Drohnen auf Basis des US-Modells "Global Hawk" im deutschen Luftraum

/ 16
PDF herunterladen
Deutscher Bundestag                                                                         Drucksache   18/6978 18. Wahlperiode                                                                                            08.12.2015 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6722 – Drohnen auf Basis des US-Modells „Global Hawk“ im deutschen Luftraum Vorbemerkung der Fragesteller Laut der Bundeswehr plant die US-Luftwaffe ab Oktober 2015 regelmäßige Flüge ihrer Riesendrohne „Global Hawk“ in europäischen Lufträumen (bundes- wehr.de vom 23. Oktober 2015). Auch Deutschland solle dabei überflogen wer- den; monatlich seien „bis zu fünf Überflüge“ geplant. Hintergrund sei die „Euro- pean Reassurance Initiative“ mit Maßnahmen „zur Stärkung der NATO-Verbün- deten“. Diese zielten darauf ab, „ein sichtbares Zeichen des Engagements in und für Europa und für die transatlantische Bindung zu setzen“. Der Fokus liege auf den baltischen Staaten. Die Bundesregierung wolle diese Initiative der USA laut der Bundeswehr unterstützen und sich dadurch als „verlässlicher Partner“ dar- stellen. Die in Europa befindlichen US-Drohnen „Global Hawk“ sind auf dem US-Stütz- punkt Sigonella/Sizilien stationiert. Auch die NATO wird dort ab 2016 über „Global Hawk“ verfügen, die zunächst Flugtests und Zulassungsverfahren durchlaufen und ab 2017 einsatzbereit seien (Bundestagsdrucksache 18/5538). Das milliardenschwere Überwachungsprogramm wird vor allem von den Anrai- nerstaaten Russlands getragen, jedoch hauptsächlich von den USA, Deutschland, Norwegen und Italien finanziert. 13 NATO-Mitglieder sind beteiligt, darunter vorwiegend osteuropäische Länder. Die ersten Ausgaben für das Programm be- tragen 1,45 Mrd. Euro, weitere Kosten für den Betrieb kommen hinzu. Viele Mit- gliedstaaten haben sich deshalb aus dem Programm zurückgezogen. Die Aufklärung mit optischen Sensoren basiert auf fünf Drohnen des Typs „Glo- bal Hawk“ und mehreren transportfähigen Bodenstationen. Im Sommer hatte der Hersteller, die Northrop Grumman Corporation, die erste „Global Hawk“ fertig- gestellt. Laut der italienischen Zulassungsbehörde kann im Frühjahr 2016 mit Testflügen dieser „NATO 1“ genannten Drohne in Sizilien begonnen werden. Bereits letztes Jahr hatte die NATO die Verlegung der Riesendrohnen in einem europaweiten Manöver geübt. Dafür wurden US-Drohnen des gleichen Typs ge- nutzt. Auch die Bundesregierung hat ein Drohnenprogramm auf Basis der „Glo- bal Hawk“ beschlossen. Ursprünglich sollten entsprechende Derivate als „Euro Hawk“ gekauft werden. Nachdem die Kosten für den geplanten Kauf explodier- ten und die Bundeswehr weitere Kosten für die Zertifizierung unberücksichtigt ließ, zog das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) im Jahr 2013 die Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Dezember 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1

Drucksache 18/6978                                      –2–                    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. „Reißleine“. Das Projekt wird jedoch nicht abgebrochen, im Fokus der Überle- gungen steht nun die Beschaffung einer ebenfalls auf Basis der „Global Hawk“ abgewandelten „MQ4-C Triton “. Das von den US-Drohnen im Rahmen der „European Reassurance Initiative“ an- visierte „Operationsgebiet“ liege laut der Meldung der Bundeswehr „über der Ostsee“. Auf dem Weg von Sigonella und zurück sollen Italien, Frankreich und Deutschland überflogen werden. Die Überflüge „zu reinen Transitzwecken“ fän- den „in sehr großen Höhen über 15 Kilometer“ statt. Starts oder Landungen in Deutschland würden also nur in Notfällen erfolgen. Die „Verweildauer“ im deut- schen Luftraum betrage pro Überflug „circa eineinhalb Stunden“. Die Bundesre- gierung habe hierfür „eigens“ einen Korridor im Rahmen eines Flugbeschrän- kungsgebiets eingerichtet. Im Vorfeld habe das BMVg eine „ressortübergreifende Prüfung“ durchgeführt, die sowohl technische als auch flugbetriebliche Aspekte beinhaltet habe. Im Ergebnis wurde erlaubt, dass die Riesendrohne den Korridor „unabhängig von der Art der luftrechtlichen Zulassung“ benutzen darf. Dennoch handele es sich um eine Serie von „Einzelfallentscheidungen“, aus denen „keine generellen Regelungen für eine dauerhafte Nutzung ableitbar sind“. Nur deshalb sei den bis Ende Januar 2016 befristeten Überflügen zugestimmt worden. Als ein- zige Bedingung nennt die Bundeswehr, dass die an Bord befindlichen Überwa- chungs- und Aufklärungssensoren ausgeknipst werden müssten. Dies müsse die Regierung der USA als Auflage schriftlich bestätigen. Ein Internetmagazin er- klärt jedoch unter Berufung auf einen Militärblog, dass die Überflüge nicht wie geplant durchgeführt werden könnten (heise.de vom 28. Oktober 2015). Ein Blogger will dies „aus Nato-kreisen“ erfahren haben. Demnach scheitere der erste Flug an einer fehlenden Überfluggenehmigung französischer Behörden. Die NATO hoffe, dass die Flüge im November 2015 beginnen könnten. Vorbemerkung der Bundesregierung Die USA European Reassurance Initiative (ERI) umfasst unterschiedliche Maß- nahmen zur Stärkung der NATO-Verbündeten, insbesondere der östlichen Bünd- nispartner. Ziel ist es u. a., durch eine erhöhte US-Truppenpräsenz ein sichtbares Zeichen des Engagements für die Sicherheit Europas zu setzen. Grundsätzlich besteht der klare politische Wille Deutschlands zur Unterstützung der USA. Voraussetzung für jegliche diesbezügliche Maßnahme ist das Einhalten rechtlicher Bestimmungen. Im Rahmen der USA ERI ist eine Anzahl von ungefähr drei bis fünf Überflügen pro Monat durch den deutschen Luftraum in das Einsatzgebiet in Osteuropa und zurück vorgesehen. Die geplante Route führt von Sigonella (Italien) aus über Frankreich und Deutschland in den Luftraum über der Ostsee. Das für die Überflüge vorgesehene Remotely Piloted Aircraft vom Typ GLOBAL HAWK der USA ist in Sigonella stationiert. Die angefragten Transitflüge stehen weder im Zusammenhang mit NATO Alli- ance Ground Surveillance (AGS) noch mit dem System Signalerfassende luftge- stützte weiträumige Überwachung und Aufklärung und dem damit verbundenen Testflugbetrieb des EURO HAWK Full Scale Demonstrators. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die nachfolgenden Antworten den Kenntnisstand mit Datum vom 19. November 2015 widerspiegeln, der aufgrund der fortschreitenden Umsetzung der verschiedenen Projekte und der Auswertun- gen von Ergebnissen dem fortlaufenden Wandel unterliegt.
2

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 –3–                                Drucksache 18/6978 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1.   Welche noch nicht von der Bundeswehr berichteten Details kann die Bun- desregierung zu den geplanten Überflügen deutscher Lufträume mit der Rie- sendrohne „Global Hawk“ der US-Luftwaffe mitteilen? Zu den geplanten Überflügen eines US Remotely Piloted Aircraft (RPA) vom Typ GLOBAL HAWK wurden am 23. Oktober 2015 die Vorsitzenden des Ver- teidigungsausschusses und der G-10-Kommission des Deutschen Bundestages, die Bundesdatenschutzbeauftragte sowie die Ministerpräsidentinnen und Minis- terpräsidenten der zu überfliegenden Bundesländer (Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterrichtet. Bisher wurden noch keine Überflüge durchgeführt. 2.   Wo befinden sich die angekündigten Flugbeschränkungsgebiete (bitte so dar- stellen, dass daraus geschlossen werden kann, welche Ballungsräume über- flogen werden)? Das für die geplanten Überflüge des GLOBAL HAWK eingerichtete Flugbe- schränkungsgebiet kann den Nachrichten für Luftfahrer vom 22. Oktober 2015, Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flug- beschränkungen für militärischen Flugbetrieb, entnommen werden. Der für die Transitflüge durch den deutschen Luftraum geplante Flugweg (rote Linie) sowie die äußere Begrenzung des Flugbeschränkungsgebiets (orange Li- nien) können der eingefügten grafischen Darstellung entnommen werden.
3

Drucksache 18/6978                                  –4–                  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3.   Was ist der konkrete Einsatzauftrag der „Global Hawk“ „über der Ostsee“ Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. und angrenzenden Territorien? Bei den Einsätzen des RPA GLOBAL HAWK der USA sollen Aufklärungsdaten zur Unterstützung der baltischen Staaten sowie zur Stärkung der NATO-Verbün- deten, insbesondere der Länder an der Ostgrenze der NATO, erfasst und ausge- wertet werden. Ziel ist es u. a., durch eine erhöhte US-Truppenpräsenz als sichtbares Zeichen des Engagements in Europa für die Sicherheit Europas und der transatlantischen Bin- dung eine Destabilisierung in Zentral- und Osteuropa zu verhindern.
4

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  –5–                                Drucksache 18/6978 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4.   Welche Aktivitäten welcher Regierungen sollen die US-Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Flügen „über der Ostsee“ aufklären? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5.   Welches Gebiet ist als Einsatzraum der „Global Hawk“ vorgesehen (bitte unter Angabe der betroffenen sowie angrenzenden Staaten bzw. Gewässer konkret bezeichnen)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 6.   Die Territorien welcher Staaten können dabei mit den elektro-optischen und signalerfassenden Sensoren sowie sonstiger Überwachungstechnik der „Glo- bal Hawk“ erfasst werden (bitte nicht beschränkt auf bislang gegebenenfalls bereits geplante Überwachungsvorhaben beantworten, sondern unter Be- rücksichtigung der technisch realisierbaren Erfassbarkeit)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7.   Wann und von wem wurden die Überflüge beantragt, wann fanden Gesprä- che oder Verhandlungen dazu statt, und wann wurden diese schließlich ge- nehmigt? Headquarters United States Air Forces in Europe (HQ USAFE) beantragte am 27. Juli 2015 die Bereitstellung des deutschen Luftraums für Transitflüge mit ei- nem RPA GLOBAL HAWK. Zusätzlich zu dem permanenten Informationsaustausch fanden am 5., 20. und 27. August 2015 sowie am 2. September 2015 Koordinierungsbesprechungen statt. Die Bereitstellung des deutschen Luftraums für Transitflüge wurde am 28. Okto- ber 2015 als Einzelfallentscheidung und zunächst befristet bis zum 31. Ja- nuar 2016 genehmigt. 8.   Welche Verabredungen zum Procedere der Überflüge wurden getroffen? Alle notwendigen Maßnahmen zur Durchführung der geplanten Überflüge wur- den in einem abgestimmten und durch die zuständigen Stellen im Verantwor- tungsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, EUROCONTROL sowie der United States Air Force (USAF) gezeichneten Be- triebsabkommen festgelegt. a) Nach welcher Maßgabe wird festgelegt, wann genau der deutsche Luft- raum überflogen wird? Die Planung und Anmeldung der Überflüge inklusive aller notwendigen Daten erfolgt nach Vorgabe des Betriebsabkommens. Dies schließt ebenfalls die ge- nauen Zeitpunkte der Überflüge ein. b) Welche Termine stehen hierzu bereits fest? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
5

Drucksache 18/6978                                     –6–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Sofern dies anlassbezogen geschehen soll, wann und durch wen werden welche deutschen Behörden hierzu jeweils unterrichtet? Gemäß dem Betriebsabkommen wird HQ USAFE mindestens 72 Stunden vor ei- nem geplanten Überflug die notwendigen Daten an die zuständigen Stellen im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung sowie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur übermitteln. 9.   Welche Verfahren sind für etwaige Zwischenfälle oder Notlandungen der „Global Hawk“ vorgesehen, und wo könnten diese Notlandungen erfolgen? Für eventuelle Zwischenfälle und Notlandungen wurden Verfahren in dem Be- triebsabkommen festgelegt. Diese beinhalten u. a. das Umkehren des unbemann- ten Luftfahrzeugs oder aber das Einleiten eines Anflugverfahrens zu einem der Notlandeplätze. Als Notlandeplätze wurden in Deutschland die Militärflugplätze Nörvenich und Schleswig ausgeplant. 10.   Welche elektrooptischen oder signalerfassenden Sensoren bzw. sonstige Überwachungstechnik welcher Hersteller führen die US-Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung mit? Der für die Überflüge vorgesehene GLOBAL HAWK verfügt über Radarsenso- ren, optische Sensoren und signalerfassende Sensoren. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. 11.   Von wo und auf welche Weise werden die „Global Hawk“ der US-Luftwaffe gesteuert? a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, über welche zur Flugfüh- rung und Kontrolle befähigte mobile oder fest installierte Bodenstation die Steuerung der Überflüge jeweils erfolgt, und wo befinden sich diese? Während des Ab- und Anflugs auf den Militärflugplatz Sigonella wird das RPA durch die dortige Kontrollstation gesteuert. Das Missionskontrollelement in Beale Air Force Base, Kalifornien, steuert das RPA während der geplanten Transitflüge. b) Inwiefern werden die Drohnenflüge (auch nur teilweise) von bemannten Flugzeugen begleitet oder beobachtet? Eine Begleitung des RPA bei den geplanten Überflügen durch bemannte Luft- fahrzeuge ist nicht vorgesehen. 12.   Auf welche Weise und mithilfe welcher Satelliten werden die aufgeklärten Daten an die Bodenstationen übermittelt, und wo befinden sich entspre- chende Kommunikations- und Auswertungskomponenten (Mobile General Ground Stations, Transportable General Ground Stations oder Deployable UAV Control Elements)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
6

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  –7–                                 Drucksache 18/6978 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13.   Von wem wurde die zur Übertragung genutzte Datenverbindung eingerichtet und, woraus besteht diese? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14.   Welche Regierungen verfügen über welche Zugriffsberechtigungen für er- hobene Daten, und nach welcher Maßgabe werden Rohdaten oder aufberei- tete Daten an die NATO übermittelt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15.   Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat sich die „ressortübergreifende Prü- fung“ für die neuerlichen Überflüge des BMVg auf jene gleichlautenden Un- tersuchungen gestützt, die vergangenes Jahr im Rahmen des Manövers „Unified Vision“ erfolgten und schließlich ebenfalls in eine „Einzelfallent- scheidung“ mündeten? Die im Rahmen einer Einzelfallentscheidung derzeit erteilte Genehmigung für die geplanten Überflüge eines RPA vom Typ GLOBAL HAWK basiert auf den ak- tualisierten Untersuchungen der erteilten Überfluggenehmigung des NATO Tri- als Unified Vision 2014. 16.   Nach Vorlage welcher „detaillierter Informationen (Flugprofil, Flugstrecke und Flugverfahren)“ wurde bewertet, ob das damalige Verfahren „oder Teile davon auf andere unbemannte Luftfahrzeuge (im vorliegenden Fall der neu- erliche Überflug der „Global Hawk“) übertragbar sind“? Da es sich bei den geplanten Überflügen um das gleiche RPA vom Typ GLOBAL HAWK wie bei den NATO Trials Unified Vision 2014 handelt, war die Abstüt- zung auf Prozeduren, Verfahren und Erfahrungen der damaligen Überfluggeneh- migung eine wesentliche Grundlage. Die Auswertung der Unterlagen umfasste alle notwendigen Details in Bezug auf technische und flugbetriebliche Informati- onen, Anwendungsverfahren sowie die Nutzung des Luftraums. 17.   Auf welche Weise wurde die technische Beschaffenheit und die Lufttüchtig- keit der „Global Hawk“ (auch Ausweichverfahren) vor Erteilen der Über- flugerlaubnis „unabhängig von der Art der luftrechtlichen Zulassung“ durch das BMVg geprüft? Im Rahmen der Vorbereitung der Übung Unified Vision 2014 wurden die techni- sche Beschaffenheit und Lufttüchtigkeit des RPA vom Typ GLOBAL HAWK in Zusammenarbeit mit der USAF unter Berücksichtigung der Standard Operating Procedures verifiziert. Bei der neuerlichen Erteilung der Genehmigung wurden nach Überprüfung der Dokumentation keine Unterschiede festgestellt. 18.   Inwieweit hat die US-Regierung bereits deutlich gemacht, auch nach Ende Januar 2016 Genehmigungen für befristete Überflügen beantragen zu wol- len, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung hierzu? Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse über einen möglichen An- trag zur Verlängerung der erteilten Überfluggenehmigung vor.
7

Drucksache 18/6978                                      –8–                    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19.   Welche weiteren Anfragen für Überflüge welcher Drohnen haben welche Regierungen bereits bei der Bundesregierung gestellt, und wie wurden diese beschieden? Der Bundesregierung liegen keine Anträge im Sinne der Fragestellung vor. 20.   Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die US-Regierung weitere Operationen der „Global Hawk“ in Europa plant (auch wenn dabei Deutschland nicht überflogen wird)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. a) Was ist der Bundesregierung über die Gründe der französischen Regie- rung bekannt, die Überflüge nicht wie geplant zu genehmigen? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Planungen zur Genehmigung der Überflüge auf französischer Seite noch nicht abgeschlossen. b) Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, ob inzwischen eine Genehmigung der französischen Regierung für Überflüge der „Glo- bal Hawk“ vorliegt, und inwieweit diese weiterhin (gegebenenfalls: wel- che) Beschränkungen enthält? Es wird auf die Antwort zu Frage 20a verwiesen. c) Was ist der Bundesregierung aus ihrer Beteiligung am NATO-Manöver „Unified Vision“ darüber bekannt, aus welchen Gründen von Österreich „keine zeitgerechte Überfluggenehmigung“ für die „Global Hawk“ er- langt werden konnte? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/5538 wird verwiesen. d) Sofern die Bundesregierung über keine Kenntnis der Ablehnungsgründe Frankreichs und Österreichs verfügt, inwiefern hält sie es für eigene ent- sprechende Genehmigungsverfahren für hilfreich oder gegenstandslos, die Ablehnungsgründe anderer Regierungen oder Verteidigungsministe- rien zu kennen und zu prüfen, um womöglichen Risiken auf die Spur zu kommen? Im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Nationen werden regelmäßig Infor- mationen ausgetauscht, sofern diese nicht einer nationalen Einstufung unterlie- gen. Die Flugsicherheit steht bei der Durchführung des militärischen Flugbetrie- bes an erster Stelle. 21.   Welche europäischen Regierungen haben nach Kenntnis der Bundesregie- rung angekündigt, keine Überflüge von „Global Hawk“ genehmigen zu wol- len? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. a) Was ist der Bundesregierung über Alternativ- oder Ausweichrouten über andere Länder bekannt, auch für den Fall dass die „Global Hawk“ den italienischen, französischen oder deutschen Luftraum im Notfall verlas- sen muss?
8

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  –9–                                Drucksache 18/6978 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. b) Aus welchem Grund haben die USA nach Kenntnis der Bundesregierung nicht die kürzeste Route von Sigonella zur Ostsee über Kroatien, Ungarn, die Slowakei, Tschechien und Polen gewählt? Gemäß der Aussage des HQ USAFE wurde die derzeitige Route gewählt, da die zu überfliegenden Länder bereits bei den NATO Trials Unified Vision 2014 eine Überfluggenehmigung erteilt hatten. 22.   Liegt der Bundesregierung die schriftliche Bestätigung der US-Regierung vor, mit der diese die Abschaltung der an Bord befindlichen Überwachungs- und Aufklärungssensoren während des Überflugs des deutschen Staatsge- biets zusichern, inzwischen vor? Die USA sicherten die Abschaltung der Aufklärungssensorik während des Tran- sits durch den deutschen Luftraum zu. Die Einhaltung dieser Auflage wurde durch die USA schriftlich bestätigt. a) Wann ist diese Bestätigung der Bundesregierung zugegangen, bzw. für wann wird der Zugang erwartet? Die schriftliche Bestätigung liegt der Bundesregierung seit dem 26. Oktober 2015 vor. b) Ab jeweils welchem Zeitpunkt und dem Erreichen welchen Luftraums ist eine (gegebenenfalls erneute) Aktivierung der an Bord des „Global Hawk“ befindlichen Überwachungstechnik beabsichtigt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 23.   Auf welche Weise kann die Bundesregierung die Abläufe bezüglich der Flugführung und der Nutzung bzw. des Einschaltens der Sensoren im deut- schen Luftraum vor, während und nach den Flügen kontrollieren? Eine Beobachtung des Flugwegs vom Boden aus ist Bestandteil der Verfahren, die im erwähnten Betriebsabkommen festgelegt wurden. Dies wird durch die DFS sichergestellt. Die USA sicherten die Abschaltung der Aufklärungssensorik während des Tran- sits durch den deutschen Luftraum zu. Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass sich die USA nicht an die vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen halten werden. a) Inwiefern hat die Bundesregierung in den Gesprächen oder Vorgängen zur Genehmigung der Überflüge darauf gedrungen, diese durch Entsen- dung von Soldaten in entsprechende Lagezentren zu beobachten, und wie hat die US-Regierung hierauf reagiert? Der Einsatz eines nationalen Beobachters zur Verifizierung der Einschränkung zum Betrieb der Aufklärungssensorik über Deutschland wurde geprüft. Die USA stimmten dieser Möglichkeit einer Überprüfung zu. Da jedoch die schriftliche Bestätigung seitens der USA als ausreichend bewertet wurde, ist ein nationaler Beobachter nicht entsandt worden.
9

Drucksache 18/6978                                       – 10 –                 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche EU- oder NATO- Mitgliedstaaten in die Überflüge der „Global Hawk“ von Sigonella zur Ostsee als „nationale Beobachter“ in eine entsprechende Luftwaffenbasis oder Missionskontrollstation entsandt werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 24.   Mit welchen weiteren Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die „Eu- ropean Reassurance Initiative“, um „ein sichtbares Zeichen des Engagements in und für Europa und für die transatlantische Bindung zu setzen“ und sich dadurch als „verlässlicher Partner“ darzustellen? Weitere Maßnahmen zur Unterstützung der „European Reassurance Initiative“ sind nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen. 25.   Wann sollen die „Global Hawk“ nach derzeitigem Stand ausgeliefert und an die NATO übergeben werden, bzw. welche Abweichungen ergeben sich zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5538? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Abweichungen von der Ant- wort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/5538) vor. a) Inwiefern wird nach derzeitigem Stand weiterhin mit der planmäßigen Durchführung eines Erstfluges im Frühjahr 2016 begonnen werden (so- fern bekannt, bitte genauer eingrenzen)? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. b) Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Programmplan eingehalten, wonach nach der Auslieferung und Übergabe der NATO- Drohnen und vor Aufnahme des Regelflugbetriebs eine zweistufige Ein- satzprüfung stattfinden soll? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 26.   Was ist der Bundesregierung über aktuelle Probleme des Zulassungsprozes- ses der Drohnen der NATO Alliance Ground Surveillance (AGS) bekannt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5b auf Bundestagsdrucksache 18/5538 wird verwiesen. a) Was ist der Bundesregierung über den neueren Zeitplan des Zulassungs- prozesses der Drohnen der NATO AGS bekannt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/5538 wird verwiesen. b) Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für den „Verzug von mehreren Monaten“, den die italienische Zulassungsbehörde mitgeteilt hatte? Die italienische Zulassungsbehörde hat mitgeteilt, dass der Verzug durch Ver- 1 säumnisse des amerikanischen Generalunternehmers NGISSII in der zeitgerech- ten Bereitstellung von zulassungsrelevanten Unterlagen begründet ist. 1 Northrop Grumman ISS International Inc.
10

Zur nächsten Seite