Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland (Stand: viertes Quartal 2015)
Deutscher Deutscher Bundestag Bundestag Drucksache 18/7526 Drucksache 18/7526 18. Wahlperiode 15.02.2016 18. Wahlperiode 15.02.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/7353 – Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland (Stand: viertes Quartal 2015) Vorbemerkung der Fragesteller Die Anzahl so genannter Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundes- wehr hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Dabei sind die Ab- grenzungen zwischen Amtshilfe und Einsatz im Sinne einer obrigkeitlich-re- pressiven Tätigkeit im Sinne des Artikels 87a Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) nicht immer klar. Dies wurde vor allem beim G8-Gipfel im Jahr 2007 deutlich, als Soldaten mittels Tornado-Aufklärern und Spähpanzern in die polizeiliche Arbeit eingebunden waren. Die bisherigen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. lassen zudem erkennen, dass die Bundeswehr auch bei anderen Gelegenheiten der Polizei direkte Zuarbeit leistet bzw. um solche gebeten wird. Außerdem wird die Bundeswehr „unter- stützend“ auch bei politisch umstrittenen Anlässen tätig, wie etwa der Münche- ner Sicherheitskonferenz und den Castortransporten. Die Fraktion DIE LINKE. hat nach dem Bundeswehreinsatz zum G8-Gip- fel 2007 begonnen, sich regelmäßig in Kleinen Anfragen nach solchen Einsät- zen zu erkundigen, die mit Artikel 35 Absatz 1 GG begründet werden. Die da- rauf von Seiten der Bundesregierung erteilten Antworten zeigen sehr deutlich, dass es in den letzten zehn Jahren einen sowohl drastischen als auch kontinuier- lichen Anstieg der Amtshilfemaßnahmen gegeben hat: Ende der 1990er Jahre gab es noch eine einzige solche Maßnahme. Diese Zahl stieg im Jahr 2010 auf 71 an. Die Zahlen basieren auf Angaben der Bundesregierung. Im Schnitt der letzten Jahre – das Jahr 2013 stellt angesichts der Hochwasserla- gen in mehreren Bundesländern, die zu einem Anstieg der Amtshilfemaßnah- men auf 353 führten, eine Ausnahme dar – sind deutlich weniger als die Hälfte dieser Maßnahmen auf Naturkatastrophen zurückzuführen. Es liegt nahe, poli- tische Gründe für die Zunahme von Amtshilfemaßnahmen zu suchen. Dazu ge- hört nach Überzeugung der Fraktion DIE LINKE. der Aspekt, dass die Bundes- regierung eine Gewöhnung der Öffentlichkeit an den Anblick uniformierter Sol- daten im Alltag anstrebt. Dabei muss beachtet werden, dass insbesondere der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, und die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, gegenüber der Presse immer wie- der betonen, dass sie eine Änderung des Grundgesetzes für notwendig halten, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 11. Februar 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 18/ 18/7526 7526 – 2– –2 – Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––18. 18.Wahlperiode Wahlperiode um Inlandseinsätze des Militärs zu ermöglichen. Dass eine solche Grundgesetz- änderung derzeit nicht auf der Tagesordnung steht, ist lediglich den gegenwär- tigen Mehrheitsverhältnissen geschuldet. So sieht auch das Weißbuch der Bun- deswehr – die aktuelle deutsche Militärdoktrin – unverändert eine „Erweiterung des verfassungsrechtlichen Rahmens“ vor, um Inlandseinsätze zu ermöglichen. In der umfangreichen Amtshilfe- und Unterstützungstätigkeit der Bundeswehr im Rahmen der Flüchtlingshilfe sehen die Fragestellerinnen und Fragesteller al- lerdings keinen gezielten Versuch der Militarisierung, sondern vielmehr ein Re- sultat zu umfangreicher Sparmaßnahmen bei zivilen Behörden und Organisati- onen. Diese sollten so rasch wie möglich in die Lage versetzt werden, ihren originären Aufgaben ohne militärische Hilfe nachzukommen. Da die Fragesteller bereits eine Kleine Anfrage zu Tätigkeiten der Bundeswehr im Bereich der Flüchtlingshilfe gestellt hatten (die auf Bundestagsdrucksa- che 18/7225 beantwortet wurde), verzichten sie auf eine vollständige Auflistung der Amtshilfe-/Unterstützungsanträge, die im Zusammenhang mit der Flücht- lingshilfe stehen, und sind hier mit einer summarischen Angabe einverstanden. Die Fragesteller bitten aber darum, kenntlich zu machen, inwiefern Länder, Kommunen, Bundesbehörden oder weitere Einrichtungen/Organisationen An- tragsteller waren. Vorbemerkung der Bundesregierung Die Bundesregierung weist unverändert die in der Vorbemerkung der Fragesteller erhobenen Vorwürfe zurück. Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte für die der Bundesregierung unterstellte Absicht. Die Unterstützungsleistungen wurden im Rahmen technischer Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) erbracht und sind keine Einsätze im Sinne des Artikels 87a Absatz 2 GG. Dies gilt auch für die in der Vorbemerkung der Fragesteller aufgeführten Einzelfälle. Die beigefügten Übersichten und die Angaben zur Ausstattung des Personals wi- dersprechen der Annahme einer „drastischen“ Zunahme von „Inlandseinsätzen“ und der Unterstellung einer Gewöhnung der Öffentlichkeit an den Anblick uni- formierter Soldatinnen und Soldaten im Alltag. Vielmehr bestätigt sich eine über Jahrzehnte geübte Praxis im Zusammenwirken von Bundeswehr und Gesell- schaft. Dies gilt umso mehr, als die Hilfeleistungen nicht von der Bundeswehr initiiert oder konzipiert, sondern nur auf Anforderung der für das jeweilige Vorhaben ver- antwortlichen zivilen Stellen erbracht werden. Die Bundesregierung erachtet das öffentliche Auftreten von Soldatinnen und Sol- daten der Bundeswehr in Uniform als eine selbstverständliche Normalität und als gelebten Ausdruck des Leitbildes des Staatsbürgers in Uniform. Das Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr erläutert die Sicherheitspolitik Deutschlands in ihren strategischen Rahmenbedingungen, Werten, Interessen und Zielen, ist aber keine „Militärdokt- rin“. Eine generelle Erweiterung von „Inlandseinsätzen des Militärs“ ist darin nicht vorgesehen. Sofern in der Anlage 1 nichts anderes angegeben ist, wird von anderen Behörden Amtshilfe durch die Bundeswehr aus tatsächlichen Gründen angefordert, beson- ders weil der antragstellenden Behörde die zur Vornahme der Amtshandlung er- forderlichen Dienstkräfte oder Einrichtungen fehlen und sie die Amtshandlung
Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 18.18. Wahlperiode Wahlperiode – 3– –3 – Drucksache Drucksache18 /7526 18/ 7526 nicht selbst vornehmen kann (§ 5 Absatz 1 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensge- setzes − VwVfG). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in den Antworten auf die vorausgegangenen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. verwiesen (Bundestagsdrucksachen 16/6159, 16/6301, 16/7427, 16/8615, 16/9886, 16/10456, 16/11520, 16/12975, 16/13894, 17/101, 17/788, 17/2281, 17/2846, 17/3934, 17/4974, 17/6049, 17/6767, 17/7591, 17/8670, 17/9520, 17/10447, 17/11246, 17/12458, 17/13438, 17/14570, 18/153, 18/664, 18/1319, 18/2267, 18/3022, 18/3981, 18/5176, 18/5801 sowie 18/6518). Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Antworten der Bundesregierung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beantwortung jeweils vorliegenden Infor- mationen erfolgen. 1. Welche bevorstehenden Einsätze der Bundeswehr auf der Grundlage von Artikel 35 Absatz 1 GG (Amtshilfe) sind zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage wann und durch wen beschlossen worden? a) Wer hat die Amtshilfeersuchen zu welchem Zeitpunkt gestellt? b) Worin besteht der Inhalt des jeweiligen Ersuchens (bitte vollständig angeben)? c) Was ist der beabsichtigte Zweck (bitte die vom Antragsteller mit Hilfe der Bundeswehr geplanten Maßnahmen vollständig angeben)? d) Welche Fähigkeiten, Kapazitäten, Gerätschaften sollen eingesetzt wer- den? e) Wie viele Soldatinnen und Soldaten inklusive der zur Eigensicherung ab- gestellten Soldatinnen und Soldaten werden zum Einsatz kommen? f) Über welche Waffen und welche Munitionierung verfügen diese Solda- tinnen und Soldaten? g) Welche Aufgaben sollen die Soldatinnen und Soldaten erfüllen? h) An welchem Datum bzw. in welchem Zeitraum und an welchen Orten bzw. in welcher Region sollen die Einsätze stattfinden? i) Welche Kosten werden dabei entstehen, und wer kommt für diese auf? Die Fragen 1 bis 1i werden gemeinsam beantwortet. Zum Stichtag 26. Januar 2016 liegen 60 entschiedene Anträge auf Amtshilfe vor. Es handelt sich bei der beantragten Verwendung bzw. Bereitstellung von Perso- nal, Einrichtungen und Gerät der Bundeswehr im Wege der Amtshilfe nach Arti- kel 35 Absatz 1 GG nicht um Einsätze der Bundeswehr. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 1, Nummer 1 bis 60, verwiesen. 2. Wie viele noch nicht beschlossene Amtshilfeersuchen liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage der Bundeswehr vor (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)? Zum Stichtag 26. Januar 2016 liegen 6 Anträge auf Amtshilfe vor, die noch nicht entschieden sind. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 1, Nummer 61 bis 66, verwiesen.
Drucksache 18/ 18/7526 7526 – 4– –4 – Deutscher DeutscherBundestag Bundestag––18. 18.Wahlperiode Wahlperiode 3. Wie viele Unterstützungsleistungen durch die Bundeswehr für Veranstaltun- gen Dritter sind derzeit wann und durch wen beschlossen worden (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)? Zum Stichtag 26. Januar 2016 sind keine Anträge auf Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter entschieden. 4. Wie viele Ersuchen um Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Drit- ter liegen der Bundeswehr zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage vor (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)? Zum Stichtag 26. Januar 2016 liegt ein Antrag auf Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter vor. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 2, Nummer 1, verwiesen. 5. Welche Amtshilfemaßnahmen hat die Bundeswehr im vierten Quartal 2015 durchgeführt (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)? Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2015 wurden 490 Unterstützungsleistun- gen im Rahmen der Amtshilfe erbracht. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 1, Nummer 67 bis 556, verwiesen. 6. Welche Unterstützungsleistungen hat die Bundeswehr für Veranstaltungen Dritter im vierten Quartal 2015 durchgeführt (bitte nach dem Schema von Frage 1 beantworten)? Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2015 wurden zwei Unterstützungsleistun- gen für Veranstaltungen Dritter erbracht. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 2, Nummer 2 bis 3, verwiesen. 7. Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstal- tungen Dritter sind im vierten Quartal 2015 abgelehnt worden (bitte die An- träge nach dem Schema von Frage 1 erläutern und die Gründe für die Ableh- nung nennen)? Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2015 wurden 48 Anträge auf Amtshilfe abgelehnt. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 1, Nummer 557 bis 604, verwiesen. Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2015 wurde kein Antrag auf Unterstüt- zung von Veranstaltungen Dritter abgelehnt. 8. Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstal- tungen Dritter sind im vierten Quartal 2015 zurückgezogen worden (bitte die Anträge nach dem Schema von Frage 1 erläutern), und welche Angaben kann die Bundesregierung über den Grund für die Zurückziehung machen? Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2015 wurden 78 Anträge auf Amtshilfe durch die Antragsteller zurückgezogen. Zu Einzelheiten wird auf die Anlage 1, Nummer 605 bis 682, verwiesen. Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2015 wurde kein Antrag auf Unterstüt- zung von Veranstaltungen Dritter durch den Antragsteller zurückgezogen.
Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag –– 18. 18. Wahlperiode Wahlperiode – 5– –5 – Drucksache Drucksache18 /7526 18/ 7526 9. Welche Nachmeldungen zu Amtshilfe- bzw. Unterstützungsleistungen aus der Vergangenheit kann die Bundesregierung machen? Aus der Vergangenheit wurden keine Anträge auf Amtshilfe oder auf Unterstüt- zung von Veranstaltungen Dritter nachgemeldet. 10. Welche Auswirkungen hat die Beteiligung an der Flüchtlingshilfe auf die Fähigkeit der Bundeswehr, Anfragen nach anderen Amtshilfe- und Unter- stützungsleistungen nachzukommen? Die Bundeswehr leistet Amtshilfe im Rahmen ihrer verfügbaren Ressourcen. Erkenntnisse zu einer Ablehnung von Amtshilfeersuchen aufgrund der Beteili- gung der Bundeswehr an der Flüchtlingshilfe liegen nicht vor.
Anlage 1 zu ParlSts bei der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ralf Brauksiepe Amtshilfe 1880022-V133 vom 11. Februar 2016 Nr. Antragsteller Angefragte Fähigkeiten, Anzahl und Bewaffnung Datum bzw. Entscheidung durch Gründe für Datum Kapazitäten, Aufgaben der Zeitraum Datum Zurückziehung Inhalt Gerätschaften Soldaten bzw. Ort Kosten bzw. Soldatinnen Bezahlung durch Ablehnung Drucksache 18/7526 Genehmigte Anträge auf Amtshilfe 1 Polizeipräsidium Nutzungsüberlassung von 0 keine 12.02.2016 bis Kommando Territoriale München Liegenschaften 14.02.2016 Aufgaben der Bundeswehr MSC 2016 30.10.2015 Bereitstellung von München 09.12.2015 Unterkunft und Stellflächen Polizeieinsatz offen Antragsteller 2 Landeskriminalamt Nutzungsüberlassung von 0 keine 14.06.2016 bis Kommando Territoriale Hamburg Liegenschaften 16.06.2016 Aufgaben der Bundeswehr 03.11.2015 Bereitstellung von Hamburg 17.11.2015 Unterkünften –6– Unterstützung Generalleutnant- offen Symposium mit Graf-von- Bundeskriminalamt Baudissin- Kaserne Antragsteller 3 Zollfahndungsamt Nutzungsüberlassung von 0 keine 13.09.2016 bis Kommando Territoriale Hamburg Liegenschaften 15.09.2016 Aufgaben der Bundeswehr 03.11.2015 Bereitstellung von Hamburg 02.12.2015 Unterkünften Unterstützung Generalleutnant- keine Symposium der Graf-von- Zollfahndungs- Baudissin- ämter Kaserne 4 Senator für Inneres Bereitstellung von Material 0 keine 01.01.2016 bis Kommando Territoriale Bremen 30.04.2016 Aufgaben der Bundeswehr 21.12.2015 Schutzwesten Bremen 05.01.2016 materielle offen Unterstützung Seite 1/19 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Amtshilfe Nr. Antragsteller Angefragte Fähigkeiten, Anzahl und Bewaffnung Datum bzw. Entscheidung durch Gründe für Datum Kapazitäten, Aufgaben der Zeitraum Datum Zurückziehung Inhalt Gerätschaften Soldaten bzw. Ort Kosten bzw. Soldatinnen Bezahlung durch Ablehnung Antragsteller 5 Bayerisches Unterstützung des 1 keine 12.02.2016 bis Bundesministerium der Staatsministerium Luftraumschutzes der 14.02.2016 Verteidigung des Innern, für Bau Polizei und Verkehr Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode MSC 2016 27.11.2015 München 08.12.2015 Darstellung offen Luftlagebild Antragsteller 6 Luftfahrt- Ausbildungsunterstützung offen keine offen Kommando Territoriale Bundesamt Aufgaben der Bundeswehr 21.09.2015 Mitarbeiterschulung Ulmen 12.01.2016 Verwaltungs- keine –7– technische Unterstützung 7 Bundespolizei- Nutzungsüberlassung von 0 keine 25.01.2016 bis Kommando Territoriale direktion Bad Liegenschaften 28.01.2016 Aufgaben der Bundeswehr Bramstedt 14.01.2016 Bereitstellung von Hamburg 20.01.2016 Unterkünften Unterstützung Generalleutnant- keine Lehrgangs- Graf-von- durchführung Baudissin- Kaserne Seite 2/19 Drucksache 18/7526
Amtshilfe Nr. Antragsteller Angefragte Fähigkeiten, Anzahl und Bewaffnung Datum bzw. Entscheidung durch Gründe für Datum Kapazitäten, Aufgaben der Zeitraum Datum Zurückziehung Inhalt Gerätschaften Soldaten bzw. Ort Kosten bzw. Soldatinnen Bezahlung durch Ablehnung Drucksache 18/7526 8 Bundeskanzleramt Sanitätsdienstliche 2 keine 05.01.2016 Kommando Sanitätsdienst Unterstützung der Bundeswehr 27.10.2015 anlassbezogene Berlin 24.11.2015 medizinische Versorgung Unterstützung keine protokollarischer Anlass Sternsingerem- pfang bei der Bundeskanzlerin 9 Bundespräsidial- Sanitätsdienstliche 2 keine 08.01.2016 Kommando Sanitätsdienst amt Unterstützung der Bundeswehr –8– 16.12.2015 anlassbezogene Berlin 23.12.2015 medizinische Versorgung für die Repräsentanten Unterstützung des öffentl. Lebens und keine protokollarischer Bürgerinnen und Bürger Anlass Neujahrsempfang des Bundes- präsidenten 10 Bundespräsidial- Sanitätsdienstliche 2 keine 13.01.2016 Kommando Sanitätsdienst amt Unterstützung der Bundeswehr 16.12.2015 anlassbezogene Berlin 23.12.2015 medizinische Versorgung Unterstützung keine protokollarischer Anlass Neujahrsempfang Frau Schadt Seite 3/19 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Amtshilfe Nr. Antragsteller Angefragte Fähigkeiten, Anzahl und Bewaffnung Datum bzw. Entscheidung durch Gründe für Datum Kapazitäten, Aufgaben der Zeitraum Datum Zurückziehung Inhalt Gerätschaften Soldaten bzw. Ort Kosten bzw. Soldatinnen Bezahlung durch Ablehnung 11 Auswärtiges Amt Sanitätsdienstliche 2 keine 08.02.2016 bis Kommando Sanitätsdienst Unterstützung 12.02.2016 der Bundeswehr Nigeria (Abuja und Lagos) 15.12.2015 anlassbezogene 06.01.2016 medizinische Versorgung Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode nach Nigeria und Mali Unterstützung keine protokollarischer Anlass Reise Bundespräsident 12 Bundespräsidial- Sanitätsdienstliche 2 keine 11.01.2016 Kommando Sanitätsdienst amt Unterstützung der Bundeswehr –9– 04.01.2016 anlassbezogene Berlin 06.01.2016 medizinische Versorgung Unterstützung keine protokollarischer Anlass Neujahrsempfang Bundespräsident für das Diplomatische Korps Seite 4/19 Drucksache 18/7526
Amtshilfe Nr. Antragsteller Angefragte Fähigkeiten, Anzahl und Bewaffnung Datum bzw. Entscheidung durch Gründe für Datum Kapazitäten, Aufgaben der Zeitraum Datum Zurückziehung Inhalt Gerätschaften Soldaten bzw. Ort Kosten bzw. Soldatinnen Bezahlung durch Ablehnung Drucksache 18/7526 13 Auswärtiges Amt Sanitätsdienstliche 2 keine 22.01.2016 Kommando Sanitätsdienst Unterstützung der Bundeswehr 08.01.2016 anlassbezogene Berlin 12.01.2016 medizinische Versorgung im Bundeskanzleramt Unterstützung keine protokollarischer Anlass Deutsch-Türkische Regierungskon- sultationen – 10 – 14 Bundeskanzleramt Sanitätsdienstliche 2 keine 26.01.2016 Kommando Sanitätsdienst Unterstützung der Bundeswehr 15.01.2016 anlassbezogene Berlin 18.01.2016 medizinische Versorgung Tollitätenempfang Unterstützung keine protokollarischer Anlass Empfang der Bundeskanzlerin Seite 5/19 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode