Drucksache 17 / 11 990 Kleine Anfrage 17.17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Arndt (SPD) vom 17. April 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2013) und Antwort Berlin versinkt im Müll – Was ist aus der angekündigten Prüfung einer Abgabe auf To-Go- Verpackungen geworden? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre a) Wie ist der aktuelle Stand dieser Prüfung zu beur- Kleine Anfrage wie folgt: teilen? Zu welchen greifbaren Ergebnissen ist die Senats- verwaltung für Stadtentwicklung hinsichtlich einer mögli- Zum Teil entspricht die Kleine Anfrage Nr. 17 / 11990 chen Verpackungsmüllabgabe zwischenzeitlich gekom- der Kleinen Anfrage Nr. 17 / 11716 vom 08.03.2013 über men? Sonderabgabe auf Papierbecher. Insofern wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 17 / 11716 vom b) In welcher Form könnte eine solche Zahlung ausge- 19.3.2013 verwiesen. staltet werden, damit sie idealerweise direkt der Berliner Stadtreinigung und somit einer saubereren Stadt zugute- Frage 1: Stimmt der Senat zu, dass das Berliner Stadt- kommt? bild mitsamt seinen Straßen, Plätzen, Parkanlagen sowie den öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln von c) Welche konkreten Strategien hat der Senat in dieser einer zunehmenden Vermüllung durch Wegwerf-Ver- Hinsicht bisher ausgearbeitet und welche weiteren Schrit- packungen beeinträchtigt wird? Hat der Senat Kenntnis te zieht er gemeinsam mit den Berliner Stadtreinigungsbe- darüber, wie viel zusätzlicher Abfall durch Einwegverpa- trieben in Betracht, um der Vermüllung des Berliner Stra- ckungen in Berlin jährlich anfällt bzw. gibt es Abschät- ßenbildes entgegen zu wirken? zungen darüber welche Menge allein an Coffee-to-go- Bechern im selben Zeitraum konsumiert wird? Welche Antwort zu 2: Die Einführung einer Sonderabgabe auf zusätzlichen Kosten entstanden hier den Berliner Stadt- Einweggeschirr, wie z.B. To-Go-Verpackungen, im Sinne reinigungsbetrieben (BSR) in den letzten drei Jahren? einer Verpackungssteuer, eines Straßenreinigungsentgel- tes oder einer Pfandpflicht wurden juristisch geprüft und Antwort zu 1: Bisher gibt es keine spezifische Unter- werden bei geltender Rechtslage für nicht möglich erach- suchung der Papierkorbinhalte und des Straßenkehrichts tet. Die Erhebung einer Abgabe zur Abfallvermeidung in Bezug auf Einwegverpackungen/Coffe-to-go-Becher. von Länderseite ist nicht zulässig. Die mangelnde Kom- Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben - auch petenz der Länder begründet sich darauf, dass diese Mate- vor dem Hintergrund der politischen Diskussion - im rie bereits abschließend vom Bund geregelt wurde. Februar 2013 eine entsprechende Untersuchung der Pa- pierkorbabfälle in Berlin beauftragt. Ergebnisse der Un- Auch von Seiten des Senats wird zum Thema Vermül- tersuchung werden Ende September 2013 vorliegen. Eine lung in Bezug auf Fastfood-Verpackungen und Coffee-to- quantitative Aussage zu spezifischen Mengen und Kosten go-Becher der Bedarf gesehen, dieser Entwicklung entge- in Bezug auf Einwegverpackungen/Coffe-to-go-Becher genzuwirken. Derzeit wird unter Federführung der Se- wird erst im Ergebnis der Untersuchung möglich sein. natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Initiativgruppe aus beteiligten und betroffenen Wirt- schaftskreisen, incl. den Berliner Stadtreinigungsbetrie- Frage 2: Stadtentwicklungssenator Michael Müller hat ben, gebildet, die Vorschläge für Maßnahmen zusammen- bereits im Herbst des vergangenen Jahres zugesagt, die tragen und erarbeiten soll, die der Verschmutzung entge- Einführung einer kommunalen Abgabe auf To-go- genwirken und für ein saubereres Berliner Stadtbild sor- Verpackungen intensiv zu prüfen (vgl. Berliner Morgen- gen können. post vom 31.10.2012). Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.