Satellitenaufklärung der Europäischen Union zur Grenzüberwachung
K or re kt ur Deutscher Bundestag Drucksache 18/5316 18. Wahlperiode 23.06.2015 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Herbert Behrens, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5039 – Satellitenaufklärung der Europäischen Union zur Grenzüberwachung Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 1, Charly Zum Empfang und zur Verarbeitung von Daten aus der Satellitenaufklärung be- treibt die Europäische Union (EU) ein Satellitenzentrum (EUSC) im spanischen Torrejón. Aufbereitete Informationen des EUSC werden dem Europäischen Rat, den Geheimdienstzentren IntCen und EUMS INT sowie den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geliefert. Sofern dies im Interesse der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) liegt, können auch internationale Organisationen, wie die Vereinten Nationen, die OSZE oder die NATO mit Pro- dukten versorgt werden. Offizieller Ansprechpartner für das EUSC in Deutschland ist das Auswärtige Amt (Bundestagsdrucksache 17/7806). Von dort werden etwaige Daten oder Analysen „an weitere Nutzer im Kreise der Bundesregierung“ weitergeleitet. Die Bundesregierung beeinflusst das EUSC zusammen mit den anderen Mit- gliedstaaten der Europäischen Union über den Verwaltungsrat. Dort werden das Arbeitsprogramm, der Haushalt sowie Fragen betreffend des Personals, der Aus- rüstung und des generellen Betriebes des EUSC entschieden. Die technische Ab- wicklung entsprechender Dienste wird vor allem vom Fernerkundungsdatenzen- trum des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) übernom- men. Laut der italienischen Firma Earth Observation Satellite Services Com- pany (e-GEOS), die zum italienischen Rüstungskonzern FINMECCANICA gehört, hat das DLR in Neustrelitz bereits im Jahr 2011 Aufklärungsdaten auch für militärische Intervention in Libyen geliefert (www.e-geos.it/news/11-03-09- libya/index.html, Zugriff am 18. Mai 2015). Die Firma nutzte hierfür zudem Produkte eines EU-Forschungsprojekts, an dem auch das DLR und der dama- lige EADS-Ableger Astrium beteiligt war. In einem anderen EU-Projekt hatte auch das Bundeskriminalamt Bilder zu Testzwecken über das DLR Neustrelitz angefordert. Auch die Bundeswehr stellt Personal für das EUSC und nimmt an Ausbildungen zur Satellitenbildauswertung teil. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Si- cherheitspolitik haben hierfür im Jahr 2010 eine Absprache zur Bereitstellung von SAR-Lupe-Bildmaterial geschlossen. Laut der Europäischen Kommission Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Juni 2015 übermittelt. ur Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. kt re or K
K or re kt ur Drucksache 18/5316 –2– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. liefert das EUSC „weltraumgestützte geografische Daten“ auch für NATO-Ope- rationen (Parlamentarische Anfrage, Aktenzeichen E-003943/2011). Im Rahmen der Bekämpfung unerwünschter Migration im Mittelmeer und der dahinter stehenden Netzwerke von Fluchthelfern soll die Europäische Union auf Drängen mehrerer Mitgliedstaaten nun ebenfalls Daten aus der Satellitenauf- klärung bereitstellen (www.statewatch.org/news/2015/may/eu-med-military- op.pdf). Dies beträfe die Küste Tunesiens, Ägyptens und Libyens. Auch die Tür- kei fordert die Überlassung von Satellitendaten, um damit das Ablegen von aus- gemusterten Frachtschiffen mit Migranten zu verhindern (Fox News Online vom 4. März 2015). Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Europäische Union (EU) verfügt über keine eigenen Fähigkeiten der Satelli- tenaufklärung für militärische, nachrichtendienstliche oder polizeiliche Zwecke. Nachstehend werden zur besseren Einordnung der Antworten auf die einzelnen Fragen und mit Blick auf das für die Bundesregierung ersichtliche Erkenntnis- interesse der Fragesteller die wesentlichen EU-Institutionen, -Agenturen und -Programme mit Weltraumbezug dargestellt. Des Weiteren werden die in eini- gen Fragen und der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten deutschen Ein- richtungen und Programme in ihren Grundzügen vorgestellt. Das Europäische Satellitenzentrum (EUSC) mit Sitz in Torrejón, Spanien, ist eine EU-Agentur mit etwa 100 Mitarbeitern. Hauptaufgabe des EUSC ist die Unterstützung der Entscheidungsfindung in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union durch die Analyse und Aus- wertung von Satellitendaten und -bildern. Die Arbeit des EU-Satellitenzentrums K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 2 soll vor allem der Krisenbeobachtung und Konfliktprävention dienen. Das EUSC greift überwiegend auf kommerzielle Anbieter von Geoinformationsda- ten zurück, nutzt aber auch Regierungssatelliten wie z. B. das deutsche System SAR-Lupe oder das französisch-italienisch-spanisch-belgisch-griechische Sys- tem Hélios II. Die Auswahl des Anbieters erfolgt bedarfsabhängig und nach Kosten-Nutzen-Erwägungen. Die Daten werden von Analysten des Zentrums bearbeitet und ausgewertet. Es handelt sich somit um fertige Analyseprodukte. Abnehmer dieser Produkte des EUSC sind der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) – einschließlich der Hohen Repräsentantin – mit seinen Körperschaften (insbesondere EU-Militärstab, INTCEN) sowie die GSVP-Missionen und -Ope- rationen, die EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission, zugelassene Drittstaaten (mit denen ein entsprechendes Sicherheitsabkommen geschlossen wurde) und internationale Organisationen (NATO – Organisation des Nord- atlantikvertrags – VN – Vereinte Nationen – OSZE – Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa). Das EUSC versendet wöchentlich Analyseprodukte an die EU-Mitgliedstaaten. Die Bilddaten werden regelmäßig per Kurier an das für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zuständige Fachreferat im Auswärtigen Amt versandt und von dort an das Krisenreaktionszentrum im Auswärtigen Amt weitergeleitet. Das Krisenreaktionszentrum verfügt zudem über einen eigenen Zugang zum Download-Portal des EUSC, über das die Produkte direkt abrufbar sind. Das Krisenreaktionszentrum übernimmt die Weiterleitung an den Bundesnachrich- tendienst und die zuständigen Dienststellen der Bundeswehr. Das EUSC ist im Rahmen seiner technischen Expertise auch an Forschungs- und Entwicklungsprogrammen wie dem Space Surveillance and Tracking-Pro- gramm (SST) der EU, das u. a. der Ortung und Beurteilung von Satelliten, Welt- raumschrott und damit verbundener Gefahren (z. B. Risiko von Kollisionen oder unkontrollierten Wiedereintritten) dient, beteiligt. Die SST-Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU vom 16. April 2014 sieht per- ur kt re or K
K or re kt ur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –3– Drucksache 18/5316 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. spektivisch bereits eine unterstützende Rolle des EUSC vor, insbesondere die Nutzbarmachung von dessen Expertise im Umgang mit als Verschlusssache ein- gestuften Informationen. Copernicus, bis 2013 GMES („Global Monitoring for Environment and Secu- rity“) genannt, ist ein Erdbeobachtungsprogramm der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA). Copernicus hat zum Ziel, ent- scheidungsrelevante Informationen zum Zustand der Erde für Entscheidungs- träger in Europa bereitzustellen. Im Rahmen von Copernicus werden hierfür eine Flotte von Erdbeobachtungssatelliten mittlerer und niedriger Auflösung entwickelt und betrieben (die sogenannten Sentinels), sowie Daten kommerziel- ler Satelliten beschafft. Zudem werden Informationsdienste betrieben, die aus Satellitendaten und anderen Daten („in situ Daten“) Informationsprodukte er- zeugen. Copernicus soll grundsätzlich überall dort für die Gestaltung und Umsetzung europäischer und nationaler Politiken genutzt werden, wo diese Infrastruktur sinnvoll genutzt werden kann. Im Kern ist Copernicus ein ziviles Programm zur Erdbeobachtung, kein Aufklärungsprogramm. Die Copernicus Sentinel-Satelli- ten sind durch ihre technischen Spezifikationen, insbesondere ihre geringe räumliche Auflösung (typischerweise größer als 10 m), kaum für militärische Zwecke verwendbar. Sowohl die nationale Forschung für die zivile Sicherheit als auch die europäischen Forschungsprojekte unter dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizon 2020“ haben einen ausschließlich zivi- len Charakter. Zur Nutzung der Forschungsergebnisse und zu den Daten, die im Rahmen von durch „Horizon 2020“ geförderte Forschungsprojekte durch Dritte erhoben wurden, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 3 Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) ist das Forschungszen- trum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Seine For- schungs- und Entwicklungsarbeiten in Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Verkehr und Sicherheit sind in nationale und internationale Kooperationen eingebunden. Das DLR ist als Forschungszentrum Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft. Da- rüber hinaus ist das DLR im Auftrag der Bundesregierung für die Planung und Umsetzung der deutschen Raumfahrtaktivitäten zuständig. Grundlage hierfür ist das Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetz (RAÜG). Zudem sind im DLR Pro- jektträger zur Forschungsförderung angesiedelt. Das DLR hat circa 8 000 Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter. Es unterhält 60 Institute, Test- und Betriebsein- richtungen an 16 verschiedenen Standorten. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführte Meldung über eine Lieferung von Aufklärungsdaten durch das DLR für militärische Zwecke an die Firma Earth Observation Satellite Services Company (e-GEOS) nicht zu- trifft: Die von den Fragestellern zitierte Meldung bezieht sich auf eine Lieferung der Firma euromap/GAF, die zu e-GEOS gehört und ebenfalls in Neustrelitz an- sässig ist. Die Bundeswehr betreibt seit dem Jahr 2008 das Radarsatellitensystem „SAR-Lupe“ (Synthetic Aperture Radar „Lupe“, bildgebendes Radarverfahren) zur weltweiten, tageslicht- und wetterunabhängigen abbildenden Aufklärung. Das System besteht aus fünf baugleichen Satelliten und wird durch die Firma Orbitale Hochtechnologie Bremen (OHB) bereitgestellt. Als Nachfolgesystem befindet sich zurzeit das Radarsatellitensystem „SARah“ in der Realisierung. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten auf die Kleine An- frage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 18/146 vom 9. De- zember 2013, 17/13187 vom 23. April 2013 und 17/7806 vom 25. November 2011. ur kt re or K
K or re kt ur Drucksache 18/5316 –4– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Welche Abteilung des Auswärtigen Amts ist für den Empfang und die Ver- arbeitung von Daten aus der Satellitenaufklärung EUSC zuständig, und welche technischen Anlagen existieren hierfür? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/7806 vom 25. November 2011 ver- wiesen. 2. In welchem Umfang hat das Auswärtige Amt in den Jahren 2014 und 2015 Daten des EUSC erhalten? Im Einklang mit dem Beschluss des Rates der EU 2014/401/GASP vom 26. Juni 2014 werden grundsätzlich alle Produkte des EUSC dem EAD und den Mit- gliedstaaten bereitgestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwie- sen. 3. An welche Bedarfsträger oder sonstige Einrichtungen wurden die Daten je- weils weitergeleitet? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Auf welche Weise ist das deutsche Maritime Sicherheitszentrum mit den dort angeschlossenen Bundesministerium des Innern, Bundesministerium K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 4 für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an das EUSC an- gebunden bzw. erhält von dort entsprechende Daten? Das deutsche Maritime Sicherheitszentrum ist nicht an das EUSC angebunden. 5. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Daten welcher deut- schen Satelliten an das EUSC geliefert werden? Gemäß der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. September 2010 ist das EUSC berechtigt, Archivbilder des Satellitensystems „SAR-Lupe“ anzufordern. Die Daten sind grundsätzlich „VS – Geheim“, mindestens jedoch „VS – Vertraulich“ einge- stuft, und müssen durch das EUSC entsprechend gehandhabt werden. a) Aus welchen Kapazitäten stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die Bilder optischer und bzw. oder hochauflösender Radarsatelliten, die das DLR oder Airbus an das EUSC sowie EU-Forschungsprogramme liefern? Das DLR hat im Rahmen des Forschungsprojekts „G-NEXT“ Satellitendaten verschiedener ziviler Systeme (z. B. Worldview, TerraSAR-X) ausgewertet und mit dem EUSC ausgetauscht. Dabei wurden ausschließlich kommerziell verfüg- bare Daten verwendet, die über den Copernicus-Datenzugang lizensiert wurden. Über Lieferungen von Satellitendaten durch Airbus an das EUSC liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. ur kt re or K
K or re kt ur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –5– Drucksache 18/5316 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Übrigen greift das EUSC für seine Analyseprodukte aufgrund des Bedarfs vor allem an hochauflösenden optischen Satellitenbilddaten nur zu einem sehr geringen Teil (2014: 1 Prozent) auf Bilder aus Radarsystemen mit synthetischer Apertur zurück. b) Welche Einnahmen wurden hierfür in den Jahren 2013, 2014 und 2015 erzielt? Auf die Antwort zu Frage 5a wird verwiesen. 6. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, von welchen kommerziellen Anbietern das EUSC derzeit Rohdaten für Aufklärungszwecke ankauft? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 7. Auf welche Weise und unter welcher Maßgabe kann das EUSC nach Kennt- nis der Bundesregierung Echtzeit-Daten und Archivmaterial deutscher Sa- telliten anfordern? Das durch Deutschland betriebene Satellitensystem zur abbildenden Aufklärung ist das Radarsatellitensystem „SAR-Lupe“ der Bundeswehr. Aufgrund seiner Funktionsweise ist dieses System nicht in der Lage, Echtzeit-Daten bereit zu stellen. Gemäß der Vereinbarung zwischen dem BMVg und der Hohen Vertreterin der K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 5 Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. September 2010 ist das EUSC berechtigt, bis zu 30 Archivbilder pro Jahr aus „SAR-Lupe“ kostenfrei anzufordern. Bei Anfragen, die über die Freimengen hinausgehen, werden die fiktiven Kosten zur Erstellung des Bildes in Rechnung gestellt. Das Maximum von 100 Bildern pro Jahr und 15 Bildern pro Monat darf dabei nicht überschritten werden. Um Bilder aus dem Archiv anzufordern, muss das EUSC eine entsprechende Anfrage an die Zentrale Abbildende Aufklärung, eine Dienststelle des Kom- mandos Strategische Aufklärung der Bundeswehr, stellen. Dort wird geprüft, ob Bildmaterial mit den geforderten Kriterien vorliegt. Sofern keine Einschränkun- gen zur Weitergabe bestehen, werden die Daten über eine verschlüsselte, direkte Verbindung (Point-to-Point) an das EUSC übermittelt und in der Zentrale Abbil- dende Aufklärung entsprechend protokolliert. 8. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang die EU- Agenturen FRONTEX und Europol sowie die Geheimdienstzentren IntCen und EUMS INT in den letzten fünf Jahren Produkte des EUSC anforderten und erhielten (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 18/146 beantworten und soweit möglich tabellarisch darstellen)? Die Zahl der vom EUSC erstellten Analyseprodukte hat sich in den Jahren 2009 bis 2014 mehr als verdoppelt: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 482 706 602 841 765 1036 Im Jahr 2015 wurden bislang 472 Produkte erstellt (Stand: 3. Juni 2015). Haupt- bedarfsträger (im Gesamtzeitraum 2009 bis 3. Juni 2015) war der EAD (ins- besondere der EU-Militärstab mit 1 039 Aufträgen und das EU-Intelligence ur kt re or K
K or re kt ur Drucksache 18/5316 –6– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Analysis Center mit 818 Aufträgen). FRONTEX forderte im Jahr 2015 erstmalig Produkte (bislang vier Aufträge) an. Informationen über Anforderungen seitens Europol liegen der Bundesregierung nicht vor. Ergänzend ist darauf hinzuwei- sen, dass die Zahl der Aufträge nicht der Zahl der erstellten Produkte entspricht. Ein Auftrag kann zur Erstellung mehrerer Produkte führen. Die operative Steu- erung (sogenanntes Tasking) des EUSC obliegt dabei der Hohen Vertreterin. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Ant- worten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 18/146 vom 9. Dezember 2013 und 17/7806 vom 25. November 2011 verwiesen. 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang und für welche Zwecke internationale Organisationen, wie die Vereinten Nationen, die OSZE oder die NATO, in den letzten fünf Jahren Produkte des EUSC anforderten und erhielten (bitte soweit möglich tabellarisch darstellen)? Die Vereinten Nationen (einschließlich der Hauptabteilung Friedenssicherungs- einsätze) haben im betreffenden Zeitraum in 370 Fällen die Unterstützung des EUSC angefragt. Das EUSC unterstützt seit April 2015 auch die OSZE-Beob- achtermission SMM (Special Monitoring Mission to Ukraine) in der Ukraine, die bislang in 107 Fällen EUSC-Unterstützung angefragt hat. Über Anfragen seitens der NATO liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Darüber hinaus stellte die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) im laufenden Jahr bislang 53 Anfragen. Der Bundesregierung liegen keine Informa- tionen zur Anzahl der aus den Anfragen resultierenden Produkte sowie zu deren K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 6 Inhalt im Einzelnen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Wie häufig und für welche Zwecke haben das Fernerkundungsdatenzen- trum des DLR, die Bundespolizei oder das Bundeskriminalamt (auch zu Testzwecken) Produkte aus der Satellitenaufklärung des EUSC angefor- dert? Weder das Fernerkundungsdatenzentrum des DLR noch die Bundespolizei oder das Bundeskriminalamt haben Analyseprodukte des EUSC angefordert. 11. Wie häufig und für welche Zwecke hat die Bundeswehr (auch zu Test- zwecken) Produkte aus der Satellitenaufklärung des EUSC angefordert? Die Bundeswehr hat keine Analyseprodukte des EUSC angefordert. 12. In welchem Umfang und in welcher Häufigkeit nutzen der Geoinforma- tionsdienst der Bundeswehr bzw. die Bundesmarine Produkte aus der EU- Satellitenaufklärung? Das Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr und die Deutsche Marine fordern ihren Bedarf an satellitengestützter Aufklärung beim Kom- mando Strategische Aufklärung an. Die dort erstellten Produkte können Er- kenntnisse aus Analyseprodukten des EUSC enthalten. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 11 sowie auf die Vorbemerkung der Bundes- regierung verwiesen. ur kt re or K
K or re kt ur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –7– Drucksache 18/5316 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. An welchen Ausbildungen zur Satellitenbildauswertung des EUSC haben welche Bundesbehörden seit dem Jahr 2013 teilgenommen? Der Bundesnachrichtendienst hat im Abfragezeitraum die nachstehenden Aus- bildungsangebote des EUSC genutzt: 1. Imagery Analysis of Nuclear Fuel Cycle and Nuclear Weapons Related Faci- lities 2. Introduction to Geospatial Intelligence (GEOINT) 3. SAR Course 4. Imagery Analysis of Industrial Installations Außerdem haben Vertreter des Zentrums für Geoinformationswesen der Bun- deswehr in den Jahren 2013 und 2014 an den Kursen „Analysis of Radar Imagery – Radar 2“ und „Analysis of Radar Imagery – Radar 1“ teilgenommen. 14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Einschränkun- gen Produkte und Daten aus der europäischen Satellitenaufklärung frei ver- fügbar im Internet bereitstehen? Das EUSC betreibt ein Portal zum Herunterladen der erstellten Analysepro- dukte. Die Dateien sind verschlüsselt. Die erforderlichen Schlüssel werden vom Rat an EU-Institutionen und Mitgliedstaaten verteilt. Somit werden die Produkte lediglich berechtigten Abnehmern zur Verfügung gestellt und sind damit nicht frei im Internet verfügbar. Die Produkte des EUSC sind in der Regel als Ver- schlusssache eingestuft. K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 7 15. Was ist der Bundesregierung über Ergebnisse der Definitionsphase einer öffentlich-privaten Partnerschaft für ein unabhängiges „Europäisches Da- tenrelaissatellitensystem“ (EDRS) zur schnelleren Übertragung großer Datenmengen bekannt? Die Definition des Europäischen Datenrelaissatellitensystems (EDRS) erfolgte vor dem Start des Public-Private-Partnership-Programms der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) mit dem Betreiber Airbus Defence and Space. Die wesentlichen Anforderungen wurden von den Mitgliedstaaten in Form der ESA- Programmpapiere für EDRS festgelegt: ● Entwicklung und Bereitstellung von Datenrelaiskapazitäten und -diensten mit Priorität auf den Diensten für Copernicus, sowie für ESA-Missionen, ● Entwicklung eines kommerziellen Marktes für die optischen Datenrelais- dienste für weitere Nutzer außerhalb der ESA, ● Standardisierung der optischen und Ka-Band-Technologie für Relaisdienste sowie ● kosteneffiziente Programmimplementierung über eine öffentlich-private Partnerschaft mit einem Betreiber. Das EDRS befindet sich derzeit in der Aufbauphase. Die Nutzlast des ersten Relaisknotens ist fertiggestellt und wartet auf die Verfügbarkeit der Startrakete. Der zweite Relaisknoten befindet sich in der Satellitenintegration. ur kt re or K
K or re kt ur Drucksache 18/5316 –8– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Welche Beiträge haben die Firmen Airbus, OHB System GmbH, Tesat Spacecom GmbH und das Deutsche Raumfahrtkontrollzentrum des DLR nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür erbracht? Airbus Defence and Space ist als kommerzieller Betreiber und Vertragsnehmer der Public Private Partnership Partner der ESA im EDRS-Programm. OHB Sys- tem ist Hauptauftragnehmer für den Satelliten EDRS-C. Dieser Satellit trägt den zweiten Relaisknoten. Tesat ist Gerätelieferant für das optische Kommunika- tionsterminal (Laser Communication Terminal, LCT) und Hauptauftragnehmer für die Nutzlast des EDRS-C. Das DLR (GSOC) übernimmt die Satelliten- und Missionskontrolle als Unterauftragnehmer von Airbus und investiert hierzu in die entsprechende Bodeninfrastruktur. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der Kosten- rahmen für das Gesamtprojekt (Gesamtvolumen 400 Mio. Euro, ESA- Beteiligung 275 Mio. Euro) eingehalten wurde? Der Finanzrahmen der ESA für den Aufbau der Infrastruktur des Europäischen Datenrelaissatellitensystems lag bei Vertragsabschluss bei 275 Mio. Euro. Auf- grund der neuartigen Technologie hatte man zu diesem Zeitpunkt bereits mög- liche Risiken in einer Höhe von 50 Mio. Euro identifiziert. Seither wurden zwei Vertragsergänzungen vorgenommen, wodurch sich die Kosten dieses Festpreis- vertrags um 33,7 Mio. Euro bzw. um 34,2 Mio. Euro erhöhten. Die EDRS-Ge- samtkosten sind von ursprünglich 415 Mio. Euro auf 473 Mio. Euro angestie- gen. K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 8 16. Was ist der Bundesregierung über Fortschritte oder Defizite beim Aufbau des Copernicus-Dienstes für Sicherheitsanwendungen bekannt (www.d- gmes.de/sicherheit)? Der Aufbau des Copernicus-Kerndienstes „Sicherheit“ verläuft planmäßig. Die Europäische Kommission hat bereits im Jahr 2008 damit begonnen, Nutzergrup- pen für den Dienst für Sicherheitsanwendungen zu identifizieren und deren Anforderungen zu erfassen. Für diesen Dienst hat die Kommission drei Schwer- punkte festgelegt: 1. Grenzüberwachung (südliche und östliche Grenzen), 2. Unterstützung von Außeneinsätzen der Europäischen Union („support to ex- ternal action“) und 3. Überwachung des Schiffsverkehrs. Die Kommission hat die Verantwortung für die Umsetzung der Dienste an euro- päische Agenturen delegiert. Hierzu zählen die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (FRONTEX für die Grenz- überwachung) und die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA für die Überwachung des Schiffsverkehrs). Derzeit schaffen FRONTEX und EMSA in enger Absprache entsprechende Strukturen. Der Betrieb der Dienste soll im Jahr 2015 beginnen. Die Rolle des Satellitenzentrums der Euro- päischen Union (EUSC) für das Dienst-Element „Unterstützung von EU-Au- ßeneinsätzen“ wird derzeit noch diskutiert. ur kt re or K
K or re kt ur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –9– Drucksache 18/5316 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Auf welche Weise könnte der Dienst aus Sicht der Bundesregierung für die Anwendungen „natürliche Ressourcen und Konflikte“, „Migration und Grenzüberwachung“, „Überwachung von Abkommen (auch Nu- klear-)“, „Überwachen kritischer Infrastruktur“ sowie „Krisenmanage- ment und -bewertung“ genutzt werden? Im Copernicus-Programm hat die Europäische Kommission Kerndienste für sechs unterschiedliche Themenbereiche eingerichtet: Landüberwachung, Über- wachung der Meeresumwelt, Katastrophen- und Krisenmanagement, Über- wachung der Atmosphäre, Überwachung des Klimawandels und Sicherheit. Eine Erweiterung des Copernicus-Kerndienstes „Sicherheit“ über die derzeit gesetzten Schwerpunkte hinaus soll auf Basis der bisherigen Erfahrungen in die Erörterungen des Programmkomitees zu den künftigen Copernicus-Arbeitspro- grammen Eingang finden. b) Welche deutschen nationalen Projekte werden in den Copernicus-Dienst für Sicherheitsanwendungen integriert? Eine Integration deutscher nationaler Projekte in den Copernicus-Dienst für Sicherheitsanwendungen ist nicht vorgesehen. c) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn Copernicus in Deutschland davon spricht, dass „Schnittstellen zwischen den deutschen Datenquellen (TerraSAR-X, RapidEye) und Dienstleis- tern für die Auswertung verbessert“ worden seien? Im Rahmen von DeSecure, einem Verbundprojekt mit dem Ziel der Verbesse- K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 9 rung der satellitengestützten Kriseninformation, wurden technische Schnittstel- len und Datenstrukturen entwickelt, um Datenprodukte von TerraSAR-X und RapidEye im Bedarfsfall möglichst schnell an das Bundesamt für Bevölke- rungsschutz und Katastrophenhilfe, das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern, sowie das Technische Hilfswerk zu übermitteln. d) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergeb- nissen des Projekts „DeMARINE Sicherheit“ hinsichtlich der Möglich- keiten zur „robusten Erfassung und Erkennung von Schiffen und Objek- ten auf hoher See“? Im Rahmen von „DeMarine Sicherheit“ wurde ein Demonstrationsvorhaben zur Assimilation von Fernerkundungsdaten und zur Identifizierung und Vermeidung von parametrischem Rollen durchgeführt. Ziel des Projektes war es, aus Modell- daten in Kombination mit der satellitengestützten Analyse der Seegangsituation abzuleiten, ob sich für ein Schiff in bestimmten Regionen eine kritische Über- lagerung von Seegang und Schiffskurs beziehungsweise Schiffsgeschwindigkeit ergeben kann. Es wurden Softwarewerkzeuge zur Detektion von Schiffen und zur Gewinnung von Schiffsparametern (Größe/Bewegung/Typ) entwickelt, die im nationalen Bodensegment des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt am Standort Neustrelitz integriert werden sollen. Das Projekt verlief sehr erfolg- reich und konnte Akzeptanz für die Nutzung der Fernerkundung bei behörd- lichen Nutzern erzielen. Bis zur vollständigen, operationellen Reife der Pro- dukte und Dienste sind weitere Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erforder- lich. e) Auf welche Weise und von welchen Satelliten werden bzw. wurden hierfür entsprechende Daten verarbeitet? Der Prozess der Schiffsdetektion läuft automatisch mit der Eingabe nutzerspe- zifischer Parameter wie Zeit, Gebiet, Wahl des Sensors und Verschneidung ur kt re or K
K or re kt ur Drucksache 18/5316 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. mit Schiffsmeldungen. Genutzt werden Daten der Satelliten TerraSAR-X, ERS 1&2, ENVISAT und Radarsat 1&2. Zudem wurden Vorbereitungen zur Nutzung von Sentinel-1-Daten unternommen. 17. Was ist der Bundesregierung über Folgeprojekte der EU-Vorhaben G-MOSAIC, G-NEXT und G-SEXTANT bekannt, und wer ist daran be- teiligt? G-MOSAIC, G-NEXT und G-SEXTANT waren Vorläufer des Copernicus- Dienstes für Sicherheitsanwendungen. Der Dienst wird von FRONTEX bzw. EMSA beschafft, an die die Europäische Kommission die Verantwortung für die Umsetzung des Sicherheitsdienstes übertragen hat. Im Übrigen wird auf die Ant- wort zu Frage 16 verwiesen. 18. Welche Anwendungen zur Unterstützung des EU-Katastrophen- und Kri- senmanagements bzw. sonstiger Sicherheitsanwendungen mithilfe von Fernerkundungstechnik werden nach Kenntnis der Bundesregierung der- zeit im Forschungsprogramm Horizon 2020 beforscht? Im Rahmen der Programmlinie „Sichere Gesellschaften“ von „Horizon 2020“ werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit keine Projekte gefördert, die sich mit satellitengestützten Fernerkundungstechniken zur Unterstützung des EU-Katastrophen- und Krisenmanagements bzw. sonstiger Sicherheitsanwen- dungen beschäftigen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregie- rung verwiesen. K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 10 19. An welchen nationalen oder internationalen Forschungsprojekten zur sa- tellitengestützten Steuerung oder Navigation von Drohnen bzw. zur Über- mittlung von Aufklärungsdaten sind deutsche Behörden derzeit beteiligt? Im Rahmen des nationalen Programmes „Forschung für die zivile Sicherheit“ der Bundesregierung ist das Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der Stadt Dortmund an dem deutsch-französischen Forschungsprojekt „UAV-Assis- ted Ad Hoc Networks for Crisis Management and Hostile Environment Sensing (ANCHORS)“ beteiligt. Ziel des Projekts ist es, Rettungskräften im Fall einer großflächigen Katastrophe eine schnelle Lageerkundung sowie einen effizienten Informationsfluss mittels autonomer unbemannter Systemen in der Luft und auf dem Boden zu ermöglichen. Daneben führt das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nut- zung der Bundeswehr in Vorbereitung auf die Weltfunkkonferenz im Zeitraum 2013 bis Ende 2015 eine Studie über die Nutzung des festen Funkdienstes über Satelliten zur Steuerung von unbemannten Flugsystemen durch. Das schließt die Möglichkeit zur Übertragung von Aufklärungsdaten über diese Frequenzen aus- drücklich aus. Im Rahmen eines weiteren Forschungs- und Technologieprojektes des Bundes- amts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr wird die breitbandige Kommunikation mit Lasern über Satellit zu unbemannten Flug- systemen untersucht. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist derzeit am EU-Forschungsprojekt „RECONASS“ (Reconstruction and Recovery planning: near realtime construc- tion damage, loss and needs assessment) beteiligt. ur kt re or K