Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 007 Zu 7.: Sachaufwandsträger der öffentlichen all- Neukölln, Treptow-Köpenick/Marzahn-Hellersdorf, Pan- gemeinbildenden Schulen sind die Bezirke, der Senat kow/Lichtenberg, zentral verwaltete Schulen (sog. Region kommt nicht direkt für die „Betriebskosten“ der Schulen 13)) die für die dortigen 600 Schulen zuständig sind. auf. Eine Abfrage der bezirklichen Schulämter über das Sachkonto „Geschäftsbedarf“ der Schulen ist in der Kürze Ein weiteres Auswahlverfahren ist aktuell in der Um- der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Ver- setzung. Die Datenschutzbeauftragten und IT-Sicherheits- fügung stehenden Zeit nicht realisierbar. Die sächliche beauftragten befinden sich derzeit in intensiven Schu- Verantwortung der zugewiesenen Mittel obliegt ohnehin lungen. Der Berliner Beauftragte für Informationssicher- der Schule (§ 7 Absatz 5 SchulG), so dass selbst aus den heit und Datenschutz sowie zertifizierte Fachexperten für Mittelansätzen keine Rückschlüsse auf die Ausgaben für IT-Sicherheit sind an den Schulungen und Ausbildungs- Kopierkosten gezogen werden können. inhalten beteiligt. Parallel haben die bereits ausgewählten Personen ihre Im Rahmen der Gesamtverträge zu den §§ 52a und 53 Arbeit in Teilprojekten von eGovernment@School wie UrhG hat die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft z.B. Sicherheits-Audits von Schulstandorten auf- und Forschung für die allgemeinbildenden und beruf- genommen, wobei sie hier als Teil ihrer Ausbildung zu- lichen Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft nächst unterstützend tätig werden. folgende Zahlung an die Verwertungsgesellschaften geleistet. 10. Sieht der Senat die Zielsetzung von 2007 226.459 € eGovernement@school durch den besagten KMK-Vertrag 2008 212.819 € 1 gefährdet? 2009 508.019 € 2010 398.651 € Zu 10.: Das Projekt eGovernment@School führt die 2011 399.528 € Handlungsfelder des Einsatzes moderner Informations- technologien im Berliner Schulsystem zusammen und 8. In wie vielen Berliner Schulen kommen digitale schafft hierbei auch - an notwendigen Stellen – organisa- Netzwerke oder Clouds im Unterricht zum Einsatz? (auf- torische und rechtliche Rahmenbedingungen für ein zeit- geschlüsselt nach Schultyp und Bezirk) gemäßes Verwaltungshandeln. Aktuelle Anforderungen, die sich aus dem stetig zunehmenden Einsatz digitaler Zu 8.: Statistisch wird nicht erfasst, ob eine Schule Medien im Schulsystem ergeben, werden im Handlungs- über ein schulinternes Intranet verfügt. Daher können hier feld „eContent“ (Bereitstellung und Nutzung digitaler keine Daten benannt werden. Inhalte) aufgegriffen. Das Projekt eGovernment@School wird durch den Gesamtvertrag der KMK zu § 53 UrhG nicht beeinträchtigt. 9. Sind die zugesagten Datenschutzbeauftragten für die „Schülerdatei“ mittlerweile benannt und arbeitsfähig und wenn ja, wie viele dieser sind an Berliner Schulen 11. Konterkariert der Einsatz von externer Über- bereits im Einsatz? (aufgeschlüsselt Schulen und Bezirk) wachungssoftware des VdS aus der Sicht des Senates die Unterrichtsentwicklung? Zu 9.: Es ist vorgesehen, in einem Umfang von ins- gesamt 13 Stellen Datenschutzbeauftragte und IT-Sicher- Zu 11. Grundlegendes Ziel der Berliner Schule ist die heitsbeauftragte zu benennen und regional zu verankern. „... Heranbildung von Persönlichkeiten ..., welche fähig Gesamtstädtisch wird ihre Arbeit in einem Team ko- sind, ... das staatliche und gesellschaftliche Leben auf der ordiniert, sie arbeiten eng mit den Datenschutzbeauf- Grundlage der Demokratie, des Friedens, der Freiheit, tragten und IT-Fachleuten der Schulen zusammen. der Menschenwürde, der Gleichstellung der Geschlechter Es konnten in einem ersten Auswahlverfahren vier und im Einklang mit Natur und Umwelt zu gestalten.“ (§ 1 Datenschutzbeauftragte ausgewählt werden, die für insge- SchulG). Unabdingbare Voraussetzung für diese Ziel- samt acht Regionen bzw. vier Doppelregionen (Mit- erreichung ist, dass alle am Bildungs- und Erziehungs- te/Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg/ prozess beteiligten Personen, insbesondere die Lehrkräfte, Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf/Steglitz-Zehlen- sich an die demokratischen Spielregeln halten und rechts- dorf, Spandau/Reinickendorf) und den dortigen insgesamt staatliche Grundsätze, auch die des Urheberrechts, konse- 439 Schulen übergeordnet zuständig sein werden. quent beachten. Insofern wird ein möglicher Einsatz von Hinzu kommen bisher fünf IT-Sicherheitsbeauftragte Software die Unterrichtsentwicklung nicht beeinträch- mit Verantwortung für insgesamt neun Regionen tigen. (Mitte/Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg/ Berlin, den 09. Dezember 2011 1 Im November 2008 wurde bereits ein Gesamtvertrag zum § 53 UrhG geschlossen, der rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft trat. Im Jahr 2008 In Vertretung wurden noch die Zahlungen auf der Basis des Gesamtvertrags von 1996 erbracht. Die in diesen Vertrag ab 2008 vereinbarten Zahlungen wurden erst 2009 geleistet, und zwar als Differenz in Höhe von 143.668 € Mark Rackles zwischen dem bereits gezahlten und nun neu vereinbarten Betrag zum Senatsverwaltung für Bildung, Gesamtvertrag § 53 UrhG sowie des neuen Pauschalbetrags über Jugend und Wissenschaft 344.536 € und der Pauschale für den Gesamtvertrag zum § 52a UrhG über 19.893 €. Diese Nachzahlung für 2008 erklärt die einmalige un- gewöhnliche Höhe des Betrags. (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Dez. 2011) 2