Drucksache 17 / 18 057 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 22. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2016) und Antwort Ist die Schließung des Flughafens Tegel wirklich unabwendbar? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Frage 5: Welche rechtlichen und tatsächlichen Aus- Schriftliche Anfrage wie folgt: wirkungen auf den weiteren Bau beziehungsweise auf den späteren Betrieb des Flughafens Berlin Brandenburg hätte Frage 1: Welche Änderungen am Landesplanungsver- ein unbefristeter Weiterbetrieb des Flughafens Berlin trag zwischen Berlin und Brandenburg, an den Landes- Tegel? entwicklungsprogrammen und an den Landesentwick- lungsplänen wären erforderlich, um einen unbefristeten Antwort zu den Fragen 2 bis 5: Der Senat stellt ent- Weiterbetrieb des Flughafens Tegel zu ermöglichen? sprechende Überlegungen nicht an. Antwort zu Frage 1: Die Schließung der beiden inner- Mit den rechtskräftigen Bescheiden über den Widerruf städtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof ist untrenn- der Betriebsgenehmigung des Verkehrsflughafens Berlin- bar mit den landesplanerischen Vorgaben für die Erweite- Tegel vom 29. Juli 2004 sowie über die Aufhebung der rung des Flughafens Schönefeld verbunden (Z 1 des Lan- Planfeststellung vom 2. Februar 2006 wird dieser Flugha- desentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung – fen spätestens sechs Monate nach Fertigstellung und Inbe- LEP FS, § 19 Abs. 11 LEPro 2003 und Z 6.6 LEP B-B). triebnahme der beiden Start- und Landebahnen des Flug- Unter Beibehaltung der beiden innerstädtischen Flughäfen hafens BER außer Betrieb genommen. sei ein Ausbau des Flughafens Schönefeld planerisch nicht gerechtfertigt (so Bundesverwaltungsgericht, Urteil Keiner der Gesellschafter der Flughafen Berlin Bran- vom 16. März 2006 – 4 A 1075.04 -). denburg GmbH (FBB) beabsichtigt einen über den ge- nannten Zeitraum hinausgehenden parallelen Betrieb von BER und Berlin-Tegel. Frage 2: Welche Änderungen bezüglich der luftver- kehrsrechtlichen Genehmigung für den Betrieb des Flug- Einem in Teilen der Öffentlichkeit diskutierten Wider- hafens Tegel wären erforderlich, um einen unbefristeten ruf der Entwidmung des Flughafens Berlin-Tegel stehen Weiterbetrieb des Flughafens Tegel zu ermöglichen? im Übrigen die gültigen gesetzlichen Vorgaben der Lan- desplanung entgegen, in denen sich die Länder Berlin und Frage 3: Hält der Senat es insbesondere für möglich, Brandenburg auf das Konzept des Single Airports festleg- die luftverkehrsrechtliche Genehmigung für einen unbe- ten. fristeten Betrieb des Flughafens Tegel neu zu erteilen; wenn nein, warum nicht und wenn ja, unter welchen Vo- raussetzungen und welche Schritte wären dafür erforder- Frage 6: Hält der Senat es – insbesondere vor dem lich? Hintergrund der Entwicklung der Passagierzahlen und der am Flughafen Berlin Brandenburg zu dessen Eröffnung Frage 4: Welche Änderungen bezüglich der luftver- voraussichtlich vorhandenen Kapazitäten – für sinnvoll kehrsrechtlichen Planfeststellung (Zweckbestimmung) für und erforderlich, den Standort Tegel auch in Zukunft als den Flughafen Tegel wären erforderlich, um einen unbe- Verkehrsflughafen zu betreiben? fristeten Weiterbetrieb des Flughafens Tegel zu ermögli- chen? Antwort zu Frage 6: Der Senat hält an den gültigen gesetzlichen Vorgaben der Landesplanung fest, in denen sich die Länder Berlin und Brandenburg auf das Konzept des Single Airports verständigt haben. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.