Informationsaustausch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) von Bund und Ländern und seine rechtlichen Grundlagen

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Deutscher Bundestag                                                                         Drucksache   19/3530 19. Wahlperiode                                                                                             23.07.2018 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3273 – Informationsaustausch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) von Bund und Ländern und seine rechtlichen Grundlagen Vorbemerkung der Fragesteller Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA wurde 2004 in Berlin das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) eingerich- tet, in dem Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern Erkenntnisse austau- schen, um gemeinsam Terrorismus zu bekämpfen. Beteiligt sind 40 Ämter – darunter das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter, Bundespolizei, Verfassungsschutz aus Bund und Ländern, Bundesnachrichtendienst, Militäri- scher Abschirmdienst und Zollkriminalamt. Nach Vorbild des GTAZ arbeiten auch das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) sowie das Gemeinsame Internetzentrum (GIZ) zur Beobachtung und Bewertung islamistischer Internetinhalte. Die Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizi- ère und Horst Seehofer haben bei ihren letzten Besuchen im GTAZ (Dr. Thomas de Maizière 11/2017, Horst Seehofer 04/2018) jeweils die Zusammenarbeit gelobt. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer betonte bei seinem Antrittsbesuch, „das GTAZ zeige, dass Bundes- und Län- derbehörden optimal zusammenarbeiteten.“ (vgl. https://rp-online.de/politik/ deutschland/horst-seehofer-will-einen-qualitaetsschub-in-der-terrorabwehr_aid- 16567537). Leider stellen sich spätestens seit den Vorfällen um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) und dem Attentat von Anis Amri auf dem Berliner Breit- scheidplatz im Dezember 2016 viele Fragen um die „Zusammenarbeit“ im GTAZ. Beide Fälle erwecken den Eindruck, dass man sich zwar in diesem Gre- mium austauscht, es danach aber nicht zu konkreten Maßnahmen oder Hand- lungen kommt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Reaktorsicherheit vom 19. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 19/3530                                     –2–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1.   Auf welcher konkreten Rechtsgrundlage basiert der bisher stattfindende Informationsaustausch im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)? Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) ist keine eigenständige Behörde, sondern stellt lediglich eine Kooperationsplattform dar. Der Austausch von Erkenntnissen und Informationen im GTAZ erfolgt zwischen den teilneh- menden Behörden daher jeweils auf Grundlage der für die betreffenden Behörden bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Übermittlung von Informationen. 2.   Ist nach Auffassung der Bundesregierung die bisherige Form der Arbeit des GTAZ mit dem in Deutschland geltenden Trennungsgebot vereinbar, und auf welche Aspekte stützt sie ihre Rechtsauffassung? Die Arbeit des GTAZ ist mit dem in Deutschland geltenden Trennungsgebot ver- einbar. Durch Anwendung der Übermittlungsvorschriften beim Informationsaus- tausch im GTAZ werden die gesetzlichen Vorschriften und somit das Trennungs- gebot beachtet. Das Prinzip der funktionalen, organisatorischen und kompetenzi- ellen Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten wird durch die Zusam- menarbeit im GTAZ nicht infrage gestellt. Dies gilt sowohl in organisatorischer Hinsicht, da innerhalb des GTAZ sichergestellt ist, dass Personen nicht gleichzei- tig für Polizei und Nachrichtendienste tätig werden, als auch in informationeller Hinsicht, da durch das GTAZ die Trennung der Informationserhebung und -ver- arbeitung durch die Polizeibehörden auf der einen und die Nachrichtendienste auf der anderen Seite nicht aufgehoben wird. Im GTAZ findet keine Verschmelzung und Vermischung von Aufgaben statt, sondern vielmehr eine nach dem Tren- nungsgebot zulässige auf den jeweils gesetzlichen Übermittlungsvorschriften ba- sierende Kooperation von Nachrichtendiensten und Polizeibehörden. 3.   Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass im GTAZ de facto keine gemeinsame Organisation von Polizei und Nachrichtendiens- ten entsteht? Die Arbeitsstruktur im GTAZ ist auf Koordination und Kooperation der Behör- den bei strikter Aufgabentrennung im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten ausgelegt. Die organisatorische und informationstechnische Trennung sämtlicher am GTAZ beteiligter Behörden wird durch deren eigenständige Rechtsgrundla- gen und Aufgabenzuweisungen beibehalten. Zudem trägt die organisatorische Trennung des GTAZ in eine polizeiliche und eine nachrichtendienstliche Infor- mations- und Analysestelle (PIAS und NIAS) dem Trennungsgebot Rechnung. 4.   Existieren nach Erkenntnis der Bundesregierung rechtliche oder tatsächliche Hürden beim Informationsaustausch zwischen den Behörden im GTAZ? Falls ja, welche, und wie gedenkt die Bundesregierung sie zu beheben? Im Rahmen des Informationsaustauschs gelten die Übermittlungsvorschriften der jeweiligen Behörden. Diese lassen eine Informationsübermittlung, gerade auch im Hinblick auf das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten, regelmäßig nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Andere über die Übermitt- lungsvorschriften und deren Grenzen hinausgehende rechtliche oder tatsächliche Hürden beim Informationsaustausch zwischen den am GTAZ beteiligten Behör- den bestehen nicht.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                 –3–                                Drucksache 19/3530 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5.   Welche Reformen innerhalb des GTAZ wurden seit dem Aufdecken des NSU-Trios am 4. November 2011 sowie dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 durchgeführt? Mehrere verhinderte Anschlagsvorhaben haben gezeigt, dass die Zusammenar- beit von 40 deutschen Sicherheitsbehörden im GTAZ sich in vielen Fällen be- währt hat, und dass die Strukturen des GTAZ grundsätzlich funktions- und leis- tungsfähig sind. Gleichwohl ist aufgrund der zunehmend erhöhten Gefährdungslage zu überlegen, wie die Kooperation zwischen Bund und Ländern im GTAZ gestärkt und weiter- entwickelt werden kann. In der Ständigen Konferenz der Innenminister und -se- natoren der Länder (IMK) wird derzeit insbesondere geprüft, wie die Zusammen- arbeit und Arbeitsweise des GTAZ bei besonderen Gefährdungslagen verbessert werden kann. Seit seiner Gründung werden Arbeitsabläufe und organisatorische Aufstellung des GTAZ fortlaufend evaluiert. Als unmittelbare Reaktion auf die rechtsterroristische Mordserie des „NSU“ wurde am 16. Dezember 2011 auf Initiative des Bundesministers des Innern das „Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus (GAR)“ wenige Wochen nach Aufdeckung des „NSU“ eingerichtet. Ziel war – in Anlehnung an die gewonnenen Erfahrungen mit dem GTAZ bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus – die Kooperation und Koordination der Sicher- heitsbehörden von Bund und Ländern bei der Bekämpfung der Politisch motivier- ten Kriminalität – rechts (PMK-rechts) nachhaltig zu verbessern. Infolgedessen hatte die IMK in ihrer 196. Sitzung die Einrichtung eines Gemeinsamen Extre- mismus- und Terrorismusabwehrzentrum der Länder und des Bundes (GETZ) in allen Phänomenbereichen für erforderlich gehalten und beschlossen. Das vorma- lige GAR ging im Anschluss daran als GETZ-R im GETZ auf. Im Juli 2017 wurde im GTAZ die Arbeitsgruppe „Risikomanagement“ eingerich- tet. Diese Arbeitsgruppe führt personenbezogene Fallkonferenzen auf Grundlage der Ergebnisse der RADAR-iTE-Bewertung durch und sorgt für den personen- orientierten Informationsaustausch mit den betroffenen Sicherheitsbehörden und weiteren Stellen. Sie ergänzt damit die sachverhaltsbezogenen Sitzung der AG „Operativer Informationsaustausch“. 6.   Wie hat sich die Zahl der innerhalb des GTAZ, GETZ und GIZ bearbeiteten und besprochenen Fälle seit der Einrichtung des Gremiums entwickelt (bitte nach Jahren und Phänomenbereichen aufschlüsseln)? Der Wirkbetrieb in GTAZ und GETZ generiert sich durch turnusmäßige und an- lassbezogene Arbeitsgruppen in den unterschiedlichen Phänomenbereichen. Eine statistische Darstellung von Sachverhalten unterschiedlicher Phänomenbereiche von GETZ und GTAZ kann lediglich durch Auflistung der jeweiligen Arbeits- gruppen belegt werden.
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Drucksache 19/3530                                   –4–               Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. GTAZ: Jahr        GTAZ AG Tägliche        GTAZ AG Operativer        Gesamt Lagebesprechung         Informationsaustausch 2004 2005                      254                 74                     328 2006                      251                 44                     295 2007                      246                 91                     337 2008                      257                 71                     328 2009                      252                 94                     346 2010                      254                 138                    392 2011                      253                 93                     346 2012                      248                 129                    377 2013                      247                 152                    399 2014                      250                 140                    390 2015                      250                 220                    470 2016                      253                 232                    485 2017                      251                 189                    440 2018*                     124                 78                     202 * Bis einschließlich 30. Juni 2018 Fälle bzw. Sachverhalte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK)/des Extremismus bzw. aus dem Bereich der Spionageabwehr/Prolifera- tion wurden in insgesamt 1648 Sitzungen des GETZ behandelt, die sich wie folgt nach Jahren und Phänomenbereichen aufschlüsseln: Im GETZ-R hat man sich im Zeitraum von Dezember 2011 bis Juni 2018 in 956 Sitzungen mit Sachverhalten/Fällen aus dem Phänomenbereich PMK-rechts bzw. Rechtsextremismus befasst. Jahr             GETZ-R               GETZ-R                 Gesamt AG Lage            Sonstige AGen 2011                  3                  1                      4 2012                  98                 54                    152 2013                  97                 62                    159 2014                 100                 42                    142 2015                 100                 45                    145 2016                 101                 38                    139 2017                  99                 44                    143 2018*                 49                 23                     72 * Bis einschließlich 30. Juni 2018
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                –5–                    Drucksache 19/3530 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im GETZ-L hat man sich im Zeitraum von November 2012 bis Juni 2018 in 385 Sitzungen mit Sachverhalten/Fällen aus dem Phänomenbereich PMK-links bzw. Linksextremismus befasst: Jahr             GETZ-L               GETZ-L              Gesamt AG-Lage            Sonstige AGen 2012                  3                  0                  3 2013                  48                 17                 65 2014                  49                 11                 60 2015                  47                 35                 82 2016                  48                 20                 68 2017                  51                 24                 75 2018*                 25                 7                  32 * Bis einschließlich 30. Juni 2018 Im GETZ-A hat man sich im Zeitraum von November 2012 bis Juni 2018 in 277 Sitzungen mit Sachverhalten/Fällen aus dem Phänomenbereich PMK-Ausländer- extremismus bzw. Ausländerextremismus befasst: Jahr             GETZ-A               GETZ-A              Gesamt AG-Lage            Sonstige AGen 2012                   1                  0                 1 2013                  23                 30                 53 2014                  25                 17                 42 2015                  25                 43                 68 2016                  18                 35                 53 2017                  24                 15                 39 2018*                 13                  8                 21 * Bis einschließlich 30. Juni 2018 Im GETZ-SP hat man sich im Zeitraum von November 2012 bis Juni 2018 in 30 Sitzungen mit Sachverhalten/Fällen aus dem Phänomenbereich Spionageab- wehr/Proliferation befasst: Jahr             GETZ-SP             GETZ-SP              Gesamt AG-Lage           Sonstige AGen 2012                   0                  0                 0 2013                   4                  1                 5 2014                   2                  1                 3 2015                   2                  2                 4 2016                   1                  4                 5 2017                   3                  8                 11 2018*                  1                  1                 2 * Bis einschließlich 30. Juni 2018
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Drucksache 19/3530                                     –6–                   Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Rahmen des Gemeinsamen Internetzentrums (GIZ) liegt die Bearbeitung von Ermittlungsfällen nicht in dessen Zuständigkeit. Die Aufgabe des GIZ besteht da- rin, täglich und anlassunabhängig militant-islamistische Propagandaveröffentli- chungen von jihadistischen Gruppierungen und Personen in Foren, Internetseiten und Sozialen Medien zu beobachten bzw. zu analysieren. Die gewonnenen Er- kenntnisse bzw. relevante Themen werden durch das GIZ in drei verschiedenen Berichtsformen mit unterschiedlichen Erscheinungszyklen ausgearbeitet. GIZ: GIZlog: 14-tägliche Erscheinung, 268 Ausgaben im Zeitraum 2007 bis 2018, GIZ-Spezial: anlassbezogen 280 Berichte im Zeitraum 2007 bis 2018, GIZ-Spezial Fokus: anlassbezogen 57 Berichte im Zeitraum 2013 bis 2018. 7.   Wie wird die parlamentarische Kontrolle bei Austausch von nachrichten- dienstlichen Erkenntnissen innerhalb des GTAZ gewährleistet? Der Informationsaustausch der Nachrichtendienste mit den im GTAZ vertretenen Behörden erfolgt im Rahmen der jeweils einschlägigen Übermittlungsvorschrif- ten (vergleiche Antwort zu Frage 1). Insofern können die für die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste zuständigen Gremien entsprechend ihrer Be- fugnisse den jeweiligen Informationsaustausch mit den im GTAZ vertretenen Be- hörden kontrollieren (vgl. für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes durch das Parlamentarische Kontrollgremium die §§ 4 ff. des Kontrollgremium- gesetzes). 8.   Wie wird die Kontrolle durch unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörden beim Austausch von Informationen im GTAZ, GETZ und GIZ gewährleis- tet? Die Kontrolle des Informationsaustausches im GTAZ, GETZ und GIZ wird durch unabhängige Datenaufsichtsbehörden, wie der Bundes- sowie den Landesbeauf- tragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, gewährleistet. Deren Tätigkeit wird bei Besuchen der o. g. Zentren u. a. durch das BKA begleitet und unterstützt. Darüber hinausgehende Maßnahmen unabhängiger Datenaufsichtsbe- hörden sind nicht bekannt. 9.   Hält die Bundesregierung eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Ge- meinsamen Terrorismusabwehrzentrums für notwendig und sinnvoll? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 10.   Welche konkreten Reformen am GTAZ, GETZ und GIZ will die Bundesre- gierung in den kommenden Jahren umsetzen? Das GTAZ soll gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt werden, um insbe- sondere verbindliche Absprachen zur Bearbeitung von Einzelfällen treffen zu können. Als Empfehlung aus der im Jahr 2017 stattgefundenen Evaluation des GETZ ist eine GETZ-interne Projektgruppe eingerichtet worden, die sich mit Op- timierungspotenzialen innerhalb des Wirkbetriebes des GETZ befasst.
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Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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