Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/18984 vom 9. Mai 2019 über Linksextremismus in Berlin - Festnahme in der Rigaer Straße 94 im März 2018 (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat der 41-jährige polnische Bürger M. M. (genannt „Isa“) seit dem 17.09.2018 gegen Auflagen des Gerichts verstoßen? Zu 1.: Herr M. hat nach Kenntnis des Senats nicht gegen die Auflagen des Amtsgerichts Tiergarten im Rahmen des dort erlassenen Haftverschonungsbeschlusses verstoßen. 2. Seit wann ist das Urteil vom 17.09.2018 rechtskräftig? Zu 2.: Das Urteil vom 17. September 2018 ist noch nicht rechtskräftig. Es sind Berufun- gen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung anhängig, die derzeit verhandelt wer- den. 3. Welche konkrete Rolle spielt M. M. in der linksextremistischen Szene und insbesondere im Umfeld der Rigaer Straße? 4. Handelt es sich bei M. M. um einen verurteilten Straf- und Gewalttäter welcher der linksextremistischen Szene zuzurechnen ist? Zu 3. und 4.: Die Fragen werden wegen vorrangiger Belange des Schutzes des allgemei- nen Persönlichkeitsrechts nicht beantwortet. 5. Was wird M. M. hinsichtlich des Vorfalls im Berliner Club „Mensch Meier“ am 30.03.2019 konkret vor- geworfen? Zu 5.: Herr M. soll am 30. März 2019 als Sicherheitsmitarbeiter des Clubs „Mensch Meier“ Mitarbeiter des Zolls, die eine Überprüfung des Clubs vornehmen wollten, sowie Polizeibeamte, die die Zollmitarbeiter begleiteten, mit Reizgas besprüht haben. Neun Personen sollen hierbei Augen- und Atemwegsreizungen erlitten haben. Die Ermittlun- gen dauern an.