 Euro Jahresbruttoeinkommen fallen mit mehr als drei Kindern bereits in den sogenannten roten Bereich (d. h. sie haben weniger frei verfügbares Einkommen pro Haushalt, als es das Existenzminimum vorsieht). Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von 35 000 Euro verbleiben nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern monat- lich 232 Euro weniger, als es das Existenzminimum vorsieht. Jährlich ergibt sich daraus ein Minus von 2 779 Euro unter dem Existenzminimum. Für Fa- milien mit fünf Kindern summiert sich dieses Minus auf satte 17 839 Euro. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren belief sich das Jahresminus bei demselben Einkommen für Familien mit zwei Kindern auf „nur“ 807 Euro. Dies ergibt eine Steigerung von 244 Prozent. Der Landesvorsitzender des FDK Baden-Württemberg sagte bei der Veröffent- lichung der Studie: „Wenn Familie ein Armutsrisiko bedeutet, ist es nicht ver- wunderlich, dass sich immer mehr Menschen gegen Kinder entscheiden“ (https://bit.ly/2XM6pBl). Der DFV-Präsident Klaus Zeh sieht das Problem bei den „verfassungswidrigen Sozialabgaben“ (ebd.). Er führt aus, dass Eltern die- selben Beiträge in die Renten- und Krankenversicherung einzahlen wie Men- schen ohne Erziehungs- und Betreuungsverantwortung für Kinder (ausgenom- men die kleine Differenz bei der Pflegeversicherung). Diese Diskrepanz habe bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2001 im sogenannten Pflege- versicherungsurteil kritisiert und eine Verletzung des Artikels 6 Absatz 1 des Grundgesetzes festgestellt (https://bit.ly/2L0wzhY). Zeh zieht den Schluss, dass die Bundesregierung das Urteil bis heute ignoriert. Beide Verbände warten im- mer noch darauf, dass diese Ungerechtigkeit behoben wird. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/10809 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Laut dem Artikel in der „WELT AM SONNTAG“ beurteilen zudem die Auf- traggeber der Studie, dass das Existenzminimum (= Steuerfreibetrag) angesichts der von ihnen erhobenen Zahlen „zu gering“ angesetzt sei. Sie fordern, dass das Existenzminimum eines Kindes gleich hoch zu setzen sei wie das eines Erwach- senen. Die Verbände sagen auch, dass die Familien, die im sogenannten roten Bereich leben, aufgrund der hohen Steuer- und Abgabenlast „jeden Cent drei- mal umdrehen müssen“. Sie müssten sich an allen Ecken und Enden einschrän- ken, so die Schlussfolgerung der Untersuchung. Die negative Einkommenssitu- ation habe demnach zur Folge, dass Familien mit Kindern in einer schlechteren Wohnsituation leben, bei der Förderung ihrer Kinder sowie im Konsum einge- schränkt sind und auf eine zusätzliche Altersvorsorge verzichten müssen. Im Zuge dessen wird auch Kritik an der „unechten Gutmachung“ durch das Kin- dergeld geübt. Demnach habe der § 31 des Einkommensteuergesetzes die Auf- gabe, die verfassungswidrige Besteuerung für Menschen mit Kindern zu korri- gieren. Nach Ansicht der Verbände ist dies oft nicht gegeben bzw. betrifft nur jenen Anteil des Kindergeldes, der die zu viel einbehaltene Lohnsteuer über- steigt. Diesbezüglich wird die Forderung genannt, „eine kinderzahlabhängige Entlastung von Familien bei der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, ohne dass dadurch die späteren Ansprüche von Eltern geschmälert werden“ um- zusetzen. Hierzu soll ein analoger Kinderfreibetrag (wie im Steuerrecht) in der gesetzlichen Sozialversicherung eingeführt werden. Dabei soll der Kinderfrei- betrag keine „Belohnung für das Kinderkriegen“ sein, sondern die ökonomische Bedeutung der Kindererziehung widerspiegeln. Nach Angaben der „WELT AM SONNTAG“ vom 14. April 2019 habe auch der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn seine Zustimmung zu diesem Vorhaben geäußert. Die „WELT AM SONNTAG“ zitiert Jens Spahns Beitrag in der „Stimme der Familie“, wo er schrieb: „Neben dem Ausbau von Ganztags- betreuung und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, halte ich konkrete Entlastungen für Familien mit Kindern für wichtig. […] Eine Mög- lichkeit wäre, die Eltern bei den Sozialbeiträgen zu entlasten, denn ihre Beiträge erbringen sie sozusagen durch das Großziehen der Beitragszahler von morgen.“ Und weiter: „Anders als bei der Einkommensteuer gibt es bei den Sozialbeiträ- gen nämlich keinen Freibetrag“. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sind Entlastungen bei Ge- ringverdienern bei Sozialabgaben vorgesehen (siehe dazu Rn. 385, 390-391 so- wie 701-702 des Koalitionsvertrages). 1. Wie bewertet die Bundesregierung die in der Untersuchung ausgewiesene negative sozioökonomische Lage von Familien mit zwei bzw. mehreren Kin- dern und den genannten (an dem Durchschnitt orientierten) Haushaltsein- kommen im Allgemeinen? In ihrem Fünften Armuts- und Reichtumsbericht nennt die Bundesregierung fol- gende Ursachen für das durchschnittlich niedrigere äquivalenzgewichtete Pro- Kopf Einkommen von Familien mit drei oder mehr Kindern: Neben der Famili- engröße, beziehungsweise dem ungünstigeren Verhältnis zwischen erwerbsfähi- gen und nicht erwerbsfähigen Haushaltsmitgliedern, spielt eine Rolle, dass die Erwerbsquote von Müttern mit drei oder mehr Kindern im Schnitt um 21 Prozent- punkte unter der Erwerbsquote von Müttern mit einem oder zwei Kindern liegt (Datenbasis Mikrozensus 2015).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/10809 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Welche Studien hat die Bundesregierung bereits in Auftrag gegeben, um sich einen Überblick über die Steuer- und Abgabenlast bei Familien mit Kindern zu verschaffen, und was waren die Erkenntnisse (bitte die betreffenden Stu- dien aufzählen, benennen und mit Datumsangabe und kurzer Erläuterung auflisten und diese Liste als Anlage der Antwort beilegen)? Die Bunderegierung hat in der laufenden Legislaturperiode keine Studien über die Steuer- und Abgabenbelastung bei Familien in Auftrag gegeben. 3. Wie beurteilt die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller in Re- lation höhere Abgaben- und Steuerlast von Familien mit Kindern im Ver- gleich zu kinderlosen Ehepaaren bzw. Ledigen (insbesondere im Lichte des Urteils des BVerfG vom 3. April 2001 – 1 BvR 1629/94 und der Aussage des DFV-Präsidenten Zeh – siehe Vorbemerkung der Fragesteller – Ab- satz 2)? In seinem Urteil vom 3. April 2001 zum Familienlastenausgleich in der sozialen Pflegeversicherung hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufge- geben, spätestens bis zum 31. Dezember 2004 verfassungsgemäße Neuregelun- gen zu treffen. Diesem Auftrag ist der Gesetzgeber mit der Einführung des Bei- tragszuschlags für Kinderlose durch das Kinder-Berücksichtigungsgesetz vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I 2004 S. 3448) nachgekommen. Bei den Neurege- lungen geht es entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um ein höheres Maß an Solidarität mit den Kindererziehenden, die mit der Kinderer- ziehung neben ihrem monetären Beitrag einen entscheidenden zusätzlichen Bei- trag zum Erhalt des umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, von dem auch die Kinderlosen profitieren. Hinsichtlich der Bedeutung des Urteils in Bezug auf die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung wird auf den Bericht der Bundesregierung vom 4. November 2004 (Bundestagsdrucksache 15/4375) hingewiesen, nach dem aus systematischen Gründen keine Notwendigkeit gese- hen wird, weitere – neben den bereits bestehenden – Regelungen zu treffen. Im Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 4, 5, 17 und 19 verwiesen. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die in der Untersuchung ausgewiesene Kluft zwischen dem derzeitig definierten Existenzminimum und dem nicht ausreichend verfügbaren Nettoeinkommen (Nettoeinkommen übersteigt nicht die Grenze des definierten Existenzminimums): a) bei der Beispielfamilie mit einem Jahresbruttoeinkommen von 35 000 Euro mit zwei, drei, vier, fünf oder mehr Kindern b) bei der Beispielfamilie mit vier, fünf oder mehr Kindern und einem Jah- resbruttoeinkommen von 50 000 Euro? 5. Wie beurteilt die Bundesregierung das ermittelte Jahresminus von 2 779 Euro bei Familien mit zwei Kindern bzw. 17 839 Euro Jahresminus bei Familien mit fünf Kindern (Jahresbruttoeinkommen: 35 000 Euro – siehe Vorbemerkung der Fragesteller Absatz 1 Punkt 2)? Wie bewertet die Bundesregierung die Steigerung der Kluft (siehe letzten Satz unter Absatz 1 Punkt 2 der Vorbemerkung der Fragesteller) in den letz- ten fünf Jahren um 244 Prozent? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Die in Rede stehenden Vergleichsrechnungen für Familien sind methodisch nicht nachvollziehbar und führen zu falschen Schlussfolgerungen. So wird das Netto- einkommen für verschiedene Haushaltskonstellationen in unsachgerechter Weise
Drucksache 19/10809 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. der Summe der steuerlichen Freibeträge für das Existenzminimum von Erwach- senen und Kindern gegenübergestellt und nur das danach als Residualgröße ver- bleibende Einkommen als frei verfügbares bezeichnet. Dabei stellt aber das aus- gewiesene Nettoeinkommen bereits das verfügbare Einkommen nach erfolgter Freistellung des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern dar. In nahezu allen verglichenen Familienkonstellationen fällt in der Jahresbetrach- tung letztlich gar keine Einkommensteuer an, weil das monatliche Kindergeld die Lohnsteuer überkompensiert und insofern der besonderen Förderung der Fami- lien dient. Familien sind daher nicht stärker, sondern deutlich niedriger belastet als Kinderlose. Zudem bleiben bei den Vergleichsrechnungen weitere Leistungen des Steuer- und Transfersystems und deren Auswirkungen auf das Haushaltsnettoeinkommen gänzlich unberücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise das Wohngeld, der Kin- derzuschlag oder mögliche ergänzende bzw. „aufstockende“ Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsu- chende) für anspruchsberechtigte Haushalte. Hinsichtlich der Sozialabgaben ist darauf hinzuweisen, dass die Beitragszahler und -zahlerinnen durch ihre Einzahlungen in die Sozialversicherungen gesetzlich festgelegte Leistungsansprüche erwerben. Diese sind ebenfalls im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Steuer- und Abgabenbelastung einzubeziehen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 6. Welche konkreten Maßnahmen (z. B. Vorschläge zu Gesetzesänderung; Richtlinienerlasse u. Ä.) wurden in den letzten 15 Jahren von Seiten der Bun- desregierung ergriffen, um die benannte Einkommenskluft bei Familien zu verringern bzw. zu schließen (bitte die bereits getätigten Maßnahmen in ei- ner Tabelle auflisten und kurz erläutern bzw. beschreiben bzw. die geplanten Maßnahmen auflisten und kurz erläutern bzw. beschreiben: Welche konkre- ten Ziele werden verfolgt, wie viel wird die Maßnahme kosten bzw. hat sie gekostet, welches Ressort ist bzw. war dafür zuständig, was ist aus der Maß- nahme geworden oder in welchem Schritt befindet sie sich usw.; falls bereits Evaluierungen der getätigten Maßnahmen vorliegen, diese als Anlage der Antwort beifügen)? Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden auf den Internetseiten der Ressorts sukzessive veröffentlicht. Die erfolgten Maßnahmen sind daher transparent nach- vollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, allgemein verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und an- schaulich aufbereiten zu lassen. Exemplarisch wird auf das Familienentlastungsgesetz vom 29. November 2018 (BGBl. I 2018 S. 2210) hingewiesen, welches u. a. durch die Erhöhung von Kin- derfreibeträgen und Kindergeld für eine angemessene steuerliche Entlastung von Familien sorgt. Entsprechende Maßnahmen haben auch in den vorhergehenden Jahren immer wieder stattgefunden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/10809 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 7. Wie viele Familien mit zwei Kindern haben nach Kenntnis der Bundesregie- rung: a) ein Bruttojahreseinkommen von weniger als 35 000 Euro bzw. b) ein verfügbares Nettoeinkommen von weniger als 33 576 Euro (Existenz- minimum für 2 Erwachsene und 2 Kinder)? Aktuelle amtliche Daten für die statistische Betrachtung von Einkommen und Le- bensbedingungen der Bevölkerung in Deutschland liefert die Haushaltsbefragung „Leben in Europa (EU-SILC)“ des Statistischen Bundesamtes. Für EU-SILC wer- den jedes Jahr in Deutschland rund 14 000 Haushalte mit 23 000 Personen ab 16 Jahren auf freiwilliger Basis befragt und auf die Gesamtbevölkerung hochge- rechnet. Stichprobenstatistiken sind grundsätzlich immer mit einem Unschärfebe- reich behaftet (Zufallsfehler), auch wenn sie mit der größten Gründlichkeit durch- geführt werden. Zur Beantwortung der Fragen 7 bis 11 wurde beim Statistischen Bundesamt eine Auswertung angefordert. Zu Frage 7a liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Das Statistische Bundesamt weist den Ergebniswert aufgrund der zu geringen Anzahl dieser Haus- halte in der Stichprobe (unter 100) nicht aus. Zu Frage 7b ergibt sich aus EU-SILC 2017, dass die hochgerechnete Zahl der Haushalte mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern mit einem verfügbaren Haushalts- nettoeinkommen von weniger als 33 576 Euro im Einkommensjahr 2016 bei 486 229 Haushalten lag. 8. Wie viele Familien mit drei, vier, fünf oder mehr Kindern haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein Jahresbruttoeinkommen von weniger als 50 000 Euro? Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor, weil der Ergebniswert aufgrund der zu geringen Anzahl dieser Haushalte in der Stichprobe EU-SILC (unter 100) vom Statistischen Bundesamt nicht ausgewiesen wird. 9. Wie haben sich die durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen sowie die Nettojahreseinkommen von Familien jeweils mit zwei, drei, vier, fünf oder mehr Kindern in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte die Zahlen von Brutto- bzw. Nettoeinkommen in einer Tabelle gegenüberstellen, sowie die jährliche Steigerung im Prozent und getrennt nach Bundesländern sowie für das gesamte Bundesgebiet aufgliedern)? 10. Wie haben sich die durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen sowie die Nettojahreseinkommen bei kinderlosen Ehepaaren in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte die Zahlen von Brutto- bzw. Nettoeinkommen in einer Tabelle gegenüberstellen, sowie die jährliche Steigerung im Prozent und getrennt nach Bundesländern sowie für das gesamte Bundesgebiet auf- gliedern)? 11. Wie haben sich die durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen sowie die Nettojahreseinkommen von Alleinstehenden in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte die Zahlen von Brutto- bzw. Nettoeinkommen in einer Ta- belle gegenüberstellen, sowie die jährliche Steigerung im Prozent und ge- trennt nach Bundesländern sowie für das gesamte Bundesgebiet aufglie- dern)? Die Fragen 9 bis 11 werden zusammen beantwortet.
Drucksache 19/10809 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vergleichbare Daten liegen erst ab dem Jahr 2007 vor. Soweit verfügbar können sie der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Für die geforderte Differen- zierung ist der Stichprobenumfang von EU-SILC teilweise zu gering. Das betrifft auch die Angabe von differenzierten Haushaltsergebnissen für Bundesländer. 1 Haushaltseinkommen nach ausgewählten Haushaltstypen in Deutschland 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Euro/Jahr 2 Bruttoeinkommen Haushalte insgesamt 49 744 48 131 46 554 44 936 44 699 43 078 41 785 41 742 41 146 41 633 40 445 darunter: Alleinlebende 28 172 27 522 27 165 25 791 25 695 25 219 24 463 25 166 24 441 24 702 24 149 zwei Erwachsene ohne Kind 57 694 55 326 52 573 . . . . . . . . dar. zwei Erwachsene ohne Kind, beide unter 65 J. 69 482 66 387 62 620 61 363 60 255 57 261 55 794 55 520 54 718 54 996 53 046 4 zwei Erwachsene mit Kindern 77 369 73 652 72 608 68 632 69 745 66 812 63 672 63 279 63 433 63 769 . zwei Erwachsene mit 1 Kind . . . . 66 210 63 726 61 679 62 031 59 783 60 490 57 365 zwei Erwachsene mit 2 Kindern . . . . 73 204 69 218 65 664 63 683 65 893 66 467 62 003 zwei Erwachsene mit 3 und mehr Kindern . . . . 70 843 69 836 64 265 66 055 67 549 65 754 64 519 3 Verfügbares Einkommen Haushalte insgesamt 35 564 34 641 33 727 32 445 32 414 31 644 31 088 31 031 30 736 30 727 30 214 darunter: Alleinlebende 20 461 20 029 19 777 18 567 18 701 18 596 18 197 18 782 18 227 18 109 18 081 zwei Erwachsene ohne Kind 41 395 40 013 38 508 . . . . . . . . dar. zwei Erwachsene ohne Kind, beide unter 65 J. 46 599 44 587 42 572 41 602 40 833 39 555 39 075 38 934 38 247 38 510 37 323 4 zwei Erwachsene mit Kindern 54 180 52 148 51 666 48 713 49 389 47 807 46 023 45 756 46 375 45 705 . zwei Erwachsene mit 1 Kind . . . . 45 935 44 967 43 792 44 312 42 985 42 847 41 687 zwei Erwachsene mit 2 Kindern . . . . 52 001 49 566 47 398 46 502 48 203 47 516 45 302 zwei Erwachsene mit 3 und mehr Kindern . . . . 52 815 51 978 49 242 48 124 51 608 49 061 48 933 Veränderung zum Vorjahr in % 2 Bruttoeinkommen Haushalte insgesamt 3,4 3,4 3,6 0,5 3,8 3,1 0,1 1,4 ‐1,2 2,9 x darunter: Alleinlebende 2,4 1,3 5,3 0,4 1,9 3,1 ‐2,8 3,0 ‐1,1 2,3 x zwei Erwachsene ohne Kind 4,3 5,2 x x x x x x x x x dar. zwei Erwachsene ohne Kind, beide unter 65 J. 4,7 6,0 2,0 1,8 5,2 2,6 0,5 1,5 ‐0,5 3,7 x 4 zwei Erwachsene mit Kindern 5,0 1,4 5,8 ‐1,6 4,4 4,9 0,6 ‐0,2 ‐0,5 ‐ x zwei Erwachsene mit 1 Kind x x x x 3,9 3,3 ‐0,6 3,8 ‐1,2 5,4 x zwei Erwachsene mit 2 Kindern x x x x 5,8 5,4 3,1 ‐3,4 ‐0,9 7,2 x zwei Erwachsene mit 3 und mehr Kindern x x x x 1,4 8,7 ‐2,7 ‐2,2 2,7 1,9 x 3 Verfügbares Einkommen Haushalte insgesamt 2,7 2,7 4,0 0,1 2,4 1,8 0,2 1,0 0,0 1,7 x darunter: Alleinlebende 2,2 1,3 6,5 ‐0,7 0,6 2,2 ‐3,1 3,0 0,7 0,2 x zwei Erwachsene ohne Kind 3,5 3,9 x x x x x x x x x dar. zwei Erwachsene ohne Kind, beide unter 65 J. 4,5 4,7 2,3 1,9 3,2 1,2 0,4 1,8 ‐0,7 3,2 x 4 zwei Erwachsene mit Kindern 3,9 0,9 6,1 ‐1,4 3,3 3,9 0,6 ‐1,3 1,5 ‐ x zwei Erwachsene mit 1 Kind x x x x 2,2 2,7 ‐1,2 3,1 0,3 2,8 x zwei Erwachsene mit 2 Kindern x x x x 4,9 4,6 1,9 ‐3,5 1,4 4,9 x zwei Erwachsene mit 3 und mehr Kindern x x x x 1,6 5,6 2,3 ‐6,8 5,2 0,3 x 1 Einkommens‐Referenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung. 2 Summe der Bruttoeinkommenskomponenten auf pers. Ebene für alle Haushaltsmitglieder zzgl. Bruttoeinkommenskomponenten auf Haushaltsebene. 3 Bruttoeinkommen abzüglich Vermögenssteuern, regelmäßig geleisteten Geldtransfers zw. priv. Haushalten, Einkommensteuern und Sozialbeiträgen. 4 Als Kind zählen Pers. unter 18 J. sowie Pers. zw. 18 u. 24 J., die nicht erwerbstätig oder arbeitssuchend sind u. mit mindestens einem Elternteil zs. leben. '. = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten. 'x = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Quelle: Leben in Europa (EU‐SILC)
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/10809 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wie hoch war die durchschnittliche Steuer- bzw. Abgabenlast (bitte beides jeweils nebeneinander ausweisen) in den vergangenen 20 Jahren bei einer Familie mit a) einem Jahresbruttoeinkommen von 35 000 Euro, b) einem Jahresbruttoneinkomme von 50 000 Euro und c) dem jeweiligen Durchschnittsjahresbruttoeinkommen, jeweils kombiniert mit den in den Fragen 12d bis 12h aufgegliederten Fami- lienmodellen (der Durchschnitt im Bund für das jeweilige Jahr genügt), d) einer Familie mit einem Kind, e) zwei Kindern, f) drei Kindern, g) vier Kindern, h) fünf oder mehr Kindern (bitte alle Zahlen für die vergangenen 20 Jahre in einer Tabelle ausweisen und anhand der o. g. Gliederung in einer Tabelle aufstellen)? Verfügbare Daten können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Verheiratete Arbeitnehmer mit 1 Kind, Alleinverdiener (Steuerklasse III/1) Jahres- Soli- arbeits- Lohnsteuer daritäts- Steuer Sozialabgaben Abgaben Kinder- verfügbares Jahr lohn zuschlag insgesamt Insgesamt1) insgesamt geld Einkommen € € vH 2) € vH 2) € vH 2) € vH 2) € vH 2) € € vH 2) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1999 35.000 4.360 12,5 184 0,5 4.544 13,0 7.263 20,8 11.807 33,7 1.534 24.727 70,6 2000 35.000 4.022 11,5 168 0,5 4.190 12,0 7.189 20,5 11.379 32,5 1.657 25.278 72,2 2001 35.000 3.550 10,1 146 0,4 3.696 10,6 7.156 20,4 10.852 31,0 1.657 25.805 73,7 2002 35.000 3.538 10,1 24 0,1 3.562 10,2 7.226 20,6 10.788 30,8 1.848 26.060 74,5 2003 35.000 3.538 10,1 24 0,1 3.562 10,2 7.353 21,0 10.915 31,2 1.848 25.933 74,1 2004 35.000 3.012 8,6 0 0,0 3.012 8,6 7.338 21,0 10.350 29,6 1.848 26.498 75,7 2005 35.000 2.952 8,4 0 0,0 2.952 8,4 7.409 21,2 10.361 29,6 1.848 26.487 75,7 2006 35.000 2.952 8,4 0 0,0 2.952 8,4 7.495 21,4 10.447 29,8 1.848 26.401 75,4 2007 35.000 2.952 8,4 0 0,0 2.952 8,4 7.263 20,8 10.215 29,2 1.848 26.633 76,1 2008 35.000 2.952 8,4 0 0,0 2.952 8,4 7.144 20,4 10.096 28,8 1.848 26.752 76,4 2009 35.000 2.790 8,0 0 0,0 2.790 8,0 7.131 20,4 9.921 28,3 1.968 27.047 77,3 2010 35.000 2.732 7,8 0 0,0 2.732 7,8 7.078 20,2 9.810 28,0 2.208 27.398 78,3 2011 35.000 2.654 7,6 0 0,0 2.654 7,6 7.218 20,6 9.872 28,2 2.208 27.336 78,1 2012 35.000 2.626 7,5 0 0,0 2.626 7,5 7.166 20,5 9.792 28,0 2.208 27.416 78,3 2013 35.000 2.556 7,3 0 0,0 2.556 7,3 7.061 20,2 9.617 27,5 2.208 27.591 78,8 2014 35.000 2.438 7,0 0 0,0 2.438 7,0 7.061 20,2 9.499 27,1 2.208 27.709 79,2 2015 35.000 2.358 6,7 0 0,0 2.358 6,7 7.054 20,2 9.412 26,9 2.256 27.844 79,6 2016 35.000 2.216 6,3 0 0,0 2.216 6,3 7.142 20,4 9.358 26,7 2.280 27.922 79,8 2017 35.000 2.098 6,0 0 0,0 2.098 6,0 7.188 20,5 9.286 26,5 2.304 28.018 80,1 2018 35.000 1.982 5,7 0 0,0 1.982 5,7 7.156 20,4 9.138 26,1 2.328 28.190 80,5 1) Jahresdurchschnittlicher Arbeitnehmeranteil (außer Sachsen) einschließlich tatsächlich erhobenem Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (ab 2015). 2) in v. H. zu Spalte 2
Drucksache 19/10809 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Verheiratete Arbeitnehmer mit 2 Kindern, Alleinverdiener (Steuerklasse III/2) Jahres- Soli- arbeits- Lohnsteuer daritäts- Steuer Sozialabgaben Abgaben Kinder- verfügbares 1) Jahr lohn zuschlag insgesamt Insgesamt insgesamt geld Einkommen 2) 2) 2) 2) 2) 2) € € vH € vH € vH € vH € vH € € vH 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1999 35.000 4.360 12,5 95 0,3 4.455 12,7 7.263 20,8 11.718 33,5 3.068 26.350 75,3 2000 35.000 4.022 11,5 46 0,1 4.068 11,6 7.189 20,5 11.257 32,2 3.313 27.056 77,3 2001 35.000 3.550 10,1 0 0,0 3.550 10,1 7.156 20,4 10.706 30,6 3.313 27.607 78,9 2002 35.000 3.538 10,1 0 0,0 3.538 10,1 7.226 20,6 10.764 30,8 3.696 27.932 79,8 2003 35.000 3.538 10,1 0 0,0 3.538 10,1 7.353 21,0 10.891 31,1 3.696 27.805 79,4 2004 35.000 3.012 8,6 0 0,0 3.012 8,6 7.338 21,0 10.350 29,6 3.696 28.346 81,0 2005 35.000 2.952 8,4 0 0,0 2.952 8,4 7.409 21,2 10.361 29,6 3.696 28.335 81,0 2006 35.000 2.952 8,4 0 0,0 2.952 8,4 7.495 21,4 10.447 29,8 3.696 28.249 80,7 2007 35.000 2.952 8,4 0 0,0 2.952 8,4 7.263 20,8 10.215 29,2 3.696 28.481 81,4 2008 35.000 2.952 8,4 0 0,0 2.952 8,4 7.144 20,4 10.096 28,8 3.696 28.600 81,7 2009 35.000 2.790 8,0 0 0,0 2.790 8,0 7.131 20,4 9.921 28,3 3.936 29.015 82,9 2010 35.000 2.732 7,8 0 0,0 2.732 7,8 7.078 20,2 9.810 28,0 4.416 29.606 84,6 2011 35.000 2.654 7,6 0 0,0 2.654 7,6 7.218 20,6 9.872 28,2 4.416 29.544 84,4 2012 35.000 2.626 7,5 0 0,0 2.626 7,5 7.166 20,5 9.792 28,0 4.416 29.624 84,6 2013 35.000 2.556 7,3 0 0,0 2.556 7,3 7.061 20,2 9.617 27,5 4.416 29.799 85,1 2014 35.000 2.438 7,0 0 0,0 2.438 7,0 7.061 20,2 9.499 27,1 4.416 29.917 85,5 2015 35.000 2.358 6,7 0 0,0 2.358 6,7 7.054 20,2 9.412 26,9 4.512 30.100 86,0 2016 35.000 2.216 6,3 0 0,0 2.216 6,3 7.142 20,4 9.358 26,7 4.560 30.202 86,3 2017 35.000 2.098 6,0 0 0,0 2.098 6,0 7.188 20,5 9.286 26,5 4.608 30.322 86,6 2018 35.000 1.982 5,7 0 0,0 1.982 5,7 7.156 20,4 9.138 26,1 4.656 30.518 87,2 1) Jahresdurchschnittlicher Arbeitnehmeranteil (außer Sachsen) einschließlich tatsächlich erhobenem Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (ab 2015). 2) in v. H. zu Spalte 2
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/10809 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Verheiratete Arbeitnehmer mit 3 Kindern, Alleinverdiener (Steuerklasse III/3) Jahres- Soli- arbeits- Lohnsteuer daritäts- Steuer Sozialabgaben Abgaben Kinder- verfügbares 1) Jahr lohn zuschlag insgesamt Insgesamt insgesamt geld Einkommen 2) 2) 2) 2) 2) 2) € € vH € vH € vH € vH € vH € € vH 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1999 35.000 4.360 12,5 0 0,0 4.360 12,5 7.263 20,8 11.623 33,2 4.908 28.285 80,8 2000 35.000 4.022 11,5 0 0,0 4.022 11,5 7.189 20,5 11.211 32,0 5.154 28.943 82,7 2001 35.000 3.550 10,1 0 0,0 3.550 10,1 7.156 20,4 10.706 30,6 5.154 29.448 84,1 2002 35.000 3.538 10,1 0 0,0 3.538 10,1 7.226 20,6 10.764 30,8 5.544 29.780 85,1 2003 35.000 3.538 10,1 0 0,0 3.538 10,1 7.353 21,0 10.891 31,1 5.544 29.653 84,7 2004 35.000 3.012 8,6 0 0,0 3.012 8,6 7.338 21,0 10.350 29,6 5.544 30.194 86,3 2005 35.000 2.952 8,4 0 0,0 2.952 8,4 7.409 21,2 10.361 29,6 5.544 30.183 86,2 2006 35.000 2.952 8,4 0 0,0 2.952 8,4 7.495 21,4 10.447 29,8 5.544 30.097 86,0 2007 35.000 2.952 8,4 0 0,0 2.952 8,4 7.263 20,8 10.215 29,2 5.544 30.329 86,7 2008 35.000 2.952 8,4 0 0,0 2.952 8,4 7.144 20,4 10.096 28,8 5.544 30.448 87,0 2009 35.000 2.790 8,0 0 0,0 2.790 8,0 7.131 20,4 9.921 28,3 5.976 31.055 88,7 2010 35.000 2.732 7,8 0 0,0 2.732 7,8 7.078 20,2 9.810 28,0 6.696 31.886 91,1 2011 35.000 2.654 7,6 0 0,0 2.654 7,6 7.218 20,6 9.872 28,2 6.696 31.824 90,9 2012 35.000 2.626 7,5 0 0,0 2.626 7,5 7.166 20,5 9.792 28,0 6.696 31.904 91,2 2013 35.000 2.556 7,3 0 0,0 2.556 7,3 7.061 20,2 9.617 27,5 6.696 32.079 91,7 2014 35.000 2.438 7,0 0 0,0 2.438 7,0 7.061 20,2 9.499 27,1 6.696 32.197 92,0 2015 35.000 2.358 6,7 0 0,0 2.358 6,7 7.054 20,2 9.412 26,9 6.840 32.428 92,7 2016 35.000 2.216 6,3 0 0,0 2.216 6,3 7.142 20,4 9.358 26,7 6.912 32.554 93,0 2017 35.000 2.098 6,0 0 0,0 2.098 6,0 7.188 20,5 9.286 26,5 6.984 32.698 93,4 2018 35.000 1.982 5,7 0 0,0 1.982 5,7 7.156 20,4 9.138 26,1 7.056 32.918 94,1 1) Jahresdurchschnittlicher Arbeitnehmeranteil (außer Sachsen) einschließlich tatsächlich erhobenem Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (ab 2015). 2) in v. H. zu Spalte 2
Drucksache 19/10809 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Verheiratete Arbeitnehmer mit 4 Kindern, Alleinverdiener (Steuerklasse III/4) Jahres- Soli- arbeits- Lohnsteuer daritäts- Steuer Sozialabgaben Abgaben Kinder- verfügbares 1) Jahr lohn zuschlag insgesamt Insgesamt insgesamt geld Einkommen 2) 2) 2) 2) 2) 2) € € vH € vH € vH € vH € vH € € vH 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1999 35.000 4.360 12,5 0 0,0 4.360 12,5 7.263 20,8 11.623 33,2 7.056 30.433 87,0 2000 35.000 4.022 11,5 0 0,0 4.022 11,5 7.189 20,5 11.211 32,0 7.301 31.090 88,8 2001 35.000 3.550 10,1 0 0,0 3.550 10,1 7.156 20,4 10.706 30,6 7.301 31.595 90,3 2002 35.000 3.538 10,1 0 0,0 3.538 10,1 7.226 20,6 10.764 30,8 7.692 31.928 91,2 2003 35.000 3.538 10,1 0 0,0 3.538 10,1 7.353 21,0 10.891 31,1 7.692 31.801 90,9 2004 35.000 3.012 8,6 0 0,0 3.012 8,6 7.338 21,0 10.350 29,6 7.692 32.342 92,4 2005 35.000 2.952 8,4 0 0,0 2.952 8,4 7.409 21,2 10.361 29,6 7.692 32.331 92,4 2006 35.000 2.952 8,4 0 0,0 2.952 8,4 7.495 21,4 10.447 29,8 7.692 32.245 92,1 2007 35.000 2.952 8,4 0 0,0 2.952 8,4 7.263 20,8 10.215 29,2 7.692 32.477 92,8 2008 35.000 2.952 8,4 0 0,0 2.952 8,4 7.144 20,4 10.096 28,8 7.692 32.596 93,1 2009 35.000 2.790 8,0 0 0,0 2.790 8,0 7.131 20,4 9.921 28,3 8.316 33.395 95,4 2010 35.000 2.732 7,8 0 0,0 2.732 7,8 7.078 20,2 9.810 28,0 9.276 34.466 98,5 2011 35.000 2.654 7,6 0 0,0 2.654 7,6 7.218 20,6 9.872 28,2 9.276 34.404 98,3 2012 35.000 2.626 7,5 0 0,0 2.626 7,5 7.166 20,5 9.792 28,0 9.276 34.484 98,5 2013 35.000 2.556 7,3 0 0,0 2.556 7,3 7.061 20,2 9.617 27,5 9.276 34.659 99,0 2014 35.000 2.438 7,0 0 0,0 2.438 7,0 7.061 20,2 9.499 27,1 9.276 34.777 99,4 2015 35.000 2.358 6,7 0 0,0 2.358 6,7 7.054 20,2 9.412 26,9 9.480 35.068 100,2 2016 35.000 2.216 6,3 0 0,0 2.216 6,3 7.142 20,4 9.358 26,7 9.564 35.206 100,6 2017 35.000 2.098 6,0 0 0,0 2.098 6,0 7.188 20,5 9.286 26,5 9.660 35.374 101,1 2018 35.000 1.982 5,7 0 0,0 1.982 5,7 7.156 20,4 9.138 26,1 9.756 35.618 101,8 1) Jahresdurchschnittlicher Arbeitnehmeranteil (außer Sachsen) einschließlich tatsächlich erhobenem Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (ab 2015). 2) in v. H. zu Spalte 2