Drucksache 17 / 17 203 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 16. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Oktober 2015) und Antwort Gesetzentwurf des Bundes zur Umverteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge: Quote statt Kindeswohl (2) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre 4. Welche Veränderungen werden sich nach Inkraft- Schriftliche Anfrage wie folgt: treten des Gesetzes für in Berlin einreisende unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ergeben? 1. Wie bewertet der Senat zum jetzigen Zeitpunkt den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur 5. Wie wird der Senat angesichts der erwarteten neuen Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Be- Gesetzeslage in eigener Verantwortung dafür Sorge tra- treuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ unter gen, dass das Kindeswohl gerade angesichts der besonde- dem Aspekt des Vorrangs und der Gewährleistung des ren Schutzbedürftigkeit unbegleiteter minder-jähriger Kindeswohls dieser besonders schutzdürftigen Kinder und Flüchtlinge unbedingten Vorrang hat? Jugendlichen? Zu 4. und 5.: Wie das Gesetz es vorsieht, wird eine 2. Wie bewertet der Senat die vielfache Kritik am Ge- Vorläufige Inobhutnahme im Sinne des § 42a Sozialge- setzentwurf, der dem Bundestag zur Beschlussfassung setzbuch (SGB) VIII eingeführt. Diese wird Teil des In- vorliegt, auch angesichts des eigenen Anspruchs an ein obhutnahmeverfahrens in der Zuständigkeit und Verant- solches Gesetz, wie in der Antwort des Senats auf die wortung des Landesjugendamtes. In diesem Rahmen Schriftliche Anfrage Drs. 17/16648 dargelegt? Was ist werden die im Gesetz vorgesehenen Prüfvorgaben zur von den eigenen Erwartungen im neuen Gesetz(-entwurf) Sicherung des Kindeswohls umgesetzt. noch übrig geblieben? 3. Wie wird sich das Land Berlin in der Abstimmung Berlin, den 26. Oktober 2015 über das Gesetz im Bundesrat verhalten und wie begrün- det der Senat diese Positionierung? In Vertretung Zu 1. bis 3.: Der Senat hat bereits in der vorgenannten Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drs. 17/16648 deut- Sigrid Klebba lich gemacht, dass er die Zielsetzungen des Gesetzes Senatsverwaltung für Bildung, mitträgt. Berlin hat dem Gesetz im Bundesrat zuge- Jugend und Wissenschaft stimmt. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist auf den 1. No- vember vorgezogen worden. Aus Sicht des Senats wurde das vordringliche Anliegen, auch im Rahmen einer län- (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2015) derbezogenen Aufnahmequote dem Schutzauftrag und der Sicherung des Kindeswohls angemessen zu entsprechen, berücksichtigt. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.