Arbeitsverhältnisse bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                  – 11 –                             Drucksache 19/3255 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8.   Wie viele Minijobberinnen und Minijobber gibt es jeweils in Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält (Beteiligungsbericht), und wie hoch ist der prozentuale Anteil der Minijobbenden im Verhältnis zu den insgesamt Beschäftigten, die in bundeseigenen Unternehmen bzw. Unternehmen arbei- ten, an denen der Bund Beteiligungen hält (bitte nach Männern und Frauen differenzieren)? a) In der folgenden Tabelle ist dargestellt, wie viele geringfügig entlohnt Be- schäftigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 und kurzfristig Beschäftigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 des Sozialgesetzbuchs IV in Köpfen in den 72 befragten Unternehmen – d. h. ohne Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG, die hierzu keinen Angaben gemacht haben – zum 31. Dezember 2017 tätig wa- ren. Gesamtzahl der geringfügig entlohnt oder kurzfristig            davon      davon Beschäftigten                   Frauen     Männer 72 Unternehmen                                        2.468       896         1.572 b) Der prozentuale Anteil der geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftig- ten im Verhältnis zu den Gesamtbeschäftigten der 72 Unternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2017 lässt sich der folgenden tabellarischen Darstel- lung entnehmen: Anteil der geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigten im Verhältnis zu          davon       davon den Gesamtbeschäftigten               Frauen      Männer 72 Unternehmen (ohne Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG)                                        0,84 %       1,00 %       0,77 % 9.   Wie viele Abrufkräfte gibt es jeweils in bundeseigenen Unternehmen und Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält (Beteiligungsbericht) und wie hoch ist der prozentuale Anteil der Abrufkräfte, die in bundeseige- nen bzw. Unternehmen arbeiten, an denen der Bund Beteiligungen hält(bitte nach Männern und Frauen differenzieren)? a)   Die folgende Tabelle gibt wieder, wie viele Abrufkräfte in Köpfen die 72 befragten Unternehmen – d. h. ohne Deutsche Post AG und Deutsche Tele- kom AG, die hierzu keinen Angaben gemacht haben – angegeben haben, zum 31. Dezember 2017 beschäftigt zu haben. Gesamtzahl                 davon           davon Abrufkräfte                Frauen          Männer 72 Unternehmen                                   84              37               47
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Drucksache 19/3255                                     – 12 –                  Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b)   In der folgenden Tabelle wird der prozentuale Anteil der Abrufkräfte im Ver- hältnis zu den Gesamtbeschäftigten der 72 Unternehmen zum Stichtag 31. Dezember 2017 dargestellt: Anteil der Abrufkräfte im Verhältnis zu den          davon        davon Gesamtbeschäftigten           Frauen       Männer 72 Unternehmen (ohne Deutsche Post AG und Deutsche Telekom AG)                                         0,03 %       0,04 %        0,02 % 10.   Welche zehn Unternehmen, an denen der Bund Beteiligungen hält (Beteili- gungsbericht), beschäftigen prozentual die meisten a) befristet Beschäftigten (sachgrundlos und mit Sachgrund); b) Leiharbeitskräfte, c) Minijobberinnen und Minijobber, d) Abrufkräfte, e) und in welchem prozentualen Verhältnis stehen die Beschäftigungsver- hältnisse in den Fragen 10a bis 10d jeweils im Verhältnis zu der Zahl der insgesamt in diesen Unternehmen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten? a) Im Ergebnis der durchgeführten Befragung verfügten die folgenden zehn un- mittelbaren Beteiligungen des Bundes zum 31. Dezember 2017 prozentual über die meisten befristet Beschäftigten, wobei in Klammern jeweils das pro- zentuale Verhältnis zu der Zahl der insgesamt in diesem Unternehmen Voll- zeit- und Teilzeitbeschäftigten angegeben ist und Frage 10e mitbeantwortet wird: aa) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur NOW GmbH Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzel- lentechnologie (100 Prozent). Erläuterung Die Geschäftstätigkeit der NOW GmbH ist gemäß Gesellschaftsvertrag bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Die Gesellschaft darf über diesen Zeitpunkt hinaus keine Verpflichtungen eingehen. Daher sind alle Ar- beitsverträge längstens bis zum 31. Dezember 2026 befristet. bb) Bundesministerium für Bildung und Forschung Vorbemerkung Es wird darauf hingewiesen, dass an Forschungseinrichtungen neben Be- fristungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz auch solche nach dem WissZeitVG enthalten sind. Das WissZeitVG dient insbesondere dazu, eine wissenschaftliche Qualifizierung (zum Beispiel Promotion, Habilitation) zu ermöglichen. Futurium gGmbH (51,52 Prozent). Erläuterung Der Anteil der Befristungen bei der Futurium gGmbH ist der Aufbausi- tuation der Gesellschaft geschuldet, in der Tätigkeiten auszuüben sind, die mit Beginn des Regelbetriebs wegfallen.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 13 –                             Drucksache 19/3255 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ (55,57 Pro- zent). Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Ge- sundheit und Umwelt (GmbH) (49,36 Prozent). Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH (69,73 Pro- zent). cc) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DE- val) gGmbH (55,00 Prozent). Deutsches Institut für Entwicklungspolitik gGmbH (71,52 Prozent). Engagement Global gGmbH (54,39 Prozent). dd) Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (77,03 Prozent). Erläuterung Die Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB) organi- sieren über das ganze Jahr verteilt verschiedene Festivals (u. a. die Ber- linale), für deren Durchführung regelmäßig ein zeitlich befristeter Bedarf an zusätzlichen Arbeitskräften besteht. Dieser temporäre Arbeitsbedarf wird durch mit Sachgrund befristete Arbeitsverhältnisse abgedeckt. Sachgrundlose Befristungen gibt es bei der KBB nicht. ee) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gGmbH (61,76 Prozent). b) Im Ergebnis der durchgeführten Befragung verfügten die folgenden zehn un- mittelbaren Beteiligungen des Bundes zum 31. Dezember 2017 prozentual über die meisten Leiharbeitskräfte, wobei in Klammern jeweils das prozen- tuale Verhältnis zu der Zahl der insgesamt in diesem Unternehmen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten angegeben ist und Frage 10e mitbeantwortet wird: aa) Bundesministerium der Finanzen EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (24,89 Prozent). Erläuterung Die vom EWN Konzern beauftragten Leiharbeitsfirmen sind keine Unter- nehmen, deren Kerngeschäft die Leiharbeit ist. Vielmehr sind es auf (Kern-)Kraftwerkstechnik spezialisierte Unternehmen, deren Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter in zeitlich befristetem Umfang Spezialaufgaben im EWN Konzern beim Rückbau der Anlagen und der Entsorgung wahrnehmen. Auf- grund des nur temporären Bedarfs hält der EWN Konzern hierfür keine Per- sonalkapazitäten vor; dies wäre auch nur durch befristete Arbeitsverhältnisse möglich. Wegen der erforderlichen Integration in die eigenen Betriebsabläufe ist es dem EWN Konzern auch nicht möglich, diese Spezialaufgaben durch Werkvertragspartner erbringen zu lassen.
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Drucksache 19/3255                                 – 14 –                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. bb) Bundesministerium der Verteidigung Vorbemerkung Das Geschäftsmodell der Beteiligungen des BMVg weist die Besonderheit auf, dass diese ursprünglich als öffentlich-private Partnerschaft ÖPP-Gesell- schaften gegründet wurden. Deren Personal wurde und wird in nennenswer- tem Umfang vom Bund beigestellt, zugewiesen oder gestellt; hierbei handelt es sich um Leiharbeitnehmer im Sinne von § 1 Absatz 1 des Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes. Bw Bekleidungsmanagement GmbH (53,71 Prozent). Erläuterung Von den insgesamt 666 Leiharbeitnehmern der Bw Bekleidungsmanage- ment GmbH sind 664 Personen vom Bund beigestelltes, zugewiesenes oder gestelltes Personal. Ohne dieses beigestellte, zugewiesene oder ge- stellte Bundespersonal würde bei der Bw Bekleidungsmanagement GmbH der Prozentanteil der Leiharbeitnehmer 0,16 Prozent betragen. BwFuhrparkServiceGmbH (57,32 Prozent). Erläuterung Von den insgesamt 752 Leiharbeitnehmern der BwFuhrparkServiceG- mbH sind 713 Personen vom Bund beigestelltes, zugewiesenes oder ge- stelltes Personal. Ohne dieses beigestellte, zugewiesene oder gestellte Bundespersonal würde bei der BwFuhrparkServiceGmbH der Prozen- tanteil der Leiharbeitnehmer 2,97 Prozent betragen. BWI GmbH (31,78 Prozent). Erläuterung Von den insgesamt 1 015 Leiharbeitnehmern der BWI GmbH sind 729 Personen vom Bund beigestelltes, zugewiesenes oder gestelltes Personal. Ohne dieses beigestellte, zugewiesene oder gestellte Bundespersonal würde bei der BWI GmbH der Prozentanteil der Leiharbeitnehmer 8,95 Prozent betragen. Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH (2,85 Prozent). HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH (64,43 Prozent). Erläuterung Von den insgesamt 1 259 Leiharbeitnehmern der HIL Heeresinstandset- zungslogistik GmbH sind 1 248 Personen vom Bund beigestelltes, zuge- wiesenes oder gestelltes Personal. Ohne dieses beigestellte, zugewiesene oder gestellte Bundespersonal würde bei der HIL Heeresinstandset- zungslogistik GmbH der Prozentanteil der Leiharbeitnehmer 0,56 Pro- zent betragen. cc) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Flughafen Köln/Bonn GmbH (11,36 Prozent). Flughafen München GmbH (3,08 Prozent).
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode              – 15 –                            Drucksache 19/3255 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. dd) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) (14,91 Prozent). Erläuterung Die von der BGE eingesetzten Leiharbeitskräfte, i. d. R. aus Bergbauspe- zialfirmen, werden überwiegend in besonderen Aufgabenbereichen ein- gesetzt, für die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht ausreichend qua- lifiziertes Personal zur Verfügung steht. Der Einsatz ist jeweils projekt- /aufgabenbezogen und damit zeitlich begrenzt. BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (3,47 Prozent). Erläuterung Die von der BGZ eingesetzten fünf Leiharbeitskräfte stellten unter ande- rem vorübergehende Krankheits- und Elternzeitvertretungen zum Stich- tag 31. Dezember 2017 dar. Drei von diesen fünf Leiharbeitskräften wur- den in 2018 fest eingestellt. c) Im Ergebnis der durchgeführten Befragung verfügten die folgenden zehn un- mittelbaren Beteiligungen des Bundes zum 31. Dezember 2017 prozentual über die meisten geringfügig entlohnt (§ 8 Absatz 1 Nummer 1) bzw. kurz- fristig Beschäftigten (§ 8 Absatz 1 Nummer 2 des Vierten Buches Sozialge- setzbuch), wobei in Klammern jeweils das prozentuale Verhältnis zu der Zahl der insgesamt in diesem Unternehmen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten an- gegeben ist und Frage 10e mitbeantwortet wird: aa) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie WIK Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikations- dienste GmbH (9,38 Prozent). Erläuterungen Dabei handelt es sich um drei Aushilfskräfte, auf die das Unternehmen wegen seiner geringen Beschäftigtenzahl angewiesen ist. bb) Bundesministerium für Bildung und Forschung Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (10,78 Prozent). Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ (12,09 Pro- zent). Erläuterung Dabei handelt es sich vor allem um studentische Hilfskräfte mit unter zehn Stunden Wochenarbeitszeit. cc) Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung Deutsches Institut für Entwicklungspolitik gGmbH (13,91 Prozent). Engagement Global gGmbH (7,32 Prozent)
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Drucksache 19/3255                                                    – 16 –                         Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. dd) Bundesbeauftragte für Kultur und Medien Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH – KBB (9,19 Pro- zent). Erläuterung Die KBB beschäftigt für die Organisation und Durchführung von Festivals auch geringfügig entlohnt oder kurzfristig Beschäftigte (vgl. auch Antwort zu Frage 10a). ee) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gGmbH (7,35 Prozent). ff) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Juris GmbH Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland (6,15 Prozent). gg) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch gGmbH (8,33 Prozent). hh) Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ZESAR – Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH (29,41 Prozent). d) Nur die folgenden drei unmittelbaren Beteiligungen des Bundes haben bei der durchgeführten Befragung angegeben, zum 31. Dezember 2017 Abruf- kräfte beschäftigt zu haben, wobei in Klammern jeweils das prozentuale Ver- hältnis zu der Zahl der insgesamt in diesem Unternehmen Vollzeit- und Teil- zeitbeschäftigten angegeben ist und Frage 10e mitbeantwortet wird: aa) Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Flughafen Köln/Bonn GmbH (2,01 Prozent). bb) Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Rundfunk-Orchester und -Chöre gGmbH (1,80 Prozent). Erläuterung Bei der Rundfunk-Orchester und -Chöre gGmbH (ROC) sind für jedes der vier Ensembles im Durchschnitt 1,75 Aushilfen bzw. studentische Mitarbeiter/innen als Abrufkräfte beschäftigt, die ausschließlich zur Be- treuung von Infoständen bei Konzerten oder Veranstaltungen eingesetzt werden. Arbeitsverhältnisse auf Abruf werden vereinbart, weil die Eins- ätze je nach Spielplan variieren. Der Einsatz dieser Aushilfen wird im gegenseitigen Einvernehmen abgestimmt, wobei sie ein Mitspracherecht bei der Einsatzplanung haben und Termine auch ablehnen können. cc) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Juris GmbH Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland (16,80 Prozent). Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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