Rechte Gefahr in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9737 18. Wahlperiode 23.09.2016 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Irene Mihalic, Monika Lazar, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9551 – Rechte Gefahr in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller Der Verfassungsschutzbericht 2015 konstatiert völlig zutreffend, dass es im Jahr 2015 einen „enormen Anstieg rechtsextremistischer Gewalt“ gegeben habe. Die Zahl rechtsextremistischer Anschläge habe sich gegenüber dem Vor- jahr verfünffacht, die rechtsextremistische Szene verzeichne wieder Zulauf. Der Verfassungsschutzbericht präsentiert als Beleg dieses Befundes einige Zahlen zum Personenpotential, rechtsextremistischen Veranstaltungen und Mitglieder- bewegungen rechtsextremistischer Parteien, alles jeweils im Vergleich zu den beiden Vorjahren. Nicht berücksichtigt sind sozialwissenschaftliche oder krimi- nologische Analysen, die ein tieferes Verständnis des Phänomenbereichs Rechtsextremismus ermöglichen würden. Politik und Gesellschaft benötigen eine solche Analyse dringend, um Radikalisierungsverläufe im rechten Spekt- rum besser zu verstehen. Auf dieser Basis können präventiv Maßnahmen ent- wickelt werden, um diesen Tendenzen zu begegnen. Dabei geht es vor allem darum, auch rechtsideologische Bewegungen stärker in den Blick zu nehmen, die im Vorfeld gewaltorientierter Personen und/oder Gruppierungen agieren. Außerdem bedarf es einer regelmäßigen qualitativen und quantitativen Analyse der Internetaktivitäten im Bereich der rechten Szene. Nur auf Grundlage solcher Daten ist es möglich, ideologieprägende bzw. -verfestigende Merkmale auszu- machen, regionale Schwerpunkte zu bestimmen und valide Gefahreneinschät- zungen vorzunehmen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. September 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/9737 –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Wie viele Straftaten wurden seit Beginn des Jahres 2016 in folgenden Da- tenfeldern des sog. Themenfeldkatalogs Politisch motivierte Kriminalität (PMK) registriert a) zum PMK-Oberbegriff „Ausländer-/Asylthematik“; b) zum PMK-Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ bzw. c) zum PMK-Unterthema „Unterbringung von Asylbewerbern“ (bitte jeweils nach dem PMK-Themenfeldkriterium, nach Monaten, nach den vier PMK-Phänomenbereichen, PMK-rechts, PMK-links, PMK-Ausländer und PMK-Sonstige sowie nach folgenden Deliktgruppen Brandstiftungen, Sprengstoffdelikte, Körperverletzungen, Tötungsdelikte, Landfriedens- bruch, einschließlich ggf. des Versuchs entsprechender Taten aufschlüs- seln)? Seit Beginn des Jahres 2016 wurden mit Stand 12. September 2016 a) zum PMK-Oberbegriff „Ausländer-/Asylthematik“ 4 286 Straftaten b) zum PMK-Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ 735 Straftaten c) zum PMK-Unterthema „Unterbringung von Asylbewerbern 814 Straftaten festgestellt. Die erbetenen Aufschlüsselungen sind der Anlage zu entnehmen. 2. Wie viele Straftaten wurden seit Beginn des Jahres 2016 im Themenfeldka- talog PMK innerhalb des PMK-Oberthemas ,,Ausländer-/Asylthematik“ re- gistriert a) zum PMK-Unterthema ,,gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“; b) zum PMK-Unterthema ,,gegen Hilfsorganisationen, ehrenamtliche/frei- willige Helfer“ bzw. c) zum PMK-Unterthema wie viele Straftaten erfolgten ,,zwischen Asylbe- werbern/Flüchtlingen“ (bitte jeweils nach dem PMK-Unterthemen, nach Monaten, nach den vier PMK-Phänomenbereichen, PMK-rechts, PMK-links, PMK-Ausländer und PMK-Sonstige sowie nach folgenden Deliktgruppen Brandstiftungen, Sprengstoffdelikte, Körperverletzungen, Tötungsdelikte, Landfriedens- bruch, einschließlich ggf. des Versuchs entsprechender Taten aufschlüs- seln)? Seit Beginn des Jahres 2016 wurden mit Stand vom 12. September 2016 a) zum PMK-Unterthema „gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“ 1 839 Straftaten b) zum PMK-Unterthema „gegen Hilfsorganisationen, ehrenamtliche/freiwillige Helfer“ 123 Straftaten c) zum PMK-Unterthema „zwischen Asylbewerbern/Flüchtlingen“ 61 Straftaten festgestellt. Die erbetenen Aufschlüsselungen sind der Anlage zu entnehmen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Drucksache 18/9737 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Wie viele Straftaten hat die Polizei seit Beginn des Jahres 2016 im Themen- feldkatalog PMK innerhalb des PMK-Oberbegriffs ,,Konfrontation/Politi- sche Einstellung“ registriert a) zum PMK-Unterthema ,,gegen Amts-/Mandatsträger“; b) zum PMK-Unterthema ,,gegen Medien“; c) zum PMK-Unterthema „gegen Religionsgemeinschaften“; d) zum PMK-Unterthema „gegen Polizei“ (bitte jeweils nach dem PMK-Unterthemenkriterium, nach Monaten, nach den vier PMK-Phänomenbereichen, PMK-rechts, PMK-links, PMK-Auslän- der und PMK-Sonstige sowie nach folgenden Deliktgruppen Brandstiftun- gen, Sprengstoffdelikte, Körperverletzungen, Tötungsdelikte, Landfriedens- bruch, Propaganda, Nötigung/Bedrohung, Beleidigung, einschließlich ggf. des Versuchs entsprechender Taten aufschlüsseln)? Das Themenfeld „gegen Religionsgemeinschaften“ existiert unter dieser Be- zeichnung im aktuellen Themenfeldkatalog nicht. Daher wurde unter c) das Un- terthema „gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten“ aufgeschlüsselt. Auch das gewünschte Themenfeld „gegen Polizei“ unter dem Oberbegriff „Konfrontation/Politische Einstellung“ existiert im Themenfeldkat- log nicht. Daher wurde unter d) das Unterthema „Polizei“ unter dem Oberbegriff „Innen- und Sicherheitspolitik“ aufgeschlüsselt. Seit Beginn des Jahres 2016 wurden mit Stand 12. September 2016 a) zum PMK-Unterthema „gegen Amts-/Mandatsträger“ 813 Straftaten b) zum PMK-Unterthema „gegen Medien“ 93 Straftaten c) zum PMK-Unterthema „gegen religiöse Gemeinden, deren Einrichtungen und Repräsentanten“ 37 Straftaten d) zum PMK-Unterthema „Polizei“ 2 535 Straftaten festgestellt. Die erbetenen Aufschlüsselungen sind der Anlage zu entnehmen. 4. Wie viele Straftaten wurden seit Beginn des Jahres 2016 im Themenfeldka- talog PMK innerhalb des PMK-Oberthemas ,,Innen- und Sicherheitspolitik“ registriert a) zum PMK-Unterthema ,,Parteiveranstaltungen“; b) zum PMK-Unterthema ,,Parteieinrichtungen/-repräsentanten“ (bitte jeweils nach den PMK-Unterthemen, nach Monaten, nach den vier PMK-Phänomenbereichen, PMK-rechts, PMK-links, PMK-Ausländer und PMK-Sonstige sowie nach folgenden Deliktgruppen Brandstiftungen, Sprengstoffdelikte, Körperverletzungen, Tötungsdelikte, Landfriedens- bruch, Meinungsäußerungsdelikte, einschließlich ggf. des Versuchs entspre- chender Taten aufschlüsseln)? Seit Beginn des Jahres 2016 wurden mit Stand 12. September 2016 a) zum PMK-Unterthema ,,Parteiveranstaltungen“ 195 Straftaten b) zum PMK-Unterthema ,,Parteieinrichtungen/-repräsentanten“ 396 Straftaten festgestellt. Die erbetenen Aufschlüsselungen sind der Anlage zu entnehmen.
Drucksache 18/9737 –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Wie definiert die Bundesregierung den im Verfassungsschutzbericht einge- führten Begriff „asylkritisch“ (vgl. auf Seite 69 oben); und wie grenzt sie ihn hinsichtlich der Motivation von Begriffen wie „fremdenfeindlich“ oder „ras- sistisch“ ab und gibt es bundesweite bzw. in einzelnen Bundesländern Hand- lungsanleitungen, nach denen die ermittelnden Polizeibeamtinnen und Poli- zeibeamten diese Unterscheidung vornehmen sollte, und wenn nein, wie soll die Polizei diese Differenzierung dann in der Praxis vornehmen? 6. Werden Straftaten, bei denen eine „asylkritische“ Motivation zu Grunde ge- legt wird, als PMK-Delikte erfasst, und wenn ja, innerhalb welcher Oberbe- griffe bzw. Unterthemen des Themenfeldkatalogs-PMK (wie z. B. „Auslän- der-/Asylthematik“; „gegen Asylunterkünfte“ bzw. „Unterbringung von Asylbewerber“)? a) Wenn ja, wie viele „asylkritisch“ motivierte Straftaten wurden in den Jah- ren 2014 bis 2016 im Rahmen des Definitionssystems PMK durch die Po- lizei erfasst bzw. durch den Verfassungsschutz als „extremistisch“ einge- stuft (bitte nach Jahren, nach Deliktsart sowie nach den vier PMK-Phäno- menbereichen: PMK-rechts, PMK-links, PMK-Ausländer und PMK- Sonstige aufschlüsseln)? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die im Verfassungsschutzbericht des Bundes verwendete Begrifflichkeit „asyl- kritisch“ ist keine im Verfassungsschutzverbund abgestimmte Kategorie. Viel- mehr sollte mit der Wortwahl die Vielfältigkeit von Straftaten im Asylkontext verdeutlicht werden. Nach Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) können darun- ter insbesondere asylbezogene Delikte verstanden werden, die keinen rechtsext- remistischen Hintergrund haben. In diesem Sinne wurde der Begriff an der zitier- ten Stelle auch in Anführungszeichen gesetzt. Politisch motivierte Straftaten werden von den zuständigen Polizeibehörden – dies sind überwiegend Behörden der Polizeien der Länder – erfasst und über die Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt gemeldet. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Umständen der Tat werden politisch moti- vierte Straftaten entsprechenden „Themenfeldern“ zugeordnet. Um eine einheit- liche Erfassung sicherzustellen, werden diese zwischen Bund und Ländern abge- stimmt, in einen bundesweit geltenden Katalog aufgenommen und stehen den zu- ständigen Beamten in Form von Meldedienstunterlagen im Rahmen der Aufga- benbewältigung zur Verfügung. Der Katalog gliedert sich in Oberbegriffe, denen in der Regel Unterthemen zugeordnet sind. Im Rahmen der Erfassung politisch motivierter Straftaten im KPMD-PMK findet der Begriff „asylkritisch“ keine Anwendung. Eine gesonderte Kategorie für asyl- kritische Straftaten existiert dort nicht. Vielmehr werden entsprechende Strafta- ten, je nach Motivation des Täters/Umständen der Tat, in der Regel dem Themen- feld/Oberbegriff Hasskriminalität – Unterthemen „Fremdenfeindlich“ und „Ras- sismus“ sowie im Themenfeld /Oberbegriff „Ausländer-/Asylthematik“ in den Unterthemen „gegen Asylunterkünfte“, „gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“, und „gegen Hilfsorganisationen, ehrenamtliche/freiwillige Helfer“ zugeordnet (Mehr- fachnennungen sind möglich). Hasskriminalität bezeichnet vorurteilsgeleitete Straftaten, in denen sich Hass oder Intoleranz gegenüber spezifischen gesell- schaftlichen Gruppen manifestiert und die Tathandlung damit im Kausalzusam- menhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Drucksache 18/9737 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Dem Oberbegriff „Ausländer-/Asylthematik“ werden im Rahmen des KPMD – PMK Straftaten zugeordnet, bei denen infolge der Tatbegehung oder sonstigen Umständen der Tat ein erkennbarer Bezug zur Asylthematik besteht. Im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 12. September 2016 wurden mit dem Ober- begriff „Ausländer/Asylthematik“ 12 620 Straftaten festgestellt. Davon wurden 9 689 Straftaten als extremistisch eingestuft. Die erbetenen Aufschlüsselungen sind der Anlage zu entnehmen. 7. Inwiefern wurden durch den Beschluss der Innenministerkonferenz im Juni 2016 (TOP 21) im Hinblick auf die in den Fragen 1 bis 6 genannten PMK-Kriterien welche inhaltlichen oder systematischen Änderungen vorge- nommen? Im Zuge der Aufarbeitung der Straftaten der als rechtsterroristisch eingeschätzten Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hat der durch den Deutschen Bundestag während seiner 17. Wahlperiode hierzu eingesetzte 2. Un- tersuchungsausschuss (NSU Untersuchungsausschuss – kurz PUA10 NSU) in seinem Abschlussbericht vom 22. August 2013 unter anderem empfohlen, den „Themenfeldkatalog PMK“ unter Hinzuziehung von Expertenwissen aus der Wissenschaft und Zivilgesellschaft grundlegend zu überarbeiten. Die Überarbei- tung erfolgte im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Berücksichti- gung von Expertenwissen aus dem Bereich der Wissenschaft und Zivilgesell- schaft, Erfahrungen und Bedarfslagen der Verfassungsschutzbehörden, Anregun- gen des BMI sowie kriminalpolizeilichen Bewertungen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass kein Anlass besteht, den KPMD – PMK oder das zugrunde liegende Definitionssystem PMK grundsätzlich in Frage zu stellen. Die Orientierung an der Tatmotivation, die Einstufung in globale Oberthemen und enger gefasste Unterthemen, die Zuordnung von Straftaten in Phänomenbe- reiche und die mehrdimensionale Erfassung von Taten in verschiedenen Rubriken haben sich bewährt. Im Zuge der Überarbeitung wurden Optimierungsmöglich- keiten identifiziert und entsprechende Änderungen vorgenommen, die zum 1. Ja- nuar 2017 in Kraft treten. Diese Änderungen betreffen jedoch nicht unmittelbar die Themenfelder/Un- terthemen, die in den Fragen 1 bis 6 genannt werden. Die entsprechenden Opti- mierungen in diesem Bereich wurden unabhängig von der Arbeit der Bund-Län- der-Arbeitsgruppe auf Grund der besonderen Dringlichkeit bereits zum 1. Ja- nuar 2016 vorgenommen, um die Lageübersicht im Asylzusammenhang weiter zu verbessern. Insbesondere wurden die folgenden Unterthemen neu eingeführt. Themenfeld/Oberbegriff Unterthema „Ausländer-/Asylthematik“ „gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“ „gegen Hilfsorganisationen, ehren- amtliche/freiwillige Helfer“ „zwischen Asylbewerbern/ Flüchtlingen“; „Konfrontation/Politische Einstellung“ „gegen Amts-/Mandatsträger“ „gegen Medien“ „Innen- und Sicherheitspolitik“ „Parteiveranstaltungen“ „Parteieinrichtungen/-repräsentanten“ Weitere Anpassungen, die unmittelbar diese Themenfelder betreffen, waren nicht Gegenstand der Arbeit der Bund-Länder Arbeitsgruppe.
Drucksache 18/9737 –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Inwieweit zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus der Studie „Die enthemmte Mitte“, die konstatiert, „dass es einen eindeutigen Zusam- menhang zwischen den verschiedenen Dimensionen des Rechtsextremismus und der Zustimmung zu den Zielen von Pegida gibt“ (Die enthemmte Mitte. Autoritäre und rechtsextreme Einstellung in Deutschland. Brähler/Decker/ Kiess, 2016, S. 139)? 9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Autoren der in Frage 8 ge- nannten Mitte-Studie, dass „die Befürwortung von Pegida auf Grundlage is- lamfeindlicher und rechtsextremer Einstellungsmuster entsteht, die als de- mokratiegefährdend eingeschätzt werden müssen“ (ebd., S. 151)? 10. Hält die Bundesregierung den signifikanten Befund zur Gewaltbefürwortung der in Frage 8 genannten Studie (Zitat: Je stärker Pegida befürwortet wird, desto stärker ist auch die Zustimmung zur Anwendung von Gewalt“, ebd., S. 150) für verfassungsschutzrelevant, und wenn ja, welche Maßnahmen er- greift sie? Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. An wissenschaftlichen Debatten beteiligt sich die Bundesregierung nicht. Inso- weit bewertet die Bundesregierung grundsätzlich öffentlich keine Ausführungen oder Schlussfolgerungen wissenschaftlicher Studien. 11. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse besitzt die Bundesregie- rung über den pegidanahen Zusammenschluss „Volksgemeinschaft – Projekt für Freiheit und Identität“, auf dessen Internetpräsenz propagiert wird: „Auch, wenn es ungewohnt klingen mag: Aber Rassismus ist gut. Es gewähr- leistet, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft auch unterschiedlich blei- ben können!“ (Internationale Wochen gegen Rassismus 2015, www.provg. info/internationale-wochen-gegen-rassismus-2015/; Stand: 4. August 2016)? Zum „Projekt Volksgemeinschaft“ (PVG) sind dem BfV Erkenntnisse zu Flug- blattverteilaktionen im Bereich Schleswig-Holstein bekannt geworden, welche das Thema einer vermeintlichen „Überfremdung“ aufgreifen und sich damit dem zentralen Agitationsfeld der rechtsextremistischen Szene bedienen. Auf der Homepage der PVG wird dementsprechend zur Thematik „Einwanderung“ eine pauschalisierende Weltanschauung vorgetragen, die in ihrer Konsequenz frem- denfeindlich ist, da sie ein Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher eth- nischer Herkunft ablehnt und als zum Scheitern verurteilt ansieht. Ebenso ist be- kannt, dass auf der Homepage der PVG Veranstaltungen beworben werden, die eindeutig dem Neonazi-Spektrum zuzuordnen sind – wie z. B. zum „Tag der Deutschen Zukunft“ zuletzt am 4. Juni.2016 in Dortmund (Nordrhein-Westfa- len). Ergänzend wird auf den Verfassungsschutzbericht 2015 der Landesregierung Schleswig-Holstein und die dortigen Ausführungen zur PVG hingewiesen. 12. Wie groß ist die Zahl der Rechtsextremisten, die die Bundesregierung aktuell als Gefährder einstuft? Durch die Polizeien der Länder sind derzeit 20 Personen als Gefährder im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität-rechts eingestuft (Stand: 12. September 2016).
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –7– Drucksache 18/9737 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Wie viele aktuelle potentielle rechtsterroristische Bestrebungen/Gruppierun- gen (neben den im Verfassungsschutzbericht aufgeführten) sind zurzeit im Blick des Bundesamtes für Verfassungsschutz, und wie ist das Personenpo- tential einzuschätzen? Das BfV bearbeitet in enger Abstimmung mit den Landesbehörden für Verfas- sungsschutz mehrere sogenannte Gefährdungssachverhalte, bei denen in unter- schiedlicher Ausprägung Informationen vorliegen, die eine Entwicklung in Rich- tung einer rechtsterroristischen Bestrebung möglich erscheinen lassen und die so- mit einer priorisierten Bearbeitung unterliegen. Diese Sachverhalte bedürfen al- lerdings noch weiterer aufklärender Maßnahmen, so dass eine abschließende Be- wertung und Mitteilung zum jetzigen Zeitpunkt – auch um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden – noch nicht erfolgen kann. Auch eine belastbare Bezifferung des Personenpotenzials ist daher nicht möglich. 14. Welche „formlosen Gruppierungen ohne feste Organisationsstruktur“ die laut Verfassungsschutzbericht (S. 44) ein wesentlicher Faktor beim Anstieg des rechtsextremen Personenpotentials sind, hat die Bundesregierung ausge- macht, und wie lässt sich das Wesen dieser Gruppierungen beschreiben (bitte Beispiele nennen)? Hierbei handelt es sich um zum Teil variierende Personenzusammenschlüsse von rechtsextremistisch eingestellten Personen, die in der Vergangenheit nicht regel- mäßig bei einschlägigen rechtsextremistischen Veranstaltungen (z. B. Neonazi- Kundgebungen, rechtsextremistische Konzerte) in Erscheinung traten oder einer festen rechtsextremistischen Struktur (z. B. Neonazi-Kameradschaft oder der NPD) angehörten, sich aber im Verlauf des Jahres 2015 zunehmend in rechtsext- remistischer Art und Weise betätigten. Im Bereich des subkulturell geprägten Rechtsextremismus konnte mitunter eine Politisierung bis dahin weitgehend un- organisierter Personen insbesondere im Zusammenhang mit fremdenfeindlicher Anti-Asyl-Agitation festgestellt werden. Beispielsweise traten unterschiedliche Gruppierung mit Anti-Asyl-Protesten in Erscheinung – zum Teil mit bereits be- kannten Rechtsextremisten in verantwortlichen Positionen – lösten sich aber nach einigen Kundgebungen wieder auf, formierten sich neu oder traten anderen rechtsextremistischen Gruppierungen bei. Verstärkt konstituierten sich die Perso- nengruppen zuerst im Internet, bevor sie Aktivitäten in der Realwelt entfalteten. Beispielhaft können hier Protestgruppen und deren Veranstaltungen im sachsen- anhaltinischen Merseburg gegen ein lokales Asylbewerberheim, Anti-Asyl-Ver- anstaltungen im Grenzgebiet Thüringen/Niedersachsen („Eichsfeld“) oder Grup- pierungen in Sachsen (z. B. Ottendorf-Okrilla oder Großröhrsdorf) genannt wer- den. Zu den einzelnen regionalen Ausprägungen wird auf die Verfassungsschutzbe- richte der Länder verwiesen. 15. Wie viele Internetwebseiten bzw. -portale rechtsextremer Gruppierungen oder Einzelpersonen beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz re- gelmäßig? Im Rahmen des regelmäßigen Internetmonitoring sichtet das BfV im Phänomen- bereich Rechtsextremismus gegenwärtig mehr als 250 relevante Internetpräsen- zen bzw. Profile und Kanäle der rechtsextremistischen Szene, unter anderem in sozialen Netzwerken, Kurznachrichtendiensten oder Videoplattformen. Da je- doch seit geraumer Zeit vor allem in den sozialen Netzwerken ein hoher Grad an
Drucksache 18/9737 –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Fluktuation bei einschlägigen Profilen festzustellen ist, unterliegt die Gesamtzahl der gesichteten Internetpräsenzen relativ hohen Schwankungen. a) Wurden die Ergebnisse dieser Beobachtung analytisch ausgewertet, und wenn ja, was sind die Ergebnisse der Analyse? Die bei der Sichtung gewonnenen Erkenntnisse werden im Hinblick auf die Auf- gabenstellung im Phänomenbereich Rechtsextremismus ausgewertet. Dies trifft insbesondere auf die Aktivitäten von rechtsextremistischen Beobachtungsobjek- ten im Internet zu. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse fließen in die fortlaufend durch das BfV zu erstellenden Berichtsformate und Lagebewertungen zum Phänomenbereich Rechtsextremismus mit ein. Beispielhaft wird auf die Berichterstattung im Rah- men des Verfassungsschutzberichts oder auf die auf der BfV-Homepage abruf- bare Publikation „Rechtsextremisten und ihr Auftraten im Internet“ verwiesen. b) Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie sich die Anzahl der rechts- extremen Portale sowie die Zugriffe und Sympathiebekundungen in den letzten Jahren verändert hat? Statistische Angaben liegen nicht vor. Allgemein ist jedoch festzustellen, dass sich die rechtsextremistische Szene vermehrt in Richtung der sozialen Netzwerke orientiert und zunehmend auf die Einrichtung und Pflege eigener Internetseiten verzichtet. 16. Wie viele Fanzines rechtsextremer Gruppierungen oder Einzelpersonen be- obachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz regelmäßig? a) Wurden die Ergebnisse dieser Beobachtung analytisch ausgewertet, und wenn ja, was sind die Ergebnisse der Analyse? b) Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie sich die Anzahl der rechts- extremen Fanzines sowie deren Auflage sich in den letzten Jahren verän- dert haben? Fanzines haben mittlerweile für die rechtsextremistische Szene nur noch eine marginale Bedeutung. Dies liegt vor allem darin begründet, dass Rechtsextremis- ten zum Austausch über Musikgruppen und Konzertveranstaltung – Themen, die vormals in Fanzines behandelt wurden – vorrangig Internetforen und Web 2.0- Dienste nutzen. Dies bietet den entscheidenden Vorteil, dass die Kommunikation schneller erfolgen kann und eine direkte Diskussion der Inhalte möglich ist. Fan- zines in gedruckter Form erscheinen produktionsbedingt mit zeitlichem Verzug. Die darin enthaltenen Informationen können in der Zwischenzeit über andere Me- dien abgerufen werden und sind bis zum Erscheinungsdatum veraltet. Der Inhalt von Fanzines bietet für die rechtsextremistische Szene im Verhältnis zum Auf- wand von Erstellung und Vertrieb daher nahezu keinen Mehrwert mehr. Als Aus- fluss dieser Entwicklung sank die Zahl der herausgegebenen Fanzines in den zu- rückliegenden Jahren stetig und liegt derzeit im einstelligen Bereich. Die einzelnen Publikationen werden im Hinblick auf deren Urheberschaft und Bezüge zum Rechtsextremismus ausgewertet. Die hierbei gewonnenen Erkennt- nisse fließen fortlaufend in die ständigen Berichtsformate des BfV bzw. den La- gebewertungen zum Phänomenbereich Rechtsextremismus mit ein.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –9– Drucksache 18/9737 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass innerhalb der letzten Mo- nate oder Jahre eine Radikalisierung der „Identitären Bewegung (IB)“ statt- gefunden hat? Vor dem Hintergrund der seit geraumer Zeit kontrovers diskutierten Flüchtlings- thematik führten die Anhänger der Identitären Bewegung Deutschland (IBD) im Rahmen der von ihr ausgerufenen Anti-Asyl-Kampagne zahlreiche Aktionen durch. Parallel dazu informiert die IBD im Internet regelmäßig die Öffentlichkeit und ihre Anhängerschaft über ihr Grundsatzprogramm und ihre aktuellen Kam- pagnen. Da die IBD in diesem Zusammenhang regelmäßig auch Zuwanderer is- lamischen Glaubens oder aus dem Nahen Osten in extremistischer Weise diffa- miert, liegen Anzeichen für eine weitere Radikalisierung der IBD vor, die der Aufmerksamkeit des BfV bedürfen. Zudem gibt es Hinweise, dass Anhänger der IBD Bezüge zu weiteren Rechtsextremisten haben. Das BfV hat daher – neben mehreren Landesämtern – die IBD unter Beobachtung gestellt. a) Gibt es eine bundesweite Koordination? Wenn ja, wie sieht diese aus? Nach Kenntnis der Bundesregierung gliedert sich die IBD gegenwärtig in die Re- gionalgruppen Baden, Bayern, Berlin-Brandenburg, Franken, Hessen, Mecklen- burg und Vorpommern, Niedersachsen, Ostfalen, Pfalz, Rheinland, Sachsen, Schleswig und Holstein, Schwaben, Thüringen und Westfalen. Die IBD ist seit dem 19. August 2014 im Vereinsregister des Amtsgerichts Pa- derborn registriert und besitzt somit die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. b) Gibt es Anhängerinnen und Anhänger der IB, die nach Einschätzung der Bundesregierung aufgrund ihrer Persönlichkeit und/oder ihrer Kontakte steuernden Einfluss auf eine Partei haben oder haben könnten? Dem BfV liegen keine Erkenntnisse vor, wonach Mitglieder der IBD steuernden Einfluss auf andere Parteien ausüben oder dies zukünftig beabsichtigen. c) Inwiefern bestehen Kontakte zu Mitgliedern der AfD? Wenn ja, in welcher Form? Dem BfV sind diverse Pressemeldungen zu Kontakten von „Identitären“ zu Mit- gliedern der Alternative für Deutschland (AfD) oder deren Teilnahme an AfD- Veranstaltungen bekannt. Es ist aber festzuhalten, dass es sich bei der AfD ge- genwärtig um kein Beobachtungsobjekt des BfV handelt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. August 2016 auf die Schriftliche Frage des MdB Volker Beck zur IBD verwiesen (Bundestags- drucksache 18/9476, Frage 12). d) Gibt es Anhängerinnen und Anhänger des Identitären Bewegung Deutschland e. V., die Mitglieder in rechtsradikalen Parteien (u. a. DIE RECHTE, DRITTER WEG, NPD) sind? Wenn ja, wie viele Personen und in welchen Parteien? Die IBD versteht sich als außerparlamentarische Opposition des politisch „rech- ten“ Spektrums. Aufgrund dieser Positionierung ist liegt es nahe, dass auch Per- sonen aus dem rechtsextremistischen Parteienspektrum versuchen, die IBD zu be-
Drucksache 18/9737 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. einflussen oder gezielt zu unterwandern. Der Bundesregierung sind frühere Mit- gliedschaften in Kameradschaften, bei der NPD bzw. den „Jungen Nationalde- mokraten“ und Teilnahmen an rechtsextremistischen Konzerten bekannt. e) Inwiefern bestehen Kontakte von Mitgliedern der IB zu Anhängerinnen und Anhängern der Reichsbürgerbewegung, und gibt es ideologische Überschneidungen? f) Inwiefern bestehen Kontakte von Mitgliedern der IB zu Burschenschaften und studentischen Verbindungen? Wenn ja, in welcher Form? Die Fragen 17e und 17f werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. g) Inwiefern ist die Bundesregierung über vergangene und für die Zukunft geplante Aktivitäten und Treffen der IB informiert? Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der IB haben an vergangenen Veranstaltungen teilgenommen? Die IBD nutzt intensiv das Internet, um die Öffentlichkeit und ihre Anhänger über ihre anstehenden Aktivitäten zu informieren. Von daher erhält das BfV im Rah- men der Sichtung einschlägiger offener Internetpräsenzen der IBD regelmäßig Kenntnis von diesen Aktivitäten. Das Mobilisierungspotenzial bei Veranstaltungen oder Aktionen der IBD liegt durchweg im unteren zweistelligen Teilnehmerbereich. Veranstaltungen mit dar- über hinausgehenden Teilnehmerzahlen sind eher die Ausnahme. h) Liegen der Bundesregierung Informationen über rassistische, fremden- feindliche oder volksverhetzende Äußerungen durch Mitglieder der IB vor? Wenn ja, welche, in welcher Form, wann, und von wem? Die Ideologie der IBD basiert stark auf dem Abstammungsprinzip und der Ab- grenzung zu anderen Kulturen, insbesondere zum islamischen Glauben. Im Rah- men der sogenannten Flüchtlingskrise konnte in der Agitation der IBD bzw. ihrer Anhänger eine weitere Radikalisierung festgestellt werden. So ist beispielsweise innerhalb der zum Teil fremdenfeindlichen Agitation von Protagonisten eine se- lektive Ausrichtung festzustellen. Das oftmals benutze Schlagwort der „Migran- tengewalt“ wird überwiegend in Bezug auf Personen arabischer oder türkischer Herkunft verwandt. So werden Zuwanderer islamischen Glaubens oder aus dem türkisch/arabischen Raum zum Teil als Besatzer und als integrationsunwillig dar- gestellt und deren mitgebrachte Traditionen und Kultur ausschließlich als Bedro- hung für die westliche Wertegemeinschaft angesehen. In diesem Zusammenhang hat auch die Widerstandsrhetorik der IBD – wie auch im Übrigen rechtsextremis- tischem Spektrum – zugenommen. Da im Rahmen des KPMD-PMK die Zugehörigkeit oder Anhängerschaft eines Tatverdächtigen zur IBD nicht erhoben wird, kann keine belastbare Aussage zur Anzahl etwaiger Volksverhetzungen durch IBD Mitglieder getroffen werden. Gleichwohl kann anhand der bekannt gewordenen Aktionen der IBD feststellt