Sicherheitszusammenarbeit mit Ägypten und Tunesien
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/3054 34. Inwiefern verfügt die Bundesregierung mittlerweile über weitere „über die allgemeine Medienkenntnis hinausgehenden Informationen“ zu einer Vereinbarung Libyens, Tunesiens und Algeriens vom 8. Januar 2013 zur gemeinsamen Grenzsicherung und zu entsprechender technischer Auf- rüstung (Bundestagsdrucksache 18/2466)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 35. Was ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Boote, die zur Fluchthilfe über das Mittelmeer genutzt wurden, nach Erreichen euro- päischer Küsten zu den Herkunftsländern zurückgebracht werden, um diese erneut für Überfahrten von Geflüchteten zu nutzen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden lediglich aus Ägypten mehrmals genutzte Boote eingesetzt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 36. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch die „5+5- Staaten“ (fünf Maghrebstaaten sowie Portugal, Spanien, Frankreich, Italien und Malta) neuere Maßnahmen zur „Bekämpfung des transnationa- len Terrorismus und der organisierten Kriminalität“ oder zur Verhinderung unerwünschter Migration aus Tunesien oder Ägypten vereinbart haben? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 37. Was ist der Bundesregierung über Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des EU-Projektes „Euromed Police III“ bekannt, und welche Veranstaltun- gen haben unter welcher Federführung und mit welchem Adressatenkreis seit 2013 in Tunesien und Ägypten dazu stattgefunden? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13185 vom 2. April 2013 zum Thema „Ausbildung in Ländern des Arabischen Frühlings zu neuen Ermittlungstechniken, zur Internetüberwachung und zum Abhören von Telekommunikation“ verwiesen. 38. Was ist der Bundesregierung über eine Fortführung oder Neuauflage von „Euromed Police“ bekannt, und welche Veranstaltungen haben unter welcher Federführung und mit welchem Adressatenkreis dazu in Tunesien und Ägypten stattgefunden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 39. Welche weiteren Vorhaben wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Tunesien und Ägypten über das EU-Programm „Instrument for Stability“ finanziert? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seit 2007 über das Instrument für Stabilität der EU (IfS; seit 2014: „Instrument contributing to Stability and Peace“ (IcSP)) zwei Maßnahmen in Tunesien und zwei Maßnahmen in Ägypten finanziert.
Drucksache 18/3054 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tunesien 2011 IfS Außerordentliche Hilfsmaßnahme: „Support to Democratic Transition“ mit zwei Komponenten: 1. Maßnahme zur Unterstützung und Stärkung des Ein- bezugs der Zivilgesellschaft in den Übergangsprozess, 2. Technische Unter- stützung der staatlichen Übergangseinrichtungen und Begleitung der Wahlen zu einer verfassungsgebenden Versammlung und zukünftiger Wahlprozesse sowie Unterstützung des breiteren politischen Reformprozesses. 2012 IfS Außerordentliche Hilfsmaßnahme: „Support to Internal Political Dialogue“; Aufbau eines Forums zur Ermöglichung eines inklusiven Dialogs über Schlüs- selbereiche und Herausforderungen des Demokratischen Übergangsprozesses. Ägypten 2011 IfS Außerordentliche Hilfsmaßnahme: ‚Support to Democratic Transition‘; zwei Komponenten: 1. Aufbau von Kapazitäten zivilgesellschaftlicher Organisatio- nen in Bezug auf Rechtsreformen und die Durchführung von Sensibilisierungs- maßnahmen gegenüber der Öffentlichkeit; 2. Bereitstellung von Kapazitäten zur Analyse und Berichterstattung bezüglich geplanter und angenommener Rechts- akte und deren Auswirkungen auf demokratische Regierungsführung. Ferner wird derzeit eine Maßnahme des IcSP in Ägypten durchgeführt, die der Beratung für einen demokratischen Übergang dient (IcSP – Außerordentliche Hilfsmaßnahme „Policy Advice for Democratic Transition“). Das Projekt ist für das gesamte Jahr 2014 angelegt und wird von der EU-Delegation in Zusammen- arbeit mit der Nichtregierungsorganisation „IDEA“ („International Institute for Democracy and Electoral Assistance“, Hauptsitz in Schweden) durchgeführt. Es umfasst folgende Elemente: Reform des Wahlgesetztes; Wahlen zum Repräsen- tantenhaus; Reform der parlamentarischen Gesetzgebung), der Finanzbedarf wird mit 500 000 Euro beziffert. Mit Tunesien wird nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit über das IcSP kein Programm durchgeführt. Außerdem bereitet die EU über die langfristige Komponente des IcSP nach Kenntnis der Bundesregierung zwei längerfristige regionale Projekte vor, in die auch Ägypten und Tunesien einbezogen werden sollen: Strafrechtsreform im Bereich der Antiterror-Gesetzgebung in Zusammenarbeit mit dem Institut für Justiz und Rechtsstaatlichkeit in Malta („Malta International Institute for Justice and the Rule of Law“) und ein Projekt zur Luftverkehrssicherheit. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 40. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern nordafrikanische Regierungen zur Mitarbeit oder Kooperation hinsichtlich der unter der Leitung der EU- Grenzagentur FRONTEX stehenden EU-Operation „Triton“ im Mittel- meer bewegt werden sollen (bitte sofern bekannt, ausführlich darstellen)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2923 vom 14. Oktober 2014 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/3054 41. Wann haben hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Gespräche mit Ägypten, Tunesien und/oder Libyen stattgefunden? 42. Welche Behörden aller beteiligten Staaten bzw. der EU haben nach Kennt- nis der Bundesregierung an den Gesprächen teilgenommen? 43. Welche Ergebnisse zeitigten die Gespräche, welche Vereinbarungen wurden getroffen, bzw. welche Gegenvorschläge der nordafrikanischen Länder wurden aufgestellt? Die Fragen 41 bis 43 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen.
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