Ist die Schließung des Flughafens Tegel wirklich unabwendbar?

/ 2
PDF herunterladen
Drucksache 17 / 18              057 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 22. Februar 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2016) und                           Antwort Ist die Schließung des Flughafens Tegel wirklich unabwendbar? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         Frage 5: Welche rechtlichen und tatsächlichen Aus- Schriftliche Anfrage wie folgt:                                            wirkungen auf den weiteren Bau beziehungsweise auf den späteren Betrieb des Flughafens Berlin Brandenburg hätte Frage 1: Welche Änderungen am Landesplanungsver-                       ein unbefristeter Weiterbetrieb des Flughafens Berlin trag zwischen Berlin und Brandenburg, an den Landes-                       Tegel? entwicklungsprogrammen und an den Landesentwick- lungsplänen wären erforderlich, um einen unbefristeten                         Antwort zu den Fragen 2 bis 5: Der Senat stellt ent- Weiterbetrieb des Flughafens Tegel zu ermöglichen?                         sprechende Überlegungen nicht an. Antwort zu Frage 1: Die Schließung der beiden inner-                       Mit den rechtskräftigen Bescheiden über den Widerruf städtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof ist untrenn-                     der Betriebsgenehmigung des Verkehrsflughafens Berlin- bar mit den landesplanerischen Vorgaben für die Erweite-                   Tegel vom 29. Juli 2004 sowie über die Aufhebung der rung des Flughafens Schönefeld verbunden (Z 1 des Lan-                     Planfeststellung vom 2. Februar 2006 wird dieser Flugha- desentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung –                        fen spätestens sechs Monate nach Fertigstellung und Inbe- LEP FS, § 19 Abs. 11 LEPro 2003 und Z 6.6 LEP B-B).                        triebnahme der beiden Start- und Landebahnen des Flug- Unter Beibehaltung der beiden innerstädtischen Flughäfen                   hafens BER außer Betrieb genommen. sei ein Ausbau des Flughafens Schönefeld planerisch nicht gerechtfertigt (so Bundesverwaltungsgericht, Urteil                      Keiner der Gesellschafter der Flughafen Berlin Bran- vom 16. März 2006 – 4 A 1075.04 -).                                        denburg GmbH (FBB) beabsichtigt einen über den ge- nannten Zeitraum hinausgehenden parallelen Betrieb von BER und Berlin-Tegel. Frage 2: Welche Änderungen bezüglich der luftver- kehrsrechtlichen Genehmigung für den Betrieb des Flug-                         Einem in Teilen der Öffentlichkeit diskutierten Wider- hafens Tegel wären erforderlich, um einen unbefristeten                    ruf der Entwidmung des Flughafens Berlin-Tegel stehen Weiterbetrieb des Flughafens Tegel zu ermöglichen?                         im Übrigen die gültigen gesetzlichen Vorgaben der Lan- desplanung entgegen, in denen sich die Länder Berlin und Frage 3: Hält der Senat es insbesondere für möglich,                   Brandenburg auf das Konzept des Single Airports festleg- die luftverkehrsrechtliche Genehmigung für einen unbe-                     ten. fristeten Betrieb des Flughafens Tegel neu zu erteilen; wenn nein, warum nicht und wenn ja, unter welchen Vo- raussetzungen und welche Schritte wären dafür erforder-                        Frage 6: Hält der Senat es – insbesondere vor dem lich?                                                                      Hintergrund der Entwicklung der Passagierzahlen und der am Flughafen Berlin Brandenburg zu dessen Eröffnung Frage 4: Welche Änderungen bezüglich der luftver-                      voraussichtlich vorhandenen Kapazitäten – für sinnvoll kehrsrechtlichen Planfeststellung (Zweckbestimmung) für                    und erforderlich, den Standort Tegel auch in Zukunft als den Flughafen Tegel wären erforderlich, um einen unbe-                     Verkehrsflughafen zu betreiben? fristeten Weiterbetrieb des Flughafens Tegel zu ermögli- chen?                                                                          Antwort zu Frage 6: Der Senat hält an den gültigen gesetzlichen Vorgaben der Landesplanung fest, in denen sich die Länder Berlin und Brandenburg auf das Konzept des Single Airports verständigt haben. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
1

Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                            Drucksache 17 / 18 057 Frage 7: Welche ökonomischen Auswirkungen hätte              Frage 11: Wie bewertet der Senat in Anbetracht der aus der Sicht des Senats ein unbefristeter Weiterbetrieb     Antworten auf die Fragen 1 bis 10 die Aussichten des des Flughafens Berlin-Tegel auf die Wirtschaftlichkeit der   laufenden Volksbegehrens für einen unbefristeten Wei- Flughafen Berlin Brandenburg GmbH?                           terbetrieb des Flughafens Tegel, im Erfolgsfall eine juris- tische oder politische Bindungswirkung oder sonstige Frage 8: Welche Auswirkungen hätten zwei Luftver-        Auswirkungen jenseits von Politikverdrossenheit entfalten kehrsstandorte auf die Wirtschaftlichkeit eines geplanten    zu können? internationalen Luftdrehkreuzes (insbesondere für die Fluggesellschaften)?                                             Frage 12: Wenn ein erfolgreicher Volksentscheid für den unbefristeten Weiterbetrieb des Flughafens Tegel Antwort zu den Fragen 7 und 8: Wie bereits in der        weder juristische noch politische Bindungswirkung ent- Antwort zu 2. bis 5. angemerkt, stellt der Senat entspre-    falten könnte, wie bewertet der Senat unter demokratie- chende Überlegungen nicht an.                                theoretischen Gesichtspunkten die Möglichkeit zur Durchführung von Volks“entscheiden“, durch die in der Sache nichts mehr „entschieden“ werden kann? Frage 9: Wie hoch schätzt der Senat den Bedarf an In- vestitionsmaßnahmen in die Flughafeninfrastruktur und            Antwort zu den Fragen 11 und 12: Volksentscheide den Schallschutz in Tegel ein, sollte ein unbefristeter      sind ein Instrument der direkten Demokratie und tragen Weiterbetrieb des Standorts ernsthaft in Betracht gezogen    zur politischen Willensbildung bei. werden und juristisch durchsetzbar sein?                         Einem gegebenenfalls erfolgreichen Volksbegehren hätte ein Volksentscheid zu folgen. Gegenstand eines Antwort zu Frage 9: Der Senat schätzt die Kosten von     möglichen Volksentscheides wäre in dem o.g. Fall ein Investitionsmaßnahmen in die Flughafeninfrastruktur auf      sonstiger Beschluss, der lediglich eine Empfehlung an den mindestens 7,8 Millionen Euro jährlich.                      Senat darstellte. Er wäre für diesen nicht bindend. Kosten für zusätzlich erforderliche Schallschutzmaß- nahmen könnten erst im Zuge der Neuberechnung des            Berlin, den 8. März 2016 Lärmschutzbereiches des Flughafens Berlin-Tegel auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen ermittelt wer- den.                                                                                 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup Frage 10: Wie bewertet der Senat Überlegungen, den                   Staatssekretär, Flughafenkoordinator Standort Tegel als Sonderflughafen – beispielsweise als Regierungsflughafen – unbefristet weiter zu betreiben unter juristischen und ökonomischen Gesichtspunkten          (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2016) und hat der Senat Kenntnis von potentiellen Betrei- bern/Nutzern? Antwort zu Frage 10: Aktuelle Überlegungen dieser Art sind dem Senat nicht bekannt. Generell hat der Senat massive Bedenken juristischer und wirtschaftlicher Art gegen jede Art des Weiterbetriebs des Flughafens Berlin- Tegel über den festgelegten Schließungszeitpunkt hinaus. 2
2