Drucksache 17 / 10 737 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 09. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2012) und Antwort Anerkennung ausländischer Abschlüsse – pädagogische Professionen im Fokus? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Die Anerkennung scheitert häufiger am Nachweis aus- Kleine Anfrage wie folgt: reichender deutscher Sprachkenntnisse, da die damit ver- bundenen Kosten für Kurse und Prüfungen von der 1. Wie viele Bürgerinnen und Bürger Berlins haben Bundesagentur für Arbeit nicht übernommen werden. nach Kenntnis des Senats im Ausland erworbene Ab- In manchen Fällen scheitert die Anerkennung auch an schlüsse im pädagogischen Bereich, die aus welchen der persönlichen Situation der Antragstellerinnen und Gründen nicht anerkannt werden? Antragsteller, die aus verschiedenen Gründen nicht bereit oder in der Lage sind, die entsprechenden fachlichen 2. Woran scheitert die Anerkennung im Ausland er- Anpassungsmaßnahmen zu absolvieren. worbener pädagogischer Abschlüsse in der Tendenz am häufigsten, Bürgerinnen und Bürger welcher Herkunfts- Eine Aussage bezüglich der Herkunftsländer ist nicht länder und Qualifikationen sind besonders betroffen? möglich. Zu 1. und 2.: Für die Anerkennung im Ausland er- worbener sozialpädagogischer Abschlüsse muss die 3. Welche Bedeutung hätte nach Auffassung des Qualifikation im Herkunftsstaat unmittelbar Zugang zu Senats eine Erweiterung der Möglichkeiten zur An- einem Beruf und dessen Ausübung geben, der dem erkennung von Abschlüssen im pädagogischen Bereich gleichartig ist, für den im Aufnahmestaat die An- zur Deckung des Fachkräftemangels in Berliner Kitas? erkennung beantragt wird. Insofern sind nur ausländische Zu 3.: Eine Lockerung der berufsrechtlichen An- Abschlüsse abgelehnt worden, die andere Schwerpunkt- erkennungspraxis ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben setzungen hatten wie z.B. Psychologinnen und Psycho- nicht möglich, da ohnehin nur die wesentlichen Unter- logen, Therapeutinnen und Therapeuten. Zahlen hierüber schiede ausgeglichen werden, so dass es sich hier nur um liegen nicht vor. das unbedingt notwendige Maß handelt. Gleichartige pädagogische Abschlüsse werden an- Jedoch hat der Senat in 2010, basierend auf der erkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede be- Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG), Quer- stehen. Bei wesentlichen Unterschieden werden – um die einstiegsregelungen festgelegt. Darin sind pädagogische Einhaltung von Qualitätsstandards in den sozialpädago- Berufsabschlüsse aufgelistet, die für einen Quereinstieg in gischen Einrichtungen zu gewährleisten – Anpassungs- Frage kommen. Mit bestimmten Fortbildungsauflagen maßnahmen auferlegt, z.B. Facharbeit in Verbindung mit können diese Personen auf den Fachkräfteschlüssel an- einem Anpassungspraktikum und Kolloquium, erfolg- gerechnet werden. Bisher sind die Zahlen der Be- reiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen, praktisches werberinnen und Bewerber aus den sog. „verwandten Studiensemester. Berufen“ jedoch nicht dazu geeignet, den Fachkräfte- bedarf in nennenswertem Umfang zu decken. Darüber hinaus wird für die Gleichstellung ein Sprachdiplom auf dem Qualifikationsniveau C1 des Ge- meinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen 4. Welche Chancen sieht der Senat in Umsetzung des verlangt, da die Anerkennung nicht nur die Arbeit in sogenannten Bundes-Anerkennungsgesetzes, um ins- bilingualen Einrichtungen ermöglicht, sondern in allen besondere im Ausland erworbene pädagogische Ab- Tätigkeitsfeldern des sozialen Berufes. Denn für die schlüsse zu prüfen, nach welchen Kriterien erfolgt diese pädagogische Arbeit sind ausreichende deutsche Sprach- Prüfung, was ist zur Anerkennung notwendig, welche kenntnisse von zentraler Bedeutung. Kriterien/Voraussetzungen müssen im Bereich pädago- gischer Qualifikationen erfüllt sind? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.