Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien

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Deutscher Bundestag                                                                        Drucksache 18/3054 18. Wahlperiode                                                                                         05.11.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/2719 – Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Union (EU) hatte schon im Jahr 2013 mit Tunesien vereinbart, die dortige Regierung bei einer „Sicherheitssektorreform“ zu unterstützen (Fragestunde im Deutschen Bundestag am 20. März 2013, Plenarprotokoll 17/230). Hierzu war eine Gruppe von „Experten“ für eine Bestandsaufnahme nach Tunesien gereist. Danach sollten konkrete Maßnahmen beraten werden. Auch die Bundesregierung hat mit Tunesien eine „Transformationspartner- schaft zur Unterstützung des Demokratisierungsprozesses“ vereinbart. Die Ko- operation begann mit Ausbildungsmaßnahmen der Bundespolizei „im Bereich Flughäfen und maritime Sicherheit“, das Bundeskriminalamt (BKA) führte Workshops zu „Tatortarbeit“, „Rauschgiftkriminalität“, Internetauswertung und Personenschutz durch. Noch unter der Regierung Ben Ali lieferte das Bundesministerium des Innern die polizeiliche Analysesoftware „i2 Analystʼs Notebook“ der Firma IBM. Der deutsche Inlandsgeheimdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), beriet tunesische Partnerbehörden zur „Terroris- musabwehr“. Seit Frühjahr 2012 besteht nach Angaben der Bundesregierung „auf tunesische Anfrage hin“ ein Kooperationsprojekt „Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat“. Zuständig ist die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, allerdings ist auch der deutsche Auslandsgeheim- dienst, der Bundesnachrichtendienst (BND) eingebunden. Auch die deutschen Bundesländer helfen Tunesien mit Kooperationen. Hessen und das BKA hatten polizeiliche Maßnahmen bei Demonstrationen und Fußballspielen gelehrt. In Tunesien, aber auch in Ägypten hat das BKA Lehrgänge zur polizeilichen Auswertung des Internets durchgeführt (Bundestagsdrucksache 17/12971). Die Maßnahmen richteten sich offiziell gegen „Terrorismus“. Nach Ansicht der Fragesteller ist dies aber ein politischer, dehnbarer Begriff. Die durch das BKA erlangten Kenntnisse könnten auch zur Niederschlagung von digitalem Dissens genutzt worden sein. Unter anderem könnten die Fähigkeiten auch beim Ver- folgen unliebsamer Fußballfans geholfen haben, deren Webseiten nach einem Beschluss des Innenministeriums überwacht werden sollten (Egypt Indepen- dent, 14. März 2013). Auch Journalistinnen bzw. Journalisten und die politi- sche Opposition im Allgemeinen, darunter die „Muslimbrüder“, werden ver- folgt und teilweise qualvoll getötet (beispielsweise bei mutmaßlichem Flucht- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. November 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 18/3054                                            –2–                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode versuch aus einem Gefangenentransport, AFP, 20. August 2013). Kürzlich wurde bekannt, dass die ägyptische Polizei immer noch offene Quellen im Internet nutzt, um Homosexuelle zu jagen, zu demütigen, zu misshandeln und einzusperren (www.cairoscene.com, 31. August 2014). Schon lange sind digi- tale Aktivistinnen bzw. Aktivisten in Ägypten einem hohen Risiko ausgesetzt. Die Repression von Militär und Polizei gipfelte im Mord an dem Blogger Chaled Mohammed Said, der nach schweren Folterungen starb (Human Rights Watch, 24. Juni 2010). Es ist unklar, inwiefern die deutschen Lehrgänge „Open Source Internetauswertung“ dem mittlerweile aufgelösten Staatssicherheits- dienst bei der Verhaftung des bekannten Bloggers geholfen hat. Zahlreiche weitere Blogger sind in Haft und sehen sich schweren Anklagen gegenüber. Trotzdem hatte die Bundesregierung ein Abkommen zur Polizeizusammen- arbeit mit Ägypten verhandelt (Bundestagsdrucksache 17/14474). Ziel sei die „Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung und Auf- klärung von Straftaten der organisierten und der schweren Kriminalität, des Terrorismus sowie im Bereich der technischen Hilfe bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen“. Von der „ägyptischen Seite“ seien nach Angaben der Bundesregierung auf einen deutschen Entwurf bereits „Gegenvorschläge“ eingegangen (Bundestagsdrucksache 17/14577). Weil die Situation aber „instabil“ geworden war, wollte die Bundesregierung „die politische Lage in Ägypten vor einem Abschluss daher genau evaluieren“. Das Innenministerium Ägyptens habe inzwischen um Klärung bestimmter Begrifflichkeiten ersucht. Laut einer neueren Antwort der Bundesregierung wurden die Verhandlungen zu dem Abkommen aber nicht suspendiert (Bundestagsdrucksache 18/2266). Auch mit Tunesien würde ein „vergleichbares“ Sicherheitsabkommen verhan- delt. Der Abschluss solcher Abkommen sei erforderlich, „um die Zusammen- arbeit mit diesen Ländern im Polizei-, Zoll- und Sicherheitsbereich zu stärken und weiter fortzuentwickeln“. Unter dem Titel „Euromed Police III“ finanziert auch die EU Vorhaben zur Si- cherheitszusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien (www.euromedpolice3.eu). Zu den Zielen gehören die Bekämpfung von „Cyberkriminalität und neuen krimi- nellen Bedrohungen” sowie das Aufspüren auffälliger Finanzströme. „Euromed Police“ soll die Polizeibehörden der adressierten Staaten stärker an die Strukturen der EU und ihrer Mitgliedstaaten heranführen. Hierzu gehört auch die Polizei- agentur Europol. Das gesamte Projekt richtet sich an Angehörige von Polizeien, quasi-militärischen Gendarmerien, Spezialeinheiten sowie auf Finanz- ermittlungen und Computerkriminalität spezialisierte Abteilungen. 1. Aus welchem Grund hält es die Bundesregierung derzeit für erforderlich, die Zusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien im Polizei-, Zoll- und Sicherheitsbereich „zu stärken und weiter fortzuentwickeln“? Ägypten bietet aufgrund der geographischen Lage zwischen den Krisenherden Libyen, Gaza und der direkten Grenze zu Israel einen Anlaufpunkt für radikale Islamisten. Durch den Wegfall von libyschen Grenzkontrollen werden Waffen, die unkontrolliert in Libyen zirkulieren, in den Sinai transportiert und von dort sowohl gegen die ägyptischen Sicherheitskräfte als auch gegen Israel eingesetzt. Wie der Anschlag in Taba im Februar 2014 zeigt, schrecken die Terroristen auf dem Sinai auch nicht davor zurück, westliche Touristen im Land anzugreifen. Inzwischen orientieren sich extremistische Gruppen in Ägypten teilweise am IS (Islamischer Staat) und veröffentlichen Videos, die die Enthauptung mutmaß- licher israelischer Spione in Ägypten zeigen. Auch der blutige Anschlag im Nordsinai gegen Angehörige des Militärs am 24. Oktober 2014 zeigt die hohe Bereitschaft und Fähigkeit terroristischer Gruppen auf dem Sinai. Tunesien ist im Rahmen seines Demokratisierungsprozesses vielfältigen Herausforderungen ausgesetzt; ein Resultat der geostrategischen Lage und der Instabilitäten im Nachgang zum sogenannten Arabischen Frühling. In der Gebirgsregion an der Grenze zu Algerien haben sich Terroristen aus Algerien
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                    –3–                          Drucksache 18/3054 mit Extremisten der Ansar al-Scharia Tunesien zusammengetan, um Anschläge vor allem gegen staatliche Repräsentanten und die Streit- und Sicherheitskräfte zu verüben. Libyen ist inzwischen ein weitgehend rechtsfreier Raum, in dem terroristische Gruppen und Waffen im Überfluss vorhanden sind, die insbeson- dere auch Tunesien bedrohen, das seine lange Wüstengrenze kaum zu schützen vermag. Aus Tunesien stammen überproportional viele IS-Freiwillige, die zum Teil über Libyen aus- und einreisen, wo sie teilweise auch ausgebildet werden. Von Libyen aus werden u. a. von tunesischen Extremisten Anschläge in Tune- sien geplant, die sich auch gegen westliche Interessen richten können. Die miss- lungenen Anschläge in Sousse und Monastir vom 30. Oktober 2013 (u. a. gegen touristische Ziele) belegen die diesbezüglichen Gefahren. Gerade der ver- gleichsweise erfolgreiche Demokratisierungsprozess und die Vielzahl west- licher Interessen/Ziele vor Ort machen Tunesien zu einem präferierten Ziel extremistischer Anschlagsvorhaben. 2. Welche gegenwärtigen Anstrengungen der EU sind der Bundesregierung zu Ägypten und Tunesien bekannt, um die Regierungen bei einer „Sicherheits- sektorreform“ oder ähnlichen Maßnahmen für Polizeien, Geheimdienste oder Zollbehörden zu unterstützen? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Europäische Union (EU) beabsichtigt, ab dem Jahr 2016 ein Projekt zum Thema Terrorismusbekämpfung in der Region Maghreb/Nordafrika im Rahmen des Stabilitätsinstruments („Instrument contri- buting to Stability and Peace“ (IcSP)) durchzuführen. Genaue Inhalte oder begünstigte Länder sind der Bundesregierung nicht bekannt. Derzeit führt ein dänisches Konsortium eine Studie zur Entwicklung des Projekts durch. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen. 3. Wann begannen bzw. beginnen die EU-Vorhaben nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Behörden welcher Länder nehmen mit wel- chen Aufgaben daran teil? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Welche weiteren EU-Vorhaben sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 oder 2015 beginnen, und welche Behörden welcher Länder nehmen mit welchen Aufgaben daran teil? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 5. Mit welchen Vorhaben ist die Bundesregierung derzeit im Rahmen einer „Transformationspartnerschaft zur Unterstützung des Demokratisierungs- prozesses“ in Tunesien aktiv? Im Rahmen der Deutsch-Tunesischen Transformationspartnerschaft (TP) ist die Bundesregierung derzeit mit zahlreichen Vorhaben in den Bereichen Demo- kratisierung, Rechtsstaatsaufbau, Dezentralisierung und Berufsbildung aktiv. Ein Hauptaugenmerk lag in diesem Jahr v. a. auf den in Tunesien durchgeführten Wahlen.
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Drucksache 18/3054                                           –4–                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Inwieweit wird von dieser „Transformationspartnerschaft“ auch der Sicher- heitssektor angesprochen, und um welche Behörden handelt es sich dabei? Im Rahmen der TP werden zur Zeit drei Vorhaben im Bereich Sicherheitssektor- reform in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) gefördert. Die Bundespolizei unterstützt die tunesischen Grenzbehörden im Bereich Küstenwache, maritime Sicherheit und Seenotrettung sowie Grenzkontrolle, Dokumenten- und Urkundensicherheit. Das Bundeskriminalamt bildet Spür- hunde im Bereich Sprengstoff aus und es wurden 2 700 Schutzwesten für den Einsatz von Polizei und Nationalgarde innerhalb des Landes geliefert. 7. Welche wesentlichen Gründe kann die Bundesregierung zur Notwendigkeit einer „Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung, Verhütung und Aufklärung von Straftaten der organisierten und der schweren Krimi- nalität, des Terrorismus sowie im Bereich der technischen Hilfe bei Kata- strophen oder schweren Unglücksfällen“ hinsichtlich der Regierung in Tunesien mitteilen? Aus Sicht der Bundesregierung besteht ein Unterstützungsbedarf der tunesi- schen Sicherheitsbehörden bei ihrer Entwicklung zu rechtsstaatlichen und pro- fessionell arbeitenden Behörden. Tunesien ist als Nachbar Europas bei der Be- kämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität von strategischer Bedeutung. Dies gilt insbesondere in den kriminalpolizeilichen Deliktsbereichen internatio- naler islamistischer Terrorismus, Kfz-Kriminalität und Schleusungskriminalität. Die Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der technischen Hilfe bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen hat als wesentliches Ziel die Stärkung der Hilfe zur Selbsthilfe. 8. Inwiefern trifft es zu, dass auch mit Tunesien ein Sicherheitsabkommen ver- handelt wird, welchen Inhalt hat dieses, wann wurde ein Entwurf welchen tunesischen Behörden gegenüber vorgestellt, und wie haben diese darauf reagiert? Das von der Bundesregierung verhandelte Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich enthält Regelungen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der schweren und organisierten Krimina- lität und des Terrorismus sowie über die Zusammenarbeit im Bereich der Migra- tion und des Katastrophenschutzes. Das Sicherheitsabkommen wird nach Abschluss der Verhandlungen dem Bundestag zur Ratifikation vorgelegt werden. 9. Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine operative Zusammen- arbeit mit Tunesien „durch aufeinander abgestimmte polizeiliche Maß- nahmen mit Hilfe personeller/materieller Unterstützung“ ausgestaltet wer- den (Bundestagsdrucksache 17/14577)? Die Bestimmung im Entwurf für das Sicherheitsabkommen betrifft die Zu- sammenarbeit im Rahmen konkreter Ermittlungsverfahren. Art und Umfang der Zusammenarbeit sind in jedem Einzelfall gesondert zu bestimmen.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                             –5–                                 Drucksache 18/3054 10. Welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstigen Kooperations- formen (auch informeller Austausch) der Bundespolizei, des BKA, des BfV und des BND wurden seit 2013 mit welchen tunesischen Behörden abgehalten, und welche weiteren sind geplant? Bundespolizei (BPOL) und Bundeskriminalamt (BKA) Im Hinblick auf die Kooperationsformate zwischen BPOL und BKA mit den tunesischen Behörden wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die quartalsmäßigen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zoll- einsätzen im Ausland (Bundestagsdrucksachen 17/13209, 17/14453, 18/154, 18/676, 18/1321, 18/2286, 18/2986) verwiesen. Ausbildungsmaßnahmen der Bundespolizei erfolgen zugunsten der tunesischen Nationalgarde bzw. der tune- sischen Grenzpolizei. Die Maßnahmen des BKA im Bereich Ausbildungshilfe erfolgen zugunsten der Direction Générale de la Sûreté Nationale (DGSN). Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Im Sinne der Anfrage werden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit den tune- sischen Behörden seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht durch- geführt. Eine Zusammenarbeit findet lediglich einzelfallbezogen im Rahmen des gesetzlichen Auftrages statt. Bundesnachrichtendienst (BND) Am 15. und 16. Mai 2013 wurde in Tunis das Seminar „Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat – Legitimation, Organisation und Kontrolle“ unter Leitung des tunesischen Staatsministers für Regierungsführung und Korrup- tionsbekämpfung durchgeführt. Die deutsche Beteiligung bestand aus Angehö- rigen der Fachhochschule des Bundes bzw. des Bundesnachrichtendiensts. Auf tunesischer Seite waren Vertreter aus Regierung und Verwaltung sowie Teil- nehmer des öffentlichen Lebens und der Medien zugegen. Die Beantwortung der Frage 10 kann aus Gründen des Staatswohls nicht voll- ständig offen erfolgen. Die betreffenden Auskünfte sind unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Nach- richtendiensten geheimhaltungsbedürftig. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu Kooperationen mit ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Die voraus- gesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst neben der Zusammen- arbeit als solcher auch Informationen zur konkreten Ausgestaltung sowie Infor- mationen zu Fähigkeiten anderer Nachrichtendiensten. Angaben zu Art und Umfang des Informationsaustauschs mit ausländischen Nachrichtendiensten können auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte des Bundesnachrichtendiensts zulassen. Es bestünde weiterhin die Gefahr, das unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Er- kenntnisstand der ausländischen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus vorgenannten Erwägungen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher ist die Antwort zu dieser Frage teilweise als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ eingestuft.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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Drucksache 18/3054                                        –6–                Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. Welchen Inhalt haben bzw. hatten die Maßnahmen zur polizeilichen Aus- wertung des Internets und der „Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat“? Wie auf Bundestagsdrucksache 17/12981 berichtet, führte das BKA im Jahr 2010 in Tunesien und Ägypten jeweils einen Lehrgang zum Thema „Open Source Internetauswertung im Bereich des internationalen Terrorismus“ durch. Die inhaltsgleichen Lehrgänge umfassten neben der Organisation der Sicher- heitsbehörden und der Kooperationsforen zur Terrorismusbekämpfung in Deutschland, grundlegende Möglichkeiten und Methodik der Internetrecherche sowie den Umgang mit offen zugänglicher Software und Internetservices. Im Projekt „Nachrichtendienste im demokratischen Rechtsstaat“ stand die rechtsstaatliche Reform der tunesischen Nachrichtendienste und damit einher- gehend die Stärkung von Rechtssicherheit im Verwaltungsvollzug im Fokus. 12. Welchen Inhalt hatten Workshops in Tunesien im Bereich „grenzpolizei- liche Auswertung und Analyse“ sowie „Terrorismusbekämpfung“, und welche Behörden beider Seiten nahmen daran teil? Ein Lehrgang zur „grenzpolizeilichen Auswertung und Analyse“ in Tunesien ist der Bundesregierung nicht bekannt. Das BKA führte in diesem Jahr zugunsten der DGSN einen Lehrgang zum Thema „Terrorismusbekämpfung“ durch, der folgende Inhalte umfasste: ● Deutsche Sicherheitsbehörden, Deutsches Ermittlungs-/Strafverfahren; ● dortige Lage; ● Radikalisierung/Deradikalisierung; ● Telekommunikationsüberwachung; ● Vernehmung nach rechtstaatlichen Grundsätzen; ● Observation und sonstige akustische und visuelle Überwachung; ● Terrorismus im Internet; ● Aktenführung; ● Datenverarbeitung; ● Ermittlungsverfahren nach einem Großschadensereignis. 13. Welche Aufgaben hatte die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Projekt „Nachrichtendienste im demokratischen Rechts- staat“ übernommen? Die Abteilung BND des Fachbereichs Nachrichtendienste an der Fachhoch- schule des Bundes hat im in der Frage bezeichneten Projekt verschiedene Infor- mationsseminare durchgeführt, deren Schwerpunkt der Aspekt „demokratisches Rechtssystem“ bildete. 14. Was ist der Bundesregierung über weitere Maßnahmen der Bereitschafts- polizeien der Bundesländer in Tunesien bekannt, wann fanden diese statt, bzw. wann sollen diese stattfinden, und welche tunesischen Behörden wer- den adressiert? Über weitere Maßnahmen der Bereitschaftspolizeien der Länder in Tunesien liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                             –7–                                 Drucksache 18/3054 15. Mit welchen Vorhaben ist die Bundesregierung derzeit im Rahmen einer Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten aktiv? Derzeit werden keine Unterstützungsmaßnahmen im Polizeibereich durch- geführt. 16. Welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstigen Kooperations- formen (auch informeller Austausch) der Bundespolizei, des BKA, des BfV und des BND wurden seit dem Jahr 2013 mit welchen ägyptischen Behörden abgehalten, und welche weiteren sind geplant? BPOL und BKA Die Bundespolizei plant derzeit die Durchführung von Schulungen im Bereich der Bekämpfung der Urkundenkriminalität bei gleichzeitiger schulungsbeglei- tender Ausstattungshilfe. Das BKA hat vom 7. bis 14. Juni 2013 eine Informa- tionserhebungsreise durchgeführt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. BfV Im Sinne der Anfrage werden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit den ägyp- tischen Behörden seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz nicht durch- geführt. Eine Zusammenarbeit findet lediglich einzelfallbezogen im Rahmen des gesetzlichen Auftrages statt. BND Die Beantwortung der Frage 16 kann nicht vollständig in offener Form erfolgen. Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 10 verwiesen.* 17. Welchen Inhalt haben bzw. hatten die Maßnahmen, und wer wurde hier- von adressiert? BPOL und BKA Im Rahmen der Informationserhebungsreise des BKA wurden lediglich infor- matorische Gespräche mit Personen bzw. ägyptischen Behörden geführt, ohne hieraus folgend zukünftige Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe zu gene- rieren. Im Rahmen der Informationserhebungsreise wurden Gespräche mit Ver- tretern der folgenden Behörden geführt: ● Military Intelligence (DMT – militärischer Nachrichtendienst) ● Kriminalpolizei ● National Security Sector (NSS) ● Hostage Rescue Force (HRF) ● Central Security Forces (CSF) Darüber hinaus fand ein Austausch mit dem ehemaligen Präsidentenberater Dr. Essam Haddad sowie dem ehemaligen Präsidenten der Polizeiakademie Dr. Ahmed Mansour statt. Darüber hinaus wird auf den Antwort zu Frage 16 verwiesen. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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Drucksache 18/3054                                                –8–                     Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode BND Die Beantwortung der Frage 17 kann nicht vollständig in offener Form erfolgen. Zur Begründung wird auf die Ausführungen zu Frage 10 verwiesen.* 18. Was ist der Bundesregierung über weitere Maßnahmen der Bereitschafts- polizeien der Bundesländer in Ägypten bekannt, wann fanden diese statt, bzw. wann sollen diese stattfinden, und welche ägyptischen Behörden werden adressiert? Über weitere Maßnahmen der Bereitschaftspolizeien der Länder in Ägypten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 19. Inwieweit haben sich Bundesbehörden in den Jahren 2013 oder 2014 mit ägyptischen Behörden zu dem Phänomen „Schwarzer Block“ oder „Ultras“ ausgetauscht, und welche Stellen beider Seiten nahmen auf welche Weise daran teil? Bundesbehörden haben sich in den Jahren 2013 oder 2014 nicht mit ägyptischen Behörden zu dem Phänomen „Schwarzer Block“ oder „Ultras“ ausgetauscht. 20. Welchen Stand hat die Verhandlung eines Abkommens zur Polizei- zusammenarbeit mit Ägypten? Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. 21. Wann wurden die Verhandlungen suspendiert bzw. wieder aufgenommen, und welche Gründe wurden der ägyptischen Regierung hierzu jeweils übermittelt? Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen sieht die Bundesregierung von näheren Angaben zum Verhandlungsprozess ab. 22. Welche wesentlichen Gründe kann die Bundesregierung zur Notwendig- keit einer „Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung, Ver- hütung und Aufklärung von Straftaten der organisierten und der schweren Kriminalität, des Terrorismus sowie im Bereich der technischen Hilfe bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen“ hinsichtlich der Regierung in Ägypten mitteilen? Ägypten verfügt nicht über die notwendige Ausrüstung, um die speziellen Herausforderungen des Anti-Terrorkampfes erfolgreich zu bewältigen. Die Sicherheitskräfte befinden sich noch in einem Lern- und Anpassungsprozess. Dies wird angesichts zahlreicher Angriffe auf Polizei- und Militärkontroll- punkte nicht nur auf dem Sinai (wie z. B. in Farafra am 19. Juli 2014 ca. 300 km südwestlich von Kairo bei dem über 20 Soldaten ums Leben kamen), sondern auch vor dem Hintergrund des verheerenden Anschlags auf ägyptische Soldaten am 24. Oktober 2014 deutlich. Schlechte Ausbildung und Ausrüstung sowie Unkenntnis über Handlungsoptionen und Grundsätze rechtsstaatlichen Handels sind häufig Ursache für Fehlverhalten, das durch eine Verbesserung der Zu- sammenarbeit eingedämmt werden kann. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                      –9–                           Drucksache 18/3054 23. Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine operative Zusammen- arbeit mit Ägypten „durch aufeinander abgestimmte polizeiliche Maß- nahmen mit Hilfe personeller/materieller Unterstützung“ ausgestaltet werden (Bundestagsdrucksache 17/14577)? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 24. Worin bestanden die von der ägyptischen Seite versandten „Gegenvor- schläge“ zu dem deutschen Vorschlag eines Abkommens, und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert? 25. Um Klärung welcher „bestimmter Begrifflichkeiten“ hatte die ägyptische Regierung ersucht? 26. Wie steht die Bundesregierung gegenwärtig zu einem Abschluss des Ab- kommens, und inwiefern wird sie die „politische Lage in Ägypten vor einem Abschluss daher genau evaluieren“? Die Fragen 24 bis 26 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 27. Inwiefern hat die Bundesregierung im Rahmen ihres Ausbaus einer Kooperation mit Ägypten auch die Verfolgung regierungskritischer Blog- gerinnen bzw. Blogger und Aktivistinnen bzw. Aktivisten angesprochen, und wie haben die ägyptischen Behörden darauf jeweils reagiert? Im Rahmen der bilateralen politischen und diplomatischen Kontakte spricht die Bundesregierung regelmäßig mit der ägyptischen Regierung über Menschen- rechtsfälle, darunter auch Fälle von verfolgten Bloggern und Aktivisten. 28. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die von ihren Behörden gelehrten Fähigkeiten zur Ausforschung von Aktivitäten im Internet durch ägyptische Behörden zur Verfolgung von Homosexuellen oder Anders- denkenden genutzt werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 29. Sofern die Bundesregierung darauf verweist, in ihren „Schulungen, Semi- naren und Hospitationen“ würde den Teilnehmenden stets „die Wahrung der Menschenrechte, rechtsstaatliches Handeln und die volle gerichtliche Überprüfbarkeit jedes polizeilichen Agierens vermittelt“, welche Schluss- folgerungen zieht sie aus deren offenbar fortgesetzter Missachtung durch die ägyptische Polizei? Die Maßnahmen der Bundesregierung unterliegen der Evaluierung. Dies um- fasst die fortlaufende Prüfung, ob vermitteltes Wissen oder im Rahmen der Aus- stattungshilfe zur Verfügung gestellte Technik im Empfängerland bestimmungs- gerecht und rechtsstaatlichen Maßstäben entsprechend eingesetzt wird. Bei Kenntnis eines Missbrauchs des vermittelten Wissens oder der zur Ver- fügung gestellten Ausstattung wird eine Neubewertung hinsichtlich der zukünf- tigen Unterstützungsleistungen vorgenommen, was im Ergebnis zur Aussetzung bestimmter Maßnahmen führen kann.
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Drucksache 18/3054                                       – 10 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 30. Welche Staaten wollen sich nach Kenntnis der Bundesregierung oder laut Informationen aus den Ratsarbeitsgruppen bzw. anderen Gremien der EU im seeseitigen Grenzüberwachungssystem „SEAHORSE Mediterraneo“ zusammenschließen? Deutschland ist an der Projektgruppe nicht beteiligt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die Projektgruppe geschlossen. Die Zusammenarbeit soll zukünftig im Rahmen des Europäischen Grenzüberwachungsnetzwerks EUROSUR erfolgen. Die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 10. Oktober 2014 zu „Maßnahmen zur verbesserten Steuerung der Migrationsströme“ betonen unter anderem die Notwendigkeit der Zusammen- arbeit mit den Ländern Nordafrikas am Netzwerk „Seahorse Mediterraneo“. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 7. Januar 2014 zu Frage 35 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck- sache 18/254, auf die Antwort der Bundesregierung vom 14. Mai 2013 zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck- sache 17/13462 und auf die Antwort der Bundesregierung vom 28. Dezember 2012 zu den Fragen 10 bis 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11986 verwiesen. Weitere Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor. 31. Über welche neueren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, inwiefern sich auch Algerien, Tunesien und Ägypten an „SEAHORSE Mediterra- neo“ beteiligen und hierfür „Koordinierungszentren“ oder vergleichbare Einrichtungen schaffen wollen (Bundestagsdrucksache 18/254)? Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. 32. Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung welches Personal der EU-Polizeimission EUBAM Libyen nach Tunesien evakuiert, und an wel- chen Orten sind diese genau tätig (Bundestagsdrucksache 18/2466)? Die zuletzt noch in Tripolis tätigen Angehörigen von EUBAM Libyen wurden am 31. Juli 2014 nach Tunis verlegt. Bereits am 16. Juli 2014 wurde die vor Ort befindliche deutsche Polizistin auf dem Landweg über Tunesien evakuiert. Ein weiterer deutscher Polizist war im Zeitraum der Evakuierung der EU Mission im Heimaturlaub. Beide Polizeivollzugsbeamten nehmen seit dem Zeitpunkt der Evakuierung ihre Tätigkeit für die Mission grundsätzlich aus Deutschland wahr. Der deutsche Leiter der Border Police and Immigration Unit der EUBAM Libyen unterstützt im Rahmen einer Dienstreise vom 4. bis 10. Oktober 2014 die EU-Mission EUCAP (EU Capacity Building Mission) Sahel Niger. Zweck der Dienstreise ist die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den libyschen und den nigerianischen Grenzbehörden. 33. Welche See-, Luft- und Landgrenzen Libyens befinden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit außerhalb staatlicher Kontrolle, und welche Aus- wirkungen hat der militärische Ausnahmezustand einiger Provinzen auf die Situation in Tunesien? In Libyen existiert zurzeit kein staatliches Gewaltmonopol. Die Land-, Luft- und Seegrenzen sind deshalb weitestgehend außerhalb staatlicher Kontrolle. Der militärische Ausnahmezustand in einigen Provinzen hat nach Einschätzung der Bundesregierung keine erkennbaren Auswirkungen auf Tunesien.
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