Wissenschaftlicher Stand zu Nutzen und Risiken des Mammographie-Screenings
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/2299 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Wissensstand in der Bevölkerung über den möglichen Nutzen und den Schaden durch die Teil- nahme am Mammographie-Screening? Eine vom BMG geförderte und von der Frauenselbsthilfe nach Krebs e. V. und der Women’s Health Coalition e. V. durchgeführte repräsentative Befragung (2012) hat ergeben, dass die große Mehrheit der Teilnehmerinnen am Mammo- graphie-Screening trotz des mit der Einladung zum Screening versandten Merk- blatts den Nutzen der Maßnahme überbewerten. Es zeigten sich bei der Mehr- zahl der befragten Frauen deutliche Wissenslücken rund um das Thema Brust- krebs, seine Risikofaktoren sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Mammo- graphie-Screenings. Der wissenschaftliche Bericht ist auf der Internet-Seite des BMG verfügbar unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/mammographie- screening-studie. Die Ergebnisse der Studie werden durch eine im Jahr 2014 publizierte Studie der Bertelsmann Stiftung bestätigt: www.bertelsmann- stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-81D027D0-516CE725/bst/xcms_bst_dms_ 39349_39350_2.pdf. 15. Inwiefern ist eine wissenschaftlich fundierte Information der Bevölke- rung, die den Kenntnisstand über Nutzen und Schaden ungefärbt wieder- gibt, für die Bundesregierung wünschenswert, und was tut sie gegebenen- falls dafür? Die Frage 15 wird wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam mit Frage 17 beantwortet. 16. Wird die Bundesregierung die Verbreitung des Informationsblatts „Mam- mographie-Screening in Deutschland – Erfahrungen und Perspektiven“ aus dem Jahr 2008 einstellen oder das Papier so aktualisieren, dass es den Frauen eine informierte Entscheidung unter Berücksichtigung aller Ef- fekte des Screenings erleichtert? Bei dem Dokument handelt es sich um ein Presse-Papier anlässlich einer ge- meinsamen Veranstaltung von Bundesumweltministerium, BMG und KoopG am 8. April 2008 in Berlin („Mammographie-Screening in Deutschland – Erfah- rungen und Perspektiven“). Da es sich um ein Presse-Dokument zu einer bereits abgeschlossen Veranstaltung handelt, kann keine Aktualisierung vorgenommen werden. 17. Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass Frauen ergebnisoffen und auf Grundlage der wissenschaftlichen Daten über erwünschte und uner- wünschte Effekte des Mammographie-Screenings beraten werden? Die Fragen 15 und 17 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Im Hinblick auf die Förderung der informierten Entscheidung über die Teil- nahme bzw. Nichtteilnahme an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wird auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung genannten Maßnahmen hinge- wiesen (Nationaler Krebsplan, KFRG, Mortalitätsevaluation, Forschungsvor- haben). Eine zentrale Rolle bei der ergebnisoffenen Information der Frauen über erwünschte und unerwünschte Wirkungen des Mammographie-Screenings spielt das der Einladung zum Screening beigefügte Merkblatt des G-BA, das mit wissenschaftlicher Unterstützung des IQWiG überarbeitet und aktualisiert wer- den soll. Für die Bundesregierung ist eine wissenschaftlich fundierte, neutrale
Drucksache 18/2299 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode und umfassende Information der Bevölkerung zu erwünschten und unerwünsch- ten Effekten von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen unbedingt erforderlich. 18. Behindert es nach Ansicht der Bundesregierung die informierte und freie Entscheidung der eingeladenen Frauen, wenn mit der Einladung zur Teil- nahme am Mammographie-Screening eine eindeutig befürwortende Ein- schätzung abgegeben wird? Eine eindeutig befürwortende Einschätzung zur Teilnahme am Mammographie- Screening wird dem Anspruch auf eine informierte und freie Entscheidung der Frauen nicht gerecht. Daher wurde mit dem KFRG „die mit der Einladung erfol- gende umfassende und verständliche Information der Versicherten über Nutzen und Risiken der Untersuchung“ gesetzlich vorgeschrieben (siehe § 25a Absatz 1 Nummer 2 SGB V). In der Begründung zu dieser gesetzlichen Vorschrift wird ausgeführt: „Der Einladung sind Informationen beizufügen, die die anspruchs- berechtigte Person hinreichend, ausgewogen, in einfacher Sprache, zielgruppen- gerecht und barrierefrei über Nutzen und Risiken bzw. Vor- und Nachteile der jeweiligen Krebsfrüherkennungsmaßnahmen aufklären, um ihr eine informierte Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an dem Krebsfrüherkennungspro- gramm zu ermöglichen.“ 19. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass Ärztin- nen und Ärzte ergebnisoffen und auf Grundlage der wissenschaftlichen Daten über das Mammographie-Screening beraten werden? Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung etwa aus einer Unter- suchung bei US-amerikanischen Ärztinnen und Ärzten, die die positiven Wirkungen des Mammographie-Screenings deutlich überschätzt haben (http://archinte.jamanetwork.com/article.aspx?articleid=1754987)? Die Ärzteschaft hat eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, die Bürgerinnen und Bürger ergebnisoffen, wissenschaftlich fundiert und verständlich über die Vor- und Nachteile des Mammographie-Screenings und anderer Krebsfrüh- erkennungsuntersuchungen zu beraten. Der ärztlichen Fortbildung, zu der Ärztinnen und Ärzte aufgrund der Berufsord- nung verpflichtet sind, kommt eine entscheidende Rolle zu, um über Nutzen und Risiko von Screeningmaßnahmen zu beraten. Grundlage dafür sind die Fortbil- dungsordnungen der Ärztekammern, die sich an der (Muster-)Fortbildungsord- nung der Bundesärztekammer orientieren. Nach den Fortbildungsordnungen dient die Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte dem Erhalt und der kontinuier- lichen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz zur Gewährleistung einer hochwertigen Patientenversorgung und Sicherung der Qualität ärztlicher Be- rufsausübung. Sie vermittelt unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und medizinischer Verfahren das zum Erhalt und zur Weiterent- wicklung der beruflichen Kompetenz notwendige Wissen in der Medizin. Darüber hinaus stehen Ärztinnen und Ärzten im Hinblick auf das Mammogra- phie-Screening u. a. auf den Internet-Seiten der Kooperationsgemeinschaft Mammographie und auf den Internet-Seiten des vom BMBF geförderten Krebs- informationsdienstes am Deutschen Krebsforschungszentrum qualitativ hoch- wertige Fachinformationen zur Verfügung. Ärztinnen und Ärzte können sich auch telefonisch und über E-Mail an den Krebsinformationsdienst wenden und beraten lassen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/2299 20. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Studie von Rasmussen et al. aus dem Jahr 2013, der zufolge spezialisierte, etwa gynäkologische Fachmagazine positiver über das Screening berichten als nicht spezialisierte (www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3664368/ pdf/ebmed-2012-101216.pdf)? Die Bundesregierung nimmt nicht wertend zu einzelnen medizinisch-wissen- schaftlichen Publikationen, deren Ergebnissen und Qualität Stellung. Dies ist Aufgabe der wissenschaftlichen Fachwelt, u. a. der medizinisch-wissenschaft- lichen Fachgesellschaften. Soweit es um Leistungen der gesetzlichen Kranken- kassen geht, obliegt die Bewertung dem G-BA, der hierbei vom IQWiG unter- stützt wird. 21. Was unternimmt die Bundesregierung, um das vom EbM-Netzwerk be- klagte „kollektive Schweigen“ bezüglich der evidenzbasierten Bewertung des Mammographie-Screenings zu brechen (www.ebm-netzwerk.de/pdf/ stellungnahmen/pm-mammographie-screening-20140508.pdf)? Die evidenzbasierte Bewertung um das Mammographie-Screening nimmt in der Fachwelt und in der Öffentlichkeit einen ungewöhnlich breiten Raum ein. Es gibt hierzu eine Vielzahl von Studien, Publikationen, Stellungnahmen und evi- denzbasierten, systematischen Informationssynthesen (u. a. HTA-Berichte, Leit- linien, systematische Reviews). Daher kann die Aussage des Deutschen Netz- werk Evidenzbasierte Medizin sachlich nicht nachvollzogen werden. 22. Wie viel Geld hat das Screening seit seiner Einführung nach Kenntnis der Bundesregierung gekostet, und wie haben sich die Kosten bis heute ent- wickelt? Der GKV-Spitzenverband hat für die Jahre 2006 bis 2011 folgende Schätzung der GKV für das Mammographie-Screening zur Verfügung gestellt: 2011 2010 2009 2008 2007 2006 Gesamtkosten 202 Mio. 221 Mio. 214 Mio. 135 Mio. 66 Mio. 16 Mio. Die Schätzung der Kosten durch den GKV-Spitzenverband erfolgte auf der Grundlage der Frequenzstatistik. Zur Ermittlung der Euro-Beträge für die Gebührenordnungspositionen wurde ein einheitlicher Orientierungswert von 0,035 Euro angenommen (in der Realität unterscheidet sich dieser Orien- tierungswert je nach Jahr an der 5. und 6. Stelle nach dem Komma). In den Ge- bührenordnungspositionen ist ein Overhead für die Organisation des Screenings enthalten (Kooperationsgemeinschaft Mammographie, Referenzzentren, Kas- senärztliche Vereinigungen). Die Kosten für das Einladungswesen wurden für das jeweilige Jahr auf der Grundlage der Kosten von 2009 und dem Stand der Implementierung geschätzt. Der Rückgang der Kosten von 2010 nach 2011 be- ruht nach Aussage des GKV-Spitzenverbands auf einer Änderungen der Gebüh- renordnungspositionen (Reduktion des Overheads nach Abschluss der Aufbau- phase) und einem leichten Rückgang der Frequenz. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für 2012 und 2013 zwischen 200 Mio. und 220 Mio. Euro liegen. Im Vergleich zu anderen Früherkennungsmaßnahmen enthalten die Gesamtkos- ten auch die kompletten Kosten für die Abklärung auffälliger Befunde. Ebenso sind alle Kosten für die Organisation enthalten.
Drucksache 18/2299 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 23. Nach welchen Kriterien nimmt die Bundesregierung die Kosten-Nutzen- Abwägung des Mammographie-Screenings vor? Aufgrund welcher Überlegungen hält sie ein positives Kosten-Nutzen- Verhältnis für gegeben, und wo liegt nach ihrer Ansicht die Grenze zu einem negativen Kosten-Nutzen-Verhältnis? Die Kosten-Nutzen-Abwägung ist keine Aufgabe der Bundesregierung. Die Nutzenbewertung von Krebsfrüherkennungsmaßnahmen ist Aufgabe des G-BA, der hierbei vom IQWiG unterstützt wird (s. a. Vorbemerkung der Bundesregie- rung). 24. Welche positiven Effekte (Ergebnisqualität) werden durch die Evaluation des deutschen Screening-Programms erfasst, und welche der möglichen positiven Effekte werden nicht erfasst? 25. Welche negativen Effekte (Ergebnisqualität) werden durch die Evaluation des deutschen Screening-Programms erfasst, und welche der möglichen negativen Effekte werden nicht erfasst? 26. Überwiegt nach Ansicht der Bundesregierung nach heutigem Stand des Wissens der Nutzen den Schaden beim deutschen Mammographie-Scree- ning (bitte begründen)? Die Fragen 24 bis 26 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Es wird auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung aufgeführten Ausfüh- rungen zur Nutzenbewertung, Evaluation und Qualitätssicherung, einschließlich der dort genannten Zuständigkeiten und öffentlich zugänglichen Informations- quellen (Evaluationsbericht, Qualitätsbericht), verwiesen. 27. Hat es nach Ansicht der Bundesregierung eine transparente Nutzen-Scha- den-Abwägung des deutschen Mammographie-Screenings bei seiner Ein- führung gegeben? Falls ja, wie bzw. wo kann die Öffentlichkeit die entsprechenden Überle- gungen der Bundesregierung nachvollziehen? Die Einführung des deutschen Mammographie-Screening-Programms erfolgte auf der Grundlage eines parteiübergreifenden Beschlusses des Deutschen Bun- destags vom 28. Juni 2002, in Deutschland ein Mammographie-Screening ge- mäß den hohen Qualitätsvorgaben der Europäischen Leitlinien einzuführen. Die entsprechenden Überlegungen des Bundestages können auf Bundestagsdruck- sachen 14/6453 und 14/9122 nachvollzogen werden. (s. a. Vorbemerkung der Bundesregierung). 28. Ist die Abwägung von Nutzen und Schaden des Screening-Programms nach Ansicht der Bundesregierung eine rein wissenschaftliche oder auch eine normative Frage (bitte begründen)? Die Abwägung von Nutzen und Risiko medizinischer Maßnahmen, einschließ- lich von Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, beinhaltet gemäß dem Konzept der evidenzbasierten Medizin bzw. der evidenzbasierten Gesundheitsversorgung – wissenschaftliche (bestverfügbare externe Evidenz aus wissenschaftlichen Studien), – ärztliche (klinische Expertise) und
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/2299 – normative (insbesondere individuellen Präferenzen der Betroffenen, gesell- schaftliche Werte und Normen) Anteile. 29. Wie nimmt die Bundesregierung die Abwägung zwischen evidentem Nut- zen und evidentem Schaden des Screenings vor? Aufgrund welcher Kriterien werden etwa vermiedene Todesfälle wegen Brustkrebs gegen psychische Belastungen und Überdiagnostik etc. abge- wogen? Es wird auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung aufgeführten Ausfüh- rungen zur Nutzenbewertung, Evaluation und Qualitätssicherung, einschließlich der dort genannten Zuständigkeiten und öffentlich zugänglichen Informations- quellen (Evaluationsbereicht, Qualitätsbericht), verwiesen. 30. Wie erklärt sich die Bundesregierung die international sehr unterschied- lichen Studienergebnisse, und welche Rückschlüsse zieht sie daraus? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die gemeinsame Ant- wort zu den Fragen 11 bis 13 verwiesen. 31. Ist die Evaluation des deutschen Mammographie-Screenings nach Kennt- nis der Bundesregierung methodisch geeignet, eine Senkung der Mortali- tät aufgrund des Screenings unter Ausschluss anderer Einflussfaktoren (etwa neue Behandlungsmethoden) zu detektieren? 32. Falls ja, wie hoch ist die Senkung der Mortalität pro 1 000 teilnehmenden Frauen im Vergleich zu nichtteilnehmenden Frauen (randomisiert)? Die Fragen 31 und 32 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Ob die Evaluation des deutschen Mammographie-Screening geeignet ist, eine Senkung der Mortalität aufgrund des Screenings unter Ausschluss anderer Ein- flussfaktoren (etwa neue Behandlungsmethoden) nachzuweisen, kann zurzeit noch nicht beurteilt werden. Die Frage kann frühestens beantwortet werden, wenn die Machbarkeitsphase des vom Bundesamt für Strahlenschutz geleiteten Forschungsvorhabens zur Mortalitätsevaluation abgeschlossen ist (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 6). 33. Wie hat sich im Vergleich dazu nach Kenntnis der Bundesregierung die brustkrebsbedingte Mortalitätsrate vor Einführung des Mammographie- Screenings in Deutschland entwickelt? Die brustkrebsbedingte Mortalitätsrate war bereits vor Einführung des organi- sierten Mammographie-Screening-Programms in Deutschland rückläufig. Die altersstandardisierte Sterberate ist von 31,9/100 000 Frauen im Jahr 1992 auf 26,2/100 000 im Jahr 2005 (Einführung des Mammographie-Screenings) gesunken. Danach sank die Sterberate noch weiter bis auf 23,6/100 000 Frauen im Jahr 2012. In den sieben Jahren vor Einführung des Mammographie-Scree- nings (1998 bis 2005) sank die Sterberate in ähnlichem Umfang wie in den sieben Jahren seit der Einführung (2006 bis 2012). In der Screening-Alters- gruppe der 50- bis 69-Jährigen ist der Rückgang der Sterberate vor Einführung des Mammographie-Screenings weniger deutlich als seit dessen Einführung.
Drucksache 18/2299 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Allerdings wird frühestens ab etwa dem Jahr 2015 erkennbar sein, ob das Scree- ning eine weitere Reduktion der Brustkrebssterblichkeit bewirken kann. 34. Welche Qualitätsparameter haben nach Kenntnis der Bundesregierung Eingang in das deutsche Mammographie-Screening gefunden? Die für das deutsche Mammographie-Screening-Programm verwendeten Quali- tätsparameter folgen den hohen Standards der Europäischen Leitlinien (Euro- pean guidelines for quality assurance in breast cancer screening and diagnosis). Die einzelnen Parameter sind dem öffentlich zugänglichen Qualitäts- und Eva- luationsbericht der KoopG zu entnehmen. 35. Sind Qualitätsparameter, wie etwa die Doppelbefundung, nach Ansicht der Bundesregierung zwingend an ein Screening gebunden, oder gibt es auch andere Möglichkeiten – etwa über den Gemeinsamen Bundesaus- schuss – Qualitätsanforderungen an die Durchführung von Mammogra- phien zu definieren (bitte begründen)? Auch für die kurativen Mammographien wurden Qualitätsparameter definiert. Hierzu wurden im Jahr 2002 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen in der An- lage IV der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie spezifische Maß- nahmen zur Qualitätssicherung der Mammographie im Rahmen der kurativen Versorgung vereinbart, die bereits die innovativen Elemente wie regelmäßige Fallsammlungsprüfungen und Überprüfungen der diagnostischen Bildqualität (Patientenstichprobe) als Genehmigungsvoraussetzungen enthielt. Im Jahr 2006 wurde die Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie für die kurative Mammographie von den Partnern der Bundesmantelverträge neu geregelt und zum 1. Januar 2007 in eine eigene Vereinbarung überführt. Die aktuell gültige „Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Absatz 2 SGB V zur kurativen Mammographie (Mammographie-Vereinbarung)“ ist auf der Inter- net-Seite der KBV verfügbar unter: www.kbv.de/media/sp/Mammographie.pdf. 36. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit durch das Screening in Deutschland weniger belastende Therapieformen ge- wählt werden (bitte relative und absolute Zahlen angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 37. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit durch das Screening in Deutschland die Zahl von Brustamputationen (Mastekto- mien) reduziert wird (bitte relative und absolute Zahlen angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 38. Inwieweit kann bei dieser Frage der Einfluss einer unabhängig davon bes- ser und verträglicher werdenden Therapie abgegrenzt werden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/2299 39. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie hoch die Strahlenbelastung der teilnehmenden Frauen durch das Screening in Deutschland ist? Die für die Untersuchung erforderliche Strahlenexposition hängt von der Dicke der Brust ab und wird als Organdosis der Brust (mittlere Parenchymdosis) ange- geben. Typische Werte der mittleren Parenchymdosis für eine Screening-Unter- suchung, die aus je zwei Röntgenaufnahmen jeder Brust besteht, liegen zwi- schen 2 bis 4 Milligray pro Untersuchung. Das Bundesamt für Strahlenschutz erhebt und veröffentlicht regelmäßig Daten zur Strahlenexposition der Bevölkerung in Deutschland. Bei den Anwendungen in der medizinischen Diagnostik werden hierbei die etwa 2,5 Mio. Untersuchun- gen des Mammographie-Screening-Programms pro Jahr berücksichtigt. Die hie- raus resultierende kollektive Strahlenexposition beträgt weniger als 1 Prozent der gesamten kollektiven effektiven Dosis aller Röntgenuntersuchungen, die pro Jahr in Deutschland durchgeführt werden. Die Erfassung der Strahlenexposition bei Mammographien innerhalb und au- ßerhalb des Mammographie-Screening-Programms ist auch Bestandteil des Vor- habens zur Mortalitätsevaluation (siehe Antwort zu Frage 6). 40. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Frauen, die fälschlicherweise durch das Screening zu Brustkrebspatientinnen erklärt wurde (bitte absolute und relative Zahlen angeben)? Das Merkblatt des G-BA und die „Kennzahlen Mammographie“ enthalten Schätzungen zu Überdiagnosen und Übertherapien. Die entsprechenden Anga- ben finden sich in der gemeinsamen Antwort zu den Fragen 11 bis 13. 41. Wie viele Verdachtsfälle erweisen sich nach Kenntnis der Bundesregie- rung in Deutschland nachträglich als „falscher Alarm“, und welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung das Screening dabei? Das Merkblatt des G-BA und die „Kennzahlen Mammographie“ enthalten Schätzungen zu falsch-positiven Befunden. Die entsprechenden Angaben finden sich in der gemeinsamen Antwort zu den Fragen 11 bis 13. Darüber hinaus enthält der öffentlich zugängliche Evaluationsbericht 2010 der Kooperations- gemeinschaft Mammographie Angaben zu den positiven Vorhersagewerten des Mammographie-Screenings. 42. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den psychischen Belastun- gen bei teilnehmenden Frauen aufgrund von negativen Effekten durch das Screening bei? Die Bundesregierung legt großen Wert darauf, dass die psychischen Belastun- gen der teilnehmenden Frauen durch das Mammographie-Screening so weit wie möglich reduziert werden. Das deutsche Mammographie-Screening-Programm ist mit seinem hohen Qualitätsanspruch und seinem hochprofessionellen Ma- nagement darauf angelegt, die psychischen und körperlichen Belastungen für die teilnehmenden Frauen so niedrig wie möglich zu halten.
Drucksache 18/2299 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 43. Ist die Evaluation des deutschen Mammographie-Screenings nach An- sicht der Bundesregierung geeignet, eine umfassende Nutzen-Schaden- Abwägung, insbesondere die Mortalitätssenkung und Behandlungsvor- teile gegenüber Überdiagnostik, ungerechtfertigten Behandlungen, Strah- lungsbelastungen etc., zu ermöglichen? Hier ist zwischen der Nutzen-Risiko-Rechnung auf Bevölkerungsebene und der individuellen Abwägung zu unterscheiden. Die Entscheidung zur Teilnahme am Programm muss letztlich jede eingeladene Frau für sich selbst treffen, zumal in- dividuelle Risikofaktoren und Werte-Abwägungen zu beachten sind. Das Merk- blatt des G-BA, das auf den Ergebnissen internationaler Studien basiert, kann hier Hilfestellung zur Entscheidungsfindung geben. Inwieweit die Ergebnisse der vom Bundesamt für Strahlenschutz geleiteten Mortalitätsevaluation geeignet sind, eine individuelle Nutzen-Schaden-Abwägung zu ermöglichen, kann erst beantwortet werden, wenn die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung vor- liegen (siehe Antwort zu Frage 6). 44. Ist der Bundesregierung das von Professor Dr. Werner A. Kaiser entwi- ckelte und unter anderem an der Universitätsklinik Jena angewendete und gelehrte MR-Mammographie-Verfahren zur Früherkennung von Brust- krebs bekannt? 45. Ist der Bundesregierung bekannt, dass durch dieses Verfahren viele Ver- dachtsfälle von Brustkrebserkrankungen, die durch Mammographie- Screening ausgelöst wurden, entkräftet werden konnten und dadurch vielen Frauen unnötige operative Eingriffe und Chemotherapien erspart blieben (www.thieme-connect.de, Nachruf für Professor Dr. Werner A. Kaiser)? 46. Beabsichtigt die Bundesregierung, die MR-Mammographie als Alter- native zum Mammographie-Screening zu entwickeln, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 44 bis 46 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die wissenschaftliche Bewertung des Nutzens von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der gesetzlichen Krankenversicherung ist Aufgabe des G-BA, der hierbei vom IQWiG unterstützt wird. Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung ist die MR-Mammographie nicht als primäre Methode für ein Brustkrebs-Screening im Sinne einer breit ange- legten Reihenuntersuchung geeignet. Es sind der Bundesregierung keine evi- denzbasierten Nutzenbewertungen und Leitlinien bekannt, die den Einsatz der MR-Mammographie als Alternative zum Mammographie-Screening empfeh- len. Selbst Befürworter und Anbieter der Methode weisen auf die Limitationen der MR-Mammographie bei der Früherkennung des Brustkrebs hin, u. a. die fehlende Standardisierung der Methode (starke Untersucherabhängigkeit der Interpretation der Befunde) und das hohe Risiko falsch-positiver Diagnosen. In der aktuell gültigen „Interdisziplinären S3-Leitlinie für die Diagnostik, The- rapie und Nachsorge des Mammakarzinoms“, die von der Arbeitsgemeinschaft der Medizinisch-Wissenschaftlichen Fachgesellschaften (AWMF), der Deut- schen Krebsgesellschaft und Deutscher Krebshilfe herausgegeben wird, wird mit dem höchsten Empfehlungsgrad A und dem höchsten Evidenz-Level 1a fol- gende Empfehlung abgegeben: „Qualitätsgesichertes Mammographie-Screening in 2-jährigen Abständen bei Frauen zwischen 50 und 70 Jahren ist zur Früherkennung des Mammakarzinoms geeignet. Die Mammographie ist zurzeit die einzige für die Erkennung von
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/2299 Brustkrebsvorstufen oder frühen Tumorstadien allgemein als wirksam aner- kannte Methode.“ Im Hinblick auf den Einsatz der Magnetresonanztomographie (MRT) der Brust mit Kontrastmittelgabe zur prätherapeutischen Diagnostik bei Patientinnen mit auffälligen bzw. suspekten Befunden der Brust empfiehlt die Leitlinie mit dem höchsten Empfehlungsgrad A und dem höchsten Evidenz-Level 1a: „Routinemäßig soll eine Kontrast-MRT der Mamma zur prätherapeutischen Diagnostik nicht durchgeführt werden.“ Die Leitlinie ist auf der Internet-Seite der AWMF verfügbar unter www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/032-045OL.html.
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