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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Evaluation des IFG

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wurden das IFG und das Umweltinformationsgesetz in einem neuen Informationszugangs- gesetz zusammengefassf 7 . Darüber hinaus wurde im Jahr 2014 die Verpflichtung zur Transparenz in die Landesverfassung aufgenommen 48 . Nach Artikel 53 haben die Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände amtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit nicht entgegenstehende öffentliche oder schutzwürdige private Interessen überwiegen. 2.1.16 Thüringen Das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz aus dem Jahr 2007 49 war im Wesentlichen ein Verweisungsgesetz auf das IFG des Bundes. Im Jahr 2011 wurde es von der Landesregie- rung evaluiert und anschließend novelliert. Im Jahr 2012 trat das geänderte und zu einer Vollregelung erweiterte IFG in Kraft 50 . Die Koalitionsparteien im Thüringer Landtag haben im Koalitionsvertrag für die 6. Legislatur- periode ihren Willen bekundet, das IFG zu einem "echten Transparenzgesetz nach dem Vor- bild Hamburgs" unter Einbeziehung der Erfahrungen auch anderer Bundesländer fortentwi- ckeln und "die proaktive Veröffentlichung von Informationen durch die staatliche Verwaltung ausbauen" zu wollen 51 . GVOBI. Schl.-H. 2000, S. 166 47 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 19.01.2012- GVOBI. Schl.-H. 2012, S. 89 48 Artikel 53 eingefügt durch Gesetz vom 12.11.2014- GVOBI. Schl.-H. 2014, S. 328 49 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz vom 20.12.2007- GVBI. 2007, S. 256 50 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz vom 14.12.2012- GVBI. 2012, S. 464 51 Koalitionsvertrag zwischen den Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 6. Legislaturpe- riode des Thüringer Landtags, S. 78- Text abrufbar u.a. unter www.gruene-thueringen.de -- 9 --
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3. Informationsinteresse und Arbeitsaufkommen Die im Bund und den Ländern gesammelten Erfahrungen zum Umfang der Nutzung der IFG geben Aufschluss darüber, ob bei den Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich ein Interesse an den Informationen der Verwaltung besteht und in welcher Größenordnung die öffentlichen Stellen durch den Vollzug eines IFG mit Arbeit belastet werden. Aktuelle Angaben darüber, in welchem Umfang Bürgerinnen und Bürger den durch die gel- tenden IFG gewährten Informationsanspruch nutzen, sind kaum verfügbar. Eine fortlaufende Statistik über die Anzahl der gestellten Anträge auf Informationszugang wird gegenwärtig in keinem Bundesland geführt. Bei ihrem lnkrafttreten verpflichteten die IFG in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen die auskunftspflichtigen Stellen zu- nächst, die Anzahl der gestellten Anträge statistisch zu erfassen. Diese Regelungen wurde jedoch zwischenzeitlich aufgehoben 52 . Zurzeit führt nur der Bund eine fortlaufende Statistik über die Anzahl der nach dem IFG ge- stellten Anträge auf lnformationszugang 53 . ln den Ländern werden Zahlen über die Inanspruchnahme des Rechts auf Informationszu- gang in der Regel jeweils anlassbezogen, zum Beispiel zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen, erhoben. Das geschieht meist durch Umfragen bei den nach dem IFG auskunfts- pflichtigen Stellen, die die gewünschten Zahlen nachträglich ermitteln müssen. Dies wirkt sich negativ auf deren Qualität aus, da teilweise viele Jahre zurückliegende Verwaltungsver- fahren berücksichtigt werden müssen, was nicht immer möglich ist oder aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwands vermieden wird. Die Zahlenangaben in den Erfahrungs- berichten sind deshalb teilweise unvollständig oder es werden keine Zahlen genannt und lediglich allgemeine Beobachtungen geschildert. 3.1.1 Bund Im Bereich der Bundesverwaltung hat die Zahl der im Zeitraum eines Jahres gestellten An- träge auf Informationszugang seit dem lnkrafttreten des IFG zuletzt deutlich zugenommen. Im Jahr 2006, dem ersten Jahr der Geltung des IFG wurden insgesamt 2.278 Anträge bei der Bundesverwaltung gestellt. Im Jahr 2010 sank die Zahl auf insgesamt 1.556 Anträge und stieg dann im Jahr 2013 auf insgesamt 4.736 Anträge. Binnen zwei Jahren erhöhte sich die Zahl im Jahr 2015 dann nochmals deutlich auf insgesamt 9.376 gestellte Anträge 52 54 . § 15 Abs. 1 IFG-MV aufgehoben durch Gesetz vom 20.05.2011- GVOBI. M-V 2011, S. 277; § 14 Abs. 2 IFG-NRW aufgehoben durch Gesetz vom 05.04.2005- GV. NRW. 2005, S. 351 53 Veröffentlichung auf der Internet-Seite des BMI unter http://www.bmi.bund.de/DE!Themen!Modeme- Verwaltung/Open-Governmentllnfonnationsfreiheitsgesetz/infonnationsfreiheitsgesetz_ node.html 54 Angaben nach den vom BMI veröffentlichen Statistiken a.a.O. Fn. 53 -- 10 --
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Diese für sich betrachtet hohe Zahl von Anträgen im Zeitraum eines Jahres bedeutet ande- rerseits, dass bei einer Gesamtbevölkerung von ca. 82,1 Millionen im Jahr 2015 55 jeweils nur rund 1,1 Anträge je 10.000 Einwohner gestellt wurden. Nachfolgend soll auch bei der Auswertung der Länderberichte jeweils ein Vergleich der An- tragszahlen mit dem Bevölkerungsstand vorgenommen werden, um ein Maß für die Größen- ordnung zu erhalten, in der sich die Nutzung der IFG jeweils in einem Land bewegt hat. 3.1.2 Berlin ln Berlin ergab eine Datenerhebung aus Anlass einer Kleinen Anfrage für den Zeitraum Ja- nuar 2005 bis April 2008 insgesamt 14.346 Anträge auf Informationszugang bei den Senats- verwaltungen und Bezirken 56 . Die Antwort des Senats auf eine Schriftliche Anfrage führt für das Jahr 2014 sogar insgesamt 12.194 Anträge bei den nach dem IFG verpflichteten Stellen an 57 . ln Relation zur Bevölkerung Berlins im Jahr 2014- rund 3,56 Millionen Einwohner5 8 - ergibt dies 34,3 Anträge je 10.000 Einwohner. Der Grund für die deutlich höheren Antragszahlen in Berlin ist, dass das IFG seit dem Jahr 2006 zugleich den Zugang zu Umweltinformationen regelt 59 und die Anzahl der Anträge in diesem Bereich, anders als im Bund und den übrigen Ländern, in der Statistik enthalten ist. Diese Anträge verursachten ein sehr hohes Antragsaufkommen in den Bezirken und betra- fen im Wesentlichen Anfragen zu Grundstücksaltlasten 3.1.3 60 . Brandenburg ln Brandenburg wurden diese Zahlen deutlich unterschritten. Nach Angaben der Landesre- gierung wurden in den Jahren 1998 bis 2006 (1. Halbjahr) insgesamt 258 Anträge nach dem 61 AIG gestellt , also etwa 27 Anträge im Jahr. Allerdings beinhaltet diese Zahl ausschließlich die bei der Landesregierung und deren nachgeordneter Verwaltung gestellten Anträge. Eine Erhebung bei den Kommunen konnte wegen deren fehlender Berichtspflicht nicht erfolgen Auf die Berechnung einer Antragszahl je 10.000 Einwohner wird verzichtet. 3.1.4 Bremen 55 Quelle Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamts- www.destatis.de 56 Antwort vom 16.04.2008- Abgeordnetenhaus Berlin Drs. 16/11789, S. 2 57 Antwort vom 06.02.2015- Abgeordnetenhaus Berlin Drs. 17/15370, S. 1f 58 Quelle Amt fiir Statistik Berlin-Erandenburg- www.statistik-berlin-brandenburg.de 59 Abgeordnetenhaus Berlin Drs. 16111789 a.a.O. Fn. 56, S. 3 60 Abgeordnetenhaus Berlin Drs. 16/11789 a.a.O. Fn. 56, S. 3 61 Antwort vom 07.04.2006- Landtag Brandenburg Drs. 4/3226, S. 7 62 Landtag Brandenburg Drs. 4/3226 a.a.O. Fn. 61, S. 15 -- 11 -- 62 .
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Im Zeitraum 2007 bis September 2009 sind insgesamt 1.041 Anträge nach dem IFG bei den öffentlichen Stellen gestellt worden 63 . Allerdings darf daraus kein rechnerischer Jahresdurch- schnitt ermittelt werden, da in den Jahren 2007 und 2008 jeweils nur 25 bzw. 38 Anträge gestellt wurden, im Jahr 2009 jedoch insgesamt 978 Anträge 64 . Dieser außerordentliche An- stieg der Antragszahlen im Jahr 2009 wurde durch ein besonderes Ereignis verursacht, eine Lärmschutz-Baumaßnahme der Deutschen Bahn AG, auf die sich 934 der gestellten Anträge 65 bezogen . Ohne die durch dieses Ereignis veranlassten Anträge läge die Zahl mit 44 Ein- gängen nur leicht über dem Vorjahreswert und die Quote der Anträge im Jahr 2009 bei 0, 7 je 10.000 Einwohners 3.1.5 6 . Harnburg Eine Erhebung für den Zeitraum August 2006 bis März 2008 ergab insgesamt 102 nach dem IFG gestellte Anträge 67 . Nach einer späteren Erhebung wurden im Zeitraum eines Jahres (März 2009 bis Februar 2010) insgesamt 129 Anträge nach dem IFG gestellt 68 . Damit lag die 69 Zahl der gestellten Anträge umgelegt auf die Gesamtbevölkerung Hamburgs für den zuletzt genannten Zeitraum bei 0, 7 Anträgen je 10.000 Einwohner. Nach dem lnkrafttreten des Harnburgischen Transparenzgesetzes ist die Zahl der Anträge in den ersten 10 Monaten des Jahres 2015 deutlich auf 355 gestiegen 70 , was einem Aufkom- men von 1,9 Anträgen je 10.000 Einwohner der Bevölkerung Hamburgs 71 entspricht. Zusätz- lich hat das neu geschaffene, über das Internet erreichbare sogenannte Informationsregister 2 für den gleichen Zeitraum rund 14,3 Millionen Seitenaufrufe verzeichnef ; dabei wurden aus technischen Gründen allerdings auch Aufrufe u.a. durch Suchmaschinen, Portale und RSS- Feeds mitgezählt. Diese ersten Erfahrungen mit dem Transparenzgesetz widerlegen im Üb- rigen die Begründung des Gesetzes, wonach das Informationsregister ein Ansteigen von 63 ifib-Bericht a.a.O. Fn. 21, S. 74 64 ifib-Bericht a.a.O. Fn. 21, S. 10 65 ifib-Bericht a.a.O. Fn. 21, S. 75 66 Bevölkerung in Bremen im Jahr 2009 nach Statistischem Landesamt Bremen 0,66 Millionen- www.statistik.bremen.de 67 Antwort des Senats vom 10.04.2008- Bürgerschaft HH Drs. 191130, S. 3-6 68 Antwort des Senats vom 01.03.2010- HH Drs. 19/130, S. 4-7 69 Bei einer Bevölkerung Hamburgs im Jahr 2009 von 1,77 Millionen- Quelle Statistisches Amt für Harnburg und Schleswig-Holstein (www.statistik-nord.de) 70 Antwort des Senats vom 22.10.2015- Bürgerschaft HH Drs. 2112004, S. 2 71 Bevölkerungsstand in Harnburg im Jahr 2015 1,83 Millionen- Quelle siehe Fn. 69 72 Bürgerschaft HH Drs. 2112004 a.a.O. Fn. 70, S. 4 -- 12--
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Informationsersuchen nachhaltig verhindern werde, indem es die Informationen frei zugäng- 73 lich mache . 3.1.6 Mecklenburg-Vorpommern Nach dem Evaluierungsbericht der Landesregierung wurden in den Jahren 2006 bis 2008 4 insgesamt 432 Anträge nach dem IFG gesteiW . Das Verhältnis aus der Bevölkerungszahl in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2008 (1 ,66 Millionen 75 ) und der Anzahl der im untersuchten Zeitraum durchschnittlich pro Jahr gestellten Anträge (170 3.1. 7 76 ) ergibt lediglich 1,0 Anträge je 10.000 Einwohner. Nordrhein-Westfalen Die noch auf die amtliche Statistik gestützte Evaluierung des IFG im Jahr 2004 ergab, dass in den Jahren 2002 und 2003 insgesamt 2.177 Anträge nach dem IFG gestellt wurden 77 . Mit rund 1.100 nach dem IFG pro Jahr gestellten Anträgen errechnet sich für das Jahr 2003 bei einer Gesamtbevölkerung des Landes von 18 Millionen Einwohnern 78 eine Quote von 0,6 Anträgen je 10.000 Einwohner. Die Antragszahlen haben sich in NRW in den folgenden Jahren nur leicht erhöht. Die vom Innenministerium in NRW für die Jahre 2007 bis 2009 erhobene Statistik verzeichnet für das Jahr 2007 insgesamt 1. 750, für das Jahr 2008 insgesamt 1.503 und für das Jahr 2009 insge- samt 1.787 Anträge die nach dem IFG gestellt wurden 79 , was für das Jahr 2009 1,0 Anträgen je 10.000 Einwohner entspricht. 3.1.8 Rheinland-Pfalz ln Rheinland-Pfalzwurden im Zeitraum 2009 bis 2011 insgesamt 896 Anträge nach dem IFG bei den öffentlichen Stellen gestellt, wobei im Jahr 2011 mit 553 Anträgen der höchste Stand eines Jahres erreicht wurde 80 . Bei einer Einwohnerzahl von 3,99 Millionen im Jahr 2011 entspricht dies 1,4 Anträgen je 10.000 Einwohner. 73 Gesetzentwurfvom 12.06.2012- Bürgerschaft HH Drs. 20/4466, S. 13 74 Bericht über die Anwendung des IFG-MV a.a.O. Fn. 27, S. 6f 75 Quelle Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommem- www.statistik-mv.de 76 Bericht über die Anwendung des IFG-MV a.a.O. Fn. 27, S. 8 77 Landtag NRW Vorlage 13/3041 a.a.O. Fn. 31, S. 5 78 Quelle Information und Technik Nordrhein-Westfalen- www.it.nrw.de 79 Antwort vom 22.11.2011 -Landtag NRW Drs. 15/3356, S. 4- 6 80 InGFA-Bericht a.a.O. Fn. 38, S. 73 81 Quelle Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz- www.statistik.rlp.de -- 13 -- 81
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3.1.9 Saarland Nach Angaben der Landesregierung wurden im Saarland im Zeitraum 2007 bis 2010 im Jah- . 82 resdurchschnitt etwa 17 Anträge nach dem IFG gestellt 2010 von rund einer Million 83 . , bei einer Einwohnerzahl im Jahr Damit lag das Aufkommen bei 0,2 Anträgen je 10.000 Einwoh- ner. ln den Jahren 2013 bis 2015 ist die Zahl der gestellten Anträge dann auf rund 87 jährlich gestiegen 3.1.10 84 , woraus sich 0,9 Anträge je 10.000 Einwohner errechnen. Sachsen-Anhalt ln Sachsen-Anhalt ist die Zahl der Anträge nach dem IFG seit dem Jahr 2008, mit 13 Anträ- gen, auf 97 im Jahr 2013 deutlich angestiegen Millionen im Jahr 2013 3.1.11 86 85 . Angesichts einer Bevölkerung von 2,24 ergibt dies 0,4 Anträge je 10.000 Einwohner. Thüringen Die Evaluierung des IFG durch das Thüringer Innenministerium ergab für den Zeitraum der Jahre 2008 bis 2010 insgesamt 628 Anträge auf Zugang zu lnformationen 87 . Mit rund 209 Anträgen nach dem IFG im Jahresdurchschnitt errechnet sich für das Jahr 2010 bei einer Gesamtbevölkerung des Landes Thüringen von 2,23 Millionen Einwohnern 88 eine Quote von 0,9 Anträgen je 10.000 Einwohner. 3.2 Teilergebnis-Informationsinteresse und Arbeitsaufkommen • Der Vergleich der Antragszahlen mit der Zahl der Einwohner zeigt, dass von dem Recht auf Zugang zu den bei der Verwaltung vorhandenen Informationen nur in ge- ringem Umfang Gebrauch gemacht wird. Sowohl im Bund als auch in den Ländern liegt das Antragsaufkommen in der Regel bei etwa einem Antrag je 10.000 Einwoh- ner. Ein Interesse an den bei der Verwaltung vorhandenen Informationen besteht demnach nur bei einem relativ kleinen, aber über das gesamte Bundesgebiet be- trachtet konstanten Teil der Bürgerinnen und Bürgern. • Eine deutliche Abweichung von diesem Mittelwert weisen nur die Zahlen aus Berlin auf. Diese können aber, da sie auch die Anträge aus dem Bereich des Umweltinfor- 82 Siehe Antwort vom 17.06.2013 -Landtag Saarland Drs. 15/360, S. 2 83 Quelle www.saarland.de "Gebiet und Bevölkerung" 84 Siehe Antwort der Landesregierung vom 24.07.2015- Landtag Saarland Drs. 15/1483, S. 3 85 Evaluierungsbericht a.a.O. Fn. 45, S. 134 86 Quelle Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt- www.statistik.sachsen-anhalt.de 87 Evaluierungsbericht des Thüringer Innenministeriums (nicht veröffentlicht) S. 7 88 Quelle Thüringer Landesamt für Statistik- www.statistik.thueringen.de -- 14 --
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mationsrechts enthalten und dort der Schwerpunkt der Anträge lag, nicht als Beleg für ein grundsätzlich anderes Nutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger dienen. • Tatsächlich dürfte der Anteil der Bürgerinnen und Bürger an der Gesamtbevölkerung, die einen Antrag nach dem IFG gestellt haben, nochmals geringer als die Anzahl der in den Statistiken erfassten Anträge sein, da es nach den Feststellungen im Zug der Evaluation des IFG-Bund auch Mehrfachantragsteller gibt 89 . Über mehrfache Antrag- stellung durch einzelne Personen berichten auch einige Länder9°. • Der durchschnittlich geringe Umfang, in dem Anträge nach dem IFG gestellt werden, bedeutet andererseits, dass ein IFG insgesamt nicht zu einer starken Belastung in der Verwaltung führt. • Das Beispiel Bremen zeigt, dass besondere Ereignisse zu einer erheblichen Zunah- me der Anträge führen können. Offenbar hängt der Grad des Interesses der Bürge- rinnen und Bürger an den Informationen der Verwaltung stark von solchen Ereignis- sen ab. Die Verwaltung muss in diesen Fällen mit einer deutlich höheren Arbeitsbe- lastung rechnen. 89 InGF A-Bericht a.a.O. Fn. 5, S. 93 90 Siehe Vorlage des Innenministeriums NRW a.a.O. Fn. 31, S. 13; Evaluierungsbericht des Thüringer Innenmi- nisteriums (nicht veröffentlicht) S. 24 -- 15--
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4. Interessenschwerpunkte Die Ermittlung der Interessenschwerpunkte der Bürgerinnen und Bürger bzw. des vorwie- genden Adressatenkreises der Anträge gibt Auskunft darüber, welche Stellen der öffentli- chen Verwaltung durch die Schaffung eines IFG eher belastet werden. Die hier gefundenen Ergebnisse fließen auch in die Auswertung der Erfahrungen zum personellen und sachlichen Aufwand aus dem Vollzug eines IFG ein (siehe unten 5.). Zur Beantwortung der Frage, wofür sich die Bürgerinnen und Bürger vorwiegend interessie- ren, wurden die Erfahrungsberichte auf Angaben darüber ausgewertet, welche Sachbereiche der allgemeinen Verwaltung die Anträge bearbeitet haben bzw. welche Fachverwaltungen die Adressaten der Anträge waren. Die Erfahrungsberichte enthalten nicht immer Angaben dazu. Grundsätzlich können alle Sachgebiete der öffentlichen Verwaltung Adressaten der Anträge nach dem IFG sein. Der Gesetzgeber kann allerdings auch einzelne Bereiche der Verwal- tung von der Verpflichtung ausnehmen, den Informationszugang zu gewähren. Beispielswei- se ist in Sachsen-Anhalt die Verfassungsschutzbehörde von der Anwendung des IFG aus- genommen91. Adressaten eines Antrags auf Informationszugang können Bundes- oder Landesbehörden oder Behörden der Kommunen sein. Hinzu kommen, je nach Ausgestaltung des IFG, sonsti- ge öffentliche Stellen wie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts und Organi- sationen des Privatrechts, sofern sie mehrheitlich öffentlichen Körperschaften gehören oder öffentliche Aufgaben in deren Auftrag erfüllen. Von besonderem Interesse ist, ob nach den Erfahrungen der Länder vorwiegend die Lan- desbehörden oder die Kommunen Adressaten der Anträge nach dem IFG waren. ln Hessen haben sich die kommunalen Spitzenverbände in der Vergangenheit meist ablehnend zu ei- nem IFG geäußert. Nachfolgend wesentliche Aussagen aus den vorliegenden Erfahrungsberichten. 4.1.1 Bund ln der Bundesverwaltung lag der Schwerpunkt des Interesses der Antragsteller im Jahr 2015 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (4.170 Anträge), deutlich gerin- ger war das Antragsaufkommen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (934 Anträge), im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und 91 § 3 Abs. 1 Satz I Nr. 8 IFG Sachsen-Anhalt -- 16 --
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Energie (723 Anträge) und im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des lnnern (528 92 Anträge) . 4.1.2 Berlin Die weitaus überwiegende Zahl der Anträge nach dem IFG wurde sowohl im Zeitraum 2005 bis April 2008, als auch im Jahr 2014 an die Bezirke gerichtet, nur rund 3% gingen bei den 93 Senatsverwaltungen ein . 4.1.3 Brandenburg ln Brandenburg betrafen die Anträge im Bereich der Landesverwaltung die unterschiedlichs- ten Fachgebiete, z.B. die Kommunalaufsicht, Raumordnungsverfahren, Umweltbelange, Bau- und Liegenschaften, den Flughafenausbau Schönefeld, die Vergabe von Fördermit- teln94. Für die Kommunen liegen keine Angaben vor (siehe oben 3.1.3). 4.1.4 Mecklenburg-Vorpommern Nach dem Evaluierungsbericht der Landesregierung wurden in den Jahren 2006 bis 2008 insgesamt 432 Anträge nach dem IFG gestellt, von denen 136 Anträge (ca. 31 %) bei den 95 Landesbehörden und die übrigen 296 bei kommunalen Stellen eingingen . Der Schwerpunkt des Informationsinteresses lag im Bau- und Erschließungsrecht, Ord- nungsrecht sowie Wasser- und Abwasserrecht und damit insbesondere auf den Gebieten, 96 die Bürgerinnen und Bürger auf der örtlichen bzw. kommunalen Ebene berühren . 4.1.5 Nordrhein-Westfalen Die für die Jahre 2002 und 2003 durchgeführte Erhebung ergab, dass rund 73 % der Anträge nach dem IFG bei den Kommunen gestellt wurden, während zum Vergleich die Ministerien 97 des Landes nur in rund 7% der Fälle Adressat der Anträge waren ; der Rest verteilte sich auf die Mittelbehörden. Im Bereich der Landesregierung lagen die Antragsschwerpunkte bei 98 den Ministerien für Umwelt (59 %) und Wirtschaft (13 %) . Inhaltlicher Interessenschwer- punkt bei den Kommunen war das Bau- und Planungsrecht, wobei in einer einzigen Stadt- 92 Angaben nach den vom BMI veröffentlichen Statistiken a.a.O. Fn. 53 93 Abgeordnetenhaus Berlin Drs. 16/11789 S. 2 und Drs. 17/15370 S. lf 94 Antwort der Landesregierung vom 25.07.2006- Landtag Brandenburg Drs. 4/3226, S. 9 95 Bericht über die Anwendung des IFG a.a.O. Fn. 27, S. 6f 96 Bericht über die Anwendung des IFG a.a.O. Fn. 27, S. 11 97 Vorlage des Innenministeriums NRW a.a.O. Fn. 31, S. 11 98 Vgl. Vorlage des Innenministeriums NRW a.a.O. Fn. 31, S. 6 -- 17 --
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verwaltung 626 Anträge eingingen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstü- cken standen 99 . Die für die Jahre 2007 bis 2009 erhobene Statistik verzeichnet insgesamt 5.040 Anträge nach dem IFG, von denen 3Q09 Anträge (ca. 77 %) 4.1.6 100 auf die Kommunen entfielen. Rheinland-Pfalz Im untersuchten Zeitraum 2009 bis 2011 wurden Anträge nach dem IFG zu 45,9% bei den Kommunalverwaltungen, zu 25,8% bei der Finanzverwaltung und zu 7,4% bei Polizei und Staatsanwaltschaften gestellt 101 , wobei die thematischen Schwerpunkte im Bereich Steu- ern/Finanzen/Haushalt (31,7 %), Bauordnungsrecht/Erschließung (18,7 %), Vergabe- recht/unternehmerische Tätigkeit (8,3 %) und Umwelt (7,8 %) lagen 4.2 102 . Teilergebnis-Interessenschwerpunkte • Die Erfahrungsberichte der Länder belegen übereinstimmend, dass in den Ländern der deutlich überwiegende Anteil der Anträge bei den Kommunen gestellt wird. Nach den Erfahrungen aus NRW kann dieser Anteil bis zu 77 % der gestellten Anträge be- tragen. • ln Berlin lag der Anteil der bei den Bezirksverwaltungen, die in der Verwaltungshie- rarchie des Stadtstaats den kommunalen Stellen in den Flächenstaaten entsprechen, sogar bei deutlich über 90 %. Dies war allerdings auch auf die Einbeziehung der An- träge nach dem Umweltinformationsrecht zurückzuführen. • Auf Bundes- und Landesebene waren insbesondere die Finanz-, die Umwelt und die Wirtschaftsverwaltung Adressaten von Anträgen nach dem IFG. • Bei den Kommunen war insbesondere der Bereich des Bau- und Planungsrechts für die Bürgerinnen und Bürger von Interesse. 99 Vorlage des Innenministeriums NRW a.a.O. Fn. 31, S. 12 100 Antwort der Landesregierung a.a.O. Fn. 33, Drs. 15/3356, S. 2- 6 101 InGFA-Bericht RP a.a.O. Fn. 38, S. 71 102 InGFA-Bericht RP a.a.O. Fn. 38, S. 73 -- 18 --
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