Drucksache 17 / 11 981 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 25. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. April 2013) und Antwort Wie bereitet sich der Senat auf die Aufnahme syrischer Kontingentflüchtlinge vor? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Zu 4.: Nach Mitteilung des Bundesministeriums des Kleine Anfrage wie folgt: Innnern sollen die Flüchtlinge auf der Rechtsgrundlage des § 23 Absätze 2 und 3 in Verbindung mit § 24 Aufent- 1. Wie viele syrische Flüchtlinge sollen nach Kenntnis haltsgesetz (AufenthG) aufgenommen werden. des Senats in diesem Jahr durch die Bundesrepublik Deutschland als Kontingentflüchtlinge aufgenommen werden? 5. Welches Konzept hat der Senat zur Aufnahme und welche vorbereitenden Schritte wurden bereits getroffen? Zu 1.: Nach Mitteilung der Bundesregierung ist die Aufnahme von 5.000 syrischen Flüchtlingen in der Bun- Zu 5.: Der voraussichtlich durch die Aufnahme der desrepublik Deutschland im Jahr 2013 vorgesehen. Flüchtlinge zusätzlich entstehende Bedarf an Unterbrin- gungsplätzen wird vom Landesamt für Gesundheit (LA- Die Aufnahme ist seitens der Bundesregierung aller- GeSo) in seiner Bedarfsplanung berücksichtigt. dings nicht im Rahmen eines Resettlement-Programms Hinsichtlich der Beförderung der Flüchtlinge vom mit dem Ziel der Neuansiedlung in Deutschland konzi- Ankunftsflughafen bzw. von der Erstaufnahmestelle des piert, sondern soll den aufgenommenen Personen ledig- Bundes in Friedland nach Berlin sowie der weitergehen- lich vorübergehenden Schutz für die Zeit der Krise in den behördlichen Begleitung – etwa durch Bereitstellung ihrem Heimatland gewähren. Eine dauerhafte Aufnahme von Sprachmittlerinnen und Sprachmittler, Sozialbera- ist nicht vorgesehen. tung, Aushändigung von Informationsmaterial, Kontakte mit den Job-Centern u. a. Maßnahmen – ist beabsichtigt, die insoweit bei der Durchführung früherer Aufnahmeak- 2. Wie viele davon werden in Berlin aufgenommen? tionen bewährten unterstützenden Maßnahmen auch bei diesem humanitären Hilfsprogramm anzuwenden. Zu 2.: Der Senat geht davon aus, dass die Verteilung – Über eventuell weitergehende erforderliche Maßnah- wie auch schon bei vorangegangenen vergleichbaren men kann erst nach einer Konkretisierung der Programm- Aufnahmeaktionen – in entsprechender Anwendung der durchführung im Ergebnis der derzeit noch anhängigen in § 45 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) geregelten Auf- Bund-Länder-Abstimmung entschieden werden. nahmequoten erfolgen wird, was für Berlin die Aufnahme von etwa 250 Personen bedeuten würde. 6. Welche Hilfsangebote hinsichtlich Beratung, Woh- nungssuche, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ein- 3. Wann rechnet der Senat mit dem Eintreffen der gliederung, Sprachkurse usw. werden bereitgestellt? Flüchtlinge in Berlin? Zu 6.: Die in Berlin aufgenommenen syrischen Flücht- Zu 3.: Ein konkreter Zeitpunkt für den Beginn der linge werden vom Sozialdienst des LAGeSo, von der Be- Aufnahmeaktion (Einreisezeitpunkt) wurde von der Bun- ratungsstelle bei der Berliner Integrationsbeauftragten desregierung noch nicht mitgeteilt. sowie den in den jeweiligen Gemeinschaftsunterkünften tätigen Sozialarbeiterinnen und Sozial-arbeitern betreut werden. 4. Welchen Aufenthaltsstatus werden die aufgenom- Der für die syrischen Flüchtlinge vorgesehene Auf- menen Flüchtlinge erhalten? enthaltstitel gewährt einen vollumfänglichen Zugang zu den Integrationskursen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.