Mietpreisentwicklung und Mietpreisdämpfung rund um den Mauerpark

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Drucksache 17 /            14 223 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 15. Juli 2014 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Juli 2014) und                      Antwort Mietpreisentwicklung und Mietpreisdämpfung rund um den Mauerpark Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Antwort zu 1: Die bei der Senatsverwaltung für Stadt- Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            entwicklung und Umwelt geführten Dateien Wohnungs- kataster und Stadterneuerungsdatei verzeichnen in den Frage 1: Wie viele Wohnungen im Umfeld des Mau-                        Planungsräumen Arkonaplatz, Brunnenstraße, Falkplatz, erparks (Stadtteil Gesundbrunnen Brunnenstraße, Zent-                      Gesundbrunnen und Teutoburger Platz insgesamt insge- rum - Arkonaplatz im Bezirk Mitte und Nördlicher Prenz-                    samt 3.908 Sozialwohnungen sowie 3.038 Wohnungen, lauer Berg – Falkplatz, Südlicher Prenzlauer Berg – Teu-                   die aufgrund einer geförderten umfassenden Modernisie- toburger Platz im Bezirk Pankow) sind mit öffentlichen                     rung und Instandsetzung von Wohngebäuden längerfristi- Fördermitteln errichtet oder modernisiert worden (bitte                    gen Förderbindungen unterliegen. Die insgesamt 6.946 differenziert nach Stadtteilen, Förderarten und Jahren                     gebundenen Wohnungen verteilen sich wie folgt auf För- angeben)?                                                                  derprogramme, Programmjahre und Planungsräume: Gebiet                              Förderung               Bis          80-89           90-99          Ab 2000           gesamt 1979 Arkonaplatz                         Neubau                      13                                                                 13 ModInst                                                   680              270                950 Brunnenstr.                         Neubau                  2129             1711                                               3840 ModInst                                                     41                                 41 Falkplatz                           Neubau                                                      10                                 10 ModInst                                                     45                                 45 Gesundbrunnen                       ModInst                                                   887              299              1186 Teutoburger Platz                   Neubau                                                      45                                 45 ModInst                                                   747                69               816 Insgesamt                           Neubau                  2142             1711               55                              3908 ModInst                                                 2400               638              3038 Frage 2: Wie hoch sind die aktuellen Bewilligungs- bzw. Fördermieten in den unter 1. erfragten Wohnungen                          Bindungsende mit Ablauf               Zahl der Sozial- und wie viele davon und wie lange unterliegen noch einer                                 des Jahres                     wohnungen Belegungs- oder Mietpreisbindung (bitte differenziert                                       2014                             136 nach Stadtteilen und Jahren angeben)?                                                       2015                              88 2021                              79 Antwort zu 2: Angaben zur Miethöhe liegen in der er-                                    2022                              28 betenen Aufbereitung nicht vor.                                                             2023                             193 Insgesamt                           524 Von den im Planungsraum Brunnenstraße geförderten Sozialwohnungen endet nach heutigem Kenntnisstand die Eigenschaft öffentlich gefördert mit Ablauf folgender Jahre bei folgenden Wohnungszahlen: Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                          Drucksache 17 / 14 223 Frage 3: Wer ist zuständig für die Kontrolle der Miet-       Antwort zu 4: Die Nutzung von öffentlich geförderten preis- und Belegungsbindungen, in welchen zeitlichen         Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken (z.B. als Feri- Abständen werden diese kontrolliert und wie werden           enwohnung) darf vom Verfügungsberechtigten nach § 27 Verstöße geahndet? (bitte Beispiele nennen)                  Abs. 7 WoFG und § 7 Abs. 3 WoBindG nur mit Geneh- migung der zuständigen Stelle erfolgen. Zuständige Stelle Antwort zu 3: Die Kontrolle der Mietpreisbindungen       für die Genehmigungserteilung wie auch für die Verfol- im öffentlich geförderten Wohnungsbau (Neubau) obliegt       gung von Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben (vgl. der Investitionsbank Berlin (IBB). Mietpreisprüfungen        auch in Antwort zu Frage 3) sind die örtlichen Bezirksäm- erfolgen aufgrund von konkreten Anfragen von Mieterin-       ter. Dem Senat sind auf Nachfrage keine verifizierten nen und Mietern bzw. stichprobenartig. Ggf. erkannte         zweckfremden Nutzungen i.S. der Frage 4 benannt wor- Mietpreisverstöße werden auf Grundlage des § 25 Woh-         den. nungsbindungsgesetz (WoBindG) (siehe auch nachfol- gend) geahndet. In der Regel passt der Verfügungsberech- tigte die Miete an das zulässige Maß an, so dass Verfah-         Frage 5: Wie hoch waren bzw. sind die öffentlichen ren wegen Mietpreisverstoß die Ausnahme bilden.              Aufwendungen für die unter 1. erfragten Wohnungen und welche Zahlungsverpflichtungen bestehen ggf. aktuell Die Kontrolle der Belegungsbindungen im öffentlich       noch? geförderten Wohnungsbau erfolgt einzelfallbezogen durch die zuständigen Bezirksämter. Nach den gesetzlichen              Antwort zu 5: Detaillierte Angaben in der erbetenen Vorgaben aus § 27 Absatz 1 Wohnraumförderungsgesetz          Aufbereitung liegen nicht vor. (WoFG) und § 4 Absatz 2 WoBindG sind von den Verfü- gungsberechtigten Mitteilungen über erfolgte Wohnungs- überlassungen an berechtigte Wohnungssuchende vorzu-             Frage 6: Welche Ausnahmen von vertraglichen Bin- nehmen. Soweit zu einzelnen gebundenen Wohnungen             dungen bestehen aufgrund von Senatsbeschlüssen oder sogenannte Freistellungen bestehen sollten, d.h., dass       sonstigen abweichenden Regelungen und wie lange sind gebundene Wohnungen auch Wohnungssuchenden ohne              diese gültig? Wohnberechtigungsschein (WBS) überlassen werden dürfen, haben die Verfügungsberechtigten die Wohnungs-           Antwort zu 6: Im Eigentum von städtischen Woh- überlassungen analog anhand von Vermietungsmitteilun-        nungsbaugesellschaften liegender gebundener Woh- gen dem zuständigen Bezirksamt zu melden. Diese Anga-        nungsbestand in dem in Rede stehenden Gebiet kann, ben werden von den zuständigen Bezirksämtern nach § 32       nach Maßgabe des 2012 vom Senat mit den Wohnungsun- Absatz 2 WoFG und § 2 WoBindG in das sogenannte              ternehmen abgeschlossenen Kooperationsvertrages zum Wohnungskataster überführt, so dass zu den einzelnen         bekannten Bündnis für soziale Wohnungspolitik und gebundenen Wohnungen ein Belegungsstatus besteht.            bezahlbare Mieten, bis zum 31.12.2016 auch ohne Über- gabe eines Wohnberechtigungsscheines an Wohnungssu- Soweit von den zuvor genannten zuständigen Stellen       chende überlassen werden. Im Gegenzug haben sich die Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Miet-       städtischen Wohnungsbaugesellschaften vertraglich ver- preis- und Belegungsbindung festgestellt werden, sind        pflichtet, die im Bündnis festgelegten berlinweiten Ver- diese nach Maßgabe der §§ 33 und 52 WoFG und der §§          mietungsquoten einzuhalten. 25 und 26 WoBindG zu verfolgen. Dabei ist gegenüber dem Verfügungsberechtigten die Erhebung von Geldleis-            Daneben ist die Großsiedlung Brunnenstraße des So- tungen bis zu 5 Euro je Quadratmeter Wohnfläche der          zialen Wohnungsbaus durch das vom Senat beschlossene Wohnung monatlich für die Zeit des Verstoßes gegen           Maßnahmenprogramm für die Großsiedlungen des Sozia- gesetzliche Vorgaben möglich. Bußgelder können, bezo-        len Wohnungsbaus bis zum 31.12.2014 freigestellt, d.h. gen auf den jeweiligen schuldhaften Verstoß, in der Höhe     dass dort die jeweiligen Verfügungsberechtigten die ge- von 2500 Euro bis zu 50000 Euro je Wohnung verhängt          bundenen Wohnungen auch an Wohnungssuchende ohne werden. Daneben soll bei einem schuldhaften Verstoß die      WBS überlassen können. Freigestellt sind auch die 45 Kündigung der bewilligten öffentlichen Fördermittel bzw.     vom Wegfall der Anschlussförderung betroffenen Sozi- die Rückforderung von Zuschüssen erfolgen.                   alwohnungen im Planungsraum Teutoburger Platz. Frage 4: Sind Fälle von Zweckentfremdung (z.B. Fe-           Frage 7: Was kostet die Kappung der Sozialmieten rienwohnungen) in öffentlich geförderten Wohnungen           gemäß Mietenkonzept des Senates im Brunnenviertel bekannt?                                                     jährlich und welche Gesamtkosten werden bis Ende 2017 erwartet? 2
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                 Drucksache 17 / 14 223 Antwort zu 7: Gemäß Auskunft der Investitionsbank Berlin sind im Rahmen des Mietenkonzepts 2014 für 34 Förderobjekte mit insgesamt 2.900 Sozialwohnungen, von welchen 2.259 unter die Kappungsgrenzenregelung fallen, insgesamt 2.546.842,50 EUR für den Zeitraum bis März 2018 (Zeitpunkt des Auslaufens des Mietenkonzeptes 2014) bewilligt worden. Eine Aufgliederung der Bewilli- gung nach Jahresscheiben ist der IBB nicht möglich. Berlin, den 27. Juli 2014 In Vertretung Prof. Dr.- Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Juli 2014) 3
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