Ergebnisse des Berliner Vorsitzes im IT-Planungsrat 2015

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Drucksache 17 / 18              124 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 29. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2016) und                          Antwort Ergebnisse des Berliner Vorsitzes im IT-Planungsrat 2015 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Als prioritäre Kernvorhaben wurden vorgeschlagen: Schriftliche Anfrage wie folgt:                                                1. Erleichterung Einsatz eID-Funktion [elektronische Identifikation], 1. Welche Fortschritte hat der IT-Planungsrat unter                        2. Vertrauensniveaus als Empfehlung im LeiKa [auf- dem Vorsitz von Berlin im letzten Jahr beim Ausbau von                             nehmen], Online-Transaktionen erzielen können?                                          3. E-Government-Kernregelungen [in Bund + Län- dern identisch], 2. Welche Fortschritte wurden bei der Verbreitung                          4. Anreize [für E-Government-Nutzung] schaffen, von in Bundesländern bereits entwickelten Verfahren im                         5. E-Government als Teil der Gesetzesfolgenabschät- Bereich von Online-Transaktionen erzielt?                                          zung, 6. Experimentierklauseln, Zu 1. und zu 2.: Auf Vorschlag und unter Vorsitz des                       7. Medienbruchfreie Erledigung der Nachweispflich- Landes Berlin hat der IT-Planungsrat am 18. März 2015                              ten, die Einrichtung einer temporären Arbeitsgruppe „Attrak-                        8. Quick Response - Codes [auf allen Verwaltungsak- tivität des E-Government“ beschlossen, da Nutzungen                                ten], von E-Government Angeboten und echte Transaktionsan-                           9. Einheitlichkeit von Serviceportalen, gebote in Deutschland hinter den Erwartungen zurück                            10. E-Rechnung. bleiben. Die Arbeitsgruppe sollte die Gründe der niedri- gen Akzeptanz untersuchen und Verbesserungsvorschläge                          Bei allen Ländern treffen die Vorschläge auf sehr un- für mehr Transaktionsangebote erarbeiten. In der vom                       terschiedliche Resonanz. Land Berlin geleiteten Arbeitsgruppe haben mehr als 40 Expertinnen und Experten von Bund, Ländern und Kom-                            Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurde deutlich, dass munen teilgenommen.                                                        sich vor allem die kommunale Ebene von Bund und Län- dern allein gelassen fühlt, um Transaktion und Interaktion Nach termingerechter Vorlage des Abschlussberichtes                    realisieren zu können. 1 hat der IT-Planungsrat mit Entscheidung 2015/26 vom 1. Oktober 2015 den Bericht der Arbeitsgruppe zur Kenntnis                        Aus der Sicht des Senats ist es daher bedauerlich, dass genommen. Die zehn von der Arbeitsgruppe am höchsten                       bei den Ländern eine kritische Distanziertheit zu den bewerteten Vorschläge als politisch prioritäre Kernvorha-                  Vorschlägen für die Steigerung der Attraktivität des E- ben für den IT-Planungsrat zur Steigerung der Attraktivi-                  Government und mehr Transaktionen vorherrscht. Ein tät des E-Government sowie zur Steigerung der Transak-                     klares Bekenntnis des IT-Planungsrats zu mehr Einheit- tionsangebote soll die Kooperationsgruppe Strategie des                    lichkeit wäre wünschenswert, um Grundlagen für länder- IT-Planungsrats prüfen und ggf. einen Vorschlag zur                        übergreifende Transaktionen zu schaffen. Landesinteres- Umsetzung innerhalb der bestehenden Arbeitsstrukturen                      sen werden bezüglich eines einheitlichen Vorgehens vor des IT-Planungsrats erarbeiten und zur 19. Sitzung am 16.                  die Ziele von mehr Attraktivität des E-Government ge- März 2016 vorlegen.                                                        stellt. Föderale Egoismen stehen einem einheitlichen Vorgehen im Weg. Der Verlauf der Sitzung des IT- Planungsrats bleibt abzuwarten. 1 Siehe: http://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2015/Si tzung_18.html?pos=1 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                              Drucksache 17 / 18 124 Für die Attraktivität des E-Government und für den         tungseinheit in einem Land oder beim Bund sowie hin- massiven Ausbau von Transaktionsangeboten ist unter            sichtlich des Finanzierungsanteils des Bundes erzielt gesamtgesellschaftlichen Wirtschaftlichkeitsaspekten das       werden. In der Sitzung konnte Einigkeit über die inhaltli- derzeit „zelebrierte“ Konnexitätsprinzip, wonach die           che Notwendigkeit von FITKO erzielt werden. Im An- Ausgabenlast der Aufgabenlast folgt, immens kostentrei-        schluss hat sich der IT-Staatssekretär des Landes Berlin bend und hinderlich.                                           mit Nachdruck für eine Kompromissfindung der offenen Fragen eingesetzt. Am 14.07.2015 fand eine Sondersit- Dem Vorsitz von Berlin ist es aus den genannten            zung des IT-Planungsrats statt, in deren Folge eine Ar- Gründen im letzten Jahr im Ergebnis nicht gelungen,            beitsgruppe unter Federführung von Berlin und unter beim Ausbau von Online-Transaktionen massive Fort-             Beteiligung von Bayern, Bremen und Hessen einen Vor- schritte herbeizuführen.                                       schlag für ein Kompromisspapier der Länder entwickelte. Mit Übernahme des Vorsitzes seit Beginn des Jahres 2016 Lediglich aufgrund des dringend notwendigen Hand-          hat der Bund das Thema FITKO erneut aufgegriffen und lungsbedarfs haben sich Bund und Länder in einer Son-          mit den Ländern der Arbeitsgruppe einen Beschlussvor- dersitzung des IT-Planungsrats am 30. November 2015            schlag entwickelt, der derzeit schlussabgestimmt wird und darauf verständigt, zur Digitalisierung des Asylverfahrens     möglichst in der 19. Sitzung am 16.03.2016 beschlossen 2 eine bundesweit einheitliche Lösung zu schaffen.               werden soll. Nach dem Beschlussvorschlag wird Berlin an dem Aufbau von FITKO weiterhin beteiligt sein. Aufgrund der dargestellten massiven föderalen Hemmnisse kommt auch die aktive Verbreitung und Wie- derverwertung von in Bundesländern bereits entwickelten            4. Vom Senat wurde vor einem Jahr die Erarbeitung Verfahren im Bereich von Online-Transaktionen nicht            konkreter Ergebnisse bei der Formulierung einheitlicher voran. Es bleibt den eigenen Initiativen der Länder bzw.       länderübergreifender technischer Standards für die Digita- der Kommunen überlassen, von bereits entwickelten Ver-         lisierung der Behörden angekündigt. Zu welchen Ergeb- fahren zu profitieren.                                         nissen ist die dazu eingerichtete Arbeitsgruppe gekom- men? Der IT-Planungsrat hat jedoch bereits mit der Ent- scheidung 2014/31 vom 16. Oktober 2014 die Evaluie-                Zu 4.: Dem IT-Planungsrat obliegt als wichtige Auf- rung der Kieler Beschlüsse zur Kenntnis genommen und           gabe die Beschlussfassung über fachunabhängige und 3 zur Anwendung empfohlen , die eine gemeinsame Be-              fachübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicher- schaffung, Entwicklung und Pflege und einen rechtskon-         heitsstandards. Dementsprechend hat der IT-Planungsrat 4 formen gemeinsamen Betrieb von Softwarelösungen unter          mit Beschluss 2014/04 die verbindliche Anwendung des vorrangiger Betrachtung von vertraglichen Kooperationen        Interoperabilitätsstandards "Lateinische Zeichen in für die öffentliche Verwaltung in Deutschland zulassen         UNICODE" als Mindeststandard für IT-Verfahren, die und somit vor allem Nachnutzungen den Weg bereiten.            dem bund-länderübergreifenden Datenaustausch oder dem Datenaustausch mit Bürgern und Wirtschaft dienen, be- Für das Land Berlin wird derzeit eine derartige Ko-        schlossen. operation mit weiteren fünf Ländern vorbereitet, um den in Hamburg und Schleswig-Holstein eingesetzten                     Die Beschlussfassung zu weiteren einheitlichen län- Government-Gateway für das Service-Konto Berlin zu             derübergreifenden technischen Standards wird im Rah- nutzen und gemeinsam weiter zu entwickeln.                     men der sogenannten Standardisierungsagenda vorbereit und gesteuert. Die Standardisierungsagenda ist ein In- strument des IT-Planungsrats, um die im föderalen Kon- 3. Was hat Berlin unternommen, um beim Thema               text relevanten Standardisierungsbedarfe zu erfassen, zu „Föderale IT-Kooperation“ (FITKO) zur Entwicklung              klassifizieren und in transparenter und planmäßiger Vor- einer     festen    Geschäftsgrundlage       in   der   IT-    gehensweise einer Lösung zuzuführen. Ziel hierbei ist es, Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern und dem              einzelne IT-Standards per Beschluss des IT-Planungsrats Bund voranzukommen und welche Ergebnisse hatten die            als Lösung zur Deckung zuvor definierter Standardisie- diesbezüglichen Bemühungen des Landes Berlin?                  rungsbedarfe für Bund und Länder verpflichtend festzule- gen. Zu 3.: Das Thema „Föderale IT-Kooperation (FIT- KO)“ war Schwerpunktthema der 17. Sitzung des IT-                  Das Land Berlin bringt seine Interessen im Rahmen Planungsrats am 17.06.2015. Das Thema FITKO wurde              vorhandener Ressourcen und Möglichkeiten aktiv in die- erstmals im Jahr 2014 im IT-Planungsrat (Vorsitz: Bund)        sen Standardisierungsprozess ein. zum Thema gemacht. Während dieser Sitzung konnte keine Einigung hinsichtlich der Verortung der Verwal- 2 Siehe: http://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2015/S ondersitzung_Digit_Asylverfahren.html?pos=1 3                                                              4 Siehe:                                                         Siehe: http://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2014/Si   http://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2014/Si tzung_15.html?pos=10                                           tzung_13.html?pos=4 2
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                           Drucksache 17 / 18 124 5 Welche Ergebnisse hat der Senat bei seinem                In Vorbereitung hierzu wurde jedoch deutlich, dass selbstgesetzten Schwerpunkt der Überprüfung der gesetz-     die Länder keine einheitliche Position dazu vertreten, mit lichen Grundlagen (Normen-Screening) zu Schriftformer-      welchen Maßnahmen der eID-Einsatz erleichtert werden fordernissen erzielen können?                               kann. Auch hier werden föderale Hemmnisse deutlich. Zu hoffen bleibt, dass der Bund in seiner Zuständigkeit für Zu 5.: Mit Senatsbeschluss vom Januar 2015 wurde        das Personalausweisgesetz einzelne Maßnahmen aufgreift festgelegt, die ca. 1.350 Formanforderungen in den Berli-   und in ein Änderungsgesetz einbringt. ner Rechtsvorschriften (Gesetze und Rechtsverordnun- gen) mit dem Ziel zu überprüfen, medienbrucharme Ver-           Im Rahmen der Projektgruppe eID-Strategie wurde fahrensabläufe im Sinne des E-Government zu befördern.      das Konzept des interoperablen Servicekontos für Bürge- Derartige Formanforderungen, wie beispielsweise die         rinnen, Bürger und Unternehmen als bundesweite Identi- Vorlage eines Originals oder die Schriftform, erschweren    fizierungskomponente erarbeitet, welches auch eID- oder behindern elektronische Verfahrensabläufe und ihre     Funktionen anbieten wird. Derzeit läuft hierzu eine proto- Realisierung kann aufwändig, teuer und nutzerunfreund-      typische Umsetzung mit dem Land Bayern und dem Land lich werden. Deshalb ist es sinnvoll zu prüfen, welche      Nordrhein-Westfalen, die 2015 schon auf bestehende Vorschriften angepasst werden können, um die elektroni-     Servicekonten zugreifen konnten. sche Bereitstellung von Dienstleistungen der Verwaltun- gen zu erleichtern.                                             Der Einsatz von Verschlüsselungsfunktionen wurde nicht explizit im IT-Planungsrat behandelt. Unter der Federführung der Senatsverwaltung für In- neres und Sport wurden in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Ressorts im zurückliegenden Jahr           7. Welche Ergebnisse konnten beim Ausbau der Be- die Formanforderungen in den Berliner Gesetzen und          hördennummer „115“ erzielt werden? Rechtsverordnungen überprüft. Derzeit liegen über 150 Änderungsvorschläge der Fachressorts zu Berliner Lan-           Zu 7.: Am 01. April 2016 besteht der Regelbetrieb des desgesetzen vor. Auf Basis dieser Änderungsvorschläge       115-Verbundes fünf Jahre. In diesen Jahren ist die 115 wird von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ein     stetig gewachsen, sowohl in der Anzahl der teilnehmen- Artikelgesetz vorbereitet.                                  den Kommunen, Behörden und Länder als auch in der Nutzung des 115-Services. Rund 32 Millionen Einwohne- Die Prüfung der Formanforderungen der Berliner          rinnen und Einwohner können die 115 bereits vor Ort Rechtsverordnungen konnte noch nicht abgeschlossen          erreichen. Im Jahr 2015 wurde die 115 im versorgten werden. Hier läuft noch die Frist für die Zulieferung       Gebiet über 2,8 Millionen Mal gewählt, davon alleine durch die Fachressorts (27.5.2016). Danach wird von der     über 1,1 Millionen Mal in Berlin. Aus der Perspektive Senatsverwaltung für Inneres und Sport eine entsprechen-    des Landes Berlin ist die 115 ein Erfolgsmodell. de Senatsvorlage eingebracht. Dennoch wird zunehmend deutlich, dass die bisheri- Die Ergebnisse des Berliner Normenscreenings wur-       gen Maßnahmen zur Gewinnung neuer Teilnehmerinnen den von Berlin am 1. Oktober 2015 dem IT-Planungsrats       und Teilnehmer insbesondere im ländlichen Raum an vorgestellt. In der gleichen Sitzung hatte auch das Bun-    Dynamik verlieren. Daher hat der IT-Planungsrat die desministerium des Innern die Ergebnisse seines Nor-        Gremien des 115-Verbundes um einen Lösungsvorschlag menscreenings für Bundesgesetze (Digitale Erklärung)        gebeten, wie eine Flächendeckung im gesamten Bundes- vorgetragen. Trotz des großen Interesses und Lobes für      gebiet erreicht werden kann. Der inzwischen vorliegende das Berliner Vorgehen muss festgestellt werden, dass        Lösungsvorschlag in Form eines Feinkonzeptes soll vom unser erfolgreiches Normenscreening (bisher) in keinem      IT-Planungsrat in seiner Sitzung am 16. März 2016 bera- weiteren Bundesland vergleichbar durchgeführt wurde.        ten werden. Kerninhalt des Feinkonzepts ist eine neue Basisabdeckung des bisher unversorgten Bereichs, aus dem die Anruferinnen und Anrufer dann alle teilnehmen- 6. Welche Ergebnisse wurden bezüglich der verstärk-     den Behörden des 115-Verbundes erreichen können. Aus- ten und erleichterten Nutzung der eID-Funktion und von      künfte zu Nicht-Teilnehmern sollen aber auch weiterhin Verschlüsselungsfunktionen erzielt?                         nicht erteilt werden. Vorbehaltlich verfügbarer Haus- haltsmittel soll die Basisabdeckung im Rahmen eines Zu 6.: Im Rahmen der unter 1. und 2. erwähnten Ar-      zeitlich begrenzten Pilotbetriebs in 2018 und 2019 erprobt beitsgruppe „Attraktivität des E-Government“ wurde auch     werden. als politisch prioritäres Kernvorhaben für den IT- Planungsrat die erleichterte Nutzung der eID-Funktion vorgeschlagen. Dieser Vorschlag soll voraussichtlich in         8. Welche Ergebnisse wurden im Bereich „Open Da- der Projektgruppe eID-Strategie des IT-Planungsrats         ta“ und der Entwicklung und Datenunterlegung einer weiter verfolgt werden, sofern der IT-Planungsrat dies in   „Open-Data-Landkarte“ erzielt? seiner Sitzung am 16. März 2016 entsprechend beschließt. 3
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                           Drucksache 17 / 18 124 Zu 8.:                                                  E-Government“, hat Berlin in sehr kurzer Zeit eine län- Open Data                                               derübergreifende Arbeitsgruppe mit starker kommunaler Der IT-Planungsrat hat beschlossen, das Steuerungs-     Beteiligung initiiert und geleitet und eine Analyse mit projekt Open-Data bis einschließlich 2017 zu verlängern.     einem Maßnahmenkatalog vorgelegt, die in der Fachwelt auf großen Zuspruch stieß. Dass (bisher) nicht alle der zur Das Steuerungsprojekt (Federführung Bund und Ba-        Umsetzung vorgeschlagenen 10 prioritären Maßnahmen den-Württemberg) hat bislang seinen Schwerpunkt auf die      in die Agenda der Gremien und Projekte des IT- Thematik Open Data gelegt und die IT-Anwendung               Planungsrats aufgenommen wurden, liegt ausschließlich 5 GovData entwickelt, die seit 1. Januar 2015 den Status       an den schwierigen föderalen Abstimmungsprozessen und einer Anwendung des IT-Planungsrats besitzt und bis          der Notwendigkeit, für Beschlüsse des IT-Planungsrats Ende 2015 in den technischen Regelbetrieb überführt          Einstimmigkeit erzielen zu müssen. wurde. GovData wurde mit dem Berliner Landesportal „Berlin Open Data“ wie vorgesehen verknüpft, so dass             Darüber hinaus wurden zwei Sondersitzungen zum bundesländerübergreifende Fragestellungen unter Einbe-       Thema FITKO und eine Sondersitzung zum Thema „Di- ziehung des Berliner Datenportals beantwortet werden         gitalisierung des Asylverfahrens“ anberaumt und abgehal- können.                                                      ten, so dass das Berliner Vorsitzjahr dasjenige war, in dem bisher die meisten Sitzungen des IT-Planungsrats zu Da der Auftrag für das Steuerungsprojekt neben der      organisieren, zu planen und durchzuführen waren. Säule der Transparenz auch die Säule der Beteiligung umfasst, ist eine Verlängerung des Steuerungsprojektes           Unter Federführung des Berliner Vorsitzes wurde im erforderlich geworden. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe         Oktober 2015 die Jahrestagung der IT-Sicherheits- hat eine entsprechend thematisch ausgerichtete Projekt-      beauftragten der Länder und Kommunen anlässlich der in verlängerung vorgeschlagen. Nordrhein-Westfalen hat ab       Nürnberg stattfindenden IT-Sicherheitsmesse „it-sa“ 2016 die Federführung übernommen. Das vorgeschlagene         organisiert und durchgeführt. Mit der Förderung dieses Projekt verfolgt auch das Ziel, eine generelle Referenzar-   wichtigen Informationsaustausches wurde der immer chitektur und ein Anwendungskonzept für E-                   weiter wachsenden Bedeutung des im IT-Planungsrat Partizipationssoftware zu beschreiben. Diese sollen als      regelmäßig - so auch im Berliner Vorsitzjahr - als ein Bausteinkasten für die Erstellung von spezifischen Leis-     Schwerpunkt auf der Agenda stehenden Themas IT- tungsbeschreibungen im Bereich der formellen und in-         Sicherheit Rechnung getragen. formellen Bürgerbeteiligung Ebenen übergreifend nutzbar werden. Über Inhalt und Übergang der Federführung                Der Berliner Vorsitz hat sich auch in besonderer Wei- bestand Einstimmigkeit im IT-Planungsrat.                    se sowohl beim Gemeinschaftsstand des IT-Planungsrats bei der CeBIT als auch beim 3. Fachkongress des IT-Pla- Eine „Open-Data-Landkarte“ gibt es nicht und ist auch   nungsrats in Mainz eingebracht und damit den Austausch nicht geplant.                                               zwischen Bund und Ländern weiter vorangebracht. Der 4. Fachkongress des IT-Planungsrates wird im Nachgang zum letzten Jahr am 2. und 3. Mai 2016 vom Land Berlin 9. Welche weiteren Themen hatte sich das Land Ber-      organisiert und im Berliner Olympiastadion durchgeführt. lin zur gemeinsamen Behandlung im IT-Planungsrat vor- genommen mit welchen Ergebnissen?                                Es bleibt zu konstatieren, dass der IT-Planungsrat als vergleichsweise noch sehr junges föderales Gremium 10. Wie bewertet der Senat das Jahr seines Vorsitzes    noch weiter verankert und insbesondere die dringend im IT-Planungsrat angesichts der selbst gesteckten Ziele?    notwendigen Strukturen zur föderalen IT-Kooperation (FITKO) geschaffen werden müssen (s. Ziff. 3). Er muss Zu 9. und zu 10.: Der Senat des Landes Berlin hat       überdies den Mut zu qualifizierten Mehrheitsentscheidun- zum Beginn seines Vorsitzjahres im IT-Planungsrat für        gen finden, um nicht in seiner Beschlussfähigkeit beim die regelmäßig angesetzten drei Sitzungen des Jahres drei    Aushandeln einstimmiger Positionen immer wieder ge- Schwerpunktthemen eingebracht. Dies waren in der Früh-       bremst zu werden. jahrssitzung das Thema „Attraktivität des E-Government“ (s. Ziff. 1 und 2), in der Sommersitzung das Thema „FITKO“ (s. Ziff. 3) sowie in der Herbstsitzung das The-     Berlin, den 11. März 2016 ma „Überprüfung der Formanforderungen zum Ausbau des E-Government“ (s. Ziff. 5). In Vertretung Der Senat bewertet das Jahr des Berliner Vorsitzes im IT-Planungsrat als erfolgreich. Es wurden die drei regel-                       Andreas Statzkowski mäßig anberaumten Sitzungen inhaltlich vorbereitet, auf                 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Ebene der Abteilungsleitungen aus Bund und Ländern vorabgestimmt sowie geleitet. Es konnten hierbei die drei geplanten Schwerpunktthemen gesetzt und behandelt            (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2016) werden. Zum ersten Schwerpunktthema, „Attraktivität des 5 siehe: https://www.govdata.de/ 4
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