Einsätze von sogenannten "Stillen SMS", WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im zweiten Halbjahr 2016

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                            – 11 –                                  Drucksache 18/11041 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 33 000 Euro entstanden. Darüber hinaus wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ und „VS – Vertraulich“ eingestuften Antwortteile gemäß der 14 Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. b) Auf welche Datensätze kann die etwaige, neu beschaffte Software zugrei- fen, nach welchem Verfahren funktioniert diese, wo wird diese jeweils genutzt, welche konkreten Behörden bzw. deren Abteilungen sind darüber zugriffsberechtigt? Auf die Antwort zu Frage 7 sowie den als „VS – Vertraulich“ eingestuften Ant- 15 wortteil gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. c) Inwiefern kann die Bundesregierung mitteilen, ob die Anwendung von Software zur computergestützten Bildersuche bzw. zu Bildervergleichen im Vergleich zum vorigen Halbjahr zu- oder abnimmt? Die bundesweite Erhebung der entsprechenden Daten für das Jahr 2016 ist noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 7c auf Bundestags- drucksache 18/5645 verwiesen, deren Aussagen hier sinngemäß gelten. d) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkennt- nisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefah- ren beitrugen bzw. inwiefern lässt sich dies überhaupt rekonstruieren? Hierzu liegen keine statistischen Zahlen vor. Festzustellen ist jedoch, dass nur aufgrund des Bildabgleiches frühzeitig erkennbar wird, ob der in Form des kin- derpornografischen Bildmaterials dokumentierte sexuelle Missbrauch eines Kin- des bereits strafrechtlich verfolgt bzw. aufgeklärt, respektive Täter und Opfer identifiziert wurden. Sofern der Bildabgleich mit negativem Ergebnis erfolgt, muss insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes von einem aktuell andauernden sexuellen Missbrauch eines Kindes ausgegangen werden. Konsequenz hieraus ist die zügige Einleitung weiterer gezielter Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen. Bezüglich der Software „Examiner“ liegen hierzu noch keine Ergebnisse vor, da der Probe- wirkbetrieb noch nicht begonnen hat. 8.   Welche Software welcher Hersteller kommt bei Bundesbehörden zur krimi- nalpolizeilichen Vorgangsverwaltung und Fallbearbeitung zur Anwendung (bitte nach Vorgangsbearbeitung, kriminalistische Fallbearbeitung auf- schlüsseln), bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben? Zur kriminalistischen Fallbearbeitung werden im Bundeskriminalamt die Fallbe- arbeitungssysteme b-case (Hersteller: rola Security Solutions) und Inpol-Fall (Ei- genentwicklung) eingesetzt. Zur Vorgangsbearbeitung wird im Bundeskriminal- amt das Vorgangsbearbeitungssystem VBS (Eigenentwicklung) eingesetzt. 14, 15 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parla- mentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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Drucksache 18/11041                                            – 12 –                    Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Bereich der Kriminaltechnik wird im Bundeskriminalamt zur Vorgangsver- waltung, zur Dokumentation der kriminaltechnischen Fallbearbeitung und zur Asservatenverwaltung das Kriminaltechnische Informationssystem (KISS) ein- gesetzt, das über eine Schnittstelle an das VBS angebunden ist. An KISS sind folgende Zusatzmodule angekoppelt, die, auf den Asservatendaten aufbauend, fachspezifische Detaildaten verarbeiten/verwalten:  Schusswaffenerkennungsdienst  Analytikmodul  Bilddatenbank Zünder- und Sprengvorrichtungen  FASER  Datenbankgestütztes System zur Behandlung von serologischen Proben  Heroinanalyseprogramm Weiterhin steht im Bundeskriminalamt KISS in Verbindung zu den IT-Verfahren „Forensisches Informationssystem Handschriften“ (FISH) und dem „Kriminal- technischen Informationssystem Texte“ (KISTE). KISS übernimmt für diese bei- den Verfahren die Vorgangs-, Auftrags- und Asservatenverwaltung. KISS (inkl. aller Module), FISH und KISTE wurden/werden von der Gesellschaft zur Förde- rung angewandter Informatik e. V. (GFaI) entwickelt bzw. weiterentwickelt. Zur Verwaltung der Asservatenbestände/Asservatenlager des Bundeskriminal- amtes setzt die Zentrale Asservatenstelle des Bundeskriminalamtes die Daten- bankanwendung ZAS_DB ein. Es handelt sich hierbei um eine Eigenentwick- lung. 16 Darüber hinaus wird auf den „VS-Vertraulich“ eingestuften Antwortteil gemäß der Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 9 auf Bundestags- drucksache 18/9366 verwiesen. Im fragegegenständlichen Zeitraum haben sich hierzu keine Änderungen ergeben. a) Welche Kosten sind Bundesbehörden im Einzelfall und unter Berücksich- tigung der Arbeitszeit innerhalb der Behörde für die Beschaffung, Anpas- sung, den Service und Pflege der Software im zweiten Halbjahr 2016 ent- standen? Im fragegegenständlichen Zeitraum sind im Bundeskriminalamt für das Fallbear- beitungssystem „b-case“ Kosten i. H. v. 1 452 037,27 Euro (davon 351 505,28 Euro für die Pflege), für die Gemeinsame Ermittlungs-Datei-(GED)-Zwischenlösung Pflegekosten i. H. v. 85 000 Euro, für die Beschaffung, Anpassungen, Service, Pflege, Weiterentwicklung und Fehlerbeseitigung des Fallbearbeitungssystems INPOL-Fall Aufwand in Höhe von ca. 554 Personentagen (unter der Annahme einer Aufwandsverteilung auf interne und externe Mitarbeiter werden Kosten für externe Mitarbeiter in Höhe von 1 000 Euro pro Personentag veranschlagt) sowie für externe IT-Dienstleistungen für das VBS im Leistungszeitraum Juli bis No- vember 2016 Kosten i. H. v. 583 667,99 Euro angefallen (Dezember-Rechnung noch nicht vorliegend). Für KISS sind im ersten Halbjahr 2016 für Weiterentwicklungsmaßnahmen so- wie die Evaluierung der o. g. KISS-Module Kosten in Höhe von 107 500 Euro 16 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                          – 13 –                                  Drucksache 18/11041 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. angefallen. Diese Maßnahmen wurden bei der GFaI im Laufe des zweiten Halb- jahres beauftragt und umgesetzt. Für die Evaluierung der Maßnahmen und Admi- nistrationsaufgaben im laufenden Betrieb der Datenbankanwendungen können für das zweite Halbjahr 2016 ca. 5 000 Euro für Arbeitszeit veranschlagt werden. Für die ZAS-DB sind 2016 keine Kosten angefallen. In der Zollverwaltung sind für die Beschaffung, Anpassung, den Service und Pflege des IT-Systems „INZOLL“ im zweiten Halbjahr 2016 Kosten in Höhe von 1 983 491,72 Euro angefallen, für das IT-Verfahren „ZenDa-ProFiS“ Kosten in Höhe von 84 000 Euro. Zu den Kosten für die Arbeitszeit von Mitarbeitern werden in der Zollverwaltung keine statistischen Erhebungen geführt. Dementsprechend können hierzu keine Aussagen getroffen werden. Für das Fallbearbeitungssystem (FBS) der Bundespolizei sind, ggü. der Antwort zur Bundestagdrucksache 18/9258, für Pflege und Wartung weitere 111 397,48 Euro an Kosten angefallen (Anmerkung: die Quartale 1-3 wurden bereits in der letzten Anfrage aufgeführt). Kosten für Arbeitszeiten werden nicht gesondert erhoben. Im zweiten Halbjahr 2016 entstanden der Bundespolizei zudem für Service, War- tung, Pflege und Anpassungen des VBS @rtus-Bund Kosten in Höhe von 322 300 Euro. b) Welche weiteren Produkte der Firma rola Security Solutions (auch „Zu- satzmodule“) wurden für welche Behörden und welche Einsatzzwecke beschafft, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben? Bei der Bundespolizei wurde im zweiten Halbjahr das FBS an die PIAV-Stufe 2 angepasst. Des Weiteren wurde eine Anpassung der VBS-FBS-Schnittstelle an das IMP (Informationsmodell Polizei) vorgenommen Bei Bundeskriminalamt wurden für das Fallbearbeitungssystem „b-case“ PIAV- relevante Zusatzmodule (Datenaustausch und Suche) und betriebliche Zusatzmo- dule („Mappingtool für FTS-Schnittstelle“, „Mappingtool für IMP-Schnittstelle“) beschafft. Für die Zollverwaltung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 8b auf Bundestagsdrucksache 18/9366 verwiesen. Im fragegegenständlichen Zeitraum haben sich hierzu keine Änderungen ergeben. c) Inwiefern und wofür werden Anwendungen von rola Security Solutions auch bei In- und Auslandsgeheimdiensten der Bundesregierung genutzt, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr er- geben? 17 Es wird auf den als „VS – Vertraulich“ eingestuften Antwortteil gemäß der Vor- bemerkung der Bundesregierung verwiesen. Darüber hinaus haben sich im frage- gegenständlichen Zeitraum keine Änderungen gegenüber der Antwort der Bun- desregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 8c auf Bundestagsdrucksache 18/9366 ergeben, auf die insofern verwiesen wird. 17 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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Drucksache 18/11041                                           – 14 –                   Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9.   Wie oft haben welche Bundesbehörden (auch des Bundeskanzleramtes) im zweiten Halbjahr 2016 Trojaner-Programme bzw. ähnliche Überwachungs- software eingesetzt oder einsetzen lassen? a) Welche der verfügbaren Programme (etwa „Übergangslösung“, Trojaner zur „Online-Durchsuchung“, Trojaner zur „Quellen-TKÜ“) kam dabei je- weils zur Anwendung? b) Inwiefern sind Bundesbehörden mittlerweile in der Lage, Trojaner auch auf mobilen Geräten zu platzieren, und in welchem Umfang haben sie da- von im vergangenen Halbjahr Gebrauch gemacht? c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren von den Einsätzen der Trojaner insgesamt betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Ge- fahrenabwehr und Strafverfolgung differenzieren)? d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt worden? e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung Erkennt- nisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefah- ren beitrugen? Die Fragen 9 bis 9e werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung in offener Form nicht erfolgen kann. Bezogen auf den BND ist die erbetene Auskunft zur Anzahl der durch den BND eingesetzten „Trojaner“ geheimhaltungsbedürftig. Die Antwort enthält Informa- tionen zur Arbeitsweise und zu der eingesetzten nachrichtendienstlichen Metho- dik des BND. Hier sind insbesondere dessen Aufklärungsaktivitäten betroffen. Der Schutz vor allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten des BND stellt für die erfolgreiche Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar und dient der Aufrechterhaltung der Effektivität der Beschaffung von nachrich- tendienstlich relevanten Informationen. Der Schutz der Aufklärungsfähigkeit des BND dient daher dem Staatswohl. Es steht zu befürchten, dass durch das Be- kanntwerden der angefragten Informationen ein Nachteil für die Auftragserfül- lung eintreten könnte. Bereits die Information, ob bzw. in welchem Umfang der BND „Trojaner“ einsetzt, kann zu einer wesentlichen Schwächung der Aufgaben- erfüllung führen. Die Offenlegung dieser Informationen kann mithin die Sicher- heit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Aus diesem Grund sind die Informationen als Verschlusssache gemäß VSA mit dem VS-Grad „Geheim“ eingestuft. Es wird insofern auf den als „Geheim“ ein- 18 gestuften Antwortteil verwiesen. Die weitere Beantwortung der Frage betrifft solche Informationen, die in beson- ders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Mit einer substantiierten Beantwortung dieser Fra- gen würden Einzelheiten zur Methodik des Bundesnachrichtendienstes benannt, die die weitere Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung auf dem spezifischen Ge- biet der technischen Aufklärung gefährden würde. 18 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deut- schen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode                          – 15 –                                  Drucksache 18/11041 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Eine Bekanntgabe von Einzelheiten zu nachrichtendienstlichen Verfahren zur Er- hebung von Daten aus zugriffsgeschützten Bereichen von IT-Infrastrukturen im Ausland im Rahmen der technischen Aufklärung würde weitgehende Rück- schlüsse auf die technischen Fähigkeiten und damit mittelbar auch auf die tech- nische Ausstattung und das Aufklärungspotential des BND zulassen. Dadurch könnte die Fähigkeit des BND, nachrichtendienstliche Erkenntnisse im Wege der technischen Aufklärung zu gewinnen, in erheblicher Weise negativ beeinflusst werden. Die Gewinnung von Informationen durch technische Aufklärung ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung des BND jedoch unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen oder wesent- lich zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch im Hin- blick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen. Derartige Erkenntnisse dienen insbesondere auch der Beurteilung der Sicherheitslage in den Einsatzgebieten der Bundeswehr im Ausland. Ohne dieses Material wäre eine solche Sicherheitsanalyse nur noch sehr eingeschränkt möglich, das das Sicher- heitslagebild zu einem nicht unerheblichen Teil aufgrund von Informationen, die durch die technische Aufklärung gewonnen werden, erstellt wird. Das sonstige Informationsaufkommen des BND ist nicht ausreichend, um ein vollständiges Bild zu erhalten und Informationsdefizite im Bereich der technischen Aufklärung zu kompensieren. Insofern birgt eine Offenlegung der angefragten Informationen die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu aus den vorgenannten Gründen im hohen Maße schutzwürdigen spezifischen technischen Fähigkeiten des BND be- kannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rück- schlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und technische Fähigkeiten des BND gewinnen. Dies würde folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewin- nung bedeuten, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des BND – die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicher- heitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (§ 1 Ab- satz 2 BNDG) – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Ge- heimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der technischen Aufklärung für die Aufgabenerfül- lung des BND nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte be- schreiben die technischen Fähigkeiten des BND so detailliert, dass eine Bekannt- gabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbe- dürfnis nicht Rechnung tragen kann. Dies gilt umso mehr, als sie Spezifika be- treffen, deren technische Umsetzung nur in einem bestimmten Verfahren erfolgen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Informationen wäre kein Ersatz durch andere Instrumente möglich. Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutz- bedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss ausnahms- weise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des BND zurückstehen. Im Übrigen wird auf den als „VS – Vertraulich“ eingestuften Antwortteil gemäß 19 der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 19 Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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Drucksache 18/11041                                                   – 16 –                         Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10.    Welche IT-Infrastruktur inklusive Speicherkapazitäten wurden für „Service- leistungen“ eingerichtet, die das BKA im Bereich der Kommunikationsüber- wachung den Polizeibehörden von Bund und Ländern anbietet (Bundestags- drucksache 18/9366), bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem vorigen Halbjahr ergeben? Im fragegegenständlichen Zeitraum haben sich keine Änderungen zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 10a und 10b auf Bundestagsdrucksache 18/9366 ergeben, auf die insofern verwiesen wird. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2016 wurde der Infrastruktur-Backup-Bereich um 30 Terabyte auf insgesamt 60 Terabyte vergrößert, ansonsten wurden keine weiteren Speicherkapazitäten für Serviceleistungen im Bereich der Kommunika- tionsüberwachung eingerichtet. 11.    Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern die neuen „Serviceleistungen“ von den adressierten Polizeibehörden mittler- weile nachgefragt werden? Der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 10c auf Bundestagsdrucksache 18/9366 mitgeteilte Bedarf be- steht bei den Polizeien von Bund und Ländern weiter fort. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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