Steigende Erwerbstätigkeit von Frauen und ihre anhaltende Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 31 – Drucksache 18/734 Die Bundesregierung unterstützt daher u. a. den Ansatz der Bundesagentur für Arbeit (BA), die Qualität der Arbeitsvermittlung und Berufsberatung stetig zu verbessern und die Beratungspraxis für alle Kundinnen und Kunden zu pro- fessionalisieren. Die BA hat mit der Beratungskonzeption bundesweit einheit- liche Standards in der Qualität der Beratung erarbeitet und seit 2010 im Rechts- kreis SGB III implementiert. Derzeit erfolgt die Einführung der Beratungs- konzeption SGB II in den gemeinsamen Einrichtungen. Die Beratungskonzep- tion beschreibt die Struktur des Beratungsprozesses und ergänzt das 4-Phasen- Modell der Integrationsarbeit um die notwendigen beraterischen Methoden und Konzepte. Dabei setzt die Beratung präventiv und systematisch, orientiert an den individuellen Bedürfnissen, an. Zusätzlich dienen die Dienstleistungsan- gebote des Berufspsychologischen Service der BA zur Kompetenzfeststellung als gute Unterstützung der Vermittlungs- und Integrationsfachkräfte bei der Stär- kenanalyse im Rahmen des Profiling. Durch eine umfassende Erhebung von Stärken im Profiling können die Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit bzw. der gemeinsamen Einrichtungen in vielen Fällen dabei unterstützt werden, eine bislang noch eher als geschlechtsuntypisch wahrgenommene Be- rufswahl zu treffen. Die Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte können bei Fragen zur geschlechter- gerechten Beratung von den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeits- markt unterstützt werden. Auf der Grundlage des aktuellen Koalitionsvertrages prüft die Bundesregierung zudem, welche Maßnahmen zusätzlich geeignet sind, perspektivisch die Segre- gation des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes nach Geschlecht aufzuheben. 26. Sind Frauen besonders von dem Problem der unzureichenden Tarifbin- dung betroffen, und würden von einem erleichterten Verfahren der Allge- meinverbindlichkeit von Tarifverträgen besonders profitieren? Das Statistische Bundesamt hat für die Tarifbindung im Rahmen der Verdienst- strukturerhebung 2010 ermittelt, dass 57 Prozent der Frauen und 54 Prozent der Männer in Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten arbeiten, die an einen Branchen- oder Firmentarifverträge gebunden sind. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Voraussetzungen der Allgemeinverbind- licherklärung zeitgemäß an die heutigen Gegebenheiten anzupassen, um die Zukunftsfähigkeit des Instruments zu sichern. Die Allgemeinverbindlicherklä- rung ist ein wichtiges Instrument, das die von Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz intendierte autonome Ordnung des Arbeitslebens durch die Koalitionen abstüt- zen soll. Die Reform der Allgemeinverbindlicherklärung wird die Tarifauto- nomie stärken und damit auch die Belange der Unternehmen sowie der Arbeit- nehmerinnen und Arbeitnehmer. 27. Inwiefern schlägt sich der steigende Bildungsstand von Frauen auch in hochwertigeren Berufsabschlüssen bzw. einer besseren Beschäftigungs- struktur nieder? Die Bildungsbeteiligung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland steigt, die Zahl der Personen ohne Bildungsabschluss sinkt. Die Erhebungen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass immer mehr Frauen einen beruflichen Bildungsabschluss erwerben. Die Anzahl der Frauen, die er- folgreich eine Lehre bzw. eine Berufsausbildung im dualen System absolvieren oder einen Fachschulabschluss, einen Fachhochschulabschluss oder einen Hochschulabschluss erwerben oder eine Promotion erlangen, steigt.
Drucksache 18/734 – 32 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Mädchen und Frauen nutzen ihre Chancen im Bildungssystem seit Jahren mit großem Erfolg. Sie scheitern seltener in der Schule, haben oft die besseren Schulabschlüsse und ihr Anteil im Übergangssystem ist geringer als ihre männ- lichen Altersgenossen. In der Berufsausbildung wählen sie aber nach wie vor in der Mehrzahl Berufe, die nur schulisch ausgebildet werden und auf junge Frauen oftmals eine höhere Attraktivität ausüben als auf junge Männer und insofern eine Alternative zu einer dualen Berufsausbildung darstellen. Ein Beispiel ist die schulische Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens. Deshalb lag in den vergangenen Jahren der Anteil der mit jungen Frauen neu abgeschlossenen Aus- bildungsverträge stets unter dem der Neuabschlüsse mit jungen Männern. Dies wird unter anderem daran deutlich, dass sie sich in ihrer Berufswahl auf ein deutlich kleineres Spektrum an Berufsfeldern beschränken. Im Jahre 2013 be- gannen 65,5 Prozent aller weiblichen Ausbildungsanfänger in 15 überwiegend kaufmännischen Berufen ihre Ausbildung (siehe Bundesinstitut für Berufs- bildung [BIBB], Berufsbildungsbericht, 2014). Auch im tertiären Bildungsbereich ist eine Steigerung der jeweiligen Frauen- anteile zu verzeichnen. So hat sich im Zeitraum von 1992 bis 2011 an den Hoch- schulen der Anteil von Frauen an der Gesamtzahl – der Erstimmatrikulierten von 43,3 auf 46,6 Prozent, – der Studienabschlüsse von 39,6 auf 51,0 Prozent, – der Promotionen von 28,9 auf 44,9 Prozent, – der Habilitationen von 12,9 auf 25,5 Prozent und – der Professuren von 6,5 auf 19,9 Prozent erhöht. Auch der Frauenanteil an den Führungspositionen in den außerhoch- schulischen Forschungseinrichtungen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. [FhG], Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. [HGF], Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. [MPG], Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. [WGL]) ist im Zeitraum von 1992 bis 2012 gestiegen, und zwar von 2,0 auf 13,0 Prozent. Der Frauenanteil bei den Promovierenden liegt seit 2004 konstant über 40 Prozent (2012: 44,7 Prozent), so dass ein hinreichend adäquat qualifiziertes, weibliches Potenzial für den Aufstieg in Führungsfunk- tionen vorhanden ist (siehe Gemeinsame Wissenschaftskonferenz [GWK], Heft 34: „Chancengerechtigkeit in Wissenschaft und Forschung. 17. Fortschrei- bung des Datenmaterials [2011/2012] zu Frauen in Hochschulen und außerhoch- schulischen Forschungseinrichtungen“, 2013). Diese Entwicklung spiegelt sich auch bei den Erwerbstätigen wider (siehe Ta- bellen 23 und 24). Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil der weiblichen Erwerbstätigen (Erwerbstätige mit Angabe zum Bildungs- abschluss), die die allgemeine Schulausbildung mit Fachhochschul- oder Hoch- schulreife abgeschlossen haben, im Jahr 2002 noch bei rund 25 Prozent. Im Jahr 2012 verfügten bereits rund 35 Prozent über die Fachhochschul- oder Hoch- schulreife. Auch der Anteil der erwerbstätigen Frauen mit einem tertiären Bildungs- abschluss (Fachhochschul- oder Hochschulabschluss, einschließlich Ingenieur- schulabschluss, Verwaltungsfachhochschulabschluss sowie Promotion) hat sich in den letzten zehn Jahren deutlich erhöht. Hatten im Jahr 2002 noch rund 13 Prozent der weiblichen Erwerbstätigen (Erwerbstätige mit Angabe zum Bil- dungsabschluss) einen entsprechenden Abschluss vorzuweisen, waren es im Jahr 2012 gut 17 Prozent.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 33 – Drucksache 18/734 Tabelle 23: Erwerbstätige (15 und älter) im April 2002 nach Bildungsabschluss*) – in 1 000 Darunter mit Angaben zur allgemeinen Schulausbildung 1) mit allgemeinem Schulabschluss ohne allge- noch in Haupt- Abschluss Realschul- Fachhoch- ohne Insgesamt meinen zusammen schulischer (Volks-) der poly- oder gleich- schul- oder Angabe zur Schul- Ausbildung schulab- technischen wertiger Hochschul- Art des Ab- abschluss schluss Oberschule Abschluss reife schlusses Männlich Erwerbstätige (15 und älter) 20 336 19 749 74 7 632 1 899 4 239 5 387 177 341 Anteil in % 100,0 0,4 38,6 9,6 21,5 27,3 0,9 1,7 Weiblich Erwerbstätige (15 und älter) 16 200 15 752 75 5 019 1 764 4 564 3 979 127 224 Anteil in % 100,0 0,5 31,9 11,2 29,0 25,3 0,8 1,4 Insgesamt Erwerbstätige (15 und älter) 36 536 35 501 149 12 651 3 663 8 803 9 366 304 565 Anteil in % 100,0 0,4 35,6 10,3 24,8 26,4 0,9 1,6 *) Ergebnis des Mikrozensus. – Personen im Alter von 15 Jahren und mehr. 1) Für Personen im Alter von 51 Jahren und mehr war die Beantwortung der Fragen zum Bildungsabschluss freiwillig. Darunter mit Angaben zum beruflichen Bildungsabschluss 1) mit beruflichem Bildungsabschluss Abschluss ohne Fachschul- Fach- Insgesamt Lehr-/ Fach- einer Hochschul- ohne Angabe beruflichen zusammen abschluss hochschul- Anlernaus- schulab- Verwaltungs- abschluss Promotion zur Art des Bildungs- in der abschluss bildung 2) schluss 3) fachhoch- 5) Abschlusses abschluss ehem. DDR 4) schule Männlich Erwerbstätige (15 und älter) 20 336 19 506 10 577 1 911 201 249 1 308 1 598 329 381 2 954 Anteil in % 100,0 54,2 9,8 1,0 1,3 6,7 8,2 1,7 2,0 15,1 Weiblich Erwerbstätige (15 und älter) 16 200 15 557 9 060 822 416 143 626 1 182 114 304 2 889 Anteil in % 100,0 58,2 5,3 2,7 0,9 4,0 7,6 0,7 2,0 18,6 Insgesamt Erwerbstätige (15 und älter) 36 536 35 063 19 637 2 733 618 392 1 934 2 780 442 685 5 842 Anteil in % 100,0 56,0 7,8 1,8 1,1 5,5 7,9 1,3 2,0 16,7 *) Ergebnis des Mikrozensus. – Personen im Alter von 15 Jahren und mehr. 1) Für Personen im Alter von 51 Jahren und mehr war die Beantwortung der Fragen zum beruflichen Bildungsabschluss freiwillig. 2) Einschl. eines gleichwertigen Berufsfachschulabschlusses, Berufsvorbereitungsjahres oder eines beruflichen Praktikums. 3) Einschl. einer Meister-/Technikerausbildung, Abschluss einer Schule de s Gesundheitswesens. 4) Einschl. Ingenieurschulabschluss. 5) Einschl. Lehrerausbildung.
Drucksache 18/734 – 34 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 24: Erwerbstätige (15 und älter) in 2012 nach Bildungsabschluss*) – in 1 000 Davon mit allgemeinem Schulabschluss ohne 1 noch in Haupt- Abschluss Realschul- Fachhoch- Insgesamt schulischer ohne Angabe allgemeinen (Volks-) der poly- oder schul- oder Schul- Ausbildung zur Art des schul- technischen gleichwertiger Hochschul- 2 Abschlusses abschluss abschluss Oberschule Abschluss reife Männlich Erwerbstätige (15 und älter) 21 670 113 6 387 1 699 5 386 7 448 42 571 Anteil in % 100,0 0,5 29,5 7,8 24,9 34,4 0,2 2,6 Weiblich Erwerbstätige (15 und älter) 18 490 115 4 089 1 619 5 779 6 455 30 385 Anteil in % 100,0 0,6 22,1 8,8 31,3 34,9 0,2 2,1 Insgesamt Erwerbstätige (15 und älter) 40 161 228 10 476 3 318 11 166 13 903 72 956 Anteil in % 100,0 0,6 26,1 8,3 27,8 34,6 0,2 2,4 *) Ergebnis des Mikrozensus. Personen im Alter von 15 Jahren und mehr. 1) Einschl. 265 Tsd. Personen, die keine Angaben zur allgemeinen Schulausbildung gemacht haben. 2) Einschl. Personen mit Abschluss nach höchstens 7 Jahren Schulbesuch. Davon ohne beruflichen mit beruflichem Bildungsabschluss 5 Bildungsabschluss 1 Insgesamt Lehre/Berufs- Fachhoch- ohne Angabe darunter ausbildung im Fachschulab- schul und 3 zur Art des zusammen nicht in dualen schluss Hochschul- 6 2 4 Abschlusses Ausbildung System abschluss Männlich Erwerbstätige (15 und älter) 21 670 11 425 2 354 4 237 42 3 564 2 374 Anteil in % 100,0 52,7 10,9 19,6 0,2 16,4 Weiblich Erwerbstätige (15 und älter) 18 490 10 114 1 903 3 153 36 3 248 2 258 Anteil in % 100,0 54,7 10,3 17,1 0,2 17,6 Insgesamt Erwerbstätige (15 und älter) 40 161 21 539 4 257 7 391 78 6 812 4 632 Anteil in % 100,0 53,6 10,6 18,4 0,2 17,0 *) Ergebnis des Mikrozensus. Personen im Alter von 15 Jahren und mehr. 1) Einschl. 409 Tsd. Personen, die keine Angaben zum beruflichen Bildungsabschluss gemacht haben. 2) Einschl. eines gleichwertigen Berufsfachschulabschlusses, Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung, sowie 440 Tsd. Personen mit Anlernausbildung. 3) Einschl. einer Meister-/Technikerausbildung, Fachschulabschluss in der ehemaligen DDR sowie Abschluss einer Schule des Gesundheitswesens. 4) Einschl. Ingenieurschulabschluss, Verwaltungsfachhochschulabschluss sowie Promotion. 5) Einschl. Berufsvorbereitungsjahr und berufliches Praktikum, da durch diese keine berufsqualifizierenden Abschlüsse erworben werden. 6) Personen, die zum Zeitpunkt der Befragung keine Schule oder Hochschule besucht haben. Hinweis: Durch geänderte Frage-/bzw. Filterführung ab der Mikrozensus- erhebung 2011 sind die Daten von 2012 und 2002 nicht unmittelbar miteinander vergleichbar.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 35 – Drucksache 18/734 28. Inwiefern sind Frauen besonders von dem Problem unterwertiger Be- schäftigung betroffen, gehen also Tätigkeiten nach, die unterhalb ihrer Ausbildung liegen oder gar keine Ausbildung voraussetzen (bitte soweit möglich Zahlen nennen), und was bedeutet das für die persönlichen An- forderungen und Verdienstsituationen? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lässt sich der Anteil der Frauen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die unterhalb ihres Bildungsabschlusses liegt, mit den Daten der amtlichen Statistik derzeit allenfalls näherungsweise be- stimmen. Eine Möglichkeit bestünde darin, entsprechende Daten aus einer Kreuztabel- lierung der Ergebnisse zum höchsten allgemeinbildenden oder beruflichen Bildungsabschluss gemäß der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED-97) und des ausgeübten Berufs gemäß der Internationa- len Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) zu ermitteln. Da die Berufs- angaben nach ISCO näherungsweise hinsichtlich des erforderlichen Qualifika- tionsniveaus gemäß ISCED angeordnet werden, lässt sich so der Anteil der Er- werbstätigen abschätzen, die ein höheres Bildungsniveau aufweisen als es die gegenwärtige Haupterwerbstätigkeit erfordert. Diese Art der Berechnung ist allerdings aufgrund des konzeptionellen Aufbaus der ISCO-08 nur wenig diffe- renziert und mit erheblichen Unschärfen versehen. Aus diesem Grund veröffent- licht das Statistische Bundesamt gegenwärtig keine entsprechenden Indikatoren. Eine andere Möglichkeit zur Erfassung von Erwerbstätigen, die eine höhere Qualifikation aufweisen als für die jeweilige Erwerbstätigkeit erforderlich, ist die Verwendung einer Selbsteinschätzung der Befragten. Eine entsprechende Frage wird derzeit für die Teilgruppe der Personen mit Migrationshintergrund im Rahmen des Ad-hoc-Moduls 2014 der Arbeitskräfteerhebung erhoben. Erste Ergebnisse hierzu werden im Frühjahr 2015 vorliegen. Auch mit Hilfe der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit können lediglich näherungsweise Informationen geliefert werden. Mit der neuen „Klas- sifikation der Berufe 2010“ (KldB 2010), die in der Beschäftigungsstatistik ab Berichtsmonat Dezember 2012 ausgewertet werden kann, ist es möglich, das Anforderungsniveau der von Beschäftigten ausgeübten Tätigkeiten darzustellen und in Kombination mit dem beruflichen Bildungsabschluss der Beschäftigten abzubilden. Das Anforderungsniveau wird gekennzeichnet durch die Stelle 5 des Tätigkeits- schlüssels nach der KldB 2010. Das Anforderungsniveau ist also üblicherweise mit dem ausgewählten Beruf verbunden. Es ist jedoch nicht zu verwechseln mit dem beruflichen Bildungsabschluss einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, sondern steht für die Komplexität oder Schwierigkeit der ausgeübten beruf- lichen Tätigkeit: ● 1 (Helfer) kennzeichnet Berufe mit Helfer- und Anlerntätigkeiten. Es handelt sich dabei um einfache und meist wenig komplexe Tätigkeiten, für die in der Regel keine oder nur geringe Fachkenntnisse erforderlich sind. ● 2 (Fachkräfte) kennzeichnet Berufe mit fachlich ausgerichteten Tätigkeiten. Fundierte Fachkenntnisse und Fertigkeiten einer Fachkraft werden voraus- gesetzt. Üblicherweise liegt der Abschluss einer zwei- bis dreijährigen Be- rufsausbildung oder eines vergleichbaren berufsqualifizierenden Abschlus- ses vor. ● 3 (Spezialisten) kennzeichnet Berufe mit komplexen Spezialistentätigkeiten. Die Anforderungen an das Fachwissen sind höher als bei Ziffer 2 einzustufen und befähigen häufig auch zur Bewältigung gehobener Fach- und Führungs- aufgaben. Es handelt sich um berufliche Tätigkeiten, für die üblicherweise
Drucksache 18/734 – 36 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode eine Meister- oder Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Fachschul- oder Hochschulabschluss vorausgesetzt wird. ● 4 (Experten) kennzeichnet Berufe mit hoch komplexen Tätigkeiten, die ein entsprechend hohes Kenntnis- und Fertigkeitsniveau erfordern. Dazu zählen z. B. Entwicklungs-, Forschungs- und Diagnosetätigkeiten, Wissensvermitt- lung sowie Leitungs- und Führungsaufgaben innerhalb eines (großen) Unter- nehmens. In der Regel setzt die Ausübung dieser Berufe eine mindestens vierjährige Hochschulausbildung und/oder eine entsprechende Berufserfah- rung voraus. Der typischerweise erforderliche berufliche Bildungsabschluss ist ein Hochschulabschluss (Master, Diplom, Staatsexamen, Promotion etc.). Es ist zu beachten, dass die Übergänge zwischen den Anforderungsniveaus fließend sind. So dürfte es z. B. für Akademiker „angemessen“ sein, als Experte oder als Spezialist zu arbeiten. Zur näherungsweisen Beantwortung der Frage hat die Statistik der Bundesagentur für Arbeit folgenden Kombinationen von Anforderungsniveaus der ausgeübten Tätigkeit und Berufsabschluss identifi- ziert, bei denen das Anforderungsniveau der Tätigkeit einen „niedrigeren“ Be- rufsabschluss als den tatsächlich vorliegenden voraussetzen dürfte. Als Beschäftigte, die im Sinne der Fragestellung „unterwertig“ beschäftigt sind, gelten dabei sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit akademischem Be- rufsabschluss, die als Helfer oder Fachkraft arbeiten, sowie sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigte mit anerkanntem Berufsabschluss, die als Helfer arbeiten. Für Frauen wird im Juni 2013 für die Summe dieser Kombinationen von Merk- malsausprägungen ein Wert von etwa 1 263 000 ausgewiesen, was einem Anteil von 9 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen ent- spricht (zum Vergleich Männer: 1 213 000 oder 8 Prozent). Was die Gründe für eine „unterwertige“ Beschäftigung sind, lässt sich mit Mitteln der Statistik jedoch nicht beantworten. Das Anforderungsniveau einer Tätigkeit hat Einfluss auf die Entgelthöhe. Bei- spielsweise zeigt sich: Vollzeitbeschäftigte Frauen (ohne Auszubildende) mit akademischem Berufsabschluss erzielten im Jahr 2012 im Mittel (Median) ein Bruttomonatsentgelt von 3 845 Euro. Übten sie dabei aber eine Tätigkeit als Helferin oder als Fachkraft aus, so wird dieser Wert mit durchschnittlich 1 822 Euro bzw. 3 217 Euro deutlich unterschritten. 29. Inwiefern sind Frauen besonders von bestimmten Arbeitsbelastungen be- troffen (bitte soweit möglich konkrete Zahlen nennen), und was sind die Gründe dafür? Zur Beschreibung der Arbeitsbelastungen von Frauen werden drei wesentliche Bereiche betrachtet: 1. besondere Arbeitszeitformen 2. physische Arbeits- und Umgebungsbedingungen 3. psychische Arbeitsanforderungen. Eine wesentliche Ursache für die im Folgenden beschriebenen Unterschiede zwischen den Geschlechtern ist die horizontale Segregation des Arbeitsmarktes: Frauen arbeiten in anderen Berufen bzw. Wirtschaftszweigen als Männer. Das bringt andere Rahmen- und Arbeitsbedingungen mit sich. Frauen arbeiten zu großen Teilen im Dienstleistungsbereich, z. B. im Gesundheitswesen, im Einzel- handel und in Erziehungs- oder Sozialberufen. In produzierenden Berufen sind sie hingegen seltener vertreten.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 37 – Drucksache 18/734 Diese Unterschiede zwischen Frauen und Männern in den ausgeübten Berufen bzw. in der Beschäftigung nach Wirtschaftszweigen gehen auch mit unterschied- lichen Arbeitszeitmustern einher. Die folgende Tabelle 25 zeigt, dass Frauen häufiger an Wochenenden arbeiten (z. B. in Gesundheitsberufen oder im Einzel- handel), Männer hingegen häufiger abends, nachts und/oder in Schichten. Tabelle 25: Anteil der Erwerbstätigen, die ständig oder regelmäßig in besonderen Arbeitszeitformen arbeiten, in Prozent Arbeitszeitform Männer Frauen Samstagsarbeit 22,0 26,2 Sonn- und Feiertagsarbeit 13,4 14,5 Abendarbeit (zwischen 18 und 23 Uhr) 26,9 23,6 Nachtarbeit (zwischen 23 und 6 Uhr) 12,6 6,3 Schichtarbeit 17,7 14,0 Quelle: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2012 Bei den physischen Arbeits- und Umgebungsbedingungen (siehe Tabelle 26) sind deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern erkennbar, die aber wiederum auf die unterschiedlichen Arbeitsbereiche zurückzuführen sind. Män- ner arbeiten z. T. deutlich häufiger unter körperlich belastenden Arbeitsbedin- gungen (z. B. in der Produktion oder der Baubranche). Die einzige physische Arbeitsbedingung, die von Frauen häufiger angegeben wird als von Männern, ist das Arbeiten mit Mikroorganismen, die insbesondere im Gesundheitsbereich eine Rolle spielen. Schaut man sich Geschlechterunterschiede innerhalb eines Berufszweiges an (z. B. Männern und Frauen, die Vollzeit in Pflegeberufen arbeiten), zeigen sich tendenziell bei den in diesem Berufszweig relevanten physischen Belastungen deutlich weniger Unterschiede (exakte Auswertungen sind aufgrund kleiner Fallzahlen allerdings statistisch nicht statthaft, so dass nur auf diese Tendenzen verwiesen werden kann). Betrachtet man psychische Anforderungen (siehe Tabelle 27), geben Frauen häufiger als Männer Merkmale an, die man dem Bereich der Arbeitsintensität zurechnet (schnelles Arbeiten, verschiedene Aufgaben gleichzeitig betreuen, Störungen/Unterbrechungen). Etwas mehr Männer als Frauen geben an, dass sie häufig neue Aufgaben bekommen. Dass sich Arbeitsgänge bis in Einzelheiten wiederholen, wird hingegen häufiger von Frauen genannt. Gefühlsmäßig belas- tende Situationen werden von Frauen wesentlich häufiger berichtet als von Män- nern.
Drucksache 18/734 – 38 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 26: Anteil vollzeitbeschäftigter Erwerbstätiger, die häufig unter den genannten physischen Arbeits- und Umgebungsbedingungen arbeiten, in Prozent Physische Arbeits- und Umgebungsbedingungen Männer Frauen Stehen 56,4 48,6 Schwere Lasten 24,1 21,8 (Männer 20 kg; Frauen 10 kg) Zwangshaltungen 19,2 14,1 Arbeiten mit den Händen, die eine hohe Geschicklichkeit, 43,5 40,5 schnelle Bewegungsabfolge oder große Kraft erfordern Lärm 31,3 19,3 grelle bzw. schlechte Beleuchtung 10,1 8,6 Starke Erschütterungen 7,0 1,4 Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit, Zugluft 26,2 13,1 Öl, Fett, Schmutz, Dreck 23,4 9,1 Rauch, Staub, Gase, Dämpfe 16,5 9,2 gefährliche Stoffe 13,6 7,9 Mikroorganismen 5,7 14,2 Quelle: Wittig, Nöllenheidt, Brenscheidt (2013): Grundauswertung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 – Männer/Frauen in Vollzeit (www.baua.de/arbeitsbedingungen) Tabelle 27: Anteil vollzeitbeschäftigter Erwerbstätiger, die häufig unter den genannten psychischen Anforde- rungen arbeiten, in Prozent Psychische Belastungen und Anforderungen Männer Frauen Arbeit unter Termin- und Leistungsdruck 56,4 55,9 schnell arbeiten 37,3 44,9 Verschiedene Arbeiten gleichzeitig betreuen 58,1 67,8 Störungen bzw. Unterbrechungen der Arbeit 41,7 52,3 bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit 17,3 20,4 neue Aufgaben 45,5 39,1 nicht Beherrschtes wird verlangt 8,4 7,5 Verfahren verbessern, Neues ausprobieren 30,0 29,4 Arbeitsdurchführung bis in Einzelheiten 25,1 25,2 vorgeschrieben Arbeitsgang wiederholt sich bis in Einzelheiten 43,0 52,2 Stückzahl, Leistung oder Zeit vorgegeben 31,9 28,7 gefühlsmäßig belastende Situationen 9,8 16,7 Quelle: Wittig, Nöllenheidt, Brenscheidt (2013): Grundauswertung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 – Männer/Frauen in Vollzeit (www.baua.de/arbeitsbedingungen)
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 39 – Drucksache 18/734 30. Welche konkreten Maßnahmen für kürzere und familiengerechtere Arbeitszeiten strebt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode an? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Familien mehr Gestaltungsmöglich- keiten bei der Aufteilung von beruflichen und familiären Aufgaben zu ermög- lichen. Im Koalitionsvertrag wurde deshalb festgelegt, sich verstärkt für eine moderne lebenslauforientierte Zeitpolitik einzusetzen, die Frauen und Männer unterstützt, Beruf, Familie und Engagement zu vereinbaren. Dazu gehört u. a. das ElterngeldPlus, mit dem Eltern die bestmögliche Inanspruchnahme des Elterngelds in Kombination mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit ermöglicht wer- den soll. Außerdem soll das Elterngeld um einen Partnerschaftsbonus ergänzt werden, um die partnerschaftliche Inanspruchnahme des Elterngeldes stärker anzuerkennen. Darüber hinaus will die Bundesregierung mit einer flexibleren Elternzeit die Zeitsouveränität von Familien stärken und den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. So soll die Übertragungsmöglichkeit von bisher zwölf Monaten Elternzeit auf 24 Monate ausgeweitet werden und der Teilzeitanspruch im Rahmen der Elternzeit gestärkt werden. Nicht zuletzt soll ein Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit geschaffen werden (siehe die Antwort zu Frage 31). 31. Welche konkreten Maßnahmen in Hinblick auf das Teilzeit- und Befris- tungsrecht plant die Bundesregierung, um den in der Koalitionsverein- barung angekündigten „Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit“ (Rück- kehrrecht) zu schaffen, und inwiefern sollen bestehende Ausnahmenrege- lungen, wie auf Betriebe mit weniger als 15 Beschäftigten, aufrechterhal- ten werden? Um den im Koalitionsvertrag vereinbarten Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit (Rückkehrrecht) zu schaffen, plant die Bundesregierung, das Teilzeit- und Be- fristungsgesetz zu ändern. Das Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten. 32. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ihre An- kündigungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen, geringfügig Beschäf- tigte besser über ihre Rechte zu informieren und die Übergänge aus ge- ringfügiger in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu er- leichtern? Will die Bundesregierung die geringfügige Beschäftigung in vollsozial- versicherungspflichtige Arbeit überführen, und wenn nein, warum nicht? Die geringfügig Beschäftigten werden bereits heute von der Minijob-Zentrale umfassend über ihre Rechte informiert. Die Bundesregierung wird prüfen, auf welchem Wege diese Beschäftigten noch zielgerichteter erreicht werden kön- nen. Überdies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des Koalitionsvertrags, dass keine „Überführung“ der geringfügigen Beschäftigung im Sinne einer Abschaf- fung vereinbart wurde. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass Minijobs häufig dem Bedarf am Arbeitsmarkt entsprechen, indem sie insbesondere für Unternehmen die Flexibilität erhöhen und den Beschäftigten Hinzuverdienst- möglichkeiten bieten. Gleichwohl gilt es zu verhindern, dass sich eine gering- fügige Beschäftigung als berufliche Sackgasse darstellt. Mit Blick auf die Er- leichterung der Übergänge von geringfügiger in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erprobt die Bundesagentur für Arbeit derzeit in lokal begrenzten Projekten z. B. in Nordrhein-Westfalen, wie die Übergänge unterstützt werden können. Auch werden im Rahmen des ESF-Programms „Perspektive Wieder- einstieg“ Frauen, die während oder nach ihrem beruflichen Wiedereinstieg eine geringfügige Beschäftigung ausüben, in sozialversicherungspflichtige Beschäf-
Drucksache 18/734 – 40 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode tigung integriert. Dieser Ansatz soll in der nun beginnenden ESF-Förderperiode weiterverfolgt und intensiviert werden. Im Übrigen wurde die soziale Absiche- rung der geringfügig Beschäftigten mit der Einführung der grundsätzlichen Ren- tenversicherungspflicht zum 1. Januar 2013 verbessert. 33. Plant die Bundesregierung ein Entgeltgleichheitsgesetz, das in allen Be- trieben gilt? Wenn ja, bis wann, und mit welchen konkreten Ausgestaltungen soll die- ses kommen? Wenn nein, warum nicht? Die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD sind sich in ihrem Koalitionsver- trag einig, dass die bestehende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen nicht zu akzeptieren ist. Gemeinsam mit den Tarifpartnern will die Bundesregie- rung daher die Feststellung des Wertes von Berufsfeldern, von Arbeitsbewer- tungen und die Bewertung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen voranbringen. Ziel muss es sein, unter anderem die Arbeit in der Pflege, Betreu- ung und frühkindlicher Bildung weiter aufzuwerten. Um das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ besser zur Geltung zu bringen, will die Bundesregierung mehr Transparenz herstellen. Darauf aufbauend wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein indivi- dueller Auskunftsanspruch festgelegt. Unternehmen werden dazu aufgefordert, mit Hilfe verbindlicher Verfahren und gemeinsam mit den Beschäftigten und un- ter Beteiligung der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Betrieb in eigener Verantwortung erwiesene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen. Da- rüber hinaus will die Bundesregierung eine Initiative gemeinsam mit den Tarif- partnern starten, um die Muster von struktureller Entgeltungleichheit in Tarif- verträgen zu erkennen und zu überwinden. Die konkrete Ausgestaltung der ge- setzlichen Maßnahmen wird innerhalb der Bundesregierung geprüft, Eckpunkte werden voraussichtlich Ende des Jahres vorgelegt. 34. Welche konkreten Probleme und politischen Handlungsanforderungen sieht die Bundesregierung speziell für die Gruppe der mehrheitlich weib- lichen alleinerziehenden Erwerbstätigen vor? In den letzten Jahren ist bei der Erwerbstätigkeit weiblicher Alleinerziehender eine gute Entwicklung zu verzeichnen. Im Jahr 2012 betrug die Erwerbstätigen- quote der weiblichen Alleinerziehenden (im Alter von 20 bis einschließlich 64 Jahren) mit mindestens einem minderjährigen Kind gemäß Mikrozensus 69,9 Prozent – und lag somit fast drei Prozentpunkte höher als noch fünf Jahre zuvor (Erwerbstätigenquote laut Mikrozensus 2008: 67,1 Prozent). Diese Er- werbstätigenquote bewegte sich zudem im Jahr 2012 nur leicht unter der von Müttern aus Paargemeinschaften mit minderjährigen Kindern, die 71,2 Prozent aufwies. Bei näherer Differenzierung ist die Zunahme der Erwerbstätigkeit der weiblichen Alleinerziehenden einmal von deren sich verbessernden Qualifikati- onsstruktur beeinflusst – der Anteil der alleinerziehenden Mütter mit mittlerer oder hoher Qualifikation ist gestiegen –, zum anderen hat die Erwerbstätigkeit auch insbesondere bei Müttern mit Kleinkindern deutlich zugenommen. So be- trug die Erwerbstätigenquote der alleinerziehenden Mütter mit einem jüngsten Kind von unter drei Jahren gemäß Mikrozensus 2008 noch 34,2 Prozent, hin- gegen im Jahr 2012 bereits 40,9 Prozent. Beim ausgeübten Arbeitsumfang ist ebenfalls ein positiver Trend anzuführen: Während im Jahr 2008 noch 42,4 Pro- zent aller erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter mit minderjährigen Kindern