Drucksache 17 / 18 792 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger und Harald Moritz (GRÜNE) vom 23. Juni 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juni 2016) und Antwort Lohmühlenstraße 65: Verdrängung von kleinteiligem Gewerbe durch neuen Eigentümer? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Frage 3: Ist in diesem Gebäudekomplex eine grundle- Schriftliche Anfrage wie folgt: gende Umgestaltung des Innenbereiches (Raumauftei- lung, Deckendurchbrüche, Zusammenlegungen o.ä.) mög- Frage 1: Wer ist aktuell laut Grundbucheintrag Eigen- lich? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?? tümer des Gewerbegebäudekomplexes Lohmühlenstraße 65/66 / Jordanstraße 1-4? Antwort zu 3: Aus denkmalrechtlicher Sicht sind Nut- zungsänderungen grundsätzlich möglich, wenn sie denk- Antwort zu 1: Der Gewerbegebäudekomplex ist ge- malverträglich geplant und ausgeführt werden. Das be- mäß derzeitiger Eintragung im Grundbuch im Eigentum deutet, dass die die Denkmaleigenschaft konstituierenden einer Stiftung. Weitergehende Auskünfte können aus Elemente (innen und außen) dabei nicht wesentlich beein- datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Rahmen der trächtigt werden. Schriftlichen Anfrage erfolgen. Frage 4: Ist in diesem Gebäudekomplex die Umnut- Frage 2: Was beinhaltet der Denkmalschutz für diesen zung von Gewerbe in Wohnen möglich? Wenn ja, unter Gebäudekomplex (Denkmalnummer 09020334)? welchen Bedingungen und unter welchen Bedingungen kann sie durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick unter- Antwort zu 2: Das ehemalige Fabrikgebäude ist unter sagt werden? Jordanstraße 1-4, Agfa-Fabrik, 1901-12 von Paul Karchow Antwort zu 4: Nach Auskunft des Bezirksamtes Trep- Lohmühlenstraße 65-66 tow-Köpenick liegt kein Antrag auf eine Umnutzung des (TRE-KÖP/ALTTR-G) Gebäudes vor. wegen seiner geschichtlichen und städtebaulichen Be- deutung als Gesamtanlage in der Denkmalliste für den Für das Grundstück gibt es weder einen festgesetzten Bezirk Treptow-Köpenick verzeichnet. noch im Verfahren befindlichen Bebauungsplan. Auf- grund der Lage im unbeplanten Innenbereich ist für die Die einstige „AGFA-Fabrik“ gehört zu den ältesten Zulässigkeit von Vorhaben § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und renommiertesten Industrieanlagen Treptows. Hervor- maßgeblich. gegangen aus einer bereits 1850 errichteten Chemischen Fabrik ist sie die Keimzelle der heute weltweit bekannten Nach vorläufiger Einschätzung der Senatsverwaltung Firma. Die noch bestehende Anlage entstand zwischen für Stadtentwicklung und Umwelt wird das Quartier öst- 1901 und 1914 aus drei zusammengefügten Einzelgebäu- lich der Kiefholzstraße und nördlich der Bouchéstraße den (zwei Lagerhäuser und ein Verwaltungsgebäude). vorwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt. Inso- Der Denkmalschutz erstreckt sich auf das gesamte fern wird eine Umnutzung zu Wohnzwecken in planungs- Gebäude in seiner äußeren Gestalt und Materialität ein- rechtlicher Hinsicht für bedenklich gehalten. Eine ab- schließlich seiner wesentlichen inneren Bestandteile, zum schließende Beurteilung ist jedoch erst bei Vorlage kon- Beispiel der Treppenhäuser. kreter Nutzungspläne und in Abstimmung mit den für Immissionsschutz zuständigen Behörden möglich. Die Belange der benachbarten Gewerbebetriebe sind zu wür- digen. Unbeschadet dessen ist für die Beurteilung von Baugesuchen das Bezirksamt Treptow-Köpenick verant- wortlich. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.