Zum geringen Angebot im Bereich Unterstützte Beschäftigung in Berlin

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Drucksache 17 /            16 533 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 30. Juni 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2015) und                      Antwort Zum geringen Angebot im Bereich Unterstützte Beschäftigung in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         3. Wie erfolgreich ist Unterstützte Beschäftigung in Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            Berlin? Wie viele Übergänge haben durch Unterstützte Beschäftigung in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in die 1. Wie bewertet der Senat das geringe Angebot im Be-                   verschiedenen Arbeitsfelder stattgefunden: a) Übergang reich Unterstützte Beschäftigung vor dem Hintergrund der                   in den allgemeinen Arbeitsmarkt (sozialversicherungs- Zahlen aus der Drucksache 17/15648?                                        pflichtiges Arbeitsverhältnis) b) Übergang in Ausbildung oder Berufsvorbereitung c) Übergang in die WfbM d) Zu 1.: Die Phase 1 der Unterstützten Beschäftigung –                   andere zu benennende Arbeits- oder Lebensbereiche die sogenannte Qualifizierungsphase – wird nach entspre-                   (z. B. Rente). chender Ausschreibung durch die Agenturen für Arbeit an die ausgewählten Bieter vergeben. Das Integrationsamt ist                      Zu 3.: Auskunftsfähig ist das Integrationsamt nur zu zu diesem Zeitpunkt nicht am Verfahren beteiligt, wird                     den Personen in Fallkonstellationen, die im Rahmen der über Ausschreibungen und die anschließenden Vergaben                       Phase 2 – der sogenannten Berufsbegleitung – Leistungen nicht informiert. Daher ist eine weiterführende Bewertung                  bezogen haben. Nicht bekannt sind deshalb Zahlen zu im Rahmen dieser Anfrage nicht möglich.                                    Übergängen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), Maßnahmen der Berufsvorbereitung und andere Arbeits- oder Lebensbereiche (z.B. Rente) oder auch 2. Wie bewertet der Senat die nicht nachvollziehbare                   Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt, wenn keine und mangelnde Bedarfserhebung im Bereich Unterstützte                      Leistungen zur Berufsbegleitung beantragt wurden. Die Beschäftigung vor dem Hintergrund der erklärten Zielstel-                  Phase 2 der Unterstützten Beschäftigung greift nur bei lung des Gesetzes Unterstützte Beschäftigung: „1. Mehr                     bestehenden Arbeits- oder Ausbildungsverträgen auf Menschen mit Behinderung sollen die Möglichkeit haben,                     Antrag des Menschen mit anerkannter Schwerbehinde- außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen                          rung. Die Fallzahlen können der nachfolgenden Tabelle (WfbM) zu arbeiten.“ (BAR: Gemeinsame Empfehlung                           entnommen werden. nach § 38a Abs. 6 SGB IX „Unterstützte Beschäftigung“ vom 1. Dezember 2010)?                                                                                     Allgemeiner            Ausbildung Arbeitsmarkt Zu 2.: Eine Bedarfserhebung ist außerhalb der Ar-                        2012                                15                      0 beitsagenturen nicht möglich, denn diese entscheiden über                    2013                                12                      1 den Personenkreis, den sie dieser Leistung zuordnen. Die                     2014 (derzeitiger                   11                      3 Entscheidungen treffen nach hiesiger Kenntnis die Berei-                     Bearbeitungsstand) che „Rehabilitation“ der drei Agenturen für Arbeit in Berlin. Für weitere Auskünfte wäre daher das Bundesmi-                         Im Hinblick auf die Phase 1 fällt die Frage in den nisterium für Arbeit und Soziales der Ansprechpartner.                     Verantwortungsbereich der Bundesagentur für Arbeit, die hierzu um Stellungnahme gebeten wurde. Informationen zum Verbleib von Personen, die von dem Rehabilitations- träger Bundesagentur für Arbeit in der Maßnahme Unter- stützte Beschäftigung gefördert wurden, können der nach- folgenden Tabelle entnommen werden. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                                  Drucksache 17 / 16 533 Verbleib nach Maßnahmeende 1)                                               2012              2013              2014 (aus COSACH) Austritte insgesamt                                                  73                71                 90 dav.    Arbeitslosigkeit                                             33                20                 29 Arbeitsaufnahme                                              14                14                 20 Berufsausbildung                                              -                 1                  3 erneute Teilnahme / Wechsel                                   7                17                 19 Werkstatt für behinderte Menschen                             3                 6                  4 Arbeits-/Erwerbsunfähigkeit                                  12                 4                 10 Verbleib unbekannt                                            -                 -                  2 Keine Angabe                                                  4                 9                  3 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus de- nen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 1) Gibt die Information wieder, welche der Bearbeiter über den Verbleib des Teilnehmers nach Austritt aus der Maßnahme hat und in COSACH erfasst. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Datenstand: Juni 2015 4. Nach Drucksache 17/15648 werden weniger als 20                 5. Wie viele Abbrüche sind in der Maßnahme UB in Leistungsberechtigte durch das Integrationsamt in der             den Jahren 2012, 2013 und 2014 festzustellen? Welche Phase II von Unterstützter Beschäftigung gefördert (Stich-        Gründe führten zu diesen Abbrüchen? tag: 31.12.2014). Wie erklärt sich der Senat die geringe Anzahl der bewilligten Berufsbegleitungen?                            Zu 5.: Die Gründe der Nichtfortführung der Berufsbe- gleitung im Rahmen des § 38a SGB IX werden statistisch Zu 4.: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales –            nicht erfasst. Mitteilungen im Einzelfall führen ebenso Integrationsamt – hat in Auslegung der Gemeinsamen                wie ausbleibende Verlängerungsanträge oder ausbleiben- Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte             de monatliche Abrechnungsunterlagen zu einer Beendi- Beschäftigung und der Empfehlung der Bundesarbeits-               gung des Leistungsvorgangs. gemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorge- stelle (BIH) im bekannten Umfang den Anträgen auf                     Im Hinblick auf die Qualifizierungsphase fällt die Leistung nach § 38a Neuntes Buch Sozialgesetzbuch                 Frage in den Verantwortungsbereich der Bundesagentur (SGB IX) entsprochen. In einer Reihe von Fällen entspra-          für Arbeit, die hierzu um Stellungnahme gebeten wurde. chen die individuellen Bedürfnisse nicht den Vorausset-           Informationen zu den Abbrüchen und den Gründen hier- zungen der Unterstützten Beschäftigung, z.B. bei einem            für können der nachfolgenden Tabelle entnommen wer- nur geringen Unterstützungsbedarf ohne Elemente des               den. Jobcoaching. In diesen Fällen wurde auf die inhaltsglei- che Leistung der Integrationsämter im Rahmen der dorti- gen originären Aufgabe der Berufsbegleitung verwiesen. Die schwerbehinderten Menschen erhielten also eine vergleichbare Leistung, aber nach einer anderen Rechts- grundlage. Das Verwaltungsgericht Berlin hat 2015 in zwei Ur- teilen festgestellt, dass der benötigte Stundenumfang der Berufsbegleitung kein wesentlicher Bestandteil der Rechtsnormzuordnung sein kann. Aus diesem Grund ist – in Abhängigkeit eingehender Anträge nach dieser Rechts- norm – zukünftig mit einer steigenden Zahl der Bewilli- gungen nach § 38a SGB IX zu rechnen. 2
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                               Drucksache 17 / 16 533 Abbruchsgrund                                                      2012               2013          2014 Austritte insgesamt                                                  73                71              90 dav.    kein vorzeitiger Austritt                                    20                19              22 vorzeitiger Austritt                                         53                52              68 dav. wegen Arbeit                                            13                10              13 Ausbildung                                                    *                 -               3 gesundheitl. Beeinträchtigungen                              12                 8              17 vertragswidriges Verhalten                                    *                 -               * fehlende Motivation                                          11                 8               5 Über- oder Unterforderung                                     6                 8               8 persönliche Gründe                                            *                 *               5 andere Gründe                                                 5                 5              10 Berufsvorbereitung                                            -                 9               - Werkstatt für behinderte Menschen                             *                 *               * Maßnahmeziel vorzeitig erreicht                               -                 *               3 *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus de- nen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Datenstand: Juni 2015 6. Was tut der Senat, um Unterstützte Beschäftigung               Zu 6.: Seitens der Senatsverwaltung für Gesundheit in Berlin zu stärken, gerade auch vor dem Hintergrund der         und Soziales wurde initiiert, dass im Land Berlin ein „Abschließenden Bemerkungen“ des CRPD-Ausschusses                 Integrationsfachdienst nur für Übergängerinnen und der Vereinten Nationen, der in Bezug auf Arbeit und               Übergänger von WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigung (Artikel 27) besorgt ist über (a) die Segre-        aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch das Integrations- gation auf dem Arbeitsmarkt des Vertragsstaates und über          amt vorgehalten wird. Hier wird im Rahmen der Beglei- (b) die finanziellen Fehlanreize, die Menschen mit Behin-         tung durch Fachkräfte ein Arbeits- oder Ausbildungsver- derungen am Eintritt oder Übergang in den allgemeinen             hältnis mit dem Ziel der dauerhaften Erhaltung stabili- Arbeitsmarkt hindern sowie über (c) den Umstand, dass             siert. Den besonderen Erfordernissen wird durch ein deut- segregierte Behindertenwerkstätten weder auf den Über-            lich reduziertes Verhältnis von Fallzahl zu Beraterstelle gang zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten noch                Rechnung getragen. diesen Übergang fördern? Berlin, den 16. Juli 2015 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Juli 2015) 3
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