Aufklärung von Straftaten mit Hilfe der Videoüberwachung im öffentlichen Personennahverkehr 2011 (hier: BVG)

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Drucksache 17 / 11               366 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 18. Dezember 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dezember 2012) und Antwort Aufklärung von Straftaten mit Hilfe der Videoüberwachung im öffentlichen Personennahverkehr 2011 (hier: BVG) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         2. In wie vielen Fällen konnten Videodaten übermit- Kleine Anfrage wie folgt:                                                  telt werden (bitte unterteilt nach Quartalen sowie Bahnhö- fen, U-Bahnfahrzeugen, Bussen, Trams, ggf. Haltestel- Vorbemerkung: Die Kleine Anfrage betrifft auch                         len)? Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständig- keit beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen                         Zu 2.: Die BVG teilt hierzu mit, dass insgesamt im eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und                       Jahr 2011 in insgesamt 2.986 Fällen Videodaten übermit- hat daher auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um                      telt wurden, davon im eine Stellungnahme gebeten, die von dort eigenverant- wortlich erstellt und dem Senat übersandt wurde.                               1. Quartal 2011             727 Die Videoaufzeichnung und Speicherung im Rahmen                            2. Quartal 2011             687 der gesetzlichen Frist im Bereich der U-Bahn als Teil des                      3. Quartal 2011             642 öffentlichen Personennahverkehrs Berlins erfolgt durch                         4. Quartal 2011             930. die BVG. Die Polizei führt keine Videoaufzeichnung durch, es findet auch keine generelle Auswertung des von                       Die Zahlendifferenz ergibt sich dadurch, dass nicht al- der BVG gespeicherten Datenmaterials statt, um dabei                       le Videodaten an die Polizei Berlin übermittelt wurden. Straftaten festzustellen. Die Polizei fordert beim An- fangsverdacht einer Straftat, die nach den Umständen durch Videokameras der BVG aufgezeichnet worden sein                           3. In wie vielen Fällen konnte den Anträgen nicht könnte, die entsprechenden Filmausschnitte als Beweis-                     entsprochen werden, weil die Videodaten gemäß § 31 b material zur Auswertung an. Die Beantwortung der nach-                     Abs. 3 a Satz 2 des Berliner Datenschutzgesetzes a.F. folgenden Fragen erfolgt unter diesem Gesichtspunkt.                       nach 24 Stunden gelöscht waren (bitte unterteilt nach Die Beantwortung der Fragen erfolgte unter Einbezie-                   Quartalen)? hung der Antworten zur Kleinen Anfrage 17/10353. Zu 3.: Hierzu teilt die BVG mit, dass im Jahr 2011 in 1. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2011 im                         insgesamt 205 Fällen den Anträgen nicht entsprochen Rahmen der Strafermittlungsarbeit Anträge mit der Bitte                    werden konnte, da die Frist von 24 Stunden überschritten um Videodatenübermittlung an die Berliner Verkehrsbe-                      war, davon im triebe (BVG) gestellt (bitte unterteilt nach Quartalen)?                       1. Quartal 2011             50 2. Quartal 2011             61 Zu 1.: Die BVG teilt mit, dass im Jahr 2011 insgesamt                      3. Quartal 2011             35 3.875 Anträge (davon 2.417 von der Polizei) auf Videoda-                       4. Quartal 2011             59. tenübermittlung an die BVG gestellt wurden, davon im 1. Quartal 2011              961                                          4. Welchen Deliktsbereichen sind die Straftaten, um 2. Quartal 2011              905                                      deren Ermittlung es ging, zuzuordnen? 3. Quartal 2011              819 4. Quartal 2011            1.190. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                    Drucksache 17 / 11 366 Zu 4.: Die Anforderung der Videoaufzeichnungen er- folgt regelmäßig bei Kapitaldelikten, Raubtaten, der Be- kämpfung des bandenmäßigen Handels mit Betäubungs- mitteln sowie des Taschendiebstahls im Öffentlichen Per- sonennahverkehr. 5. Wie viele Straftäter konnten aufgrund der übermit- telten Videodaten ermittelt werden? Zu 5.: Es wurden 107 Tatverdächtige erfasst. Zu be- rücksichtigen ist, dass die Videodaten grundsätzlich keine alleinstehenden Beweismittel sind. 6. Wie viele der ermittelten Straftäter wurden festge- nommen? Zu 6.: Hierzu erfolgt keine statistische Erhebung. 7. In wie vielen Fällen wurden gegen die Festgenom- menen Haftbefehle erlassen? Zu 7.: Hierzu erfolgt keine statistische Erhebung. Berlin, den 02. Februar 2013 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2013) 2
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