Drucksache 17 / 18 337 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 05. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. April 2016) und Antwort Das ist kein Schertz! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 5. a) Warum wurde über die Pressestelle im Zusam- menhang einer Anfrage seitens der BZ vom 17.März 2016 1. Warum bindet sich die Senatskanzlei exklusiv an ("im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um Bera- die Anwaltskanzlei Schertz-Bergmann und was genau ist terverträge wurde gefragt, wie viele Beraterverträge die mit dem Begriff exklusiv gemeint? Senatskanzlei derzeit überhaupt hat und mit wem") einen Tag später geantwortet: "Es gibt momentan noch einen Zu 1.: Die Senatskanzlei hat keine ausschließliche bis Ende März 2016 laufenden Beratervertrag Bindung an die Kanzlei Schertz Bergmann vereinbart. Die ("McKinsey zum Masterplan Integration")?" Exklusivität bezieht sich auf das Presserecht, also das Rechtsgebiet, für das die Kanzlei Schertz Bergmann spe- b) Wusste die Pressestelle des Senats zu dem Zeit- zialisiert ist. punkt schon, dass es einen Vertrag mit Schertz-Bergmann gibt, der mit "Beratungsvertrag" tituliert ist? 2. Ab welchem Datum besteht der Vertrag und wie Zu 5.: Die Senatskanzlei hat die Frage nach Berater- kam dieser zustande? verträgen vor dem Hintergrund der Fragestellung aus aktuellem Anlass hinsichtlich Beraterverträgen im Zu- 3. Auf welcher Grundlage wurde das monatliche sammenhang mit Fachfragen der Verwaltung beantwortet. Pauschalhonorar auf 3500 Euro netto für 15 Stunden (ab Eine Rechtsberatung ist davon zu unterscheiden. So wer- 16. Stunde 350 Euro/Stunde zusätzlich) festgelegt? den auch in die Gutachten- und Beratungsdienstleistungs- datenbank des Landes Berlin nur allgemeine Beraterver- Zu 2. und 3.: Es gibt seit vielen Jahren eine Zusam- träge und keine anwaltlichen Tätigkeiten eingestellt. menarbeit und Vertretung für die Senatskanzlei zu medi- enrechtlichen Fragen durch die Kanzlei Schertz Berg- mann. Diese Zusammenarbeit war sehr erfolgreich und 6. a) Warum hat Herr Böhning trotz zwei allgemei- wurde mit dem Wechsel an der Hausspitze beibehalten. nen Fragen im Hauptausschuss am 23. März zu weiteren Aufgrund der im Presserecht typischen kurzfristigen Beraterverträgen behauptet, dass es neben dem Handlungsnotwendigkeiten und Beratungssituationen McKinsey-Auftrag aktuell keine weitere gebe? wurde am 23.11.2015 eine übliche anwaltliche Honorar- b) Wusste Herr Böhning zum Zeitpunkt der Hauptaus- vereinbarung getroffen, die die Möglichkeit einer medien- schusssitzung nicht, dass es einen Vertrag mit Schertz- rechtlichen Interessenwahrnehmung in Verbindung mit Bergmann gibt, welcher mit "Beratungsvertrag" über- einem günstigeren Stundensatz von bis zu 15 Stunden schrieben ist? Wenn nein, warum war Herr Böhning nicht schafft. informiert? Zu 6.: Der Chef der Senatskanzlei, Björn Böhning, hat 4. Welche Angebote anderer Kanzleien hat sich die in der Sitzung des Hauptausschusses am 23. März 2016 Senatskanzlei im Vorfeld geben lassen? auf diese und auf weitere Rechtsberatungen, die die Se- natskanzlei in Anspruch nimmt, Bezug genommen. Er Zu 4.: Für diese freiberuflich erbrachte rechtliche Inte- sagte wörtlich: „Es gibt aktuell Rechtsberatungen zu di- ressenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Presse-, versen Themen“ (vgl. S. 55 des Wortprotokolls). Medien- und Persönlichkeitsrecht war keine Einholung weiterer Angebote erforderlich. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.