Rechte Versammlungen in Hellersdorf am 4. und 5. 12.2015

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Drucksache 17 / 17              594 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 10. Dezember 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Dezember 2015) und                              Antwort Rechte Versammlungen in Hellersdorf am 4. und 5. 12.2015 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Zu 2.: Schriftliche Anfrage wie folgt:                                                a. Siehe Antwort zu Frage 1. b. Siehe Antwort zu Frage 1. 1. Trifft es nach Kenntnis des Senats zu, dass sich am                     c. Die Personengruppe wurde durch die Polizei Ber- Freitag, d. 4.12.2015, eine Personengruppe der rechten                             lin als Ansammlung ohne Versammlungscharakter Szene vor einer Turnhalle in der Straße „Am Baltenring“,                           behandelt, da keine gemeinsame Meinungskund- in welcher noch am selben Abend Flüchtlinge unterge-                               gabe erfolgte und es daher an Versammlungs- bracht werden sollten, aufgehalten hat?                                            merkmalen mangelte. d. Die Polizei Berlin erhielt um 22:29 Uhr Kenntnis Zu 1.: Am 4. Dezember 2015 konnte durch die Polizei                            von der Personengruppe. Darüber, wann sich die Berlin eine Personengruppe von ca. 15 Personen, darunter                           Personen entfernt haben, liegen dem Senat keine Kinder, auf dem gegenüberliegenden Gehweg der Notun-                               Erkenntnisse vor. terkunft in der Straße am Baltenring 77 – 78 festgestellt                      e. Der Hausrechtsinhaber und Aufbauleiter der Un- werden. Unter den Personen befanden sich zwei Frauen,                              terkunft teilte der Polizei Berlin im Nachhinein zu denen staatsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen,                             mit, dass er am 4. Dezember 2015 einer Person, die sie als Angehörige der rechten Szene ausweisen. Die                            die der rechten Szene zugeordnet werden kann, das weiteren Personen der Gruppe wurden dem unmittelbaren                              Innere der Unterkunft gezeigt habe. Dies erfolgte Anwohnerumfeld zugerechnet.                                                        in gegenseitigem Einvernehmen und ohne Kennt- nis der vor Ort eingesetzten Polizeikräfte. 2. Wenn ja,                                                                f. Dem Senat ist in diesem Zusammenhang kein a. Aus wie vielen Personen bestand die Gruppe?                                 Sachverhalt bekannt geworden. b. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Zusam-                         g. Um 22:29 Uhr ging über den Notruf der Polizei mensetzung der Gruppe, insbesondere im Hinblick                            Berlin ein Anruf ein. Der Anrufer gab an, dass sich auf etwaige Mitglieder von rechten Parteien und                            vor der geplanten Notunterkunft für Flüchtlinge in Organisationen?                                                            Hellersdorf, Am Baltenring, ca. 15 – 20 Personen c. handelte es sich dabei um eine Versammlung im                               aufhalten sollen. Eine Nachfrage seitens der Poli- Sinne des Versammlungsgesetzes?                                            zei Berlin ergab, dass die Personengruppe angeb- d. in welchem Zeitraum hat sich die Gruppe dort auf-                           lich gegen die geplante Nutzung der dortigen gehalten?                                                                  Turnhalle als Flüchtlingsunterkunft demonstriere. e. inwieweit haben sich Personen aus der Gruppe                                Auf Grund des Anrufes wurden Einsatzkräfte zur auch zeitweilig in der Halle aufgehalten?                                  Unterkunft entsandt, welche die unter 1. genannte f. inwieweit treffen Berichte zu, nach denen Helfe-                            Personengruppe feststellten. Zum Zeitpunkt des rinnen und Helfer, die in und vor der Turnhalle an                         Eintreffens der Polizeikräfte standen die genannten den Vorbereitungen für die Unterbringung von                               Personen lediglich zusammen und beobachteten Flüchtlingen mitgewirkt haben, aus der Gruppe                              die Aufbaumaßnahmen an der dortigen Notunter- heraus angesprochen, eingeschüchtert oder bedroht                          kunft. Ein Versammlungscharakter war für die wurden?                                                                    eingesetzten Kräfte nicht erkennbar. g. inwieweit haben sich Beteiligte aufgrund der Akti-                      h. Durch die vor Ort befindlichen Polizeikräfte wur- vitäten der rechten Personengruppe an die Berliner                         den lediglich Befragungen zur Sachverhaltsklärung Polizei gewandt und welche Reaktion gab es sei-                            durchgeführt. Darüber hinaus gehende Maßnah- tens der Polizei?                                                          men wurden nicht getroffen. h. inwieweit kam es im Zusammenhang mit der Per- sonengruppe zu Anzeigen, Feststellungen von Per- sonalien, Platzverweisen oder Festnahmen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                   Drucksache 17 / 17 594 3. Inwieweit treffen Berichte zu, nach denen am sel- ben Abend in der Umgebung der Unterkünfte Am Balten- ring und Carola-Neher-Straße Personengruppen unter- wegs waren, aus denen heraus rechte Parolen wie „Asy- lanten raus“ oder „Asylantenpack“ skandiert wurden? Zu 3.: Dem Senat ist in diesem Zusammenhang kein Sachverhalt bekannt geworden. 4. Welche weiteren rechten Straftaten und/oder Akti- vitäten der rechten Szene gab es nach Kenntnis des Senats am 4.12.2015 in der Umgebung der Unterkünfte Am Baltenring und Carola-Neher-Straße? Zu 4.: Für den 4. Dezember 2015 wurden bisher keine Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK)– rechts registriert. 5. Trifft es zu, dass am 5.12.2015 an der Carola- Neher-Str. Ecke Maxie-Wander-Str. eine Kundgebung der NPD stattgefunden hat und wenn ja, inwieweit wurde vor dem Hintergrund der Bedrohungssituation am Vortag ein Verbot oder eine Verlegung der Versammlung geprüft (bitte begründen)? Zu 5.: Am 5. Dezember 2015 fand eine durch eine Privatperson angemeldete Kundgebung unter dem Motto „Es reicht endgültig! Asylwahnsinn stoppen!“ statt. Die polizeilichen Erkenntnisse vom Vortag waren nicht ge- eignet, ein Verbot oder eine Beauflagung der angemelde- ten Versammlung zu begründen. Berlin, den 22. Dezember 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dez. 2015) 2
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