Wohnen und Leben in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8570 18. Wahlperiode 27.05.2016 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Britta Haßelmann, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/8348 – Wohnen und Leben in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller Städte und Ballungsräume sind attraktiv und ziehen immer mehr Menschen an. Dies hat verschiedene Gründe: Suche nach Arbeit, guter Bildung und Ausbil- dung und nicht zuletzt wegen des urbanen Lebensstils. Im letzten Jahr sind auch etwa eine Million Geflüchtete zu uns gekommen, viele davon ebenfalls in die Ballungsräume. Gleichzeitig legen Investoren ihr Geld verstärkt in Immobilien an, mit hoher Renditeerwartung. Städtischer Wohnraum wird indes immer teu- rer. Betroffene müssen immer höhere Anteile ihres Einkommens für Wohnkos- ten aufwenden. Nicht wenige müssen umziehen, da sie sich ihre Miete nicht mehr leisten können, finden aber nur schwer eine neue, bezahlbare Wohnung. Preiswerte Wohnungen sind seit dem Ende des gemeinnützigen Wohnungswe- sens in Deutschland 1990 kaum noch entstanden, im Gegenteil wurden Sozial- wohnungen massenhaft privatisiert. Erst in den letzten Jahren haben die Bun- desländer wieder vermehrt angefangen, in den sozialen Wohnungsbau zu inves- tieren, dennoch verlieren wir jedes Jahr 60 000 Sozialwohnungen. Der soziale Wohnungsneubau ist in diesen Verlusten eingerechnet. Die Nachfrage nach So- zialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum aber steigt. Auch für Rentnerinnen und Rentner wird es immer schwieriger die eigene Woh- nung bezahlen zu können. Alle Menschen wollen auch im Alter gut leben, und zwar so lange wie möglich in der eigenen Wohnung. Der altersgerechte Umbau kommt aber nur langsam voran und auch die entsprechenden KfW-Mittel wer- den nur mäßig abgerufen. Während die Mieten in den Metropolregionen zum Teil im zweistelligen Be- reich steigen, ziehen Menschen aus strukturschwachen Regionen und vielen kleinen Städten und Dörfern weg. Wohneigentum, das über lange Jahre aufge- baut wurde, verliert an Wert; Schulen und Theater schließen, die Lebensqualität lässt nach. Um diesen Kreislauf zu durchbrechen, müssen neue Strukturimpulse gesetzt werden, um die Lebensqualität vor Ort zu erhalten und die Attraktivität der betroffenen Regionen wieder zu erhöhen. Gutes Wohnen und Leben ist ein Grundbedürfnis aller Menschen und muss wie- der Teil der öffentlichen Daseinsfürsorge werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 25. Mai 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/8570 –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorbemerkung der Bundesregierung Die Wohnungsmärkte insbesondere der wirtschaftsstarken Zuzugsräume und vie- ler Groß- und Universitätsstädte entwickeln sich seit dem Jahr 2009 zunehmend dynamisch. In der Folge sind dort deutliche Mietsteigerungen und vielerorts spür- bare Wohnungsmarktengpässe zu verzeichnen. Vor allem einkommensschwä- chere Haushalte, aber auch zunehmend Haushalte mit mittleren Einkommen ha- ben Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Der starke Zuzug von Flüchtlingen erhöht die ohnehin wachsende Wohnungsnachfrage in den Zuzugs- regionen weiter. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) geht für die nächsten Jahre von einem Bedarf von mindestens 350 000 neuen Wohnungen pro Jahr aus. Obwohl die Wohnungsbautätigkeit auf die höhere Wohnungsmarktnachfrage reagiert hat und im Jahr 2015 rund 270 000 Wohnun- gen fertiggestellt wurden, reicht die Neubautätigkeit noch nicht aus. Allerdings ist im ersten Quartal des Jahres 2016 ein weiterer deutlicher Anstieg der Bauge- nehmigungen zu verzeichnen. In diesem Zeitraum wurde der Bau von insgesamt 84 800 Wohnungen genehmigt, das sind 30,6 Prozent mehr Baugenehmigungen als im Vorjahreszeitraum. Bereits im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 haben sich die Koalitionsfrakti- onen auf einen wohnungspolitischen Dreiklang aus einer Stärkung der Investiti- onstätigkeit, einer Wiederbelebung des sozialen Wohnungsbaus und einer ausge- wogenen mietrechtlichen und sozialpolitischen Flankierung verständigt. Mit der zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Wohngeldreform hat die Bundesregierung das Wohngeld an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst und ein- kommensschwache Haushalte wirkungsvoll bei den Wohnkosten entlastet. Als zentrales Instrument für die Intensivierung des Wohnungsbaus wurde im Juli des Jahres 2014 unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Natur- schutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das „Bündnis für bezahlbares Woh- nen und Bauen“ mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, der Woh- nungs- und Bauwirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren geschlossen. Die unter dem Dach des Bündnisses eingerichteten Arbeitsgruppen und die Bau- kostensenkungskommission haben am 27. November 2015 ihre Arbeit abge- schlossen und den Abschlussbericht vorgelegt. Dieser enthält Handlungsempfehlungen an den Bund, die Länder, die Kommunen und private Wohnungsmarktakteure. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ein Zehn-Punkte-Programm für eine Wohnungsbau-Offensive vorgelegt, die das Bundeskabinett am 9. März 2016 beschlossen hat. Die Wohnungsbau-Offensive wird zügig von Bund, Ländern und Gemeinden umgesetzt. Altersgerecht Umbauen und Sanieren 1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den momentanen Bedarf an altersge- rechten Wohnungen? 2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf in den nächsten zehn Jah- ren? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beant- wortet. Es gibt nach wie vor keine Statistik über den Bestand an altersgerechten oder barrierefreien/-armen Wohnungen in Deutschland. Nach den Ergebnissen einer Studie von PROGNOS waren im Jahr 2013 rd. 700 000 Wohnungen altersgerecht
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Drucksache 18/8570 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. (weniger als 2 Prozent des Gesamtbestandes). Der Bedarf an altersgerechten Wohnungen wird nach dieser Studie als hoch eingeschätzt: Für die Zielgruppe der Senioren mit Bewegungseinschränkungen ergibt sich nach den Ergebnissen bis zum Jahr 2030 ein Bedarf von rd. 2,9 Millionen (Mio.) altersgerechten Wohneinheiten (PROGNOS: Evaluation des KfW-Programms Altersgerecht Umbauen, Basel 2014). Exakte Erkenntnisse über den aktuellen Bedarf liegen nicht vor. 3. Wie viele Objekte wurden in den letzten drei Jahren mit Hilfe des KfW-Pro- gramms „Altersgerecht Umbauen“ entsprechend umgebaut (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Eine Kategorisierung ist nur nach geförderten Wohneinheiten, jedoch nicht nach Gebäudearten möglich: KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit“: Jahr 2013: 25 843 Wohneinheiten Jahr 2014: 22 163 Wohneinheiten Jahr 2015: 21 781 Wohneinheiten KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“ (wieder eingeführt im Ok- tober 2014): Jahr 2014: 2 286 Wohneinheiten Jahr 2015: 26 273 Wohneinheiten. 4. Wie oft wurde der Investitionszuschuss in Anspruch genommen? Seit dem ersten Programmstart im Jahr 2009 wurden bis Ende März des Jahres 2016 für das Programm „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“ 50 944 Förderzu- sagen mit einem Volumen von rund 65,2 Mio. Euro erteilt, 63 569 Wohneinhei- ten wurden gefördert. 5. Plant die Bundesregierung Änderungen am KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“, und wenn nein, warum nicht? 6. Plant die Bundesregierung ein Programm, um die Attraktivität einer alters- gerechten Sanierung zu steigern, und wenn nein, warum nicht? 7. Was plant die Bundesregierung, um die Zahl der altersgerechten Sanierun- gen zu erhöhen? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 bis 7 gemeinsam beant- wortet. Aufgrund der starken Nachfrage des Programms „Altersgerecht Umbauen“ be- steht aktuell kein Handlungsbedarf für Änderungen. Die letzten Anpassungen er- folgten im dritten Quartal des Jahres 2015 (Zuschuss) bzw. zweiten Quartal des Jahres 2016 (Darlehen). Der Fördersatz wurde von 8 auf 10 Prozent angehoben und einbruchhemmende Maßnahmen, die bereits vorher Bestandteil des Pro- gramms waren, können nun auch unabhängig vom altersgerechten Umbau geför- dert werden.
Drucksache 18/8570 –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Rahmen des Ersten Pflegestärkungsgesetzes sind außerdem die Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes auf 4 000 Euro je Maßnahme und Anspruchsberechtigten erhöht worden. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann der Zuschuss bis zu 16 000 Euro je Maßnahme betragen. 8. Welche Maßnahmen für eine altersgerechte Quartiersentwicklung für ältere Menschen plant die Bundesregierung? Die stärkere Implementierung des altersgerechten Umbaus bzw. eine Reduzie- rung von Barrieren in den Quartieren war eine weitere zentrale Forderung aus dem „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“. Im KfW-Programm „Ener- getische Stadtsanierung“ ist seit November des Jahres 2015 daher in den überge- ordneten Förderzielen des Programms die Möglichkeit verankert, Aussagen zur altersgerechten Sanierung des Quartiers, zum Barriereabbau im Gebäudebestand und in der kommunalen Infrastruktur als Bestandteil der Konzepte aufzunehmen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung bereits im vergangenen Jahr für alle Pro- gramme der Städtebauförderung die Förderfähigkeit von Maßnahmen der Barri- erearmut bzw. -freiheit in der Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern explizit gestärkt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege hat unter Punkt 4 Empfehlungen zum Thema „altersgerechtes Wohnen“ erarbeitet. Außerdem werden im Handlungsfeld II „Gesellschaftliche Verantwor- tung“ (3. Gesellschaftliche Teilhabe) der Arbeitsgruppe C.2 der Demografiestra- tegie der Bundesregierung, der „Allianz für Menschen mit Demenz“, die Themen (3.1) Milieu-Schaffung und (3.2) Barrierefreiheit laufend bearbeitet. Weiterhin wichtig für die Quartiersentwicklung sind der Aufbau und die Stärkung von regionalen Versorgungsstrukturen und Netzwerken für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz haben die Pflegekassen die Möglichkeit erhalten, ab dem 1. Januar 2017 Netzwerke, re- gionale Zusammenschlüsse oder Modellvorhaben mit bis zu 20 000 Euro pro Ka- lenderjahr zu fördern. Mieten 9. Sind die Mieten in Deutschland in den Ballungszentren in Deutschland in den letzten Jahren stark gestiegen, und wenn ja, warum? Die Erst- und Wiedervermietungsmieten sind in den Metropolkernen (entspre- chend der Abgrenzung nach siedlungsstrukturellen Kreistypen des Bundesinsti- tuts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)) in den letzten fünf Jahren (2010 bis 2015) jährlich um 4,7 Prozent gestiegen, während sie sich im Bundes- durchschnitt nur um 3,3 Prozent pro Jahr erhöht haben. Da sich sowohl die Bin- nenwanderung als auch die Zuwanderung stark auf die Metropolkerne fokussiert, sind die Haushaltszahlen in den Ballungskernen in den letzten Jahren überdurch- schnittlich stark angestiegen. Demgegenüber stand eine zu geringe Neubautätig- keit, weswegen sich die Mieten in den Metropolkernen überdurchschnittlich stark erhöht haben.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Drucksache 18/8570 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Was plant die Bundesregierung, um Mietsteigerungen in angespannten Wohnlagen zu vermeiden? 11. Was plant die Bundesregierung, um die Mietsteigerungen in angespannten Wohnlagen zu begrenzen? 12. Hält die Bundesregierung die sogenannte Mietpreisbremse für wirksam? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? 13. Worin zeigt sich nach Meinung der Bundesregierung der Erfolg der soge- nannten Mietpreisbremse? 14. Plant die Bundesregierung Änderungen an der sogenannten Mietpreis- bremse? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Mit dem Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungs- märkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung vom 21. April 2015 (Mietrechtsnovellierungsgesetz, BGBl. I S 610) sind Maß- nahmen zur Dämpfung des Mietanstiegs bei der Wiedervermietung von Wohn- raum getroffen worden. Aufgrund mittelbarer Auswirkungen auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete ist damit zu rechnen, dass es in Zukunft auch bei Mieterhöhungen in Bestandsmietverträgen zu einer dämpfenden Wirkung kom- men wird. Es ist derzeit aber noch zu früh, um belastbare Aussagen zur Wirksamkeit der Mietpreisbremse zu treffen. Die Länder haben von der Ermächtigung, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten auszuweisen, folgendermaßen Gebrauch gemacht: Berlin zum 1. Juni 2015, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern im dritten Quartal des Jahres 2015, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hessen, Bremen und Schleswig-Holstein im vierten Quartal des Jahres 2015, sowie Brandenburg und Thüringen im ersten Quartal des Jahres 2016. Niedersachsen plant eine Ein- führung noch in diesem Jahr. Eine seriöse Evaluierung setzt voraus, dass die Regelungen eine gewisse Zeit in Kraft sind und hinreichende Erfahrungen aus der Anwendungspraxis vorliegen. Das Gesetz soll daher in Übereinstimmung mit den Ausführungen in der Begrün- dung des Gesetzentwurfs erst evaluiert werden, wenn mindestens drei Jahre ver- gangen sind, seit die ersten Länder von der Ermächtigung zur Ausweisung ange- spannter Wohnungsmärkte Gebrauch gemacht haben. Unabhängig davon behält die Bundesregierung selbstverständlich die weitere Entwicklung im Auge. 15. Wann plant die Bundesregierung, den Gesetzentwurf für die zweite Miet- rechtsnovelle in den Deutschen Bundestag einzubringen? Ein erster Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucher- schutz für einen Gesetzentwurf zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vor- schriften in der 18. Legislaturperiode wird derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten.
Drucksache 18/8570 –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Setzt sich die Bundesregierung für ein Verbandsklagerecht für Mieterver- bände ein, und wenn nicht, warum nicht? Mieterverbände haben die Möglichkeit, sich in die Liste der qualifizierten Ein- richtungen nach § 4 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) eintragen zu lassen, wenn sie rechtsfähige Vereine sind, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben es ge- hört, Interessen der Verbraucher durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und Be- ratung wahrzunehmen, wenn sie als Mitglieder mindestens drei Verbände, die im gleichen Aufgabenbereich tätig sind, oder 75 natürliche Personen haben, seit min- destens einem Jahr bestanden haben und auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit ge- sichert erscheint, dass sie ihre satzungsmäßigen Aufgaben auch künftig dauerhaft und sachgerecht erfüllen werden. Bisher haben 38 Mieterverbände von der Mög- lichkeit Gebrauch gemacht, sich in die Liste der qualifizierten Einrichtungen ein- tragen zu lassen. Mieterverbände, die als qualifizierte Einrichtungen nach § 4 UKlaG eingetragen sind, können Ansprüche nach dem UKlaG sowie nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen Vermieterinnen und Vermieter geltend machen. 17. Plant die Bundesregierung, die Möglichkeit des Wohnungstauschs zu er- leichtern, und wenn nicht, warum nicht? Der Bundesregierung sind Probleme im Zusammenhang mit dem Tausch von Wohnungen nicht bekannt. Wohnen 18. Plant die Bundesregierung, ein neues Gesetz zur Wohnungsgemeinnützig- keit aufzulegen? a) Wenn ja, welches? b) Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant derzeit keine 1:1 Neuauflage des in der 11. Legisla- turperiode abgeschafften Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswe- sen. Die seinerzeitigen, mit der Abschaffung dieses Gesetzes verbundenen Fol- geregelungen haben insbesondere dazu geführt, dass die bestehenden Steuerbe- freiungsregelungen auf ihren Kernbestand reduziert wurden. Erwerbs- und Wirt- schaftsgenossenschaften sowie Vereine, die sich im Grundsatz darauf beschrän- ken, Wohnungen herzustellen oder zu erwerben und sie ihren Mitgliedern auf Grund eines Mietvertrages oder auf Grund eines genossenschaftlichen Nutzungs- vertrages zum Gebrauch zu überlassen, sind ertragsteuerfrei. Diese Unternehmen und damit der Wohnungsmarkt werden hierdurch gezielt gefördert. Gleichwohl verfolgt die Bundesregierung mit Interesse die aktuellen Debatten um eine neue Form der Unterstützung von gemeinnützigen Initiativen in Wohnungs- und Stadt- entwicklungsbereich und beteiligt sich an Überlegungen in wie weit Gemeinnüt- zigkeit innerhalb der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen unterstützt wer- den kann.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –7– Drucksache 18/8570 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Wie hoch sind die Bundeshaushaltsmittel, die seit 1990 in die soziale Wohn- raumförderung geflossen sind? Im Zeitraum 2002 bis 2006 stellte der Bund Finanzhilfen für Investitionen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in folgender Höhe (Programmmittel) bereit: 2002: 300,08 Mio. Euro 2003: 280,00 Mio. Euro 2004: 230,00 Mio. Euro 2005: 202,40 Mio. Euro 2006: 202,40 Mio. Euro. Im Zuge der Föderalismusreform I sind die Länder seit dem Jahr 2007 allein für die soziale Wohnraumförderung zuständig. Der Bund gewährt ihnen als Aus- gleich für den Wegfall der bis zur Föderalismusreform bereitgestellten Bundesfi- nanzhilfen bis Ende des Jahres 2019 Kompensationsmittel aus dem Bundeshaus- halt in Höhe von jährlich 518,2 Mio. Euro. Der Bund hat diese den Ländern zu- gewiesenen Kompensationsmittel für die Jahre 2016 bis 2019 um jeweils 500 Mio. Euro erhöht; d. h. für die Jahre 2016 bis 2019 stehen den Ländern ins- gesamt jährlich 1,0182 Mrd. Euro zur Verfügung. Die rückwirkende Ermittlung der Finanzhilfen des Bundes in den Jahren von 1990 bis zum Jahr 2001 ist mit erheblichem Aufwand verbunden. 20. Liegen der Bundesregierung Informationen zur Verwendung der Mittel der sozialen Wohnraumförderung durch die Länder vor? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen Informationen zur Verwendung der Kompensations- mittel für den Wegfall der Bundesfinanzhilfen zur sozialen Wohnraumförderung durch die Länder vor. In den Jahren 2007 bis einschließlich 2013 mussten die Länder nach Artikel 143 c Grundgesetz in Verbindung mit § 3 Entflechtungsge- setz dem Bund jährlich über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel be- richten. Unabhängig davon unterrichteten sich die Länder bis zum Jahr 2013 gegenseitig über die getroffenen Maßnahmen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Die Tabelle wurde unregelmäßig im Bundesbaublatt veröffentlicht. Mit Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13./14. November 2014 und vom 29./30. Oktober 2015 haben sich die Länder bereit erklärt, dem Bund gegenüber freiwillig auch über das Jahr 2013 hinaus regelmäßig über die Wohnraumförde- rung und den Einsatz der Entflechtungsmittel zur Finanzierung von Maßnahmen des Wohnungsbaus zu berichten. Der Bericht für das Jahr 2014 mit einer Über- sicht zu den Förderzahlen liegt der Bundesregierung vor.
Drucksache 18/8570 –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 21. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nicht alle Bundesländer die Mittel der sozialen Wohn- raumförderung in die Förderung des sozialen Wohnungsbaus investieren? Mit der Föderalismusreform 2006 ist die Zuständigkeit für die soziale Wohn- raumförderung auf die Länder übergegangen. Seitdem erhalten die Länder keine Bundesfinanzhilfen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus mehr, sondern bis einschließlich 2019 sog. Kompensationsmittel, mit denen der Wegfall dieser Fi- nanzhilfen ausgeglichen wird. Die Zweckbindung dieser Kompensationsmittel für die bisherigen Aufgabenbereiche endete mit Ablauf des Jahres 2013 (vgl. Ar- tikel 143c Absatz 3 des Grundgesetzes). Seit dem Jahr 2014 sind die Bundesmit- tel nur noch für investive Zwecke einzusetzen. 22. Wie hoch waren die Steuermindereinnahmen 1989 durch die Wohnungsge- meinnützigkeit? Für das Jahr 1989 wurden die Steuermindereinnahmen durch die Wohnungsge- meinnützigkeit auf insgesamt rund 140 Mio. Euro geschätzt (13. Subventionsbe- richt (Bundestagsdrucksache 12/1525 Seiten 210, 212 und 213); Körperschaft- steuer 140 Mio. DM, Vermögensteuer 37 Mio. DM und Gewerbesteuer 95 Mio. DM). 23. Hält die Bundesregierung die damalige Abschaffung der Wohnungsgemein- nützigkeit für eine richtige Entscheidung? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 24. Wie viele zusätzliche Fertigstellungen von Wohnungen erwartet die Bundes- regierung durch die steuerliche Sonderförderung im Mietwohnungsbau? Die Bundesregierung erwartet durch die steuerliche Förderung im Mietwoh- nungsbau, dass zusätzlich mindestens 50 000 neue Mietwohnungen fertig gestellt werden. a) Warum wurde die Fremdvermietungspflicht nur auf zehn Jahre festge- legt? Der Zeitraum von 10 Jahren ist angemessen. Er stellt einerseits sicher, dass die geförderten Wohnungen dem Mietwohnungsmarkt nicht nur kurzfristig zur Ver- fügung stehen. Andererseits schafft die Befristung der Bindung eine hinreichende Flexibilität für den Fall, dass sich die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt mit- tel- bis langfristig ändern. b) Können diese Wohnungen nach Ablauf der zehn Jahre zu marktüblichen Preisen vermietet werden, obwohl die Errichtung mit Steuergeldern ge- fördert wurde? Ja.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –9– Drucksache 18/8570 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Auf welcher Datengrundlage wurde der Baukostendeckel auf 3 000 Euro festgelegt? d) Gab es im Vorfeld statistische Erhebungen dazu? Die Fragen 24 c und 24d werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8378 verwiesen. 25. Wie viele Sozialwohnungen sind in den letzten fünf Jahren aus der Sozial- bindung gefallen (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Wie viele Sozialwohnungen wurden im selben Zeitraum errichtet (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, wie viele Sozialwoh- nungen aus der Mietpreis- und/oder Belegungsbindung gefallen sind. Allerdings gibt es Schätzungen der Länder zum Bestand der gebundenen Miet- wohnungen, die der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen sind. Für die Jahre 2014 und 2015 liegen keine Informationen zum Bestand der gebundenen Miet- wohnungen vor. Tab.: Bestand an gebundenen Mietwohnungen in den Ländern Länder 2010 2011 2012 2013 WE WE WE WE Baden-Württemberg 65.000 58.000 56.000 53.000 Bayern 161.000 159.000 158.000 150.500 Berlin 213.442 208.541 200.854 194.413 Brandenburg 39.700 38.400 39.300 65.819 Bremen 10.196 9.659 9.356 9.271 Hamburg 108.011 105.040 109.005 102.998 Hessen 127.910 123.028 120.534 115.325 Mecklenburg-Vorpommern 7.296 7.198 7.364 7.190 Niedersachsen 84.755 83.498 97.237 94.743 Nordrhein-Westfalen 543.983 527.276 513.901 499.063 Rheinland-Pfalz 61.732 58.451 53.134 49.427 Saarland 2.500 2.500 2.300 2.300 Sachsen 83.303 k.A. 42.505 7.026 Sachsen-Anhalt 31.298 k.A. 28.359 25.452 Schleswig-Holstein 66.931 64.810 63.866 63.846 Thüringen 55.090 45.299 37.027 34.861 alle Länder 1.662.147 1.490.700 1.538.742 1.475.234 In den Jahren 2010 bis 2014 wurden 56.619 Mietwohnungen im Rahmen der so- zialen Wohnraumförderung errichtet. Die Aufschlüsselung nach Jahr und Bun- desland ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Drucksache 18/8570 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Übersicht über den Neubau von Sozialwohnungen (Mietwohnungen) nach Anga- ben der Länder 2010 2011 2012 2013 2014 Baden-Württemberg 613 234 551 90 621 Bayern 1.617 1.075 1.197 1.418 1.683 Berlin 0 0 0 90 1.000 Brandenburg 0 65 7 0 0 Bremen 0 2 0 0 53 Hamburg 2.252 2.939 2.362 2.071 2.340 Hessen 649 575 1.492 351 535 Mecklenburg-Vorp. 0 0 0 0 0 Niedersachsen 222 145 134 148 515 Nordrhein-Westfalen 5.397 5.427 3.629 4.680 4.125 Rheinland-Pfalz 294 347 170 208 302 Saarland 0 0 0 0 0 Sachsen 0 0 0 0 0 Sachsen-Anhalt 11 45 0 0 39 Schleswig-Holstein 476 1.054 408 697 1.078 Thüringen 365 266 208 121 226 alle Länder 11.896 12.174 10.158 9.874 12.517 26. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf an günstigen Wohnun- gen? Für den Begriff „günstige Wohnungen“ gibt es keine einheitliche Definition. Die Wohnungsmärkte sind sehr unterschiedlich. In den Großstädten mit angespannten Wohnungsmärkten und hohem Mietenniveau sind Mieterinnen und Mieter mit höheren Wohnkosten belastet als in Orten mit entspanntem Wohnungsmarkt. Da- her kann es auch keine bundesweit einheitlichen Maßstäbe für preiswerten Miet- wohnungsneubau geben. Nur mit mehr Wohnungsbau kann das Angebot an günstigen Wohnungen erhöht werden. Die im Mai des Jahres 2015 veröffentlichte Wohnungsmarktprognose 2030 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) prognos- tizierte einen Wohnungsneubaubedarf bis zum Jahr 2020 von rund 270 000 neuen Wohnungen pro Jahr. Durch den zusätzlichen Bedarf aufgrund der erhöhten Zu- wanderung und dem Flüchtlingszuzug ist für die nächsten Jahre von einem Bedarf von mindestens 350 000 neuen Wohnungen pro Jahr auszugehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 27. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf an Sozialwohnungen? Insgesamt ist der Bestand an Sozialwohnungen in vielen Regionen zu gering, weil sich der Bestand in den letzten Jahren deutlich verringert hat und die Wohnungs- bautätigkeit in den letzten Jahren nicht ausreichend war. Sozialwohnungen sind vor allem für Menschen erforderlich, die Schwierigkeiten beim Zugang zu Woh- nungen des allgemeinen Wohnungsmarktes haben (z. B. Alleinerziehende, behin- derte Menschen, Wohnungslose etc.). Diese Probleme nehmen in Zeiten ange-