Flächenabhängige Agrarzahlungen, Greening und Auswirkungen auf die Agrarstruktur
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/7363 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. In welcher Höhe haben Kirchen, Kirchengemeinden, kirchliche Stiftungen und kirchliche Wohlfahrtsunternehmen wie Diakonie und Caritas jeglicher Rechtsform nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Jahr 2015, 2016 und 2017 insgesamt Agrarzahlungen erhalten (bitte pro Jahr die 25 Ein- richtungen mit den höchsten Zahlungen angeben, erstatteter Gesamtbetrag – Summe aller Agrarzahlungen – und Art der Agrarzahlung – beispielsweise Agrarmarktmaßnahme bzw. Ausfuhrerstattung, Direktzahlung bzw. Gree- ningprämie)? Die Fragen 12 bis 16 werden zusammen beantwortet. Grund hierfür ist, dass die im Unionsrecht vorgeschriebene Veröffentlichungs- plattform nur die Begünstigten von EU-Agrarzahlungen aufführt. Eine Unter- scheidung der Begünstigten danach, ob es sich um Industrieunternehmen oder landwirtschaftliche Unternehmen handelt, erfolgt nicht. Deshalb können daraus auch nicht die in den Fragen 14 bis 16 erbetenen Informationen entnommen wer- den. Die EU-rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung der Begüns- tigten von EU-Agrarzahlungen (Artikel 111 und 112 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 sowie Artikel 57 – 62 der Verordnung (EU) Nr. 908/2014) und die zur Umsetzung der EU-Verordnungen erforderlichen nationalen gesetzlichen Re- gelungen (Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz – AFIG, Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung – AFIV) sehen die Angabe entspre- chender Kriterien im Rahmen der Veröffentlichung nicht vor. In den nachfolgenden Tabellen sind daher die 25 größten Begünstigten der An- tragsjahre 2015 und 2016 (= EU-Haushaltsjahre 2016 und 2017) mit den erbete- nen Zahlungen aufgeführt, ohne dass weitere Unterscheidungen gemacht wurden. Da die veröffentlichten Daten vom Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung an EU-rechtlich jeweils nur zwei Jahre lang zugänglich bleiben dürfen, können für das Antragsjahr 2014 (= EU-Haushaltsjahr 2015) keine Daten geliefert wer- den. EU-HHJ 2016 (= Antragsjahr 2015) Antragsteller, Ort Maßnahme Summe Maßnahme (Euro) DMK Deutsches Milchkontor GmbH, Zeven Beihilfen für die private Lagerhaltung 538.939,73 Öffentliche Intervention 21.101.402,21 Gesamt: 21.640.341,94 Landesbetrieb für Küstenschutz Nationalpark Küsten- und Hochwasserschutz 16.968.105,98 und Meeresschutz, Husum, (Förderperiode 2014-2020) Molkerei Ammerland eG, Wiefelstede Beihilfen für die private Lagerhaltung 34.917,42 Öffentliche Intervention 13.350.430,76 Gesamt: 13.385.348,18 Landesbetr. f. Hochwasserschutz u. Erhaltung und Verbesserung des 1.282.584,36 Wasserwirtschaft (LHW), Magdeburg ländlichen Erbes Küsten- und Hochwasserschutz 11.910.473,33 (Förderperiode 2007-2013) Gesamt: 13.193.057,69 Sondervermögen „Betrieb für Bau und Erhaltung und Verbesserung des 10.834.246,99 Liegenschaften M – V“, Rostock ländlichen Erbes
Drucksache 19/7363 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. EU-HHJ 2016 (= Antragsjahr 2015) Antragsteller, Ort Maßnahme Summe Maßnahme (Euro) Interfood B.V., Bladel Beihilfen für die private Lagerhaltung 21.210,90 Öffentliche Intervention 9.418.353,62 Gesamt: 9.439.564,52 Fude + Serrahn Milchprodukte GmbH & Co. Beihilfen für die private Lagerhaltung 81.243,78 KG, Hamburg Öffentliche Intervention 6.261.806,27 Gesamt: 6.343.050,05 EXIMO Agro-Marketing Aktiengesellschaft, Beihilfen für die private Lagerhaltung 176.964,03 Hamburg Öffentliche Intervention 6.018.440,75 Gesamt: 6.195.404,78 Ostmilch Handels GmbH, Bad Homburg v. d. Öffentliche Intervention 5.985.683,05 Höhe Schulmilchprogramm 49.660,10 Gesamt: 6.035.343,15 Sachsenmilch Leppersdorf GmbH, Wachau Beihilfen für die private Lagerhaltung 189.127,15 Öffentliche Intervention 5.490.698,43 Gesamt: 5.679.825,58 Land Mecklenburg-Vorpommern Ministerium Basisdienstleistungen und 1.019.918,02 für Landwirtschaft, Schwerin Dorferneuerung Erhaltung und Verbesserung des 1.070.281,59 ländlichen Erbes Küsten- und Hochwasserschutz 541.745,16 (Förderperiode 2014-2020) Technische Hilfe 2.642.789,51 Gesamt: 5.274.734,28 Landgard Obst + Gemüse GmbH + Co. KG, Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor 4.901.959,19 Straelen, EO Spargel &Beerenfrüchte GmbH, Kloster Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor 4.892.273,94 Lehnin Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Infrastruktur in Zusammenhang mit der 748.855,47 Landwirtschaft, Erfurt Entwicklung des ländlichen Raums Investitionen in materielle 1.912.934,79 Vermögenswerte Technische Hilfe 2.044.813,73 Gesamt: 4.706.603,99 Landkreis Harz, Halberstadt Dienstleistungseinrichtungen 4.304.957,42 Erhaltung und Verbesserung des 96.488,62 ländlichen Erbes Lokale Aktionsgruppen (LEADER) 66.106,75 Gesamt: 4.467.552,79
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/7363 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. EU-HHJ 2016 (= Antragsjahr 2015) Antragsteller, Ort Maßnahme Summe Maßnahme (Euro) Hochwald Foods GmbH, Thalfang Öffentliche Intervention 4.440.559,79 Uelzena eG, Uelzen Beihilfen für die private Lagerhaltung 78.750,42 Öffentliche Intervention 4.307.150,34 Gesamt: 4.385.900,76 Omira Oberland-Milchverwertung Beihilfen für die private Lagerhaltung 56.029,15 Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Öffentliche Intervention 3.965.840,72 Ravensburg Gesamt: 4.021.869,87 Landesbetrieb Gewässer beim RP, Stuttgart Erhaltung und Verbesserung des 3.393.002,48 ländlichen Erbes Melkweg Holland B.V., Ede Öffentliche Intervention 3.252.928,95 Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe, Erhaltung und Verbesserung des 3.201.665,16 Dessau-Roßlau ländlichen Erbes Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt, Küsten- und Hochwasserschutz 3.096.944,90 Blankenburg (Harz) (Förderperiode 2007-2013) Elbe-Obst Erzeugerorganisation r.V., Hollern- Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor 3.011.304,04 Twielenfleth Ostsee-Molkerei Wismar GmbH, Wismar Erhöhung der Wertschöpfung land- und 1.091.999,99 forstwirtschaftlicher Erzeugnisse Investitionen in materielle 1.879.883,45 Vermögenswerte Gesamt: 2.971.883,44 Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Basisprämie 311.741,04 Molfsee Erhaltung und Verbesserung des 426.375,82 ländlichen Erbes Erstattung nicht genutzter Mittel der 6.383,56 Krisenreserve Greening-Prämie 152.184,68 Investitionen in die 800,00 Waldflächenentwicklung und die Verbesserung der Lebensfähigkeit der Wälder Investitionen in materielle 2.052.449,75 Vermögenswerte Natur- und Gewässerschutz 1.040,00 Umverteilungsprämie 1.938,29 Gesamt: 2.952.913,14
Drucksache 19/7363 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. EU-HHJ 2017 (= Antragsjahr 2016) Antragsteller, Ort Maßnahme Summe Maßnahme (Euro) Landesamt für Umwelt (LfU), Potsdam Küsten- und Hochwasserschutz 13.253.199,28 (Förderperiode 2014-2020) Landesbetrieb für Küstenschutz Nationalpark und Küsten- und Hochwasserschutz 12.523.774,35 Meeresschutz, Husum (Förderperiode 2014-2020) Land Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Basisdienstleistungen und 2.176.949,69 Landwirtschaft, Schwerin Dorferneuerung Küsten- und Hochwasserschutz 2.282.658,23 (Förderperiode 2014-2020) Technische Hilfe 4.663.212,74 Gesamt: 9.122.820,66 Landesbetr. f. Hochwasserschutz u. Wasserwirtsch. Küsten- und Hochwasserschutz 6.752.253,99 (LHW), Magdeburg (Förderperiode 2014-2020) Landgard Obst + Gemüse GmbH + Co. KG, Beihilfen im Obst- und 5.636.800,02 Straelen Gemüsesektor Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt, Blankenburg Küsten- und Hochwasserschutz 5.628.882,37 (Harz) (Förderperiode 2014-2020) Pfalzmarkt für Obst- und Gemüse eG, Mutterstadt Beihilfen im Obst- und 4.736.199,48 Gemüsesektor Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Investitionen in materielle 2.632.047,21 Landwirtschaft, Erfurt Vermögenswerte Technische Hilfe 1.851.065,56 Gesamt: 4.483.112,77 SMUL, Dresden Technische Hilfe 4.094.107,45 Erzeugerorganisation für Obst und Gemüse, Beihilfen im Obst- und 3.807.932,88 Schwerin Gemüsesektor Ministerium f. Ernährung u. Ländl. Raum, Technische Hilfe 3.623.939,55 Stuttgart, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Molfsee Basisprämie 290.683,06 Erstattung nicht genutzter Mittel 6.042,10 der Krisenreserve Greening-Prämie 136.099,85 Investitionen in die 800,00 Waldflächenentwicklung und die Verbesserung der Lebensfähigkeit der Wälder Investitionen in materielle 2.777.472,51 Vermögenswerte Natur- und Gewässerschutz 4.319,50 Umverteilungsprämie 1.958,59 Gesamt: 3.217.375,61
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/7363 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. EU-HHJ 2017 (= Antragsjahr 2016) Antragsteller, Ort Maßnahme Summe Maßnahme (Euro) Erzeugergroßmarkt Langförden-Oldenburg eG, Beihilfen im Obst- und 3.104.940,58 Vechta Gemüsesektor Arla Foods amba, VIBY J Öffentliche Intervention 3.091.267,75 Elbe-Obst Erzeugerorganisation r.V., Hollern- Beihilfen im Obst- und 3.056.772,63 Twielenfleth Gemüsesektor Gartenbauzentrale Papenburg eG, Papenburg Beihilfen im Obst- und 2.604.792,31 Gemüsesektor NLWKN, Norden Basisprämie 9.559,16 Erstattung nicht genutzter Mittel 210,73 der Krisenreserve Greening-Prämie 4.624,94 Umverteilungsprämie 1.958,60 Wissenstransfer und 2.570.451,03 Informationsmaßnahmen Gesamt: 2.586.804,46 Agrargenossenschaft „Rhönperle“ eG Bremen, Agrarumwelt- und 541.480,85 Geisa Klimaschutzmaßnahmen Ausgleichszulage benachteiligte 509.102,06 Gebiete Basisprämie 921.484,48 Direktzahlungen 10.524,37 Erstattung nicht genutzter Mittel 19.367,24 der Krisenreserve Greening-Prämie 446.426,79 Milchsonderbeihilfe 66.165,93 Umverteilungsprämie 1.939,01 Gesamt: 2.516.490,73 Bürgschaftsbank Mecklenburg- Vorpommern Investitionen in materielle 2.500.000,00 GmbH, Schwerin Vermögenswerte HVG Hopfenverwertungsgenossenschaft e.G., Beihilfe im Hopfensektor 2.228.349,16 Wolnzach Informations- und 131.742,77 Absatzförderungsmaßnahmen Gesamt: 2.360.091,93
Drucksache 19/7363 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. EU-HHJ 2017 (= Antragsjahr 2016) Antragsteller, Ort Maßnahme Summe Maßnahme (Euro) Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide, Agrarumwelt- und 945.553,19 Bispingen Klimaschutzmaßnahmen Ausgleichszulage benachteiligte 3.300,00 Gebiete Basisprämie 846.201,08 Erstattung nicht genutzter Mittel 17.467,50 der Krisenreserve Greening-Prämie 387.661,26 Investitionen in materielle 30.895,92 Vermögenswerte Ökologischer Landbau 100.415,11 Umverteilungsprämie 1.958,60 Gesamt: 2.333.452,66 Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg, Stuttgart Investitionen in die 2.160.415,41 Waldflächenentwicklung und die Verbesserung der Lebensfähigkeit der Wälder Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt und Investitionen in materielle 849.217,19 ländliche Räume, Kiel Vermögenswerte Technische Hilfe 1.274.007,13 Gesamt: 2.123.224,32 Agrargen. Radensdorf eG, Lübben (Spreewald) Agrarumwelt- und 40.072,60 Klimaschutzmaßnahmen Ausgleichszulage benachteiligte 99.947,82 Gebiete Basisprämie 657.025,22 Erstattung nicht genutzter Mittel 14.421,50 der Krisenreserve Greening-Prämie 361.619,87 Investitionen in materielle 19.186,03 Vermögenswerte Milchsonderbeihilfe 22.783,35 Natur- und Gewässerschutz 3.930,18 Ökologischer Landbau 862.477,22 Umverteilungsprämie 1.958,59 Gesamt: 2.083.422,38
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/7363 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. EU-HHJ 2017 (= Antragsjahr 2016) Antragsteller, Ort Maßnahme Summe Maßnahme (Euro) Agrargenossenschaft Heidefarm Sdier eG vertreten Agrarumwelt- und 438.789,21 durch den Vorstand, Großdubrau Klimaschutzmaßnahmen Ausgleichszulage benachteiligte 146.545,17 Gebiete Basisprämie 808.794,52 Erstattung nicht genutzter Mittel 16.859,62 der Krisenreserve Greening-Prämie 378.077,24 Investitionen in die 965,00 Waldflächenentwicklung und die Verbesserung der Lebensfähigkeit der Wälder Investitionen in materielle 207.832,49 Vermögenswerte Junglandwirteprämie 3.930,36 Milchsonderbeihilfe 54.516,59 Umverteilungsprämie 1.958,60 Gesamt: 2.058.268,80 Ergänzend wird zu Frage 13 mitgeteilt, dass im EU-Haushaltsjahr 2016 insgesamt 152 Begünstigte Zahlungen über 1 Mio. Euro erhalten haben, im EU-Haushalts- jahr 2017 waren dies 125 Begünstigte. Darüber hinaus wird ergänzend zu den Fragen 13 und 14 mitgeteilt, dass die Ge- samtzahlungen an Unternehmen mit Tochtergesellschaften derzeit nicht erfasst werden und deshalb in dieser Tabelle nicht dargestellt werden können. Auf Bitte des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages wird geprüft, wie eine Zusammenführung der bereits vorhandenen Daten zur EU- Agrarförderung (Direktzahlungen) von Tochtergesellschaften eines Konzerns umgesetzt werden kann, um die Transparenz zu verbessern. 17. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe dafür, dass die Be- triebe in Form juristischer Personen in den neuen Bundesländern im Durch- schnitt deutlich schlechtere Gewinne pro Hektar Nutzfläche erzielen als der Durchschnitt aller Betriebe im jeweiligen Bundesland (über die Entlohnung von Geschäftsführern und Vorständen der juristischen Personen hinaus), und welche Daten aus Wissenschaft, Testbetrieb-Auswertungen und der Steuer- verwaltung stehen der Bundesregierung zur Aufklärung dieses Phänomens zur Verfügung? Ein Vergleich der Wirtschaftsergebnisse von Unternehmen verschiedener Rechtsformen an Hand der Erfolgsgröße „Gewinn je Hektar Nutzfläche“ ist nicht sachgerecht. Zum einen sind bei juristischen Personen bereits Steuern vom Ein- kommen und Ertrag entrichtet worden, die bei Einzelunternehmen und Personen- gesellschaften in der Regel nicht anfallen. Daher wird als Erfolgsgröße juristi- scher Personen in den Auswertungen von Buchführungsergebnissen für den Ag- rarpolitischen Bericht der Bundesregierung die Kenngröße „Jahresüberschuss vor
Drucksache 19/7363 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Steuern vom Einkommen und Ertrag“ verwendet. Außerdem ist bei einem Ver- gleich der Wirtschaftsergebnisse von Unternehmen verschiedener Rechtsformen deren unterschiedliche Arbeitsverfassung zu berücksichtigen. Im Gegensatz zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden bei juristischen Personen alle im Unternehmen beschäftigten Arbeitskräfte entlohnt. Der Gewinn der Ein- zelunternehmen und Personengesellschaften umfasst hingegen auch das Entgelt für die im Unternehmen geleistete, aber nicht entlohnte Arbeit der landwirtschaft- lichen Unternehmer sowie deren mitarbeitende, nicht entlohnte Familienangehö- rige. Deren Arbeitsleistung macht nach wie vor einen erheblichen Teil der gesam- ten im Betrieb geleisteten Arbeit aus. Aus diesen Gründen wird in den Auswertungen von Buchführungsergebnissen für den Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung eine Einkommensgröße verwendet, die den unterschiedlichen Personalaufwand der Rechtsformen berück- sichtigt. Verwendet man diesen Einkommensmaßstab, so zeigen sich keine grö- ßeren Unterschiede zwischen landwirtschaftlichen Betrieben verschiedener Rechtsformen. 18. Wie hoch sind die Steuererträge aus Ertrags- und anderen Steuern der Be- triebe in Form juristischer Personen in den neuen Bundesländern pro Betrieb und pro Hektar im Vergleich mit den Steuererträgen der Familienbetriebe in diesen Ländern (bitte tabellarisch für die letzten drei verfügbaren Veranla- gungszeiträume nach Rechtsformen und Bundesländern auflisten)? Umfassende Daten zu den Steuererträgen aus landwirtschaftlichen Betrieben in Form von juristischen Personen und Familienbetrieben liegen nicht vor. Lediglich zu den Ertragsteuern können sehr grobe Angaben unter vereinfachenden Annah- men gemacht werden. Zur Ermittlung der Ertragsteuerbelastung von Familienunternehmen wurde ver- einfachend unterstellt, dass die Einkommensteuerpflichtigen mit überwiegenden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Familienunternehmer im Sinne der Fragestellung sind. Unschärfen ergeben sich, da ein Steuerpflichtiger nicht gleichbedeutend mit einem Betrieb sein muss. Beispielsweise bei Personengesell- schaften mit mehreren Beteiligten handelt es sich zwar nur um einen Betrieb, die einzelnen Beteiligten sind jedoch jeweils gesondert enthalten, so dass die Anzahl der Steuerpflichtigen insoweit höher als die Anzahl der Betriebe ist. Bei den ein- kommensteuerlichen Einkünften kann zudem nicht zwischen Landwirtschaft und Forstwirtschaft unterschieden werden. Die Einkünfte aus Forstwirtschaft sind da- her enthalten. Die Ergebnisse der entsprechenden Auswertungen aus den Ein- kommensteuerstatistiken der Jahre 2011 – 2013 und eigenen Berechnungen sind nachfolgend tabellarisch dargestellt. Für die Ertragsteuerbelastung von juristischen Personen wurden entsprechende Auswertungen der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerstatistiken der Jahre 2011 bis 2013 vorgenommen. Die Ergebnisse der Auswertungen und eigener Be- rechnungen sind ebenfalls tabellarisch dargestellt. Bei der Ertragsteuerbelastung der juristischen Personen ist zu beachten, dass diese im Vergleich zur Belastung der Einkommensteuerpflichtigen unterzeichnet ist. Körperschaften können ihren Gewinn um die an Gesellschafter gezahlten Gehäl- ter mindern. Insoweit mindert sich zwar die Unternehmenssteuerbelastung. Das Gehalt unterliegt beim Gesellschafter (wie der Gewinn des Personenunterneh- mers) aber dessen persönlicher Einkommensbesteuerung. Hierzu liegen keine Daten vor.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/7363 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Zudem bildet die Einkommensteuer in der Regel bereits die vollständige Belas- tung des Gewinns ab. Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer stellen hingegen nur die Steuerbelastung auf Unternehmensebene dar. Die Ausschüttung an die An- teilseigner ist aber ebenfalls steuerpflichtig und erhöht die Gesamtsteuerbelastung des Gewinns (hierzu liegen keine statistischen Daten vor). Personenunternehmen mit überwiegenden Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft1 Festzusetzende Steuer je Stpfl. Anzahl ESt- ESt inkl. SolZ2 (Sp. 4 / Sp. 3) Jahr Bundesland Pflichtige Mio. Euro Tsd. Euro 1 2 3 4 5 Berlin 122 1 11 Brandenburg 2.175 23 10 Mecklenburg-Vorpommern 2.076 47 23 2011 Sachsen 2.694 27 10 Sachsen-Anhalt 2.261 55 24 Thüringen 1.437 14 10 neue Bundesländer insgesamt 10.765 166 15 Berlin 115 1 12 Brandenburg 2.173 27 13 Mecklenburg-Vorpommern 2.035 61 30 2012 Sachsen 2.734 35 13 Sachsen-Anhalt 2.297 79 34 Thüringen 1.399 19 14 neue Bundesländer insgesamt 10.753 223 21 Berlin 121 2 20 Brandenburg 2.200 37 17 Mecklenburg-Vorpommern 2.094 87 41 2013 Sachsen 2.702 34 13 Sachsen-Anhalt 2.329 88 38 Thüringen 1.382 20 15 neue Bundesländer insgesamt 10.828 268 25 1 Daten der Einkommensteuerstatistiken; die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft überwiegen weitere vorhandene einzelne Einkunftsarten 2 Daten der Einkommensteuerstatistiken und eigene Berechnungen; die Gesamtsteuer wurde im Verhältnis der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zur Summe der Einkünfte aufgeteilt und zugeordnet
Drucksache 19/7363 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Körperschaften der Wirtschaftsabschnitte A + B (Land- und Forstwirtschaft) Festgesetzte KSt, Steuer je Stpfl. Anzahl KSt- SolZ und GewSt 2 (Sp. 4 / Sp. 3) Jahr Bundesland 1 Pflichtige Mio. Euro Tsd. Euro 1 2 3 4 5 Berlin 45 0 2 Brandenburg 1.153 20 17 Mecklenburg-Vorpommern 856 21 25 2011 Sachsen 739 25 34 Sachsen-Anhalt 790 23 29 Thüringen 622 19 31 neue Bundesländer insgesamt 4.205 109 26 Berlin 48 0 1 Brandenburg 1.140 23 21 Mecklenburg-Vorpommern 844 26 30 2012 Sachsen 736 30 41 Sachsen-Anhalt 776 32 41 Thüringen 615 26 41 neue Bundesländer insgesamt 4.159 137 33 Berlin 52 0 1 Brandenburg 1.154 31 27 Mecklenburg-Vorpommern 851 36 42 2013 Sachsen 725 33 46 Sachsen-Anhalt 755 45 60 Thüringen 620 30 48 neue Bundesländer insgesamt 4.157 175 42 1 Daten der Körperschaftsteuerstatistiken 2 Daten der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerstatistiken und eigene Berechnungen; die Steu- erbelastung bildet nur die Unternehmensebene ab und ist damit im Vergleich zur Belastung der Personenunternehmer unterzeichnet. Angaben zu der Ertragsteuerbelastung pro Hektar können nicht gemacht werden. Zwar liegen Daten der dreijährlichen Agrarstrukturerhebungen über die landwirt- schaftlich genutzten Flächen der landwirtschaftlichen Betriebe nach ihrer Rechts- form auf Ebene der Bundesländer in der Fachserie 3 Reihe 2.1.5 „Sozialökono- mische Verhältnisse“ des Statistischen Bundesamtes vor, jedoch ist eine Ver- knüpfung mit den steuerlichen Daten aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Bei den Daten der Agrarstrukturerhebungen handelt es sich um Ergebnisse aus- schließlich für landwirtschaftliche Betriebe. Entsprechende Ergebnisse für Forst- betriebe und über die Waldflächen landwirtschaftlicher Betriebe liegen nicht vor. Zudem können Wohnsitz des Steuerpflichtigen (Zuordnung laut Einkommensteu- erstatistik) und Sitz des landwirtschaftlichen Betriebs laut Agrarstrukturerhebung auseinanderfallen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333