Verbindungen von Mixed-Martial-Arts-Kampfsportlern zur rechtsextremen Szene
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12772 18. Wahlperiode 20.06.2017 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Lazar, Özcan Mutlu, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12644 – Verbindungen von Mixed-Martial-Arts-Kampfsportlern zur rechtsextremen Szene Vorbemerkung der Fragesteller Mixed Martial Arts (MMA) ist eine Vollkontaktsportart, die mehrere Kampf- techniken vereint. MMA erhielt in den letzten Jahren auch in Deutschland wach- senden Zulauf. MMA ist umstritten. Im Jahr 2010 forderte die Bundesärztekammer ein Verbot aller „Ultimate Fighting“-Events (Kampfserie eines US-MMA-Verbandes) in Deutschland, da das Ziel bei MMA „anders als in allen anderen Kampfsportar- ten, offen und ausschließlich die Verletzung des Gegners an Körper, Gesundheit und Leben“ sei (vgl. www.welt.de/sport/article145458446/Nichts-fuer-Assis- die-Rentner-ins-Koma-pruegeln.html). Die bayerische Landeszentrale für neue Medien verbot im Jahr 2010 eine Übertragung im deutschen Fernsehen. Dieses Verbot wurde im Jahr 2014 gerichtlich gekippt. Neben der kontroversen Kampfmethoden, steht MMA auch immer wieder we- gen der Verbindungen einzelner Kämpfer zur rechtsextremen Szene in der Dis- kussion. Bei einem organisierten Angriff von Rechtsextremen auf das Leipziger Stadtviertel Connewitz am 11. Januar 2016 waren neben Hooligans verschiede- ner Fanszenen und Mitgliedern rechtsextremer Parteien und Kameradschaften auch einige sogenannte Freefight-Kämpfer aus dem „Imperium Fight Team“ des Kämpfers Benjamin Brinsa dabei, die der MMA-Szene angehören (vgl. http://transparent-magazin.de/blog/wie-politik-und-fussball-leipzig-spalten/ und www.mdr.de/exakt/hooligan-liste-100.html). Benjamin Brinsa wird vorge- worfen, Verbindungen in die rechtsextreme Szene und die Hooligan-Szene zu haben (vgl. www.spiegel.de/sport/sonst/uni-leipzig-kuendigt-vertrag-mit-rechten- freefightern-a-1024042.html). Drei der Kampfsportler, die an den Übergriffen in Connewitz beteiligt waren, traten am 27. August 2016 bei einer MMA-Ver- anstaltung namens „Imperium Fighting Championship“ im Leipziger Kohlrabi- zirkus an (vgl. www.mdr.de/exakt/hooligan-liste-100.html). Die rechtsextreme Szene führt darüber hinaus auch eigene, szeneinterne MMA-Veranstaltungen durch (vgl. „Weniger Blut, mehr Geld“, Neues Deutschland, 3. Februar 2017, S. 19). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Juni 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/ 12772 18/12772 – 2– –2 – Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––18. 18.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. MMA an sich ist kein rechtsextremer Sport, jedoch gibt es an einigen Standorten Überschneidungen der MMA-Szene mit der rechtsextremen Szene und der Hooligan-Szene. 1. Stellt aus Sicht der Bundesregierung MMA eine Sportart dar? Es gibt keine rechtliche oder sonst verbindliche Definition von „Sport“. Da die Bundesregierung MMA nicht fördert und ihr auch kein Antrag dazu vorliegt, be- darf es keiner Festlegung, ob es sich um eine Sportart handelt. 2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der MMA in Deutsch- land? 3. Von wie vielen aktiven MMA-Kämpferinnen und MMA-Kämpfern in Deutschland hat die Bundesregierung Kenntnis (wenn möglich, bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegt keine systematische Untersuchung oder Erhebung der MMA-Szene vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhebt nur dann Infor- mationen zu Sportlern, Verbänden, Veranstaltern und Studios aus dem Bereich MMA, sofern Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen. Eine Af- finität der MMA-Community zum Rechtsextremismus ist nicht erkennbar. Die Kontakte der „MMA-Szene“ zum Rechtsextremismus sind eher punktueller Na- tur und beschränken sich auf einzelne rechtsextremistische Aktivisten. Daher ver- fügt das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht über ein Gesamtbild zum Thema MMA, aus dem sich zahlenmäßige Größenordnungen, Entwicklungstendenzen oder Finanzierungswege ableiten ließen. 4. Welche MMA-Verbände, MMA-Veranstalter und MMA-Studios sind der Bundesregierung bekannt? Auf die Antworten zu den Fragen 14, 15 und 18 wird verwiesen. Darüber hinaus liegt der Bundesregierung keine Kenntnis vor. 5. Fanden MMA-Veranstaltungen bereits in aus dem Bundeshaushalt geförder- ten Sportstätten statt? Wenn ja, welche Veranstaltungen, wo, und wann? Gegenstand der Sportstättenförderung durch das BMI sind Baumaßnahmen für den Spitzensport. Die aus dem Bundeshaushalt geförderten Sportstätten befinden sich nahezu vollständig nicht im Eigentum des Bundes. Geförderte Einrichtungen werden grundsätzlich kostenfrei den Bundessportfachverbänden oder den Ver- bänden im Bereich des Behindertensports zur Verfügung gestellt (Nutzungsvor- behalt). Der zeitliche Umfang des Nutzungsvorbehalts orientiert sich an der pro- zentualen Höhe der Förderung des Bundes. Die Nutzung erfolgt ausschließlich für Maßnahmen des Spitzensports. Informationen zu den Nutzungen der Sport- stätten außerhalb der vereinbarten Nutzungsrechte liegen nicht vor. An dem im Eigentum des Bundes befindlichen Bundesleistungszentrum (BLZ) in Kienbaum hat es keine Veranstaltungen oder Lehrgänge in Verbindung mit MMA gegeben. Dahingehende Anfragen würden nicht genehmigt, da sie nicht der Sat- zung des BLZ Kienbaum entsprechen.
Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 18. 18. Wahlperiode Wahlperiode – 3– –3 – Drucksache Drucksache18 18/ 12772 /12772 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Ist der Bundesregierung bekannt, aus welchen Quellen sich MMA-Clubs fi- nanzieren? Der Bundesregierung liegt hierzu keine Kenntnis vor. 7. Sind MMA-Clubs oder MMA-Vereine nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland als gemeinnützige Vereine anerkannt, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob MMA-Clubs oder –Vereine in Deutschland als gemeinnützig anerkannt sind. Für die Steuerverwaltung sind nach der Finanzverfassung die Steuerverwaltungen der Länder zuständig. Über steuerliche Einzelfälle hat die Bundesregierung daher grundsätzlich keine Kenntnis. 8. Profitieren MMA-Clubs oder MMA-Vereine in Deutschland von Förderpro- grammen, direkten oder indirekten Zuwendungen des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder (bitte nach Club bzw. Verein, För- derprogramm bzw. Zuwendung auflisten)? Der Bundesregierung liegt keine Kenntnis vor. 9. Welche Jugendschutzregelungen gelten aktuell für die Ausstrahlung von MMA-Events im deutschen Fernsehen? Sieht die Bundesregierung hier zusätzlichen Regelungsbedarf? Die Regelungen zum Jugendschutz in Bezug auf die Verbreitung von Angeboten im Rundfunk ergeben sich aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder. Hiernach wird unterschieden, ob ein Angebot unzulässig gemäß § 4 JMStV oder entwicklungsbeeinträchtigend gemäß § 5 JMStV ist. Unzulässige Angebote gemäß § 4 JMStV dürfen nicht mittels Rundfunk verbrei- tet oder zugänglich gemacht werden. Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwort- lichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Ju- gendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen, vgl. § 5 Absatz 1 JMStV. Dies geschieht bei Rundfunkangeboten in der Regel durch die Wahl der Sendezeit, vgl. § 5 Absatz 4 JMStV. Für die Aufsichtsführung über die Einhaltung dieser Bestimmungen im privaten Rundfunk sind die Landesmedienanstalten und deren gemeinsames Organ, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), zuständig (www.kjm-online.de). Die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen ist am jeweiligen Einzelfall zu prü- fen (vgl. auch VG München, Urteil vom 9. Oktober 2014 – M 17 K 10.1438 –, juris). Insofern sieht die Bundesregierung derzeit keinen aktuellen Regelungsbe- darf in Bezug auf die Verbreitung von Mixed-Martial-Arts-Angeboten. 10. Welche Jugendschutzregelungen gelten aktuell für die Teilnahme an MMA- Trainings und MMA-Wettkämpfen? Sieht die Bundesregierung hier zusätzlichen Regelungsbedarf? Das Jugendschutzgesetz enthält keine speziellen Regelungen über die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an MMA-Training und MMA-Wettkämpfen. Eine allgemeine Bestimmung zu Jugendgefährdungen bei Veranstaltungen und Betrie- ben ist in § 7 des Jugendschutzgesetzes vorgesehen. Danach kann die zuständige
Drucksache 18/ 12772 18/12772 – 4– –4 – Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––18. 18.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Ju- gendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf, wenn von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen ausgeht. Die Anord- nung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthal- ten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird. Änderungen des Jugendschutzgesetzes hierzu sind derzeit nicht geplant. 11. Welche Rolle spielt MMA nach Kenntnis der Bundesregierung in der rechts- extremen Szene? Rechtsextremisten aus dem gewaltorientierten Spektrum sind (wie auch Extre- misten aus anderen Phänomenbereichen) generell an Kampfsportarten interes- siert. MMA nimmt dabei eine eher untergeordnete Rolle ein. 12. Welche Verbindungen der MMA-Kampfsport-Szene zur rechtsextremen Szene sind der Bundesregierung bekannt? Angehörige der rechten Szene nehmen an Trainings und/oder Kämpfen der Kampfsportszene aktiv oder als Zuschauer teil. In einigen Bundesländern beste- hen Verknüpfungen zwischen Rechtsextremismus und Kampfsportszene. Dar- über hinaus sind Einzelfälle bekannt, in denen rechte Gruppierungen oder Einzel- personen als Veranstalter oder Organisatoren von Kampfsportveranstaltungen aufgetreten sind. Die Kontakte der „MMA-Szene“ zum Rechtsextremismus sind jedoch eher punk- tueller Natur und beschränken sich auf einzelne rechtsextremistische Aktivisten. 13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen des Leipzi- ger „Imperium Fight Teams“ rund um Benjamin Brinsa zur rechtsextremen Szene und zur Hooligan-Szene? Benjamin B. ist seit 2006 in Zusammenhang mit rechtsextremistischen Aktivitä- ten (Skandieren rechtsextremistischer Parolen, Verwendung rechtsextremisti- scher Symbole und Besuch rechtsextremistischer Konzerte) bekannt geworden. Er galt als Führungsfigur der 2014 aufgelösten Leipziger Hooligan-Gruppierung „Scenario Lok“, der angeblich weitere Rechtsextremisten angehörten. Seit 2012 sind zu Benjamin B. keine Informationen in Zusammenhang mit rechtsextremis- tischen Aktivitäten angefallen. Zum „Imperial Fight Team“ soll außerdem der in Leipzig wohnhafte Christopher H. gehören, der in Zusammenhang mit den Ausschreitungen am 11. Januar 2016 in Leipzig-Connewitz vorläufig festgenommen wurde. 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über szeneinterne Kampfsport- turniere von Rechtsextremen, wie die „Kampfsportturniere des Nationalen Widerstands“ des mittlerweile verbotenen „Spreelichter“-Netzwerks und dem „Kampf der Nibelungen“ der „Hammerskins“ etc. (vgl. „Weniger Blut, mehr Geld“, Neues Deutschland, 3. Februar 2017, S. 19)? 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu weiteren szeneinternen Kampfsportturnieren von Rechtsextremen? Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhanges zusammen be- antwortet.
Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 18. 18. Wahlperiode Wahlperiode – 5– –5 – Drucksache Drucksache18 18/ 12772 /12772 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die neonationalistische Gruppe „Spreelichter“ trat zunächst im Raum Lübben als Teil des Netzwerkes „Widerstand Südbrandenburg“ auf und vertrat eine völki- sche, antidemokratische Weltanschauung. Im Rahmen der Aktivitäten dieser Gruppe wurden auch Kampfsportveranstaltungen organisiert und abgehalten, um darüber eine rassische Denkweise öffentlichkeitswirksam durch völkische Agita- tion zu verankern. Die Kampfsportveranstaltung „Kampf der Nibelungen“ fand zuletzt am 1. Okto- ber 2016 in Gemünden/HE statt. Dabei fanden Kämpfe in den Disziplinen Boxen, K1 und MMA statt. Nach polizeilichen Angaben sollen bis zu 200 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet die Veranstaltung besucht haben, darunter auch Be- sucher aus dem europäischen Ausland. Es handelte sich um die vierte Auflage dieser Veranstaltung, die im Internet als geschlossene Veranstaltung deklariert wurde. Der „Kampf der Nibelungen“ ist nicht nur die wichtigste, sondern nach derzeiti- gem Erkenntnisstand die einzige Kampfsportveranstaltung im rechtsextremisti- schen Spektrum. Die nächste „Kampf der Nibelungen“-Veranstaltung findet voraussichtlich am 14. Oktober 2017 statt. 16. Welche Netzwerke und Einflussnahmen russischer Rechtsextremisten auf die MMA in Deutschland sind der Bundesregierung bekannt? Verbindungen von Gruppierungen mit nationalistischer, pro-russischer Ausrich- tung in die Kampfsportszene werden den Sicherheitsbehörden insbesondere über die Presseberichterstattung und die Auswertung von Open Sources bekannt. Ein Bindeglied stellt dabei die „Deutsch-Russische Bruderschaft“ (DRB) dar. Die DRB richtet sich ihren Internetauftritten zufolge an Deutsche, Russlanddeutsche und Russen und offenbart dabei eine politisch rechte Einstellung. Die Internetbei- träge der DRB lassen zudem eine Affinität zum Kampfsport annehmen. Darüber hinaus bestehen gemäß eigener Darstellung der DRB Kontakte zur russischen Motorradgang „Nightwolves“, die insbesondere durch die Veranstaltung der Sie- gesfahrt von Moskau nach Berlin vom 29. April bis 9. Mai 2015 ins öffentliche Interesse trat. Analogien in den Internetauftritten lassen zudem eine Verbindung zwischen den „Nightwolves“ und den sogenannten Systema-Kampfsportschulen vermuten. Diese befassen sich der eigenen Darstellung im Internet zufolge mit der Vermitt- lung von „Russian Martial Arts“ (RMA). Darüber hinaus liegen der Bundesregie- rung keine Erkenntnisse zur Einflussnahme russischer Rechtsextremisten auf die MMA-Szene in Deutschland vor. 17. Werden die MMA-Szene, einzelne Clubs oder einzelne Mitglieder der Szene durch den Verfassungsschutz beobachtet? Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen. 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen der MMA- Szene zum Rocker-Milieu und der Organisierten Kriminalität allgemein? Eine systematische Untersuchung oder Erhebung von Verbindungen der MMA- Szene zum Rocker-Milieu und der organisierten Kriminalität liegt der Bundesre- gierung nicht vor. Es liegen jedoch Erkenntnisse vor, wonach einzelne boxkampf- affine Mitglieder der Rockerszene gelegentlich Boxveranstaltungen, darunter
Drucksache 18/ 12772 18/12772 – 6– –6 – Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––18. 18.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. auch MMA-Kämpfe, veranstalten. Für gewöhnlich nehmen im Rahmen dieser Veranstaltungen auch einzelne Angehörige von Rockergruppierungen bzw. ro- ckerähnlichen Gruppierungen, insbesondere aus den Kreisen des „Hells Angels MC“, aber auch des „Osmanen Germania BC“, aktiv als Kämpfer teil. Bei aktiver Beteiligung eines Kämpfers aus den eigenen Reihen besuchte in der Vergangen- heit eine Vielzahl von Clubangehörigen zur Unterstützung ihres Kämpfers die Veranstaltung als Zuschauer. Auch aus dem Bereich der Russisch-Eurasischen organisierten Kriminalität be- stehen verschiedentlich Kontakte zur MMA-Szene. Insofern ist davon auszuge- hen, dass einzelne Kampfsport-/Boxclubs auch als szenetypische Treffpunkte ge- nutzt werden. 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Verbindungen der MMA- Szene zur Hooligan-Szene? Der Bundesregierung sind Bezüge der Hooligan-Szene zur Kampfsportszene be- kannt. Kampfsport im Allgemeinen, zu welchem MMA als Vollkontaktsportart zählt, dürften Hooligans, ähnlich wie rechtsextreme Kreise, als Grundlage und Vorbereitung für die körperlichen Auseinandersetzungen mit dem jeweiligen Ge- genüber nutzen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhebt Informationen zu Hooligan-Grup- pierungen nur dann, wenn Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vor- liegen. Daher verfügt das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht über einen Überblick über Kontakte von Hooligans zur MMA-Community. Bekannt gewor- den sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz die Verbindungen von Benjamin B., der dem Leipziger Hooligan-Spektrum zugerechnet wird, zur MMA. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 20. Welche Kontakte hatte die Bundesregierung zu Verbänden der MMA, und was war deren Inhalt? Es bestanden keine Kontakte. 21. Welche Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und Rechtsextremismus im Kampfsport hat die Bundesregierung bereits ergriffen? Das BMI fördert mit seinem Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ seit 2010 unter anderem Landessportbünde im Engagement gegen Rechtsextremis- mus. Sie können eigene Demokratieberater/-innen gegen Extremismus ausbilden und Präventions- und Beratungsangebote umsetzen. Als Teil der Landessport- bünde sind auch Kampfsportvereine eine Zielgruppe dieser Förderung Das Bundesministerium für Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ unterschiedliche Maßnahmen sowohl auf lokaler als auch auf regionaler und bundesweiter Ebene, die sich im Rahmen von präventiv-pädagogischen Ansätzen mit Gewalt und Rechtsextremismus auseinandersetzen. Hierzu gehören unter anderem Betreuungsangebote im Wettkampfsport mit der Zielgruppe sozialbenachteiligte Kinder und Jugendliche oder spezifische Kampf- sportangebote mit denen Jugendlichen aus unterschiedlichen sozialen Kontexten ein Raum für Alltagsausgleich erhalten und den Umgang mit Aggression unter sozialpädagogischer Betreuung erlernen können.
Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 18. 18. Wahlperiode Wahlperiode – 7– –7 – Drucksache Drucksache18 18/ 12772 /12772 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Weiterhin wird der Fachträger jugendschutz.net im Rahmen des Bundespro- gramms gefördert. jugendschutz.net beobachtet im Rahmen seines kontinuierli- chen Monitorings rechtsextremer Angebote im Internet auch Angebote sogenann- ter „Mischszenen“ im Bereich Sport. Rechtsextreme nutzen das Thema Sport auch online, um ihre Ideologie zu verbreiten sowie Anhängerinnen und Anhänger zu gewinnen. Dabei verfolgen sie vor allem die Strategie, rechtsextreme Ideolo- giefragmente neben Inhalten, die sich vornehmlich durch ein Interesse am Sport als solchen auszeichnen, einfließen zu lassen. Während im Themenfeld Fußball dies kein neues Phänomen darstellt, wird insbesondere die wachsende Popularität von Kampfsport und allen voran MMA für die Verbreitung rechtsextremer Pro- paganda genutzt. Mit Blick auf die hohe Relevanz, die Sport für jugendliche Le- benswelten besitzt, besteht hier die Gefahr, dass junge Menschen gezielt mit rechtsextremen Inhalten konfrontiert werden. Weitere Angaben zu durch das Bundesprogramm geförderten Projekten finden sich in der Anlage 1. 22. Welche politischen Schritte erwägt die Bundesregierung, um Prävention von Gewalt und Rechtsextremismus im Kampfsport zu forcieren? Im Rahmen der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ wird auch die Förderung der Arbeit von gemeinnützigen Trägern angestrebt, die sich im Be- reich des Aufbaus und der Stärkung von bundeszentralen Aufgaben in der Arbeit für Demokratie und Vielfalt und gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Men- schenfeindlichkeit engagieren. In diesem Zusammenhang wurde in diesem Jahr die Förderung der Strukturent- wicklung zum bundeszentralen Träger (Programmbereich C des Bundespro- gramms) unter anderem im Themen- und Strukturfeld „Radikalisierungspräven- tion im Sport“ ausgeschrieben. Vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftspolitischen Entwicklung, ver- bunden mit der gesellschaftlichen Bedeutung des Sports und der Dynamik im Ar- beitsfeld ergeben sich Herausforderungen für eine Stärkung der Radikalisierungs- prävention im Sport. Ziel ist es, die Fachexpertise im Umgang mit Radikalisie- rung und Menschenfeindlichkeit in den Fachsportverbänden zu erweitern, die Auseinandersetzung mit Themen wie Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemi- tismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit und anderen Ideologien der Ungleich- wertigkeit voranzutreiben und bestehende Projekte und Akteure bundesweit mit- einander zu vernetzen. Im Rahmen der Ausschreibung haben sich unterschiedli- che Träger beworben. Aktuell findet das Auswahlverfahren statt. 23. Welche Forschungsprojekte zu MMA hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2009 gefördert? Keine. 24. Von welchen Forschungsprojekten und -ergebnissen zu MMA hat die Bun- desregierung Kenntnis? In dem Sportinformationsportal SURF des BISP sind zu „MMA“ bzw. „Ultimate * Fighting“ rund 50 Einträge verzeichnet (Anlage 2). * Von einer Drucklegung der Anlage 2 wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 18/12772 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Drucksache 18/ 12772 18/12772 – 8– –8 – Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––18. 18.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. In Deutschland existieren derzeit keine systematischen Studien zu Verbindungen zwischen MMA und der rechtsextremen Szene. Es gibt internationale Studien zu MMA allgemein wie etwa Maarten van Bottenburg/Johan Heilbron, De-Sporti- zation of Fighting Contests: The Origins and Dynamics of No Holds Barred Events and the Theory of Sportization, in: International Review for the Sociology of Sport 2006, 3 bis 4, S. 259 bis 282. Weiterhin gibt es einzelne Studien über rechtsextreme Hooligans und die Bedeu- tung, die Kampfsport innerhalb der rechten Szene hat, wie etwa Testa, Alberta & Gary Armstrong (2010) Football, Fascism and Fandom: The UltraS of Italian football. A and C Black Publishers. Zu einzelnen Standorten in Deutschland existieren Aufsätze, die lokale stabile Mischmilieus zwischen organisierten Neonazis, Hooligans, der Türsteherszene, dem Rockermilieu und der Freefight- und Kampfsportszene thematisieren und die Bedeutung solcher Mischmilieus für die Professionalisierung der Gewaltaus- übung und die Rekrutierung für die rechtsextreme Szene betonen, wie etwa Er- hard, Franz & Leistner, Alexander: „Soldiers for freedom, nation and blood“ – Der Wandel von Anerkennungsordnungen kollektiver Gewaltausübung im Zuge der *GIDA-Bewegungen. (Aufsatz zur Veröffentlichung eingereicht bei www.soziopolis.de). Eine umfassendere Überblicksdarstellung liefert das demnächst erscheinende Buch von Robert Claus „Hooligans – Eine Welt zwischen Fußball, Gewalt und Politik“, das ein Kapitel über „Hooligans und MMA“ enthalten wird mit Ausfüh- rungen zu strukturellen Verflechtungen und MMA als extrem rechte Eventkultur (siehe www.werkstatt-verlag.de/?q=node/987).
Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 18. 18. Wahlperiode Wahlperiode – 9– –9 – Drucksache Drucksache18 18/ 12772 /12772 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Anlage 1 Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschen- feindlichkeit“ Projekte mit Bezug zu „Kampfsport im Zusammenhang mit Rechtsextremismus bzw. Ideologien der Ungleichwertigkeit“ Programmbereich A: Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie Hier: Einzelmaßnahmen Lfd. Fördergebiet Träger / Titel Jahr Bundesmittel Kurzbeschreibung Nr. 1 Landkreis Träger: Boxabtei- 201 500,00 € Die Boxabteilung des TSV Kor- Waldeck- lung des TSV Kor- 6 bach befasst sich schon seit Frankenberg bach langer Zeit neben dem Wett- kampfsport auch mit der In- Titel: Integrations- tegration und Betreuung sozial- angebot für ju- schwacher Kinder und Jugend- gendliche Flücht- licher. Seit Ende letzten Jahres linge im Boxsport ist das Angebot für jugendliche Asylbewerber/innen und Flücht- linge erweitert worden. Dies er- fordert zusätzliche Betreuungs- angebote. Es werden zusätzli- che Trainingseinheiten und Trainerstunden angeboten. Das Projekt zielt auf einheimi- sche und neuzugewanderte Ju- gendliche und dient dem Abbau von Vorurteilen sowie der Er- möglichung von interkulturellen Erfahrungen und Förderung von sozialen sowie interkulturel- len Kompetenzen.
Drucksache 18/ 12772 18/12772 – 10 – – – 10 Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––18. 18.Wahlperiode Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Lfd. Fördergebiet Träger / Titel Jahr Bundesmittel Kurzbeschreibung Nr. 2 Wilhelms- Träger: Sport ohne 201 4.500,00 € Mit dem Aufbau eines Kampf- burg, Bezirk Grenzen e.V. 6 sportangebotes bei "Sport ohne Hamburg- Grenzen e.V." sollen junge Mitte Titel: Kick4Peace Menschen aus Wilhelmsburg aus verschiedenen Kontexten einen Raum für Alltagsaus- gleich und Stressabbau bekom- men. Zu den wesentlichen As- pekten von Kampfkünsten ge- hören soziale Kompetenzen wie Haltung, Selbstdisziplin, Be- scheidenheit bis hin zu Medita- tion. Das Erlernen eines res- pektvollen Umgangs mit mittrai- nierenden Mitmenschen, Team- geist und die Sensibilisierung für das Thema Gewalt stehen dabei im Zentrum. Die körperli- che Betätigung der Trainieren- den führt zu mehr Körpergefühl und Selbstvertrauen. Daraus lässt sich neue Motivation zu neuen individuellen und persön- lichen Zielsetzungen, sowohl sportlich, als auch privat entwi- ckeln. 3 Landkreis Träger: Kampf- 201 1.380,00 € Durch Inklusion sollen Jugendli- Schmalkal- sportzentrum Uni- 7 che und Männer in Sportgrup- den-Meinin- versum Meiningen pen eingebunden werden. Sie gen e.V. sollen lernen ihre Aggressionen besser zu kontrollieren. Entste- Titel: Integration hende Konflikte werden auch und Engagement sozialpädagogisch betreut. Ein in der Abteilung Ziel ist es die Teilnehmer in Boxen Vereinsarbeit zu integrieren. Den einheimischen Bürgern soll die Begegnung mit Flüchtlingen ermöglicht werden. Es dient dazu Hemmungen abzubauen und auch gegenseitig von ei- nander zu lernen. Denn die Teilnehmenden sollen gemein- same Freizeitaktivitäten planen, um ein Gruppengefühl entste- hen zu lassen.