Denkmalschutz von Straßenpflasterung und Straßenbäumen in der Lemkestraße von Kieler Straße bis Donizettistraße in Mahlsdorf

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Drucksache 18 / 16              608 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 01. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2018) zum Thema: Denkmalschutz von Straßenpflasterung und Straßenbäumen in der Lemkestra- ße von Kieler Straße bis Donizettistraße in Mahlsdorf und Antwort vom 11. Oktober 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Okt. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Senatsverwaltung für Kultur und Europa Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16608 vom 01. Oktober 2018 über Denkmalschutz von Straßenpflasterung und Straßenbäumen in der Lem- kestraße von Kieler Straße bis Donizettistraße in Mahlsdorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Prüfungen erfolgten von Landes- bzw. Bezirksbehörden über eine Denkmalbedeutung der Straßenpflasterung in der Lemkestraße? Zu 1.: Es erfolgte eine Prüfung des Denkmalwerts durch das Landesdenkmalamt. Aufgrund von Bemühungen einer Bürgerinitiative im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, die sich für den Erhalt des historischen Kopfsteinpflasters in der Lemkestraße eingesetzt hat, hat der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht, untere Denkmalschutzbehör- de, im Mai 2018 den Vorgang an das für die Denkmalinventarisierung zuständige Landesdenkmalamt Berlin abgegeben. 2. Wann und durch wen erfolgten die vorgenannten Prüfungen und mit welchem Ergebnis? Zu 2.: Die Prüfung erfolgte im Mai/Juni 2018 durch das Landesdenkmalamt. Das Landes- denkmalamt kam zum Ergebnis, dass die Straßenpflasterung in der Lemkestraße nicht die Kriterien eines Denkmalbereichs, Bau- oder Gartendenkmals erfüllt. Seite 1 von 2
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3. Welche Prüfungen erfolgten von Landes- bzw. Bezirksbehörden über eine Denkmalbedeutung der Straßenbäume in der Lemkestraße? Zu 3.: Es erfolgte eine Prüfung des Denkmalwerts durch das Landesdenkmalamt. 4. Wann und durch wen erfolgten die vorgenannten Prüfungen und mit welchem Ergebnis? Zu 4.: Die Prüfung erfolgte im September 2018 durch das Landesdenkmalamt. Die Stra- ßenbäume in der Lemkestraße erfüllen nicht die Kriterien eines Denkmalbereichs oder Gartendenkmals. Berlin, den 11.10.2018 In Vertretung Gerry Woop Senatsverwaltung für Kultur und Europa Seite 2 von 2
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