Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Mecklenburg-Vorpommern

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Deutscher Bundestag                                                                   Drucksache 19/14172 19. Wahlperiode                                                                                    17.10.2019 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hagen Reinhold, Michael Theurer, Dr. Christian Jung, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13691 – Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Mecklenburg-Vorpommern Vorbemerkung der Fragesteller Die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur in Deutschland ist Grundlage für eine prosperierende Wirtschaft und einer freien und individuellen Mobili- tät. Um flächendeckend und übergreifend Projekte durchzuführen, wurde 2016 der Bundesverkehrswegeplan 2030 vorgelegt. Mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Mrd. Euro soll die Verkehrsinfrastruktur bis 2030 modernisiert werden. Mecklenburg-Vorpommern ist nicht nur ist nicht nur Tourismus- oder Wirt- schaftsstandort, sondern auch Nadelöhr zum Transit Richtung Osten und Wes- ten. Viele Fernstraßen, Schienenwege, Binnenwasserstraßen und Häfen in der Region sind von großer Bedeutung. Die Umsetzung der geplanten Projekte hat aus Sicht der Fragesteller somit Priorität. 1. Wie hoch ist die Summe, die für die Umsetzung der Projekte des Bundes- verkehrswegeplans 2030 in Mecklenburg-Vorpommern eingeplant ist? Die aufgeführten Beträge beziehen sich jeweils auf die in den Bedarfsplänen enthaltenen laufenden und fest disponierten (FD) Maßnahmen sowie auf die Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf (VB, VB-E). Verkehrsträger                               Summe in Millionen Euro Schiene                                      1.309 * (Preisstand 2015 bzw. Ist- Kosten) Straße                                       556,7 (Preisstand 2014) Wasserstraße                                 95,4 (Preisstand 2014) *Der Betrag bezieht sich auf alle Mecklenburg-Vorpommern tangierenden Projekte. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/14172                                       –2–              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 wurden in Mecklen- burg-Vorpommern wurden bereits abgeschlossen (bitte nach Jahr der Fer- tigstellung und Priorität auflisten)? 3. Bei welchen Projekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Mecklen- burg-Vorpommern soll 2020 beziehungsweise 2021 mit den Baumaßnah- men begonnen werden? 4. Bei welchen Projekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Mecklen- burg-Vorpommern ist sich die Bundesregierung sicher, dass bei diesen bis 2030 die Bautätigkeit zumindest aufgenommen wird? 5. Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Mecklenburg-Vor- pommern haben bereits einen Planfeststellungsbeschluss? Bei welchen Projekten ist dieser in Bearbeitung? Die Fragen 2 bis 5 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam be- antwortet. Verkehrsträger Straße Bereits abgeschlossene Maßnahmen des BVWP 2030: • A 14 – (AS 24 – AS Grabow) (Verkehrsfreigabe: 2015) • A 14 – (AS Grabow – Lgr. BB/MV) (Verkehrsfreigabe: 2017) • B 96n – Samtens – Bergen (Verkehrsfreigabe: 2019) • B 191 – OU Plau (Verkehrsfreigabe: 2018) Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn in 2020 bzw. 2021: • B 111 – OU Wolgast • B 198 – OU Mirow Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn bis 2030: • Die Auftragsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern strebt durch Bündelung der Planungskapazitäten an, für die Bundesstraßenvorhaben des VB bis 2030 einen Baubeginn zu er-reichen. Maßnahmen des BVWP 2030 mit bestandskräftigem Planfeststellungsbe- schluss: • B 96 – OU Neubrandenburg (in Bau) • B 321 – BAB-Zubringer Schwerin (in Bau) Maßnahmen des BVWP 2030 mit laufenden Planfeststellungsverfahren: • B 111– OU Wolgast • B 198 – OU Mirow Verkehrsträger Schiene Bereits abgeschlossene Maßnahmen des BVWP 2030: • VDE 1 Lübeck/Hagenow Land – Stralsund Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn in 2020 bzw. 2021: • keine Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn bis 2030: • ABS Lübeck – Schwerin
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                    –3–                            Drucksache 19/14172 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Maßnahmen des BVWP 2030 mit bestandskräftigem Planfeststellungsbe- schluss: • keine Maßnahmen des BVWP 2030 mit laufenden Planfeststellungsverfahren: • keine Verkehrsträger Wasserstraße Bereits abgeschlossene Maßnahmen des BVWP 2030: • keine Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn in 2020 bzw. 2021: • keine Maßnahmen des BVWP 2030 mit Baubeginn bis 2030: • Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock • Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Wismar Maßnahmen des BVWP 2030 mit bestandskräftigem Planfeststellungsbe- schluss: • keine Maßnahmen des BVWP 2030 mit laufenden Planfeststellungsverfahren: • Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock • Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Wismar 6. Welche bereits in der Umsetzung befindlichen Projekte des Bundesver- kehrswegeplans 2030 in Mecklenburg-Vorpommern können nach aktueller Kenntnis der Bundesregierung den kalkulierten Kostenrahmen nicht ein- halten? 7. In welchem bereits kalkulierten Projekt ist mit Mehrkosten zu rechnen? Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beant- wortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13544 verwiesen. 8. Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Mecklenburg-Vor- pommern können trotz Priorisierung bis 2030 nicht fertiggestellt werden? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13544 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 5 verwiesen.
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