UdP 2005/42

Afghanistanpapiere

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Eingegangen 19. Okt



VS - NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH



Bundesministerium der Verteidigung



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Entschieden für

Frieden

50 Jahre

Bundeswehr



20. Oktober 2005



Unterrichtung des Parlamentes



42/05



über die Auslandseinsätze der Bundeswehr
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Eingegangen 19. Okt. 2005



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=Lage=



==a. Afghanistan==



===(1) Sicherheitslage===



Die Lage ist nicht ruhig und nicht stabil.



(Grafik)



Am 14.10.05 sind bei einer Serie von Anschlägen Aufständischer ein muslimischer Geistlicher und zwei Polizisten getötet worden. Der Geistliche Mohammed Chan, der der Regierung verbunden ist, kam nach Angaben der Polizei bei einem Bombenanschlag in einer Moschee in der östlichen Provinz Khowst (Nr. 21 der Karte) ums Leben. Weitere 18 Menschen wurden verletzt. Zuvor hatten mutmaßliche Taliban-Kämpfer westlich der Stadt Kandahar in der Provinz Kandahar (Nr. 29 der Karte) einen Polizeikonvoi überfallen und zwei Polizisten getötet sowie 13 verwundet. Während eines zweistündigen Feuergefechts seien auch einige der Angreifer getötet oder verletzt worden, erklärte ein Polizeisprecher.



Laut Verteidigungsministerium in Den Haag ist bei der Explosion eines Sprengsatzes im Norden von Afghanistan am 15.10.05 ein niederländisches
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ISAF-Militärfahrzeug beschädigt worden. Es gab keine Verletzten. Der improvisierte Sprengsatz detonierte in der nordafghanischen Provinz Baghlan (Nr. 13 der Karte), als der Konvoi vorbeifuhr.



(Grafik)



Am 14. und 15.10.05 wurde in den Nachtstunden der Flugplatz bei Kandahar mit Raketen angegriffen. Dabei wurde ein US-Soldat verletzt und zwei britische Kampfflugzeuge beschädigt. Der Flugplatz liegt etwa 15 Kilometer südöstlich von Kandahar und wird neben der hauptsächlich militärischen Nutzung durch die US-geführte Anti-Terror-Koalition auch zivil genutzt. Im unmittelbaren Umfeld der Stadt hat es seit Anfang Oktober 2005 sechs Sprengstoffanschläge - davon zwei durch Selbstmordattentäter - und vier Raketenangriffe gegeben, die militanten oppositionellen Kräften (OMF) zugeordnet werden.



Am 17.10.05 explodierte gegen 10:40 Uhr afghanischer Zeit in der Stadt Baghlan auf der Hauptverbindungsstraße von Pol-e Khomri nach Kunduz ein Sprengsatz. Ein in diesem Moment vorbei fahrender ziviler Lastkraftwagen und ein Kleinbus wurden leicht beschädigt. Erste Meldungen, dass ein Fahrzeug der Afghan National Army (ANA) Ziel des Anschlages war, wurden bisher nicht bestätigt. Trotzdem ist nach jetzigen Erkenntnissen davon auszugehen, dass es
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sich um einen gezielt verlegten Sprengsatz (IED) handelte. Möglich ist, dass die Fahrzeuge verwechselt wurden, da die ANA ähnliche Lastwagen nutzt. Die Anschlagsstelle befindet sich etwa drei Kilometer nördlich des Anschlags gegen den ISAF-Konvoi des PRT Pol-e Khomri vom 15.10.05 (siehe oben). Es ist seit September 2005 der sechste ähnliche IED-Vorfall im Stadtgebiet Baghlan und dem angrenzenden Distrikt Baghlan-e Jadid. Alle Anschläge blieben für Personen folgenlos und verursachten keine schweren Schäden. Ein Teil der Sprengsätze wurde im Vorfeld durch Polizeikräfte entdeckt und durch internationale Kampfmittelbeseitigungskräfte entschärft.



===(2) Politische Lage===



Am 14. und 16.10.05 wurden drei geistliche Führer Ziel von Anschlägen in den Provinzen Khowst, Helmand (Nr. 27 der Karte) und Kunar (Nr. 19 der Karte). Damit erhöht sich die Zahl der Opfer unter den Geistlichen seit Mai 2005 landesweit auf neun. Alle galten als Taliban-kritisch und nahmen teilweise einflussreiche überregionale Positionen in Religionsräten wahr. In der Provinz Khowst protestierten am 16.10.05 mehrere hundert Personen gegen die oppositionellen militanten Kräfte (OMF) und forderten die Regierung zugleich auf, den Schutz der geistlichen Führer wirksamer sicherzustellen.



==b. Usbekistan==



'''Sicherheitslage

'''

Die Lage ist überwiegend ruhig und insgesamt stabil.



==c. Serbien und Montenegro/Kosovo==



===(1) Sicherheitslage im Kosovo===



Die Lage ist überwiegend ruhig, aber nicht stabil.



Am 15.10.05 fand in Gnjilane, rund 32 Kilometer südöstlich von Pristina, eine Demonstration des "Kosovo Action Network/Movement for Self-Detemunation" (KAN/MSD) unter Albin Kurti für ein unabhängiges Kosovo statt. An der friedlich verlaufenden Veranstaltung nahmen 400 bis 600 Demonstranten teil.
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Während seiner Rede erwähnte Albin Kurti unter anderem die unzureichenden Fähigkeiten des "Kosovo Police Service" (KPS) und beschuldigte französische KFOR-Soldaten, für den Tod kosovo-albanischer Kinder verantwortlich zu sein. Weiter forderte er eine eigene Armee für das Kosovo.



===(2) Politische Lage===



(Grafik)



Am 12.10.05 entschied der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY), die gegen Ramush Haradinaj verhängten Auflagen teilweise wieder aufzuheben. Am 06.05.05 wurde der ehemalige Premierminister des Kosovos unter Auflagen, die seine Bewegungsfreiheit und seine politischen Aktivitäten einschränkten, auf freien Fuß gesetzt. Mit dem gestrigen Richterspruch darf sich Haradinaj wieder politisch betätigen, sofern dies im Einklang mit den Zielen der Internationalen Gemeinschaft geschieht. Konkret muss er jede beabsichtigte Aktivität im Voraus bei UNMIK anzeigen und sich genehmigen lassen. UNMIK hat im 2-Wochen-Rhythmus dem ICTY darüber Bericht zu erstatten.



Die Chefanklägerin des ICTY, Carla del Ponte, legte am 14.10.05 gegen diesen Richterspruch Einspruch ein. Daraufhin setzten die Richter die Aufhebung der Auflagen aus. Nach einer Anhörung der Verteidiger Haradinajs wollen sie eine Entscheidung treffen.
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15.10.05 forderte der Vorsitzende der "Bewegung für Demokratischen Fortschritt" (PDP), Jonuz Musliu, eine Berücksichtigung der albanischen Minderheit im südserbischen Presovo - Tal bei den anstehenden Statusverhandlungen. Dabei verwies er auf die mögliche Integration der kosovo-serbischen Minderheit in das Verhandlungsteam Belgrads. Eine ausbleibende Beteiligung von Angehörigen des legitimierten albanischen Lagers in Südserbien würde aus Sicht Muslius die Gefahr einer Destabilisierung der Region beinhalten. Am 29.06.05 hatte sich der Koordinierungsrat für Südserbien, dem erstmalig auch albanische Politiker angehören, konstituiert und damit eine neue Phase im serbisch-albanischen Dialog eingeleitet, unter anderem zur Verbesserung der Gleichstellung der Albaner und zur Entspannung der Lage.



==d. Mazedonien==



'''Sicherheitslage'''



Die Lage ist insgesamt ruhig und überwiegend stabil.



==e. Bosnien und Herzegowina (BIH)==



===(1) Sicherheitslage===



Die Lage in der Föderation BIH (FBIH) und in der Serbischen Republik (RS) ist



insgesamt ruhig und insgesamt stabil.



===(2) Politische Lage===



Das Parlament von Bosnien-Herzegowina hat am 18.10.05 in Sarajevo ein Gesetz über die Reform des Polizeiwesens verabschiedet. Die Schaffung einer einheitlichen Polizei in den beiden Gebietseinheiten, der muslimisch-kroatischen Föderation und der Serbischen Republik, ist die Schlüsselbedingung für die angestrebte Annäherung an die Europäische Union. In den kommenden fünf Jahren sollen die seit Kriegsende 1995 vollkommen getrennt funktionierenden Polizeisysteme der beiden Gebietseinheiten in eine einheitliche Polizei umgewandelt werden. Das Parlament der Serbenrepublik hatte erst unter internationalem Druck vor zwei Wochen der Reform zugestimmt.
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==f. Georgien==



===(1) Sicherheitslage===

Die Lage ist ingesamt ruhig, aber nicht stabil.



===(2) Politische Lage===



Das georgische Parlament hat am 11.10.05 eine Resolution hinsichtlich der in den abtrünnigen Teilrepubliken Abchasiens und Südossetiens als Friedenstruppen eingesetzten russischen Kräften verabschiedet. Das darin enthaltene Ultimatum fordert Russland auf, eine spürbare Verbesserung der Lage, also eine Gewährleistung der Sicherheit und die Unterbindung krimineller Handlungen, in den Gebieten herbeizuführen. Als Fristen der Resolution werden der 10.02.06 für Südossetien und der 01.07.06 für Abchasien genannt. Sollte Georgien danach feststellen, dass die Forderungen nicht erfüllt wurden, wären die russischen Truppen aus Georgien abzuziehen. Die Resolution stieß bei Russland und den abtrünnigen Teilrepubliken erwartungsgemäß auf Ablehnung und wurde als erneute georgische Provokation gewertet.





==g. Sudan==



===(1) Sicherheitslage===



Die Lage im Land ist überwiegend ruhig, aber nicht stabil und in Darfur nicht ruhig und nicht stabil.



Laut Agenturmeldungen ziehen die VN wegen der zunehmenden Gewalt in Darfur einen Großteil ihrer Mitarbeiter aus der westsudanesischen Region ab. Wie ein Sprecher am 13.10.05 mitteilte, warnten VN-Vertreter in Khartum vor einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage. Nur dringend benötigtes Personal soll demnach vor Ort bleiben. Im März hatten die VN bereits auf Drohungen gegen Ausländer reagiert und ihr Personal aus der Region nach Geneina, der Hauptstadt von Westdarfur, zurückbeordert.



Seit dem 13.10.05 kam es bei Kutum (etwa 180 Kilometer nordwestlich von El Fasher) im Norden Darfurs zu Angriffen von Kämpfern der "Sudan Liberation Movement/Army" (SLM/A) auf einen Kontrollposten der Streitkräfte der
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sudanesischen Regierung (SAF). Angaben der Afrikanischen Union zufolge wurden die Kämpfer zurückgeschlagen und durch Artilleriekräfte der SAF weiter bekämpft. Genaue Angaben über Opferzahlen liegen derzeit nicht vor. Die Presse berichtet über zahlreiche Verluste unter der Zivilbevölkerung, darunter vor allem Frauen und Kinder. Die sudanesische Regierung dementierte den Einsatz der Artillerie und beschuldigte ihrerseits die Rebellen des Einsatzes von Artillerie auf unbeteiligte Zivilisten.



Die Region um Kutum war bereits während der vergangenen Wochen wiederholt Schauplatz vereinzelter Gefechte der SAF mit Rebellengruppen.



===(2) Politische Lage===



Der Internationale Gerichtshof hat Haftbefehl gegen Joseph Kony, den Führer der "Lord’s Resistance Army" (LRA), und vier seiner Unterführer erlassen. Ugandische Streitkräfte haben in der Vergangenheit des öfteren LRA-Rebellen mit Zustimmung der sudanesischen Regierung bis zu einer definierten „red line“, rund 100 Kilometer in den Südsudan hinein, verfolgen und bekämpfen dürfen. Die ugandischen Streitkräfte sollen bei der Bekämpfung der Rebellen durch Soldaten der "Sudan Defence Force" und der "Sudan People’s Liberation Movement/Army" (SPLM/A) unterstützt werden.



==h. Eritrea/Äthiopien==



===(1) Sicherheitslage===



Die Lage ist insgesamt ruhig und insgesamt stabil.



Am 17.10.05 haben die VN damit begonnen, 18 ihrer 40 Beobachtungsposten entlang der äthiopisch-eritreischen Grenze zu räumen. Gemäß VN ist diese Maßnahme eine direkte Folge des anhaltenden Flugverbotes für VN - Hubschrauber über eritreischem Hoheitsgebiet. Die VN sind demnach nicht in der Lage, die Versorgung und Unterstützung ihrer abgelegenen Beobachtungsposten sicherzustellen. Erst am 18.10.05 wurden bei einem Verkehrsunfall drei kenianische UNMEE - Soldaten verletzt und mussten mit teilweise schweren Verletzungen in einem acht Stunden dauernden Landmarsch in ein Krankenhaus nach Asmara (Eritrea) transportiert werden. Trotz offizieller Anfrage seitens der VN
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wurde das Flugverbot für diesen Verletztentransport, nicht aufgehoben. Entgegen der Drohung von Generalsekretär Kofi Annan vom 17.10.05, das UNMEE - Personal aus der Region abzuziehen, erklärte der VN - Sonderbeauftragte für Äthiopien und Eritrea, Joseph Legwaila, am 18.10.05, dass die Mission auch unter unzulänglichen Zuständen fortgeführt wird. Das frei werdende Personal aus den geräumten Stellungen soll zur Verstärkung der anderen Beobachtungsposten eingesetzt werden.



===(2) Politische Lage===



Am 11.10.05 stellte Ministerpräsident Meies dem Parlament sein neues Kabinett vor. Wie auch bei der Eröffnung des Parlamentes am Vortag (siehe UdP 41/05) wurde die Sitzung von der größten Oppositionspartei "Coalition for Unity and Democracy Party" (CUDP) boykottiert. Das Parlament verabschiedete den Beschluss, die Immunität der rund 250 Abgeordneten aufzuheben, die erneut nicht erschienen waren. Meies begründete diesen Schritt damit, dass Abgeordnete sich im Falle von illegalen Aktionen nicht hinter der Immunität verstecken können sollen. Er ließ den Abgeordneten die Möglichkeit offen, sich zu entschließen, ihre Sitze doch noch einzunehmen. Die Anwesenden der Oppositionsparteien "Oromo Federalist Democratic Movement" und "United Ethiopian Democratic Front" verließen daraufhin unter Protest den Saal, da sie zu diesem Entschluss nicht angehört worden waren.



==i. Indonesien / Provinz Aceh ==



'''Sicherheitslage'''

Die Lage ist überwiegend ruhig und überwiegend stabil.



Am 18.10.05 endete die zweite Phase der Entwaffnung der "Gerakan Aceh Merdeka" (GAM) mit der Übergabe von knapp 300 Waffen an die "Aceh Monitoring Mission" (AMM).
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==j. Horn von Afrika und angrenzende Seegebiete==



'''Sicherheitslage'''



In Dschibuti ist die Lage insgesamt ruhig und insgesamt stabil, im Golf von Aden überwiegend ruhig und insgesamt stabil.



==k. Strasse von Gibraltar/östliches Mittelmeer ==



'''Sicherheitslage'''



Die Lage ist insgesamt ruhig und stabil.





=2. Internationale Organisationen/Aktivitäten=



==a. Vereinte Nationen (VN)==



'''United Nations Interim Administration Mission in Kosovo (UNMIK) Internationale Polizeitruppe '''



Der zur Gewährleistung von innerer Sicherheit und Ordnung im Kosovo eingesetzten internationalen Polizeitruppe gehören 2.186 der 4.718 von den VN gebilligten Polizisten an. Das deutsche Kontingent umfasst 242 Beamte.



==b. Sitzung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees der EU (PSK) am 18.10.05==



Der Sondergesandte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN-GS) für das Kosovo, Botschafter Kai Eide, stellte dem PSK seinen Bericht an den VN-GS vor. Er bekräftigte dabei seinen Vorschlag zur Eröffnung von Statusverhandlungen trotz offenkundiger Defizite bei der Implementierung von Standards und erläuterte, dass er mit einem längeren Prozess rechne. Die internationale Gemeinschaft sollte sich bei den Verhandlungen auf ein Team aus Vertretern von EU, USA, Russland und VN (UNMIK) stützen.



Die künftige EU-Präsenz im Kosovo müsse langfristig angelegt sein, den Prozess der Erfüllung der Standards unterstützen und eine europäische Perspektive enthalten. Eine eigenständige militärische Rolle der EU sei derzeit nicht vorgesehen.
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