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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Auftritt dBundswehr im Rahmen der re:publica 2018

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Drucksache 19/2798 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wer verantwortet die Facebook-Page „Bundeswehr Karriere“ (www. facebook.com/bundeswehr.karriere/), und was ist Zielstellung dieser Seite? Die Facebook-Seite „Bundeswehr Karriere“ wird herausgegeben vom Presse- und Informationsstab des BMVg. Ziel des Facebook-Auftritt ist es, Inhalte der Arbeitgebermarke Bundeswehr zu kommunizieren. 28. Gab es in der Vergangenheit Konferenzen oder Diskussionsveranstaltungen, an denen Bundeswehrsoldatinnen oder Bundeswehrsoldaten auch ohne Uni- form entweder als Besucher oder als Referenten dienstlich teilnahmen, und wenn ja, welche? Dem BMVg müssen keine Veranstaltungsteilnahmen angezeigt werden. 29. Ist das Setzen von „Bashtags“, also Hashtags, die das Ziel haben, eine nega- tive politische Meinung zu einer Kampagne auszudrücken, mit den Social- Media-Richtlinien der Bundeswehr kompatibel? Die Bundesregierung verwendet in ihrer Kommunikation keine „Bashtags“. 30. Hat es Aufforderungen an Soldatinnen und Soldaten gegeben, sich im Rah- men ihres Dienstes an den Diskussionen zu Social-Media-Beiträgen zu dem Vorfall zu beteiligen? Wenn nein, hat es Äußerungen von Vorgesetzten oder anderen Soldatinnen oder Soldaten über ihre privaten Accounts gegeben, die von anderen Solda- tinnen oder Soldaten dahingehend verstanden worden sein können, etwa weil sie über Social-Media-Accounts erfolgten, mit denen sie sowohl dienstlich als auch privat kommunizieren? Die Bundesregierung fordert keine Soldatinnen und Soldaten auf, sich im Rah- men ihres Dienstes an Diskussionen in den Social-Media-Kanälen zu beteiligen. 31. Welche Medien, Journalisten und Multiplikatoren außerhalb der Bundes- wehr wurden vorab über die Aktivitäten der Bundeswehr während der re:publica informiert? Da es sich um eine kurzfristig geplante Aktion handelte, wurden im Vorfeld keine Medien, Journalisten und Multiplikatoren außerhalb der Bundeswehr informiert. 32. Reisten Journalisten gemeinsam mit der Bundeswehr zum Gelände der Kon- ferenz an? Es reisten keine Journalisten gemeinsam mit der Bundeswehr zum Gelände der re:publica an. 33. Hatte die Hauptstadtkorrespondentin von Radio Andernach, Hauptmann Janika Papke, der laut Facebook-Page von Radio Andernach der Zutritt zur Konferenz verweigert wurde, ein Ticket oder eine Akkreditierung für die Konferenz, wenn ja, unter welchem Namen (www.facebook.com/radio andernachbwtv/posts/1222503304519553)? Gemäß der Richtigstellung von Radio Andernach hatte die genannte Redakteurin keine Akkreditierung und kein Ticket für die Veranstaltung; diese Behauptung ist auch nicht aufgestellt worden. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 27. –8–
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Warum wurde die Facebook-Seite von Radio Andernach, die Ende 2015 vom BMVg mit dem Argument geschlossen wurde, das Radio sei ein „internes Me- dium der Betreuungskommunikation“, wieder publiziert (http://augengeradeaus. net/2016/01/bundeswehr-und-social-media-wer-ist-drinnen-wer-ist-draussen/)? Es wurde die Notwendigkeit erkannt, dass im Spannungsbogen zwischen interner und externer Kommunikation neben dem Facebook-Auftritt der Bundeswehr auch eine Möglichkeit zur Kommunikation im Bereich der Betreuung der Solda- tinnen und Soldaten im Einsatz und deren Angehörigen erforderlich ist. a) Wann wurde sie wieder publiziert? Die Facebook-Seite wurde Anfang 2017 nach Beauftragung des BMVg erneut in Betrieb genommen. b) Hat sich am Auftrag der Facebook-Seite mit dem neuen Auftritt etwas geändert, und wenn ja, was? Am Auftrag der Facebook-Seite hat sich nichts geändert. c) Welche Argumentationen des BMVg haben zu der Entscheidung geführt, die Facebook-Seite erst zu schließen und sie dann wieder zu öffnen? Auf die Antwort zu Frage 34 wird verwiesen. 35. Wie bewertet die Bundesregierung die verschiedenen Facebook-Posts und -Kommentierungen der Diskussion der Bundeswehrpräsenz vor der re:publica durch die Facebook-Page von „Radio Andernach BWTV“, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Redaktion der Facebook-Seite offenbar absichts- voll und auch wertend in eine Diskussion mit der Öffentlichkeit eintritt? Die Bundesregierung kann nicht erkennen, dass die betreffenden Postings in so- zialen Medien des nachgeordneten Bereichs des BMVg gegen geltende Rechts- grundlagen verstoßen. 36. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Leiter des Bereichs Neue Medien der Bundeswehr, Marcel Bohnert, einen Artikel im Buch „Sol- datentum – Auf der Suche nach Identität und Berufung der Bundeswehr heute“ geschrieben hat, dessen Mitherausgeber Felix Springer offenbar Mit- glied der Identitären Bewegung ist oder ihr zumindest nahesteht (www. sueddeutsche.de/muenchen/exklusiv-hinweise-auf-rechtes-netzwerk-an-der- bundeswehr-uni-1.3511849)? Die Bundesregierung nimmt keine Stellung zu externen Publikationen. Drucksache 19/2798 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 34. –9–
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