Hellersdorfer FC - Vereinsarbeit weiterhin ermöglichen!

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Drucksache 17 / 10              789 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 25. Juli 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Juli 2012) und Antwort Hellersdorfer FC – Vereinsarbeit weiterhin ermöglichen! Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre                         3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die tatsäch- Kleine Anfrage wie folgt:                                                  lichen bzw. die vertraglichen Nutzungszeiten des Sport- platzes und Funktionsgebäudes des OSZ Gesundheit II 1. Welche tatsächlichen Nutzungszeiten bezüglich                       trotz der Zweckbestimmung "Schule" werktags auszu- des Sportplatzes und Funktionsgebäudes des OSZ Ge-                         weiten und so dem großen sozialen Engagement des sundheit II stehen dem Hellersdorfer FC e.V. derzeit,                      Hellersdorfer FC e.V. in der Jugendarbeit Rechnung zu ausgehend von dem durch den Verein zu führenden                            tragen? Belegungs- und Nachweisbuches, zur Verfügung? Zu 3.: Durch die Einrichtung einer gymnasialen Ober- Zu 1.: Entsprechend den Sportanlagen-Nutzungsvor-                      stufe werden zunehmend auch die sogenannten Rand- schriften – SPAN - vom 02. Februar 2010 sind dem                           zeiten für den Schulsport benötigt. Grundsätzlich besteht Hellersdorfer FC e.V. vom Schul- und Sportamt des Be-                      die Bereitschaft, für den Schulsport nicht benötigte Zeiten zirkes Marzahn-Hellersdorf nach den Vergabegrundsätzen                     dem Verein zur Verfügung zu stellen. der SPAN, Abschn. II, 4 – Vergabegrundsätze (1) und (10), für den Zeitraum 01.10.2012 bis 30.09.2013 fol- gende Zeiten zur Verfügung gestellt worden: Montag –                           4. In welchem Umfang ist gegenwärtig eine Nutzung Freitag jeweils von 17:00 – 22:00 Uhr.                                     des Funktionsgebäudes, insbesondere der Küche sowie Die Nutzung an den Wochenenden erfolgt ent-                            des großen Mehrzweckraumes, durch den Hellersdorfer sprechend der Spielplanbelegung des Berliner Fußball-                      FC e.V. tatsächlich überhaupt möglich? verbandes und ist darüber hinaus zu den in der Antwort zu Frage 2 genannten Zeiten möglich.                                              Zu 4.: Der Sportplatz Oschatzer Ring mit dem Funktionsgebäude ist eine Schulsportanlage, die nach der SPAN Abschn. II, 4 (10), hinsichtlich einer Mehrfach- 2. Wie stellt der Senat die zukünftige Einhaltung der                  nutzung außerhalb der für den Schulsport benötigten Nutzungszeiten entsprechend des Übertragungsvertrages                      Zeiten förderungswürdigen Sportorganisationen zur Ver- vom 27.08.2008 sicher?                                                     fügung zu stellen ist. Dem wird mit der Vergabe, wie in Antwort zu Frage 1 dargestellt, vollumfänglich ent- Zu 2.: Hier bedarf es einer Richtigstellung. Es handelt                sprochen. Die Mehrfachnutzung bedingt aber, dass in der sich um einen Vertrag zur Übertragung der Schlüsselver-                    Regel die Räume nicht ausschließlich für die alleinige antwortung vom 27.08.2006. Entsprechend dieses Ver-                        Nutzung durch einen Sportverein oder die Schule zur trages wurde die Überlassung des Sportplatzes und des                      Verfügung gestellt werden können. Funktionsgebäudes montags – freitags von 16:00 Uhr bis                         Die Küche benötigt die Schule in der Regel nur zu 22:00 Uhr und jeweils sonnabends und sonntags von                          Sportfesten, so dass dem Verein eine fast unein- 08:00 – 20:00 Uhr vereinbart. Dem Hellersdorfer FC                         geschränkte Nutzungszeit zur Verfügung steht. werden die in der Antwort zu Frage 1 genannten                                 Der als Mehrzweckraum bezeichnete Raum ist ent- Nutzungszeiten zur Verfügung gestellt. Der Beginn der                      sprechend der bestätigten Bauplanungsunterlage aus den Nutzungszeit ab 17:00 Uhr ist auf Grund des schulischen                    90er Jahren ein Gruppenraum mit einer mobilen Trenn- Bedarfs mit der Schule, dem Schul- und Sportamt des                        wand, der auf Grund des schulischen Bedarfs (Unter- Bezirkes Marzahn-Hellersdorf sowie dem Verein ab-                          weisungen, sporttheoretischer Unterricht) geplant, er- gestimmt. Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und                     richtet und ausgestattet wurde. Durch die schulische Wissenschaft ist nicht bekannt, dass Einschränkungen                       Nutzung ist die Nutzung des Mehrzweckraumes zu den dieser Nutzungszeiten verfügt wurden.                                      dem Verein zugewiesenen Zeiten nicht eingeschränkt. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode                                                            Drucksache 17 / 10 789 5. Wie stellt der Senat im Fall einer gegebenenfalls      Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB- bezüglich einzelner Räume gegenwärtig tatsächlich nur         ErrichtungsG). Für die Instandhaltung des Sportplatzes eingeschränkt gegebenen Nutzungsmöglichkeit zukünftig         und des Funktionsgebäudes ist die Berliner Immobilien- die vertraglich vereinbarte uneingeschränkte Nutzungs-        management GmbH (BIM GmbH) als Bewirtschafter des möglichkeit sämtlicher Räume des Funktionsgebäudes            Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin (SILB) durch den Hellersdorfer FC e.V. wieder sicher?                zuständig. Die Instandhaltung des Sportplatzes sowie des Funktionsgebäudes erfolgt durch einen geregelten Stör- Zu 5.: Es bestehen für den Hellersdorfer FC keine ein-    meldungsprozess. Instandsetzungsbedarf wird vom geschränkten Nutzungsmöglichkeiten. Im Gegenteil, es          Hausmeister des OSZ Gesundheit II an den Landesbetrieb bestehen gegenwärtig Nutzungseinschränkungen für eine         für Gebäudebewirtschaftung (LfG) per Fax oder über das schulische Nutzung, da der Hellersdorfer FC die Räume         internetbasierte Portal gemeldet. Der LfG löst in Ab- für Lehrkräfte und Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter     stimmung mit der BIM GmbH gewerkespezifisch ent- für Bürozwecke (Geschäftsstelle) und als Lager nutzt, so      sprechende Aufträge an vertraglich gebundene Firmen dass die Sportlehrkräfte den Flur als Umkleideraum nut-       aus. Leistungen, die kein externes Fachpersonal erfordern, zen müssen.                                                   werden nach Möglichkeit durch den Hausmeister selbst ausgeführt. Dieser hat die Möglichkeit, auf Kosten des durch die BIM GmbH verwalteten Bauunterhalts Material 6. In welchem Umfang, d.h. insbesondere in welchen        zu beziehen. Infrastrukturelle Regelleistungen werden konkreten Räumen, besteht für den Hellersdorfer FC e.V.       durch die BIM GmbH organisiert (bspw. Grün- und auf dem Sportplatz und in dem Funktionsgebäude tatsäch-       Außenanlagenpflege). Mit vorgenanntem Verfahren und lich die Möglichkeit zur vertraglich vereinbarten Auf-        unter Einhaltung der Pflicht des Hellersdorfer FC zur stellung eigener Materialschränke sowie zur Material-         rechtzeitigen Meldung von Schäden ist ein Verfahren lagerung?                                                     installiert, das die jederzeitige Nutzbarkeit des Sport- platzes und des Funktionsgebäudes gewährleistet. Zu 6.: Nach der dem Vertrag zur Übertragung der               Im Rahmen des Bauunterhalts wurden erst kürzlich Schlüsselverantwortung vom 27.08.2006 als Vertrags-           der Sportplatz sowie die Weitsprunganlage instandgesetzt. bestandteil beigefügten Haus- und Nutzungsordnung für öffentliche Sportanlagen ist nach Nr. 4 die Aufstellung eigener Schränke, Geräte und sonstiger Gegenstände erst           9. In welchem Umfang ist dem Hellersdorfer FC e.V. nach vorheriger Zustimmung durch die Verwaltung mög-          die unentgeltliche Bewirtung, natürlich ohne alkoholische lich. Einem Antrag zur Aufstellung eines Kühlschrankes        Getränke, seiner sportlichen Gäste sowie das Bereitstellen und eines Tiefkühlschrankes wurde von der Verwaltung          von entsprechenden temporären Sitzmöglichkeiten wäh- am 09.11.2006 zugestimmt. Für die Aufstellung eigener         rend der Nutzungsdauer gestattet? Materialschränke besteht im Funktionsgebäude keine Möglichkeit, da hierfür der Stellplatz nicht vorhanden ist.       Zu 9.: Entsprechend Nr. 11 der Haus- und Nutzungs- Im Mehrzweckraum können durch den Verein ab sofort            ordnung für öffentliche Sportanlagen ist die unentgelt- zwei vorhandene Schränke für die Lagerung von                 liche Ausgabe von Speisen und Getränken und die Ver- Schriftstücken, Dokumenten etc. genutzt werden.               teilung von Waren nach vorheriger Zustimmung durch die Verwaltung möglich. Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde bisher kein Antrag vor- 7. Welche Möglichkeit sieht der Senat, in Ergänzung       gelegt, die unentgeltliche Bewirtung ist somit derzeit zu dem Übertragungsvertrag vom 27.08.2008 für den             nicht zulässig. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend Hellersdorfer FC e.V. auf dem Sportplatzgelände einen         und Wissenschaft ist jedoch gern bereit, einem ent- Container als zusätzlichen Raum sowie Lagermöglichkeit        sprechenden Antrag zuzustimmen. aufzustellen? Hinsichtlich der temporären Sitzmöglichkeiten ver- Zu 7.: Das Schul- und Sportamt des Bezirkes               weise ich auf meine Antwort zu Frage 6. Grundsätzlich Marzahn-Hellersdorf hat einen Container 2,5 m x 6,00 m        bestehen keine Bedenken gegen das Aufstellen, wenn für die Lagerung von Sportgeräten bestellt. Er wird           Fragen der Verkehrssicherungspflicht und die Lager- zwischen Funktionsgebäude und Weitsprunganlage auf-           möglichkeiten geklärt werden können. gestellt. Die Finanzierung erfolgt durch das Schul- und Sportamt. Die Aufstellung weiterer Container als zusätz- licher Raum ist aus Platzgründen nicht möglich.               Berlin, den 23. August 2012 8. Wie stellt der Senat im Interesse der unein-                                  In Vertretung geschränkten Nutzung die regelmäßige Instandhaltung des Sportplatzes sowie des Funktionsgebäudes, z.B. durch                             Mark Rackles Auswechseln von defekten Leuchtmitteln, sicher?                              Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Zu 8.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist Mieter der Liegenschaft Oschatzer Ring entsprechend des Gesetzes über die Errichtung eines           (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. August 2012) 2
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