Anerkennung ausländischer Abschlüsse - pädagogische Professionen im Fokus?

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Drucksache 17 / 10              737 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 09. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2012) und Antwort Anerkennung ausländischer Abschlüsse – pädagogische Professionen im Fokus? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Die Anerkennung scheitert häufiger am Nachweis aus- Kleine Anfrage wie folgt:                                                  reichender deutscher Sprachkenntnisse, da die damit ver- bundenen Kosten für Kurse und Prüfungen von der 1. Wie viele Bürgerinnen und Bürger Berlins haben                      Bundesagentur für Arbeit nicht übernommen werden. nach Kenntnis des Senats im Ausland erworbene Ab-                              In manchen Fällen scheitert die Anerkennung auch an schlüsse im pädagogischen Bereich, die aus welchen                         der persönlichen Situation der Antragstellerinnen und Gründen nicht anerkannt werden?                                            Antragsteller, die aus verschiedenen Gründen nicht bereit oder in der Lage sind, die entsprechenden fachlichen 2. Woran scheitert die Anerkennung im Ausland er-                      Anpassungsmaßnahmen zu absolvieren. worbener pädagogischer Abschlüsse in der Tendenz am häufigsten, Bürgerinnen und Bürger welcher Herkunfts-                          Eine Aussage bezüglich der Herkunftsländer ist nicht länder und Qualifikationen sind besonders betroffen?                       möglich. Zu 1. und 2.: Für die Anerkennung im Ausland er- worbener sozialpädagogischer Abschlüsse muss die                               3. Welche Bedeutung hätte nach Auffassung des Qualifikation im Herkunftsstaat unmittelbar Zugang zu                      Senats eine Erweiterung der Möglichkeiten zur An- einem Beruf und dessen Ausübung geben, der dem                             erkennung von Abschlüssen im pädagogischen Bereich gleichartig ist, für den im Aufnahmestaat die An-                          zur Deckung des Fachkräftemangels in Berliner Kitas? erkennung beantragt wird. Insofern sind nur ausländische                       Zu 3.: Eine Lockerung der berufsrechtlichen An- Abschlüsse abgelehnt worden, die andere Schwerpunkt-                       erkennungspraxis ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben setzungen hatten wie z.B. Psychologinnen und Psycho-                       nicht möglich, da ohnehin nur die wesentlichen Unter- logen, Therapeutinnen und Therapeuten. Zahlen hierüber                     schiede ausgeglichen werden, so dass es sich hier nur um liegen nicht vor.                                                          das unbedingt notwendige Maß handelt. Gleichartige pädagogische Abschlüsse werden an-                            Jedoch hat der Senat in 2010, basierend auf der erkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede be-                        Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG), Quer- stehen. Bei wesentlichen Unterschieden werden – um die                     einstiegsregelungen festgelegt. Darin sind pädagogische Einhaltung von Qualitätsstandards in den sozialpädago-                     Berufsabschlüsse aufgelistet, die für einen Quereinstieg in gischen Einrichtungen zu gewährleisten – Anpassungs-                       Frage kommen. Mit bestimmten Fortbildungsauflagen maßnahmen auferlegt, z.B. Facharbeit in Verbindung mit                     können diese Personen auf den Fachkräfteschlüssel an- einem Anpassungspraktikum und Kolloquium, erfolg-                          gerechnet werden. Bisher sind die Zahlen der Be- reiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen, praktisches                       werberinnen und Bewerber aus den sog. „verwandten Studiensemester.                                                           Berufen“ jedoch nicht dazu geeignet, den Fachkräfte- bedarf in nennenswertem Umfang zu decken. Darüber hinaus wird für die Gleichstellung ein Sprachdiplom auf dem Qualifikationsniveau C1 des Ge- meinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen                            4. Welche Chancen sieht der Senat in Umsetzung des verlangt, da die Anerkennung nicht nur die Arbeit in                       sogenannten Bundes-Anerkennungsgesetzes, um ins- bilingualen Einrichtungen ermöglicht, sondern in allen                     besondere im Ausland erworbene pädagogische Ab- Tätigkeitsfeldern des sozialen Berufes. Denn für die                       schlüsse zu prüfen, nach welchen Kriterien erfolgt diese pädagogische Arbeit sind ausreichende deutsche Sprach-                     Prüfung, was ist zur Anerkennung notwendig, welche kenntnisse von zentraler Bedeutung.                                        Kriterien/Voraussetzungen müssen im Bereich pädago- gischer Qualifikationen erfüllt sind? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                          Drucksache 17 / 10 737 Zu 4.: Die Anerkennung richtet sich nach Landes-,           8. Was wird der Senat tun, um die bestehenden An- nicht nach Bundesrecht. Das künftige Berliner Landes-       erkennungsmöglichkeiten auszuschöpfen und den Hand- recht wird aber in Anlehnung an das Berufsqualifikations-   lungsrahmen für eine Anerkennung pädagogischer Ab- feststellungsgesetz des Bundes den Kreis der Berechtigten   schlüsse auch im bundesdeutschen Maßstab zu erweitern? auf Bürgerinnen und Bürger sämtlicher Nationen er- weitern. Bislang sind bereits im geltenden Sozialberufe-        Zu 8.: Die Anerkennung von Pädagoginnen und Päda- Anerkennungsgesetz die Berufsqualifikationen der Bür-       gogen richtet sich nach Landes-, nicht nach Bundesrecht. gerinnen und Bürger der EU und aller anderen Staaten        In Berlin werden die bestehenden Anerkennungsmöglich- anerkennungsfähig.                                          keiten bereits jetzt ausgeschöpft (vgl. Antwort zu 4.). Die Einzelheiten der künftigen Anerkennungspraxis       Bezogen auf den bundesdeutschen Maßstab ist das Be- sind im Verfahren zur Schaffung eines Berliner Berufs-      rufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes gerade in qualifikationsgesetzes festzulegen.                         Kraft getreten, so dass Handlungsbedarf nicht besteht. 5. Welche Kosten entstehen den Betroffenen im           Berlin, den 07. August 2012 Rahmen der gebührenpflichtigen Überprüfung ihrer Ab- schlüsse und wie wird gesichert, dass eine Überprüfung nicht aus Kostengründen scheitert?                                                 In Vertretung Zu 5.: Es wird zurzeit eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 96 € erhoben, die auch von der Bundesagentur                              Mark Rackles für Arbeit (JobCenter) übernommen wird.                                    Senatsverwaltung für Bildung, Grundsätzlich gilt im Gebührenrecht die Regel, dass                      Jugend und Wissenschaft der entstandene Verwaltungsaufwand abzudecken ist. Ob im Rahmen der Übernahme des Bundesgesetzes die Ge- bührenregelung eine integrations- und sozialpolitische      (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. August 2012) Komponente erhalten wird, bleibt dem Gesetzgebungsver- fahren vorbehalten. 6. Welches Interesse hat der Senat daran, dass mög- lichst viele Bürgerinnen und Bürger sich über die An- erkennungsmöglichkeiten ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen beraten lassen und wie wird er diese fördern? Zu 6.: Wenn es zur Feststellung der Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses kommt, dann eröffnet diese eine Berufszugangsmöglichkeit. Diese dient • der Integration, • dem Zugang zum Arbeitsmarkt, • der Verringerung des Fachkräftemangels, • mittelfristig der Entlastung der Sozialsysteme. Damit Bürgerinnen und Bürger sich nicht nur tele- fonisch oder persönlich über das Anerkennungsverfahren informieren können, wird der Internetauftritt der Senats- verwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zum Thema „Staatliche Anerkennungen in den sozialpäda- gogischen Berufen“ überarbeitet. 7. Wie viele pädagogische Fachkräfte mit qualifi- zierten pädagogischen Abschlüssen könnten nach Auf- fassung des Senats für die pädagogische Arbeit in Berliner Kitas gewonnen werden, wenn ihre Abschlüsse Anerkennung finden würden? Zu 7.: Hierzu liegen keine hinreichenden Erkenntnisse vor. 2
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