Projekte mit Gender-Bezug in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12986 19. Wahlperiode 04.09.2019 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/12158 – Projekte mit Gender-Bezug in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Vorbemerkung der Fragesteller In seinem Strategiepapier zur Geschlechtergleichberechtigung schreibt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ): „Das VN-Übereinkommen zur Beseitigung jeglicher Form der Diskri- minierung der Frau (CEDAW) ist die internationale Rechtsgrundlage, um das Ziel der Gleichberechtigung der Geschlechter und die Achtung, den Schutz und die Stärkung der universell gültigen Frauenrechte einzufordern und zu er- reichen. Das BMZ hat sich diesem menschenrechtsbasierten Ansatz verpflich- tet. Daraus abgeleitet sind Frauenrechte und die gleichen Chancen, Verant- wortlichkeiten und Einflussmöglichkeiten der Geschlechter für das BMZ ein eigenständiges Ziel und handlungsleitendes Prinzip“ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gleichberechtigung der Geschlechter in der deutschen Entwicklungspolitik, www.bmz.de/de/media thek/publikationen/reihen/%20strategiepapiere/Strategiepapier341_02_ 2014.pdf, S. 3). Weiter heißt es: „Ein transformativer Genderansatz bedeutet die kritische Aus- einandersetzung mit den gängigen Männlichkeitsbildern (masculinity), ihre Hinterfragung in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, die zur De- mokratisierung von Geschlechterverhältnissen beitragen wollen, sowie den Einbezug von Männern als change agents und die Berücksichtigung von Mehrfach-Diskriminierung (siehe Seite 7). Die deutsche Entwicklungszusam- menarbeit wird diesen erweiterten Ansatz vertiefen und fortsetzen“ (ebd., S. 6). Das BMZ führt aus, dass Geschlechterrollen gesellschaftlich erlernt sowie kulturell geprägt seien. „Anders als frühere Frauenförderansätze, deren Haupt- zielgruppe arme Frauen in Niedrigeinkommensländern waren, rückt der Gender-Ansatz der Entwicklungspolitik das Geschlechterverhältnis in den Mittelpunkt. Von der Ungleichheit zwischen Frauen und Männer ausgehend, ist das hierarchische Verhältnis zwischen ihnen als Teil gesellschaftlicher Machtstrukturen zu sehen. Dabei wird zwischen dem biologischen Geschlecht (engl.: sex) und dem sozialen Geschlecht (gender) unterschieden. Die Ge- schlechterrollen sind also gesellschaftlich erlernbar und erlernt sowie kulturell geprägt“ (ebd., S. 7). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 3. September 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 19/12986 –2– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu seinem „dreigleisigen Ansatz“ schreibt das Bundesministerium: „Die bei- den Strategien Gender Mainstreaming und Empowerment wurden seit dem Jahr 2000 sowohl in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit als auch in zahlreichen weiteren Mitgliedstaatendes OECD DAC und der EU als dualer Ansatz (dual track) verfolgt. [...] Der Auftrag, Gleichberechtigungsthemen im Politikdialog sowie in der Politikberatung zu verankern, wird damit den bei- den Elementen Gender Mainstreaming und Empowerment gleichwertig hinzu- gefügt“ (ebd., S. 8). Vorbemerkung der Bundesregierung Es gehört zum Wesen der Entwicklungszusammenarbeit, interkulturell sensibel zu arbeiten und damit andere gesellschaftliche Vorstellungen und Traditionen zu achten. Eine Grenze hierzu stellen jedoch Menschenrechtsverletzungen dar. Die Bundesregierung hat zur Achtung von Menschenrechen auch das Überein- kommen der Vereinten Nationen (UN) zur Beseitigung jeglicher Form der Dis- kriminierung der Frau (CEDAW) ratifiziert. Unter Bezugnahme auf dieses Übereinkommen unterstützt die Bundesregierung Regierungen und Zivilgesell- schaft der Partnerländer bei der Umsetzung von Menschenrechtsstandards. Bei- spielsweise ist es nicht hinnehmbar, wenn Mädchen der Schulbesuch verwehrt wird, Mädchen zwangsverheiratet werden, Mädchen und Frauen an ihren Ge- nitalien verstümmelt werden, Gewalt gegen Frauen weder gesellschaftlich ge- ächtet noch juristisch verfolgt wird, Frauen rechtlich benachteiligt werden, in- dem sie z. B. nicht erben dürfen und keine Landrechte besitzen, und Mädchen und Frauen eine gleichberechtigte gesellschaftliche, politische und wirtschaftli- che Teilhabe verwehrt wird. Geschlechtsspezifische Diskriminierungen stellen jenseits von Menschen- rechtsverletzungen auch schwerwiegende Entwicklungshemmnisse dar. Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist daher ein eigenständiges Ziel sowie ein zieleübergreifendes Prinzip der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, zu deren Umsetzung sich die Bundesregierung bekannt hat. Zudem zielt Nr. 5 der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals – SDG) auf die Beseitigung aller Formen der Diskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen bis 2030. Viele wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die gezielte Förderung von Frauen insgesamt zu höheren Erfolgen in der wirt- schaftlichen Zusammenarbeit führt. So hat zum Beispiel eine Studie des Bera- tungsunternehmens McKinsey ergeben, dass das weltweite Bruttoinlands- produkt bis 2025 um bis zu 28 Billionen USD steigen könnte, wenn Frauen gleichberechtigt erwerbstätig wären (McKinsey, 2015: The Power of Parity, www.mckinsey.com/featured-insights/employment-and-growth/how-advanc ing-womens-equality-can-add-12-trillion-to-global-growth). Es ist daher auch ökonomisch effizient und effektiv, in gezielte Frauenförderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu investieren. Mit der gezielten Förderung von Frauen und Mädchen und ihren Rechten nimmt die Bundesregierung somit ihren politischen Gestaltungsauftrag des Grundgesetzes nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes wahr.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –3– Drucksache 19/12986 1. Welche Maßnahmen und Projekte im Rahmen der staatlichen und nichts- taatlichen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit fördern Bund und Länder aktuell mit Fokus auf und Bezug zu Geschlechtergleichberech- tigung, Geschlechtergleichstellung bzw. „Gender Mainstreaming“, „Em- powerment“, Frauenförderung, Frauenrechte, LSBTI und „Gendersensibi- lität“ insgesamt (bitte nach Projektlaufzeit, Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung, Auftraggeber, DAC-Sektorschlüssel, GG-Kennung und Zielland aufschlüsseln)? a) Auf welche Höhe belaufen sich jeweils das Gesamtvolumen, das jährli- che Volumen, etwaige Aufstockungen und der Finanzierungsanteil je- weils welcher Geldgeber? b) Welche Organisationen sind Förderungsempfänger für diese Maßnah- men und Projekte jeweils? c) Welche Organisationen sind jeweils die Partner der Durchführungsver- einbarung? d) Welche Ziele sollen durch die Maßnahmen und Projekte jeweils er- reicht werden? Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet. Die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern bei Vorhaben und Strategien (sog. Gender Mainstreaming) ist handlungsleitendes Prinzip der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ). In den Anlagen 1 und 2* sind alle laufenden Projekte und Maßnahmen darge- legt, die einen gezielten Fokus auf die Förderung von Frauen und die Gleichbe- rechtigung der Geschlechter legen. Auftraggeber ist jeweils das Bundesminis- terium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Bezeichnungen in den Kopfzeilen der Anlage 2 sind an die im Zuwen- dungsbereich einschlägigen Begrifflichkeiten und Verfahren angepasst und ent- halten die Informationen, die im Rahmen der jeweiligen Datenerfassungs- und Projektbearbeitungssysteme erfasst sind. Die Laufzeit für Projekte aus dem Ti- tel „private Träger“ geförderten Maßnahmen sowie die Projekte der Kirchen und der Sozialstruktur wird nicht erfasst und beträgt i. d. R. das Bewilligungs- jahr plus bis zu 3 Jahre. Projektpartner sind lokale zivilgesellschaftliche und kirchliche Partner des deutschen Zuwendungsempfängers. Die Projekttitel der aus dem Titel „private Träger“ geförderten Maßnahmen sowie die Projekte der Kirchen und der Sozialstruktur enthalten in der Regel konkrete Aussagen zu den Zielsetzungen des Projekts. In den meisten Fällen sind die Zielsetzungen bereits aus dem Namen ersichtlich. Die Zielsetzungen der politischen Stiftungen (Kapitel 2302 Titel 687 04) sind üblicherweise sehr breit gefächert und daher nicht in jedem Fall direkt aus der Titelbezeichnung wie beispielsweise „Regionalprogramm Andenländer“ er- sichtlich. Generell zielt die Arbeit aller politischen Stiftungen darauf ab, länger- fristige Vorhaben der Gesellschaftspolitik in den Partnerländern zu unter- stützten, die vor allem dem Aufbau und der Festigung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen, der Verwirklichung der Menschenrechte, der För- derung einer eigenständigen, ökologisch nachhaltigen und sozial gerechten (markt) wirtschaftlichen Entwicklung, der Intensivierung der regionalen und in- ternationalen Verständigung sowie der friedlichen Zusammenarbeit unter den Rahmenbedingungen der Globalisierung dienen. Sie weisen unterschiedliche Profile auf und spiegeln in ihrer Gesamtheit die pluralistische demokratische Ausrichtung der Bundesrepublik Deutschland wider. Zur Erreichung ihrer Ziele unterstützen die politischen Stiftungen geeignete nichtstaatliche und staatliche * Von einer Drucklegung der Anlagen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/12986 auf der Internet- seite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 19/12986 –4– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Institutionen in den Partnerländern und wirken beim Aufbau und der Stärkung entsprechender Institutionen und Strukturen mit. Die spezifischen Ziele der jeweiligen nicht staatlichen Einzelvorhaben ergeben sich aus den Projekt- anträgen, die in Form von Hybridakten im BMZ und im Falle der Vorhaben von Kirchen in den Zentralstellen vorliegen, und für die vorgeschriebenen verwal- tungsmäßigen Verfahren ausreichend sind. Eine detaillierte elektronische Ziel- erfassung und Auswertung ist daher nicht vorgesehen. Im Übrigen ergeben sich die Zielsetzungen der jeweiligen Maßnahmen aus dem Projekttitel, dem Förder- bereichsschlüssel und den zugrundeliegenden Titelerläuterungen und Förder- richtlinien der jeweiligen Fördertitel. Die Förderung von entwicklungswichtigen Vorhaben der Kirchen im Ausland erfolgt ausschließlich über die beiden kirchlichen Zentralstellen in Zusammen- arbeit mit den von diesen eingeschalteten Hilfswerken in Deutschland. Die Vor- haben werden dann mit örtlichen Partnern der berufenen Hilfswerke umgesetzt. Zur Frage nach der Förderung von Projekten und Maßnahmen mit LSBTI (Les- ben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle)-Bezug durch die bilaterale Zusam- menarbeit wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6545 so- wie auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10277 verwiesen. Aktivitäten der Bundesländer erfolgen in eigener Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes. Die Bundesregierung nimmt aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zu Sachverhal- ten der Länder keine Stellung. e) Welche dieser Projekte erreichten ihr Ziel nicht oder standen in Bezug auf die eingesetzten Mittel nach Auffassung der Bundesregierung nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Erfolg? Welche jeweiligen Maßnahmen und Projekte wurden nach Überprüfung eingestellt? Über die Zielerreichung von Projekten und Maßnahmen kann erst nach deren Abschluss Auskunft gegeben werden. f) Welcher der Gender-Strategien „Gender Mainstreaming“, „Empower- ment“ und Politikdialog sind die Maßnahmen und Projekte jeweils zu- zuordnen? Die Maßnahmen in den beiliegenden Anlagen 1 und 2 lassen sich überwiegend dem Empowerment-Ansatz zuordnen. Sie tragen direkt zur Überwindung von geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Benachteiligung und zur Stärkung von Frauenrechten bei. Der Politikdialog wird im Rahmen von bi- und multila- teralen Regierungsverhandlungen umgesetzt. 2. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre entwicklungspolitische Tätigkeit in Bezug zu den in Frage 1 genannten Themen zu intensivieren? Wenn ja, in welchem Umfang? Die Bundeshaushaltsgesetzgebung für die kommenden Jahre ist zum derzeiti- gen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –5– Drucksache 19/12986 3. Auf welche Art werden Männer als „change agents“ in entwicklungspoliti- schen Projekten eingesetzt (bitte anhand von Projekten exemplarisch be- schreiben)? Jungen und Männer profitieren von der Gleichberechtigung der Geschlechter. Beispielsweise ist es für sie von Vorteil, wenn die wirtschaftliche Verantwor- tung für die Familie nicht nur auf ihren Schultern lastet. Die Gleichberechti- gung der Geschlechter führt zudem häufig dazu, dass Jungen und Männer über eine bessere mentale und physische Gesundheit verfügen und bessere Bezie- hungen zu Ihren Kindern und Partnerinnen pflegen. (vgl. World Bank 2014: Voice and Agency: Empowering women and Girls for Shared Prosperity, fhttp://hdl.handle.net/10986/19036). Mit einer gezielten und aktiven Einbeziehung von Jungen und Männern in Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen werden diese Maßnahmen erfolgreicher umgesetzt, beispielsweise in den Bereichen Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Familienplanung und Förderung von Frauen in Führungspositionen. Daher unterstützen der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, und der Bundesaußenminister, Heiko Maas, seit 2015 die Kampagne #HeForShe der UN-Organisation UN Women. Mit ihrem Engagement setzen die Minister gemeinsam mit anderen Männern weltweit ein Zeichen, indem sie sich als Change Agents für die Gleichberechtigung der Ge- schlechter einsetzen. In Guinea wird im Rahmen eines Vorhabens zusammen mit religiösen Führern muslimischen und christlichen Glaubens für das Ende schädlicher Praktiken wie weiblicher Genitalverstümmlung (Female Genital Mutilation (FGM)) und Kinderheirat geworben. Anhand gemeinsam entwickelter Materialien predigen wichtige Imame des Landes gegen FGM und klären darüber auf, dass es sich bei FGM nicht um eine religiös legitimierte Praxis, sondern um einen gesund- heitsschädlichen Brauch handelt. In Burkina Faso sensibilisiert das Vorhaben „PRO ENFANT – Umsetzung von Kinderrechten in Burkina Faso“ Familien zu geschlechtsspezifischer Gewalt an Mädchen sowie weiblicher Genitalverstümmlung, Kinderheirat, Kinderarbeit und Kinderhandel. Dazu hat das Vorhaben den Ansatz „Pères modèles“ („Vor- bildliche Väter“) entwickelt, der Männer mit Vorbildfunktion in lokalen Ge- meinschaften stärkt, sodass diese mit anderen Männern und Jungen in einen Dialog über die Rechte von Frauen und Mädchen sowie die Gleichberechtigung der Geschlechter treten. Parallel werden auch Mütter als „Mères modèles“ („Vorbildliche Mütter“) angesprochen, um gleichberechtigte Beziehungsmodel- le zu fördern. Gemeinsam agieren Frauen und Männer als Change Agents in ihren Gemeinschaften.
Drucksache 19/12986 –6– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Auf welche konkrete wissenschaftliche Grundlage stützt sich die Bundes- regierung, wenn sie behauptet, dass Geschlechterrollen „gesellschaftlich erlernbar und erlernt sowie kulturell geprägt“ (vgl. Vorbemerkung der Fra- gesteller) seien? a) Sind nach Auffassung der Bundesregierung Geschlechterrollen immer gesellschaftlich erlernt und kulturell geprägt? b) Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Geschlechterrollen, die nicht gesellschaftlich erlernt und kulturell geprägt sind? Wenn ja, um welche handelt es sich? c) Bestreitet die Bundesregierung, dass biologische Faktoren jedenfalls zum Teil eine Determinante bei der Ausprägung von Geschlechterrollen sind? Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung auf Bun- destagsdrucksache 17/6240 vom 16. Juni 2011 verwiesen. d) Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass biologisch (teil-)determinierte Geschlechterrollen bekämpft oder überwunden wer- den müssen? e) Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass traditionelle Ge- schlechterrollen politisch bekämpft werden sollten? f) Warum möchte die Bundesregierung Männlichkeitsbilder durch „Hin- terfragung“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zersetzen? g) Beabsichtigt die Bundesregierung entsprechend zu Frage 2f auch Weib- lichkeitsbilder durch Hinterfragung zu zersetzen? Wenn ja, warum? Die Fragen 4d bis 4g werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass stereotype und traditionelle Rol- lenbilder überwunden werden müssen, welche die gleichen Verwirklichungs- chancen von Personen unterschiedlichen Geschlechts einschränken. Dies gilt in besonderem Maße, wenn diese Rollenbilder der Einhaltung internationaler Menschenrechte, z. B. dem Recht auf körperliche Unversehrtheit oder dem Nicht-Diskriminierungsprinzip, entgegenstehen. Im Übrigen wird auf die Vor- bemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 3 verwiesen. h) Sind Jungen und Männer Zielgruppen der Empowerment-Strategie der Bundesregierung? Wenn ja, inwiefern? In der Entwicklungszusammenarbeit verfolgt die Bundesregierung einen drei- gleisigen Ansatz aus Gender Mainstreaming, Empowerment und dem entwick- lungspolitischen Politikdialog. Zielgruppen des dreigleisigen Ansatzes sind Menschen aller Geschlechter. Für weitere Ausführungen und Beispiele zu Maß- nahmen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen. i) Welche Maßnahmen im Rahmen ihrer Strategien Empowerment und Gender Mainstreaming ergreift die Bundesregierung in Zielländern mit matriarchalischen Gesellschaftsstrukturen? Der Bundesregierung ist kein Partnerland mit überwiegend matriarchalen Ge- sellschaftsstrukturen bekannt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/12986 j) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es (aus Sicht der Ent- wicklungspolitik) „gute“ und „schlechte“ Geschlechterrollen gibt? Um welche handelt es sich jeweils? Die Bundesregierung bewertet Geschlechterrollen nicht anhand einer binären Logik moralischen Verhaltens. In internationalen Vereinbarungen und politischen Erklärungen wird häufig von „schädlichen traditionellen Praktiken“ gesprochen. Dazu zählen beispielsweise weibliche Genitalverstümmelung und die Früh- und Zwangsverheiratung von Mädchen und Jungen. Die Bundesregierung hat sich international verpflichtet, die Beseitigung dieser Praktiken zu unterstützen. k) Welche Bedeutung für die Entwicklung von Staaten hat es aus Sicht der Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, dort verankerte Geschlechterrollen abzuschwächen oder zu eliminieren? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Drucksache 19/12986 –8– Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –9– Drucksache 19/12986
Drucksache 19/12986 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode