bmvi-korrespondenz-8.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Schriftverkehr zur Veröffentlichung der Mautverträge mit Eventim“
Sämtliche dieser Vorschriften enthalten aus Sicht der betroffenen Gesellschaften sensible Details zum Projektablauf im Einzelnen, insbesondere zu den Einfluss- und Kontrollrechten, denen sich der Setreiber gegenüber dem Auftraggeber unterworfen hat. Durch eine Offenlegung würden die Gesellschaften daher (Teile) der Organisation ihrer Betriebsführung offenlegen und zudem bestünde die Gefahr, dass Auftraggeber in Drittmärkten die entsprechenden (engmaschigen) Pflichten in weiteren Projekten ebenfalls verlangen. Die Verhandlungsposition der betroffenen Gesellschaften wäre dann erheblich geschwächt. Wir verweisen insofern auf unsere oben stehenden Auffassung, dass das IFG Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen auch dann schützt, wenn sich der durch die Veröffentlichung zu befürchtende Schaden in Märkten im Ausland realisieren würde. 5.4.1 c) 5.6 12.3-12.7 5.1.4 j} 5.8.2 18.2.3 Teilschwärzungen wegen Vergütungsrelevanz 5.5.4 b) Folgeschwärzung zur (anerkannten) Schwärzung der Rechtsfolgen der Caii-Optionsausübung - I -- ~ - - - - ------------- -- -- - - - - 2 --- --- - - - - - -- - - - - - - -