Bezirkliche Anträge zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Sicherung zusätzlicher Wohnbauflächen?

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Drucksache 17 / 10              323 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher (LINKE) vom 14. März 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. März 2012) und Antwort Bezirkliche Anträge zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Sicherung zusätzlicher Wohnbauflächen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Frage 4: In wie vielen Fällen haben Bezirke beantragt, Kleine Anfrage wie folgt:                                                  Grünflächen gemäß FNP ganz oder teilweise in Wohn- bauflächen umzuwidmen (bitte differenziert nach Bezir- Frage 1: Wie viele Anträge von Bezirken zur Ände-                      ken angeben)? rung des Flächennutzungsplanes liegen dem Senat derzeit vor (bitte differenziert nach Bezirken und Eingangsdatum                       Antwort zu 4: Beide Fälle liegen im Bezirk Neukölln. angeben)?                                                                  Es handelt sich um aufgegebene Gartenbaubetriebe und eine Teilfläche eines aufgelassenen Friedhofs. Antwort zu 1: Derzeit liegen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zehn Fälle aus sechs Be-                           Frage 5: In wie vielen Fällen haben Bezirke beantragt, zirken zur Prüfung vor, in denen Bezirke Planungen er-                     Gemeinbedarfsflächen gemäß FNP ganz oder teilweise in wägen, für die die erforderlichen Bebauungspläne nicht                     Wohnbauflächen umzuwidmen (bitte differenziert nach aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP)                       Bezirken angeben)? entwicklungsfähig sind. Es handelt sich um drei Fälle in Treptow-Köpenick (2011), jeweils zwei Planungen aus                            Antwort zu 5: In fünf Fällen beabsichtigen Bezirke den Bezirken Spandau (2011) und Neukölln (2010 und                         ganz oder teilweise die Nachnutzung von bisherigen Ge- 2011) sowie je einen Fall in Marzahn-Hellersdorf (2010),                   meinbedarfsflächen zugunsten von Wohnungsbau (je 1x Lichtenberg (2011) und Charlottenburg-Wilmersdorf                          in Charlottenburg-Wilmers-dorf, Spandau, Treptow- (2012).                                                                    Köpenick, Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg). Frage 2: Wie viele dieser Anträge betreffen die pla-                       Frage 6: Wie gestaltet sich derzeit der verwaltungsin- nungsrechtliche Sicherung neuer Wohnbauflächen (bitte                      terne Umgang mit den Änderungsanträgen und wie lange differenziert nach Bezirken angeben)?                                      dauert es in der Regel, bis der Entscheidungsvorschlag das Abgeordnetenhaus erreicht? Antwort zu 2: Alle zu 1. genannten Fälle betreffen die Entwicklung von Wohnbauflächen.                                                Antwort zu 6: Alle bezirklichen Änderungsabsichten werden hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den strategi- Frage 3: In wie vielen Fällen haben Bezirke beantragt,                 schen Planunsgzielen und Grundzügen des FNP geprüft. gewerbliche (Potenzial)flächen gemäß FNP, StEP Gewer-                      Mitunter bedarf es dazu weiterer Klärungen durch die be bzw. Entwicklungskonzept produktionsgeprägter Be-                       Bezirke, bevor die Frage der Einleitung einer FNP- reich ganz oder teilweise in Wohnbauflächen umzuwid-                       Änderung abschließend beurteilt werden kann. men (bitte differenziert nach Bezirken angeben)? Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses des Antwort zu 3: Von den drei Fällen liegt einer in Span-                 Abgeordnetenhauses erhalten zu allen Verfahrensschritten dau und zwei Flächen in Treptow-Köpenick. Zwei der                         der Öffentlichkeitsbeteiligung bei FNP-Änderungs- Flächen liegen außerhalb der Kulisse des Entwicklungs-                     verfahren die dafür erstellten Unterlagen. Nach Durchfüh- konzeptes für den produktions-geprägten Bereich (EpB).                     rung der durch das Baugesetzbuch geregelten Verfahrens- schritte werden FNP-Änderungsverfahren zusammen mit allen in den Beteili-gungschritten vorgetragenen Hinwei- sen und Anregungen dem Abgeordnetenhaus zur Zu- stimmung vorgelegt. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                   Drucksache 17 / 10323 Die Verfahrensdauer ist abhängig von Art, Umfang und Komplexität der Änderungsinhalte und erfordert auf Grund der gesetzlichen Verfahrensschritte im kürzesten Fall etwa achtzehn bis vierundzwanzig Monate. Frage 7: Wie gedenkt der Senat darauf hinzuwirken, dass die planungsrechtliche Sicherung zusätzlicher Wohnbauflächen beschleunigt wird? Antwort zu 7: Berlin verfügt über umfangreiche pla- nungsrechtlich gesicherte Wohnbauflächen. Für die pla- nungsrechtliche Sicherung zusätzlicher Wohnbauflächen, z.B. in den in den Fragen 1 bis 5 genannten Fällen, rei- chen die Instrumente des Baugesetzbuches aus. In der Regel erfolgen FNP-Änderungen parallel zur Aufstellung von Bebauungsplänen. Auch zu diesen B-Planverfahren müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschrit- te des Bau-gesetzbuches, einschließlich der transparenten Öffentlichkeitsbeteiligung, durchgeführt werden, um eine rechtssichere Schaffung von Planungsrecht zu gewährleis- ten. Frage 8: Warum ist z.B. bei der langjährigen gutach- terlichen Vorbereitung der Entwicklung des Standorts des Kinderkrankenhauses Lindenhof und dessen Umnutzung für Wohnzwecke die FNP-Änderung nicht frühzeitig in Angriff genommen worden? Antwort zu 8: Im Rahmen der gutachterlichen Unter- suchung des Gemeinbedarfsstandortes Lindenhof in Ber- lin-Lichtenberg wurden seitens des Bezirks auch Varian- ten mit Sonderwohnformen geprüft, die mit der gegen- wärtigen FNP-Darstellung vereinbar wären. Bis Herbst 2011 hatte sich der Bezirk nicht eindeutig für eine FNP- Änderung in Wohnbaufläche ausge-sprochen, die zudem nur eine Teilfläche betreffen würde. Für die abschließen- de Beant-wortung der Frage der Einleitung eines FNP- Änderungsverfahrens untersucht der Bezirk derzeit die Entwicklungsperspektive für den gesamten Krankenhau- standort und die Ver-einbarkeit einer zumindest teilwei- sen Wohnnutzung mit dem angrenzenden Gewerbe-gebiet Herzbergstraße und dem direkt angrenzenden Straßen- bahnbetriebshof. Berlin, den 28. März 2012 In Vertretung EphraimGothe ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. April 2012) 2
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