Satellitenaufklärung der Europäischen Union zur Grenzüberwachung

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K or re kt ur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                 – 11 –                         Drucksache 18/5316 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gegenstand des Projektes ist die Entwicklung eines Systems, welches aufgrund von Sensoren erlaubt, Aussagen über die Stabilität eines stark beschädigten Ge- bäudes zu treffen, um die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Das System soll der baulichen Überwachung dienen und eine zuverlässige, kontinu- ierliche Bewertung des baulichen Zustandes in Echtzeit praktikabel machen, so- dass eine schnelle, objektive Anordnung von Maßnahmen möglich ist. Ziel ist es auch, die Lage und Beschaffenheit von Punkten im Gebäude zu überwachen, über Drahtlosnetzwerkverbindungen an eine zentrale Verarbeitungsstelle zu übertragen und durch geeignete Algorithmen Änderungen festzustellen und zu bewerten. Ferner wird innerhalb des Projektes zur Erkundung der äußeren Be- schädigungen des betroffenen Gebäudes eine Drohne verwendet, die Fotos über- trägt, welche mittels GPS-Daten lokalisiert werden. Darüber hinaus ist die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk am nationalen For- schungsprojekt „EMSec“ (Echtzeit Dienste für Maritime Sicherheit) des Bun- desministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt. Erstes Ziel des Teilvorhabens der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist dabei die Verbesserung der Lagewahrnehmung in nahezu Echtzeit in verschiedenen räumlichen Skalierungen. Durch eine lückenlose Beobachtung kann ein ratio- neller Einsatz von begrenzten personellen und materiellen Ressourcen gewähr- leistet werden. Wesentlicher Erfolgsfaktor für die schnelle Behebung einer Ka- tastrophen- und Unfallsituation ist die komplette und detaillierte Übersicht über die Lage, die Gefahren und über die eigenen Kräfte. Von lokalen über regionale bis hin zu globalen Ereignissen ist eine schnelle Verfügbarkeit dieser Daten we- sentlich, da für den Einsatz nur begrenzte technische und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 11 Zweites Ziel des Teilvorhabens ist die Erarbeitung eines Konzeptes für den sicheren und effektiven Einsatz von unbemannten Technologien in der Wechsel- wirkung mit Betroffenen und Anwendern. Bei Rettungseinsätzen ist eine intui- tive Bedienung für den Einsatz unter hoher psychologischer Belastung aus Sicht der Anwender unabdingbar. Ein Teil der psychologischen Belastung kann durch geeignete Übungs- und Trainingskonzepte für die Anwender reduziert werden. Bei der Erstellung großflächiger, lückenloser und eindeutiger Lagebilder in EMSec mit einer Auflösung von unter einem Meter und in Echtzeit stellen sich die ethischen Fragen lokaler Videoüberwachung in potenzierter Form. Während Kameras im öffentlichen Raum überwiegend für die Aufzeichnung in einem be- stimmten, räumlich begrenzten Bereichs konzipiert sind, handelt es sich bei den in EMSec zusammengeführten Datenmengen um die Möglichkeit einer großflä- chigen, räumlich kaum begrenzten Echtzeit-Überwachung. Diese erstreckt sich auf viel befahrene Seeverkehrswege, teilweise dicht besiedelte Regionen in Küstennähe, sowie auf Offshore-Infrastrukturanlagen auf denen in naher Zu- kunft tausende von Menschen arbeiten werden. Konsortialführer des Projektes ist das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt. 20. Welche deutschen Behörden und Institutionen waren und sind in welcher Form an europäischen Programmen zur Satellitenaufklärung (z. B. GMES oder Copernicus-Programm) beteiligt (bitte nach Zeitraum, Behörden, Institutionen, EU-Programmen, Art der Beteiligung, wie z. B. Kosten, Personalaufwand, Konferenzbeteiligung, Publikationen, Datennutzung etc. aufschlüsseln)? Copernicus ist ein Programm der EU und der Europäischen Weltraumorganisa- tion (ESA). Seinem Charakter nach ist es kein „Programm zur Satellitenaufklä- rung“. Für weitere Erläuterungen zu Copernicus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. ur kt re or K
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K or re kt ur Drucksache 18/5316                                  – 12 –            Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutsche Behörden und Institutionen sind daran in drei Funktionen beteiligt: 1. Nutzung der von den Diensten bereitgestellten Informationen, 2. Beteiligung an der Entwicklung oder Bereitstellung von Copernicus-Diens- ten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit und Kompetenzbereiche, 3. Beratung der Bundesregierung und der Europäischen Kommission bei der Weiterentwicklung der Dienste. Folgende Behörden und Institutionen waren und sind an dem europäischen Erd- beobachtungsprogramm Copernicus nennenswert beteiligt: ● Der Deutsche Wetterdienst hat sich bei der Definition der Dienste zur Über- wachung des Klimawandels und zur Atmosphärenüberwachung eingebracht. Außerdem wird eine Beteiligung an der Durchführung dieser Dienste ange- strebt (z. B. im Bereich der Klimamodellierung). ● Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat sich bei der Defini- tion des Dienstes zur Überwachung der Meeresumwelt eingebracht. Außer- dem wird eine Beteiligung an der Durchführung des Dienstes zur Über- wachung der Meeresumwelt angestrebt. ● Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat sich bei der Definition des Dienstes zur Unterstützung des Katastrophen- und Krisen- managements eingebracht. ● Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie und das Umweltbundesamt haben sich an der Definition des Dienstes für die Landüberwachung beteiligt und erstellen im Rahmen der Berichtspflicht den nationalen Beitrag. Der na- K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 12 tionale Beitrag besteht aus dem Monitoring der Landbedeckung. ● Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) war in seiner Funktion als Forschungszentrum im Bereich der Luft- und Raumfahrt an der Entwicklung verschiedener Copernicus-Dienste beteiligt. Im Copernicus- Dienst für die Unterstützung des Katastrophen- und Krisenmanagements übernimmt das DLR als Teil des von der Europäischen Kommission beauf- tragten Konsortiums Aufgaben in der Produkterstellung und -weiterentwick- lung. ● Das Raumfahrtmanagement des DLR unterstützt die Bundesregierung im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bei der Vertretung deutscher Interessen im Copernicus-Kontext gegenüber der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und der Europäischen Kommis- sion. Detailliertere Informationen, insbesondere im Bereich der Anwendungen, lie- gen der Bundesregierung nicht vor. Zudem sind oder waren deutsche Behörden oder Institutionen an folgenden Pro- jekten, die den Aspekt der Satellitenaufklärung behandeln oder behandelt haben, ur kt re or K
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K or re kt ur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                    – 13 –                            Drucksache 18/5316 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. im Bereich „Sicherheit“ des 7. Forschungsrahmenprogramms sowie der Pro- grammlinie „Sichere Gesellschaften“ von „Horizon 2020“ beteiligt: Projekttitel                                            Laufzeit-        Laufzeit-        Gesamt-      Gesamt- beginn           ende             kosten       förderung AIRBorne information for Emergency situation              01.01.2012      31.12.2015      15 532 973   19 894 308 Awareness and Monitoring (AIRBEAM) – Technische Universität Dortmund Reconstruction and Recovery Planning:                     01.12.2013      31.05.2017      15 484 324   14 260 240 Rapid and Continuously Updated Construction Damage, and Related Needs Assessment (RECONASS) – Technische Universität Dresden – Bundesministerium des Innern Advanced Forest Fire Fighting (AF3)                       01.05.2014      30.04.2017      19 270 384   12 985 486 – Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Informationen zu den in diesem Rahmen geförderten Projekten vor. a) Welche konkreten Beiträge werden von den teilnehmenden Institutio- nen und Firmen erbracht? K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 13 Die Europäische Union ist Eigner und Träger des Programms „Horizon 2020“ und des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU. Durchführende Organisation ist die Europäische Kommission. Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Kenntnisse zu den in diesem Rahmen geförderten Projekten vor. Auch bei dem Programm Copernicus ist die Europäische Union Eigner und Träger und die Europäische Kommission durchführende Organisation. Der Bundesregierung liegen auch hier keine detaillierten Kenntnisse zu den in diesem Rahmen geför- derten Projekten vor. b) Welche weiteren Vorhaben zur Nutzung von Satellitenaufklärung zu Zwecken der inneren Sicherheit fördert die Europäische Union derzeit, und worum handelt es sich dabei? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Darüber hinausgehende Informa- tionen liegen der Bundesregierung nicht vor. 21. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise Produkte des EUSC aus der Satellitenaufklärung im Rahmen der Bekämpfung un- erwünschter Migration im Mittelmeer bzw. dahinterstehenden Netzwerke von Fluchthelfern genutzt werden sollen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 22. Welche weiteren Daten aus der Satellitenaufklärung sollen nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür genutzt werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. ur kt re or K
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K or re kt ur Drucksache 18/5316                                     – 14 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 23. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Forderungen der Türkei be- kannt, Daten aus der europäischen Satellitenaufklärung zu erhalten, bzw. inwieweit wird dies inzwischen sogar praktiziert (Plenarprotokoll 18/93)? Der Bundesregierung liegen hierzu weiterhin keine Informationen vor. Insofern wird auf die im Plenarprotokoll 18/93 vom 18. März 2015 wiedergegebene Ant- wort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 32 verwiesen. 24. Im Rahmen welcher EU-Forschungsprogramme wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Ansatz verfolgt, mittels Fernerkundungstechnik Schiffe und deren Bewegungen zu detektieren? Nach Kenntnis der Bundesregierung fördert die Europäische Kommission im Bereich Sicherheit des 7. Forschungsrahmenprogramms derzeit zwei Projekte, in denen Schiffe und deren Bewegungen mittels satellitengestützter Fernerkun- dung detektiert werden: 1. Gemeinsame Bewertung von Grenzüberwachungssystemen im Maritimen Bereich mittels voroperationeller Validierung von innovativen Lösungen (Collaborative evaluation of border surveillance technologies in maritime Environment by pre-operational validation of innovative solutions – CLOSEYE) sowie 2. Weltraumbasierte maritime Navigation (SPACENAV). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 und die dortigen Ausführungen zum nationalen Forschungsprojekt „EMSec“ (Echtzeit Dienste für Maritime K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 14 Sicherheit) verwiesen. a) Welche Bundesbehörden oder sonstigen Einrichtungen aus Deutsch- land nehmen aktiv oder reaktiv an den Forschungen teil? Bundesbehörden sind nicht beteiligt, zu sonstigen Einrichtungen liegen der Bun- desregierung keine Erkenntnisse vor. b) Inwiefern fördert die Bundesregierung ähnliche Forschungen in Deutschland? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert das Forschungsvor- haben „Forschung und Entwicklung und Echtzeitdienste für die Maritime Sicherheit (EMS)“. Ziel ist die Verbesserung des Umwelt- und Meeresschutzes sowie der Sicherheit im Seeverkehr durch die Nutzung von hochgenauer Navi- gation, insbesondere auf dicht befahrenen Strecken der Nord- und Ostsee. Das BMBF fördert das Forschungsprojekt „Echtzeitdienste für die Maritime Sicherheit – Security (EMSec)“. In diesem Verbundprojekt wird die Erstellung von maritimen Lagebildern durch die Fusion von Satellitendaten und Daten luft- gestützter Sensoren erforscht. Dadurch sollen Gefahren, wie z. B. Havarien oder Kollisionen frühzeitig erkannt und vermieden werden. 25. Inwiefern hat das Bundeskriminalamt mittlerweile konkrete Nutzungs- möglichkeiten von Produkten der EU-Satellitenaufklärung für die deut- sche Polizei erkannt (Bundestagsdrucksache 17/7806)? Soweit unter „Produkte der EU-Satellitenaufklärung“ Fernerkundungsdaten im Allgemeinen zu verstehen sind, wie sie beispielsweise innerhalb des Rahmen- vertrags zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem DLR über den Abruf von fernerkundungsbasierten Leistungen des Zentrums für satel- ur kt re or K
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K or re kt ur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  – 15 –                           Drucksache 18/5316 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. litenbasierte Kriseninformation (DLR-ZKI) abgerufen werden konnten, wird im Bundeskriminalamt in bedeutenden Einzelfällen geprüft, ob Fernerkundungs- daten einen Beitrag im Rahmen der polizeilichen Sachverhaltsaufklärung leisten können und dieser in einem akzeptablen Kosten-Nutzen-Verhältnis steht. Dies betrifft vor allem die Tatortarbeit (z. B. Übersichtsaufnahmen von großflächigen Tatorten, Grabungen im Zusammenhang mit Tötungsdelikten) oder Straftaten im Ausland zum Nachteil von deutschen Staatsangehörigen (z. B. anderweitig nicht erhältliche Übersichtsaufnahmen nichturbaner Gebiete, Rekonstruktion von Verbringungswegen bei Entführungen). Als vorteilhaft hat sich in diesem Zusammenhang insbesondere die grundsätzliche Möglichkeit von Verände- rungsanalysen erwiesen, bei der evtl. zufällig vorhandenes Archivmaterial mit aktuellen Satellitendaten verglichen werden kann. Aufgrund der physikalischen Grenzen, eingeschränkter Verfügbarkeit von Archivmaterial sowie der erforder- lichen Vorlaufzeiten bis zur Übermittlung von Satellitendaten sind die polizei- lichen Nutzungsmöglichkeiten gegenwärtig stark limitiert. 26. In wie vielen bzw. in welchen Fällen hat das Bundeskriminalamt Amts- hilfeersuchen an die Bundeswehr zur Überlassung von Daten der SAR- Satelliten gestellt, und wie wurden diese jeweils beschieden? Der Bundesregierung sind keine Fälle von Amtshilfeersuchen des Bundeskrimi- nalamts an die Bundeswehr zur Überlassung von Daten der SAR-Satelliten be- kannt. K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 15 27. Welche jährlichen Kosten fallen durch den Betrieb und die Führung des Satellitensystems SAR-Lupe an? Für den Betrieb und die Führung (Satellitensteuerung) des Satellitensystems „SAR-Lupe“ fallen jährlich Kosten in Höhe von 2,37 Mio. Euro an. 28. Welche Bundesbehörden haben in welchem Umfang von welchen Firmen in den letzten fünf Jahren kommerzielle Satellitendaten für Aufklärungs- zwecke hinzugekauft? Der Bundesnachrichtendienst hat im fraglichen Zeitraum kommerzielle Satelli- tendaten für Aufklärungszwecke gekauft. Die weitergehende Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungs- bedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Ar- beitsweise und Methodik des Bundesnachrichtendienstes und insbesondere sei- nen technischen Aufklärungs- und Analysemethoden stehen. Bereits durch die Bekanntgabe von Vertragsabschlüssen mit spezialisierten Privatfirmen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Arbeits- weise, Methodik und schutzwürdige Fähigkeiten des Bundesnachrichtendiens- tes ziehen. Der Schutz vor allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten stellt für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes i. S. v. § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nach- richtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informations- gewinnung führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Auf- gaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik ur kt re or K
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K or re kt ur Drucksache 18/5316                                                   – 16 –                  Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutschland nachteilig sein. Die entsprechenden Informationen werden daher als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des BMI zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-An- weisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und an die Ge- heimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.* Das Zentrum für Geoinformationswesen der Bundeswehr deckt den Bedarf des Geschäftsbereichs des BMVg an weltweiten Geoinformationsdaten einschließ- lich zivil bzw. kommerziell beschaffbarer Satellitenbilder der Erdoberfläche. Die kommerziell beschafften Satellitendaten werden als Grundlagendaten für die Erfassung von topographischen Daten verwendet. Im Einzelfall können die kommerziell beschafften Satellitendaten gegebenenfalls für Aufklärungszwecke verwendet werden. Von folgenden Firmen wurden im aufgeführten Umfang Sa- tellitendaten bezogen (Stand: 11. Juni 2015): Jahr           GAF AG                    Infoterra GmbH                       Summe 2010           ca. 6 383 571 €                    ca. 27 110 €                 ca. 6 410 681 € 2011         ca. 10 851 816 €                     ca. 17 850 €               ca. 10 869 666 € 2012         ca. 12 049 958 €                      ca. 5 221 €               ca. 12 055 179 € 2013         ca. 11 980 043 €                   ca. 412 356 €                ca. 12 392 399 € 2014           ca. 6 880 280 €                     ca. 5 789 €                 ca. 6 886 069 € 2015           ca. 1 944 048 €                                –€               ca. 1 946 063 € Hierbei handelt es sich um eine Gesamtaufstellung der beschafften kommerziel- K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 16 len Satellitendaten. Aus diesen Daten werden über die Erfassung von topogra- fischen Daten vor allem topographische Karten im Maßstab 1:50 000 abgeleitet. Diese abgeleiteten Karten sowie im Einzelfall kommerzielle Satellitendaten können gegebenenfalls als Referenzmaterial für Aufklärungszwecke genutzt werden können. Eine explizite Zuordnung der beschafften Satellitendaten für Aufklärungszwecke ist daher nicht möglich. 29. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern das NATO- Hauptquartier Maritime Command Neapel Produkte aus der Satellitenauf- klärung nutzt? Das Allied Maritime Command Neapel wurde am 27. März 2013 außer Dienst gestellt und nutzt somit keine Produkte aus der Satellitenaufklärung. 30. Welche weiteren Sensoren werden nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür im Maritime Command Neapel genutzt? Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. *   Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheim- schutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzord- nung eingesehen werden. ur kt re or K
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K or re kt ur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                – 17 –                          Drucksache 18/5316 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 31. Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits „nationale Koordinierungszentren“ für das EU-Grenzüberwachungssys- tem EUROSUR eingerichtet? Bislang wurden nach Informationen der Bundesregierung 30 Mitgliedstaaten mit einem EUROSUR-Datenknotenpunkt ausgestattet (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frank- reich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slo- wakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz und Deutschland). Zur Frage, welche dieser Staaten bereits nationale Koordinierungszentren eingerichtet haben, liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 32. Welche IT-Infrastrukturen wurden für die Anbindung des deutschen na- tionalen Koordinierungszentrums im Lage- und Führungsdienst des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam, der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt und dem Gemeinsamen Lagezentrum See an EUROSUR ein- gerichtet oder modernisiert? Die Hardware-Komponenten des EUROSUR-Datenknotenpunktes in Deutsch- land wurden von FRONTEX als Fremdsystem bereitgestellt. Die Bundespolizei hat das System innerhalb einer geschützten Umgebung im Rechenzentrum der Bundespolizei aufgebaut und die Verbindung mit der IT-Infrastruktur herge- stellt. Mögliche Modernisierungsmaßnahmen werden derzeit konzeptionell er- arbeitet. K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 17 33. Welche Mittel wurden hierfür von der EU übernommen bzw. wurden er- gänzend durch Mittel aus dem Fonds für Innere Sicherheit finanziert? Die Lieferung und Installation der Soft- und Hardware-Komponenten erfolgte kostenfrei durch FRONTEX. Zusätzliche Aufrüstmaßnahmen für das nationale Koordinierungszentrum können ergänzend aus dem Fonds für Innere Sicherheit finanziert werden. Bislang hat die Bundespolizei von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. 34. Welche Beiträge hat das DLR im Rahmen des EU-Projekts Services Acti- vations For Growing Eurosur’s Success (SAGRES) erbracht (Bundestags- drucksache 18/254)? Im Rahmen des Projektes SAGRES entwickelte das DLR automatische Verar- beitungsketten, um verschiedene SAR-Daten (Synthetic Aperture Radar) für die Schiffsdetektion zu verarbeiten. a) Auf welche technische Weise wurden bzw. werden dabei „Schiffsde- tektionen auf hoher See“ erkannt und verarbeitet? Grundlage für die Schiffsdetektion ist die Auswertung von SAR-Daten. b) Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung davon spricht, das DLR habe „Algorithmen entwickelt, optimiert und prä-operationelle Systemketten entwickelt“? Es werden Algorithmen entwickelt, auf deren Grundlage Informationen zu Schiffsposition, Länge und Breite aus SAR-Daten abgeleitet werden können. ur kt re or K
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K or re kt ur Drucksache 18/5316                                     – 18 –              Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern sich die vom DLR entwickelten Anwendungen für die Seenotrettung im Mittelmeer eignen würden? Die entwickelten Anwendungen sind technisch grundsätzlich für die Unterstüt- zung der Seenotrettung geeignet. Dies hängt jedoch von der Größe der zu detek- tierenden Schiffe und dem eingesetzten Sensor in Verbindung mit dem Auf- nahmemodus ab. In der gegenwärtigen Situation im südlichen zentralen Mittel- meer ist die zuverlässige Aufklärung der zumeist sehr kleinen Fahrzeuge (z. T. Schlauchboote) nur durch Schiffe und Flugzeuge vor Ort zu leisten. d) Welche technischen oder organisatorischen Hindernisse müssten aus Sicht der Bundesregierung überwunden werden, um die Anwendungen für die Seenotrettung im Mittelmeer nutzen zu können? Die technische und organisatorische Verfügbarkeit von Aufnahmesystemen (Tasking, Sensor, Aufnahme) müssten über die kommerziellen Datenprovider geregelt werden. Die zeitnahe Auswertung der Satellitendaten für die Anwen- dung Seenotrettung ist technisch grundsätzlich möglich, müsste aber weiter in die operativen Abläufe integriert werden. Der Mehrwert zu den bestehenden und bereits eingesetzten Aufklärungsmitteln im Mittelmeer ist aber sehr begrenzt. 35. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der deutsch-fran- zösische Airbus-Konzern in den Aufbau eines satellitengestützten Grenz- überwachungssystems in Algerien eingebunden ist (www.space-airbusds. com/en/news2/alsat-2a-1-year-old-k8w.html), und welche Exportgeneh- K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 18 migungen wurden hierfür angefragt und erteilt? An den Airbus-Konzern wurde keine Genehmigung zur Ausfuhr eines satel- litengestützten Grenzüberwachungssystems nach Algerien erteilt. Die Bundes- regierung nimmt zu noch nicht beschiedenen Anträgen auf Erteilung einer Ge- nehmigung für die Ausfuhr von sonstigen Rüstungsgütern keine Stellung. 36. Mit welchen nordafrikanischen Ländern arbeiten welche Bundesbehörden hinsichtlich der Besorgung, des Austauschs oder der Verarbeitung von Produkten satellitengestützter Aufklärung bzw. der Errichtung entspre- chender Infrastrukturen zusammen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 37. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die verstärkte Zu- sammenarbeit der EU mit Tunesien im Sicherheitsbereich „einschließlich im Bereich des integrierten Grenzmanagements“ auch die technische Un- terstützung von Grenzanlagen betrifft (Ratsdok. 6926/15)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 38. Was ist der Bundesregierung mittlerweile darüber bekannt, inwiefern auch Algerien, Tunesien und Ägypten die Teilnahme am Überwachungsnetz- werk „Seepferdchen Mittelmeer“ planen (Bundestagsdrucksache 18/254)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/254 vom 7. Januar 2014 wird verwiesen. Neuere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. ur kt re or K
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K or re kt ur Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                  – 19 –                            Drucksache 18/5316 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Welche „Bestrebungen der Europäischen Kommission und einzelner Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Initiierung einer Koope- ration“ mit den drei Ländern sind der Bundesregierung bekannt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern libysche Be- hörden mittlerweile in italienischen Lagezentren zur Überwachung des Mittelmeers angesiedelt sind? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 39. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch Algerien, Tunesien und Marokko von der Europäischen Kommission oder dem Rat der Europäischen Union dazu bewegt werden sollen oder sollten, ihre Küsten mit Drohnen zu überwachen (Anadolu Agency, 24. Mai 2015 und Onlineausgabe www.le360.ma vom 25. Mai 2015)? a) Welche Küsten hätten dabei zu welchen Zeiten aufgeklärt werden sol- len? b) Inwiefern hätte es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung um Drohnen im Rahmen von EU-Vorhaben oder um solche der Regierun- gen von Algerien, Tunesien und Marokko gehandelt? c) Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu oder nicht zu, dass die drei befragten Regierungen die EU-Aufforderung ablehnten? K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 19 Die Fragen 39, 39a bis 39c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemein- sam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 40. Was ist der Bundesregierung über das Projekt „Suspected targets satellite surveillance“ bekannt, innerhalb dessen die EU-Grenzagentur FRONTEX nach Kenntnis der Fragesteller im Rahmen von EUROSUR Schiffe im Mittelmeer auf ihre Nutzung zur Fluchthilfe überwacht? a) Wo wird das System nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt, und welche Gewässer werden hiervon adressiert? b) Welche Länder sind an dem Projekt beteiligt? c) Auf welche Weise sind welche Bundesbehörden an dem Projekt betei- ligt? d) Wie viele Schiffe werden mit dem System derzeit überwacht? Die Fragen 40, 40a bis 40d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemein- sam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. ur kt re or K
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K or re kt ur Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. K:\Publishing\Produktion\BT\Produktion\07_Fahne\1805316\1805316.fm, 29. Juni 2015, Seite 20 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de                         ur ISSN 0722-8333                                                                             kt re or K
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