Die Belastung von Familien mit Steuern und Abgaben

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Deutscher Bundestag                                                                    Drucksache   19/10809 19. Wahlperiode                                                                                         11.06.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Nicole Höchst, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10440 – Die Belastung von Familien mit Steuern und Abgaben Vorbemerkung der Fragesteller Die „WELT AM SONNTAG“ berichtete am 14. April 2019 über die Ergebnisse einer Untersuchung des Familienbundes der Katholiken (FDK) und des Deut- schen Familienverbandes (DFV) (https://bit.ly/2P9q7nv). Die Haupterkennt- nisse der Untersuchung (https://bit.ly/2XLlcMx) lassen sich in den folgenden zwei Punkten zusammenfassen:  Das Armutsrisiko für Familien mit drei und mehr Kindern wächst in Deutsch- land seit Jahren. Selbst Familien mit 50 000 Euro Jahresbruttoeinkommen fallen mit mehr als drei Kindern bereits in den sogenannten roten Bereich (d. h. sie haben weniger frei verfügbares Einkommen pro Haushalt, als es das Existenzminimum vorsieht).  Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von 35 000 Euro verbleiben nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern monat- lich 232 Euro weniger, als es das Existenzminimum vorsieht. Jährlich ergibt sich daraus ein Minus von 2 779 Euro unter dem Existenzminimum. Für Fa- milien mit fünf Kindern summiert sich dieses Minus auf satte 17 839 Euro. Zum Vergleich: Vor fünf Jahren belief sich das Jahresminus bei demselben Einkommen für Familien mit zwei Kindern auf „nur“ 807 Euro. Dies ergibt eine Steigerung von 244 Prozent. Der Landesvorsitzender des FDK Baden-Württemberg sagte bei der Veröffent- lichung der Studie: „Wenn Familie ein Armutsrisiko bedeutet, ist es nicht ver- wunderlich, dass sich immer mehr Menschen gegen Kinder entscheiden“ (https://bit.ly/2XM6pBl). Der DFV-Präsident Klaus Zeh sieht das Problem bei den „verfassungswidrigen Sozialabgaben“ (ebd.). Er führt aus, dass Eltern die- selben Beiträge in die Renten- und Krankenversicherung einzahlen wie Men- schen ohne Erziehungs- und Betreuungsverantwortung für Kinder (ausgenom- men die kleine Differenz bei der Pflegeversicherung). Diese Diskrepanz habe bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 2001 im sogenannten Pflege- versicherungsurteil kritisiert und eine Verletzung des Artikels 6 Absatz 1 des Grundgesetzes festgestellt (https://bit.ly/2L0wzhY). Zeh zieht den Schluss, dass die Bundesregierung das Urteil bis heute ignoriert. Beide Verbände warten im- mer noch darauf, dass diese Ungerechtigkeit behoben wird. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Juni 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/10809                                     –2–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Laut dem Artikel in der „WELT AM SONNTAG“ beurteilen zudem die Auf- traggeber der Studie, dass das Existenzminimum (= Steuerfreibetrag) angesichts der von ihnen erhobenen Zahlen „zu gering“ angesetzt sei. Sie fordern, dass das Existenzminimum eines Kindes gleich hoch zu setzen sei wie das eines Erwach- senen. Die Verbände sagen auch, dass die Familien, die im sogenannten roten Bereich leben, aufgrund der hohen Steuer- und Abgabenlast „jeden Cent drei- mal umdrehen müssen“. Sie müssten sich an allen Ecken und Enden einschrän- ken, so die Schlussfolgerung der Untersuchung. Die negative Einkommenssitu- ation habe demnach zur Folge, dass Familien mit Kindern in einer schlechteren Wohnsituation leben, bei der Förderung ihrer Kinder sowie im Konsum einge- schränkt sind und auf eine zusätzliche Altersvorsorge verzichten müssen. Im Zuge dessen wird auch Kritik an der „unechten Gutmachung“ durch das Kin- dergeld geübt. Demnach habe der § 31 des Einkommensteuergesetzes die Auf- gabe, die verfassungswidrige Besteuerung für Menschen mit Kindern zu korri- gieren. Nach Ansicht der Verbände ist dies oft nicht gegeben bzw. betrifft nur jenen Anteil des Kindergeldes, der die zu viel einbehaltene Lohnsteuer über- steigt. Diesbezüglich wird die Forderung genannt, „eine kinderzahlabhängige Entlastung von Familien bei der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, ohne dass dadurch die späteren Ansprüche von Eltern geschmälert werden“ um- zusetzen. Hierzu soll ein analoger Kinderfreibetrag (wie im Steuerrecht) in der gesetzlichen Sozialversicherung eingeführt werden. Dabei soll der Kinderfrei- betrag keine „Belohnung für das Kinderkriegen“ sein, sondern die ökonomische Bedeutung der Kindererziehung widerspiegeln. Nach Angaben der „WELT AM SONNTAG“ vom 14. April 2019 habe auch der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn seine Zustimmung zu diesem Vorhaben geäußert. Die „WELT AM SONNTAG“ zitiert Jens Spahns Beitrag in der „Stimme der Familie“, wo er schrieb: „Neben dem Ausbau von Ganztags- betreuung und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, halte ich konkrete Entlastungen für Familien mit Kindern für wichtig. […] Eine Mög- lichkeit wäre, die Eltern bei den Sozialbeiträgen zu entlasten, denn ihre Beiträge erbringen sie sozusagen durch das Großziehen der Beitragszahler von morgen.“ Und weiter: „Anders als bei der Einkommensteuer gibt es bei den Sozialbeiträ- gen nämlich keinen Freibetrag“. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sind Entlastungen bei Ge- ringverdienern bei Sozialabgaben vorgesehen (siehe dazu Rn. 385, 390-391 so- wie 701-702 des Koalitionsvertrages). 1.   Wie bewertet die Bundesregierung die in der Untersuchung ausgewiesene negative sozioökonomische Lage von Familien mit zwei bzw. mehreren Kin- dern und den genannten (an dem Durchschnitt orientierten) Haushaltsein- kommen im Allgemeinen? In ihrem Fünften Armuts- und Reichtumsbericht nennt die Bundesregierung fol- gende Ursachen für das durchschnittlich niedrigere äquivalenzgewichtete Pro- Kopf Einkommen von Familien mit drei oder mehr Kindern: Neben der Famili- engröße, beziehungsweise dem ungünstigeren Verhältnis zwischen erwerbsfähi- gen und nicht erwerbsfähigen Haushaltsmitgliedern, spielt eine Rolle, dass die Erwerbsquote von Müttern mit drei oder mehr Kindern im Schnitt um 21 Prozent- punkte unter der Erwerbsquote von Müttern mit einem oder zwei Kindern liegt (Datenbasis Mikrozensus 2015).
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  –3–                                Drucksache 19/10809 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2.   Welche Studien hat die Bundesregierung bereits in Auftrag gegeben, um sich einen Überblick über die Steuer- und Abgabenlast bei Familien mit Kindern zu verschaffen, und was waren die Erkenntnisse (bitte die betreffenden Stu- dien aufzählen, benennen und mit Datumsangabe und kurzer Erläuterung auflisten und diese Liste als Anlage der Antwort beilegen)? Die Bunderegierung hat in der laufenden Legislaturperiode keine Studien über die Steuer- und Abgabenbelastung bei Familien in Auftrag gegeben. 3.   Wie beurteilt die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller in Re- lation höhere Abgaben- und Steuerlast von Familien mit Kindern im Ver- gleich zu kinderlosen Ehepaaren bzw. Ledigen (insbesondere im Lichte des Urteils des BVerfG vom 3. April 2001 – 1 BvR 1629/94 und der Aussage des DFV-Präsidenten Zeh – siehe Vorbemerkung der Fragesteller – Ab- satz 2)? In seinem Urteil vom 3. April 2001 zum Familienlastenausgleich in der sozialen Pflegeversicherung hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufge- geben, spätestens bis zum 31. Dezember 2004 verfassungsgemäße Neuregelun- gen zu treffen. Diesem Auftrag ist der Gesetzgeber mit der Einführung des Bei- tragszuschlags für Kinderlose durch das Kinder-Berücksichtigungsgesetz vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I 2004 S. 3448) nachgekommen. Bei den Neurege- lungen geht es entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um ein höheres Maß an Solidarität mit den Kindererziehenden, die mit der Kinderer- ziehung neben ihrem monetären Beitrag einen entscheidenden zusätzlichen Bei- trag zum Erhalt des umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten, von dem auch die Kinderlosen profitieren. Hinsichtlich der Bedeutung des Urteils in Bezug auf die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung wird auf den Bericht der Bundesregierung vom 4. November 2004 (Bundestagsdrucksache 15/4375) hingewiesen, nach dem aus systematischen Gründen keine Notwendigkeit gese- hen wird, weitere – neben den bereits bestehenden – Regelungen zu treffen. Im Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 4, 5, 17 und 19 verwiesen. 4.   Wie bewertet die Bundesregierung die in der Untersuchung ausgewiesene Kluft zwischen dem derzeitig definierten Existenzminimum und dem nicht ausreichend verfügbaren Nettoeinkommen (Nettoeinkommen übersteigt nicht die Grenze des definierten Existenzminimums): a) bei der Beispielfamilie mit einem Jahresbruttoeinkommen von 35 000 Euro mit zwei, drei, vier, fünf oder mehr Kindern b) bei der Beispielfamilie mit vier, fünf oder mehr Kindern und einem Jah- resbruttoeinkommen von 50 000 Euro? 5.   Wie beurteilt die Bundesregierung das ermittelte Jahresminus von 2 779 Euro bei Familien mit zwei Kindern bzw. 17 839 Euro Jahresminus bei Familien mit fünf Kindern (Jahresbruttoeinkommen: 35 000 Euro – siehe Vorbemerkung der Fragesteller Absatz 1 Punkt 2)? Wie bewertet die Bundesregierung die Steigerung der Kluft (siehe letzten Satz unter Absatz 1 Punkt 2 der Vorbemerkung der Fragesteller) in den letz- ten fünf Jahren um 244 Prozent? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Die in Rede stehenden Vergleichsrechnungen für Familien sind methodisch nicht nachvollziehbar und führen zu falschen Schlussfolgerungen. So wird das Netto- einkommen für verschiedene Haushaltskonstellationen in unsachgerechter Weise
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Drucksache 19/10809                                     –4–                    Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. der Summe der steuerlichen Freibeträge für das Existenzminimum von Erwach- senen und Kindern gegenübergestellt und nur das danach als Residualgröße ver- bleibende Einkommen als frei verfügbares bezeichnet. Dabei stellt aber das aus- gewiesene Nettoeinkommen bereits das verfügbare Einkommen nach erfolgter Freistellung des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern dar. In nahezu allen verglichenen Familienkonstellationen fällt in der Jahresbetrach- tung letztlich gar keine Einkommensteuer an, weil das monatliche Kindergeld die Lohnsteuer überkompensiert und insofern der besonderen Förderung der Fami- lien dient. Familien sind daher nicht stärker, sondern deutlich niedriger belastet als Kinderlose. Zudem bleiben bei den Vergleichsrechnungen weitere Leistungen des Steuer- und Transfersystems und deren Auswirkungen auf das Haushaltsnettoeinkommen gänzlich unberücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise das Wohngeld, der Kin- derzuschlag oder mögliche ergänzende bzw. „aufstockende“ Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsu- chende) für anspruchsberechtigte Haushalte. Hinsichtlich der Sozialabgaben ist darauf hinzuweisen, dass die Beitragszahler und -zahlerinnen durch ihre Einzahlungen in die Sozialversicherungen gesetzlich festgelegte Leistungsansprüche erwerben. Diese sind ebenfalls im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der Steuer- und Abgabenbelastung einzubeziehen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. 6.   Welche konkreten Maßnahmen (z. B. Vorschläge zu Gesetzesänderung; Richtlinienerlasse u. Ä.) wurden in den letzten 15 Jahren von Seiten der Bun- desregierung ergriffen, um die benannte Einkommenskluft bei Familien zu verringern bzw. zu schließen (bitte die bereits getätigten Maßnahmen in ei- ner Tabelle auflisten und kurz erläutern bzw. beschreiben bzw. die geplanten Maßnahmen auflisten und kurz erläutern bzw. beschreiben: Welche konkre- ten Ziele werden verfolgt, wie viel wird die Maßnahme kosten bzw. hat sie gekostet, welches Ressort ist bzw. war dafür zuständig, was ist aus der Maß- nahme geworden oder in welchem Schritt befindet sie sich usw.; falls bereits Evaluierungen der getätigten Maßnahmen vorliegen, diese als Anlage der Antwort beifügen)? Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden auf den Internetseiten der Ressorts sukzessive veröffentlicht. Die erfolgten Maßnahmen sind daher transparent nach- vollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, allgemein verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und an- schaulich aufbereiten zu lassen. Exemplarisch wird auf das Familienentlastungsgesetz vom 29. November 2018 (BGBl. I 2018 S. 2210) hingewiesen, welches u. a. durch die Erhöhung von Kin- derfreibeträgen und Kindergeld für eine angemessene steuerliche Entlastung von Familien sorgt. Entsprechende Maßnahmen haben auch in den vorhergehenden Jahren immer wieder stattgefunden.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –5–                                Drucksache 19/10809 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 7.   Wie viele Familien mit zwei Kindern haben nach Kenntnis der Bundesregie- rung: a) ein Bruttojahreseinkommen von weniger als 35 000 Euro bzw. b) ein verfügbares Nettoeinkommen von weniger als 33 576 Euro (Existenz- minimum für 2 Erwachsene und 2 Kinder)? Aktuelle amtliche Daten für die statistische Betrachtung von Einkommen und Le- bensbedingungen der Bevölkerung in Deutschland liefert die Haushaltsbefragung „Leben in Europa (EU-SILC)“ des Statistischen Bundesamtes. Für EU-SILC wer- den jedes Jahr in Deutschland rund 14 000 Haushalte mit 23 000 Personen ab 16 Jahren auf freiwilliger Basis befragt und auf die Gesamtbevölkerung hochge- rechnet. Stichprobenstatistiken sind grundsätzlich immer mit einem Unschärfebe- reich behaftet (Zufallsfehler), auch wenn sie mit der größten Gründlichkeit durch- geführt werden. Zur Beantwortung der Fragen 7 bis 11 wurde beim Statistischen Bundesamt eine Auswertung angefordert. Zu Frage 7a liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Das Statistische Bundesamt weist den Ergebniswert aufgrund der zu geringen Anzahl dieser Haus- halte in der Stichprobe (unter 100) nicht aus. Zu Frage 7b ergibt sich aus EU-SILC 2017, dass die hochgerechnete Zahl der Haushalte mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern mit einem verfügbaren Haushalts- nettoeinkommen von weniger als 33 576 Euro im Einkommensjahr 2016 bei 486 229 Haushalten lag. 8.   Wie viele Familien mit drei, vier, fünf oder mehr Kindern haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein Jahresbruttoeinkommen von weniger als 50 000 Euro? Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor, weil der Ergebniswert aufgrund der zu geringen Anzahl dieser Haushalte in der Stichprobe EU-SILC (unter 100) vom Statistischen Bundesamt nicht ausgewiesen wird. 9.   Wie haben sich die durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen sowie die Nettojahreseinkommen von Familien jeweils mit zwei, drei, vier, fünf oder mehr Kindern in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte die Zahlen von Brutto- bzw. Nettoeinkommen in einer Tabelle gegenüberstellen, sowie die jährliche Steigerung im Prozent und getrennt nach Bundesländern sowie für das gesamte Bundesgebiet aufgliedern)? 10.   Wie haben sich die durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen sowie die Nettojahreseinkommen bei kinderlosen Ehepaaren in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte die Zahlen von Brutto- bzw. Nettoeinkommen in einer Tabelle gegenüberstellen, sowie die jährliche Steigerung im Prozent und getrennt nach Bundesländern sowie für das gesamte Bundesgebiet auf- gliedern)? 11.   Wie haben sich die durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen sowie die Nettojahreseinkommen von Alleinstehenden in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte die Zahlen von Brutto- bzw. Nettoeinkommen in einer Ta- belle gegenüberstellen, sowie die jährliche Steigerung im Prozent und ge- trennt nach Bundesländern sowie für das gesamte Bundesgebiet aufglie- dern)? Die Fragen 9 bis 11 werden zusammen beantwortet.
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Drucksache 19/10809                                                            –6–                          Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vergleichbare Daten liegen erst ab dem Jahr 2007 vor. Soweit verfügbar können sie der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Für die geforderte Differen- zierung ist der Stichprobenumfang von EU-SILC teilweise zu gering. Das betrifft auch die Angabe von differenzierten Haushaltsergebnissen für Bundesländer. 1 Haushaltseinkommen nach ausgewählten Haushaltstypen in Deutschland 2017      2016     2015     2014     2013     2012     2011     2010     2009     2008     2007 Euro/Jahr 2 Bruttoeinkommen Haushalte insgesamt                                         49 744    48 131   46 554   44 936   44 699   43 078   41 785   41 742   41 146   41 633   40 445 darunter: Alleinlebende                                              28 172    27 522   27 165   25 791   25 695   25 219   24 463   25 166   24 441   24 702   24 149 zwei Erwachsene ohne Kind                                  57 694    55 326   52 573        .        .        .        .        .        .        .        . dar. zwei Erwachsene ohne Kind, beide unter 65 J.        69 482    66 387   62 620   61 363   60 255   57 261   55 794   55 520   54 718   54 996   53 046 4 zwei Erwachsene mit Kindern                                77 369    73 652   72 608   68 632   69 745   66 812   63 672   63 279   63 433   63 769        . zwei Erwachsene mit 1 Kind                                     .         .        .        .   66 210   63 726   61 679   62 031   59 783   60 490   57 365 zwei Erwachsene mit 2 Kindern                                  .         .        .        .   73 204   69 218   65 664   63 683   65 893   66 467   62 003 zwei Erwachsene mit 3 und mehr Kindern                         .         .        .        .   70 843   69 836   64 265   66 055   67 549   65 754   64 519 3 Verfügbares Einkommen Haushalte insgesamt                                         35 564    34 641   33 727   32 445   32 414   31 644   31 088   31 031   30 736   30 727   30 214 darunter: Alleinlebende                                              20 461    20 029   19 777   18 567   18 701   18 596   18 197   18 782   18 227   18 109   18 081 zwei Erwachsene ohne Kind                                  41 395    40 013   38 508        .        .        .        .        .        .        .        . dar. zwei Erwachsene ohne Kind, beide unter 65 J.        46 599    44 587   42 572   41 602   40 833   39 555   39 075   38 934   38 247   38 510   37 323 4 zwei Erwachsene mit Kindern                                54 180    52 148   51 666   48 713   49 389   47 807   46 023   45 756   46 375   45 705        . zwei Erwachsene mit 1 Kind                                     .         .        .        .   45 935   44 967   43 792   44 312   42 985   42 847   41 687 zwei Erwachsene mit 2 Kindern                                  .         .        .        .   52 001   49 566   47 398   46 502   48 203   47 516   45 302 zwei Erwachsene mit 3 und mehr Kindern                         .         .        .        .   52 815   51 978   49 242   48 124   51 608   49 061   48 933 Veränderung zum Vorjahr in % 2 Bruttoeinkommen Haushalte insgesamt                                            3,4       3,4      3,6      0,5      3,8      3,1      0,1      1,4     ‐1,2      2,9          x darunter: Alleinlebende                                                 2,4       1,3      5,3      0,4      1,9      3,1     ‐2,8      3,0     ‐1,1      2,3          x zwei Erwachsene ohne Kind                                     4,3       5,2        x        x        x        x        x        x        x        x          x dar. zwei Erwachsene ohne Kind, beide unter 65 J.           4,7       6,0      2,0      1,8      5,2      2,6      0,5      1,5     ‐0,5      3,7          x 4 zwei Erwachsene mit Kindern                                   5,0       1,4      5,8     ‐1,6      4,4      4,9      0,6     ‐0,2     ‐0,5        ‐          x zwei Erwachsene mit 1 Kind                                     x         x        x        x      3,9      3,3     ‐0,6      3,8     ‐1,2      5,4          x zwei Erwachsene mit 2 Kindern                                  x         x        x        x      5,8      5,4      3,1     ‐3,4     ‐0,9      7,2          x zwei Erwachsene mit 3 und mehr Kindern                         x         x        x        x      1,4      8,7     ‐2,7     ‐2,2      2,7      1,9          x 3 Verfügbares Einkommen Haushalte insgesamt                                            2,7       2,7      4,0      0,1      2,4      1,8      0,2      1,0      0,0      1,7          x darunter: Alleinlebende                                                 2,2       1,3      6,5     ‐0,7      0,6      2,2     ‐3,1      3,0      0,7      0,2          x zwei Erwachsene ohne Kind                                     3,5       3,9        x        x        x        x        x        x        x        x          x dar. zwei Erwachsene ohne Kind, beide unter 65 J.           4,5       4,7      2,3      1,9      3,2      1,2      0,4      1,8     ‐0,7      3,2          x 4 zwei Erwachsene mit Kindern                                   3,9       0,9      6,1     ‐1,4      3,3      3,9      0,6     ‐1,3      1,5        ‐          x zwei Erwachsene mit 1 Kind                                     x         x        x        x      2,2      2,7     ‐1,2      3,1      0,3      2,8          x zwei Erwachsene mit 2 Kindern                                  x         x        x        x      4,9      4,6      1,9     ‐3,5      1,4      4,9          x zwei Erwachsene mit 3 und mehr Kindern                         x         x        x        x      1,6      5,6      2,3     ‐6,8      5,2      0,3          x 1 Einkommens‐Referenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung. 2 Summe der Bruttoeinkommenskomponenten auf pers. Ebene für alle Haushaltsmitglieder zzgl. Bruttoeinkommenskomponenten auf Haushaltsebene. 3 Bruttoeinkommen abzüglich Vermögenssteuern, regelmäßig geleisteten Geldtransfers zw. priv. Haushalten, Einkommensteuern und Sozialbeiträgen. 4 Als Kind zählen Pers. unter 18 J. sowie Pers. zw. 18 u. 24 J., die nicht erwerbstätig oder arbeitssuchend sind u. mit mindestens einem Elternteil zs. leben. '. = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten. 'x = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Quelle: Leben in Europa (EU‐SILC)
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                         –7–                                   Drucksache 19/10809 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12.   Wie hoch war die durchschnittliche Steuer- bzw. Abgabenlast (bitte beides jeweils nebeneinander ausweisen) in den vergangenen 20 Jahren bei einer Familie mit a) einem Jahresbruttoeinkommen von 35 000 Euro, b) einem Jahresbruttoneinkomme von 50 000 Euro und c) dem jeweiligen Durchschnittsjahresbruttoeinkommen, jeweils kombiniert mit den in den Fragen 12d bis 12h aufgegliederten Fami- lienmodellen (der Durchschnitt im Bund für das jeweilige Jahr genügt), d) einer Familie mit einem Kind, e) zwei Kindern, f) drei Kindern, g) vier Kindern, h) fünf oder mehr Kindern (bitte alle Zahlen für die vergangenen 20 Jahre in einer Tabelle ausweisen und anhand der o. g. Gliederung in einer Tabelle aufstellen)? Verfügbare Daten können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Verheiratete Arbeitnehmer mit 1 Kind, Alleinverdiener (Steuerklasse III/1) Jahres-                      Soli- arbeits-   Lohnsteuer     daritäts-         Steuer       Sozialabgaben        Abgaben     Kinder-         verfügbares Jahr      lohn                    zuschlag        insgesamt       Insgesamt1)        insgesamt     geld           Einkommen €        €   vH 2)    €    vH 2)       €    vH 2)      €      vH 2)       €     vH 2)    €              €     vH 2) 1             2        3    4       5       6        7       8       9       10        11      12     13             14      15 1999        35.000     4.360 12,5    184       0,5   4.544 13,0       7.263    20,8     11.807 33,7     1.534         24.727 70,6 2000        35.000     4.022 11,5    168       0,5   4.190 12,0       7.189    20,5     11.379 32,5     1.657         25.278 72,2 2001        35.000     3.550 10,1    146       0,4   3.696 10,6       7.156    20,4     10.852 31,0     1.657         25.805 73,7 2002        35.000     3.538 10,1     24       0,1   3.562 10,2       7.226    20,6     10.788 30,8     1.848         26.060 74,5 2003        35.000     3.538 10,1     24       0,1   3.562 10,2       7.353    21,0     10.915 31,2     1.848         25.933 74,1 2004        35.000     3.012  8,6       0      0,0   3.012     8,6    7.338    21,0     10.350 29,6     1.848         26.498 75,7 2005        35.000     2.952  8,4       0      0,0   2.952     8,4    7.409    21,2     10.361 29,6     1.848         26.487 75,7 2006        35.000     2.952  8,4       0      0,0   2.952     8,4    7.495    21,4     10.447 29,8     1.848         26.401 75,4 2007        35.000     2.952  8,4       0      0,0   2.952     8,4    7.263    20,8     10.215 29,2     1.848         26.633 76,1 2008        35.000     2.952  8,4       0      0,0   2.952     8,4    7.144    20,4     10.096 28,8     1.848         26.752 76,4 2009        35.000     2.790  8,0       0      0,0   2.790     8,0    7.131    20,4      9.921 28,3     1.968         27.047 77,3 2010        35.000     2.732  7,8       0      0,0   2.732     7,8    7.078    20,2      9.810 28,0     2.208         27.398 78,3 2011        35.000     2.654  7,6       0      0,0   2.654     7,6    7.218    20,6      9.872 28,2     2.208         27.336 78,1 2012        35.000     2.626  7,5       0      0,0   2.626     7,5    7.166    20,5      9.792 28,0     2.208         27.416 78,3 2013        35.000     2.556  7,3       0      0,0   2.556     7,3    7.061    20,2      9.617 27,5     2.208         27.591 78,8 2014        35.000     2.438  7,0       0      0,0   2.438     7,0    7.061    20,2      9.499 27,1     2.208         27.709 79,2 2015        35.000     2.358  6,7       0      0,0   2.358     6,7    7.054    20,2      9.412 26,9     2.256         27.844 79,6 2016        35.000     2.216  6,3       0      0,0   2.216     6,3    7.142    20,4      9.358 26,7     2.280         27.922 79,8 2017        35.000     2.098  6,0       0      0,0   2.098     6,0    7.188    20,5      9.286 26,5     2.304         28.018 80,1 2018        35.000     1.982  5,7       0      0,0   1.982     5,7    7.156    20,4      9.138 26,1     2.328         28.190 80,5 1) Jahresdurchschnittlicher Arbeitnehmeranteil (außer Sachsen) einschließlich tatsächlich erhobenem Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (ab 2015). 2) in v. H. zu Spalte 2
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Drucksache 19/10809                                               –8–                             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Verheiratete Arbeitnehmer mit 2 Kindern, Alleinverdiener (Steuerklasse III/2) Jahres-                          Soli- arbeits-   Lohnsteuer        daritäts-          Steuer            Sozialabgaben          Abgaben          Kinder-   verfügbares 1) Jahr    lohn                        zuschlag         insgesamt            Insgesamt            insgesamt          geld     Einkommen 2)               2)                  2)                  2)                  2)                           2) €        €      vH        €     vH          €      vH            €      vH            €      vH          €        €       vH 1        2        3       4        5       6         7         8          9      10            11     12          13       14      15 1999       35.000     4.360   12,5 95           0,3      4.455   12,7         7.263   20,8 11.718          33,5        3.068   26.350   75,3 2000       35.000     4.022   11,5 46           0,1      4.068   11,6         7.189   20,5 11.257          32,2        3.313   27.056   77,3 2001       35.000     3.550   10,1      0       0,0      3.550   10,1         7.156   20,4 10.706          30,6        3.313   27.607   78,9 2002       35.000     3.538   10,1      0       0,0      3.538   10,1         7.226   20,6 10.764          30,8        3.696   27.932   79,8 2003       35.000     3.538   10,1      0       0,0      3.538   10,1         7.353   21,0 10.891          31,1        3.696   27.805   79,4 2004       35.000     3.012    8,6      0       0,0      3.012      8,6       7.338   21,0 10.350          29,6        3.696   28.346   81,0 2005       35.000     2.952    8,4      0       0,0      2.952      8,4       7.409   21,2 10.361          29,6        3.696   28.335   81,0 2006       35.000     2.952    8,4      0       0,0      2.952      8,4       7.495   21,4 10.447          29,8        3.696   28.249   80,7 2007       35.000     2.952    8,4      0       0,0      2.952      8,4       7.263   20,8 10.215          29,2        3.696   28.481   81,4 2008       35.000     2.952    8,4      0       0,0      2.952      8,4       7.144   20,4 10.096          28,8        3.696   28.600   81,7 2009       35.000     2.790    8,0      0       0,0      2.790      8,0       7.131   20,4         9.921   28,3        3.936   29.015   82,9 2010       35.000     2.732    7,8      0       0,0      2.732      7,8       7.078   20,2         9.810   28,0        4.416   29.606   84,6 2011       35.000     2.654    7,6      0       0,0      2.654      7,6       7.218   20,6         9.872   28,2        4.416   29.544   84,4 2012       35.000     2.626    7,5      0       0,0      2.626      7,5       7.166   20,5         9.792   28,0        4.416   29.624   84,6 2013       35.000     2.556    7,3      0       0,0      2.556      7,3       7.061   20,2         9.617   27,5        4.416   29.799   85,1 2014       35.000     2.438    7,0      0       0,0      2.438      7,0       7.061   20,2         9.499   27,1        4.416   29.917   85,5 2015       35.000     2.358    6,7      0       0,0      2.358      6,7       7.054   20,2         9.412   26,9        4.512   30.100   86,0 2016       35.000     2.216    6,3      0       0,0      2.216      6,3       7.142   20,4         9.358   26,7        4.560   30.202   86,3 2017       35.000     2.098    6,0      0       0,0      2.098      6,0       7.188   20,5         9.286   26,5        4.608   30.322   86,6 2018       35.000     1.982    5,7      0       0,0      1.982      5,7       7.156   20,4         9.138   26,1        4.656   30.518   87,2 1) Jahresdurchschnittlicher Arbeitnehmeranteil (außer Sachsen) einschließlich tatsächlich erhobenem Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (ab 2015). 2) in v. H. zu Spalte 2
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                                –9–                                    Drucksache 19/10809 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Verheiratete Arbeitnehmer mit 3 Kindern, Alleinverdiener (Steuerklasse III/3) Jahres-                          Soli- arbeits-   Lohnsteuer        daritäts-          Steuer            Sozialabgaben       Abgaben           Kinder-   verfügbares 1) Jahr    lohn                        zuschlag          insgesamt           Insgesamt          insgesamt          geld     Einkommen 2)               2)                  2)                  2)                2)                           2) €        €      vH        €    vH           €      vH            €      vH          €      vH          €        €       vH 1        2        3       4        5      6          7         8          9      10         11      12          13       14      15 1999   35.000     4.360   12,5 0            0,0      4.360   12,5         7.263   20,8 11.623        33,2        4.908   28.285   80,8 2000   35.000     4.022   11,5 0            0,0      4.022   11,5         7.189   20,5 11.211        32,0        5.154   28.943   82,7 2001   35.000     3.550   10,1 0            0,0      3.550   10,1         7.156   20,4 10.706        30,6        5.154   29.448   84,1 2002   35.000     3.538   10,1 0            0,0      3.538   10,1         7.226   20,6 10.764        30,8        5.544   29.780   85,1 2003   35.000     3.538   10,1 0            0,0      3.538   10,1         7.353   21,0 10.891        31,1        5.544   29.653   84,7 2004   35.000     3.012    8,6 0            0,0      3.012      8,6       7.338   21,0 10.350        29,6        5.544   30.194   86,3 2005   35.000     2.952    8,4 0            0,0      2.952      8,4       7.409   21,2 10.361        29,6        5.544   30.183   86,2 2006   35.000     2.952    8,4 0            0,0      2.952      8,4       7.495   21,4 10.447        29,8        5.544   30.097   86,0 2007   35.000     2.952    8,4 0            0,0      2.952      8,4       7.263   20,8 10.215        29,2        5.544   30.329   86,7 2008   35.000     2.952    8,4 0            0,0      2.952      8,4       7.144   20,4 10.096        28,8        5.544   30.448   87,0 2009   35.000     2.790    8,0 0            0,0      2.790      8,0       7.131   20,4       9.921   28,3        5.976   31.055   88,7 2010   35.000     2.732    7,8 0            0,0      2.732      7,8       7.078   20,2       9.810   28,0        6.696   31.886   91,1 2011   35.000     2.654    7,6 0            0,0      2.654      7,6       7.218   20,6       9.872   28,2        6.696   31.824   90,9 2012   35.000     2.626    7,5 0            0,0      2.626      7,5       7.166   20,5       9.792   28,0        6.696   31.904   91,2 2013   35.000     2.556    7,3 0            0,0      2.556      7,3       7.061   20,2       9.617   27,5        6.696   32.079   91,7 2014   35.000     2.438    7,0 0            0,0      2.438      7,0       7.061   20,2       9.499   27,1        6.696   32.197   92,0 2015   35.000     2.358    6,7 0            0,0      2.358      6,7       7.054   20,2       9.412   26,9        6.840   32.428   92,7 2016   35.000     2.216    6,3 0            0,0      2.216      6,3       7.142   20,4       9.358   26,7        6.912   32.554   93,0 2017   35.000     2.098    6,0 0            0,0      2.098      6,0       7.188   20,5       9.286   26,5        6.984   32.698   93,4 2018   35.000     1.982    5,7 0            0,0      1.982      5,7       7.156   20,4       9.138   26,1        7.056   32.918   94,1 1) Jahresdurchschnittlicher Arbeitnehmeranteil (außer Sachsen) einschließlich tatsächlich erhobenem Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (ab 2015). 2) in v. H. zu Spalte 2
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Drucksache 19/10809                                               – 10 –                          Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Verheiratete Arbeitnehmer mit 4 Kindern, Alleinverdiener (Steuerklasse III/4) Jahres-                          Soli- arbeits-   Lohnsteuer        daritäts-          Steuer            Sozialabgaben         Abgaben          Kinder-   verfügbares 1) Jahr    lohn                        zuschlag         insgesamt            Insgesamt            insgesamt         geld     Einkommen 2)               2)                  2)                  2)                 2)                           2) €        €      vH        €    vH           €      vH            €      vH           €      vH          €        €       vH 1        2        3       4        5      6          7         8          9      10           11     12          13       14       15 1999       35.000     4.360   12,5 0            0,0      4.360   12,5         7.263   20,8 11.623         33,2        7.056   30.433    87,0 2000       35.000     4.022   11,5 0            0,0      4.022   11,5         7.189   20,5 11.211         32,0        7.301   31.090    88,8 2001       35.000     3.550   10,1 0            0,0      3.550   10,1         7.156   20,4 10.706         30,6        7.301   31.595    90,3 2002       35.000     3.538   10,1 0            0,0      3.538   10,1         7.226   20,6 10.764         30,8        7.692   31.928    91,2 2003       35.000     3.538   10,1 0            0,0      3.538   10,1         7.353   21,0 10.891         31,1        7.692   31.801    90,9 2004       35.000     3.012    8,6 0            0,0      3.012      8,6       7.338   21,0 10.350         29,6        7.692   32.342    92,4 2005       35.000     2.952    8,4 0            0,0      2.952      8,4       7.409   21,2 10.361         29,6        7.692   32.331    92,4 2006       35.000     2.952    8,4 0            0,0      2.952      8,4       7.495   21,4 10.447         29,8        7.692   32.245    92,1 2007       35.000     2.952    8,4 0            0,0      2.952      8,4       7.263   20,8 10.215         29,2        7.692   32.477    92,8 2008       35.000     2.952    8,4 0            0,0      2.952      8,4       7.144   20,4 10.096         28,8        7.692   32.596    93,1 2009       35.000     2.790    8,0 0            0,0      2.790      8,0       7.131   20,4        9.921   28,3        8.316   33.395    95,4 2010       35.000     2.732    7,8 0            0,0      2.732      7,8       7.078   20,2        9.810   28,0        9.276   34.466    98,5 2011       35.000     2.654    7,6 0            0,0      2.654      7,6       7.218   20,6        9.872   28,2        9.276   34.404    98,3 2012       35.000     2.626    7,5 0            0,0      2.626      7,5       7.166   20,5        9.792   28,0        9.276   34.484    98,5 2013       35.000     2.556    7,3 0            0,0      2.556      7,3       7.061   20,2        9.617   27,5        9.276   34.659    99,0 2014       35.000     2.438    7,0 0            0,0      2.438      7,0       7.061   20,2        9.499   27,1        9.276   34.777    99,4 2015       35.000     2.358    6,7 0            0,0      2.358      6,7       7.054   20,2        9.412   26,9        9.480   35.068   100,2 2016       35.000     2.216    6,3 0            0,0      2.216      6,3       7.142   20,4        9.358   26,7        9.564   35.206   100,6 2017       35.000     2.098    6,0 0            0,0      2.098      6,0       7.188   20,5        9.286   26,5        9.660   35.374   101,1 2018       35.000     1.982    5,7 0            0,0      1.982      5,7       7.156   20,4        9.138   26,1        9.756   35.618   101,8 1) Jahresdurchschnittlicher Arbeitnehmeranteil (außer Sachsen) einschließlich tatsächlich erhobenem Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (ab 2015). 2) in v. H. zu Spalte 2
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