Fragen zu möglicherweise fehlerhaften Bestandskraftbescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/13703 Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017 mit Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise von mehr als 2 Jahren mit Duldung ohne Duldung Gesamt Alle Staatsangehörigkeiten darunter 72.157 21.384 93.541 Serbien 7.268 1.097 8.365 Russische Föderation 5.236 936 6.172 Kosovo 4.311 435 4.746 Türkei 2.990 1.630 4.620 Ungeklärt 3.913 247 4.160 Mazedonien 3.445 492 3.937 Indien 2.887 321 3.208 Afghanistan 2.654 368 3.022 Pakistan 2.526 490 3.016 Libanon 2.502 204 2.706 Irak 2.206 387 2.593 Bosnien und Herzegowina 1.876 532 2.408 Armenien 1.893 208 2.101 Nigeria 1.633 426 2.059 Rumänien 136 1.795 1.931 Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017 mit Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise von mehr als 3 Jahren mit Duldung ohne Duldung Gesamt Alle Staatsangehörigkeiten darunter 52.399 16.278 68.677 Serbien 4.839 695 5.534 Russische Föderation 3.884 726 4.610 Türkei 2.704 1.530 4.234 Ungeklärt 3.490 186 3.676 Kosovo 3.017 293 3.310 Libanon 2.220 166 2.386 Irak 2.030 326 2.356 Mazedonien 2.022 331 2.353 Afghanistan 2.109 235 2.344 Indien 2.048 259 2.307 Pakistan 1.933 304 2.237 Bosnien und Herzegowina 1.279 345 1.624 Rumänien 126 1.399 1.525 Aserbaidschan 1.402 119 1.521 Armenien 1.333 134 1.467
Drucksache 18/13703 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017 mit Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise von mehr als 5 Jahren mit Duldung ohne Duldung Gesamt Alle Staatsangehörigkeiten darunter 31.529 11.693 43.222 Türkei 2.294 1.394 3.688 Serbien 2.668 413 3.081 Ungeklärt 2.811 147 2.958 Kosovo 2.013 202 2.215 Irak 1.743 290 2.033 Libanon 1.781 141 1.922 Russische Föderation 1.440 329 1.769 Indien 1.044 209 1.253 Afghanistan 1.030 138 1.168 Rumänien 118 951 1.069 Aserbaidschan 941 75 1.016 Bosnien und Herzegowina 780 228 1.008 China 800 162 962 Iran 751 153 904 Pakistan 744 140 884 Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017 mit Aufenthaltsdauer seit der letzten Einreise von mehr als 10 Jahren mit Duldung ohne Duldung Gesamt Alle Staatsangehörigkeiten darunter 18.100 8.415 26.515 Türkei 1.813 1.231 3.044 Ungeklärt 1.944 113 2.057 Serbien 1.435 265 1.700 Kosovo 1.277 143 1.420 Libanon 1.123 120 1.243 Irak 1.040 186 1.226 Russische Föderation 722 225 947 Bosnien und Herzegowina 545 183 728 Rumänien 80 585 665 Jugoslawien (ehemals) 374 261 635 China 494 127 621 Iran 465 116 581 Vietnam 257 301 558 Aserbaidschan 499 51 550 Indien 326 165 491
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/13703 11. Was haben die Bemühungen zur Datenbereinigung nicht konsistenter Da tensätze im AZR bei Ausreisepflichtigen inzwischen erbracht (bitte so genau wie möglich, nach einzelnen Fallgruppen getrennt und jeweils mit konkreten Zahlen darlegen; vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Fragen 24 f. und ins gesamt Bundestagsdrucksache 18/12725), und inwieweit spielen hierbei Be standskraftbescheide des BAMF eine Rolle bzw. führen fehlerhafte Be standskraftbescheide insbesondere zur fehlerhaften Erhöhung der Zahl der nach dem AZR Ausreisepflichtigen, wenn ja, in welcher Größenordnung? Im Zeitraum Mai bis September 2017 führte das BAMF Workshops mit allen 16 Ländern durch und gab Anleitungen zu Datenbereinigungen im AZR. Die Ausländerbehörden erhielten „Best-Practice“-Auswertungen aus dem Leitfaden des Beauftragten für Flüchtlingsmanagement zur Datenbereinigung im AZR erst malig im Mai 2017 zur Bearbeitung. Die Folgeauswertungen werden im Oktober 2017 zur Verfügung gestellt. Konkrete Bereinigungsfortschritte lassen sich nicht statistisch auswerten. Aktuelle Auswertungen würden sich nicht ausschließlich auf die ausgangs ermittelten Personen in der Aprilauswertung beziehen, da eine Datenabfrage auch alle zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen umfassen würde. In der Zwischenzeit sind neue Eintragungen entstanden oder haben sich die Umstände vormals korrekt eingetragener Sachverhalte geändert. 12. Welchen Anteil machten zuletzt Duldungen aus „sonstigen Gründen“ an al len Duldungen aus, und wie ist der Stand der Überlegungen dazu, ob weitere spezifische Duldungsgründe im AZR aufgenommen werden sollen (z. B.: Asylfolgeverfahren, familiäre Bindungen zu Personen mit Aufenthaltser laubnis oder -gestattung, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Härte fälle)? Mit Stand vom 30. September 2017 waren von 163 184 erfassten Duldungen 72 867 nach § 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aus sons tigen Gründen erteilt worden. Dies entspricht einem Prozentsatz von 44,7 Prozent und damit einer Reduzierung um ca. 22 Prozent seit Mitte 2016. Dabei ist zu be rücksichtigen, dass aufgrund der Ausstellung neuer Duldungen auch solche aus „sonstigen Gründen“ hinzugekommen sind. Das Bundesministerium des Innern hat gemeinsam mit den Ländern eine Anpas sung der Speichersachverhalte im AZR erörtert, um die bisher bestehenden Spei chersachverhalte zu Duldungen nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG (tatsächli che oder rechtliche Unmöglichkeit) – soweit erforderlich – zu erweitern. Die hohe Quote der als „sonstige Gründe“ im AZR eingespeicherten Duldungsgründe wird allgemein als zu wenig aussagekräftig erachtet. Hierzu ist eine Anpassung der Durchführungsverordnung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG-DV) geplant. 13. Wie viele Asylablehnungen gab es seit dem Jahr 2014 insgesamt (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern auflisten), wie viele der seit dem Jahr 2014 abgelehnten Asylsuchenden lebten nach Angaben des AZR zuletzt als vollziehbar Ausreisepflichtige in Deutschland, mit bzw. ohne Duldung (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern auflisten), und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen? Die Diskrepanz zwischen Asylablehnungen und Ausreisepflichtigen nach dem AZR hat viele Gründe. Zwei wesentliche Gründe sind die hohe Zahl und der Dauer der verwaltungsgerichtlichen Klagen gegen ablehnende Asylbescheide und die Ausreise (freiwillig oder zwangsweise) von abgelehnten Asylbewerbern in dem in Frage stehenden Zeitraum.
Drucksache 18/13703 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Angaben ausweislich des AZR können den nachfolgenden Tabellen entnom men werden: Personen mit einem rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylantrag seit dem Jahr 2014 Alle Staatsangehörigkeiten 337.400 darunter: Albanien 58.930 Serbien 49.244 Kosovo 39.475 Afghanistan 37.774 Mazedonien 23.769 Bosnien und Herzegowina 13.386 Pakistan 8.628 Irak 8.582 Russische Föderation 7.664 Indien 5.465 Syrien 5.290 Montenegro 4.958 Georgien 5.160 Algerien 4.625 Marokko 4.587
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/13703 Ausreisepflichtige Personen zum Stichtag 30.09.2017 mit einem rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylantrag seit 2014 mit Duldung ohne Duldung Gesamt Alle Staatsangehörigkeiten darunter 67.097 26.355 93.452 Serbien 7.058 2.531 9.589 Albanien 6.186 2.701 8.887 Afghanistan 4.849 2.759 7.608 Kosovo 5.776 1.500 7.276 Mazedonien 4.187 1.251 5.438 Pakistan 3.318 1.277 4.595 Indien 3.683 606 4.289 Irak 2.540 1.593 4.133 Russische Föderation 3.102 861 3.963 Bosnien und Herzegowina 1.550 944 2.494 Nigeria 1.186 993 2.179 Algerien 1.405 565 1.970 Marokko 1.381 556 1.937 Libanon 1.345 350 1.695 Armenien 1.128 465 1.593
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