Beschleunigte Gesetzgebungsverfahren im Asyl- und Aufenthaltsrecht

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode         – 21 –                          Drucksache 18/13478 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesetzgebungsvorhaben,         Adressat;                                      Frist zur mit Datum Kabinettbefassung    Datum des Beteiligungsschreibens               Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden                   a) Beteiligung von Ver- b) Beteiligung der Länder und kommunaler       bänden Spitzenverbände                                b) Beteiligung der Län- der und kommunaler Spitzenverbände Frauenrechte, GKV-Spitzenverband Humanistische Union, Jesuiten Flüchtlingsdienst, Johanniter, KOK Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel, Kommissariat Deutscher Bischöfe, Koordinationsrat der Muslime in Deutschland, Landkreistag, Malteser, Mieterbund, NRV Neue Richtervereinigung, OBKD Orthodoxe Bischofskonferenz Deutsch- land, Pro Asyl, Rotes Kreuz, Save the Children, Sozialgerichtstag, Städtetag, SVR Migration, UNHCR, UNICEF, Verband deutscher Juristinnen. b) Beteiligungsschreiben vom 06.09.2016: Beteiligung aller Länder
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Drucksache 18/13478                           – 22 –               Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesetzgebungsvorhaben,        Adressat;                                         Frist zur mit Datum Kabinettbefassung   Datum des Beteiligungsschreibens                  Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden                      a) Beteiligung von Ver- b) Beteiligung der Länder und kommunaler          bänden Spitzenverbände                                   b) Beteiligung der Län- der und kommunaler Spitzenverbände Bundestagsdrucksache           a)                                               a) 18/8039;                       Beteiligungsschreiben                            02.02.2016 vom 29.01.2016: Kabinettbeschluss:            Bevollmächtigter des Rates der EKD                b) 03.02.2016                    Katholisches Büro,                                01.02.2016 Diakonie Deutschland, Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Na- tionen, Pro Asyl, Jesuiten Flüchtlingsdienst, Amnesty International, Institut für Menschenrechte, Verband binationaler Familien und Partner- schaften, Menschenrechte für die Frau e.V., Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Deutsches Rotes Kreuz, Caritas Internationales Arbeiterwohlfahrt, Der Paritätische Gesamtverband, Internationaler Bund, Neue Rechtsschutz Versicherung, Deutscher Anwaltsverein, Deutscher Juristinnenbund, Bundesverband unbegleitete Minderjährige, Gesellschaft für bedrohte Völker, Zentralrat Deutscher Sinti und Roma, Internationale Gesellschaft für Menschenrechte. b) Beteiligungsschreiben vom 29.01.2016: Beteiligung aller Länder Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode          – 23 –                            Drucksache 18/13478 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesetzgebungsvorhaben,         Adressat;                                         Frist zur mit Datum Kabinettbefassung    Datum des Beteiligungsschreibens                  Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden                      a) Beteiligung von Ver- b) Beteiligung der Länder und kommunaler          bänden Spitzenverbände                                   b) Beteiligung der Län- der und kommunaler Spitzenverbände Bundestagsdrucksache           a)                                                a) 18/11546;                      Beteiligungsschreiben                             17.02.2017, vom 16.02.2017, 11:16 Uhr:                        10:00 Uhr Kabinettbeschluss: 22.01.2017                     Bundesrechtsanwaltskammer,                        b) Bund Deutscher Verwaltungsrichter,                17.02.2017, Bundesausschuss politische Bildung,               10:00 Uhr Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V., Dachverband der Migrantinnenorganisationen (DAMigra) e.V., Deutscher Anwaltsverein, Deutscher Richterbund, Flüchtlingsrat Berlin, Institut für Menschenrechte, Internationale Organisation für Migration Neue Richtervereinigung, Pro Asyl, Sachverständigenrat Migration, UNHCR, UNICEF, Verband deutscher Juristinnen. Jeweils 15.02.2017, 18:09 Uhr: Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland, Alevitische Gemeinde Deutschland, Amnesty International Deutschland, Arbeiter Samariter Bund, AWO Arbeiterwohlfahrt, Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frau- enbüros, Caritas, Diakonie, Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Evangelische Kirche Deutschland,
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Drucksache 18/13478                           – 24 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesetzgebungsvorhaben,        Adressat;                                       Frist zur mit Datum Kabinettbefassung   Datum des Beteiligungsschreibens                Rückmeldung a) Beteiligung von Verbänden                    a) Beteiligung von Ver- b) Beteiligung der Länder und kommunaler        bänden Spitzenverbände                                 b) Beteiligung der Län- der und kommunaler Spitzenverbände Frauenhauskoordinierung, Frauenrat, Humanistische Union, Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V., Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland – Zentralrat e.V., Islamrat, Jesuiten Flüchtlingsdienst, Johanniter, Kath. Büro, Katholischer Siedlungsdienst e.V., Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Koordinierungsrat der Muslime, Malteser, Orthodoxe Bischofskonferenz, Der Paritätische Gesamtverband, Türkische Gemeinde in Deutschland, Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Re- ligion e.V., VdK – Verband der Islamischen Kulturzentren e.V., Zentralrat der Juden in Deutschland Zentralrat der Muslime, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutsch- land e.V.. b) Beteiligungsschreiben vom 15.02.2017, 17:50 Uhr: Beteiligung aller Länder Beteiligungsschreiben vom 15.02.2017, 18:09 Uhr: Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Landkreistag.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 – 25 –                               Drucksache 18/13478 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2.   Wie viele und welche Beschwerden gab es von welchen Akteuren angesichts kurzer Fristsetzungen im Rahmen der Beteiligung von Verbänden bzw. von Ländern und Kommunen, hält die Bundesregierung diese Beschwerden für berechtigt, und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert – sowohl kon- kret als auch hinsichtlich struktureller Änderungen und Verbesserungen im Beteiligungsverfahren (bitte so ausführlich und konkret wie möglich darstel- len)? Im Rahmen der Verbände- und Länderbeteiligung sind folgende schriftlichen Be- schwerden eingegangen (mündliche Beschwerden wurden nicht nachgehalten). Die Bundesregierung hat die Kritik jeweils zur Kenntnis genommen.  Bundestagsdrucksache 18/1528: Von der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen enthielten viele Kritik in ver- schiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für eine Stellungnahme. For- melle Beschwerden über die Fristsetzung sind nicht bekannt.  Bundestagsdrucksache 18/6185: Von der Vielzahl der circa fünfzig eingegangenen Stellungnahmen enthielten die meisten Kritik in verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für eine Stellungnahme. Formelle Beschwerden über die Fristsetzung sind nicht be- kannt.  Bundestagsdrucksache 18/7538: Von der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen enthielten die meisten Kritik in verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für die Stellungnahme. Formelle Beschwerden über die Fristsetzung sind nicht bekannt.  Bundestagsdrucksache 18/8829: Von der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen enthielten viele Kritik in ver- schiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für eine Stellungnahme.  Bundestagsdrucksache 18/9985: Von der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen enthielten einige Kritik in verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für eine Stellungnahme.  Bundestagsdrucksache 18/8039: Von der Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen enthielten die meisten Kritik in verschiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für die Stellung- nahme. Formelle Beschwerden über die Fristsetzung sind nicht bekannt.  Bundestagsdrucksache 18/11546: Von der Vielzahl eingegangener Stellungnahmen enthielten elf Kritik in ver- schiedenster Form in Bezug auf die kurze Frist für eine Stellungnahme. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
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Drucksache 18/13478                                   – 26 –                  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3.   Welche nachteiligen Folgen für die Qualität der Gesetzgebungsverfahren sieht die Bundesregierung, wenn infolge kurzer Fristsetzungen bei der Be- teiligung von Verbänden bzw. von Ländern und Kommunen sich einzelne Verbände bzw. Länder und kommunale Spitzenverbände nicht äußern konn- ten oder wollten oder nur zu oberflächlichen oder unvollständigen Stellung- nahmen in der Lage waren (bitte ausführen)? 4.   Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Verstoß gegen § 47 GGO, wenn angesichts zu kurzer Fristen (etwa weniger als drei Tage) die Verpflichtung zur Beteiligung von Verbänden, Ländern und kommunalen Spitzenverbän- den nur pro forma oder unzureichend gewahrt wird (vgl. www.proasyl.de/ news/asylpaket-ii-breite-und-massive-kritik-aus-der-zivilgesellschaft-und- verbaenden/), und was folgt daraus? 5.   Wie soll Verbänden oder kommunalen Spitzenverbänden eine substantiierte Stellungnahme zu oft komplexen Gesetzentwürfen innerhalb weniger Tage möglich sein, wenn berücksichtigt wird, dass diese ihre jeweiligen Untermit- glieder beteiligen und eine inhaltliche Verständigung zur beabsichtigten Stellungnahme auch innerhalb ihres Verbandes vornehmen müssen (bitte ausführen), und inwieweit hielte die Bundesregierung auch vor diesem Hin- tergrund eine Mindestfrist von etwa zehn Werktagen für sinnvoll, bzw. in- wieweit würde sie eine solche Regelung unterstützen (bitte begründend aus- führen)? Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 6.   Welche Anstrengungen und Vorkehrungen hat die Bundesregierung bei den genannten Gesetzen unternommen, um der Vorgabe nach § 47 Absatz 1 GGO gerecht zu werden, wonach Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden Gesetzesvorlagen „möglichst frühzeitig“ zuzu- leiten sind, wie ist diese Bestimmung näher auszulegen, sieht sie diese Vor- schrift in den genannten Gesetzgebungsverfahren als erfüllt an, und wenn nein, was waren die jeweiligen Gründe für entsprechende Versäumnisse (bitte auflisten), und was folgt daraus (bitte ausführen)? Die in § 47 Absatz 1 GGO enthaltene Regelung der „möglichst frühzeitige(n) Zu- leitung“ an die dort genannten Beteiligten wurde hinsichtlich aller fragegegen- ständlichen Gesetzesvorhaben erfüllt, die Beteiligung erfolgte im Rahmen des Möglichen unverzüglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesre- gierung verwiesen. 7.   Bei welchen der genannten Gesetze gab es eine mündliche Anhörung nach § 47 Absatz 5 GGO, und wenn nicht, warum nicht (bitte ausführen)?  Bundestagsdrucksachen 18/1528, 18/6185, 18/7538, 18/7043, 18/8829, 18/9985, 18/8039 und 18/11546: Eine mündliche Anhörung nach § 47 Absatz 5 GGO konnte innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums zwischen Erarbeitung des Gesetzentwurfs und Kabinettbehandlung nicht durchgeführt werden; sie ist auch nicht zwingend durchzuführen. Die schriftliche Beteiligung wurde als ausreichend angesehen.  Bundestagsdrucksache 18/2592: Eine mündliche Anhörung ist am 2. Juli 2014 erfolgt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  – 27 –                               Drucksache 18/13478 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8.   Welche substantiellen Änderungen an den (zumeist als Referentenentwürfe) verschickten Gesetzentwürfen gab es infolge der Verbände- bzw. Länderbe- teiligung vor der Beschlussfassung im Kabinett (bitte zumindest kursorisch wesentliche Änderungen aufführen), und bei welchen Gesetzgebungsverfah- ren gab es keine Änderungen infolge der Verbände- und Länderbeteiligung (bitte für jeden in der Vorbemerkung genannten Gesetzentwurf einzeln auf- listen)? Regierungsinterne Abstimmungen zu Referentenentwürfen führen regelmäßig zu Änderungen des Ursprungsentwurfs. Die Stellungnahmen von Ländern und Ver- bänden sind den Ressorts grundsätzlich bekannt und werden bei der Entschei- dungsfindung berücksichtigt. Es ist regelmäßig nicht möglich, einzelne Änderun- gen auf eine einzelne Ursache – etwa eine Stellungnahme im Rahmen der Ver- bände- bzw. Länderbeteiligung – zurückzuführen. 9.   Was entgegnet die Bundesregierung auf den Vorwurf von Verbänden ange- sichts extrem kurzer Fristsetzungen bei der Verbändebeteiligung (siehe Vor- bemerkung), auf ihre fachliche Einschätzung und Praxiserfahrung würde sei- tens der Bundesregierung kein Wert gelegt und eine ernsthafte Auseinander- setzung mit ihrer Kritik sei nicht beabsichtigt (bitte ausführlich darlegen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 10.   Bei welchen der genannten Gesetze wurde ein beschleunigtes Beteiligungs- verfahren gegenüber dem Bundesrat beantragt, wie wurde dies jeweils be- gründet, und in welchen Fällen erfolgte dann ein beschleunigtes Verfahren (bitte für jedes Gesetz einzeln auflisten, auch, welche Fristen für etwaige Stellungnahmen dem Bundesrat bzw. den jeweiligen Ausschüssen im Bun- desrat zur Verfügung standen)?  Bundestagsdrucksache 18/1528: Es wurde eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens beim Bundesrat beantragt. Die besondere Eilbedürftigkeit des Gesetzentwurfes wurde mit dem starken Anstieg der Zugangszahlen im Asylbereich begründet, der nochmals eine deut- liche Zuspitzung der Lage erwarten ließ. Zur weiteren Beschleunigung der Asylverfahren und der sich an eine negative Asylentscheidung anschließenden Beendigung des Aufenthalts in Deutschland war die Einstufung der drei West- balkanstaaten Bosnien und Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien zu sicheren Herkunftsstaaten im Sinne des Asylrechts (§ 29a AsylVfG) mit den daran anknüpfenden kürzeren Fristen daher eilbe- dürftig. Der Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte entsprochen.  Bundestagsdrucksache 18/9985: Es wurde eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens beim Bundesrat beantragt, um eine zügige Aktualisierung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu ermöglichen. Der Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte entsprochen.  Bundestagsdrucksache 18/11546: Es wurde eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens beantragt. Der Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte entsprochen. Die besondere Eilbedürf- tigkeit wurde wie folgt begründet: In ihrer Besprechung am 9. Februar 2017 hatten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungs- chefs der Länder darauf geeinigt, dass der Gesetzentwurf zeitnah auf den Weg gebracht wird. Das beschleunigte Verfahren diente dazu, das gesetzgeberische Ziel der besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vor dem Hintergrund der zu erwartenden steigenden Zahl der Ausreisepflichtigen umgehend zu erreichen.
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Drucksache 18/13478                                    – 28 –                  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  Bundestagsdrucksache 18/8829: Es wurde eine Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens beim Bundesrat beantragt, um ein Inkrafttreten des Gesetzes vor der Sommerpause zu gewähr- leisten. Der Bundesrat hat der Fristverkürzungsbitte entsprochen. Termine für die Stellungnahmen des Bundesrates waren: 30. Mai 2016 (Befassung Ausschuss für Kulturfragen), 1. Juni 2016 (Befassung Rechtsausschuss, Ausschuss für Frauen und Jugend), 2. Juni 2016 (Befassung Innenausschuss, AIS-Ausschuss, Ausschuss für Fami- lie und Senioren, Wirtschaftsausschuss), 17. Juni 2016 (Stellungnahme Bundesrat). Im Hinblick auf die übrigen fragegegenständlichen Bundestagsdrucksachen wurde seitens der Bundesregierung keine Beschleunigung beantragt. 11.   Wie verlief das Gesetzgebungsverfahren bei den genannten Gesetzen im Zu- sammenspiel der Bundesregierung, des Bundestags und des Bundesrates (bitte für jedes der genannten Gesetzes einzeln auflisten: Kabinettbeschluss, Datum der jeweiligen Lesung im Bundesrat bzw. im Deutschen Bundestag bzw. in den jeweiligen Ausschüssen, Stellungnahme des Bundesrates, Ge- genäußerung der Bundesregierung usw.)? Der Gang des Gesetzgebungsverfahrens ist jeweils im Einzelnen den Dokumen- ten in der öffentlich zugänglichen Bundestagsdatenbank (DIP) zu entnehmen; hinsichtlich des Datums der jeweiligen Kabinettbeschlüsse wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Gegenäußerungen der Bundesregierung liegen in den nach- stehend genannten Gesetzgebungsverfahren vor: Gesetzgebungsvorhaben (BT-Drs.)           Datum des Kabinettbeschlusses für Gegenäußerung Bundestagsdrucksache 18/2592              29.10.2014 Bundestagsdrucksache 18/8829              22.06.2016 Bundestagsdrucksache 18/9985              16.11.2016 Bundestagsdrucksache 18/7043              06.01.2016 Bundestagsdrucksache 18/11546             22.03.2017 Bundestagsdrucksache 18/7537              entfällt (wurde als Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebracht) 12.   Wann wurden bei den in der Vorbemerkung genannten Gesetzentwürfen je- weils die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration bzw. für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu wel- chem Zeitpunkt mit welchem Ergebnis beteiligt? Die fragegegenständlichen Beteiligungen finden bei der Ressortabstimmung von Gesetzesentwürfen regelmäßig statt. Motive für die Vielzahl von Änderungen im Entstehungsprozess der fragegegenständlichen Gesetzentwürfe wurden nicht im Einzelnen dokumentiert. Die Stellungnahmen der in der Fragestellung Genannten sind in die Meinungsbildung der Bundesregierung eingeflossen.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode             – 29 –                           Drucksache 18/13478 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  Bundestagsdrucksache 18/2592: Die Beteiligung der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration (IntB) sowie der Beauftragten für den Datenschutz und die Informationssicher- heit (BfDI) fand ab dem 11. Juni 2014 zeitgleich mit der Beteiligung der Bun- desressorts statt. Die erste schriftliche Stellungnahme der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration ging am 25. Juni 2014 ein.  Bundestagsdrucksache 18/1528: Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration wurde ab dem 13. Februar 2014 beteiligt, ihre erste schriftliche Stellungnahme ging am 21. Februar 2014 ein. Die Datenschutzbeauftragte wurde nicht beteiligt.  Bundestagsdrucksache 18/6185: Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration wurde ab dem 14. September 2015 beteiligt, eine erste schriftliche Stellungnahme ging am 15. September 2015 ein. Die Datenschutzbeauftragte wurde am 21. September 2015 beteiligt, sie hat eine Stellungnahme an den Innenausschuss des Deut- schen Bundestages abgegeben.  Bundestagsdrucksache 18/7538: Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Daten- schutzbeauftragte wurden jeweils ab dem 29. Januar 2016 beteiligt. Die ersten schriftlichen Stellungnahmen gingen am 17. Februar 2015 und 29. Januar 2016 ein. Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration hat mehrfach schriftlich und mündlich Stellung genommen.  Bundestagsdrucksache 18/7043: Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Daten- schutzbeauftragte sind jeweils am 20. November 2015 erstmalig beteiligt wor- den und haben erstmalig am 25. November 2015 schriftlich Stellung genom- men.  Bundestagsdrucksache 18/7537: Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration ist ab dem 18. No- vember 2016 beteiligt worden und hat am 19. Januar 2016 erstmalig schriftlich Stellung genommen.  Bundestagsdrucksache 18/8829: Die Beteiligung der Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration und der Datenschutzbeauftragten fand ab dem 29. April 2016 im Rahmen der Res- sortabstimmung statt; die ersten schriftlichen Stellungnahmen gingen am 3. Mai 2016 ein.  Bundestagsdrucksache 18/9985: Die Beteiligung der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration und der Datenschutzbeauftragten fand zeitgleich mit der Beteiligung der Bun- desressorts ab dem 2. September 2016 statt. Die erste schriftliche Stellung- nahme der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration ging am 8. September 2016 ein.
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Drucksache 18/13478                                   – 30 –                  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13.   Wann wurden zu den genannten Gesetzentwürfen Sachverständigenanhö- rungen im jeweiligen Fachausschuss beschlossen, wann erfolgten diese An- hörungen, und wann war die abschließende Beratung im jeweiligen Fach- ausschuss bzw. im Deutschen Bundestag (bitte nach den einzelnen Gesetzen getrennt mit genauen Daten auflisten)? Der Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag und seinen Ausschüs- sen unterliegt der Parlamentshoheit. Hierzu nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. 14.   Nutzt die Bundesregierung (d. h. in der Regel die beteiligten Bundesministe- rien und die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration) die von den Fachausschüssen des Deutschen Bundestages beschlossenen öffentli- chen Sachverständigenanhörungen in den Ausschüssen des Bundestages, um die Angemessenheit, Praxistauglichkeit und juristische wie fachliche Rich- tigkeit der von ihr vorgeschlagenen Gesetzesregelungen oder -änderungen zu bewerten, wenn nein, warum nicht, wenn ja, wie geschieht dies konkret, insbesondere auch in Abstimmung mit den Regierungsfraktionen, wie viel Zeit stand den beteiligten Bundesministerien dafür jeweils zur Verfügung (bitte für die genannten Gesetze auflisten: Wochen, Tage bzw. Stunden, die zwischen Beendigung der Anhörung und Beratung im Fachausschuss zur Verfügung standen), bei welchen Gesetzen hat es infolge einer Sachverstän- digenanhörung noch substantielle Änderungen gegeben, und inwieweit war die Bundesregierung hieran beteiligt (bitte auflisten)? Die Bundesregierung verfolgt regelmäßig die Sachverständigenanhörungen durch das Parlament. Die Verfahrenshoheit hinsichtlich der weiteren Beratungen liegt allein beim Parlament. Zu keinem der fragegegenständlichen Gesetzent- würfe ist die Bundesregierung vom zuständigen Ausschuss infolge der parlamen- tarischen Sachverständigenanhörungen um substantielle Änderungen gebeten worden; sie hat daher keine Formulierungen für substantielle Änderungen zur Verfügung gestellt. 15.   Für welche Sachverständigenanhörungen wurden Bundes- oder Landesbe- dienstete als Sachverständige benannt (bitte nach den genannten Gesetzen mit Name, Funktion und Datum auflisten), wie haben sich diese in diesem Zusammenhang jeweils mit Vorgesetzten oder mit Bundesministerien abge- stimmt, und inwieweit werden Vorschläge der Bundesregierung für Geset- zesänderungen oder -bestimmungen im Vorfeld mit fachkundigen Bundes- bediensteten abgestimmt (bitte ausführen)? Die Liste der Sachverständigen ist im Rahmen des Internetauftritts des Deutschen Bundestages allgemein verfügbar. Abstimmungen der Sachverständigen mit den Bundesministerien erfolgen grundsätzlich nicht. Bei jedem Gesetzentwurf wird gemäß § 45 GGO eine Ressortbeteiligung durch- geführt, bei der die Expertise jeweils zuständiger fachkundiger Bundesbedienste- ter einfließt. 16.   Bei welchen der in der Vorbemerkung genannten Gesetze gab es noch Än- derungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens, bei welchen wurden Än- derungsvorschläge des Bundesrates aufgenommen, bei welchen gab es keine Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf (bitte im Einzel- nen auflisten), und wie ist dies vor dem Hintergrund des „Struckschen Ge- setzes“ zu bewerten? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
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