Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/13478 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Wie beurteilt die Bundesregierung die vorgegebene Eilbedürftigkeit man- cher Gesetzesregelungen im Nachhinein, wenn sich z. B. herausstellt, dass nur in Bayern die Neuregelung beschleunigter Asylverfahren überhaupt zur Anwendung kommt und dass die Zahl der Asylgesuche aus Albanien, Mon- tenegro und Kosovo bereits drastisch zurückgegangen war, bevor diese Län- der zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden (siehe Vorbemerkung, bitte begründend ausführen)? Die Regelung zu den beschleunigten Verfahren in § 30a Asylgesetz sowie die Einstufung der Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten sind nur ein Teil eines Gesamtpakets von Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der Flüchtlingskrise, die auch im Hinblick auf mögliche ähnliche Entwicklung in der Zukunft zu sehen sind. 18. Hat die Bundesregierung beim Gesetzgebungsverfahren zur Einstufung der Länder Albanien, Montenegro und Kosovo als sichere Herkunftsstaaten Ab- geordneten des Bundestages die Materialien und Berichte, die sie laut Ge- setzentwurf bei der Einstufung verwandt hat (Lageberichte des Auswärtigen Amts und Berichte von internationalen und Nichtregierungsorganisationen usw.), zur Verfügung gestellt, damit die Abgeordneten ihrer verfassungs- rechtlichen Sorgfaltspflicht bei der Erhebung und Aufbereitung von Tatsa- chen, die der Einstufung zugrunde liegen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 14. Mai 1996, 2 BvR 1507/93 und 2 BvR 1508/93), nachkommen konnten (wenn ja, wann und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht)? Die fragegegenständlichen Materialien und Berichte waren allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zum Beispiel in Form von Bundestagsdrucksachen zugänglich; daher wird als bekannt vorausgesetzt, welche Materialien die Bun- desregierung zur Verfügung gestellt hat. Die Modalitäten von Auswahl und Be- reitstellung der Materialien sind im Einzelnen nicht dokumentiert.