Was wusste der Senat von Tempora?

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Drucksache 17 / 12              344 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 25. Juni 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juni 2013) und                       Antwort Was wusste der Senat von Tempora? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         3. Kann der Senat ausschließen, dass Behörden des Kleine Anfrage wie folgt:                                                  Landes Daten aus Tempora oder ähnlichen britisch- ame- rikanischen Spionageprogrammen erhalten, verwertet Vorbemerkung: Laut der jüngsten Medienberichter-                       und/oder weitergegeben haben? stattung ist „Tempora“ ein Programm, das von Großbri-                          a) Wenn nein, welche Behörden haben wann, welche tannien betrieben wird. Die Zuständigkeit für Informatio-                          Daten erhalten, verwertet und/oder weitergegeben? nen und Daten, die von ausländischen Stellen kommen oder an ausländische Stellen gehen, liegt ausschließlich in                    Zu 3.: Nein, siehe Vorbemerkung. der Hand des Bundes. Informationen, die aus dem Aus-                           3a) Siehe Vorbemerkung land übermittelt werden, erreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Berlin demnach ausschließlich                           4. Kann der Senat ausschließen, dass Behörden des durch die Übermittlung der zuständigen Bundesbehörden.                     Landes Daten für Tempora, oder ähnlichen britisch- ame- Diese Informationen enthalten regelmäßig keine Angaben                     rikanischen Überwachungsprogrammen geliefert haben? über die Art und Weise ihrer Erlangung.                                        a) Wenn nein, welche Behörden haben wann, welche Daten für Tempora, oder ähnlichen britisch- ame- 1. War Berliner Sicherheitsbehörden, insbesondere                              rikanischen Überwachungsprogrammen geliefert? dem Berliner Verfassungsschutz, die Existenz von Tem- pora, oder ähnlichen britisch- amerikanischen Überwa-                          Zu 4.: Nach den Darstellungen in den Medien handel- chungsprogrammen bekannt, bevor diese öffentlich ge-                       te es sich bei dem beschriebenen Programm um eine ge- macht wurden?                                                              heime Datenerhebung. Die Beantwortung der Frage 4 a) Wenn ja, seit wann hatte welche Behörde worüber                     entfällt daher. Kenntnis?                                                              4a) entfällt b) Wenn ja, welche Schritte wurden wann unter- nommen, um die Berliner Bürger*innen zu schüt-                         5. Aufgrund welcher Datensätze bzw. Unterlagen zen?                                                               wurden vorstehende Fragen beantwortet und inwieweit wäre es möglich, diese (ggf. in aufbereiteter Form) auf Zu 1.: Dem Senat war ein Programm mit dem Namen                        dem Berliner Open-Data-Portal einzustellen und fortlau- „Tempora“ oder entsprechende Programme nicht bekannt.                      fend zu aktualisieren? 1a) entfällt 1b) entfällt                                                               Zu 5.: Die mit dieser Anfrage erbetenen Angaben sind ausschließlich für die Beantwortung dieser Anfrage erho- ben worden. Eine Einstellung dieser Daten in das Open- 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, ob                       Data-Portal des Landes Berlin wird derzeit nicht erwogen. Behörden des Bundes die Existenz von Tempora oder ähnlichen britisch- amerikanischen Überwachungspro-                        Berlin, den 04. Juli 2013 grammen bekannt war, bevor diese öffentlich gemacht wurden? a) Wenn der Senat Erkenntnisse hat, seit wann hat er                                              Frank Henkel diese und durch wenn hat er diese erlangt?                                          Senator für Inneres und Sport Zu 2.: Siehe Vorbemerkung und Antwort zur Frage 1. 2a) entfällt                                                           (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Juli 2013) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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